Ziel dieser Seminararbeit ist es zu zeigen, welche Formen der Trennung der Mitglieder vom Institut es im kanonischen Recht gibt.
Der Codex Iuris Canonici nennt drei Möglichkeiten, wie ein Mitglied aus seinem klösterlichen Verband ausscheiden kann:
1) den Übertritt;
2) den Austritt;
3) die Entlassung.1
Wenn wir nach Norbert Ruf von einem Ausscheiden aus einen klösterlichen Verband sprechen ist diese Aufteilung richtig. Weil aber weil das Thema dieser Seminararbeit „Trennung der Mitglieder vom Institut“ heißt ist eine andere Einteilung notwendig. Die Exklaustration ist kein Austritt aus dem Institut in engem Sinne, son-dern eine zeitweilige Aussonderung eines Professen mit ewigen Gelübde aus der Niederlassung seines Instituts, verbunden mit einer teilweisen Lockerung der Gelübde und Bindung an das Institut.2
Die Ausweisung im Dringlichkeitsfall ist auch keine Entlassung, wie es die Stellung des c. 703 behaup-ten würde. Sie ist auch keine Exklaustration im engen Sinne des Wortes. Sie ist eine auf eine bestimmte Zeit begrenzte Ausweisung eines Mitglieds aus der Niederlassung im Dringlichkeitsfall. Sie ist also eine Form der Aussonderung aus dem Institut.
In vier Kapiteln werden die Formen der Trennung vom Institut skizziert. Es sind:
I. Übertritt in ein anderes Institut;
II. Aussonderung aus dem Institut;
III. Austritt aus dem Institut;
IV. Entlassung vom Institut.
Das kanonische Recht lässt viele Möglichkeiten, sowohl den Mitgliedern, als auch den Instituten, wenn das Mitglied aus irgendwelchen Gründen aus dem Institut scheiden will, bzw. muss. Wenn man genau bedenkt, dass das geweihte Leben heute so oft in verschiedenen Biographien scheitert, muss man zugeben, dass die Kirche mit Billigkeit und Liebe alle fehlerhaften oder misslungenen Entscheidungen der Gläubigen behandelt.
Diese Arbeit erschöpft das Thema der Trennung vom Institut selbstverständlich nicht, sie bietet nur einen Einstieg in diese Materie.
Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)
- EINLEITUNG
- I. ÜBERTRITT IN EIN ANDERES INSTITUT
- II. AUSSONDERUNG AUS DEM INSTITUT.
- 1. EXKLAUSTRATION
- 2. AUSWEISUNG IM DRINGLICHKEITSFALL
- III. AUSTRITT AUS DEM INSTITUT
- 1. AUSTRITT EINES ZEITPROFESSEN
- 2. AUSTRITT EINES EWIGPROFESSEN
- IV. DIE ENTLASSUNG VON MITGLIEDERN
- 1. FORMEN UND GRÜNDE DER ENTLASSUNG
- 2. DAS ENTLASSUNGSVERFAHREN
- 3. RECHTSWIRKUNGEN DER ENTLASSUNG
Zielsetzung und Themenschwerpunkte (Objectives and Key Themes)
Diese Seminararbeit befasst sich mit den verschiedenen Formen der Trennung von Mitgliedern aus einem klösterlichen Verband im kanonischen Recht. Der Schwerpunkt liegt auf den Möglichkeiten des Übertritts in ein anderes Institut, der Aussonderung aus dem Institut (einschließlich Exklaustration und Ausweisung im Dringlichkeitsfall), dem Austritt aus dem Institut und der Entlassung von Mitgliedern.
- Möglichkeiten der Trennung von Mitgliedern aus einem klösterlichen Verband im kanonischen Recht
- Übertritt in ein anderes Institut
- Aussonderung aus dem Institut (Exklaustration, Ausweisung im Dringlichkeitsfall)
- Austritt aus dem Institut
- Entlassung von Mitgliedern
Zusammenfassung der Kapitel (Chapter Summaries)
Die Arbeit beleuchtet die verschiedenen Formen der Trennung von Mitgliedern vom Institut im kanonischen Recht, die sowohl für die Mitglieder als auch für die Institute vielfältige Möglichkeiten bieten.
Kapitel I befasst sich mit dem Übertritt in ein anderes Institut. Hierbei wird erläutert, dass ein Mitglied ein Institut dauerhaft und vollständig verlassen kann, um in ein anderes einzutreten, wobei die Gelübdebindung grundsätzlich bestehen bleibt. Ein neues Noviziat oder eine Probeprofess sind in diesem Fall nicht erforderlich.
Kapitel II behandelt die Aussonderung aus dem Institut. Dazu zählen die Exklaustration, die eine zeitweilige Aussonderung eines Professen mit ewigen Gelübde aus der Niederlassung seines Instituts darstellt, und die Ausweisung im Dringlichkeitsfall, die eine auf eine bestimmte Zeit begrenzte Ausweisung eines Mitglieds aus der Niederlassung darstellt.
Kapitel III beschäftigt sich mit dem Austritt aus dem Institut. Hier werden sowohl der Austritt eines Zeitprofessen als auch eines Ewigprofessen betrachtet.
Schlüsselwörter (Keywords)
Die Arbeit befasst sich mit den Rechtsgrundlagen der Trennung von Mitgliedern aus einem klösterlichen Verband im kanonischen Recht. Zu den zentralen Themen gehören der Übertritt in ein anderes Institut, die Aussonderung aus dem Institut (Exklaustration, Ausweisung im Dringlichkeitsfall), der Austritt aus dem Institut und die Entlassung von Mitgliedern. Weitere relevante Begriffe sind Gelübdebindung, Noviziat, Probeprofess, Eigenrecht, kanonisches Recht und Codex Iuris Canonici.
- Arbeit zitieren
- Grzegorz Lebok (Autor:in), 2005, Trennung der Mitglieder vom Institut, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/174376