Der europäische Verfassungskonvent - Chancen und Risiken der Entstehung einer europäischen Verfassung


Hausarbeit, 2003

20 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition des Verfassungsbegriffes

3. Der Europäischer Verfassungskonvent

4. Argumente für eine Europäische Verfassung

5. Vorstellungen von einer europäischen Verfassung
5.1 Föderale Vorstellung von einer Verfassung
5.2 Konservative Vorstellung von einer Verfassung
5.3 Die Notwendigkeit einer Verfassung aus philosophischer Sicht

6. Der aktuelle Verfassungsentwurf des Konvents

7. Fazit

8. Quellenverzeichnis

1. Einleitung

In den Diskussionen über die Reform der Europäischen Union wurde immer wieder eine Europäische Verfassung gefordert. Bereits der Vertrag von Maastricht machte deutlich, in welchem Ausmaß politische Entscheidungen mittlerweile von den nationalen Staaten an die Europäische Union abgegeben wurden und wie gering der Einfluss des Europäischen Parlamentes bei diesen Entscheidungen war. Das "europäische Demokratiedefizit" wurde damals erstmals stärker diskutiert und verschaffte dem Thema einer Verfassung für Europa größere Aufmerksamkeit. Neu aufgekommen sind diese Debatten vor allem wieder durch die Diskussion über die Osterweiterung der EU. Der nahe gelegene Termin für die Erweiterung setzt die EU unter Reformdruck. Die Konferenz von Nizza, die die EU auf die neuen Herausforderungen, die sich mit der Osterweiterung ergeben, vorbereiten sollte, schaffte es bisher nicht, die Probleme zu lösen. Aber es gibt momentan auch noch weitere Probleme in der Europäischen Union. Sie bestehen zum einen im Missverhältnis zwischen der bereits sehr stark fortgeschrittenen ökonomischen Verflechtung der europäischen Staaten bei aber gleichzeitig eher lockerer politischer Verflechtung. Weiterhin stellt das demokratische Defizit der europäischen Entscheidungsprozesse ein ernsthaftes Problem dar. Vor allem, da es eine fortschreitende Kompetenzverlagerung von den Mitgliedsstaaten zugunsten der Europäischen Union gibt.

Um das Thema der Chancen und Risiken der Entstehung einer europäischen Verfassung, mit dem sich diese Arbeit beschäftigen wird, bearbeiten zu können, die verschiedenen Vorstellungen von einer Europäischen Verfassung darzulegen und um die Möglichkeiten die sich aus einer Verfassung für Europa ergeben darzustellen, müssen zunächst einige Begriffe und Institutionen definiert und näher erklärt werden. So braucht es zunächst einer Definition des Verfassungsbegriffs. Außerdem werde ich zu Beginn den Aufbau und die Arbeitsweise des europäischen Verfassungskonvents erläutern. Dann werde ich schließlich die Argumente für eine Verfassung darlegen und die wesentlichsten unterschiedlichen Ansichten zu einer europäischen Verfassung analysieren.

Zu diesem Zweck habe ich mich hauptsächlich mit den Ansichten und Veröffentlichungen von Joschka Fischer, Stefan Oeter, Markus Reiter und Jürgen Habermas befasst.

2. Definition des Verfassungsbegriffes

Laut „Gablers Wirtschaftslexikon“ 1) umfasst der Begriff Verfassung die Gesamtheit der geschriebenen und ungeschriebenen Grundregeln über den staatsrechtlichen Aufbau eines Staates, nach denen sich das Verhältnis zwischen den einzelnen Trägern der Staatsgewalt (Exekutive, Legislative, Justiz, bzw. Bund, Länder und Gemeinden) bestimmt. Laut dem „Brockhaus in einem Band“ 2) wird eine Verfassung aber auch als eine grundlegende Satzung einer Vereinigung oder Körperschaft beschrieben.

Man erkennt schon an diesen beiden unterschiedlichen Definitionen die Schwierigkeit der Zuordnung der Europäischen Union zum Verfassungsbegriff. Nimmt man die Definition des „Gabler Wirtschaftslexikons“, die sich klar auf einen einzelnen Staat bezieht, scheint die Verfassungsgebung für die Europäische Union nicht möglich. Nach der Definition des „Brockhaus“ allerdings, wäre auch eine Regelung für eine Staatengemeinschaft als Gegenstand der Verfassung denkbar.

