Biel – „Amok“: Medienethische Analyse der Berichterstattung über den Fall Peter Hans Kneubühl

Das „Bieler Tagblatt“ und die Boulevardzeitung „Blick“


Studienarbeit, 2010

19 Seiten, Note: 5.5 (Schweizer Notensystem)


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Fallbeschrieb

2. Problemstellung
a) Berichterstattung: Bieler Tagblattes vs. Boulevardzeitung Blick
b) Kommentar zum Fall Kneubühl vom Stv. Chefredaktor des SonntagsBlick Philippe Pfister
c) Publikation von Fotos der gefundenen Beweise in Kneubühls Wohnräumen

3. Analyserahmen

4. Analyse
a) Berichterstattung: Bieler Tagblattes vs. Boulevardzeitung Blick
b) Kommentar zum Fall Kneubühl vom Stv. Chefredaktor des SonntagsBlick Philippe Pfister
c) Publizierte Fotos von Fundgegenständen aus Kneubühls Haus

5. Feststellungen/ Schlussfolgerungen

6. Literaturverzeichnis

1. Fallbeschrieb

Am Mittwoch, 8. September 2010 hat ein Rentner Biel in einen beinahe zehntägigen Ausnahmezustand versetzt und einen einmaligen Grosseinsatz der Polizei provoziert bei dem er mehrere hundert Einsatzkräfte der Berner Kantonspolizei und Elitetruppen aus vielen Kantonen in Atem gehalten hat:

Wegen der unmittelbar geplanten Zwangsversteigerung seines Wohn- und Elternhauses am Mon-Désirweg im Lindequartier hat sich der 67-jährige pensionierte Mathematiker Peter Hans Kneubühl im Haus verschanzt, um die an diesem Tag angesetzte öffentliche Besichtigung seines Hauses für Kaufinteressenten zu verhindern. Das Zivilgericht hatte dafür bereits im Vorfeld Polizeischutz angeordnet, da Kneubühl jeglichen persönlichen Kontakt zu den Behörden verweigerte und seit Jahren mehrmals in umfassenden Beschwerdebriefen Drohungen gegen sie ausgestossen hatte. Ausserdem sollte sich der Rentner an diesem Tag auf Anordnung des Regierungsstatthalters Werner Könitzer einer psychiatrischen Untersuchung unterziehen, um einen möglichen Fürsorgerischen Freiheitsentzug zu prüfen.

In der Nacht auf den 9. September hat Kneubühl mit einem Gewehr mehrere Schüsse abgegeben und dabei einem Polizisten eine schwere Kopfverletzung zugefügt. Danach ist er trotz grosser Polizeipräsenz und einem Spezialkommando vor Ort geflohen.

Freitagnacht gelang es dem Schützen, nochmals in die Nähe seines Hauses zu kommen, wobei er abermals Schüsse auf die Polizei abgab und danach in unbekannte Richtung entkam. Über eine Woche fahndete ein Grossaufgebot der Polizei mit Sondereinheiten aus mehreren Kantonen mit umfangreichen Such- und Fahndungsmassnahmen unter Hochdruck nach dem flüchtigen Rentner. Dafür setzte sie u.a. einen mit Wärmebildkameras ausgerüsteten Armee- Helikopter, den sog. Superpuma, sowie Spürhunde und Zivilkräfte im ganzen Berner Seeland und Jura ein und führten am Montag, dem 13. September eine in der Schweiz einmalige Flugblatt-Aktion per Kleinflugzeug durch (vgl. Bieler Tagblatt 2010n sowie Blick.ch 2010j).

Der als sehr intelligent beschriebene Einzelgänger Kneubühl lag seit Jahren mit seiner Schwester in einem Erbstreit um das Haus und hatte Konflikte mit verschiedenen Behördenstellen in Biel. Laut „Bieler Tagblatt“ (BT) und „Blick“ hatte er sich gut auf einen bewaffneten Kampf an diesem Tag vorbereitet (vgl. Bieler Tagblatt 2010i und Blick.ch 2010f). Gemäss der Aussage Matthias Herters, Leiter der Verhandlungsgruppe der Kantonspolizei Bern hat der Schütze „ […] alles vorbereitet, um die finale Tat gegen den Staat zu führen und dabei zu sterben“ (Bieler Tagblatt 2010i).

Ziel sei es, die Fahndung ohne Tote abzuschliessen, erklärte François Gaudy, Chef der Regionalpolizei am 11. September. „Doch diese Doktrin hat ihre Grenzen. […] Wenn wir angegriffen werden, müssen wir uns verteidigen“ (Bieler Tagblatt 2010j). Er gehe davon aus, dass sich die Aggressionen des Mannes in erster Linie gegen die Polizei als Vertreter der Staatsgewalt richten.

