Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Ankündigung und Vorbereitung
3. Die erste Sitzungsperiode
3.1. Zum Verlauf der ersten Sitzungsperiode
3.2. Ziele von Papst Johannes XXIII
3.2.1. Aggiornamento
4. Die zweite Sitzungsperiode
4.1. Zum Verlauf der zweiten Sitzungsperiode
4.2. Ziele nach Papst Paul VI
5. Vergleich
6. Fazit
7. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
„Gleicht euch nicht dieser Welt an, sondern wandelt euch und erneuert euer Denken, damit ihr prüfen könnt, was der Wille Gottes ist: was ihm gefällt, was gut und vollkommen ist.“ (Röm 12,2)
Angelo Giuseppe Roncalli liest diese Worte und stellt sich die Frage, wie er den Willen Gottes umsetzen kann. Er wird zum Papst gewählt, um einen Übergang zum nächsten Papst zu schaffen. Viele haben gehofft, dass er still und ruhig sein Amt ausführen und keine einschlägigen Entscheidungen treffen wird. Jedoch kommt es anders. Papst Johannes XXIII. möchte die Probleme in der Welt und in der katholischen Kirche angehen und angesichts der biblischen Worte ihre Lehre überprüfen und der heutigen Zeit anpassen. Allerdings stellt er sich die Frage, wie er dieses Projekt durchführen kann. „Ein Konzil!“[1], lautet seine Antwort. Er beruft das Zweite Vatikanische Konzil ein, um seine Ziele umzusetzen. Allerdings verstirbt er nach der ersten Sitzungsperiode. Giovanni Battista Montini wird zum Nachfolger gewählt. Wird er diese große Aufgabe weiterführen? Er wird. Die Frage bleibt allerdings, ob Papst Paul VI. die gleichen Ziele erreichen will, wie sein Vorgänger oder ein anderes Ergebnis verfolgt.
Im Folgenden wird darauf eingegangen, warum Papst Johannes XXIII. ein Konzil für notwendig ansieht und worin seine Ziele liegen. Anschließend wird der Verlauf der ersten und der zweiten Sitzungsperiode des Zweiten Vatikanischen Konzils vorgestellt. Hierbei liegt das Augenmerk auf dem Pontifikatwechsel. Es wird beleuchtet, warum Paul VI. das Konzil weiterführt und worin er dessen Aufgaben sieht. Um der Frage zu begegnen, ob es sich um zwei Päpste und ein Konzil oder zwei Konzilien handelt, werden die Ansichten der beiden Päpste gegenübergestellt und verglichen.
2. Ankündigung und Vorbereitung
Angelo Giuseppe Roncalli wird am 28. Oktober 1958 zum Papst gewählt und tritt somit die Nachfolge von Papst Pius XII.[2] an. Der Neue Papst nennt sich Johannes XXIII.[3].[4] Da er schon recht alt ist, wird er als „provisorischer Übergang“[5] gesehen. Jedoch beruft er am 25. Januar 1959 ein Konzil ein, das in die Geschichte eingehen wird.[6] Schon seine Vorgänger Papst Pius XI. und Pius XII. wollten die Thematik des 20. Ökumenischen Konzils[7] wieder aufgreifen und beenden.[8] Jedoch haben sie dieses Vorhaben nicht umgesetzt. Nach dem Unfehlbarkeitsdogma 1870 hat ein Konzil nicht mehr die Notwendigkeit, die es vorher hatte, weil der Papst alle Dogmen ex cathedra entscheiden kann. Jedoch vertritt Johannes XXIII. eine andere Meinung. Er hat als Historiker ein großes Interesse für die christliche Konzilsgeschichte entwickelt. Vor allem auf der „einheitsstiftende[n] Kraft in den Konzilien und auf deren pastorale[r] Funktion“[9] liegt sein Augenmerk. Aus diesem Grund ist er mit den Erneuerungen, die sich in der ganzen Kirchengeschichte vollzogen haben, vertraut und sieht sie als selbstverständlich an.[10] In „vertraulichen Mitteilungen“[11] macht er vorher schon öfter Anspielungen zu seinem Vorhaben, ein Konzil zu eröffnen.[12] In einem Gespräch mit seinem Staatssekretär Kardinal Domenico Tardini am 20. Januar 1959 spricht Johannes XXIII. aus, dass ein Konzil benötigt wird, um die Problematik des „Zustand[es] der Welt und über die Rolle der Welt“[13] reflektieren zu können.[14] Nur fünf Tage später kündigt der Papst nach einem Gottesdienst den anwesenden siebzehn Kardinälen das Vorhaben „einer Diözesansynode der Stadt Rom und eines Ökumenischen Konzils für die Gesamtkirche“[15] an. Viele haben von diesem Vorhaben vorher nichts geahnt, weil es zuvor keine „diplomatische[n] Verhandelungen [...] und formelle kirchlichen Konsultationen“[16] gab, und sind dementsprechend überrascht.