Ziel der vorliegenden Bearbeitung ist es, die Facetten der der Abwehrprovokation zugrunde liegenden Dogmatik herauszuarbeiten, eine Verbindung zu den übrigen Provokationsfallgruppen herzustellen und den Meinungsstand zur Rechtsfolgenseite kritisch zu bewerten. Im Hinblick auf die methodische Vorgehensweise erfolgt in der gebotenen Kürze zunächst eine Veranschaulichung der allgemeinen Problematik zur Notwehreinschränkung. Der darauf folgende Abschnitt beschäftigt sich mit einer Untersuchung des Problems im engeren Sinne, d.h. er stellt unter Berücksichtigung des aktuellen Meinungsstandes und anhand von Rechtsprechungsfällen den Begriff und die Rechtsfolgenproblematik sowie eine Auseinandersetzung mit in Betracht zu ziehenden Notwehreinschränkungen dar. Aufgrund systematischer Gemeinsamkeiten muss zwangsläufig auch ein näherer Bezug zu den übrigen Provokationsfallgruppen hergestellt werden. Im Anschluss daran werden einzelne, der Thematik häufig anlastende Probleme hinsichtlich ihres Einflusses auf die Abwehrprovokation näher beleuchtet. Eine abschließende Betrachtung soll einen Ausblick auf eine mögliche Entwicklung in Rechtsprechung und Literatur geben.
Inhaltsverzeichnis
B. Die Einschränkbarkeit des Notwehrrechts unter dem Aspekt der Provokationsproblematik
C. Die dogmatische Begründung und mögliche Auswirkungen bei der „Abwehrprovokation“
I. SKIZZIERUNG UND DEUTUNG DES „TATBESTANDES“
1. Abgrenzung zwischen Angriffs- und Abwehrprovokation
2. Begriffsdeutung
3. Die objektive Qualität des vorwerfbaren Vorverhaltens
a) Das Aufrüsten mit gefährlichen Gegenständen
b) Atypisches Vorverhalten – Die Beseitigung milderer Abwehrmittel
c) Doppelt vorwerfbares Verhalten durch pflichtwidriges Zuwarten
4. Die subjektive Komponente
5. Schlussfolgerung
II. DIE PROBLEMATIK DER „RECHTSFOLGENSEITE“
1. Standortbestimmung
2. Problematik der Vermengung mit Erforderlichkeitsgesichtspunkten
3. Überblick zur Angriffsprovokation
a) Die Absichtsprovokation
b) Die sonst schuldhafte Herbeiführung der Notwehrlage
4. Streitstand hinsichtlich der Rechtsfolgen der Abwehrprovokation
a) Die absichtliche Abwehrprovokation
aa) Ablehnender Standpunkt
bb) Notwehreinschränkende Auffassung
cc) Kritische Würdigung
b) Die sonst schuldhafte Abwehrprovokation?
5. Die Strafbarkeit des Angreifers
6. Schlussfolgerung
D. Übergreifende Probleme bei der Abwehrprovokation
I. SPEZIALKONSTELLATIONEN
1. Die Beurteilung von „Mischkonstellationen“
2. Die Provokation der (Abwehr-)Provokation?
3. Folgerung
II. DAS FÜR UND WIDER EINES PRAKTISCHEN BEDÜRFNISSES DER ABWEHRPROVOKATION
1. Der Ausdruck der „Todschlagsmoral“ aus Sicht der Gesellschaft
2. Die rechtliche Bewertung gefährlicher und verbotswidriger Abwehrvorkehrungen
3. Das deutsche Notwehrrecht als Ausnahmefall
E. Schlussbetrachtung und Ausblick
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Das primäre Ziel dieser Arbeit ist die dogmatische Aufarbeitung der "Abwehrprovokation" im deutschen Strafrecht, um zu klären, ob und inwieweit dem Handelnden in dieser Konstellation ein uneingeschränktes Notwehrrecht zustehen kann. Dabei wird insbesondere untersucht, wie sich vorwerfbares Vorverhalten auf die spätere Rechtsfolge der Notwehr auswirkt und inwieweit eine Verbindung zu den klassischen Provokationsfallgruppen besteht.
- Dogmatische Herleitung und Tatbestand der Abwehrprovokation
- Abgrenzung zwischen Angriffs- und Abwehrprovokation
- Rolle des vorwerfbaren Vorverhaltens (z.B. Aufrüstung oder pflichtwidriges Zuwarten)
- Kritische Bewertung der Rechtsfolgen unter Berücksichtigung sozialethischer Einschränkungen
- Rechtsvergleich mit anderen Rechtsordnungen hinsichtlich der "Schneidigkeit" des Notwehrrechts
Auszug aus dem Buch
Die objektive Qualität des vorwerfbaren Vorverhaltens
Trotz des im Allgemeinen nur spärlichen Diskussionsansatzes in der Literatur werden neben der soeben genannten Aufrüstungshandlung zwei weitere Ansätze einer grundsätzlich gleichartigen Abwehrprovokation erwägt, denen im „ersten Handlungsakt“ eine modifizierte Begehungsweise zugrunde liegt. Insoweit scheint es angebracht, eine voneinander getrennte Darstellung der einzelnen Begehungsformen zu problematisieren. Um das zu bewerkstelligen, bedarf es einer gedanklichen Zerteilung des Begriffs mit der Folge, dass das Hauptaugenmerk der Untersuchung auf den „ersten Handlungsakt“ zu richten ist.
