Der Einfluss von SEPA auf das deutsche Bankensystem


Trabajo de Seminario, 2011

27 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Theoretische Grundlagen von SEPA
2.1 Entwicklung des Auslandszahlungsverkehrs in Europa
2.2 Zielsetzung, Instrumente und aktuelle Herausforderungen

3. Auswirkungen auf das deutsche Bankensystem
3.1 Erhöhung von Markttransparenz und Wettbewerb
3.2 Einfluss auf das Ergebnis der Kreditinstitute

4. SEPA-Strategien ausgewählter deutscher Banken
4.1 Die Deutsche Bank als globale Transaktionsbank
4.2 Die WestLB als regionaler Premiumanbieter

5. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Ausgewählte Meilensteine auf dem Weg zur SEPA

Abbildung 2: Die SEPA-Instrumente im Überblick

Abbildung 3: Der SEPA-Raum und die teilnehmenden Staaten (Stand 06/2011)

Abbildung 4: SEPA: Erwartete Belastungen und Verhältnis zu Einsparpotentialen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Im Euroraum werden arbeitstäglich mehr als 210 Millionen Zahlungsverkehrs-Transaktionen getätigt.[1] Zugleich ist der Markt für unbare Zahlungen in Europa auch nach der Währungsunion stark fragmentiert. Zu den etwa 25 verschiedenen nationalen Zahlungsverkehrssystemen kommen noch einmal doppelt so viele Zahlungsformate.[2] Das Ergebnis dieser Koexistenz und der mangelnden Interoperabilität sind höhere Kosten für Anbieter und Nutzer.[3] Die Gesamtaufwendungen für Zahlungen innerhalb des Eurosystems wurden 2007 auf drei Prozent des Bruttosozialproduktes des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) taxiert.[4] Folglich hat die Europäische Kommission die Integration des Zahlungsverkehrsmarktes als notwendigen Schritt für die Vollendung des EU-Binnenmarktes identifiziert.[5]

Die Einführung der SEPA-Überweisung im Januar 2008 war gleichzeitig der Beginn des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes (kurz SEPA, für "Single Euro Payments Area").[6] Dieser harmonisiert die Zahlungsformate, -instrumente und technischen Standards für auf Euro lautende Zahlungen in Europa. Er soll als Katalysator für Wettbewerb und Innovationen in den beteiligten Volkswirtschaften wirken. Als zentraler Baustein auf dem Weg zu einem integrierten Zahlungsverkehrsmarkt ist die SEPA gleichzeitig ein komplexes Großprojekt mit unzähligen Akteuren aus verschiedenen Nationen und mit unterschiedlichsten Interessen. Hinzu kommen erhebliche Umstellungskosten und Anlaufverluste bei kaum zu prognostizierenden Ergebnisbeiträgen für die Kreditinstitute.[7] Insofern birgt das "Jahrhundertprojekt"[8] SEPA für den Bankensektor neben Chancen vor allem erhebliche Herausforderungen.

Das Ziel der Arbeit ist es daher sowohl einen Überblick über den aktuellen Stand der Migration zu erarbeiten als auch deren Auswirkungen auf die deutsche Bankenbranche zu analysieren. Ferner sollen mögliche Strategien als Reaktion auf den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum an konkreten Beispielen betrachtet werden.

Um zu einem Ergebnis zu gelangen, gliedert sich die Arbeit in drei Teile. In Kapitel 2 werden zunächst die theoretischen Hintergründe kurz erläutert. Neben einer Einführung in die Entwicklung des Auslandszahlungsverkehrs wird auf die Ziele, Instrumente und aktuellen Herausforderungen des einheitlichen Zahlungsverkehrsraumes eingegangen. Die Auswirkungen auf das deutsche Bankensystem werden im 3. Kapitel analysiert. An dieser Stelle werden sowohl die Bedeutung der SEPA für den Markt der Zahlungsverkehrsdienstleistungen als auch die Folgen für die Geschäftsergebnisse der Kreditinstitute thematisiert. Im darauf folgenden 4. Kapitel stehen schließlich mögliche Ansatzpunkte zum erfolgreichen Umgang mit den herausgearbeiteten Änderungen im Mittelpunkt.

