Zwei Päpste - Ein Konzil


Hausarbeit, 2011

21 Seiten, Note: 2,5


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Ankündigung und Vorbereitung

3. Die erste Sitzungsperiode
3.1. Zum Verlauf der ersten Sitzungsperiode
3.2. Ziele von Papst Johannes XXIII
3.2.1. Aggiornamento

4. Die zweite Sitzungsperiode
4.1. Zum Verlauf der zweiten Sitzungsperiode
4.2. Ziele nach Papst Paul VI

5. Vergleich

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Gleicht euch nicht dieser Welt an, sondern wandelt euch und erneuert euer Denken, damit ihr prüfen könnt, was der Wille Gottes ist: was ihm gefällt, was gut und vollkommen ist.“ (Röm 12,2)

Angelo Giuseppe Roncalli liest diese Worte und stellt sich die Frage, wie er den Willen Gottes umsetzen kann. Er wird zum Papst gewählt, um einen Übergang zum nächsten Papst zu schaffen. Viele haben gehofft, dass er still und ruhig sein Amt aus­führen und kei­ne einschlägigen Entscheidungen treffen wird. Jedoch kommt es an­ders. Papst Jo­hannes XXIII. möchte die Probleme in der Welt und in der katholischen Kir­che angehen und angesichts der biblischen Worte ihre Lehre überprüfen und der heu­tigen Zeit anpassen. Allerdings stellt er sich die Frage, wie er dieses Projekt durch­führen kann. „Ein Konzil!“[1], lautet seine Antwort. Er beruft das Zweite Vatikanische Konzil ein, um seine Ziele umzusetzen. Allerdings verstirbt er nach der ersten Sitzungsperiode. Giovanni Battista Montini wird zum Nachfolger gewählt. Wird er die­se große Aufgabe weiterführen? Er wird. Die Frage bleibt allerdings, ob Papst Paul VI. die gleichen Ziele erreichen will, wie sein Vorgänger oder ein anderes Ergebnis verfolgt.

Im Folgenden wird darauf eingegangen, warum Papst Johannes XXIII. ein Kon­zil für not­wendig ansieht und worin seine Ziele liegen. Anschließend wird der Ver­lauf der er­sten und der zweiten Sitzungsperiode des Zweiten Vatikanischen Konzils vor­ge­stellt. Hier­­bei liegt das Augenmerk auf dem Pontifikatwechsel. Es wird beleuchtet, wa­rum Paul VI. das Konzil weiterführt und worin er dessen Aufgaben sieht. Um der Frage zu be­gegnen, ob es sich um zwei Päpste und ein Konzil oder zwei Konzilien handelt, wer­den die Ansichten der beiden Päpste gegenübergestellt und verglichen.

