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Vorbeugende Überwachung

Über Voraussetzungen für, Formen von und Erfahrungen mit präventiver Videoüberwachung im kommunalen Bereich

Titre: Vorbeugende Überwachung

Dossier / Travail , 2011 , 21 Pages , Note: 1,0

Autor:in: Florian Philipp Ott (Auteur)

Politique - Autres sujets
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Résumé Extrait Résumé des informations

Seit 1993 hat die polizeilich registrierte Kriminalität in Deutschland kontinuierlich abgenommen. Erfasste das Bundeskriminalamt damals noch 6,75 Millionen Delikte, so waren es im Jahr 2010 nur noch 5,93 Millionen. Die Aufklärungsquote stieg im gleichen Zeitraum von 43,8 auf nunmehr 56 Prozent. Besonders stark fiel dabei der Rückgang der Straßenkriminalität aus. Zwischen 1993 und 2010 sank die Anzahl der Vorfälle um mehr als 43 Prozent auf insgesamt 1,4 Millionen. Auch die Zahl einfacher und schwerer Diebstähle nahm in dieser Zeit erheblich ab. Schwerwiegend ist hingegen die Zunahme von Gewaltkriminalität, leichter vorsätzlicher sowie gefährlicher und schwerer Körperverletzung. Alle drei Zahlen steigen seit 1993 stetig an. Gleichzeitig mit der Gewalt stieg auch die Präsenz öffentlicher Videoüberwachung in Deutschland. Zwar gibt es keine genauen Angaben darüber, wie viele Anlagen bundesweit im Einsatz sind, doch schon kurz nach der Inbetriebnahme des ersten Überwachungssystems 1994 kopierten viele Städte den Flensburger Versuch. Oft kommt die Forderung nach stärkerer Überwachung dabei aus Reihen der Politik, die sich von öffentlichkeitswirksamen Überwachungssystemen Wählerstimmen und eine Reduktion von Kriminalität sowie Kriminalitätsfurcht erhofft. Dass dies durch Videoüberwachung tatsächlich erreicht wird, wird dabei meist unkritisch vorausgesetzt. Ob die Systeme jedoch tatsächlich zur Furcht- und Kriminalitätsreduktion beitragen, ob sie also kriminalpräventiv wirken, wird nach ihrer Einführung fast nie systematisch überprüft. Auch auf die Frage, wie die Bevölkerung insgesamt zur immer stärkeren Überwachung steht, gibt es bis heute kaum aussagekräftige Antworten. Hier etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen, soll Aufgabe der vorliegenden Arbeit sein. Sie gliedert sich in einen kriminologisch-rechtlichen und einen empirischen Teil. Ersterer gibt Auskunft über die kriminalwissenschaftliche Einordnung der Videoüberwachung und stellt die Frage, welche juristischen Voraussetzungen für deren Einführung erfüllt sein müssen. Letzterer trägt empirische Ergebnisse bisheriger Publikationen zusammen, die sich mit den Erfolgen, Misserfolgen und Problemen von Videoüberwachung beschäftigen. Dabei stehen insbesondere die Auswirkungen auf Kriminalität, Kriminalitätsfurcht und öffentliche Meinung im Mittelpunkt.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Kriminologische und rechtliche Einordnung

2.1 Videoüberwachung aus Sicht kriminologischer Theorie

2.2 Staatliche Videoüberwachung

2.3 Private Videoüberwachung

2.4 Typen von Videoüberwachung

3. Empirische Erfahrungen mit Videoüberwachung

3.1 Auswirkungen auf die Kriminalität

3.1.1 Rauschgiftdelikte

3.1.2 Eigentumsdelikte

3.1.3 Gewaltdelikte

3.2 Auswirkungen auf die Kriminalitätsfurcht

3.3 Öffentliche Akzeptanz von Überwachungsmaßnahmen

4. Fazit: Ambivalente Bilanz der Überwachung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die theoretischen Voraussetzungen, rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die empirische Wirksamkeit von präventiver Videoüberwachung im kommunalen Raum. Ziel ist es, das Spannungsfeld zwischen dem sicherheitspolitischen Anspruch der Kriminalitätsprävention und der tatsächlichen, wissenschaftlich belegbaren Effektivität dieser Maßnahmen kritisch zu beleuchten.