2. Theoretische Grundlagen von SEPA

Um das gemeinsame Ziel, die Harmonisierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (ZV) in Europa, zu erreichen, arbeiten die europäische Bankenbranche – seit 2002 zu diesem Zweck zusammengeschlossen im European Payments Council (EPC) – die Europäische Zentralbank (EZB), die nationalen Notenbanken und die EU-Kommission zusammen.[9] Im Zuge dessen hat sich die Kreditwirtschaft im Rahmen der Selbstregulierung verpflichtet, europaweit effiziente und einheitliche Zahlungsverfahren anzubieten.[10] Gesetzgeber und Notenbanken stehen hingegen vorrangig in der Pflicht, die notwendigen (rechtlichen) Rahmenbedingungen zu schaffen.[11] Nichtsdestotrotz bleibt SEPA ein primär politisch gewolltes Projekt.[12] Die Hintergründe dieser Konstellation und die Entwicklung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums bis zum Status quo sollen im folgenden Unterkapitel skizziert werden.

2.1 Entwicklung des Auslandszahlungsverkehrs in Europa

Im Jahr 2000 verpflichteten sich die EU-Regierungsvertreter in der "Lissabon-Agenda" dazu, die Europäische Union (EU) bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten Markt der Welt zu entwickeln.[13] Diese Vision sollte über einen einheitlichen Binnenmarkt sowie integrierte Finanzmärkte erreicht werden.[14] Im selben Jahr, in dem das Euro-Bargeld eingeführt wurde, gab die europäische Bankenbranche ihr Weißbuch mit der Überschrift "Euroland: Our Single Payment Area!" heraus.[15] In diesem bekannte sie sich zur Harmonisierung des EU-Zahlungsverkehrsmarktes.[16] Wenige Monate zuvor hatte die Europäische Kommission mit der so genannten "EU-Preisverordnung" (EU-PreisVO) den Druck auf die Kreditwirtschaft erhöht.[17] Für grenzüberschreitende Transaktionen bis zu einem bestimmten Betrag durfte nun nur noch das für entsprechende nationale Zahlungen übliche Entgelt berechnet werden. Darüber hinaus wurden die Gebühren für Kartenzahlungen und Bargeldabhebungen reguliert.[18]

Zwei Jahre nach dem offiziellen Start des SEPA-Projektes veröffentlichte das EPC im Jahre 2004 die "SEPA-Roadmap", im Rahmen derer die Erreichung einer für einen rentablen Betrieb der zu implementierenden Systeme kritischen Masse frühestens für 2010 avisiert wurde.[19] Weiterhin wurden die durch die jeweiligen nationalen Bankensysteme zu leistenden Arbeitsschritte abgegrenzt. Für Deutschland übernahm das vom Zentralen Kreditausschuss gegründete "Deutsche SEPA-Komitee" die Koordination dieser Arbeiten (Überblick über die Struktur und Zusammensetzung im Anhang auf S. 22).

Im Anschluss wurden auf EU-Ebene zahlreiche Richtlinien mit Bezug zur SEPA erlassen. Auch die europäische Kreditwirtschaft vereinbarte unterschiedliche Interbanken-Regelungen. Zu Gunsten einer besseren Fokussierung soll an dieser Stelle jedoch auf eine ausführliche Erläuterung aller gesetzlichen Veränderungen verzichtet werden.[20] Die letzten rechtlichen Hürden auf dem Weg zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum wurden mit der EU-Richtlinie für Zahlungsdienstleistungen (2007/64/EG), der so genannten "Payment Services Directive" (PSD), beseitigt.[21] Die Regelungen betreffen währungsunabhängig sowohl grenzüberschreitende als auch nationale Zahlungen mittels Überweisung, Lastschrift oder Karte. Sie adressieren insbesondere den Marktzugang, Mindestinformationspflichten sowie allgemeine Rechte und Pflichten, etwa zu maximalen Ausführungsfristen, der Nutzer und Anbieter von ZV-Dienstleistungen.[22] Die EU-Verordnung Nr. 924/2009, welche die PSD im Jahr 2009 in nationales Recht umsetzte, löst zugleich auch die bisherige EU-PreisVO ab und bildet nunmehr den europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für SEPA.

