Thema dieser Arbeit ist das kirchliche Judenrecht bis zum Konzil von Basel (1431-1449).
Vorerst ist zu klären, was genau unter „Judenrecht“ zu verstehen ist. Es gilt zwischen
„jüdischem Recht“ und „Judenrecht“ zu differenzieren.
Jüdisches Recht beinhaltet erstens das Recht der fünf Bücher Moses, zweitens das Recht der
mündlichen Überlieferung, schriftlich niedergelegt in den Codices Mischna und Talmud und
letztlich das Recht der rabbinischen Responsa- und Decisorenliteratur späterer Zeit1.
Judenrecht ist , im Gegensatz dazu, die von nichtjüdischen Obrigkeiten für/gegen Juden
erlassene Gesetzgebung2. Es wurzelt „in der Gesetzgebung, der Verfassung, der Rechtspraxis
und den Rechtstheorien anderer Staaten und zwar anfänglich in denen des Römischen Staates,
später in denen der christlichen Staaten“3. Das Judenrecht war ursprünglich subjektives Recht,
welches „sich aus subjektiven, jeweils willkürlichen Rechten für Einzelpersonen, einzelne
Gruppen von Juden und schließlich für alle Juden eines Territoriums“ zusammensetzte4. Das
Judenrecht wurde von Kaisern, Königen, Fürsten und später auch von Städten in Form von
Privilegien und Urkunden verliehen5.
Im Folgenden soll jedoch insbesondere die kanonische Gesetzgebung, Juden betreffend,
herausgegriffen und analysiert werden. [...]
1 L. Dasberg, Untersuchungen über die Entstehung d. Judenstatus, S. 27.
2 LexMA V, S. 792.
3 L. Dasberg, Untersuchungen über die Entstehung d. Judenstatus, S. 27.
4 L. Dasberg, Untersuchungen über die Entstehung d. Judenstatus, S. 29.
5 L. Dasberg, Untersuchungen über die Entstehung d. Judenstatus, S. 30.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Grundlagen des Judenrechts
I. Codex Theodosianus
1. Behinderung des jüdischen Kultus und der Mission
2. Einschränkungen im gesellschaftlichen Leben
3. Schutzbestimmungen
4. Schlussfolgerung
II. Codex Iustinianus
1. Auswirkungen des Codex Iustinianus auf die Juden
2. Schutzbestimmungen für die Juden
III. Fazit
C. Begebenheiten bis ins 12. Jahrhundert
I. Das westgotische Spanien
II. Der christliche Westen (ohne Spanien)
III. Die Zeit nach dem 1. Kreuzzug
D. Ereignisse ab dem 12. Jahrhundert
I. Kanonische Gesetzgebung die Juden betreffend
1. Decretum Gratiani und Bullen Sicut Iudeis
2. Das III. Laterankonzil (1179)
II. Das IV. Laterankonzil (1215)
III. Der Begriff der Knechtschaft der Juden
1. Unter Papst Innozenz III. (Papst von 1198-1216)
2. Unter Friedrich II. (1212-1250)
IV. Ausweisung der Juden aus England und Frankreich
1. Ausweisung der Juden aus England
2. Ausweisung der Juden aus Frankreich
V. Die Judenbulle Benedikts XIII. (1415)
VI. Das Konzil von Basel (1431-1449)
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Entwicklung des kirchlichen Judenrechts im Mittelalter, mit einem besonderen Fokus auf den Gesetzgebungsprozess, der die rechtliche und soziale Stellung der jüdischen Bevölkerung maßgeblich beeinflusste und zunehmend einschränkte. Die zentrale Forschungsfrage widmet sich der Analyse, wie kirchliche Konzilien und päpstliche Erlasse den Status der Juden von einer tolerierten Minderheit hin zu einer systematisch ausgegrenzten Gruppe transformierten.
- Historische Grundlagen des Judenrechts im Codex Theodosianus und Codex Iustinianus.
- Entwicklung und Verschärfung der kanonischen Gesetzgebung seit dem 12. Jahrhundert.
- Die Auswirkungen prominenter Konzilien, insbesondere des IV. Laterankonzils und des Konzils von Basel.
- Das Konzept der "Knechtschaft der Juden" und dessen juristische Instrumentalisierung.
- Ursachen und Auswirkungen von Vertreibungswellen und Zwangstaufen in Europa.
Auszug aus dem Buch
2. Schutzbestimmungen für die Juden
Auch diese waren, wie im Codex Theodosianus im Codex Iustinianus für die Juden gegeben. So mussten Juden zum Beispiel am Sabbath keine Arbeit leisten und sollten nicht angeklagt werden. „Die sabbato ac reliquis sub tempore, quo Iudaei cultus sui reverentiam servant, neminem aut facere aliquid aut ulla ex parte conveniri debere praecipimus (…)”. Dadurch wurde ihnen gestattet, wenigstens einen Teil ihrer Riten einzuhalten.