2. Ankündigung und Vorbereitung

Angelo Giuseppe Roncalli wird am 28. Oktober 1958 zum Papst gewählt und tritt somit die Nachfolge von Papst Pius XII.[2] an. Der Neue Papst nennt sich Johannes XXIII.[3].[4] Da er schon recht alt ist, wird er als „provisorischer Übergang“[5] gesehen. Jedoch beruft er am 25. Januar 1959 ein Konzil ein, das in die Ge­schich­te eingehen wird.[6] Schon seine Vor­gänger Papst Pius XI. und Pius XII. wollten die Thematik des 20. Ökumenischen Kon­zils[7] wieder aufgreifen und beenden.[8] Jedoch ha­ben sie dieses Vorhaben nicht um­ge­­setzt. Nach dem Unfehlbarkeitsdogma 1870 hat ein Konzil nicht mehr die Not­wen­digkeit, die es vorher hatte, weil der Papst alle Dog­men ex cathedra entscheiden kann. Jedoch vertritt Johannes XXIII. eine andere Meinung. Er hat als Historiker ein großes Interesse für die christliche Konzilsgeschichte ent­wick­elt. Vor allem auf der „ein­heits­stiftende[n] Kraft in den Konzilien und auf deren past­oral­e[r] Funktion“[9] liegt sein Au­gen­merk. Aus diesem Grund ist er mit den Erneu­erungen, die sich in der ganzen Kirchen­geschichte vollzogen haben, vertraut und sieht sie als selbstverständlich an.[10] In „vertraulichen Mitteilungen“[11] macht er vorher schon öf­ter Anspielungen zu seinem Vorhaben, ein Konzil zu eröffnen.[12] In einem Gespräch mit seinem Staatssekretär Kardinal Domenico Tardini am 20. Januar 1959 spricht Jo­hannes XXIII. aus, dass ein Kon­zil benötigt wird, um die Problematik des „Zustand[es] der Welt und über die Rolle der Welt“[13] reflektieren zu können.[14] Nur fünf Tage spä­ter kündigt der Papst nach einem Gottesdienst den an­wesenden siebzehn Kardinälen das Vorhaben „einer Diö­ze­san­­­­syno­de der Stadt Rom und eines Ökume­nischen Konzils für die Gesamt­kirche“[15] an. Viele haben von diesem Vorhaben vor­her nichts geahnt, weil es zuvor kei­ne „diplomatische[n] Verhandelungen [...] und formelle kirchlichen Kon­sul­ta­tio­nen“[16] gab, und sind dementsprechend überrascht.[17] Am 29. Juni 1959 wird schließlich die offizielle Einladung zum Konzil die Enzyklika „Ad Petri Cathedram“ veröffentlicht. Man­che sehen dem bevorstehenden Konzil kritisch entgegen. Beispielsweise sind sie der Ansicht, dass es mehr Vorbereitungszeit be­nötige.[18] Am 16. Mai 1959 bestimmt der Papst eine „Commissio antepraeparatoria“, die die entfernteren Vorbereitungen be­han­deln werden, dessen Vorsitzender Kardinal Tardini ist.[19] Es werden „Bischöfe, Ordens­obere[...] sowie die katholischen Universitäten und Fakultäten“[20] über Themen befragt, die das Konzil be­handeln soll. Diese reichen Postulate für Beratungspunkte ein, die das Kon­zil be­han­deln könnte. Insgesamt werden es 2150 Postulate.[21] Mit dem Motu proprio „Superno Dei Nutu“ vom 5. Juni 1960 wer­den die eigentlichen Konzilsvorbereitungen ein­berufen. Die „Commissiones prae­para­toriae“ besteht aus zehn Kommissionen, von der eine die Zen­tral­kommission bildet.[22] Diese und zwei Sekretariate werden zur Pla­nung des Kon­zils in den Dienst gestellt, deren Arbeit am 20. Juni 1962 enden wird. Zu­sätzlich wird auf Anregung des Kardinals Jaeger von Paderborn ein Einheitssekretariat ge­gründet, dessen Leiter der Jesuit Au­gust­in Bea wird. Es soll ermöglichen, dass „die nicht­- römischen Kirchen [...] Gesprächs­partner auf dem Konzil werden.“[23] Am 14. Juni 1960 ver­deutlicht der Papst nun allen, dass es keine Weiterführung des Ersten Vatikan­ischen Kon­zils sein wird, indem er das Vor­haben als Vaticanum II benennt. Zudem soll es ein „ ‚pastorales’ Konzil, ohne Dog­men, [...] [und] ein freies Konzil“[24] werden.[25]

3. Die erste Sitzungsperiode

3.1. Zum Verlauf der ersten Sitzungsperiode

Das Konzil wird offiziell mit der Apostolischen Konstitution „Humanae Salutis“ am 25. De­­zember 1961 einberufen. Mit dem apostolischen Schreiben „Consilium“ des 2. Feb­ruars 1962 wird der Beginn auf den 11. Oktober bestimmt.[26] Trotz seiner geist­lichen In- sich- Gekehrtheit, um das Konzil adäquat eröffnen zu können, bleibt Jo­hannes XXIII. dem Volk verbunden.[27] Die erste Sitzungsperiode des Zweiten Vati­kanisch­en Konzils be­ginnt schließlich offiziell am 11. Oktober 1962 mit der Eröff­nung­s­rede „Gaudet Ma­ter Ecclesia“ im Petersdom.[28] Die eigentliche Arbeit beginnt aller­dings erst zwei Tage spä­ter. Schon früh soll die Konzilskommission gewählt werden, die im Grunde die Ar­beit der Vorbereitungskommission weiterführen soll. Da die Teil­nehm­er sich allerdings un­ter­einander noch kaum kennen, wird die Wahl drei Tage ver­scho­ben. Schließlich wer­den die vierundzwanzig Mitglieder gewählt, von denen acht der Papst bestimmt. Das Konzil wird in zwei Bereiche aufgeteilt: „das Plenum (Ge­neral­kongregation) und Ar­beits­gruppen (11 Kommissionen sowie zwei technische Or­ga­ne“.[29] Am Anfang des Kon­zils zeigt sich die mangelnde Planung, weil der Papst zu­vor keinen Zeitplan auf­ge­stellt hat, der das Konzil eingeteilt hätte.[30] Trotz allem beginnen die Dis­kussionen über be­stimmte Themen. Vom 22. Oktober bis zum 13. November 1962 setzen sich die Be­teil­igten des Konzils mit der Liturgie auseinander. Jedoch wird die­se Diskussion erst in der zwei­ten Sitzungsperiode zum Abschluss gelangen. Darauf­hin wird über die „Quel­len der Offenbarung“[31] und anschließend über die „sozialen Kommunikationsmittel [...] und die Einheit der Kirche“[32] diskutiert. Das Schema über die Offenbarung bekommt aller­dings so viel Kritik, dass es nochmal überarbeitet wer­den muss. Es wird erst in der vier­ten Sitzungsperiode verabschiedet werden. An­schließ­end wird über die Ostkirche re­feriert. Am 11. April 1963 wird die Enzyklika „Pacem In Terris“ des Johannes’ XXIII. publiziert, in der „die Menschenrechte anerkannt“[33] wer­den. Schließlich endet die erste Sitzungsperiode am 8. Dezember 1962 ohne ein Do­ku­ment verabschiedet zu haben.[34]

[...]


