Obwohl KI-gestützte Systeme ohne menschliche Emotionen handeln und auf den ersten Blick objektive Entscheidungen treffen, ist ihr Einsatz nicht frei von Risiken und Gefahren. Sie kann Arbeitsabläufe in betrieblichen Vorgängen verändern und erhebliche Hürden der Nachvollziehbarkeit und Komplexität mit sich bringen. Arbeitnehmer werden hierbei durch das Mitbestimmungsrecht des BR geschützt, doch ergeben sich mit der fortschreitenden Etablierung von KI, Mängel und Unsicherheiten.
Auf der einen Seite kann KI die Effizienz steigern. Auf der anderen Seite bergen scheinbar neutrale Entscheidungen Intransparenz und Diskriminierungsrisiken. Der BR steht dadurch vor der Herausforderung, sein Mitbestimmungsrecht an komplexe technologische Fortentwicklungen anzupassen. Daher geht diese Arbeit der Frage nach, welche Auswirkungen KI auf das Betriebsverfassungsrecht hat und wie ein umfassender Schutz in Zukunft gestaltet werden kann.
Zur besseren Einordnung werden zunächst die begrifflichen und gesetzlichen Grundlagen der Mitbestimmungsrechte nach dem BetrVG und dem BReModG von 2021 dargestellt. Darauf aufbauend wird herausgearbeitet, welche Definition von KI dem Betriebsverfassungsrecht zugrunde zu legen ist und welche Bedeutung die europäische KI-VO für das BetrVG hat. Weiter wird die praktische Bedeutung der Vorschriften erläutert, die seit dem BReModG KI als Tatbestandsmerkmal aufgrei-fen und abschließend wird zu einer These Stellung genommen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Begriffsbestimmung und gesetzliche Grundlage
I. Mitbestimmungsrechte nach dem BetrVG
II. Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021
C. Künstliche Intelligenz im Betriebsverfassungsrecht
I. Informatik
II. Orientierung an internationaler und europäischer Definition
III. Kein isolierter betriebsverfassungsrechtlicher KI-Begriff
IV. Begriffsverständnis in der Rechtsprechung
V. Kontroverse um weites oder enges Begriffsverständnis von KI
1. Enges Begriffsverständnis
2. Weites Begriffsverständnis
3. Zweckorientierung
VI. Resümee
D. Die Bedeutung der KI-VO für das Betriebsverfassungsrecht
I. Einordnung der Verordnung
II. Unmittelbare Geltung
III. Bedeutung für das Betriebsverfassungsgesetz
1. Hochrisiko-KI-Systeme
2. Anbieter und Betreiber
3. Aufsichtsbehörde
4. Sanktionen
5. Resümee
E. Praktische Bedeutung der Vorschriften mit KI-Bezug im BetrVG
I. § 80 Abs. 3 BetrVG
1. Materielle Erweiterung durch das BRemodG
2. Interne Expertise
3. Wertungswiderspruch
4. Praktische Bedeutung
II. § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
1. Keine materielle Erweiterung
2. Systematische Einordnung
3. Praktische Bedeutung
III. § 95 Abs. 2a BetrVG
1. Keine materielle Erweiterung
2. Offene Auslegungsfragen
3. Ethische Dimension
a) Antidiskriminierungsrecht
b) Blackbox, Bias und Clustering
c) Benachteiligungsverbot, § 7 AGG
d) Beweislastumkehr, § 22 AGG
4. DSGVO
5. Praktische Bedeutung
IV. De lege ferenda
V. Weitere Vorschriften ohne Aufnahme des Tatbestandes der KI
1. § 87 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7 BetrVG
2. § 111, 112 ff. BetrVG
F. Kritische Betrachtung einer These
1. Argumente für ein Mitbestimmungsrecht
a) Technische Einrichtung
b) Arbeitsschutz- und Produktsicherheit
c) Unterrichtungsrecht
d) Betriebsänderung
e) Keine Legaldefinition
f) Widerlegung
2. Argumente gegen ein Mitbestimmungsrecht
a) Systematik
b) Sinnwidrig
c) Teleologische Auslegung
d) Rechtsprechung
3. Zwischenergebnis
4. Stellungnahme
G. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen des Einsatzes von Systemen Künstlicher Intelligenz (KI) auf das Betriebsverfassungsrecht (BetrVG). Ziel ist es zu analysieren, wie der Betriebsrat bei der Einführung und Nutzung solcher Systeme mitbestimmen kann und welche rechtlichen Anpassungen notwendig sind, um einen effektiven Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
- Grundlagen des KI-Begriffs im Kontext des Arbeitsrechts.
- Wechselwirkung zwischen der europäischen KI-Verordnung (KI-VO) und dem BetrVG.
- Analyse spezifischer Mitbestimmungsnormen (§§ 80, 90, 95 BetrVG) unter KI-Einfluss.
- Diskussion ethischer Risiken wie Diskriminierung und Intransparenz (Blackbox).
- Kritische Würdigung der Mitbestimmungsrechte bei personalfernen KI-Anwendungen.
