Die Zustimmungsbedürftigkeit eines Änderungsgesetzes zur Verlängerung der Restlaufzeiten der Kernkraftwerke in der BRD sowie die grundrechtliche Betrachtung hinsichtlich der Investitionen der kommunalen Energieversorger.
Inhaltsverzeichnis
I. ZUSTIMMUNGSBEDÜRFTIGKEIT DES ÄNDERUNGSGESETZES
1. AUSSCHLIEßLICHE GESETZGEBUNGSKOMPETENZ
1.1 LÄNDERVERWALTUNG UND BUNDESAUFTRAGSVERWALTUNG
2. DIE ZUSTIMMUNGSBEDÜRFTIGKEIT VON ÄNDERUNGSGESETZEN
2.1 INHALTSPRÜFUNG MATERIELLER GESETZE
2.2 ZUSTIMMUNGSBEDÜRFTIGKEIT DURCH QUALITATIVE ÄNDERUNGEN
2.3 ZUSTIMMUNGSBEDÜRFTIGKEIT DURCH ÄNDERUNG EINES ZEITGESETZES?
2.4 ZUSTIMMUNGSBEDÜRFTIGKEIT DURCH ERHÖHUNG DER SICHERHEITSANFORDERUNGEN?
2.5 ERGEBNIS
3. PRÜFUNG EINER GRUNDRECHTSVERLETZUNG NACH ART. 14 GG
3.1 ERÖFFNUNG DES SCHUTZBEREICHS
3.1.1 PERSÖNLICHER SCHUTZBEREICH
3.1.2 SACHLICHER SCHUTZBEREICH
3.1.3 ZWISCHENERGEBNIS
3.2 EINGRIFF IN DEN SCHUTZBEREICH
3.2.1 EINGRIFF IN DEN EINGERICHTETEN UND AUSGEÜBTEN GEWERBEBETRIEB
3.3 ERGEBNIS GRUNDRECHTSPRÜFUNG ART. 14 ABS. 1 GG
4. PRÜFUNG EINER GRUNDRECHTSVERLETZUNG NACH ART. 12 I GG
4.1 ERÖFFNUNG DES SCHUTZBEREICHS
4.1.1 PERSÖNLICHER SCHUTZBEREICH
4.1.2 SACHLICHER SCHUTZBEREICH
4.2 ERGEBNIS
4.3 EINGRIFF IN DEN SCHUTZBEREICH
4.3.1 ZWISCHENERGEBNIS
5. VERFASSUNGSMÄßIGKEIT DES EINGRIFFS
5.1 SCHRANKENBESTIMMUNGEN DES ART. 12 ABS. 1 GG
5.2 GESETZLICHE ERMÄCHTIGUNGSGRUNDLAGE
5.3 FORMELLE VERFASSUNGSMÄßIGKEIT
5.3.1 GESETZGEBUNGSKOMPETENZ
5.3.2 GESETZGEBUNGSVERFAHREN
5.4 MATERIELLE VERFASSUNGSMÄßIGKEIT
5.4.1 VERHÄLTNISMÄßIGKEIT
5.4.1.1 DREISTUFENTHEORIE
5.4.1.1.1 ERSTE STUFE: BESCHRÄNKUNG DER BERUFSAUSÜBUNG
5.4.1.1.2 ZWEITE STUFE: BESCHRÄNKUNG DER BERUFSWAHL DURCH SUBJEKTIVE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
5.4.1.1.3 DRITTE STUFE – BESCHRÄNKUNGEN DER BERUFSWAHL DURCH OBJEKTIVE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
5.4.1.1.4 LEGITIMER ZWECK
5.4.2 GEEIGNETHEIT
5.4.3 ERFORDERLICHKEIT
5.4.4 ANGEMESSENHEIT
5.4.5 ERGEBNIS
6. VERTRAUENSSCHUTZ
6.1 RÜCKBEWIRKUNG VON GESETZEN – ECHTE RÜCKWIRKUNG
6.2 TATBESTANDLICHE RÜCKANKNÜPFUNG
6.3 ZWISCHENERGEBNIS
6.4 RECHTSSTAATLICHER VERTRAUENSSCHUTZ
6.4.1 GEWICHT DER GESCHÜTZTEN VERTRAUENSPOSITION
6.4.2 GEWICHT UND BEDEUTUNG DES ÖFFENTLICHEN INTERESSES
6.4.3 ABWÄGUNG
6.4.4 ERGEBNIS
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und das Erfordernis der Zustimmung des Bundesrates für ein Änderungsgesetz zur Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken, wobei insbesondere die Grundrechte der kommunalen Energieversorger sowie der Vertrauensschutz beleuchtet werden.