Nahezu zwei Jahre nach dem Start von SEPA für Überweisungen und Karten konnte ab November 2009 auch mit der SEPA-Lastschrift gezahlt werden. Der Grund für den Verzug lag in der zögerlichen Umsetzung der PSD in nationales Recht.[23] Bis zum Beginn des harmonisierten Lastschriftverfahrens hatten lediglich 15 von 30 Staaten die Richtlinie umgesetzt (siehe Anhang, S. 23).

Ungeachtet dessen sind inzwischen wesentliche Meilensteine erreicht. Seit gut anderthalb Jahren ist beispielsweise die Annahme von SEPA-Lastschriften für alle Banken verpflichtend. Mit dem Jahreswechsel 2011 gibt es in der EU keine gültigen ZV-Karten ohne Chip mehr. Insgesamt nehmen bereits gut 4.400 Banken am einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum teil.[24] Dennoch ist SEPA noch nicht Realität.[25] Die dafür zu überwindenden Herausforderungen werden – neben den Zielen und Instrumenten des zukünftigen ZV-Binnenmarktes – im nächsten Unterkapitel thematisiert.

2.2 Zielsetzung, Instrumente und aktuelle Herausforderungen

Die beschriebenen Entwicklungen und die mit ihnen einhergehenden Veränderungen im (Auslands-)Zahlungsverkehr betreffen nicht nur grenzüberschreitende Transaktionen, sondern verändern auch den nationalen Zahlungsverkehr.[26] Nach der vollständigen Migration sollen Bürger und Unternehmen Zahlungen im gesamten Euroraum so effizient, kostengünstig und sicher wie in ihrem Heimatland abwickeln können. Die Vision der EU-Kommission ist es folglich, Europa zu einem vollständig integrierten inländischen ZV-Raum zu entwickeln.[27] Ausgehend von diesen Rahmenbedingungen wird eine Belebung des Wettbewerbs und mithin ein Beitrag zur Verwirklichung der Agenda von Lissabon, also der Förderung der gesamten europäischen Wirtschaft, prognostiziert. Die erhöhte Markttransparenz, etwa durch Mindestinformationspflichten in der PSD, neue ZV-Produkte und -Dienstleistungen, die erhoffte Konsolidierung des Zahlungsverkehrs-Marktes und die kürzeren Ausführungsfristen, sowie die sich insgesamt ergebende höhere Effizienz lassen insbesondere deutliche Kostenvorteile für die Nutzer der ZV-Systeme erwarten.[28] Darüber hinaus argumentiert die EU mit einer durch einen einheitlichen Binnenmarkt ausgelösten automatischen Steigerung des grenzüberschreitenden Wirtschaftsgeschehens.[29] Analog der Schätzung, dass sich der Handel innerhalb der Währungsunion aufgrund der Euro-Einführung um 5 bis 15 Prozent erhöht hat,[30] beziffert die EU-Kommission die als Folge der Migration auf SEPA realisierbaren Wohlfahrtsgewinne auf circa 123 Mrd. Euro.[31]

Um diese Ziele zu erfüllen, wurden standardisierte SEPA-Instrumente entwickelt. Diese stehen den Marktteilnehmern seit zwei bis drei Jahren zur Verfügung. So wurde neben der einheitlichen Euro-Überweisung für den Massenzahlungsverkehr auch ein neues Zahlungsinstrument, die so genannte SEPA-Lastschrift, geschaffen.[32] Damit ist erstmals die länderübergreifende Einreichung von Lastschriften möglich. Neben dem Basisverfahren, welches der bisherigen deutschen Einzugsermächtigung ähnelt, existiert zusätzlich eine mit dem Abbuchungsauftrag vergleichbare Firmenkundenvariante.[33] Schließlich sollen Karteninhaber im gesamten Währungsraum mit ihrer Karte Zahlungen veranlassen können und die Kosten für das Bargeld-Management der Institute, etwa durch eine Harmonisierung der Infrastruktur, reduziert werden. Aufgrund der erschöpfenden Darstellung in der Literatur wird an dieser Stelle auf eine weitere Erläuterung der Instrumente verzichtet.[34] Gleichwohl soll Abbildung 2 einen komprimierten Überblick ermöglichen.

