Die vorliegende Arbeit zur Wormser Stadtgeschichte konzentriert sich auf drei Themenschwerpunkte.
Zunächst soll am Beispiel der konfliktreichen Regierungszeit Heinrichs IV. untersucht werden, welche Faktoren das Aufkommen bürgerlichen Selbstbewusstseins begünstigten und förderten und welche Folgen die aktive politische Stellungnahme der Wormser Bürger für die weitere Entwicklung der Stadt hatte.
In diesem Zusammenhang soll ferner die Bedeutung der Zollfreiheitsurkunde von 1074 untersucht werden und zwar sowohl hinsichtlich der Stadtentwicklung, als auch bezüglich der Geschichte der Juden. Gerade der letzte Punkt soll ausführlicher behandelt werden, da sich hier, aufgrund unterschiedlicher Interpretationen in der Literatur, interessante Fragestellungen ergeben. Dazu sollen die verschiedenen Interpretationen gegenübergestellt werden.
Schließlich soll noch das Judenprivileg von 1090 erläutert werden, weil es nicht nur für die Wormser Juden wichtig war, sondern später auch für die Rechtsstellung aller Juden im Reich bedeutsam wurde.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
I. Das Aufkommen bürgerlichen Selbstbewusstseins unter der Herrschaft Heinrichs IV.
II. Die Zollfreiheitsurkunde von 1074
1. Ihre Bedeutung für die Stadtgeschichte
2. Die Bedeutung der Urkunde für die Juden
III. Das Judenprivileg von 1090
Ergebnis
Zielsetzung & Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht anhand der konfliktreichen Regierungszeit Heinrichs IV. die Entstehung und Entwicklung des bürgerlichen Selbstbewusstseins in Worms sowie die verfassungs- und wirtschaftsgeschichtliche Stellung der Wormser Judengemeinde. Im Mittelpunkt der Forschungsfrage steht die Analyse, welche Faktoren die politische Emanzipation der städtischen Bürgerschaft gegenüber dem bischöflichen Stadtherrn begünstigten und welche rechtliche sowie ökonomische Tragweite den königlichen Privilegierungen von 1074 und 1090 sowohl für die Stadtgesellschaft als auch für die jüdische Bevölkerung zukam.
- Emanzipation der Wormser Bürgerschaft und Herausbildung städtischer Autonomiebestrebungen im Investiturstreit
- Analyse der Zollfreiheitsurkunde von 1074 als erstes überliefertes städtisches Handelsprivileg
- Wissenschaftliche Kontroverse um die Erwähnung der Juden in der Urkunde von 1074 (Interpolationshypothese nach Gladiss)
- Bedeutung des kaiserlichen Judenprivilegs von 1090 für die Rechtsstellung und Reichsunmittelbarkeit der Juden
- Verhältnis zwischen Königtum, bischöflicher Stadtherrschaft, christlicher Bürgerschaft und jüdischer Gemeinde
Auszug aus dem Buch
I. Das Aufkommen bürgerlichen Selbstbewusstseins unter der Herrschaft Heinrichs IV.
Ein in politischer Hinsicht wachsendes Selbstbewusstsein der Stadtbevölkerung wurde erstmals deutlich unter der Herrschaft Heinrichs IV., die man für Worms als eine Zeit der Desintegration von Bischof, Klerus, Bürgertum und Vasallität bezeichnen kann, wobei zum ersten Mal die Stadt als ein zwischen Bistum und König stehender Machtfaktor auftat.
Voraussetzungen für das Aufkommen politischen Selbstbewusstseins der Stadtbürger waren zunächst die guten wirtschaftlichen Verhältnisse. Worms hatte sich schon früh zu einem bedeutenden Handelsplatz entwickelt und bereits im 11. Jahrhundert traten die Kaufleute als besonderer Berufsstand auf. Sogar ein kaufmännisches Gewohnheitsrecht hatte sich schon ausgebildet.
Politisch aktiv wurden die Wormser Bürger erstmals 1073, als sie ihren Bischof Adalbert aus der Stadt vertrieben und so Heinrich IV. in seinem Kampf gegen Adelsopposition und Kirche unterstützten. Heinrich IV. hatte vor den sächsischen Aufständischen an den Rhein fliehen müssen und sich krank in Ladenburg, einer Besitzung der Wormser Kirche, niedergelassen. Bischof Adalbert, „welcher augenscheinlich während der Krankheit des Königs seinen Abfall offen bewerkstelligte“, duldete den König zwar dort, aber er verwehrte ihm, gestützt auf seine „milites“, die bischöflichen Vasallen, den Zutritt nach Worms. Die Bürger vertrieben daraufhin ihren Bischof samt seinen „milites“ aus der Stadt und öffneten dem König die Tore. Um welche Schicht der Bevölkerung es sich dabei handelte, ist nicht erkennbar, doch nach Koehne und Dasberg soll der Aufstand von der kaufmännischen Bevölkerung in Worms ausgegangen sein. Die Bürger holten den König in festlichem Aufzug ein und versprachen, ihm künftig mit ihrer ganzen wirtschaftlichen und militärischen Macht zu dienen.
