Der Autor des Textes ist der bedeutende römische Spätklassiker
Ulpian, eigentlich Domitius Ulpianus. Er wurde ca. 190 n. Chr.
in Tyros geboren. Eine Karriere in der römischen Verwaltung
machte ihn zum Assessor des praefaectus praetorio Papinian.
222 n.Chr. übernahm Ulpian das Amt des praefaectus praetorio.
223 n.Chr. wurde er von der Praetorianergarde ermordet, deren
Korruption er bekämpft hatte. Er ist der römische Jurist, aus
dessen Werken am meisten überliefert wurde. Aus seinem 81
Bücher umfassenden Kommentar zum praetorianischen Edikt
wird in den Digesten zitiert. Der erste Text ist ein Fragment aus dem 31.Buch der
Kommentare des Ulpian zum praetorianischen Edikt. Er wurde
als Teil der Digesten überliefert. Der Praetor war der für die Gerichtsbarkeit zuständige höchste
Beamte der römischen Verwaltung. In seinem Edikt legte er zu
Beginn seiner einjährigen Amtszeit die Grundsätze fest, nach
denen er während dieser verfahren wollte. Es war üblich, dass
ein neuer Praetor das so festgelegte "Amtsrecht" seines
Vorgängers übernahm und es durch eigene Vorstellungen
ergänzte. Die praetorianischen Edikte dienten somit der
Rechtsfortbildung, bis ihr Inhalt unter Hadrian abschließend
festgelegt wurde. [...]
Gliederung
A.) Text 1.): D. 17, 1, 12, 9 (Ulpianus libro 31° ad edictum)
I.) Herkunft und Rechtsqualität des Textes
1.) Autor
2.) Erläuterung zum Text
a.) Das praetorianische Edikt
b.) Die Digesten
3.) Stilepoche
II.) Auslegung des Quellentextes
1.) Ermittlung des rechtlich bedeutsamen Sachverhalts
a.) Begriff und Inhalt des mandatum
b.) Der Gegenanspruch des Beauftragten
2.) Rechtsfolgen und Einordnung
III.) Rechtsvergleichung und Gegenwartsbezug
B.) Text 2.): Samuel Pufendorf
I.) Herkunft und Rechtsqualität der Quelle
1.) Autor
2.) Text
3.) Stilepoche
II.) Auslegung
1.) Ermittlung des rechtlich bedeutsamen Sachverhalts
2.) Feststellung der Rechtsfolge und Einordnung
3.) Rechtsvergleichung und Gegenwartsbezug
C.) Text 3.): Österreichisches ABGB (1811)
1.) Text
2.) Stilepoche
3.) Auslegung
4.) Rechtsvergleichung und Gegenwartsbezug
D.) Text 4.): Motive zu dem Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich
1.) Text
2.) Stilepoche
3.) Auslegung
4.) Rechtsvergleichung und Gegenwartsbezug
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht das historische und rechtsvergleichende Problem der Aufwendungs- und Schadenersatzansprüche eines Beauftragten gegenüber einem Auftraggeber. Dabei werden zentrale Texte aus unterschiedlichen Epochen – vom römischen Recht bis zum BGB – analysiert, um die Entwicklung der Haftungsregeln und das Prinzip der Risikoverteilung nachzuvollziehen.
- Historische Entwicklung des Mandatsbegriffs und der auftragsrechtlichen Ansprüche.
- Analyse der Ersatzfähigkeit von Aufwendungen und Schäden bei der Geschäftsbesorgung.
- Untersuchung des Haftungsmaßstabs für zufällige Schäden in verschiedenen Rechtsordnungen.
- Rechtsvergleichende Gegenüberstellung der historischen Quellentexte mit dem modernen deutschen BGB.
Auszug aus dem Buch
b.) Der Gegenanspruch des Beauftragten
Im Allgemeinen war der Gegenanspruch auf Ersatz der Aufwendungen und derjenigen Schäden gerichtet, die der Beauftragte bei der Ausführung erlitten hatte. Ulpian unterscheidet hier zwei Fallkonstellationen: Die Bezahlung der gekauften Sache mit dem eigenen Geld des Beauftragten sowie diejenige mit dem Geld des Auftraggebers, bei der jedoch der Beauftragte eigene Aufwendungen gemacht hat.
