Die Zustimmungsbedürftigkeit eines Änderungsgesetzes zur Verlängerung der Restlaufzeiten der Kernkraftwerke in der BRD sowie die grundrechtliche Betrachtung hinsichtlich der Investitionen der kommunalen Energieversorger.
Inhaltsverzeichnis
- I. ZUSTIMMUNGSBEDÜRFTIGKEIT DES ÄNDERUNGSGESETZES.
- 1. AUSSCHLIEBLICHE GESETZGEBUNGSKOMPETENZ
- 1.1 LÄNDERVERWALTUNG UND BUNDESAUFTRAGSVERWALTUNG
- 2. DIE ZUSTIMMUNGSBEDÜRFTIGKEIT VON ÄNDERUNGSGESETZEN.
- 2.1 INHALTSPRÜFUNG MATERIELLER GESETZE.
- 2.2 ZUSTIMMUNGSBEDÜRFTIGKEIT DURCH QUALITATIVE ÄNDERUNGEN.
- 2.3 ZUSTIMMUNGSBEDÜRFTIGKEIT DURCH ÄNDERUNG EINES ZEITGESETZES?.
- 2.4 ZUSTIMMUNGSBEDÜRFTIGKEIT DURCH ERHÖHUNG DER SICHERHEITSANFORDERUNGEN?......
- 2.5 ERGEBNIS.
- 3. PRÜFUNG EINER GRUNDRECHTSVERLETZUNG NACH ART. 14 GG
- 3.1 ERÖFFNUNG DES SCHUTZBEREICHS.
- 3.1.1 PERSÖNLICHER SCHUTZBEREICH
- 3.1.2 SACHLICHER SCHUTZBEREICH
- 3.1.3 ZWISCHENERGEBNIS
- 3.2 EINGRIFF IN DEN SCHUTZBEREICH.
- 3.2.1 EINGRIFF IN DEN EINGERICHTETEN UND AUSGEÜBTEN GEWERBEBETRIEB..
- 3.3 ERGEBNIS GRUNDRECHTSPRÜFUNG ART. 14 ABS. 1 GG......
- 3.1 ERÖFFNUNG DES SCHUTZBEREICHS.
- 4. PRÜFUNG EINER GRUNDRECHTSVERLETZUNG NACH ART. 12 I GG.
- 4.1 ERÖFFNUNG DES SCHUTZBEREICHS
- 4.1.1 PERSÖNLICHER SCHUTZBEREICH
- 4.1.2 SACHLICHER SCHUTZBEREICH
- 4.2 ERGEBNIS..
- 4.3 EINGRIFF IN DEN SCHUTZBEREICH.
- 4.3.1 ZWISCHENERGEBNIS.
- 4.1 ERÖFFNUNG DES SCHUTZBEREICHS
- 5. VERFASSUNGSMÄBIGKEIT DES EINGRIFFS.
- 5.1 SCHRANKENBESTIMMUNGEN DES ART. 12 ABS. 1 GG.
- 5.2 GESETZLICHE ERMÄCHTIGUNGSGRUNDLAGE
- 5.3 FORMELLE VERFASSUNGSMÄBIGKEIT
- 5.3.1 GESETZGEBUNGSKOMPETENZ
- 5.3.2 GESETZGEBUNGSVERFAHREN
- 5.4 MATERIELLE VERFASSUNGSMÄBIGKEIT
- 5.4.1 VERHÄLTNISMÄßIGKEIT.
- 5.4.1.1 DREISTUFENTHEORIE.
- 5.4.1.1.1 ERSTE STUFE: BESCHRÄNKUNG DER BERUFSAUSÜBUNG.
- 5.4.1.1.2 ZWEITE STUFE: BESCHRÄNKUNG DER BERUFSWAHL DURCH SUBJEKTIVE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN.
- 5.4.1.1.3 DRITTE STUFE - BESCHRÄNKUNGEN DER BERUFSWAHL DURCH OBJEKTIVE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN.
- 5.4.1.1.4 LEGITIMER ZWECK.
