Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) unterliegt im täglichen
Geschäftsverkehr mehreren rechtlichen Risiken, die es zu beachten gilt. Angefangen
bei zivilrechtlichen Haftungsfragen, entweder gegenüber der Gesellschaft selbst, oder sogar
gegenüber Gesellschaftsgläubigern. Aber auch strafrechtlich relevante Tatbeständen existieren
und erlegen dem Geschäftsführer bestimmte Handlungsmuster in der Krise der Gesellschaft
auf. Die große Bedeutung dieser Problematik ergibt sich in erster Linie aus der weiten
Verbreitung der GmbH als die Kapitalgesellschaft im deutschen Gesellschaftsrecht. Per
Stichtag 31.12.2008 waren 586.364 Kapitalgesellschaften in Deutschland im Handelsregister
eingetragen1, ein Großteil hiervon Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Diese Hausarbeit
befasst sich mit wichtigen Normen des Straf- und Insolvenzrechts, deren Existenz sich
ein Geschäftsführer gerade in der Krise der Gesellschaft ständig vor Augen führen muss.
Allgemein kann an dieser Stelle auch von Insolvenzdelikten im engeren Sinne gesprochen
werden.2
Zu diesem Zweck werden zu Beginn die Begriffe des Geschäftsführers und der Krise der
Gesellschaft eingehend ihrer gesetzlichen Normierung folgend definiert und erklärt. Ferner
werden die relevanten Paragraphen des Strafgesetzbuches (StGB3) und der Insolvenzordnung
(InsO4) im Kontext der Fragestellung dieser Arbeit beleuchtet. Eine Beschränkung existiert
dahingehend, dass die Normen im Einzelnen beschrieben werden, ihr Verhältnis zueinander
bleibt dabei teils außerhalb der Betrachtung. Begriffe wie Tateinheit und Tatmehrheit
sind zwar für den Strafjuristen von Belang, für den Geschäftsführer in der Krise stehen diese
aber zunächst nicht im Vordergrund.
Die vorliegende Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung. Diese beantwortet auch die
Frage, inwiefern ein Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen zu seinem persönlichen
Wohl darauf verzichten muss alle nur erdenklichen Maßnahmen zur Sanierung einer
Unternehmung zu veranlassen.
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Definitionen
- 2.1. Geschäftsführer
- 2.2. Krise der Gesellschaft
- 3. Strafrechtliche Haftung beim Handeln für Unternehmen
- 4. Strafrechtliche Tatbestände in der Krise
- 4.1. Insolvenzverschleppung gem. § 15a InsO
- 4.2. Bankrott gem. § 283 StGB
- 4.3. Gläubigerbegünstigung gem. § 283c StGB
- 4.4. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gem. § 266a StGB
- 5. Zusammenfassung
- Literatur- und Quellenverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit befasst sich mit den strafrechtlichen Risiken, denen ein Geschäftsführer einer GmbH im täglichen Geschäftsverkehr, insbesondere in der Krise, ausgesetzt ist. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse relevanter Normen des Straf- und Insolvenzrechts, die für den Geschäftsführer in Krisensituationen besonders wichtig sind. Die Arbeit zielt darauf ab, die Bedeutung dieser Vorschriften für das Handeln des Geschäftsführers zu verdeutlichen.
- Definition des Geschäftsführers und der Krise der Gesellschaft im Kontext des Straf- und Insolvenzrechts
- Strafrechtliche Tatbestände, die in der Krise des Unternehmens relevant werden
- Insolvenzverschleppung, Bankrott, Gläubigerbegünstigung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- Bedeutung der Normen des Strafgesetzbuches und der Insolvenzordnung für den Geschäftsführer
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema der strafrechtlichen Haftung des Geschäftsführers der GmbH in der Krise ein und beleuchtet die Bedeutung dieses Themas im Kontext des deutschen Gesellschaftsrechts. Die Arbeit definiert anschließend die Begriffe des Geschäftsführers und der Krise der Gesellschaft, um die relevanten Rechtsnormen genauer zu betrachten.
Im Kapitel 4 werden die wichtigsten strafrechtlichen Tatbestände, die in Krisensituationen für den Geschäftsführer relevant sind, untersucht. Dazu zählen die Insolvenzverschleppung, der Bankrott, die Gläubigerbegünstigung und das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Die Arbeit beleuchtet die einzelnen Tatbestände und deren Bedeutung für den Geschäftsführer in der Krise.
Schlüsselwörter
Geschäftsführer, GmbH, Krise, Insolvenzverschleppung, Bankrott, Gläubigerbegünstigung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Strafrecht, Insolvenzrecht, Insolvenzordnung, Strafgesetzbuch, Unternehmensrecht, Haftungsrisiken.
Häufig gestellte Fragen zur Haftung von GmbH-Geschäftsführern
Wann spricht man von einer Krise der Gesellschaft?
Eine Krise liegt vor, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist, was spezifische Handlungspflichten für den Geschäftsführer auslöst.
Was versteht man unter Insolvenzverschleppung?
Gemäß § 15a InsO ist ein Geschäftsführer verpflichtet, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen. Ein Versäumnis ist strafbar.
Was ist der Straftatbestand des Bankrotts?
Bankrott nach § 283 StGB begeht, wer bei drohender Zahlungsunfähigkeit Vermögenswerte beiseite schafft, verheimlicht oder zerstört und dadurch die Befriedigung der Gläubiger gefährdet.
Warum ist das Vorenthalten von Arbeitsentgelt strafbar?
Nach § 266a StGB macht sich ein Geschäftsführer strafbar, wenn er die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht abführt, selbst wenn das Unternehmen in einer Liquiditätskrise steckt.
Was bedeutet Gläubigerbegünstigung?
Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) liegt vor, wenn ein Geschäftsführer in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung gewährt, die dieser nicht oder nicht in dieser Art zu beanspruchen hat.
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- Master of Laws (LL.M) Marc Schröder (Author), 2010, Typische Straftatbestände des Geschäftsführers der GmbH in der Krise, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/177432