- Zustimmungsbedürftigkeit von Änderungsgesetzen nach Art. 87c GG
- Grundrechtsprüfung nach Art. 14 GG (Eigentumsschutz)
- Grundrechtsprüfung nach Art. 12 I GG (Berufsfreiheit)
- Verhältnismäßigkeitsprüfung staatlicher Eingriffe
- Vertrauensschutz und rechtsstaatliche Rückwirkungsproblematik
Auszug aus dem Buch
2.2 Zustimmungsbedürftigkeit durch qualitative Änderungen
Eine Zustimmungsbedürftigkeit könnte sich insgesamt daraus ergeben, dass in dem Änderungsgesetz eine qualitative Änderung des bisherigen Atomgesetzes vorliegend ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wird ein Änderungsgesetz dadurch zustimmungsbedürftig, wenn der Inhalt dessen eine derartige Änderung in qualitativer Hinsicht mit sich bringt, dass es zu einer Systemverschiebung komme. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1974 die ersten verfassungsrechtlichen Grundprinzipien aufgestellt. Das Gericht führte damals aus, dass eine Zustimmungsbedürftig dann ausgelöst werde, wenn den bisherigen Regelungen durch die Inhalte des Änderungsgesetzes eine andere Bedeutung und Tragweite zukäme. Demnach ist es fraglich, ob die durch die Bundesauftragsverwaltung auszuführenden Aufgaben, durch die Änderungen des Gesetzes, eine andere Bedeutung und Tragweite erlangen und damit eine qualitative Änderung vorliegt. Hierzu unterstreichen Held und Däuper in ihrem Gutachten, dass sich die Verwaltungstätigkeiten der Länder hinsichtlich der in Betrieb befindlichen Anlagen in ganz wesentlichem Maße von denen unterscheidet, wenn diese bereits stillgelegt wurden. Ebenso vertritt Papier in seinem Gutachten die Auffassung, dass es sich bei der Laufzeitverlängerung um eine „nicht nur marginale, sondern wesentliche, vollzugsfähige und vollzugsbedürftige Änderung des bestehenden Atomrechts und damit zustimmungsbedürftig“ sei. Auch ist Papier der Ansicht, dass es sich bei der Laufzeitverlängerung um eine wesentliche Umgestaltung des bisherigen Gesetzeszwecks handele.
Dem entgegengehalten werden kann die gutachterliche Stellungnahme von Scholz und Moench. Diese vertreten dort die Ansicht, dass durch die Erweiterung der bereits bestehenden Aufgaben der Bundesauftragsverwaltung lediglich eine quantitative Erhöhung der Vollzugslasten vorläge und eine Zustimmungsbedürftigkeit aus diesem Grunde nicht gegeben sei.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Zustimmungsbedürftigkeit des Änderungsgesetzes: Untersuchung, ob eine Laufzeitverlängerung durch das Atomgesetz die Zustimmung des Bundesrates nach Art. 78 GG erfordert.
1. Ausschließliche Gesetzgebungskompetenz: Erörterung der Zuständigkeiten des Bundes bei der Erzeugung und Nutzung von Kernenergie gemäß Art. 73 Abs. 1 Nr. 14 GG.
2. Die Zustimmungsbedürftigkeit von Änderungsgesetzen: Analyse, ob das Gesetz aufgrund qualitativer Änderungen oder Anforderungen an das Zeitgesetz sowie Sicherheitsaspekte zustimmungspflichtig ist.
3. Prüfung einer Grundrechtsverletzung nach Art. 14 GG: Prüfung, ob kommunale Energieversorger durch die Laufzeitverlängerung in ihrem Eigentumsrecht beeinträchtigt werden.
4. Prüfung einer Grundrechtsverletzung nach Art. 12 I GG: Untersuchung der Berufsfreiheit der betroffenen Unternehmen und ob ein mittelbarer Eingriff vorliegt.
5. Verfassungsmäßigkeit des Eingriffs: Anwendung der Dreistufentheorie zur Überprüfung der Verhältnismäßigkeit des staatlichen Eingriffs in die Berufsfreiheit.
6. Vertrauensschutz: Erörterung der Problematik der unechten Rückwirkung und der Abwägung zwischen Vertrauensschutz und öffentlichem Interesse.
Schlüsselwörter
Wirtschaftsverfassungsrecht, Kernenergie, Laufzeitverlängerung, Zustimmungsbedürftigkeit, Bundesrat, Art. 87c GG, Art. 14 GG, Art. 12 GG, Berufsfreiheit, Eigentumsschutz, Vertrauensschutz, unechte Rückwirkung, Verhältnismäßigkeit, Energieversorger, Atomgesetz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Einordnung der Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf die Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat.
Welche sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Felder sind das Wirtschaftsverfassungsrecht, die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bei der Ausführung von Atomgesetzen sowie die grundrechtliche Betroffenheit von Energieversorgungsunternehmen.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Es wird untersucht, ob ein Änderungsgesetz zur Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken als zustimmungsbedürftig im Sinne des Grundgesetzes einzustufen ist.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?
Die Arbeit folgt einer klassischen juristischen Gutachtenmethode, in der verfassungsrechtliche Vorschriften analysiert, durch die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts interpretiert und auf den Sachverhalt angewandt werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine kompetenzrechtliche Untersuchung des Zustimmungsbedarfs sowie eine detaillierte Grundrechtsprüfung (Art. 14 und Art. 12 GG) inklusive Verhältnismäßigkeitsprüfung und Erörterung des Vertrauensschutzes.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Typische Begriffe sind Laufzeitverlängerung, Atomgesetz, Zustimmungsbedürftigkeit, Bundesrat, Berufsfreiheit und Vertrauensschutz.
Inwieweit sind kommunale Energieversorger durch die Laufzeitverlängerung betroffen?
Die Arbeit argumentiert, dass kommunale Versorger durch die Marktdominanz der Kernenergie bei der Rentabilität ihrer Investitionen in alternative Energien beeinträchtigt werden könnten.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle des Vertrauensschutzes?
Der Vertrauensschutz wird als unechte Rückwirkung eingestuft, wobei im Ergebnis das öffentliche Interesse an einer stabilen Energieversorgung höher gewichtet wird als die individuellen Investitionserwartungen.
- Quote paper
- Patrick Prüfer (Author), 2010, Die Zustimmungsbedürftigkeit eines Änderungsgesetzes zur Verlängerung der Restlaufzeiten der Kernkraftwerke in der BRD, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/176689