a) Das Aufrüsten mit gefährlichen Gegenständen
Weniger problematisch erscheint die soeben schon angedeutete Grundkonstellation, in der der Handelnde sich mit einer Waffe oder einem anderen gefährlichen Gegenstand ausstattet. Dieses Vorgehen wird in der Literatur unter verschiedenen, in der Bedeutung aber übereinstimmenden Begriffen erfasst. Neben dem hier zu verwendenden Schlagwort eines „(übertriebenen) Aufrüstens“ werden z.T. auch synonym „Hochrüstung“ oder „Abwehrzurüstung“ gebraucht. An dieser Stelle findet sich der Anknüpfungspunkt für den an den Handelnden zu richtenden Vorwurf: Durch die Aufrüstung nämlich wird eine exzessive, § 32 überschreitende Abwehr quasi vorprogrammiert. Setzt man voraus, dass der Angegriffene im Zeitpunkt der Verteidigung (ggf. zusätzlich) über ein milderes Mittel verfügt hätte, erscheint das Risiko einer zu schneidigen Abwehr eher weniger nahe liegend. Dem hohem Folgenrisiko ist der Angreifer somit grundsätzlich nur bei einer Abwehr mit gefährlichen Mitteln ausgesetzt.
Zusammenfassung der Kapitel
B. Die Einschränkbarkeit des Notwehrrechts unter dem Aspekt der Provokationsproblematik: Dieses Kapitel erläutert die dogmatischen Grundlagen der Notwehreinschränkungen im deutschen Recht, insbesondere die Bedeutung des Rechtsbewährungs- und Rechtgüterschutzprinzips.
C. Die dogmatische Begründung und mögliche Auswirkungen bei der „Abwehrprovokation“: Hier wird der Tatbestand der Abwehrprovokation in seine objektiven und subjektiven Elemente zerlegt und die Problematik der Rechtsfolgen sowie die Abgrenzung zur klassischen Angriffsprovokation erörtert.
D. Übergreifende Probleme bei der Abwehrprovokation: Dieser Abschnitt analysiert komplexe Mischkonstellationen, in denen Angriffs- und Abwehrprovokation zusammenfallen, sowie die generelle Frage nach einem praktischen Bedürfnis für eine Restriktion des deutschen Notwehrrechts im Rechtsvergleich.
E. Schlussbetrachtung und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass die Abwehrprovokation in der Rechtspraxis weitgehend ein akademisches Problem bleibt, da eine Einschränkung des Notwehrrechts nur bei absichtlicher Begehung in Betracht kommt.
Schlüsselwörter
Abwehrprovokation, Notwehrrecht, Provokationsproblematik, sozialethische Einschränkungen, Rechtsbewährungsprinzip, Gebotenheit, Erforderlichkeit, Angriffsprovokation, exzessive Verteidigung, Notwehreinschränkung, Rechtsvergleich, Notwehrexzess, Rechtsmissbrauch, Strafrecht, Dogmatik
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Problematik der sogenannten Abwehrprovokation, einer Sonderform des Verhaltens vor einer Notwehrlage, bei der sich der später Angegriffene vorsorglich bewaffnet oder sein Verhalten derart anpasst, dass eine massive Abwehrhandlung provoziert wird.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit behandelt die dogmatische Einordnung der Abwehrprovokation, die Abgrenzung zu anderen Provokationsformen, die Frage der Erforderlichkeit und Gebotenheit der Notwehr in solchen Fällen sowie die moralische Bewertung durch Gesellschaft und Rechtswissenschaft.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, zu klären, ob das Notwehrrecht eingeschränkt werden darf, wenn der Notwehrübende durch ein vorangehendes, vorwerfbares Verhalten die Situation bewusst oder fahrlässig in Richtung einer "schneidigen" (übermäßig intensiven) Abwehr gesteuert hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtsdogmatische Analyse, indem sie die bestehende Literatur und höchstrichterliche Rechtsprechung (insbesondere des BGH) auswertet, systematisch vergleicht und kritisch hinterfragt, ergänzt durch rechtsvergleichende Aspekte.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Tatbestandes (Aufrüstung, Zuwarten), die Problematik der Rechtsfolgen (insb. die Drei-Stufen-Theorie), die Auseinandersetzung mit der Motivationslage des Täters und die Analyse schwieriger Mischkonstellationen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Abwehrprovokation, Notwehreinschränkung, Rechtsbewährungsprinzip, sozialethische Einschränkungen, Gebotenheit und Erforderlichkeit.
Wie bewertet der Autor das "Finnendolch-Urteil"?
Der Autor führt das Urteil im Kontext der Drei-Stufen-Theorie an, die dem Angegriffenen auferlegt, zunächst auszuweichen oder Hilfe zu suchen, bevor zur Schutzwehr übergegangen wird, um eine "schneidige" Abwehr zu vermeiden.
Gibt es einen Rechtsvergleich in der Arbeit?
Ja, die Arbeit vergleicht das deutsche Notwehrrecht mit den Regelungen in Österreich, England, Wales und den USA, um zu verdeutlichen, dass das deutsche System durch eine vergleichsweise hohe "Schneidigkeit" gekennzeichnet ist, die internationale Standards als Ausnahme erscheinen lässt.
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- Marion Sautter (Author), 2006, Abwehrprovokation, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1733040