Rechnungslegungsvorschriften großer Kapitalgesellschaften im internationalen Vergleich

Unterschiedliche Gewinnausweise nach HGB und IAS am Beispiel des Jahresabschlusses einer Aktiengesellschaft


Mémoire (de fin d'études), 2000

67 Pages, Note: sehr gut


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Thematische Einordnung
1.2 Problemdarstellung und Ziel dieser Arbeit
1.3 Vorgehensweise

2. Grundlagen der Rechnungslegung
2.1 Deutsche Rechnungslegung
2.2 Internationale Rechnungslegung
2.2.1 International Accounting Standards
2.2.2 Rahmenkonzept – Frameworks
2.2.3 Funktionen und Prinzipien der IAS

3. Jahresabschluß 1999 der MobilCom AG
3.1 Bilanz – Balance Sheet
3.1.1 HGB
3.1.2 IAS
3.2 Gewinn- und Verlustrechnung – Statement of Income
3.2.1 HGB
3.2.2 IAS

4. Unterschiede in den Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften zwischen HGB und IAS
4.1 Bilanz – Balance Sheet
4.1.1 Vermögensgegenstände – Assets
4.1.1.1 Anlagevermögen - Non current assets
4.1.1.1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände – Intangible Assets
4.1.1.1.1.1 Geschäfts- oder Firmenwert – Goodwill
4.1.1.1.2 Sachanlagen – Tangible fixed assets
4.1.2 Verbindlichkeiten – Liabilities
4.1.3 Rückstellungen – Provisions
4.1.4 Sonderprobleme
4.1.4.1 Latente Steuern – Deferred Taxes
4.1.4.2 Leasing – Accounting for leases
4.1.5 Eigenkapital – Stockholders‘ Interest
4.2 Gewinn- und Verlustrechnung – Income Statement
4.2.1 Abschreibungen - Amortisation and Depreciation
4.2.2 Sonstige betriebliche Aufwendungen – Other expenses
4.3 Einfluß auf Kennzahlenwerte

5. Zusammenfassung

6.

7. Fazit

Anhang

Literaturverzeichnis

Tabellenverzeichnis:

Tabelle 1: MobilCom AG: Konzernbilanz zum 31.12.99 nach HGB (in TDM)

Tabelle 2: MobilCom AG: Konzernbilanz zum 31.12.99 nach IAS (in TDM)

Tabelle 3: MobilCom AG: Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB

für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.99

Tabelle 4: MobilCom AG: Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach IAS für

die Zeit vom 01.01. bis 31.12.99

Tabelle 5: Gegenüberstellung der wesentlichen Differenzen zwischen HGB und

IAS in Bilanz und GuV

Tabelle 6: Geschäfts- oder Firmen­werte aus der Kapitalkonsolidierung 1999 nach

HGB

Tabelle 7: Konzernverbindlichkeiten zum 31.12.99

Tabelle 8: Konzernrückstellungen zum 31.12.99

Tabelle 9: Aktive und passive latente Steuern zum 31.12.99

Tabelle 10: Ermittlung der Ertragsteuerbelastung nach IAS

Tabelle 11: Konzerneigenkapital zum 31.12.99

Tabelle 12: Entwicklung des Konzernanlagevermögens und der Abschreibungen

nach HGB

Tabelle 13: Entwicklung des Konzernanlagevermögens und der Abschreibungen

nach IAS

Tabelle 14: Sonstige betriebliche Konzernaufwendungen zum 31.12.99

Tabelle 15: Kennzahlen nach HGB und IAS im Vergleich

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Thematische Einordnung

„Als Rechnungswesen bezeichnet man sämtliche Methoden und Tätigkeiten, die die im Unter­nehmen auftretenden Geld- und Leistungsströme und die zu­ge­höri­gen Bestände erfassen. Das Rechnungswesen liefert .. stichtags­bezogene und zeitraumbezogene Informationen und dient der Disposition, der Kontrolle und der Dokumentation“[1].

Die Rechnungslegung ist mithin ein Instrument, um die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens zu messen. Je nach Adressat wird zwischen betrieblichem und externem Rechnungswesen unterschieden. Während das betriebliche Rechnungs­wesen vor allem auf die Unternehmensführung hin­sicht­lich der Steuerung und Kontrolle des betrieblichen Geschehens ausgerichtet ist, dient das externe Rechnungs­wesen insbesondere der Information unter­nehmens­fremder Adressaten.

