Es ist eine unumstößliche Tatsache, dass Frauen selbst im 21. Jahrhundert noch in vielen Ländern und Regionen der Erde in vielen ihrer Menschenrechte beschnitten werden. Neben fehlendem Zugang zu wirtschaftlichen oder sozialen Gütern erfahren sie überall auf der Welt Unterdrückung und Gewalt. Seit Mitte der 1990er Jahre gelten Frauenrechte aber immerhin als Menschenrechte, womit das Menschenrechtskonzept erweitert wurde (vgl. Godel 2002, 358).
Die vorliegende Arbeit stellt Frauenrechte in den Mittelpunkt, da sie in vielen Fällen nicht geachtet werden. Frauen scheinen besonders schwache Mitglieder vieler Gesellschaften zu sein, obwohl sie keine Bevölkerungsminderheit darstellen. Der Schutz ihrer Rechte obliegt ihrem jeweiligen Heimat-Staat, der diesem Schutz jedoch nicht immer nachkommt. Besonders Nichtregierungsorganisationen (NGOs) treten dort hervor, wo der Staat seinen Pflichten zum Menschenrechtsschutz nicht, bzw. nicht mehr gerecht wird. Festzuhalten ist erstens also, dass Frauenrechte zum einen als Menschenrechte gelten, Frauen trotz dieser Entwicklung aber immer noch starke Diskriminierung und Gewalt erfahren – woraus eine Verletzung ihrer Menschenrechte resultiert –, und zweitens, dass NGOs sich besonders in den letzten Jahren verstärkt auf Menschenrechtsverletzungen konzentriert haben. Da Frauenrechte seit 1993 offiziell als Menschenrechte gelten, stellt sich folglich die Frage, wie weit der Frauenrechtsschutz durch NGOs vorangeschritten ist. Die Arbeit setzt sich zum Ziel, einen groben Überblick über die Rolle von NGOs im Frauenrechtsschutz zu geben, daher konzentriert sie sich nicht auf ein spezielles Land oder eine spezielle Organisation, sondern bleibt allgemein. Es werden jedoch im Hauptteil unter Punkt 3 einige Beispiele von Menschen-/Frauenrechtsorganisationen gegeben, um ihre Wirkung – ob groß oder klein bleibt noch dahingestellt – im Frauenrechtsschutz darzustellen. Der Arbeit wird die These vorangestellt, dass NGOs, in dem Fall Menschenrechts-NGOs, einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, Frauen Zugang zu ihren Menschenrechten zu gewährleisten. Diese Hypothese soll im Laufe der Arbeit überprüft werden.
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
1.1 Das Thema der Arbeit und die Hypothese
1.2 Die vorhandene Literatur und der aktuelle Forschungsstand
1.3 Der Aufbau der Arbeit und Vorgehensweise bei der Analyse
2 DEFINITIONEN DER WICHTIGSTEN BEGRIFFE
2.1 NGOs: Nichtregierungsorganisationen
2.2 Frauenrechte als Menschenrechte
3 MENSCHENRECHTS-NGOS UND IHR EINFLUSS AUF DEN FRAUENRECHTSSCHUTZ
3.1 Einfluss von Menschenrechts-NGOs auf den Frauenrechtsschutz in der Theorie
3.1.1 Der erste Schritt zum Frauenschutz: Anerkennung von Frauenrechten als Menschenrechte 1993
3.1.2 Teilhabe an Rechtssetzung, Rechtsdurchsetzung und sonstige Aktivitäten
3.2 Einfluss von Menschenrechts-NGOs auf den Frauenrechtsschutz in der Praxis
3.2.1 Einfluss auf die Rechtssetzung
3.2.1.1 Hinweise auf großen Einfluss auf die Rechtssetzung
3.2.1.2 Hinweise auf schwachen Einfluss auf die Rechtssetzung
3.2.1.3 Teilergebnis I: Relativ großer Einfluss in der Rechtssetzung
3.2.2 Einfluss auf die Rechtsdurchsetzung
3.2.2.1 Hinweise auf großen Einfluss auf die Rechtsdurchsetzung
3.2.2.2 Hinweise auf schwachen Einfluss auf die Rechtssetzung
3.2.2.3 Teilergebnis II: Geringerer Einfluss in der Rechtsdurchsetzung als in der Rechtssetzung
4 ERGEBNIS: VORLÄUFIGES BESTÄTIGEN DER HYPOTHESE IN GRUNDZÜGEN
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) beim Schutz von Frauenrechten. Ziel ist es, einen Überblick über den Einfluss von Menschenrechts-NGOs zu geben, um die Hypothese zu überprüfen, ob diese Organisationen einen wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung von Frauenrechten leisten.
- Definition und Bedeutung von NGOs im Kontext der Menschenrechte.
- Theoretische Grundlagen des Einflusses von Menschenrechts-NGOs auf den Frauenrechtsschutz.
- Analyse des Einflusses von NGOs auf die internationale Rechtssetzung.
- Untersuchung der praktischen Auswirkungen von NGOs bei der Rechtsdurchsetzung.
- Vergleichende Betrachtung verschiedener Organisationstypen (allgemeine Menschenrechts-NGOs vs. spezifische Frauenrechts-NGOs).
Auszug aus dem Buch
3.1.1 Der erste Schritt zum Frauenschutz: Anerkennung von Frauenrechten als Menschenrechte 1993
Dass NGOs einen großen Beitrag zum Frauenrechtsschutz leisten, wird schon daraus ersichtlich, dass sie diejenigen waren, die dafür sorgten, dass Frauenrechte als Menschenrechte anerkannt wurden (vgl. Braunmühl et al 2007, 127). Diese Anerkennung stellte einen bedeutenden Schritt dar, da er die Grundlage für den Frauenrechtsschutz legte. Denn: Erst wenn geklärt ist, was geschützt werden soll, kann gehandelt werden, da das Schutzgut bestimmt ist.