[17] Am 29. Juni 1959 wird schließlich die offizielle Einladung zum Konzil die Enzyklika „Ad Petri Cathedram“ veröffentlicht. Manche sehen dem bevorstehenden Konzil kritisch entgegen. Beispielsweise sind sie der Ansicht, dass es mehr Vorbereitungszeit benötige.[18] Am 16. Mai 1959 bestimmt der Papst eine „Commissio antepraeparatoria“, die die entfernteren Vorbereitungen behandeln werden, dessen Vorsitzender Kardinal Tardini ist.[19] Es werden „Bischöfe, Ordensobere[...] sowie die katholischen Universitäten und Fakultäten“[20] über Themen befragt, die das Konzil behandeln soll. Diese reichen Postulate für Beratungspunkte ein, die das Konzil behandeln könnte. Insgesamt werden es 2150 Postulate.[21] Mit dem Motu proprio „Superno Dei Nutu“ vom 5. Juni 1960 werden die eigentlichen Konzilsvorbereitungen einberufen. Die „Commissiones praeparatoriae“ besteht aus zehn Kommissionen, von der eine die Zentralkommission bildet.[22] Diese und zwei Sekretariate werden zur Planung des Konzils in den Dienst gestellt, deren Arbeit am 20. Juni 1962 enden wird. Zusätzlich wird auf Anregung des Kardinals Jaeger von Paderborn ein Einheitssekretariat gegründet, dessen Leiter der Jesuit Augustin Bea wird. Es soll ermöglichen, dass „die nicht- römischen Kirchen [...] Gesprächspartner auf dem Konzil werden.“[23] Am 14. Juni 1960 verdeutlicht der Papst nun allen, dass es keine Weiterführung des Ersten Vatikanischen Konzils sein wird, indem er das Vorhaben als Vaticanum II benennt. Zudem soll es ein „ ‚pastorales’ Konzil, ohne Dogmen, [...] [und] ein freies Konzil“[24] werden.[25]
3. Die erste Sitzungsperiode
3.1. Zum Verlauf der ersten Sitzungsperiode
Das Konzil wird offiziell mit der Apostolischen Konstitution „Humanae Salutis“ am 25. Dezember 1961 einberufen. Mit dem apostolischen Schreiben „Consilium“ des 2. Februars 1962 wird der Beginn auf den 11. Oktober bestimmt.[26] Trotz seiner geistlichen In- sich- Gekehrtheit, um das Konzil adäquat eröffnen zu können, bleibt Johannes XXIII. dem Volk verbunden.[27] Die erste Sitzungsperiode des Zweiten Vatikanischen Konzils beginnt schließlich offiziell am 11. Oktober 1962 mit der Eröffnungsrede „Gaudet Mater Ecclesia“ im Petersdom.[28] Die eigentliche Arbeit beginnt allerdings erst zwei Tage später. Schon früh soll die Konzilskommission gewählt werden, die im Grunde die Arbeit der Vorbereitungskommission weiterführen soll. Da die Teilnehmer sich allerdings untereinander noch kaum kennen, wird die Wahl drei Tage verschoben. Schließlich werden die vierundzwanzig Mitglieder gewählt, von denen acht der Papst bestimmt. Das Konzil wird in zwei Bereiche aufgeteilt: „das Plenum (Generalkongregation) und Arbeitsgruppen (11 Kommissionen sowie zwei technische Organe“.[29] Am Anfang des Konzils zeigt sich die mangelnde Planung, weil der Papst zuvor keinen Zeitplan aufgestellt hat, der das Konzil eingeteilt hätte.[30] Trotz allem beginnen die Diskussionen über bestimmte Themen. Vom 22. Oktober bis zum 13. November 1962 setzen sich die Beteiligten des Konzils mit der Liturgie auseinander. Jedoch wird diese Diskussion erst in der zweiten Sitzungsperiode zum Abschluss gelangen. Daraufhin wird über die „Quellen der Offenbarung“[31] und anschließend über die „sozialen Kommunikationsmittel [...] und die Einheit der Kirche“[32] diskutiert. Das Schema über die Offenbarung bekommt allerdings so viel Kritik, dass es nochmal überarbeitet werden muss. Es wird erst in der vierten Sitzungsperiode verabschiedet werden. Anschließend wird über die Ostkirche referiert. Am 11. April 1963 wird die Enzyklika „Pacem In Terris“ des Johannes’ XXIII. publiziert, in der „die Menschenrechte anerkannt“[33] werden. Schließlich endet die erste Sitzungsperiode am 8. Dezember 1962 ohne ein Dokument verabschiedet zu haben.[34]
[...]