In dieser Arbeit wird ausschließlich das externe Rechnungswesen betrachtet. Wichtigste Informationsquelle ist hier der von Kapital­gesell­schaften zu fertigende Jahres­abschluß der Unternehmung. Er liefert Informationen zum Geschäfts­verlauf sowie insbesondere zur Vermögens- und Ertragslage der Gesell­schaft.

Damit nimmt das Rechnungs­wesen einen wichtigen Bereich in der Betriebs­wirtschafts­lehre und eine zentrale Rolle im Unternehmen ein.

1.2 Problemdarstellung und Ziel dieser Arbeit

Das externe Rechnungswesen liefert wichtige Informationen. Diese Daten mit den Daten anderer Unternehmen vergleichen zu können, ist eines der wichtigsten Ziele auf dem internationalen Kapitalmarkt[2]. Durch die jeweiligen nationalen Rechnungs­legungs­vorschriften ist das Ziel der Vergleichbarkeit kaum erreichbar. Deutsche Kapital­gesellschaften haben Jahres­abschlüsse auf Grundlage des Handels­gesetz­buches vorzulegen. Die Vor­schrif­ten des Handels­gesetzbuches verkörpern vor allem Begriffe, wie Vorsichts­prinzip und Gläubiger­schutz, was sich aus den Bewertungs- und Ansatz­vor­schriften ergibt[3]. Dies bedingt, daß die Ergebnisausweise, je nach Rechnungs­legungs­methode, mehr oder weniger stark voneinander abweichen[4].

Daraus resultierend sind Versuche deutscher Unternehmen gescheitert Zugang zur New York Stock Exchange (N.Y.S.E.), einem „der wichtigsten inter­nationalen Börsen­plätze“, zu bekommen, während die US-amerikanische Rechnungs­legung an deutschen Börsen anerkannt worden ist[5].

Aus diesem Grund gehen immer mehr deutsche Unternehmen dazu über, ihre Jahres­ab­schlüsse auch nach US-amerikanischer oder internationaler Rech­nungs­legung vorzulegen[6].

Unternehmen, die sich im Handelssegment der Deutschen Börse AG „Neuer Markt“ – ein Handelssegment für kapitalbedürftige Wachstums­unter­nehmen und risikobereite Investoren – listen lassen, sind mittlerweile sogar verpflichtet, neben dem Abschluß nach HGB, einen Abschluß auf Grundlage der US-ameri­kanischen „Generally Accepted Accounting Principles“ (US-GAAP) oder den „International Accounting Standards“ (IAS) vorzulegen, wobei eine Überleitungs­rechnung akzeptiert wird[7].

Ziel dieser Arbeit ist es, die wesentlichen Unterschiede in der Rechnungslegung nach HGB und IAS und deren Auswirkungen herauszuarbeiten um letztlich die Frage zu klären, welche Rechnungs­legungs­methode die realistischeren Ergebnisse liefert. Darüber hinaus sollen die Aus­wirkungen der Rechnungslegungsunterschiede auf einige betriebswirtschaftliche Kenn­zahlen untersucht werden.

1.3 Vorgehensweise

Nach Darstellung der Grundlagen der deutschen und internationalen Rechnungslegung in Kapitel 2, wird das Objekt der Untersuchung – der Jahresabschluß 1999 der MobilCom AG – nach HGB und IAS vorgestellt. Die daraus ersichtlichen wesentlichen Unterschiede bilden schließlich die Basis der zu vergleichenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweis­vorschriften nach HGB und IAS in Kapitel 4.

Eine umfassende theoretische Untersuchung würde den Rahmen dieser Arbeit bei weitem sprengen. Deshalb sollen hier nur die wesentlichen Unterschiede der Rechnungs­legungs­grundsätze am Beispiel des Jahres­ab­schlusses 1999 der MobilCom AG herausgearbeitet werden.

Die Auswirkungen der unterschiedlichen Rechnungs­legungs­grundsätze auf einige aus­ge­wählte betriebswirtschaftliche Kennzahlen werden am Beispiel der MobilCom AG in Kapitel 4.3 unter­sucht. Die Arbeit schließt nach einer Zusammenfassung der Erkenntnisse mit einem Fazit.

