Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Pflegevisite
2.1 Ziele der Pflegevisite
2.2 Voraussetzungen für die Umsetzung einer Pflegevisite
2.2.1 Strukturelle Voraussetzungen
2.2.2 Personelle Voraussetzungen
2.2.3 Räumliche und materielle Voraussetzungen
2.3 Praktische Umsetzung einer Pflegevisite
2.3.1 Teilnehmer der Pflegevisite
2.3.2 Die drei Phasen der Pflegevisite
3. Die onkologische Pflegevisite
3.1 Definition
3.2 Checkliste für eine onkologische Pflegevisite
4. Schlussfolgerung und Ausblick
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Seit einigen Jahren beschäftigen sich die deutschen Krankenhäuser intensiv mit dem Thema Qualität und Qualitätssicherung. Anstöße dazu gab es unter anderem durch das Sozialgesetzbuch SGB V § 137, welches sich auf die Beteiligung an Maßnahmen der Qualitätssicherung im Hinblick auf Behandlung, Versorgungsabläufe und Behandlungsergebnisse bezieht. Auch die Pflege hat dieses Thema aufgegriffen und verpflichtet sich im deutschen Krankenpflegegesetz § 4 zur sachgemäßen, fachkundigen und umfassend geplanten Pflege sowie deren Dokumentation (vgl. Ehmann 2005, Seite 1). Mittlerweile sind die unterschiedlichsten Formen der Qualitätssicherung zu einem festen Bestandteil im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen und somit auch in der Pflege geworden.
Im Rahmen der Weiterbildung Pflege in der Onkologie wurden verschiedene Werkzeuge zur Sicherstellung der Pflegequalität vorgestellt. Eines der wichtigsten und effektivsten Instrumente ist die Pflegevisite. Die Pflegevisite ist ein wesentliches Instrument um die interne Qualität einer Einrichtung im Bereich der Pflege zu sichern. In dieser Facharbeit soll verdeutlicht werden, was eine Pflegevisite ist, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und welche verschiedenen Arten der Pflegevisite es gibt. Im Folgenden wird die onkologische Pflegevisite näher beleuchtet. Sie ist relativ neu und eine noch sehr selten angewandte Form der Pflegevisite. Zur Umsetzung und Erleichterung eines Transfers einer onkologischen Pflegevisite in die Praxis wurde eine Checkliste erarbeitet.
2. Die Pflegevisite
Der Begriff Visite bedeutet, abgeleitet vom lateinischen Wort „visitare“, hingehen und nachsehen. In Einrichtungen des Gesundheitswesens wird Visite als ein routinemäßigerärztlicher Besuch beim Patienten auf Station gesehen. In der Regel geht dabei der Arzt in Begleitung einer Gruppe von Ärzten und Pflegenden in die Patientenzimmer. Der Begriff Visite wird bisher selten in Bezug auf eine selbständige pflegerische Maßnahme verstanden (vgl. Gültekin 2003, Seite16).
Bei der Pflegevisite handelt es sich um einen regelmäßigen Besuch von Pflegekräften bei dem Patienten, um sich mit ihm über seinen Pflegeprozess auszutauschen (vgl. Heering 1997, Seite XX). Das Pflegelexikon verdeutlicht dies noch. Hier wird Pflegevisite als ein regelmäßiger Besuch und als Gespräch mit dem Patienten über seinen Pflegeprozess beschrieben. Sie dient dazu Pflegeprobleme und Ressourcen zu benennen, Pflegediagnosen und Vereinbarungen der Pflegeziele festzulegen, sowie Pflegeinterventionen und deren Evaluation zu besprechen (vgl. Georg et al 2001, Seite 686).
In der Praxis gibt es in verschiedenen Bereichen unterschiedliche Ausformungen, die unter dem Begriff Pflegevisite subsumiert werde. Dazu gehören beispielsweise:
- die präoperative Pflegevisite zur gezielten Vorbereitung des Patienten vor einem chirurgischen Eingriff (vgl. Hollick et al. 2004, Seite 29)
- der Besuch mit der Pflegedienstleitung zur Überprüfung der Pflegequalität unter Einbeziehung der Pflegedokumentation als Führungsinstrument (vgl. Heering 2004, Seite 51) und
- die Dienstübergabe am Bett, in der Regel zwischen dem Frühdienst zum Spätdienst als Informationsweitergabe (vgl. Hollick 2004, Seite 18ff)
Mitunter findet man in der Praxis auch die Verwendung des Begriffes für die Analyse der Pflegedokumentation, ohne dass damit ein Besuch beim Patienten verbunden ist, die sogenannte Dokumentenvisite.