Am 17. September, nach neuntägiger Flucht, wurde Kneubühl um 6.09 Uhr von einem Polizeihund in der Nähe von Biel gestellt. Der Rentner war unbewaffnet und liess sich widerstandslos festnehmen, wie der Kommandant der Berner Kantonspolizei Stefan Blättler den Medien mitteilte (Bieler Tagblatt 2010b).

Gegen den 67-jährigen wurde sogleich eine Voruntersuchung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und wegen Gefährdung des Lebens eingeleitet (vgl. Bieler Tagblatt 2010d). Das Untersuchungsrichteramt teilte am 19. September mit, dass Peter Hans Kneubühl weiterhin u.a. wegen Fluchtgefahr inhaftiert und psychologisch betreut werde (vgl. Bieler Tagblatt 2010k und Blick.ch 2010b).

Im „BT“ und „Blick“ vom 09. November teilte der Anwalt des Rentners Philipp Kunz in der Sendung „10vor10“ mit, dass Kneubühl die Verletzung des Polizisten – welcher das Spital mittlerweile verlassen konnte – Leid tue und dass es noch ungeklärt sei, ob die Verletzung tatsächlich vom Rentner verursacht worden sei, zumal die Tatwaffe – angeblich ein Gewehr – noch nicht gefunden wurde (vgl. Bieler Tagblatt 2010e sowie Blick.ch 2010l). Polizeisprecher Michael Fichter entgegnete jedoch, dass von Seiten der Polizei kein Schuss abgegeben worden sei, als Kneubühl das Haus verliess und geschossen habe (Bzgl. des ganzen Kapitels vgl. Bieler Tagblatt 2010a, f, o).

In die Kritik geriet der Grosseinsatz der Polizei in mehreren Medien und der Bevölkerung u.a. weil ein beinahe 70-jähriger Rentner hunderten von Polizeikräften mehrmals entkam, sowie wegen verschiedenen Fahndungspannen: Zum einen wurde zunächst ein Bild des toten Vaters des Gesuchten in den Medien verbreitet und danach stellten sich auch die biographischen Angaben als grösstenteils falsch oder zumindest nicht nachprüfbar dar. Auch übte die Öffentlichkeit Kritik am mangelnden Datenaustausch der Justiz- und Sozialbehörden, welche die seit Jahren bestehenden Alarmsignale betreffend den Rentner ignoriert hatten (vgl. Bieler Tagblatt 2010 p).

2. Problemstellung

a) Berichterstattung: Bieler Tagblattes vs. Boulevardzeitung Blick

- Der Fall Kneubühl wurde in den verschiedensten Medien aufgerollt und breit thematisiert. Das „BT“ bspw. hat über zwei Monate lang bis zum 11. November ausführlich über das Thema berichtet - zu Beginn immer jeweils auf der Titelseite - und über 100 Berichte, Kommentare und Stellungnahmen mit detaillieren Hintergrundinformationen und Sichtweisen aus den verschiedensten Perspektiven unterschiedlicher Beteiligter veröffentlicht. Die Stellung als möglichst neutraler Berichterstatter wird durch faktenorientierte Artikel wie bspw. „Kneubühl bleibt verschollen“ (13.09.2010), „Polizei verteilt Flugblätter per Flugzeug“ (13.09.2010), „Polizei findet Waffen, Munition und Geld in Bieler Rentnerhaus“ (14.09.2010) deutlich.

- Weniger neutral und nach meinem persönlichen Empfinden aus medienethischer Sicht äusserst fragwürdig, wurde der Fall in der Boulevardzeitung „Blick“ behandelt. Mit dicken Schlagzeilen wie „Amoklauf Biel, Peter K. (67) war reif für die Psychi“ (09.09.2010), „Polizisten in Biel in der Kritik, Warum kriegen sie den Amok-Opa nicht?“ (10.09.2010), „So tickt der Bieler Amok-Schütze Peter Kneubühl, Töten und getötet werden“ (11.09.2010) „Das Phantom von Biel, Sein Fahrplan in den Tod“ (12.09.2010), „‘Phantom‘ Peter Kneubühl, Wie die Chefs versuchen, ihre Haut zu retten“ (17.09.1010), brachte der Blick in sensationshungrigem Stil immer wieder neue Enthüllungen über Kneubühl und veröffentlichte beinahe schon kampagnenartige Vorwürfe gegen die Vorgehens- und Arbeitsweise der Polizei. Diese Art der Berichterstattung durch das Klatschblatt ist problematisch, weil sie nicht sachlich orientiert, sondern durch die Fokussierung auf diesen Amok-Begriff gleich von Beginn ab (ab)wertend ist und die Meinungsbildung des Lesers manipuliert.

b) Kommentar zum Fall Kneubühl vom Stv. Chefredaktor des SonntagsBlick Philippe Pfister

