Am Mittwoch, 8. September 2010 hat ein Rentner den Ort Biel in einen beinahe zehntägigen Ausnahmezustand versetzt und einen einmaligen Grosseinsatz der Polizei provoziert bei dem er mehrere hundert Einsatzkräfte der Berner Kantonspolizei und Elitetruppen aus vielen Kantonen in Atem gehalten hat.
Wegen der unmittelbar geplanten Zwangsversteigerung seines Wohn- und Elternhauses am Mon-Désirweg im Lindequartier hat sich der 67-jährige pensionierte Mathematiker Peter H. K. im Haus verschanzt, um die an diesem Tag angesetzte öffentliche Besichtigung seines Hauses für Kaufinteressenten zu verhindern. Das Zivilgericht hatte dafür bereits im Vorfeld Polizeischutz angeordnet, da K. jeglichen persönlichen Kontakt zu den Behörden verweigerte und seit Jahren mehrmals in umfassenden Beschwerdebriefen Drohungen gegen sie ausgestossen hatte. Ausserdem sollte sich der Rentner an diesem Tag auf Anordnung des Regierungsstatthalters Werner K. einer psychiatrischen Untersuchung unterziehen, um einen möglichen Fürsorgerischen Freiheitsentzug zu prüfen.
Inhaltsverzeichnis
1. Fallbeschrieb
2. Problemstellung
a) Berichterstattung: Bieler Tagblattes vs. Boulevardzeitung Blick
b) Kommentar zum Fall Kneubühl vom Stv. Chefredaktor des SonntagsBlick Philippe Pfister
c) Publikation von Fotos der gefundenen Beweise in Kneubühls Wohnräumen
3. Analyserahmen
4. Analyse
a) Berichterstattung: Bieler Tagblattes vs. Boulevardzeitung Blick
b) Kommentar zum Fall Kneubühl vom Stv. Chefredaktor des SonntagsBlick Philippe Pfister
c) Publizierte Fotos von Fundgegenständen aus Kneubühls Haus
5. Feststellungen/ Schlussfolgerungen
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit verfolgt das Ziel, die medienethische Qualität der Berichterstattung über den Fall Peter Hans Kneubühl zu bewerten. Im Zentrum steht die Untersuchung, inwiefern sich die Berichterstattung der Tageszeitung „Bieler Tagblatt“ von der Boulevardzeitung „Blick“ unterscheidet und ob dabei berufsethische Normen und journalistische Sorgfaltspflichten eingehalten wurden.
- Vergleich der Berichterstattungsstile (seriös vs. Boulevard)
- Einhaltung berufsethischer Richtlinien wie der Achtung der Menschenwürde
- Problematik der Trennung von Fakten und Kommentar
- Die Wahrung des Schutzes der Privatsphäre bei medialen Großereignissen
- Ethische Bewertung von Formulierungen und der Vorverurteilung von Akteuren
Auszug aus dem Buch
4. Analyse
Richtlinie 8.1 - Achtung der Menschenwürde
Die Informationstätigkeit hat sich an der Achtung der Menschenwürde zu orientieren. Sie ist ständig gegen das Recht der Öffentlichkeit auf Information abzuwägen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der direkt betroffenen oder berührten Personen als auch gegenüber der gesamten Öffentlichkeit.
In den fast 100 Berichten, Standpunkten und Kommentaren des „BT“, die ich auf der Homepage zum Fall Kneubühl gefunden habe, sind mir in höchstens drei Berichten die Worte „Amoklauf“ oder „Amokläufer“ aufgefallen (vgl. Bieler Tagblatt 2010c). In der restlichen Berichterstattung wurde Peter Hans Kneubühl immer mit neutralen und objektiven Bezeichnungen wie flüchtiger Rentner oder Schütze bezeichnet, bei seinem Namen genannt, als der Gesuchte oder ganz einfach als 67-jähriger Mann oder Bieler Bewohner bezeichnet, wodurch die unter 8.1 subsumierte Menschenwürde des Rentners klar nicht tangiert wird.
Im Gegensatz dazu wurde in ausnahmslos allen Online- Artikeln des „Blick“ Kneubühl als Amok-Läufer, Amok-Schütze, Amok-Opa oder Phantom von Biel, sowie als irrer Bruder bezeichnet, in mindestens 21 von über 55 Artikeln über den Fall Kneubühl, wird der Rentner mit diesen vorurteilsbehafteten Begriffen sogar in der Überschrift bezeichnet.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Fallbeschrieb: Dieses Kapitel skizziert den chronologischen Ablauf des Falles Peter Hans Kneubühl, von seinem Verschanzen im Haus bis hin zu seiner Festnahme nach einer neuntägigen Flucht.
2. Problemstellung: Hier werden die medialen Gegensätze zwischen der sachlichen Berichterstattung des Bieler Tagblatts und der tendenziösen Darstellung des Blicks sowie spezifische ethische Vorfälle (Kommentare, Fotopublikation) identifiziert.
3. Analyserahmen: Das Kapitel erläutert die methodische Herangehensweise unter Nutzung der berufsethischen Normen des Schweizer Presserats als Beurteilungsgrundlage.
4. Analyse: Die inhaltliche Untersuchung prüft die Berichterstattung anhand verschiedener Richtlinien wie Menschenwürde, Faktentrennung, Anhörung und Privatsphäre.
5. Feststellungen/ Schlussfolgerungen: Dieses Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Defizite des Boulevardjournalismus im Vergleich zu seriösen Medien hinsichtlich journalistischer Tugenden.
Schlüsselwörter
Medienethik, Boulevardjournalismus, Peter Hans Kneubühl, Bieler Tagblatt, Blick, Journalistenkodex, Menschenwürde, Privatsphäre, Pressefreiheit, Sachlichkeit, Boulevard, Polizeieinsatz, Fakten, Kommentar, Medienkritik
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die medienethische Qualität der Berichterstattung zweier Schweizer Medien über den Kriminalfall Peter Hans Kneubühl.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Themenfelder umfassen die Einhaltung journalistischer Berufspflichten, den Schutz der Privatsphäre und die Abgrenzung von Boulevard- zu Qualitätsjournalismus.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, Verstöße gegen ethische Normen in der Berichterstattung aufzudecken und das unterschiedliche journalistische Vorgehen zwischen dem Bieler Tagblatt und dem Blick gegenüberzustellen.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Analyse basiert auf einem qualitativen Vergleich der Berichterstattung, geprüft anhand der berufsethischen Richtlinien des Schweizer Presserats.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der sprachlichen Darstellung (Menschenwürde), der Trennung von Fakten und Kommentar sowie der Rechtfertigung der Veröffentlichung von Beweisfotos.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind Medienethik, Journalistenkodex, Boulevardisierung, Menschenwürde und journalistische Sorgfaltspflicht.
Warum wird der Kommentar von Philippe Pfister kritisiert?
Die Arbeit wertet den Kommentar als verletzend und unprofessionell, da er den Betroffenen diskriminiert und die Rolle eines objektiven Medienschaffenden mit herabwürdigenden Äußerungen missachtet.
Wie bewertet die Autorin die Veröffentlichung der Beweisfotos?
Die Autorin sieht darin eine ethische Grauzone, da zwar ein Informationsinteresse besteht, die explizite Zurschaustellung der Privatsphäre des Rentners jedoch voyeuristisch wirkt.
- Quote paper
- Carole Gobat (Author), 2010, Biel – „Amok“: Medienethische Analyse der Berichterstattung über den Fall Peter Hans Kneubühl, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/175084