Es waren Frauen-NGOs, die mittels einer „Doppelstrategie“ (Joachim 2002, 36) diesen wichtigen Schritt vollbrachten: Zum einen stellte Charlotte Bunchs Essay mit dem Titel „Women’s Rights are Human Rights“ einen Meilenstein dar. Bunch analysierte, dass Frauen vor allem im privaten Bereich täglich Opfer von männlicher Gewalt werden. Damit politisierte sie das eigentlich Private. Zum anderen wurden Anfang der 1990er Jahre symbolische Kampagnen, die Frauen mobilisieren und sie aufklären sollten, dass Frauenrechte Menschenrechte seien, durchgeführt. Folglich war damit der erste Schritt getan.
Durch die Verbindung von Frauenrechten mit Menschenrechten wurde Frauenrechten eindeutig mehr Gewicht eingeräumt (vgl. Joachim 2002, 36). Hier ist nochmals hervorzuheben, dass es vor allem Frauen-NGOs waren, die das Thema in den Fokus rückten: „Frauenbewegungspolitik hat mit der Verankerung von Gewalt gegen Frauen in den Menschenrechtskanon die konstitutiven Normen internationaler Politik verändert und den Schutz vor vermeintlich privaten Verbrechen zum Gegenstand zwischenstaatlicher Verhandlungen und Politikmaßnahmen gemacht“ (Ruppert 2005, 219).
Zusammenfassung der Kapitel
1 EINLEITUNG: Das Thema, die Hypothese, der aktuelle Forschungsstand sowie der methodische Aufbau der Arbeit werden hier vorgestellt.
2 DEFINITIONEN DER WICHTIGSTEN BEGRIFFE: Die zentralen Begriffe NGO und Frauenrechte werden kontextbezogen definiert, um ein gemeinsames Verständnis für die weitere Analyse zu schaffen.
3 MENSCHENRECHTS-NGOS UND IHR EINFLUSS AUF DEN FRAUENRECHTSSCHUTZ: Dies ist der Hauptteil der Arbeit, in dem die theoretischen Einflüsse von NGOs auf den Schutz von Frauenrechten sowie deren praktische Aktivitäten bei der Rechtssetzung und Rechtsdurchsetzung untersucht werden.
4 ERGEBNIS: VORLÄUFIGES BESTÄTIGEN DER HYPOTHESE IN GRUNDZÜGEN: Das Fazit fasst die Analyseergebnisse zusammen und bewertet, inwieweit sich die aufgestellte Hypothese bestätigen ließ.
Schlüsselwörter
NGOs, Frauenrechte, Menschenrechte, Frauenrechtsschutz, Rechtssetzung, Rechtsdurchsetzung, Nichtregierungsorganisationen, CEDAW, Gewalt gegen Frauen, Internationale Politik, Lobbyarbeit, Menschenrechtsorganisationen, Zivilgesellschaft, Diskriminierung, Schattenberichte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Bedeutung und Wirksamkeit von Nichtregierungsorganisationen im Hinblick auf den Schutz und die Förderung von Frauenrechten weltweit.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Felder sind die Rolle von NGOs bei der internationalen Rechtssetzung, die Überwachung der Rechtsdurchsetzung sowie der Unterschied zwischen der Arbeit allgemeiner Menschenrechtsorganisationen und spezialisierter Frauenrechtsgruppen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, einen Überblick über die Rolle von NGOs im Frauenrechtsschutz zu geben und die Hypothese zu prüfen, dass NGOs einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, Frauen Zugang zu ihren Menschenrechten zu gewähren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse und einer praxisorientierten Untersuchung, in der die Wirksamkeit von NGOs anhand von Beispielen (wie Amnesty International oder Terre des femmes) analysiert wird.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert theoretische Einflussmöglichkeiten von NGOs, ihre Beteiligung an der Entstehung völkerrechtlicher Verträge und ihre Aktivitäten bei der praktischen Überwachung der Einhaltung dieser Rechte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Schlüsselwörtern gehören NGOs, Frauenrechte, Rechtssetzung, Rechtsdurchsetzung und zivilgesellschaftliches Engagement.
Warum wird zwischen Rechtssetzung und Rechtsdurchsetzung unterschieden?
Die Unterscheidung ist entscheidend, da NGOs in der Rechtssetzung oft großen Einfluss nehmen können, während die praktische Durchsetzung der festgeschriebenen Rechte aufgrund fehlender Mechanismen und staatlicher Souveränität deutlich schwieriger ist.
Welche Bedeutung kommt der CEDAW in dieser Arbeit zu?
Die CEDAW (Frauenrechtskonvention) dient als zentrales Beispiel für ein internationales Vertragswerk, an dessen Gestaltung und Umsetzung NGOs maßgeblich beteiligt waren.
Wie unterscheidet sich die Arbeit von Frauenrechts-NGOs von allgemeinen Menschenrechts-NGOs?
Die Arbeit zeigt auf, dass Frauenrechts-NGOs oft präziser in ihrer Argumentation und ihrem Handeln sind, da sie sich spezifisch auf die Belange von Frauen spezialisiert haben und weniger zu Generalisierungen neigen als große, allgemeine Menschenrechtsorganisationen.
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- B.A. Carolin Deitmer (Author), 2011, Die Rolle von NGOs im Frauenrechtsschutz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/174454