[...]


[1] Vgl. Deutsche Bundesbank (2011a), S. 2.

[2] Vgl. Steinbach/Syrbe (2008), S. 74.

[3] Vgl. Europäische Kommission (2005), S. 5.

[4] Vgl. Brandt/Knopf (2007), S. 56.

[5] Vgl. Europäische Zentralbank (2011b), S. 3.

[6] Vgl. Flommer (2010), S. 606.

[7] Vgl. Deutsche Bundesbank (2011b), S. 3.

[8] Bundesverband deutscher Banken (2011), S. 13.

[9] Vgl. Dippel et al. (2008), S. 1.

[10] Vgl. Flommer (2010), S. 606.

[11] Vgl. Deutsche Bundesbank (2011a), S. 2.

[12] Vgl. Martin (2009), S. 40.

[13] Vgl. Brandt/Knopf (2007), S. 60.

[14] Vgl. Dippel et al. (2008), S. 2.

[15] Vgl. Europäische Zentralbank (2011b), S. 2.

[16] Vgl. Lammer/Pammer (2006), S. 143 f.

[17] Die EU-Verordnung Nr. 2560/2001 wurde im Dezember 2001 verabschiedet und trat im Juli 2002 in Kraft.

[18] Vgl. Steinbach/Syrbe (2008), S. 77.

[19] Vgl. Flommer (2010), S. 606.

[20] Dem interessierten Leser sei diesbezüglich Steinbach/Syrbe (2008), S. 82 f. sowie Europäische Zentralbank (2011c) empfohlen.

[21] Vgl. Europäische Zentralbank (2010), S. 9.

[22] Vgl. Deutsche Bundesbank (2011a), S. 7.

[23] Vgl. Capgemini/RBS/EFMA (2011), S. 24.

[24] Vgl. Europäische Zentralbank (2011c).

[25] Vgl. ders. (2011b), S. 2.

[26] Vgl. Deutsche Bundesbank (2006), S. 20.

[27] Vgl. Lammer/Pammer (2006), S. 145.

[28] Vgl. Bolt/Schmiedel (2011), S. 64 und Deutsche Bundesbank (2006), S. 6.

[29] Vgl. Dippel et al. (2008), S. 3.

[30] Vgl. Europäische Zentralbank (2011b), S. 3.

[31] Vgl. Flommer (2010), S. 606.

[32] Vgl. Möller (2008), S. 43.

[33] Vgl. Deutsche Bank/Bundesverband der Deutschen Industrie (2010), S. 8.

[34] Vgl. beispielsweise Deutsche Bundesbank (2011a), S. 4 ff. und European Payments Council (2011).

Final del extracto de 27 páginas

Detalles

Título
Der Einfluss von SEPA auf das deutsche Bankensystem
Universidad
University of Potsdam  (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, Finanzierung und Banken)
Curso
Hauptseminars "E-Finance"
Calificación
1,0
Autor
Año
2011
Páginas
27
No. de catálogo
V176586
ISBN (Ebook)
9783640979875
ISBN (Libro)
9783640979950
Tamaño de fichero
729 KB
Idioma
Alemán
Notas
Gekürzte Version.
Palabras clave
SEPA, Single Euro Payments Area, WestLB, Deutsche Bank, Zahlungsverkehr, Euro, PSD, Payment Services Directive, SCF, SCT, SDD, SECA, SEPA Cards Framework, SEPA Credit Transfer, SEPA Direct Debit, Single Euro Cash Area, Überweisung, Lastschrift, Kartenzahlung, Karte, Bargeld, europäischer Zahlungsverkehrsraum, Zahlungsverkehrs-Binnenmarkt, EPC, European Payments Council, Europäische Zentralbank, EZB, EU-PreisVO, EU-Preisverordnung, 2007/64/EG, 924/2009, Mehrwertdienste, Mehrwertleistungen, E-Invoicing, Outsourcing, Deutsches SEPA-Komitee
Citar trabajo
Stefan Walther (Autor), 2011, Der Einfluss von SEPA auf das deutsche Bankensystem, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/176586

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Título: Der Einfluss von SEPA auf das deutsche Bankensystem



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