Nachdem sich in der Praxis diese unterschiedlichen Durchführungsarten gebildet haben, gibt es eine weitere Unterscheidung in Mikro- und Makrovisite. So umfasst die Makrovisite das gesamte interdisziplinäre Team und den Patienten. Der komplette Pflegeprozess sowie der Bereich Umgebung und Personal werden überprüft. Die Makrovisite wird auch als große Pflegevisite bezeichnet, da sie den gesamten Pflegeumfang evaluiert. Die Mikrovisite dagegen bezeichnet die Überprüfung eines Teilbereichs des Pflegeprozesses, der nur nach Bedarf stattfindet (vgl. Hellmann 2006, Seite 8).
In dieser Arbeit werden als Kernelemente der Pflegevisite folgende Aspekte zu Grunde gelegt:
Inhaltliche Auseinandersetzung mit Pflegeproblemen und Patientenbedürfnissen
Patient wird mit einbezogen (er wird aktiver Teilnehmer bei der Gestaltung seines Pflegeprozesses; kein Gespräch über, sondern mit dem Patienten)
Frequenz je nach Situation
bei Bedarf können Angehörige oder Mitglieder des therapeutischen Teams miteinbezogen werden.
2.1 Ziele der Pflegevisite
An oben genannten unterschiedlichen Ausprägungen ist zu erkennen, dass die Ziele der Pflegevisite auf verschiedenen Ebenen angesiedelt sind. Das Instrument Pflegevisite kann zur Förderung verschiedener Aspekte wahrgenommen werden. Hierzu zählen:
1. Pflegequalität
2. Patientenzufriedenheit
3. Mitarbeiterförderung
4. Wirtschaftlichkeit.
Ziele zur Verbesserung der Pflegequalität:
Überprüfung der pflegerischen Interventionen und
Entwicklungsprüfung bezüglich deren Wirksamkeit
Frühzeitiges Erkennen von Problemfeldern
Erhebung des Hilfs- und Pflegemittelbedarfs
Flexible patientenorientierte Pflegeplanungen durch besseres Verstehen von Befinden und Bedürfnissen des Patienten. (vgl. Hellmann 2006, Seite 11)
Ziele zur Verbesserung der Patientenzufriedenheit:
Gezielte Einbeziehung und direkte Mitwirkung des Patienten in die Pflege
Besseres Erfassen von Ressourcen, Problemen und Bedürfnissen
Überprüfung der Angemessenheit des Pflegeangebotes
Begutachtung des aktuellen Patientenumfeldes
Steigerung der Motivation zur Mitarbeit. (vgl. Hellmann 2006, Seite 11)
Ziele zur Verbesserung der Mitarbeiterförderung:
Fachlicher und kollegialer Austausch fördert die Fachkompetenz
Sicherheit durch Bestätigung der eigenen Arbeit
Erkennen von Verbesserungspotentialen und möglichem Fortbildungsbedarf. (vgl. Hellmann 2006, Seite 11)
Ziele zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit:
Überprüfung des pflegerischen Arbeitsaufwandes und Erkennen von Optimierungsmöglichkeiten
Erkennen von Verbesserungspotentialen im Schnittstellenmanagement. (vgl. Hellmann 2006, Seite 11)
2.2 Voraussetzungen für die Umsetzung einer Pflegevisite
Um die Pflegevisite in der Praxis als Instrument zur Qualitätssicherung zu etablieren sind strukturelle, personelle und materielle Gegebenheiten Voraussetzung.
2.2.1 Strukturelle Voraussetzungen
Da die Pflegevisite zeitliche und personelle Ressourcen bindet ist es Grundvoraussetzung für die Einführung und Umsetzung, dass sie von Seiten der Führungskräfte gewollt und unterstützt wird. Aufgabe der Führungskräfte ist besonders das Schaffen von strukturellen Voraussetzungen, wie z.B.:
- Vermittlung von fachlichem und methodischem Wissen
- Gestaltung der Arbeitsprozesse, so dass Zeitfenster für die Durchführung zur Verfügung stehen.
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