Leseprobe
Inhaltverzeichnis
1. Einleitung
2. Hauptteil
2.1. „Schulsozialarbeit“ und ihre Aufgaben
2.2. Die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe
2.3. Der Umgang mit Ungleichheiten an Schulen
2.4. Möglichkeiten der Schulsozialarbeit und Konzepte sozialpädagogischer Förderung von Schülern
2.5. Problemfelder
3. Fazit
4. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Jeder Mensch hat in der heutigen Gesellschaft einen bestimmten Status in einem Netzwerk von sozialen Beziehungen inne, der mit Lebensbedingungen verknüpft ist. Je nachdem, welche sozialen Positionen belegt werden, sind zwischen Menschen Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede zu erkennen. Diese Verschiedenheiten lassen einen Menschen gegenüber anderen nicht hinsichtlich eines bestimmten einfachen Kriteriums unterschiedlich erscheinen, sondern auch „als besser- oder schlechter-, höher- oder tiefergestellt, bevorrechtigt oder benachteiligt“.[1] Diese Differenzierungen werden auch als „soziale Ungleichheiten“ bezeichnet und sind vielerorts anzutreffen – auch an der Institution Schule. Eine Form der sozialen Ungleichheit an Schulen ist die sogenannte „Bildungsungleichheit“. Daneben gibt es aber noch genug andere Ungleichheiten wie die migrationsbedingten. Dies soll aber nicht Thema meiner Arbeit sein. Viel mehr möchte ich herausfinden, ob Schulsozialarbeit als eine Maßnahme gegen soziale Ungleichheiten an Schulen einsetzbar ist. Dabei werde ich zuerst klären, was „Schulsozialarbeit“ ist und welche Aufgaben sie inne hat. Des Weiteren werde ich auf den Umgang mit Ungleichheiten an Schulen, die Kooperation von Schule und Jugendhilfe, die Möglichkeiten der Schulsozialarbeit und auf die Konzepte sozialpädagogischer Förderung von Schülern eingehen. Über die anstehenden Problemfelder werde ich einen kurzen Überblick geben. Etwaige Wirkungen der Schulsozialarbeit werde ich im Fazit aufgreifen.
2. Hauptteil
2.1. „Schulsozialarbeit“ und ihre Aufgaben
Wie der Name es bereits sagt, zählt die Schulsozialarbeit zum Handlungsfeld der Sozialen Arbeit.[2] In der Entwicklung der Schulsozialarbeit sind viele Definitionen formuliert worden. An dieser Stelle möchte ich mich auf Anette Just stützen. Diese sagt zum einen, dass Schulsozialarbeit die „intensivste Form der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule“ ist.[3] Zum anderen definiert sie Schulsozialarbeit konkreter als:
„pädagogisches Angebot zur Erlangung von Schlüsselqualifikationen im Bereich von Kooperation und Kommunikation in der Wahrnehmung und Unterstützung sozialisationsbedingter Grundbedürfnisse jedes Einzelnen und in der Erkennung des eigenen Selbstwertgefühls als Basis für Persönlichkeitsentfaltung und –entwicklung. Dabei bedient sich die Schulsozialpädagogik verschiedener Methoden und Beratungsansätze unter Einbeziehung des jeweiligen sozialen Bezugssystems, das den individuellen Schulalltag und das soziokulturelle Umfeld prägt. Schulsozialpädagogik setzt eine intensive und präventive Zusammenarbeit zwischen Schul- und Sozialpädagogen in professioneller Gleichrangigkeit und klarer Rollendefinition voraus zu Gunsten der gleichen Kinder und Jugendlichen“.[4]
Aus diesem Zitat wird ersichtlich, dass die Definition die Identität der Kinder und Jugendlichen, Prävention, Kooperation und Rollendefinition verknüpft. Die gesetzlichen Grundlagen für die heutige Schulsozialarbeit und ihre Aufgaben finden sich im „Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), das die Bestimmungen für die Kinder- und Jugendhilfe beinhaltet und in den Schulgesetzen mit den rechtlichen Hinweisen für die Bildungseinrichtung Schule“.[5] Nach § 1 im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Absatz (1) hat „jeder junge Mensch […] ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“.[6] So soll Jugendhilfe nach Absatz (3) zur Verwirklichung des Rechts insbesondere „1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, 3. Kinder und Jugendliche von Gefahren für ihr Wohl schützen, 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“.[7] Aus dem ersten Punkt wird ersichtlich, dass es gesetzlich geregelt ist, dass Soziale Arbeit Benachteiligungen und somit Ungleichheiten vermeiden und entgegenwirken soll. Ebenso ist es gesetzlich in § 81 SGB VIII verankert, dass die Jugendhilfe mit Schulen zusammenarbeiten soll.[8] Was muss nun bei der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe beachtet werden, um der Schulsozialarbeit ihre Möglichkeiten offen zu lassen?