2. Grundlagen der Rechnungslegung

Das Rechnungswesen wurde in den verschiedensten Ländern weiterentwickelt. Krog unter­scheidet „rechtsgeschichtlich“ zwischen dem angelsächsischen und dem konti­nen­tal­euro­päischen Rechtssystem[8]. Bei letzterem handelt es sich vor allem um gesetzlich verankerte Regelungen (sog. code law), während die Rechnungslegung im angel­sächsischen Raum vom common law (dem Gewohn­heitsrecht) und dem sog. case law (hier wird das Recht fall­weise entschieden) geprägt ist[9].

2.1 Deutsche Rechnungslegung

Deutschland ist ein Land mit „code-law -Tradition“, da hier das Rechnungs­wesen durch Gesetze geregelt wird. So bestimmt das Grundgesetz (GG) in Art. 74 Abs.1 Nr. 11 ein Gesetz­gebungs­recht für den Bund hinsichtlich wirtschaftsrelevanter Fragen. Von diesem Gesetz­gebungs­recht hat der Bund Gebrauch gemacht und zahlreiche detaillierte Gesetze erlassen, mit denen Fragen hinsichtlich der Aufstellung, Prüfung und Offen­legung von Jahresabschlüssen geregelt werden. Zu nennen sind vor allem das Handels­gesetzbuch (HGB)[10] sowie das Aktien­gesetz (AktG)[11]. Weitere handels­recht­liche Sonder­gesetze sind z.B. das Publizitäts­gesetz (PublG) und das GmbH-Gesetz (GmbHG)[12]. Aus dem Bereich des Steuerrechts ist das Einkommen­steuer­gesetz (EStG)[13] sowie die Abgaben­ordnung (AO)[14] zu nennen.

Die nach deutschem Handelsrecht aktuell geltenden Vorschriften zur Rechnungs­legung sind im Dritten Buch des HGB (§§ 238 – 341 o) geregelt. Eine Übersicht über den Inhalt der Regelungen findet sich in Anlage 2.

Aus der betrieblichen Praxis sowie den Kommentierungen zu den Gesetzen haben sich die „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung“ (GoB) entwickelt[15], wie z.B.[16]:

- Grundsatz der Vollständigkeit
- Grundsatz der Klarheit und Wahrheit
- Grundsatz der Kontinuität
- Grundsatz der Vorsicht
- Grundsatz der Ordnungsmäßigkeit des Belegwesens und der Beleg­auf­bewahrung
- Grundsatz des systematischen Aufbaus der Buchführung

2.2 Internationale Rechnungslegung

Die deutsche Rechnungslegung ist dem Bereich des code law zuzuordnen; dem­ge­gen­über ist der angelsächsische Raum vom common law sowie vom case law geprägt. Wie kam es zu diesen unterschiedlichen Rechtssystemen?

In europäischen Ländern sowie in Japan erfolgt die Kapitalbeschaffung traditionell über Banken[17], während vor allem in den USA Kapital an der Börse beschafft wird[18]. An der Börse verlangt ein sehr breites Publikum nach offenen und transparenten Infor­mationen zur tatsächlichen Situation der Unter­nehmung, um zu entscheiden, ob dem Unternehmen Kapital zur Verfügung gestellt wird[19].

Dort, wo Kapital nicht an der Börse aufgenommen werden soll, muß auch nicht das breite Publikum mit Informationen versorgt werden. Vielmehr beschränkt sich hier der Adressaten­kreis auf die (Haus-)Banken. Diese erhalten auf informellem Wege die not­wen­digen Informationen[20].

Die zwei großen Trends unserer Zeit „Globalisierung“ und „Internationalisierung“[21] führen dazu, daß immer mehr Unternehmen darauf angewiesen sind, sich auf inter­nationaler Ebene mit Kapital zu versorgen, um am Markt bestehen zu können. Mithin hat sich ein Wettbewerb um internationales Kapital entwickelt.

Dieses Phänomen hat zur Folge, daß ein sehr breites Publikum Interesse an einer ein­heit­lichen Rechnungs­legungs­sprache hat. So kann Unter­nehmen A aus Japan mit Unter­nehmen B aus Deutschland und C aus Australien verglichen werden.

