«[...] le Français ne peut être tenu de connaître les lois des diverses nations [...]; [qu'] il suffit alors, pour la validité du contrat, que le Français ait traité sans légèreté, sans imprudence et avec bonne foi.»
Diese Kernaussage stammt aus der Entscheidung „Lizardi“ der Cour de cassation im Jahre 1861. Die Cour urteilte, dass ein Pariser Juwelier für die Wirksamkeit eines Vertrages nicht die Rechte verschiedenen Länder kennen müsse. Der Juwelier hatte dem 23 jährigen Mexikaner „Lizardi“ Schmuck im Wert von FF 80.000 verkauft und wusste nicht, dass Lizardi nach seinem Heimatrecht keine Geschäftsfähigkeit besaß, diese jedoch nach französischem Recht bestand. Dieses Urteil gilt als der Grundstein aller die Rechts-, Geschäfts- und Handlungsfähigkeit betreffenden, den anderen Vertragsteil schützenden, Verkehrsschutznormen.
Mit der am 17. Juni 2008 verabschiedeten Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-VO), welche am 17. Dezember 2009 in Kraft tritt
(Art. 29 Rom I-VO), hat in Art. 13 eine vergleichbare Norm den Einzug auf Gemeinschaftsrechtsebene erhalten. Dort gilt sie als „in der Praxis bewährt“, mit Verweis auf die Übernahme der Norm aus dem Römischen EWG-Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vom 19.06.1980. Die nahezu unveränderte Übernahme des Art. 11 EVÜ in eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaften, kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass vergleichbare, den Verkehr schützende Normen in der Vergangenheit und ebenso im aktuellen Schrifttum in Hinblick auf Zweck, Anwendungsbereich und Folgen höchst kritisch und ebenso unterschiedlich beurteilt wurden und werden.
Diese Arbeit soll in einem ersten Teil die ratio legis von
Art. 13 Rom I-VO herausarbeiten. Im zweiten Teil sollen die Erkenntnisse für die Auslegung von Art. 13 Rom I-VO verwendet werden, wobei gesondert auf die Ausdehnung des Artikels auf verschiedene Fallgruppen eingegangen werden soll. In einem letzten Teil soll Art. 13 Rom I-VO als Gemeinschaftsrechtsinstrument kritisch bewertet werden, wobei die zukünftige Relevanz der Norm im Vordergrund stehen soll.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Zur ratio legis von Art. 13 Rom I-VO
- I. Der Grundfall
- II. Auslegung von Verordnungen
- 1. Einleitung
- 2. Auslegungskompetenz des EuGH
- 3. Auslegungsmethoden des EuGH
- III. Zu Artikel 13 Rom I-VO
- 1. Rechtsvergleich
- 2. Ratio legis und Allseitigkeit
- 3. Ratio legis und Vertrauensschutz
- 4. Ratio legis und Verkehrssicherheit
- 5. Interesse des nicht (voll) Geschäftsfähigen
- IV. Zwischenergebnis
- C. Zur Anwendung von Art. 13 Rom I-VO
- I. Persönlicher Anwendungsbereich
- 1. Partei mit beschränkter Geschäftsfähigkeit
- 2. Der andere Vertragsteil
- II. Sachlicher Anwendungsbereich
- 1. Rechts-, Geschäfts- und Handlungsfähigkeit
- 2. Vertrag
- III. Voraussetzungen des Verkehrsschutz
- 1. Anwesenheit im selben Staat
- 2. Spezielle Normenkollision
- 3. Subjektives Element
- IV. Rechtsfolge
- D. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht Artikel 13 der Rom I-Verordnung, der den Schutz des anderen Vertragspartners bei beschränkter Geschäftsfähigkeit regelt. Ziel ist es, die ratio legis des Artikels zu analysieren und dessen Anwendung im Einzelnen zu erläutern.
- Ratio legis von Artikel 13 Rom I-VO
- Auslegung der Verordnung durch den EuGH
- Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich des Artikels
- Voraussetzungen des Verkehrsschutzes
- Rechtsfolgen bei Anwendung des Artikels
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Thema der Arbeit ein und skizziert den Aufbau der folgenden Kapitel. Sie dient als Überblick und Kontextualisierung der im Folgenden durchgeführten Analyse von Artikel 13 der Rom I-Verordnung.
B. Zur ratio legis von Art. 13 Rom I-VO: Dieses Kapitel befasst sich eingehend mit der Begründung und dem Sinn (ratio legis) von Artikel 13 der Rom I-Verordnung. Es werden verschiedene Auslegungsmethoden des EuGH betrachtet und ein Rechtsvergleich mit anderen Rechtsordnungen (Frankreich, Deutschland, Benelux-Entwürfe, Großbritannien) durchgeführt. Die Kapitel untersuchen, wie die Ratio legis Aspekte wie Allseitigkeit, Vertrauensschutz und Verkehrssicherheit berücksichtigt und wie das Interesse des nicht (voll) geschäftsfähigen Vertragspartners gewahrt werden soll. Der Abschnitt schließt mit einem Zwischenergebnis zur Ratio legis.