2.2. Die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe
Es kann immer Kooperationsprobleme zwischen Schule und Jugendhilfe geben. Die Kooperation ist wichtig für die Etablierung von Schulsozialarbeit. Höhn meint, dass ein grundlegendes Problem der Kooperationsbereitschaft „in der vermeintlichen Außenwirkung der SchulsozialarbeiterInnen für die Schule als Bildungsinstitution“[9] liegt. Schulen, die sich folglich Hilfe von außen holen (durch SchulsozialarbeiterInnen), könnten dadurch ihren Ruf aufs Spiel setzen. Man schlussfolgert, dass die Schule nicht mehr selbst mit den Problemen klar kommt und sich helfen lassen muss, was dem Ruf der Schule schaden könnte. Dies wiederum könnte zur Folge haben, dass Eltern sich eine andere Schule für ihre Kinder aussuchen, sodass die „betroffene“ Schule einen Schülerzahlenrückgang erleiden müsste. Wenn sich die Schule nun für Schulsozialarbeiter entschieden hat, kommt es auf die Lehrer (die Ausdrücke Schulsozialarbeiter und Lehrer gelten im weiteren Verlauf für beide Geschlechter) an. Eine ablehnende Haltung ihrerseits gegenüber der Jugendhilfe wäre nicht gerade förderlich für die Schüler (dieser Ausdruck gilt im weiteren Verlauf für beide Geschlechter). Ursächlich für solch eine Ablehnung könnte etwaiges Konkurrenzdenken bezüglich der vorhandenen pädagogischen Kompetenzen sein. Hier ist außerdem anzumerken, dass Schulsozialarbeiter und Lehrer eine unterschiedliche Ausbildung hinter sich haben, was die Kooperation unter ihnen auch beeinflussen könnte. Auf das Beziehungsgeflecht zwischen den beiden Berufsfeldern werde ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen, da dies den Rahmen der Arbeit sprengen würde.[10] Trotzdem ist noch zu sagen, dass Lehrer im eigentlichen Sinne mehr „Macht“ haben als Schulsozialarbeiter. Um die Kooperation zwischen beiden Fronten zu fördern, müsste die Ungleichverteilung der Machtverhältnisse verändert werden. Ebenso müssten beide Seiten offen miteinander umgehen und sich gegenseitig respektieren, damit die Schüler die bestmögliche Förderung erhalten können und die Sozialarbeiter überhaupt als Maßnahme gegen Ungleichheiten agieren können.[11] Denn nur mit einer gelingenden Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe kann Soziale Arbeit den Schülern bestmöglich helfen und sie fördern. Wie wird überhaupt mit Ungleichheiten an Schulen umgegangen, wenn dort keine Schulsozialarbeiter angestellt sind?
[...]
[1] Hradil, Stefan: Soziale Ungleichheit in Deutschland. 8. Auflage. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften 2005. S. 25.
[2] Vgl. Höhn, Claudia:"Theater"um Gender. Aufgaben, Möglichkeiten und Chancen der Schulsozialarbeit. Marburg: Tectum-Verlag 2007. S. 13.
[3] Just, Anette: Schulsozialpädagogik an Gymnasien, warum?. Münster: IT Verlag 2004. S. 34.
[4] Just 2004: S. 36.
[5] Höhn 2007: S. 18.
[6] Vgl. Sozialgesetzbuch VIII
[7] Vgl. SGB VIII (§1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe)
[8] Vgl. SGB VIII
[9] Höhn 2007: S. 25.
[10] Näheres zum Beziehungsgeflecht zwischen Lehrer und Schulsozialarbeiter siehe: Maykus, Stephan: Schulsozialarbeit. Macht und Gegenmacht. Eine Analyse der Kooperationsbeziehungen von Lehrern und Sozialpädagogen aus machttheoretischer Sicht. In: Sozialmagazin. Die Zeitschrift für Soziale Arbeit. 28. Jahrgang. Heft 5 (Mai 2003). S. 31-42.
[11] Vgl. Höhn 2007: S. 27-29.