Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
0. - Einleitung
1. - Das präsidentielle Regierungssystem der USA
1.1 - Der Präsident
1.2 - Der amerikanische Kongress
1.3 - Die Parteien bei Wahlen
2. - Die parlamentarische Monarchie Großbritanniens
2.1 - Der Premierminister
2.2 - Das britische Unterhaus
2.3 - Die Parteien bei Wahlen
3. - Abgeordnete beider Systeme im Vergleich
3.1- Die Abgeordnetenarbeit im Parlament & Wahlkreis
3.2 - Schlussbemerkung: Freiberufler vs. Angestellter
0. Einleitung
Ziel dieser Arbeit ist ein kurzer Vergleich der Abgeordneten der USA und Großbritanniens anhand ihrer Position im jeweiligen politischen System. Zu diesem Zweck werde ich zuerst grundlegend auf die, für die Abgeordnetenrolle, besonders markante Punkte der beiden politischen Systeme eingehen und mich dabei auf drei wichtige Institutionen beschränken. Zum einen die jeweiligen Regierungsführer, welche gleichzeitig Partner als auch Gegenspieler in der Wirkungsstätte der Abgeordneten sind. Zum anderen das Parlament als Ort der aktiven Politikteilnahme und zuletzt die Parteien mit ihrer Funktion bei Parlamentswahlen und deren Rolle beim politischen Aufstieg der Abgeordneten. Anschließend werde ich anhand einer direkten Gegenüberstellung der Abgeordnetenarbeit und ihrer Rolle im jeweiligen politischen System Unterschiede, als auch Gemeinsamkeiten herausarbeiten.
Großbritannien hat für das System der Vereinigten Staaten eine große Bedeutung, sind die Vereinigten Staaten doch als Kolonie der Briten gestartet und haben sich erst 1776 mit der Unabhängigkeitserklärung auch formal aus der Kolonialherrschaft befreien können. Der Abgrenzungswille zum Vereinigten Königreich zeigt sich hierbei schon in der von den Gründungsvätern durch das System der „checks and balances“ von monarchischen, also urbritischen Einflüssen bereinigten[1] Verfassung. Die amerikanische Verfassung ist gerade auch aufgrund dieses Abgrenzungswillens der Gründungsväter und der amerikanischen Angst vor einer Tyrannenherrschaft grundverschieden von der britischen Staatsgrundlage. Die parlamentarische Monarchie Großbritanniens ist hier durch den Typus selbst klar unterschieden gegenüber der strikten Gewaltenteilung im präsidentiellen System der USA. Deutlich wird der Unterschied in der Arbeit der Abgeordneten und deren Wahlkampf. Durch die kurze, zweijährige Amtsperiode der Abgeordneten des amerikanischen Repräsentantenhauses ist auch die nächste Wahl immer präsent und Thema. Mitglieder des britischen Unterhauses hingegen haben eine ungewisse Amtsdauer, die maximal fünf Jahre dauern kann. Der Amerikanischer Senat und das Repräsentantenhaus, als nahezu gleichgestellte Staatsorgane, stehen dem für den politischen Prozess nahezu unbedeutenden Oberhaus und dem im Ablauf des täglichen Geschäfts vom Premierminister dominierten Unterhaus gegenüber. Zu zeigen ist hier parallel die grundlegende Bauweise der Systeme und letztlich die vergleichende Zusammenführung beider Systeme am Beispiel der Abgeordnetenarbeit im Parlament und im Wahlkreis. Dabei soll vor allem klar werden, welchen Einflüssen die jeweiligen Mandatsträger ausgesetzt sind und was bei einer Entscheidung im Gesetzgebungsprozess, neben den individuellen Ansichten, letztlich die Entscheidungsgrundlage bildet.