Besonders anstössig, problematisch und ethisch verwerflich war dabei der am 12. September erschienene Kommentar „Was soll das, Herr Blättler?“ von Philippe Pfister, Stv. Chefredaktor des SonntagsBlick. Mit Aussagen wie „Rentner Kneubühl, der nicht alle Tassen im Schrank hat […]“, „Nachts darauf kehrte der Wirrkopf zu seinem Haus zurück […]“, „Die Neuigkeit ist: Blättlers Truppe hat versagt und danach ihre Unfähigkeit schöngeredet“ und „Hasserfüllte Querulanten sind unberechenbar“ sowie die Aufforderung an Herrn Blättler (Kommandant der Berner Kantonspolizei) endlich seinen Job anständig zu erledigen, sprengt Herr Pfister nicht nur seine Kompetenzen als Medienschaffender, sondert verletzt so manchen medienethischen Grundsatz, was in der nachfolgenden Analyse untersucht werden soll.

c) Publikation von Fotos der gefundenen Beweise in Kneubühls Wohnräumen

Sowohl das „BT“, als auch der „Blick“ und die „Berner Zeitung“ veröffentlichten ab dem 14. September Berichte über die Ergebnisse der polizeilichen Durchsuchung von Kneubühls Haus und die dabei gefundenen Beweismittel (vgl. Bieler Tagblatt 2010m sowie Blick.ch 2010e und Jon Mettler 2010). Die „BT“ informierte bspw. dass „Bei mehreren Hausdurchsuchungen fand die Polizei verschiedene Faustfeuerwaffen, eine Armbrust, selbst gebastelte Munition und Bargeld von 50‘000 Franken in einem Versteck“ (Bieler Tagblatt 2010p). Zur Veranschaulichung bildeten alle genannten Zeitungen Fotos aus dem Inneren von Kneubühls Haus ab, auf denen die gefundenen Waffen zu sehen waren. Ursprünglich waren die Abbildungen auf der Homepage www.police.be.ch der Kantonspolizei Bern veröffentlicht worden (vgl. Kantonspolizei Bern 2010). Meinem persönlichen Ethikempfinden nach ist hier zu klären, inwiefern die Veröffentlichung von Bildern von Peter Hans Kneubühls persönlicher Wohnsituation wirklich für den Fall relevant und von öffentlichem Interesse war und ob es sich dabei um eine Verletzung der Privatsphäre des Rentners handelte.

3. Analyserahmen

Die nachfolgende Analyse beschäftigt sich mit der Berichterstattung der Tageszeitung „Bieler Tagblatt (BT)“ und des „Blick.ch“ über den Fall Kneubühl, wobei das Zentrum der medienethischen Untersuchung auf den in der Boulevardzeitung veröffentlichten Artikeln liegt. Es wird dabei bei einigen Gelegenheiten versucht, die Artikel aus dem „BT“ als aus Sicht journalistischer Ethik besser gelungenes Gegenbeispiel zum „Blick“ anzuführen und auf einige medienethisch relevante Unterschiede zwischen diesen Zeitungen einzugehen.

Ein Aspekt bei der Untersuchung von sensationsorientierten Blättern wird von Roger Blum und Marlis Prinzing betont: Es gehe „beim Boulevard- und Sensationsjournalismus […] aus medienethischer Sicht vor allem um die Frage, wieweit ein Journalist in die Privatsphäre von Personen eindringen darf […]“ (Blum/Prinzing 2010: 519).

Die Analyse erfolgt anhand der vom Schweizer Presserat verabschiedeten berufsethischen Normen der „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“, auch „Journalistenkodex“ genannt (vgl. Schweizer Pressrato o.J.). Diese Normen sind jedoch nur in ihrer Funktion als „Sollensnormen“ ethisch verbindlich, jedoch nicht gesetzlich durchsetzbar (vgl. Schweizer Presserat 2008: 1).

[...]


[1] Ausnahmen sind ausschliesslich in der elektronischen Berichterstattung auf der Internetseite des „BT„ab und zu anzutreffen. Ein misslungenes Bsp. für eine objektive Überschrift ist: „Verrückter mit Waffe, Anwohner evakuiert“ vom 08.09.2010.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Biel – „Amok“: Medienethische Analyse der Berichterstattung über den Fall Peter Hans Kneubühl
Untertitel
Das „Bieler Tagblatt“ und die Boulevardzeitung „Blick“
Hochschule
Université de Fribourg - Universität Freiburg (Schweiz)  (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät)
Veranstaltung
Seminar Medienethik, „Auf der Suche nach einem Kompass: Theoretische und praktische Dimensionen der Medienethik“
Note
5.5 (Schweizer Notensystem)
Autor
Jahr
2010
Seiten
19
Katalognummer
V175084
ISBN (eBook)
9783640959501
ISBN (Buch)
9783640959709
Dateigröße
489 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Biel, SChweiz, Bern, Bieler Tagblatt, Blick, Medienethik, Amoklauf, Kneubühl, Boulevardzeitung
Arbeit zitieren
Carole Gobat (Autor:in), 2010, Biel – „Amok“: Medienethische Analyse der Berichterstattung über den Fall Peter Hans Kneubühl, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/175084

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