Die Arbeit mit dem Titel "Die Urteile zur lebenslangen Freiheitsstrafe (BVerfGE 45, 187 ff.) und zum Luftsicherheitsgesetz (BVerfGE 115, 118 ff.)" wurde im Rahmen des Seminars "Wegweisende Judikate des Bundesverfassungsgerichts" an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg angefertigt.
Im Vordergrund steht die Frage der Handhabung der Menschenwürdegarantie. Es wird gezeigt, dass das Bundesverfassungsgericht in den beiden dargestellten Urteilen eine Abwägung der Menschenwürde vorgenommen hat. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass durch eine offene Abwägung eine größere Transparenz der Entscheidungen hergestellt werden könnte. Das Unabwägabrkeitsdogma sollte daher aufgegeben werden und die Menschenwürde sollte genauso wie andere Grundrechte nach dem Schema "Schutzberiech - Eingriff - Rechtfertigung" geprüft werden.
Daneben werden die Bedeutung der subjektiv-historischen Auslegung für die Verfassungsinterpretaton sowie kompetenzrechtiche Fragen diskutiert.
Gliederung
A. EINLEITUNG: DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR
B. DAS URTEIL ZUR LEBENSLANGEN FREIHEITSSTRAFE
I. Sachverhalt
II. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
1. Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe
a) (Subjektiv-) historische Auslegung
aa) Bedeutung für die Verfassungsinterpretation
bb) Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts
b) Vereinbarkeit mit der Menschenwürde
aa) Unterscheidung zwischen Verhängung und Vollstreckung
bb) Abwägung der Menschenwürde
cc) Die Abwägung im Einzelnen
c) Folgen für die Praxis
2. Verfassungsmäßigkeit der absoluten Strafandrohung des § 211 I StGB
a) Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts
b) Folgen für die Praxis
III. Bewertung aus heutiger Sicht
C. DAS URTEIL ZUM LUFTSICHERHEITSGESETZ
I. Sachverhalt
II. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
1. Zulässigkeit
a) Rüge der fehlenden Zustimmung des Bundesrates
b) Beschwerdebefugnis
2. Begründetheit
a) Gesetzgebungskompetenz des Bundes
aa) Art. 73 Nr. 1 Alt. 2 GG
bb) Art. 73 Nr. 6 GG
cc) Auffassung des BVerfG
dd) Zwischenergebnis
b) Vereinbarkeit mit wehrverfassungsrechtlichen Vorgaben
aa) Anwendbarkeit des Art. 87 a II GG
bb) Zulässigkeit gem. Art. 35 II 2, III GG
c) Eingriff in Grundrechte
aa) Prüfung des Art. 1 I GG i.V.m. Art. 2 II 1 GG
bb) Objektformel
cc) Menschenwürde gegen Menschenwürde
dd) Unterscheidung zwischen Opfern und Entführern
3. Ergebnis
III. Folgen des Urteils
1. Widerrechtlichkeit des Abschusses gekaperter Flugzeuge
2. Bundeswehreinsatz zur Terroristenabwehr
IV. Fazit
D. HANDHABUNG DER MENSCHENWÜRDEGARANTIE
I. Thesen aus den bisherigen Ausführungen
II. Ursachen des Problems
III. Kein subjektives Grundrecht
IV. Bestimmung des Schutzbereichs
V. Verteidigung des Unabwägbarkeitsdogmas
VI. Ergebnis
E. DIE WÜRDE DES MENSCHEN WAR (NIE) UNANTASTBAR
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