Wer entscheidet über eine medizinische Behandlung, wenn ein minderjähriger Patient die Tragweite des Eingriffs verstehen und selbstbestimmt entscheiden kann, seine Eltern der Maßnahme jedoch widersprechen? Die Arbeit untersucht die Entscheidungszuständigkeit bei medizinischen Maßnahmen gegenüber Minderjährigen im Spannungsfeld zwischen kindlicher Selbstbestimmung, elterlicher Personensorge und Kindeswohl.
Im Mittelpunkt steht die bislang nicht eindeutig geklärte Frage, ob die Einwilligungsfähigkeit eines Minderjährigen zugleich eine eigenständige rechtliche Entscheidungszuständigkeit begründet. Hierzu werden der Behandlungsvertrag, die medizinische Einwilligung und die unterschiedlichen in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Modelle – insbesondere das Alleinentscheidungsmodell, das Co-Konsens-Modell und die Vetorechtslösung – voneinander abgegrenzt und kritisch bewertet.
Die Arbeit entwickelt ein am Kindeswohl orientiertes Leitmodell: Ist ein Minderjähriger hinsichtlich der konkreten medizinischen Maßnahme einwilligungsfähig, soll seine eigenverantwortliche Entscheidung grundsätzlich maßgeblich sein. Selbstbestimmung wird dabei nicht als Gegensatz zum Kindeswohl, sondern als dessen Bestandteil verstanden. Die elterliche Personensorge behält eine begleitende Schutz- und Unterstützungsfunktion, darf jedoch nicht ohne Weiteres zu einem Zustimmungsvorbehalt führen.
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- Anonym (Autor), 2026, Wer entscheidet? Entscheidungszuständigkeit bei medizinischen Maßnahmen gegenüber minderjährigen Patient:innen im Spannungsfeld von Selbstbestimmung und Kindeswohl, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1745498