Keine Arbeitsform durchlebt spannendere Zeiten als die Zeitarbeitsbranche: „Erst Motor der Wirtschaft, dann Prügelknabe, jetzt schon wieder auf dem Weg nach ganz oben“ (Müller 2011, S. 18). Die Zeitarbeit - auch Arbeitnehmerüberlassung oder Leiharbeit genannt - hat sich in den letzten Jahren zu einem festen Bestandteil des Arbeitsmarkts in Deutschland entwickelt (vgl. Friemel/Hautumm 2010, S. 208). Ein entscheidender Tag für die weitere Entwicklung der Zeitarbeit ist jedoch der 01.05.2011. Einerseits hat der Bundestag per Gesetz zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung ab Mai eine gesetzliche Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit beschlossen (vgl. Müller 2011, S. 18). Dass nun der lang diskutierte Mindestlohn Wirklichkeit wird, hat seinen Grund, denn ebenfalls am 01.05.2011 gelten für die acht der Europäischen Union (EU) 2004 beigetretenen Staaten Mittel- und Osteuropas (MOE-Staaten) die vollständige Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfrei-zügigkeit. Somit unterliegt kein Arbeitnehmer aus diesen EU-Ländern mehr gewissen arbeitsmarktrechtlichen Einschränkungen. War früher ein Genehmigungsprozess seitens der deutschen Regierung erforderlich, entfällt dieser künftig (vgl. Sassenhagen/Heuser 2011, S. 25). Im Kontext dieser Gesetzgebung können beispielsweise Unternehmen mit Sitz in Polen ihre Arbeiter dann auch in Deutschland beschäftigen. Jedoch schürt dies auch die Befürchtung, dass polnische, tschechische oder auch deutsche Verleiher mit Niederlassungen in diesen Ländern mit Tarifen von unter fünf Euro auf den deutschen Arbeitsmarkt drängen (vgl. Siebenhüter 2011, S. 146). „Dabei herrscht (...) in Deutschland unter den Leiharbeits-formen ein immenser Verdrängungswettbewerb, der sich nahezu ausschließlich über den Preis reguliert“ (Siebenhüter 2011, S. 146). Im Allgemeinen war das Image der Zeitarbeitsbranche so schlecht wie lange nicht mehr. Berühmt für den Missbrauch der Zeitarbeit wurde im Herbst 2009 die Drogerie-Kette Schlecker (vgl. Schumacher 2010, S. 64). Dort entließ das Unternehmen tausende Mitarbeiter, um sie dann zu deutlich schlechteren Arbeitsbedingungen als Zeitarbeitskräfte zu beschäftigen. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verbot dieses Vorgehen nicht. Der Regulierungsbedarf in der Zeitarbeit wird infolgedessen politisch diskutiert, da seit der Legalisierung das Recht dieser Arbeitsform nicht zur Ruhe kommt (vgl. Schmitt-Rolfes 2011, S. 199).
Gliederung des Themas
Abkürzungsverzeichnis
1. Einführende Worte
2. Ein Zugang zur Thematik der Zeitarbeit
3. Die neuen Gesetzeslagen und die Auswirkungen auf die Zeitarbeit
3.1. Das Gesetz zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung
3.2. Der Mindestlohn in der Zeitarbeit
3.3. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit
3.4. Die Auswirkungen auf die Zeitarbeit
4. Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
- Arbeit zitieren
- Marc Ehlert (Autor:in), 2011, Neue Herausforderungen für die Zeitarbeitsbranche, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/174141
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