Eine kurze Darstellung und rechtliche Würdigung der Rechtsprechung zur markenmäßigen Benutzung von Google Adwords am Beispiel des Urteils: BGH, Urteil vom 22.1.2009 – I ZR 139/07; OLG Stuttgart, Urteil v. 9.8.2007 – 2 U 23/07
Inhaltsverzeichnis
- Tatbestand
- Instanzenzug
- Rechtliche Fragestellung
- Ergebnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Text analysiert einen Rechtsstreit im Markenrecht, der sich um die Frage dreht, ob die Verwendung eines beschreibenden Begriffs als Keyword bei Google AdWords eine Markenrechtsverletzung darstellt. Dabei werden zwei gegenläufige Rechtsauffassungen zum Thema Markenmäßige Benutzung durch AdWords vorgestellt und kritisch beleuchtet.
- Markenmäßige Benutzung durch AdWords
- Kennzeichnungsfunktion der Marke
- Verständnis des Internetnutzers
- Lebensnahe Sachverhaltsauslegung
- Rechte des Markeninhabers
Zusammenfassung der Kapitel
Tatbestand
Die Klägerin, ein Hersteller von Leiterplatten, ist Inhaberin der Marke „PCB-Pool“ für Dienstleistungen im Bereich der Leiterplattenherstellung. Der Beklagte vertreibt Leiterplatten über das Internet und nutzt den Begriff „pcb-pool“ als Google AdWord. Die Klägerin mahnt den Beklagten wegen Markenrechtsverletzung ab.
Instanzenzug
Die Klägerin verklagt den Beklagten zunächst erfolgreich vor dem Landgericht, verliert aber im Berufungsverfahren vor dem OLG Stuttgart. Das OLG urteilt zugunsten des Beklagten, da es keine markenmäßige Benutzung im Sinne des Markenrechts sieht. Die Klägerin zieht den Fall vor den BGH, der die Entscheidung des OLG bestätigt.
Rechtliche Fragestellung
Die zentrale Frage des Falles ist, ob die Verwendung eines beschreibenden Begriffs als Keyword bei Google AdWords eine Markenrechtsverletzung darstellt. Der Text beleuchtet verschiedene Rechtsauffassungen und argumentiert, dass die bloße Verwendung eines beschreibenden Begriffs als Keyword keine Markenrechtsverletzung darstellt, da der Internetnutzer nicht automatisch eine Verbindung zwischen dem Keyword und der Anzeige herstellt.
Schlüsselwörter
Markenrecht, Markenmäßige Benutzung, AdWords, Keyword Advertising, Kennzeichnungsfunktion, Lotsenfunktion, Internetnutzer, Lebensnahe Sachverhaltsauslegung, Google AdWords, Schutzhindernis, Markengesetz, Rechtsverfolgungskosten, Internetseiten, Markenrechtliche Verletzung.
- Arbeit zitieren
- Patrick Prüfer (Autor:in), 2010, Die markenmäßige Benutzung von Google Adwords, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/176650