[1] X. Rynne, Die zweite Reformation, 15.

[2] Papst Pius XII., mit bürgerlichen Namen Eugenio Maria Guiseppe Giovanni Pacelli, wird im Jahre 1939 zum Papst gewählt. Er übt das Amt bis zu seinem Tod am 9. Oktober 1958 aus. (vgl. H. Altmann, Pius XII..)

[3] Die exakte Benennung müsste lauten „Johannes vicesimus tertiur iunior“, weil es schon von 1410- 1415 ei­­nen Papst namens Johannes XXIII. gab. (vgl. H. Fuhrmann, Die Päpste, 213.)

[4] Vgl. G. Albergio, Die Ankündigung des Konzils, 10.

[5] Ebd.

[6] Vgl. K. Rahner/ H. Vorgrimler, Kleines Konzilskompendium, 34.

[7] Das 20. Ökumenische Konzil oder auch das Erste Vatikanische Konzil wird von Papst Pius IX. ein­be­rufen und tagt zwischen den Jahren 1896 und 1870. Die Konstitutionen „Dei filius“ und „Pastor ae­ter­nus“, welche das Unfehlbarkeitsdogma definiert, werden dort verabschiedet. Im Jahre 1870 wird Rom von den Piemontesen besetzt und somit wird das 20. Ökumenische Konzil frühzeitig beendet. (vgl. J. Schäfer, 1. Vatikanisches Konzil.)

[8] Vgl. G. Albergio, Die Ankündigung des Konzils, 14.

[9] Ebd., 13.

[10] Vgl. O. H. Pesch, Das Zweite Vatikanische Konzil, 59- 63.

[11] G. Albergio, Die Ankündigung des Konzils 14.

[12] Vgl. ebd., 14- 15.

[13] X. Rynne, Die zweite Reformation, 15.

[14] Vgl. ebd.

[15] Papst Johannes XXIII., Ankündigung einer Diözesansynode für Rom, 388.

[16] G. Albergio, Die Ankündigung des Konzils, 15.

[17] Vgl. O. H. Pesch, Das Zweite Vatikanische Konzil, 46- 47.

[18] Vgl. X. Rynne, Die Zweite Reformation, 17.

[19] Vgl. R. Aubert/ C. Soetens, Vorbereitung und Eröffnung des Konzils, 10.

[20] O. H. Pesch, Das Zweite Vatikanische Konzil, 66.

[21] Vgl. ebd.

[22] Vgl. ebd.

[23] Ebd., 68.

[24] G. Albergio, Vaticanum II.. I. Ankündigung und Vorbereitung, 562.

[25] Vgl. ebd., 561- 562.

[26] Vgl. K. Rahner/ H. Vorgrimler, Kleines Konzilskompendium, 34.

[27] Vgl. K. Wittstadt, Am Vorabend des Zweiten Vatikanischen Konzils, 483.

[28] Vgl. K. Rahner/ H. Vorgrimler, Kleines Konzilskompendium, 34.

[29] G. Albergio, Vaticanum II.. I. Ankündigung und Vorbereitung, 562.

[30] Vgl. O. H. Pesch, Das Zweite Vatikanische Konzil, 89- 91.

[31] G. Albergio, Vaticanum II.. II. Verlauf, 563.

[32] Ebd.

[33] G. Hartmann, Daten der Kirchengeschichte, 161.

[34] Vgl. K. Rahner/ H. Vorgrimler, Kleines Konzilskompendium, 34.

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Details

Titel
Zwei Päpste - Ein Konzil
Hochschule
Universität zu Köln  (Katholische Theologie)
Veranstaltung
Das zweite Vatikanische Konzil
Note
2,5
Autor
Jahr
2011
Seiten
21
Katalognummer
V176758
ISBN (eBook)
9783640981908
ISBN (Buch)
9783640981717
Dateigröße
466 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Papst Paul VI., Papst Johannes XXIII., Das zweite Vatikanische Konzil, Erste Sitzungsperiode, Zweite Sitzungsperiode, Aggiornamento, Ziele, Vergleich, Zwei Päpste - Ein Konzil
Arbeit zitieren
Elisabeth Esch (Autor:in), 2011, Zwei Päpste - Ein Konzil, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/176758

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