Wenn man heute von einer Verfassung für Europa redet, so ist damit eine rechtliche Grundordnung des Gemeinwesens gemeint, wie sie seit Ende des 18. Jahrhunderts in den westlichen Demokratien - allen voran in Frankreich und den USA - entstanden ist. Ihre Entstehung wurde von der Emanzipation vom Glauben sowie von der Monarchie begleitet. Es entstand das auf menschliche Bestimmung (statt auf göttlicher Wahrheit) gegründete, jederzeit änderbare Recht. Es wurden zum ersten Mal Begrenzung sowie Voraussetzungen der Herrschaft Gegenstand eines Gesetzes. Die politische Herrschaft sollte künftig aus dem Konsens der Herrschaftsunterworfenen heraus legitimiert werden. Der Staat sollte nur noch schützend und koordinierend eingreifen und dem Volk dabei relative Freiheit belassen. Dafür wurde ein Gewaltmonopol des Staates benötigt. Träger der Staatsgewalt sollte von nun an das Volk sein. Eine Ausübung der Staatsgewalt war nun nur noch im Auftrage dieses Volkes denkbar und für genau die Zwecke, für die es das Volk vorgesehen hatte. Die Verfassung hat die Aufgabe, die Einrichtung, die dem Zweck der Herrschaft dienen und die Ausübung der Staatsgewalt zu regeln.

1) Gabler Wirtschaftslexikon; Wiesbaden; Gabler 2000; 15., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage
2) Der Brockhaus in einem Band; Mannheim; Bibliographisches Institut & F.A.; Brockhaus 2002; 9., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Ihr Urheber ist das Volk; der Adressat ist die Staatsgewalt. Die Verfassung ist herrschaftsbegründend. Sie gilt universal und wirkt umfassend und legt den Rahmen für die Politik fest.

Meist weist einer Verfassung folgende wesentliche Bestandteile auf: Zum einen die so genannten Staatsstruktur- und Staatszielbestimmungen, welche das Legitimationsprinzip der politischer Herrschaft und die grundlegenden Bedingungen ihrer Ausübung festlegen. Weiterhin sind Bestimmungen über die Einrichtung und Ausübung der Staatsgewalt enthalten. Üblicherweise sind das die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und die der Gewaltenteilung. Charakteristisch ist für Verfassungen weiterhin, dass sie aus Kompromissen im Streit von Parteien und Gruppen hervorgehen. Dadurch ist die Verfassung ein wichtiger Bestandteil einer gesellschaftlichen Integration, da sie Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen und Interessen verbindet.

3. Der Europäischer Verfassungskonvent (Aufbau und Arbeitsweise) 3)

Die Konzeption des Konvents fand bei der Tagung des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs im Dezember 2001 in Laeken statt. Der Rat verständigte sich dort auch über den Präsidenten Giscard d´Estaing und die beiden Vizepräsi­denten, den Italiener Giuliano Amato und den Belgier Jean-Luc Dehaene.

Das Gremium besteht aus 105 Mit­gliedern. In ihm sitzen zusätzlich zu den drei, vom Europäischen Rat ernannten, Präsidenten 28 Regierungsvertreter. Die 13 Kandi­datenstaaten sind dabei genauso vertreten wie die derzeitigen 15 EU-Mitglieder. Für die Bundesregierung sitzt Außenminister Joschka Fischer in diesem Gremium. Die Kommission wird durch zwei weitere Mitglieder repräsentiert. Die weiteren Teilnehmer des Konvents sind Par­lamentarier, die von den na­tionalen Parlamenten und vom Eu­ropäischen Parlament entsandt wurden. Jeder EU-Staat bzw. Kandidatenstaat hat zwei Abgeordnete entsandt. Vom Europäischen Parlament wurden außerdem weitere 16 Abgeordnete in den Konvent geschickt.

3) Quelle: „Politische Studien, Der Europäische Verfassungskonvent – Strategien und Argumente“; Atwerb-Verlag KG Publikation; 2003; Seite 44 ff.

Der Verfassungskonvent kann sich ge­mäß seiner Konstituierung nicht auf ein direktes Mandat der europäischen Bürger be­rufen, da es, wie oben beschrieben, keine Wahl des Konvents, also der verfassungsgebenden Versammlung im herkömmlichem Sinne gegeben hat. Die angestrebte Ver­fassung Europas kann deshalb nur in der Form eines ,,Verfassungsvertrags­entwurfs“ vom Konvent verabschiedet werden, der dann von den einzelnen Mitgliedstaa­ten unterzeich­net und ratifiziert werden muss. Deshalb wird die Verfassung juristisch gesehen die Form eines Vertrages erhalten und braucht auch nicht von den Bürgern, für die sie gelten soll, in einer Volksabstimmung anerkannt werden. Der Entwurf des Verfas­sungskonvents könnte aber noch eine zusätzliche Unter­stützung durch ein Votum der euro­päischen Bürger (z.B. durch die Europawahlen 2004) finden.

Das Präsidium besitzt im Konvent eine Schlüsselrolle, da es die wesentlichen Anstöße für die Beratungen des Konvents gibt. Es setzt sich aus dem Präsidenten und den beiden Vizepräsidenten, den 2 Vertretern der Kommission und je 2 Mitgliedern des europäischen Parlament und der nationalen Parlamente zusammen.