[1] X. Rynne, Die zweite Reformation, 15.
[2] Papst Pius XII., mit bürgerlichen Namen Eugenio Maria Guiseppe Giovanni Pacelli, wird im Jahre 1939 zum Papst gewählt. Er übt das Amt bis zu seinem Tod am 9. Oktober 1958 aus. (vgl. H. Altmann, Pius XII..)
[3] Die exakte Benennung müsste lauten „Johannes vicesimus tertiur iunior“, weil es schon von 1410- 1415 einen Papst namens Johannes XXIII. gab. (vgl. H. Fuhrmann, Die Päpste, 213.)
[4] Vgl. G. Albergio, Die Ankündigung des Konzils, 10.
[5] Ebd.
[6] Vgl. K. Rahner/ H. Vorgrimler, Kleines Konzilskompendium, 34.
[7] Das 20. Ökumenische Konzil oder auch das Erste Vatikanische Konzil wird von Papst Pius IX. einberufen und tagt zwischen den Jahren 1896 und 1870. Die Konstitutionen „Dei filius“ und „Pastor aeternus“, welche das Unfehlbarkeitsdogma definiert, werden dort verabschiedet. Im Jahre 1870 wird Rom von den Piemontesen besetzt und somit wird das 20. Ökumenische Konzil frühzeitig beendet. (vgl. J. Schäfer, 1. Vatikanisches Konzil.)
[8] Vgl. G. Albergio, Die Ankündigung des Konzils, 14.
[9] Ebd., 13.
[10] Vgl. O. H. Pesch, Das Zweite Vatikanische Konzil, 59- 63.
[11] G. Albergio, Die Ankündigung des Konzils 14.
[12] Vgl. ebd., 14- 15.
[13] X. Rynne, Die zweite Reformation, 15.
[14] Vgl. ebd.
[15] Papst Johannes XXIII., Ankündigung einer Diözesansynode für Rom, 388.
[16] G. Albergio, Die Ankündigung des Konzils, 15.
[17] Vgl. O. H. Pesch, Das Zweite Vatikanische Konzil, 46- 47.
[18] Vgl. X. Rynne, Die Zweite Reformation, 17.
[19] Vgl. R. Aubert/ C. Soetens, Vorbereitung und Eröffnung des Konzils, 10.
[20] O. H. Pesch, Das Zweite Vatikanische Konzil, 66.
[21] Vgl. ebd.
[22] Vgl. ebd.
[23] Ebd., 68.
[24] G. Albergio, Vaticanum II.. I. Ankündigung und Vorbereitung, 562.
[25] Vgl. ebd., 561- 562.
[26] Vgl. K. Rahner/ H. Vorgrimler, Kleines Konzilskompendium, 34.
[27] Vgl. K. Wittstadt, Am Vorabend des Zweiten Vatikanischen Konzils, 483.
[28] Vgl. K. Rahner/ H. Vorgrimler, Kleines Konzilskompendium, 34.
[29] G. Albergio, Vaticanum II.. I. Ankündigung und Vorbereitung, 562.
[30] Vgl. O. H. Pesch, Das Zweite Vatikanische Konzil, 89- 91.
[31] G. Albergio, Vaticanum II.. II. Verlauf, 563.
[32] Ebd.
[33] G. Hartmann, Daten der Kirchengeschichte, 161.
[34] Vgl. K. Rahner/ H. Vorgrimler, Kleines Konzilskompendium, 34.