2.3 International Accounting Standards

Am 29.06.1973 wurde von Berufsverbänden (Abschlußprüfer) aus Australien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Japan, Kanada, Mexiko, den Nieder­landen und den USA das International Accounting Standard Committee (IASC) mit Sitz in London gegründet. Alle Berufsverbände, die sich mit der Rechnungslegung befassen und Mitglied in der International Federation of Accountants (IFAC) sind, wurden seit 1983 von den Mitgliedern des IASC aufgenommen[22].

Dem IASC gehören mittlerweile 142 Mitglieder aus 103 Ländern an[23]. Die Geschäfts­führung des IASC obliegt einem Board, bestehend aus bis zu 17 Mitgliedern, davon bis zu 13 Ländervertretungen und bis zu 4 an Rechnungs­legungs­fragen interessierten Organisationen. Das Board ist als oberstes Führungs- und Entscheidungsorgan Kern des IASC[24].

Die Finanzierung des IASC erfolgt über die IFAC, Beiträgen aus Unternehmen, Finanz­institutionen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und anderen Organi­sa­tionen sowie aus dem Verkauf von Publikationen[25].

Das IASC hat sich zum Ziel gesetzt, im Interesse der Öffentlichkeit Rechnungs­legungs­grundsätze zu formulieren, weiterzuentwickeln und zu veröffentlichen, „die bei der Auf­stellung und Darstellung der Abschlüsse anzuwenden sind“[26]. Es soll auf internationaler Ebene eine Harmonisierung der Rechnungslegung erreicht sowie die weltweite Akzep­tanz und Einhaltung gefördert werden[27]. Das IASC arbeitet mithin an einer inter­national akzep­tierten einheitlichen Methode der Rechnungs­legung. Die auf­ge­stellten Grund­sätze können jedoch vom IASC nicht verbindlich festgelegt werden. Es hat bzgl. der Harmo­ni­sierung deshalb zunächst durch Schaffung umfangreicher Wahlrechte versucht, anglo-ameri­kanischen als auch kontinentaleuropäischen Ansprüchen gerecht zu werden[28]. Eine enge Zusammenarbeit mit der International Organization of Securities Commissions (IOSCO)[29], die von der amerikanischen Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) dominiert wird und vom IASC die Vorlage von IAS verlangt, die für alle Seiten akzeptabel sind, führte im Rahmen des sog. Comparability Project zu einer Überarbeitung der bestehenden IAS mit dem Ziel der möglichst umfassenden Abschaffung von Wahlrechten[30].

Das IASC hat 1995 mit dem IOSCO vereinbart „Kernstandards“ zu entwickeln. Sofern diese fertiggestellt und für die IOSCO zufriedenstellend sind, will sie erwägen, die IAS „für Zwecke der grenzüberschreitenden Kapitalbeschaffung und Börsennotierung auf allen Weltmärkten zu empfehlen“[31].

1997 wurde vom IASC das Standing Interpretation Committee (SIC) gegründet. Es soll ergänzende Vorschriften zu den IAS erarbeiten und insbesondere Auslegungsfragen verbindlich beantworten[32].

Das IASC hat zu verschiedenen Einzelthemen der Rechnungslegung International Accounting Standards entwickelt. Das Verfahren zur Entwicklung eines IAS gestaltet sich wie folgt[33]:

(1) Vom Board wird ein Steering Committee eingerichtet, dem ein Mitglied des Board vorsitzt.
(2) Das Steering Committee erarbeitet und prüft alle Rechnungslegungsfragen in Verbindung mit dem Thema. Nachdem das Steering Committee die betreffenden Themen erörtert hat, kann es dem Board ein Point Outline unterbreiten.
(3) Das Board nimmt sodann zum Point Outline Stellung. Danach verfaßt das Steering Committee im Regelfall ein Draft Statement of Principles oder ein anderes Diskussionspapier, das als Grundlage für die Ausarbeitung des Exposure Draft, der Vorstufe zum IAS, dienen wird. Ferner werden Alternativlösungen und die Gründe für ihre Empfehlung oder Ablehnung beschrieben. Alle interessierten Stellen sind schließlich aufgefordert, während der – i.d.R. 3 – folgenden Monate, Kommentare abzugeben.
(4) Die Kommentare werden vom Steering Committee geprüft. Danach wird im Regel­fall ein endgültiges Statement of Principles, das dem Board zur Genehmi­gung vorgelegt wird und als Basis für die Ausarbeitung eines Exposure Draft für einen vorgeschlagenen IAS dient, verabschiedet.
(5) Schließlich bereitet das Steering Committee den Entwurf eines Exposure Draft vor, der vom Board genehmigt werden muß. Mit Zustimmung von mind. 2/3 der Mitglieder des Board wird der Exposure Draft veröffentlicht. Binnen einer Frist von i.d.R. wenigstens drei Monaten, können wieder alle interessierten Stellen dazu Stellung nehmen.
(6) Die Kommentare werden erneut vom Steering Committee geprüft, das schließlich einen Entwurf eines IAS vorbereitet. Das Board prüft diesen Entwurf, der anschließend mit einer Mehrheit von ¾ der Mitglieder des Board veröffentlicht wird.

Die zur Zeit geltenden IAS sind in Anlage 3 abgebildet. Die Interpretationen des SIC sind in Anlage 4 dargestellt.

2.2.2 Rahmenkonzept – Frameworks

Mit den IAS liegt kein vollständiges systematisch strukturiertes Regelungs­system vor. So nehmen die IAS im wesentlichen zu Einzelfragen der Rechnungs­legung Stellung. In Zwei­fels­fällen ist die Auslegung der IAS problematisch. Auch die Weiter­entwicklung der IAS gestaltet sich schwerfällig, sofern dies auf Basis von Einzel­fällen geschehen soll.

Um diesen Schwierigkeiten entgegenzuwirken bedarf es eines vollständigen Regel­werkes. Um dieser Anforderung Rechnung zu tragen hat das IASC 1989 ein Rahmen­­konzept verabschiedet: das Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements (kurz: Framework). Es handelt sich hierbei um einen Leitfaden, der die Konzeptionen darlegt, die der Auf­stellung und Darstellung von Abschlüssen zu­grun­deliegen und der das Board bei der Weiterentwicklung der IAS unter­stützt.

Dieses Rahmenkonzept ist bei konkreten Bilanzierungsfragen zur Aus­legung zu berück­sichtigen, soweit die IAS keine abschließende und ein­deutige Regelung ent­halten. Im Kollisionsfall haben allerdings die spezielleren IAS stets Vorrang vor den Frameworks.

Das Rahmenkonzept verfolgt aber darüber hinaus folgende Zwe>4.17.26 „

a) Unterstützung des Board des IASC bei der Entwicklung zukünftiger International Accounting Standards sowie bei der Überprüfung bereits bestehender,
b) Unterstützung des Board des IASC bei der Förderung der Harmoni­sierung von Vorschriften, Rechnungslegungsgrundsätzen und Verfahren hinsicht­lich der Dar­stellung von Abschlüssen, indem eine Grundlage für die Reduzierung der Anzahl alter­na­tiver Bilanzierungs­methoden, die nach den International Accounting Standards zulässig sind, geschaffen wird,
c) Unterstützung der nationaler Standardsetter bei der Entwicklung nationaler Standards,
d) Unterstützung mit der Aufstellung von Abschlüssen befaßten Personen bei der Anwendung der International Accounting Standards sowie der Behandlung von Themen, die noch Gegenstand eins International Accounting Standards sein werden,
e) Unterstützung von Abschlußprüfern bei der Urteilsfindung, ob Abschlüsse den International Accounting Standards entsprechen,
f) Unterstützung der Adressaten von Abschlüssen bei der Interpretation der Infor­ma­tionen aus den Abschlüssen, die gemäß den International Accounting Standards auf­ge­stellt wurden, und
g) Bereitstellen von Informationen über das Vorgehen bei der Formulierung der Inter­natio­nal Accounting Standards für die Personen, die sich für die Arbeit des IASC interessieren.“[34]

Die Akzeptanz der IAS bei den v.g. Gruppen ist wesentliches Erfolgs­kriterium für die Arbeit des IASC, denn zur Inkraftsetzung einer inter­natio­nalen Vereinbarung, die die Befolgung der IAS zum Gegenstand hat, fehlt dem IASC, wie auch dem Berufsstand der Abschluß­prüfer, der notwendige Einfluß.