Die monatlichen Tagungen des Konvents sind öffentlich. Die Mitglieder beteiligen sich an insgesamt 10 Arbeitsgruppen, in denen besondere Themen vertieft werden. Seit Ende 2002 wurden dem Konvent nach anfänglichen Beratungsphasen, die bis zum Sommer 2002 dauerten, mehrere Verfassungsentwürfe vorgelegt, die aber zunächst alle keine Mehrheiten im Konvent selbst finden konnten.

Am 30. und 31.5.2003 kam in Brüssel nun zuletzt das 105-köpfige Plenum des Konvents zusammen, um über die Vorlage der Europäischen Verfassung zu beraten. Der Entwurf für eine Verfassung soll den EU-Staats- und Regierungschefs schließlich auf dem Gipfel am 20. Juni in Thessaloniki vorgelegt werden. Der Konventsentwurf soll nach den gegenwärtigen Planungen dann im Herbst diesen Jahres von den Mitgliedstaaten in einer Regierungskonferenz weiter beraten werden. Bis zum Ende diesen Jahres soll die Verfassung dann verabschiedet sein, damit die EU-Institutionen auf die Aufnahme zehn neuer Länder am 1. Mai 2004 im Rahmen der Osterweiterung vorbereitet sind.

4. Argumente für eine Europäische Verfassung

Die Diskussion um eine Verfassung für die EU überrascht vielleicht auf den ersten Blick. Schließlich haben die EU-Staaten in den letzten 50 Jahren eine Reihe von Verträgen ratifiziert, die in ihrer Gesamtheit faktisch als Verfassung der EU fungieren. Diese Verträge erfüllen die klassische Funktion einer Verfassung, welche das Verhältnis zwischen den einzelnen Trägern der Staatsgewalt regelt (siehe Definition oben). Außerdem garantiert dieses primäre Gemeinschaftsrecht der EU den Bürgern der Union einen umfassenden Schutz der Grundrechte. Nicht zuletzt auch in Verbindung mit der Interpretation und Fortschreibung der Verträge durch den Europäischen Gerichtshof. Wenn die Kernfunktionen einer Verfassung durch das bisherige Vertragswerk der EU bereits erfüllt sind, stellt sich die Frage, welches Ziel die Debatte über eine Verfassung der EU verfolgt.

Es gibt aber dennoch sehr gute Argumente für eine Europäische Verfassung. Im Folgenden werde ich die wesentlichsten nach der Ansicht von Markus Reiter 4) erläutern. Als erstes führt er die fehlende Transparenz der EU als Argument für eine Europäische Verfassung an. Seiner Meinung nach durchschauen die meisten Bürger die komplizierten Verfahren in der EU nicht, und sind durch sie eher verwirrt. Da viele nicht wissen, wie eine Richtlinie entsteht, haben sie laut Reiter das Gefühl, dass sie keinen Einfluss auf den Gang der Ereignisse ausüben können. Außerdem fehlt weitgehend das Grundvertrauen in die Institutionen in Brüssel. Die Bürger misstrauen der europäischen Politik grundsätzlich, da sie sie nicht verstehen. Eine Verfassung müsste deshalb in wenigen, klaren Artikeln die Aufgaben und Rechte der einzelnen Organe (Parlament, Kommission, Ministerrat und Gerichtshof) allgemein verständlich beschreiben. Eine derartige Transparenz ist die Voraussetzung für demokratische Mitwirkung, so Reiter, da der Bürger nur dann Einfluss auf Entscheidungen nehmen kann, wenn er weiß, an wen er sich wenden kann. Die wichtigste Rolle spielt dabei das Europäische Parlament. Es hat seit dem Amsterdamer Vertrag, der 1999 in Kraft trat, schon erheblich mehr Rechte als jedes andere übernationale parlamentarische Gremium der Welt erhalten, nur ist das, so Richter weiter, den Bürgern nicht ausreichend bekannt.

[...]

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Der europäische Verfassungskonvent - Chancen und Risiken der Entstehung einer europäischen Verfassung
Hochschule
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin  (Studiengang: Wirtschaftsrecht)
Veranstaltung
Vorlesung
Note
2,0
Autor
Jahr
2003
Seiten
20
Katalognummer
V17420
ISBN (eBook)
9783638220057
Dateigröße
490 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Der Europäische Verfassungskonvent - Chancen und Risiken der Entstehung einer europäischen Verfassung -
Schlagworte
Verfassungskonvent, Chancen, Risiken, Entstehung, Verfassung, Vorlesung
Arbeit zitieren
Lars Peschel (Autor:in), 2003, Der europäische Verfassungskonvent - Chancen und Risiken der Entstehung einer europäischen Verfassung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17420

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