1. Das präsidentielle Regierungssystem der USA
1.1 Der Präsident
Die Kompetenzen des Präsidenten sind in Art. II der amerikanischen Verfassung angegeben. Er hat die exekutive Gewalt und ist somit vollziehende Kraft. Im vom Kongress erklärten Kriegsfall ist er Oberbefehlshaber der Armee und Flotte der Vereinigten Staaten. Der Präsident kann von Bundesbehörden schriftliche Stellungnahmen zu dienstlichen Angelegenheiten einfordern und muss selbst von Zeit zu Zeit dem Kongress über die Lage der Nation Bericht erstatten und Maßnahmen zur Beratung empfehlen. Des Weiteren ist er erster Staatsrepräsentant und empfängt somit Botschafter und Gesandte anderer Staaten und hat Sorge zu tragen, dass die Gesetze gewissenhaft vollzogen werden. Als Staatsoberhaupt hat er das Recht auf Anraten und mit Zustimmung des Senats Verträge zu schließen. Gleichsam ernennt der Präsident mit der Zustimmung des Senats Botschafter und Richter des Obersten Bundesgerichts und alle Beamten, deren Besetzung durch ein Gesetz nötig wird und nicht anderweitig geregelt ist.[2]
Die Kompetenzen sind in der Verfassung nicht präzise formuliert und lassen somit eine flexible Interpretation zu. Solche eigenen Auslegungen haben amerikanische Präsidenten immer wieder genutzt, um das Machtverhältnis gegenüber dem Kongress, welches das zentrale Verhältnis für die Machtfülle der Position des Präsidenten darstellt, zum eigenen Vorteil auszuweiten.[3] Ebenso vage formuliert sind seine Kompetenzen im Prozess der Gesetzgebung. Formal spielt er nur eine „legislative Rolle […] eher negativer Art“[4]. Von der Verfassung wird ihm ein suspensives Vetorecht zugesprochen, welches wiederum vom Kongress mit einer zweidrittel Mehrheit beider Häuser überstimmt werden kann. Spätestens seit Franklin D. Roosevelt nimmt der Präsident auch eine „weiche“[5] Kompetenz im Gesetzgebungsverfahren wahr. Er schürt im Kongress Mehrheiten für besondere zugehörige Kompetenz, sondern durch z.B. positives/negatives Eingreifen in die Aufgabe der Vertretung der Wahlkreisinteressen des einzelnen Abgeordneten Einfluss auf diesen auszuüben und ihn somit für eine Abstimmung zu gewinnen Gesetzesvorhaben über die Parteigrenzen hinweg und nimmt durch Versprechungen oder anderweitige Unterstützung der einzelnen Abgeordneten direkten Einfluss auf das Abstimmungsverhalten. „Seine“ Gesetzesentwürfe können zwar von ihm in den Kongress und somit in den legislativen Prozess eingebracht werden, klare Mehrheiten sind ihm aber nie von vorneherein sicher. Dabei sind im 101. Kongress 1989/90 von 10.352 Gesetzesvorlagen nur 650 wirklich verabschiedet worden.[6] Mehrheiten zu binden ist also ein schwieriges Unterfangen, denn die Bindung der einzelnen Abgeordneten an ihren jeweiligen Wahlkreis lässt, je nach Wahlkreisinteressen, keine freie Abstimmung zu bestimmten Gesetzesvorhaben zu. So hat weder Parteibindung, noch persönliche Treue gegenüber dem Präsidenten die höchste Priorität für Abstimmungen. Letztlich bestimmen vor allem die Wahlkreisinteressen, von denen die Wiederwahl des jeweiligen Abgeordneten abhängt, seine Entscheidungen. Um dennoch Mehrheiten zu mobilisieren muss der Präsident in einem Prozess des Aushandelns (bargaining) seine Patronagemacht und auch seine Amtsautorität genutzt werden.[7] Diese bekommt vor allem dadurch gewicht, dass er als einziger direkt Gewählter einen Wahlkreis hat, der die ganze Nation umspannt. Gleichwohl kann der Kongress nicht ignorieren, dass der Präsident als Institution im Allgemeinen große Zustimmung im Volk genießt.[8] Im Wahlkampf wird ein erbitterter „Zwei-Fronten-Krieg“ zwischen Republikanern und Demokraten inszeniert. Nach der Wahl aber unterstützt in der Regel auch ein Teil der Wähler des unterlegenen Parteilagers den Präsidenten.