Das Full Set of Financial Statement nach IAS 1/1999 Abs. 7 umfaßt:

- die Bilanz (Balance Sheet)
- die GuV (Income Statement)
- die Kapitalflußrechnung (Cash Flow Statement) sowie
- den Anhang sowie weitere Aufstellungen und Erläuterungen

(Notes und Supplementary Schedules)

2.2.3 Funktionen und Prinzipien der IAS

Adressaten der Rechnungs­legung sind nach Darstellung im Framework: Investoren (investors), Arbeitnehmer (employees), Kreditgeber (lenders), Lieferanten (suppliers), Kunden (customers), Regierungen und ihre Behörden (governments and their agencies) und die Öffentlichkeit (public)[35].

Damit mißt das IASC dem Abschluß vor allem eine Informationsfunktion bei, denn schwerpunktmäßig wird auf die Eigen­kapital­geber (investors) abgestellt, was sich aus der vom IASC im Framework definierten Funktion des Jahresabschlusses ableiten läßt:

„Zielsetzung von Abschlüssen ist es, Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertrags­lage sowie Veränderungen in der Vermögens- und Finanz­lage eines Unter­nehmens zu geben, die für einen weiten Adressaten­kreis bei dessen wirtschaftlichen Entschei­dungen nützlich sind“[36].

Die Rechnungslegungsgrundsätze des IASC gehen vor dem Hintergrund der Informationsfunktion von zwei Basis­annahmen aus[37]:

periodengerechte Erfolgszurechnung (accrual principle) und

Unternehmensfortführung (going-concern)

Im Ergebnis will das IASC mit dem Jahresabschluß eine

F a i r P r e s e n t a t i o n

des Unter­nehmens für die Investoren erreichen. Dazu hat es Primär- und Sekundär­grund­sätze aufgestellt. Zu den Primärgrundsätzen (Principal Qualitative Characteristics) gehören[38]:

-> Verständlichkeit (understandability)
-> Relevanz (relevance)
-> Verläßlichkeit (reliability)
-> Vergleichbarkeit (comparability)

Daraus abgeleitet werden die Sekundärgrundsätze[39]:

-> Wesentlichkeit (materiality)
-> glaubwürdige Darstellung (faithful representation)
-> wirtschaftliche Betrachtungsweise (substance over form), d.h., die wirtschaftliche Bedeutung eines Geschäftsvorfalles ist größer als die formelle juristische Ausge- staltung
-> Neutralität (neutrality)
-> Vorsicht (prudence)
-> Vollständigkeit (completeness)

Zusammenfassend kann gesagt werden, daß die IAS sich von der Struktur her wesentlich von den deutschen Rechnungslegungsvorschriften unter­scheiden. Dem zweistufigen Aufbau der IAS mit den eigentlichen IAS und den Frameworks steht das gesetzlich verankerte Regelwerk in Deutschland – vor allem in Form des HGB und des AktG - gegenüber. Die inhaltlichen Unterschiede werden im einzelnen in Kapital 4 erörtert.

3. Jahresabschluß der MobilCom AG 1999

Als Grundlage für diese Arbeit ist der Konzernjahresabschluß39a 1999 der MobilCom AG ausgewählt worden. Die Auswahl erfolgte willkürlich unter zahlreichen Unter­nehmen, die ihren Jahres­abschluß sowohl nach HGB als auch nach IAS vorlegen. Im Konzern­abschluß 1999 wurden 15 Tochterunternehmen einbezogen[40].

Die MobilCom AG wurde 1991 in Schleswig gegründet. Das operative Geschäft wurde 1992 im Mobilfunk mit 35 Mitarbeitern aufgenommen. Die Gesellschaft hat 1998 ihre Aktivitäten auf das Festnetz­ge­schäft (Festnetz-Telefonie) sowie auf das Internet­ge­schäft ausgeweitet. Der Gang an die Börse erfolgte im Frühjahr 1997. Zum 31.12.99 beschäftigte der Konzern 2.880 Mitarbeiter (inkl. Aus­zu­bildende) bei einem Umsatz von 2,4 Mrd. DM[41]. Damit ist die MobilCom AG eine große Kapital­gesell­schaft i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB.