  • Kriminologische Einordnung der Videoüberwachung als Präventionsinstrument.
  • Rechtliche Grundlagen und Verwaltungsakte für staatliche Überwachungsmaßnahmen.
  • Differenzierte Analyse der Auswirkungen auf verschiedene Deliktformen (Rauschgift-, Eigentums- und Gewaltdelikte).
  • Untersuchung des Einflusses von Videoüberwachung auf die öffentliche Kriminalitätsfurcht.
  • Bewertung der Akzeptanz und der politischen Dynamik hinter dem Ausbau von Überwachungssystemen.

Auszug aus dem Buch

3.1.2 Eigentumsdelikte

Neben Rauschgiftdelikten gehört auch die klassische Eigentumskriminalität zu den Deliktformen, gegen die Videoüberwachung eingesetzt wird. In Leipzig war es beispielsweise ausgewiesenes Ziel, mit Hilfe von Kameraüberwachung Taschendiebstähle und Diebstähle aus Kraftfahrzeugen zu verhindern. Innerhalb des ersten Monats konnte die Polizei hier beachtliche Erfolge vorweisen und die registrierte Zahl von Fällen beider Delikttypen um rund 50 Prozent senken. Verdrängungseffekte konnten in diesem Zusammenhang nicht festgestellt werden.36 In die gleiche Richtung weisen Erfahrungen aus Mannheim, Stuttgart und Heilbronn, wo die allgemeine Straßenkriminalität – und damit auch Eigentumsdelikte – nach Beginn der Überwachung ebenfalls sank. Allerdings kann dies auch im Zusammenhang mit der gleichzeitigen Verdrängung der lokalen Drogenszenen stehen, da diese aufgrund von Beschaffungskriminalität zuvor für einen Großteil der Taten verantwortlich war.37

Erfahrungen aus Großbritannien zeigen, dass insbesondere Diebstähle aus Kraftfahrzeugen mit Videokameras zu verhindern sind. Am besten funktionierte dies auf Großparkplätzen. Auch Einbrüche und Sachbeschädigungen gehen häufig zurück.38 So bilanziert Gras: „Die bisherigen Ergebnisse deuten auf Möglichkeiten hin, die Videoüberwachung effektiv zur Verhinderung von Diebstahl, Sachbeschädigung, Kfz-Kriminalität und zum Teil Einbruchsdiebstahl in Geschäftsgebäuden einzusetzen.“39

Bei Eigentumsdelikten scheinen sich die Annahmen der ökonomischen Kriminalitätstheorie also erneut zu bestätigen. Das erhöhte Repressionsrisiko sorgt dafür, dass in überwachten Bereichen weniger Straftaten begangen werden. Anders als im Fall von Rauschgiftdelikten ist eine Verlagerung jedoch unwahrscheinlich, da Eigentumskriminalität meist räumlich gebunden ist. So werden durch Videokameras zwar die bisherigen Straftäter vertrieben, die potentiellen Opfergruppen hingegen nicht. Schließlich werden weder Autos wegen der Kameras woanders geparkt, noch gehen die Menschen andernorts einkaufen. Daher kann Videoüberwachung auf Grundlage bisheriger Erkenntnisse Eigentumsdelikte vermutlich relativ nachhaltig vorbeugen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische Entwicklung der Kriminalität in Deutschland ein und hinterfragt kritisch, ob der zunehmende Einsatz von Videoüberwachung tatsächlich zur Kriminalitätsreduktion beiträgt oder lediglich politisch motiviert ist.

2. Kriminologische und rechtliche Einordnung: Das Kapitel verortet Videoüberwachung in der ökonomischen Kriminalitätstheorie und erläutert die rechtlichen Voraussetzungen sowie die verschiedenen technischen Typen (blind, passiv, aktiv) der Überwachung.

3. Empirische Erfahrungen mit Videoüberwachung: Dieser Hauptteil analysiert die tatsächlichen Auswirkungen auf Kriminalität und Kriminalitätsfurcht sowie die öffentliche Akzeptanz anhand zahlreicher Fallbeispiele und Studien.