Auszug aus dem Buch
C. Künstliche Intelligenz im Betriebsverfassungsrecht
Mit dem BRemodG hat der Gesetzgeber den Begriff der KI erstmals ausdrücklich in das BetrVG aufgenommen. Eine Legaldefinition enthält das Gesetz hierfür nicht. Damit stellt sich die Frage, nach welchen Maßstäben künftig zu bestimmen ist, was ein KI-System i.S.d. BetrVG ist. Dies ist für die Reichweite der Mitbestimmungsrechte entscheidend.
Die Gesetzesbegründung zum BRemodG verweist auf den Kabinettsbeschluss zur KI-Strategie der Bundesregierung vom 15.11.2018, der eine Differenzierung zwischen „schwacher“ und „starker“ KI vornimmt. Starke KI meint dabei Systeme mit menschenähnlicher oder übermenschlicher Intelligenz, die bisher so nicht existieren. Schwache KI meint Systeme, die auf konkrete Anwendungen durch mathematische oder informatische Methoden spezialisiert sind.
Damit legt die Gesetzesbegründung ein breites, anwendungsorientiertes Verständnis von KI zugrunde und berücksichtigt neben nicht-deterministischen Systemen auch deterministische Systeme. Deterministische Systeme sind Systeme, bei dem der künftige Zustand vollständig durch Eingaben und Regeln bestimmt wird, ohne dass Zufälligkeit eine Rolle spielt. Nicht-deterministische Systeme sind Systeme, die neue Inhalte generieren können. Die gleiche Eingabe kann so je nach Trainingsstand zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik ein, dass KI-Systeme betriebliche Abläufe verändern und damit neue Herausforderungen für das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats schaffen.
B. Begriffsbestimmung und gesetzliche Grundlage: Es werden die bestehenden Mitbestimmungsrechte nach dem BetrVG und die Zielsetzung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes 2021 dargelegt.
C. Künstliche Intelligenz im Betriebsverfassungsrecht: Dieses Kapitel erörtert die Definition von KI und die Problematik einer präzisen Abgrenzung für betriebsverfassungsrechtliche Zwecke.
D. Die Bedeutung der KI-VO für das Betriebsverfassungsrecht: Hier wird untersucht, wie die europäische KI-Verordnung in den betriebsverfassungsrechtlichen Kontext einzuordnen ist und welche Bedeutung sie für Arbeitnehmerrechte entfaltet.
E. Praktische Bedeutung der Vorschriften mit KI-Bezug im BetrVG: Die spezifischen Normen des BetrVG (§§ 80, 90, 95) werden hinsichtlich ihrer Anwendung auf KI-Systeme und der damit verbundenen Rechte des Betriebsrats detailliert analysiert.
F. Kritische Betrachtung einer These: Anhand des Fallbeispiels „Mähroboter“ wird kritisch diskutiert, ob auch personalferne KI-Vorgänge unter die Mitbestimmung des Betriebsrats fallen.
G. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und fordert ein funktionales Verständnis von KI, um den Schutz der Arbeitnehmer im digitalen Wandel zu sichern.
Schlüsselwörter
Künstliche Intelligenz, KI, Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG, Betriebsrat, Mitbestimmungsrecht, KI-Verordnung, KI-VO, Hochrisiko-Systeme, Diskriminierung, Blackbox, BRemodG, Arbeitnehmerschutz, Digitalisierung, Algorithmen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Auswirkungen von Systemen Künstlicher Intelligenz auf das betriebliche Mitbestimmungsrecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Definition von KI im Arbeitsrecht, das Zusammenspiel mit der KI-Verordnung der EU und die konkrete Auslegung der Mitbestimmungstatbestände im BetrVG bei KI-Einsatz.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu klären, inwiefern der Betriebsrat bei der Nutzung von KI mitbestimmen kann, um Arbeitnehmer vor Intransparenz und Diskriminierung zu schützen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die sich auf Gesetzesauslegung, die Analyse der Gesetzesbegründung, einschlägige Rechtsprechung und die Literaturdiskussion stützt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Einordnung der KI-VO, die spezifischen Änderungen im BetrVG durch das BRemodG sowie die Anwendung der §§ 80, 90 und 95 BetrVG auf KI-Systeme.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Künstliche Intelligenz, Betriebsverfassungsgesetz, Mitbestimmungsrecht, KI-VO, Blackbox und Diskriminierungsschutz.
Welche Rolle spielt die europäische KI-Verordnung konkret?
Sie setzt einen unionsweiten Rahmen, der Mindeststandards vorgibt und das deutsche Mitbestimmungsrecht ergänzt, indem sie KI-Systeme im Beschäftigungskontext häufig als Hochrisiko-Systeme einstuft.
Ist der Einsatz eines Mähroboters mitbestimmungspflichtig?
Die Arbeit diskutiert dies kritisch: Während der Einsatz aufgrund datenschutzrechtlicher Aspekte oder technischer Überwachung diskutiert wird, überwiegen die Argumente, dass bei rein personalfernen Vorgängen die Mitbestimmung an ihre systematischen Grenzen stößt.
- Quote paper
- Merle Holzapfel (Author), 2025, Künstliche Intelligenz im Betriebsverfassungsrecht. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach dem BetrVG und der KI-Verordnung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1743366