Größter Konkurrent ist im Bereich Festnetz die Deutsche Telekom AG, im Bereich Mobilfunk die debitel AG sowie für den Internet-Bereich die T-Online International AG[42].

Zum 15.09.00 war die Aktie der MobilCom AG (Nennwert: 1 Euro) bei einem Kurs von 110 Euro und einer aus dem Grundkapital von 50,2 Mio. Euro resultierenden Markt­kapitalisierung von 5,5 Mrd. Euro im ´NEMAX All-Share-Index´ mit 2,79% und im Branchen­index ´NEMAX Tele­commu­nication Index´ mit 41,32% gewichtet[43].

Größter Aktionär der MobilCom AG ist mit 31,5% Gerhard Schmidt – Gründer und Vorstandsvorsitzender der MobilCom AG - sowie mit 28,5% die France Telecom S.A. mit Sitz in Paris. Der Rest der Anteile (40%) befindet sich in Streubesitz[44].

Der Kursverlauf der MobilCom -Aktie ist in Anlage 7 dargestellt. Ein Firmenprofil der MobilCom AG ist in Anlage 8 dargestellt.

3.1 Bilanz – Balance Sheet

3.1.1 HGB

Tab. 1: MobilCom AG: Konzernbilanz zum 31.12.99 nach HGB (in TDM)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: MobilCom AG, Geschäftsbericht 1999, S. 82

[...]


[1] Scheffler, E., Lexikon der Rechnungslegung, 1. Auflage 1999, S. 296

[2] vgl. dazu Krog, M., Rechnungslegungspolitik im internationalen Vergleich, 1998, S. 1

[3] vgl. dazu z.B. § 252 Abs. 1 Nr. 4, wonach „vorsichtig“ zu bewerten ist und Gewinne nur zu berücksichtigen sind, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert wurden

[4] so belief sich der Jahresüberschuß der Deutschen Telekom AG in 1997 nach HGB auf 3,3 Mrd. DM, während nach US-amerikanischen Grundsätzen ein Ergebnis von lediglich 2,4 Mrd. DM ausgewiesen wurde; vgl. Deutsche Telekom AG, Geschäftsbericht 1997, S. 70 und 108

1999 betrug der Konzernüberschuß nach HGB 1,2 Mrd. Euro, nach US-Rechnungslegung dagegen 1,5 Mrd. Euro; vgl. Deutsche Telekom AG, Geschäftsbericht 1999, S. 88 und 126

[5] vgl. dazu Krog, M., a.a.O., S. 3 f.

[6] nach internationaler Rechnungslegung publizieren z.B. die Adidas-Salomon AG, Bayer AG, Henkel KGaA, MAN AG, Preussag AG sowie Schering AG; vgl. dazu die jeweiligen Geschäftsberichte 1999;

die US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze wenden z.B. die EPCOS AG oder die SAP AG ergänzend an, vgl. dazu die jeweiligen Geschäftsberichte 1999

[7] vgl. Deutschen Börse AG, Regelwerk Neuer Markt, Nr. 4.1.9., http://www.exchange.de (Stand 01.07.00)

[8] vgl. Krog, a.a.O., S. 11

[9] vgl. Krog, a.a.O.

[10] Handelsgesetzbuch vom 10.05.1897 (RGBl S. 219), zuletzt geändert durch Gesetz v. 30.03.2000 (BGBl. I S. 330)

[11] Aktiengesetz vom 06.09.65 (BGBl. I S. 1089), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.1998 (BGBl. I S. 1842)

[12] GmbH-Gesetz vom 20.04.1892 (RGBl., 477) in der Fassung vom 20.05.1898 (RGBl., 846), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.06.1998 (BGBl. I S. 1474)

[13] Einkommensteuergesetz vom 07.09.90 (BGBl. I S. 1898)

[14] Abgabenordnung (AO) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 613; 1977 I S. 269), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 1998 (BGBl. I S. 1496, 1498)

[15] vgl. zur Entwicklung der GoB: Wöhe, G., Bilanzierung und Bilanzpolitik: Betriebswirtschaftlich – Handelsrechtlich -

Steuerrechtlich, 8. Aufl., 1992, S. 181 ff.