- 5.4.2 GEEIGNETHEIT.
- 5.4.3 ERFORDERLICHKEIT...
- 5.4.4 ANGEMESSENHEIT
- 5.4.5 ERGEBNIS.
- 5.4.1 VERHÄLTNISMÄßIGKEIT.
- 6. VERTRAUENSSCHUTZ.
- 6.1 RÜCKBEWIRKUNG VON GESETZEN - ECHTE RÜCKWIRKUNG
- 6.2 TATBESTANDLICHE RÜCKANKNÜPFUNG
- 6.3 ZWISCHENERGEBNIS
- 6.4 RECHTSSTAATLICHER VERTRAUENSSCHUTZ
- 6.4.1 GEWICHT DER GESCHÜTZTEN VERTRAUENSPOSITION..
- 6.4.2 GEWICHT UND BEDEUTUNG DES ÖFFENTLICHEN INTERESSES
- 6.4.3 ABWÄGUNG
- 6.4.4 ERGEBNIS
- Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern
- Zustimmungsbedürftigkeit von Änderungen des Atomgesetzes
- Grundrechtsschutz nach Artikel 14 und 12 GG
- Verfassungsmässigkeit des Eingriffs
- Vertrauensschutz
- Kapitel 1: Einleitung und Definition des Sachverhalts
- Kapitel 2: Analyse der Zustimmungsbedürftigkeit des Änderungsgesetzes
- Kapitel 3: Grundrechtsprüfung nach Artikel 14 GG
- Kapitel 4: Grundrechtsprüfung nach Artikel 12 GG
- Kapitel 5: Verfassungsmässigkeit des Eingriffs
- Kapitel 6: Vertrauensschutz
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit befasst sich mit der Frage, ob ein Änderungsgesetz zum Atomgesetz, das die Laufzeiten von Kernkraftwerken verlängert, der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Das Thema wurde im Sommersemester 2010 in der Hausarbeit zum Modul „Wirtschaftsverfassungsrecht“ am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Hochschule Osnabrück bearbeitet.
Zusammenfassung der Kapitel
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit wichtigen Themen des Wirtschaftsverfassungsrechts, insbesondere mit der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, der Zustimmungsbedürftigkeit von Gesetzen, der Grundrechtsprüfung nach Artikel 14 und 12 GG, der Verfassungsmässigkeit von Eingriffen in Grundrechte und dem Vertrauensschutz.
Häufig gestellte Fragen
Muss der Bundesrat einer Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke zustimmen?
Dies ist die zentrale verfassungsrechtliche Fragestellung der Arbeit, die die Zustimmungsbedürftigkeit im Kontext der Bundesauftragsverwaltung analysiert.
Welche Grundrechte sind von einer Laufzeitverlängerung betroffen?
Die Arbeit prüft insbesondere Eingriffe in die Eigentumsfreiheit (Art. 14 GG) und die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) der Energieversorger.
Was ist die „Dreistufentheorie“ im Verfassungsrecht?
Sie ist ein Prüfungsmaßstab für Eingriffe in die Berufsfreiheit, unterteilt in Berufsausübungsregeln, subjektive und objektive Zulassungsvoraussetzungen.
Was bedeutet rechtsstaatlicher Vertrauensschutz in diesem Fall?
Es geht um die Frage, inwieweit Unternehmen darauf vertrauen dürfen, dass einmal getroffene gesetzliche Regelungen (wie der Atomausstieg) Bestand haben, wenn sie Investitionen getätigt haben.
Wer hat die Gesetzgebungskompetenz für das Atomrecht?
Die Arbeit erörtert die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes und das Verhältnis zur Verwaltung durch die Länder im Bundesauftrag.
- 1. AUSSCHLIEBLICHE GESETZGEBUNGSKOMPETENZ
- Quote paper
- Patrick Prüfer (Author), 2010, Die Zustimmungsbedürftigkeit eines Änderungsgesetzes zur Verlängerung der Restlaufzeiten der Kernkraftwerke in der BRD, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/176689