4. Fazit: Ambivalente Bilanz der Überwachung: Das Fazit fasst zusammen, dass Videoüberwachung bei räumlich gebundenen Eigentumsdelikten effektiv wirken kann, bei Gewaltkriminalität jedoch weitgehend versagt und insgesamt eine wissenschaftliche Neubewertung erfordert.

Schlüsselwörter

Videoüberwachung, Kriminalprävention, Kriminalitätsfurcht, Eigentumskriminalität, Gewaltdelikte, Polizeigesetz, informationelle Selbstbestimmung, öffentliche Akzeptanz, ökonomische Kriminalitätstheorie, Verdrängungseffekt, Strafverfolgung, soziale Kontrolle, Kriminalitätsbekämpfung, Sicherheitsempfinden, Deutschland.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?

Die Arbeit untersucht die Effektivität von Videoüberwachung als kriminalpräventives Instrument im kommunalen Bereich und setzt sich mit deren rechtlichen und kriminologischen Grundlagen auseinander.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Zentrale Themen sind die kriminologische Einordnung der Maßnahme, der rechtliche Rahmen der staatlichen Überwachung, die empirische Wirkung auf unterschiedliche Straftatbereiche und die öffentliche Wahrnehmung.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen dem politischen Anspruch der Kriminalitätsprävention durch Kameras und den empirischen Ergebnissen bisheriger Studien zu hinterfragen.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit basiert auf einer kriminologisch-rechtlichen Analyse und der Zusammenführung empirischer Ergebnisse aus verschiedenen wissenschaftlichen Publikationen und Evaluationen.

Was wird im Hauptteil der Untersuchung behandelt?

Der Hauptteil befasst sich detailliert mit den Auswirkungen von Überwachung auf Rauschgift-, Eigentums- und Gewaltdelikte, der Kriminalitätsfurcht in der Bevölkerung sowie der Akzeptanz der Bürger.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Videoüberwachung, Kriminalprävention, Eigentumskriminalität, Verdrängungseffekte und Kriminalitätsfurcht maßgeblich bestimmt.

Warum zeigt Videoüberwachung bei Gewaltdelikten kaum Wirkung?

Da Gewaltdelikte oft affektiv und impulsiv begangen werden, greifen die rationalen Kalkulationen der ökonomischen Kriminalitätstheorie nicht, auf denen die abschreckende Wirkung von Kameras basiert.

Inwieweit beeinflusst Videoüberwachung das subjektive Sicherheitsempfinden?

Das Ergebnis ist ambivalent: Während Kameras in manchen Fällen das Sicherheitsgefühl steigern können, führen sie in anderen Fällen zu einer erhöhten Angst, da sie die Anwesenheit eines Kriminalitätsschwerpunktes signalisieren.

Welche Rolle spielt die "Verdrängung" bei Rauschgiftdelikten?

Die Überwachung führt häufig dazu, dass sich die Drogenszene einfach in unbewachte Räume verlagert, wodurch die Gesamtkriminalität nicht sinkt, sondern lediglich räumlich verschoben wird.

Ist Videoüberwachung ein autonomer Verwaltungsakt?

Der Autor bezweifelt, dass die Einführung rein autonom erfolgt, und weist auf die zunehmende Bedeutung politischer Auseinandersetzungen hin, in denen die Polizei jedoch eine starke Vetoposition einnimmt.

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Résumé des informations

Titre
Vorbeugende Überwachung
Sous-titre
Über Voraussetzungen für, Formen von und Erfahrungen mit präventiver Videoüberwachung im kommunalen Bereich
Université
University of Duisburg-Essen  (Institut für Politikwissenschaft)
Cours
Politikimplementation und Public Management: Kommunalpolitik und Verwaltung
Note
1,0
Auteur
Florian Philipp Ott (Auteur)
Année de publication
2011
Pages
21
N° de catalogue
V175045
ISBN (ebook)
9783640959037
ISBN (Livre)
9783640958535
Langue
allemand
mots-clé
Videoüberwachung Überwachung Prävention Kriminalität Kriminalistik Kriminalprävention ökonomische Kriminalitätstheorie Rapid Response Gewalt Delikte Rauschgift Drogen Verdrängung Vorbeugung Repression
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Florian Philipp Ott (Auteur), 2011, Vorbeugende Überwachung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/175045
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Extrait de  21  pages
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