Obwohl KI-gestützte Systeme ohne menschliche Emotionen handeln und auf den ersten Blick objektive Entscheidungen treffen, ist ihr Einsatz nicht frei von Risiken und Gefahren. Sie kann Arbeitsabläufe in betrieblichen Vorgängen verändern und erhebliche Hürden der Nachvollziehbarkeit und Komplexität mit sich bringen. Arbeitnehmer werden hierbei durch das Mitbestimmungsrecht des BR geschützt, doch ergeben sich mit der fortschreitenden Etablierung von KI, Mängel und Unsicherheiten.
Auf der einen Seite kann KI die Effizienz steigern. Auf der anderen Seite bergen scheinbar neutrale Entscheidungen Intransparenz und Diskriminierungsrisiken. Der BR steht dadurch vor der Herausforderung, sein Mitbestimmungsrecht an komplexe technologische Fortentwicklungen anzupassen. Daher geht diese Arbeit der Frage nach, welche Auswirkungen KI auf das Betriebsverfassungsrecht hat und wie ein umfassender Schutz in Zukunft gestaltet werden kann.
Zur besseren Einordnung werden zunächst die begrifflichen und gesetzlichen Grundlagen der Mitbestimmungsrechte nach dem BetrVG und dem BReModG von 2021 dargestellt. Darauf aufbauend wird herausgearbeitet, welche Definition von KI dem Betriebsverfassungsrecht zugrunde zu legen ist und welche Bedeutung die europäische KI-VO für das BetrVG hat. Weiter wird die praktische Bedeutung der Vorschriften erläutert, die seit dem BReModG KI als Tatbestandsmerkmal aufgrei-fen und abschließend wird zu einer These Stellung genommen.
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- Merle Holzapfel (Autor), 2025, Künstliche Intelligenz im Betriebsverfassungsrecht. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach dem BetrVG und der KI-Verordnung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1743366