Bei der zweiten Fallgruppe behandelt Ulpian zwei weitere Unterfälle: Der Auftraggeber will die gekaufte Sache nun doch nicht haben bzw. er hatte einen vom ausgeführten abweichenden Auftrag erteilt, der Beauftragte hat jedoch Aufwendungen gemacht.
Zusammenfassung der Kapitel
A.) Text 1.): D. 17, 1, 12, 9 (Ulpianus libro 31° ad edictum): Dieses Kapitel analysiert das römische Mandatsrecht und die Ansichten des Spätklassikers Ulpian zur Kostenerstattung und zum Risiko bei der Auftragsausführung.
B.) Text 2.): Samuel Pufendorf: Hier wird die naturrechtliche Perspektive von Samuel Pufendorf beleuchtet, welche die Haftung für Zufallsschäden aufgrund der Freiwilligkeit des Handelns ablehnt.
C.) Text 3.): Österreichisches ABGB (1811): Dieses Kapitel widmet sich der systematischen Regelung des Aufwendungsersatzes im österreichischen ABGB von 1811, geprägt durch die Vernunftrechtslehre Franz von Zeillers.
D.) Text 4.): Motive zu dem Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich: Abschließend werden die Motive zum BGB-Entwurf 1888 untersucht, die bei der Aufwandsentschädigung stärker auf subjektive Billigkeitserwägungen setzen.
Schlüsselwörter
Mandatum, Auftrag, Aufwendungsersatz, Schadenersatz, römische Rechtsgeschichte, Naturrecht, ABGB, Bürgerliches Gesetzbuch, Risikoverteilung, bona fides, Treu und Glauben, Geschäftsbesorgung, Haftung, Zufallsschäden, Vertragsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtshistorischen Untersuchung des Auftragsrechts, insbesondere mit der Frage, inwieweit ein Beauftragter Ersatz für Aufwendungen und zufällig erlittene Schäden von seinem Auftraggeber verlangen kann.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themenfelder umfassen die Entwicklung des Mandatsbegriffs, die Differenzierung zwischen notwendigen und nützlichen Aufwendungen sowie die Evolution der Haftung für Zufallsschäden über verschiedene Epochen hinweg.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, das gemeinsame Rechtsproblem der Aufwands- und Schadenersatzansprüche in verschiedenen Epochen zu ermitteln, diese im jeweiligen Kontext zu würdigen und mit der modernen Rechtslage des BGB zu vergleichen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit verwendet die rechtsgeschichtliche Exegese, kombiniert mit einer vergleichenden Analyse der Quellentexte und deren Einordnung in den historischen Kontext der jeweiligen Rechtsepoche.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert vier spezifische Rechtstexte: Ulpians Ausführungen aus den Digesten, Pufendorfs Naturrechtslehre, das österreichische ABGB von 1811 sowie die Motive zum Entwurf des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Mandatum, Aufwendungsersatz, Risikoverteilung, bona fides, Vertragsrecht sowie die spezifische Kodifikationsgeschichte des ABGB und BGB.
Wie unterscheidet Pufendorf Aufwendungen von Schäden?
Pufendorf verwendet den Begriff "Schäden" (damna), um speziell zufällige Ereignisse außerhalb der eigentlichen Geschäftsbesorgung zu bezeichnen, und lehnt deren Ersatz ab, da er den Beauftragten als freiwillig handelndes Individuum mit eigenem Risiko sieht.
Warum verwendet das BGB ein "subjektives Kriterium" bei der Erforderlichkeit von Aufwendungen?
Die Verfasser des BGB wollten starre, objektive Begriffe vermeiden, um flexiblere Abwägungen nach Treu und Glauben zu ermöglichen, die dem Beauftragten gerecht werden, ohne den Auftraggeber übermäßig zu belasten.
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- Ulf Matzen (Author), 1993, Rechtsgeschichtliche Grundlagenveranstaltung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17538