C. Zur Anwendung von Art. 13 Rom I-VO: Dieses Kapitel widmet sich der konkreten Anwendung von Artikel 13 Rom I-VO. Es wird der persönliche und sachliche Anwendungsbereich detailliert untersucht, einschließlich der Definitionen von Rechts-, Geschäfts- und Handlungsfähigkeit sowie der verschiedenen Konstellationen beschränkter Geschäftsfähigkeit. Die Voraussetzungen des Verkehrsschutzes, wie Anwesenheit im selben Staat und das Vorliegen spezifischer Normenkollisionen, werden ebenfalls analysiert, bevor das Kapitel die Rechtsfolgen der Anwendung von Artikel 13 erläutert. Das Kapitel greift die im vorherigen Kapitel dargelegten Aspekte der Ratio legis auf und konkretisiert diese im Hinblick auf die praktische Anwendung.
Schlüsselwörter
Artikel 13 Rom I-VO, Internationales Privatrecht, beschränkte Geschäftsfähigkeit, Rechtsvergleich, EuGH-Rechtsprechung, Verkehrsschutz, Normenkollision, Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Vertrauensschutz, Ratio legis.
Häufig gestellte Fragen zu: Analyse von Artikel 13 Rom I-VO
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit analysiert Artikel 13 der Rom I-Verordnung, der den Schutz des anderen Vertragspartners bei beschränkter Geschäftsfähigkeit regelt. Die Arbeit untersucht die Ratio legis des Artikels und erläutert dessen Anwendung im Detail.
Welche Themen werden behandelt?
Die Arbeit behandelt folgende Themen: die Ratio legis von Artikel 13 Rom I-VO, die Auslegung der Verordnung durch den EuGH, den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des Artikels, die Voraussetzungen des Verkehrsschutzes und die Rechtsfolgen bei Anwendung des Artikels. Ein Rechtsvergleich mit anderen Rechtsordnungen wird ebenfalls durchgeführt.
Wie ist die Arbeit aufgebaut?
Die Arbeit gliedert sich in eine Einleitung, ein Kapitel zur Ratio legis von Artikel 13 Rom I-VO, ein Kapitel zur Anwendung von Artikel 13 Rom I-VO und ein Fazit. Das Kapitel zur Ratio legis untersucht die Begründung und den Sinn des Artikels unter Berücksichtigung verschiedener Auslegungsmethoden des EuGH und im Rechtsvergleich. Das Kapitel zur Anwendung befasst sich mit dem persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich, den Voraussetzungen des Verkehrsschutzes und den Rechtsfolgen.
Welche Auslegungsmethoden des EuGH werden betrachtet?
Die Arbeit betrachtet verschiedene Auslegungsmethoden des EuGH, die für die Interpretation von Artikel 13 Rom I-VO relevant sind. Diese werden im Kapitel zur Ratio legis detailliert erläutert.
Welcher Rechtsvergleich wird durchgeführt?
Die Arbeit führt einen Rechtsvergleich mit anderen Rechtsordnungen durch, um die Ratio legis von Artikel 13 Rom I-VO besser zu verstehen und einzuordnen. Genannt werden dabei Frankreich, Deutschland, Benelux-Entwürfe und Großbritannien.
Welche Aspekte der Ratio legis werden untersucht?
Die Arbeit untersucht, wie die Ratio legis von Artikel 13 Rom I-VO Aspekte wie Allseitigkeit, Vertrauensschutz und Verkehrssicherheit berücksichtigt und wie das Interesse des nicht (voll) geschäftsfähigen Vertragspartners gewahrt werden soll.
Wie wird der persönliche und sachliche Anwendungsbereich von Artikel 13 Rom I-VO untersucht?
Der persönliche und sachliche Anwendungsbereich wird detailliert untersucht, einschließlich der Definitionen von Rechts-, Geschäfts- und Handlungsfähigkeit sowie der verschiedenen Konstellationen beschränkter Geschäftsfähigkeit.
Welche Voraussetzungen für den Verkehrsschutz werden erläutert?
Die Voraussetzungen des Verkehrsschutzes, wie Anwesenheit im selben Staat und das Vorliegen spezifischer Normenkollisionen, werden analysiert.
Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus der Anwendung von Artikel 13 Rom I-VO?
Das Kapitel zur Anwendung erläutert die Rechtsfolgen der Anwendung von Artikel 13 Rom I-VO.
Welche Schlüsselwörter sind relevant für diese Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Artikel 13 Rom I-VO, Internationales Privatrecht, beschränkte Geschäftsfähigkeit, Rechtsvergleich, EuGH-Rechtsprechung, Verkehrsschutz, Normenkollision, Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Vertrauensschutz, Ratio legis.
- Arbeit zitieren
- Michael Achtert (Autor:in), 2008, Der Schutz des anderen Vertragsteils (Art. 13 Rom I-VO), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/176206