Die Verhandlungen zum Lissabonner Reformvertrag waren unter anderem auch von einem zähen Ringem um die künftige Kompetenzordnung innerhalb der Europäischen Union geprägt. Viele Mitgliedstaaten fürchteten einen Verlust ihrer Eigenstaatlichkeit und den Kern ihrer Souveränität. Das Ergebnis der Diskussionen waren schließlich unter anderem die neugefassten Artikel 4 und 5 des Unionsvertrags, die hauptsächlich die bekannten Prinzipien der begrenzten Einzelermächtigung, der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit festsetzen. Fraglich bleibt, ob durch diese Regelungen etwas Neues geschaffen oder lediglich Altes zementiert wird.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung – Die Union in der Krise
B. Art. 4 EUV n. F.
I. Historische Entwicklung
II. Bisherige Rechtslage
1. Art. 6 III EUV a. F.
a. Anwendungsbereich und Reichweite
b. Justitiabilität
c. Zwischenergebnis
2. Art. 10 EGV
a. Begriff
b. Inhalt
c. Wirkung
aa. Handlungspflichten der Mitgliedstaaten
i. Ausschließliche Zuständigkeiten
ii. Konkurrierende Zuständigkeiten
bb. Unterlassungspflichten der Mitgliedstaaten
cc. Pflichten der EG gegenüber den Mitgliedstaaten
dd. Pflichten der Mitgliedstaaten untereinander
d. Justitiabilität
e. Zwischenergebnis
III. Lage nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon
1. Der Verweis auf Art. 5 EUV n. F.
2. Die Achtung der nationalen Identität in Art. 4 II EUV n. F.
a. Gleichheit der Mitgliedstaaten
b. Die nationale Identität
c. Grundlegende staatliche Funktionen
d. Justitiabilität
3. Das Loyalitätsgebot
a. Begriff
b. Inhalt
c. Justitiabilität
4. Zwischenergebnis
5. Bewertung
C. Art. 5 EUV n. F.
I. Historische Entwicklung
II. Bedeutung
III. Bisherige Rechtslage
1. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
a. Anwendungsbereich und Reichweite
b. Begrenzte Einzelermächtigung vs. Implied Powers und Art. 308 EGV
c. Zwischenergebnis
2. Der Subsidiaritätsgrundsatz
a. Anwendungsbereich
b. Tätigwerden nach dem Subsidiaritätsprinzip
aa. Das Negativkriterium
bb. Das Positivkriterium
c. Subsidiarität und Solidarität
d. Zwischenergebnis
3. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip
a. Anwendungsbereich
b. Aufbau der Verhältnismäßigkeitsprüfung
c. Zwischenergebnis
4. Prozedurale Umsetzung und Justiziabilität des Art. 5 EGV
5. Zwischenergebnis
IV. Lage nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon
1. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
2. Das Subsidiaritätsprinzip
3. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip
4. Die Änderungen durch das neue Susbidiaritätsprotokoll
V. Zwischenergebnis
VI. Bewertung
D. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das System der Kompetenzabgrenzung und -ausübung zwischen der Europäischen Union bzw. der Europäischen Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten. Dabei steht die Analyse der zentralen Rechtsgrundlagen – insbesondere Art. 4 und 5 EUV (in der Fassung des Vertrages von Lissabon) sowie deren Vorgängernormen – im Vordergrund, um zu klären, wie die EU ihre Kompetenzen ausübt und welche Grenzen ihr dabei gesetzt sind.
- Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung als Grundlage der Kompetenzverteilung
- Subsidiaritätsprinzip als Schranke für die Ausübung von Unionskompetenzen
- Verhältnismäßigkeitsprinzip als Maßstab für die Regelungsintensität
- Loyalitätsgebot und Pflicht zur Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten
- Auswirkungen des Vertrages von Lissabon auf die bestehende Kompetenzordnung
Auszug aus dem Buch
a. Anwendungsbereich und Reichweite
Art. 6 III EUV a. F. statuiert die grundsätzliche Achtung der EU vor der „nationalen Identität“ ihrer Mitgliedstaaten, wodurch den Ängsten der Mitgliedstaaten vor sukzessiver Entstaatlichung und Auflösung der Nationalstaaten Sorge getragen werden soll. Durch die Einbindung der Mitgliedstaaten in eine supranationale Organisation, auf die sie Hoheitsrechte übertragen haben und zu der sie sich solidarisch verhalten müssen, entsteht ein Spannungsverhältnis. Die Lösung ist die Pflicht zur Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten in Art. 6 III EUV a. F. als Ausprägung des Rücksichtnahmegebotes des Grundsatzes der loyalen Zusammenarbeit, auf den noch zu zurückzukommen sein wird.