Hinzu kommt noch ein Gesetz, das den Zweck verfolgt, unschuldige Juden in ihrem Glauben vor Verachtung zu schützen und zudem noch den Zerstörungen der Synagogen Einhalt zu gebieten. „Nullus tamquam Iudaeus, cum sit innocens, obteratur nec expositum eum ad contumeliam religio qualiscumque perficiat: non passim eorum synagogae vel habitacula concrementur vel perperam sine ulla ratione laedantur, cum alioquin, etiam si sit aliquis sceleribus implicitu, idcirco tamen iudiciorum vigor iurisque publici tutela videtur in medio constituta, ne quisquam sibi ipse permittere valeat ultionem”.
Wenn auch die Juden in einem gewissen Maße dem gesetzlichen Schutz unterlagen, so kann man doch deutlich erkennen, dass all diese Schutzgesetze meist mit einem ´wenn´ und ´aber´ versehen sind. Sie sind also keine absoluten Schutzgesetze, sondern knüpfen häufig an eine Bedingung oder Ausnahme an. Im letztgenannten Beispiel ist dies der Fall. Hier heißt es, dass nur ´unschuldige´ nicht als Juden verachtet werden sollen. Andererseits sollen Synagogen und Wohnungen der Juden nur geschützt werden, sofern kein triftiger Grund für eine Zerstörung vorliegt. Die Ausdrücke ´unschuldig´ und ´triftiger Grund´ werden jedoch nicht näher erläutert, so dass möglicherweise jeder einen solchen Grund vorgeben kann.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Klärung der Begrifflichkeiten "Judenrecht" und "jüdisches Recht" sowie Definition des Untersuchungsgegenstands.
B. Grundlagen des Judenrechts: Darstellung der spätrömischen Gesetzgebung durch den Codex Theodosianus und Codex Iustinianus als Basis der späteren antijüdischen Rechtsentwicklung.
C. Begebenheiten bis ins 12. Jahrhundert: Untersuchung der Situation der Juden in Spanien sowie im übrigen Europa vor dem Hintergrund der frühen Kreuzzüge.
D. Ereignisse ab dem 12. Jahrhundert: Analyse der zunehmenden rechtlichen Diskriminierung durch kanonische Dekrete und Konzilien, gipfelnd in Ausweisungen und der Institutionalisierung des Judenfleckens.
Schlüsselwörter
Kirchenrecht, Judenrecht, Antisemitismus, Konzil von Basel, Laterankonzil, Codex Theodosianus, Codex Iustinianus, Knechtschaft der Juden, Sicut Iudeis, Judenflecken, Gesetzgebung, Diskriminierung, Synagogen, Zwangstaufe, Mittelalter.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es grundsätzlich in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit analysiert die historische Entwicklung des kirchlichen Judenrechts vom spätantiken Kaiserrecht bis hin zum Konzil von Basel im 15. Jahrhundert.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Zentrum stehen die rechtliche Stellung der Juden, der kirchliche Schutzwillen im Spannungsfeld mit antijüdischen Maßnahmen sowie die Institutionalisierung der Ausgrenzung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die systematische Verschärfung der diskriminierenden Gesetzgebung durch die Kirche zu dokumentieren und den Prozess der rechtlichen Entrechtung nachzuvollziehen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Autorin nutzt eine tiefgehende Analyse historischer Primärquellen, insbesondere kanonischer Dekretalen und Konzilsakten, ergänzt durch die Auswertung maßgeblicher Sekundärliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine chronologische Analyse, beginnend mit den Grundlagen im römischen Recht bis hin zu den restriktiven Konzilbeschlüssen des Spätmittelalters.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Kirchenrecht, Judenrecht, Diskriminierung, Laterankonzilien, Sicut Iudeis und Knechtschaft der Juden.
Welche Bedeutung kommt der "Bulle Sicut Iudeis" zu?
Diese päpstliche Bulle fungierte als zentrales Instrument der Schutzpolitik, wurde jedoch im Laufe der Zeit zunehmend mit restriktiven Bedingungen verknüpft, um den Einfluss der Juden zu begrenzen.
Wie veränderte sich die Rolle des "Konzils von Basel" für die jüdische Bevölkerung?
Das Konzil von Basel markiert einen dramatischen Einschnitt, da es durch neue Dekrete die Juden massiv in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe einschränkte, etwa durch das Verbot akademischer Grade und verschärfte Kontaktverbote.
- Arbeit zitieren
- Melody Geraldes (Autor:in), 2003, Das kirchliche Judenrecht bis zum Konzil von Basel (1431/1449), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17509