Dass die Bürger dem König militärische Unterstützung anboten, deutet darauf hin, dass militärische Kompetenzen, die eigentlich dem Stadtherrn (hier: dem Bischof) zustanden, faktisch bereits in den Händen der Bürger gelegen haben müssen. „Der Stadtherr mochte lange im rechtlichen Besitz der Kriegshoheit sein – wenn die Bürger sich im politischen Gegensatz zu ihrem Bischof befanden und ihn gar aus der Stadt vertrieben, so ist es klar, dass sie ihr Heer dann auch selbständig organisierten und auf eine Faust Krieg führten.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung umreißt den Untersuchungsgegenstand der Wormser Stadtgeschichte und führt in die drei thematischen Schwerpunkte zu Bürgertum, Zollfreiheitsurkunde und Judenprivileg ein.
I. Das Aufkommen bürgerlichen Selbstbewusstseins unter der Herrschaft Heinrichs IV.: Das Kapitel schildert das Erstarken der Wormser Stadtbürger im Konflikt zwischen Heinrich IV. und Bischof Adalbert, die militärische Parteinahme der Bürgerschaft für den König sowie die ersten Schritte auf dem Weg zur städtischen Selbstverwaltung.
II. Die Zollfreiheitsurkunde von 1074: Der Abschnitt analysiert die direkte Verleihung von Zollprivilegien an die Wormser Bürgerschaft durch den König und diskutiert ausführlich die forschungsgeschichtliche Debatte um die umstrittene Nennung und Begünstigung der jüdischen Kaufleute.
III. Das Judenprivileg von 1090: Dieses Kapitel widmet sich der rechtlichen Absicherung und wirtschaftlichen Besserstellung der jüdischen Gemeinde durch Heinrich IV., wodurch die Grundlagen für die königliche Schutzherrschaft und die spätere Reichsunmittelbarkeit gelegt wurden.
Ergebnis: Das abschließende Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und hebt hervor, dass Heinrich IV. den Bürgern und Juden aus eigenem Machtkalkül wirtschaftliche Vorteile sicherte, ohne den bischöflichen Rechtsstatus grundlegend anzutasten.
Schlüsselwörter
Worms, Heinrich IV., Bürgertum, Judengemeinde, Zollfreiheitsurkunde, Judenprivileg 1090, Bischof Adalbert, Investiturstreit, Fernhandel, Stadtgeschichte, Handelsrecht, Reichsunmittelbarkeit, Mittelalter
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die wechselseitigen Beziehungen zwischen der städtischen Bürgerschaft, der Judengemeinde und dem Königtum unter Heinrich IV. in Worms während der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts.
Welche zentralen Themenfelder werden analysiert?
Zu den zentralen Themenfeldern zählen das Aufkommen eines politischen bürgerlichen Selbstbewusstseins, die Verleihung städtischer Handelsprivilegien sowie die verfassungsrechtliche Stellung der Juden in einer rheinischen Bischofsstadt.
Was ist das primäre Ziel beziehungsweise die leitende Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es aufzuzeigen, wie krisenhafte Konstellationen zwischen Königtum und bischöflicher Stadtherrschaft von der Bürgerschaft genutzt wurden, um eigene wirtschaftliche Vorteile zu erlangen, und wie sich dies auf die Rechtsstellung der Juden auswirkte.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Untersuchung angewandt?
Die Untersuchung basiert auf einer historisch-kritischen Quellen- und Literaturanalyse, bei der mittelalterliche Urkundeneditionen herangezogen und divergierende Lehrmeinungen der modernen Geschichtswissenschaft vergleichend gegenübergestellt werden.
Was wird im Hauptteil der Untersuchung dargelegt?
Der Hauptteil analysiert die Vertreibung des Bischofs durch die Bürger im Jahr 1073, die Verleihung der Zollfreiheitsurkunde von 1074 samt textkritischer Diskussion sowie die Bestimmungen des Judenprivilegs von 1090 hinsichtlich Rechtsschutz, Wirtschaft und Autonomie.
Welche zentralen Schlüsselbegriffe kennzeichnen den Text?
Prägende Begriffe der Studie sind Worms, Heinrich IV., Judengemeinde, Zollfreiheit, Stadtrechte, Bischofsherrschaft, Handelsprivileg und Kammerknechtschaft.
Welche Kontroverse besteht um die Nennung der Juden in der Zollfreiheitsurkunde von 1074?
Der Historiker Dietrich von Gladiss vertrat die These, dass die Passage „iudei et coeteri“ nachträglich im 13. Jahrhundert als Interpolation in eine freigelassene Textlücke eingefügt worden sei, wohingegen andere Forscher wie Gawlik von einer zeitgenössischen Entstehung ausgehen und die hohe Bedeutung der jüdischen Fernhändler betonen.
Welche rechtliche Tragweite besaß das Judenprivileg von 1090 über Worms hinaus?
Das Wormser Privileg von 1090 schaltete Zwischengewalten wie den Bischof aus, unterstellte die Juden direkt dem kaiserlichen Schutz und diente späteren Herrschern – insbesondere Friedrich I. und Friedrich II. – als Vorlage für die reichsweite Ausdehnung des kaiserlichen Judenschutzes.
Warum gewährte Heinrich IV. den Bürgern zwar wirtschaftliche Privilegien, aber keine formellen politischen Rechte?
Heinrich IV. benötigte die finanzielle und militärische Unterstützung der wohlhabenden Wormser Kaufmannschaft gegen seine fürstlichen und päpstlichen Gegner, vermied es jedoch aus Rücksicht auf die traditionelle Reichsverfassung, die grundlegenden Hoheits- und Gerichtsrechte des Wormser Bischofs formal aufzulösen.
- Quote paper
- Sonja Wiegand (Author), 1997, Bürgerschaft und Judengemeinde von Worms zur Zeit Heinrichs IV., Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1768282