Die Präsidentschaftswahlen sind als nationales Ereignis gegenüber den bundesstaatlichen Wahlen des Senats und den regionalen Wahlen des Repräsentantenhauses, ungleich einprägsamer und werden von den Parteien über die Medien ungleich größer inszeniert. Durch die dauer-präsenten Vorwahlen zur Kandidatenaufstellung kann schon ein Jahr vor dem eigentlichen Wahlkampf eine große Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit für die kommenden Wahlen geschaffen werden.[9] Dies spiegelt sich auch in der unterschiedlich hohen Wahlbeteiligung nieder. Die Wahlen zum Kongress, die mit der Präsidentschaftswahl zusammen durchgeführt werden, haben in der Regel eine höhere Wahlbeteiligung, als die „mid-term“ Wahlen, innerhalb der Amtszeit eines Präsidenten.[10]
1.2 Der amerikanische Kongress
„Alle in dieser Verfassung verliehene (´herein granted´) gesetzgebende Gewalt ruht in einem Kongreß der Vereinigten Staaten, der aus einem Senat und einem Repräsentantenhaus besteht.“[11] So beginnt der erste Artikel der amerikanischen Verfassung, der über die Hälfte des gesamten Verfassungstextes ausmacht. Der Kongress ist somit als gesetzgebendes Organ der Verfassung unterworfen, die in den USA das höchste Recht darstellt. Senat und Repräsentantenhaus sind bis auf wenige Ausnahmen gleichgestellt. Gesetzesvorhaben werden in der Regel synchron in beiden Häusern behandelt und treten nur in Kraft, wenn beide Häuser das Gesetz verabschieden und schließlich der Präsident das Gesetz unterschreibt oder es 10 Tage nach Beschluss durch den Kongress still passieren lässt. Beide Häuser nehmen für sich eine zentrale Rolle in der Gesetzgebung ein und sind somit ein Gegengewicht zur Machfülle des Präsidenten.
Der Senat besteht aus insgesamt 100 Senatoren und dem Vize-Präsident als formalen Vorsitzenden mit Stimmrecht in Patt-Situationen. In jedem Bundesstaat werden jeweils zwei Senatoren nach Washington gewählt. Die Größe der Staaten macht hier keinen Unterschied. Dadurch ist der Senat ein Ort, in dem, laut Idee der Gründungsväter der amerikanischen Verfassung, die Interessen der Einzelstaaten gleichberechtigt untereinander vertreten sind. Senatswahlen finden alle zwei Jahre statt und ersetzen jeweils ein Drittel des Senats, sodass für Senatoren eine Amtsdauer von sechs Jahren zustande kommt.
Im Repräsentantenhaus sitzt laut Verfassung mindestens ein Abgeordneter jedes Einzelstaats in Abhängigkeit der Bevölkerungszahlen. Die Verfassung fordert des Weiteren alle 10 Jahre eine Anpassung oder Erweiterung der Sitze auf Grundlage einer Volkszählung. Seit 1929 ist die Zahl der Abgeordneten auf 435 festgelegt, und es werden nur noch die Relationen zwischen den Abgeordnetenzahlen einzelner Staaten an neue, demographische Entwicklungen angepasst. Zu den 435 Abgeordneten kommt noch ein resident comissioner und vier non-voting delegates hinzu, die vom District of Columbia und den vier amerikanischen Territorien entsandt werden und ausschließlich in den Ausschüssen stimmberechtigt sind. Eine Amtsperiode dauert zwei Jahre, die Abgeordneten werden in Einerwahlkreisen nach relativer Mehrheit direkt gewählt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Abgeordneten wird im Wahlkreis in einer „special election“ ein Nachfolger bestimmt.
[...]
[1] Heideking, Jürgen: Entstehung und Ausformung des Verfassungssystem, in: Jäger, Wolfang u. Welz, Wolfgang (Hrsg.), Regierungssystem der USA, München 1995, S. 59
[2] Vgl.: Ebd. S. 137
[3] Vgl.: Ebd. S. 137
[4] Ebd. S. 152
[5] „weiche Kompetenz“ meint hier eine nicht über die Verfassung im ordentlichen Gesetzgebungsprozess
[6] Vgl.: Steffani, Winfried: Der Kongreß, in: Jäger, Wolfgang u. Welz, Wolfgang (Hrsg.): Regierungssystem der USA, Oldenbourg 1998, S. 194
[7] Vgl.: Jäger, Wolfgang: Der Präsident, in: Jäger u. Welz (Hrsg.): Regierungssystem der USA, Oldenbourg 1998, S. 153
[8] Vgl.: Kleinsteuber, Hans: Die USA - Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Hamburg 1974, S. 58
[9] Vgl.: Ebd. S. 59
[10] Vgl.: Ebd. S. 67
[11] Steffani, Winfried: Der Kongreß, in: Jäger, Wolfgang u. Welz, Wolfgang (Hrsg.), Regierungssystem der USA, Oldenbourg 1998, S. 110