[16] vgl. zu den GoB ausführlich: Wöhe, G., a.a.O., S. 197 ff.

[17] vgl. Krog, a.a.O., S. 11 mit Verweis auf Pellens 1997, S. 22

[18] vgl. Krog, a.a.O., S. 12 mit Verweis auf Risse 1996, S. 25

[19] vgl. dazu etwa Krog, a.a.O., S. 36, der das „Hauptaugenmerk“ bei den „Eigenkapitalgebern (Investors)“ sieht, oder

auch Großfeld, B., Bilanzziele und kulturelles Umfeld, in: Wirtschaftsprüfung, 1994, S. 801, der davon spricht, daß

die Kapitalmärkte Bilanzrecht ‚machen‘

[20] vgl. zur Bedeutung nationaler Besonderheiten: Krog, a.a.O., S.7 ff.

[21] vgl. zur Globalisierung: Koch, Lambert T., Externes Gründungsmanagement – Globalisierungsbedingte Anfor-

derungen an eine nationale Gründungskultur, in: BFuP 3/1999, S. 307 ff.

[22] IASC 1999, deutsche Fassung, S. 1

[23] IASC, a.a.O., S 1

[24] vgl. Krog, M., a.a.O., S 34

[25] IASC a.a.O., S. 1

[26] IASC a.a.O., S. 19

[27] IASC a.a.O., S. 19; vgl. auch Schildbach, T.: Harmonisierung der Rechnungslegung – Ein Phantom, in: Betriebs-

wirtschaftliche Forschung und Praxis, 1/1998, S. 5 ff., der den Begriff ‚Harmonisierung‘ „völlig unpassend“ findet

[28] vgl. Krog, M., a.a.O., S. 35

[29] zu deutsch: internationale Organisation der Börsenaufsichtsbehörden

[30] vgl. Krog, M., a.a.O., S. 35

[31] IASC a.a.O., S. 7

[32] vgl. IASC, a.a.O., S. 6

[33] vgl. IASC, a.a.O., S. 26 f.

[34] IASC a.a.O., S. 29 f.

[35] IAS Framework 1999, § 9

[36] IASC Framework, a.a.O., Abs. 12

[37] IASC Framework, a.a.O., Abs. 22 und 23

[38] IASC Framework, a.a.O., Abs. 24 ff.

[39] IASC Framework, a.a.O.

39a der Jahresabschluß eines Konzerns wird Konzernabschluß genannt; er wird abgeleitet (=Konsolidierung) aus den

Einzelabschlüssen der einbezogenen Konzernunternehmen (= Konsolidierungskreis); vgl. im einzelnen Wöhe, G., Bilanzierung und Bilanzpolitik, S. 943 ff.

[40] vgl. MobilCom AG, Geschäftsbericht 1999, S. 86; vgl. zur Konzernstruktur und den Profilen der Konzernunter-

nehmen: MobilCom AG, a.a.O., S. 60 ff.

[41] alle Daten sind dem Geschäftsbericht 1999 der MobilCom AG, S. 3, entnommen

[42] MobilCom AG, a.a.O., S. 76-80

[43] vgl. Deutsche Börse AG, NEMAX-All-Share Weightings, Stand 15.09.00, http://www.exchange.de

[44] vgl. zum Firmenprofil im einzelnen Anlage 8

Fin de l'extrait de 67 pages

Résumé des informations

Titre
Rechnungslegungsvorschriften großer Kapitalgesellschaften im internationalen Vergleich
Sous-titre
Unterschiedliche Gewinnausweise nach HGB und IAS am Beispiel des Jahresabschlusses einer Aktiengesellschaft
Université
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Oldenburg e.V.
Note
sehr gut
Auteur
Année
2000
Pages
67
N° de catalogue
V17391
ISBN (ebook)
9783638219785
ISBN (Livre)
9783638699808
Taille d'un fichier
698 KB
Langue
allemand
Mots clés
Rechnungslegungsvorschriften, Kapitalgesellschaften, Vergleich, Untersuchung, Problems, Gewinnausweise, Beispiel, Jahresabschlusses, Aktiengesellschaft
Citation du texte
Thomas Eilers (Auteur), 2000, Rechnungslegungsvorschriften großer Kapitalgesellschaften im internationalen Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17391

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