Fraglich ist zunächst, was die „nationale Identität“ eines Staates ausmacht. Eine Definition im Vertragstext findet sich nicht; jedoch ist der Begriff weit zu verstehen und umfasst die Achtung der Staatlichkeit und der Souveränität der Mitgliedstaaten. Über diese als „Verfassungsidentität“ bezeichneten Werte hinaus entscheidet der Mitgliedsstaat selbst über weitere Merkmale nationaler Identität, Bereiche, in die beispielsweise Familienstrukturen, Kultur und Bildung als Ausdruck der Tradition des betreffenden Mitgliedstaates fallen. Dabei ist „nationale Identität“ ein Sammelbegriff für das subjektive Zusammengehörigkeitsgefühl, das sich in einem Staat aus geschichtlichen, ökonomischen, religiösen und anderen soziokulturellen Gemeinsamkeiten oder Verschiedenheiten zu anderen Völkern formt. Die nationale Identität muss vom jeweiligen Mitgliedsstaat selbst bestimmt werden, auch wenn der EUV die groben Rahmenbedingungen vorgibt, die in Art. 6 I EUV a. F. normiert sind und zu denen sich der Mitgliedsstaat bekennen muss, um den Schutz seiner nationalen Identität gewährleistet zu sehen. Geschützt ist auch nur die Identität der Mitgliedsstaaten, nicht die ihrer regionalen oder lokalen Untergliederungen. Diese werden jedoch relevant, soweit sich die nationale Identität eines Mitgliedstaates beispielsweise als Bundesstaat gerade über solche Untergliederungen definiert.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung – Die Union in der Krise: Die Einleitung beleuchtet die politischen Herausforderungen bei der Ratifizierung des Vertrages von Lissabon und ordnet die Bedeutung der Kompetenzabgrenzung im Mehrebenensystem ein.
B. Art. 4 EUV n. F.: Dieses Kapitel analysiert das Verhältnis der Union zu ihren Mitgliedstaaten, wobei insbesondere die Achtung der nationalen Identität sowie das Loyalitätsgebot historisch und im Hinblick auf die Änderungen durch den Vertrag von Lissabon behandelt werden.
C. Art. 5 EUV n. F.: Der Fokus liegt hier auf den Schranken der Kompetenzausübung, namentlich dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, dem Subsidiaritätsprinzip und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, sowie deren prozeduraler Umsetzung.
D. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Auswirkungen des Vertrages von Lissabon als in der Sache marginal, jedoch prozedural relevant für die Kompetenzordnung.
Schlüsselwörter
Europäische Union, Vertrag von Lissabon, Kompetenzabgrenzung, Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, Subsidiaritätsprinzip, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Loyalitätsgebot, Nationale Identität, EuGH, Justitiabilität, Mehrebenensystem, Kompetenzausübung, Europäisches Primärrecht, Gemeinschaftstreue, Frühwarnsystem.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das System der Kompetenzabgrenzung und -ausübung in der Europäischen Union, speziell mit Fokus auf die Artikel 4 und 5 EUV in der Fassung des Vertrages von Lissabon.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Themen sind die verfassungsrechtlichen Grundpfeiler des unionalen Handelns: das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, das Subsidiaritätsprinzip, das Verhältnismäßigkeitsprinzip, das Gebot zur loyalen Zusammenarbeit und die Achtung der nationalen Identität.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, die Entwicklung dieser Kompetenzregeln zu verstehen und zu vergleichen, wie sich die bisherige Rechtslage durch den Vertrag von Lissabon in Bezug auf die Normierung dieser Grundsätze verändert hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die primär auf der Analyse von Primärrecht (Vertragstexten), der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Art. 4 EUV (Verhältnis der Union zu den Mitgliedstaaten) und Art. 5 EUV (Kompetenzausübungsschranken), wobei jeweils die historische Entwicklung, die bisherige Rechtslage und die Veränderungen durch den Vertrag von Lissabon gegenübergestellt werden.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Kompetenzabgrenzung, Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit, Loyalitätsgebot, nationale Identität und Europäisches Primärrecht.
Inwiefern hat sich das Subsidiaritätsprinzip durch Lissabon verändert?
Inhaltlich kaum, jedoch wurden die prozeduralen Instrumente zur Überprüfung durch das neue Subsidiaritätsprotokoll gestärkt, etwa durch die Einführung des sogenannten "Frühwarnsystems" für nationale Parlamente.
Wie wird die Justitiabilität des Subsidiaritätsprinzips bewertet?
Obwohl eine gerichtliche Überprüfung grundsätzlich möglich ist, wird der Grundsatz in der Praxis vom EuGH nur sehr zurückhaltend angewendet, was in der Fachwelt kontrovers diskutiert wird.
- Quote paper
- Alexander Vorndran (Author), 2009, Art. 4 und 5 EUV n. F. - Zum System der Kompetenzabgrenzung und -ausübung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/175450