CoCo-Bonds. Ein geeignetes Instrument zur Krisenprävention?


Bachelor Thesis, 2011

108 Pages, Grade: 1,6


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

Anhangsverzeichnis

1 Einleitung und Zielsetzung der Arbeit

2 Grundlagen und Hintergründe
2.1 Finanzkrise
2.2 TBTF-Diskussion
2.3 Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors
2.3.1 Stresstests
2.3.2 Eigenkapitalanforderungen
2.3.2.1 Anforderungen durch Basel III
2.3.2.1.1 Verbesserung der regulatorischen Eigenkapitalbasis
2.3.2.1.2 Aufschlag für SIFIs
2.3.2.1.3 Leverage Ratio
2.3.2.1.4 Kritik an Basel III
2.3.2.2 Eigenkapitalvorschriften für Schweizer Banken
2.3.2.2.1 Eigenkapitalanforderungen
2.3.2.2.2 Vergleich mit Basel III
2.3.2.3 Kosten durch höhere Eigenkapitalanforderungen

3 Das Instrument der CoCo-Bonds
3.1 Funktionsweise von CoCo-Bonds
3.1.1 Abgrenzung
3.1.2 Beispiel einer Wandlung
3.2 Definition des Wandlungsauslösers
3.2.1 Institutsspezifische Trigger
3.2.1.1 Marktpreise als Trigger
3.2.1.1.1 Möglichkeiten der Manipulation
3.2.1.1.2 Kombination zweier marktbasierter Trigger
3.2.1.2 Kernkapitalquote und Bilanzkennzahlen als Auslöser
3.2.1.3 Regulatorischer Trigger
3.2.2 Systembedingter Trigger
3.2.3 Binärer Trigger
3.2.4 Beurteilung
3.3 Ausmaß der Wandlung
3.4 Umwandlungsverhältnis
3.4.1 Fixes Wandlungsverhältnis
3.4.2 Variables Wandlungsverhältnis
3.4.3 Potentielle Risiken
3.4.4 Beurteilung
3.5 Laufzeit
3.6 Gesetzliche Grundlage für CoCo-Bonds in Deutschland
3.7 Kritik und potentielle Gefahren von CoCo-Bonds

4 Bewertungsmodelle für CoCo-Bonds
4.1 Vergleich zur Wandelanleihe
4.2 Modell zur Bewertung basierend auf Optionen
4.2.1 Bewertung eines Zero CoCo-Bond
4.2.2 Bewertung eines CoCo-Bonds mit Kupons
4.2.3 Beispiel einer Bewertung

5 Potentielle Marktgröße und Markfähigkeit
5.1 Szenario für einen potentiellen CoCo-Bonds Markt in Europa
5.2 Marktfähigkeit von CoCo-Bonds
5.2.1 Ratingagenturen
5.2.2 Investoren
5.2.3 Banken als Emittenten
5.2.4 Mitarbeiter
5.2.5 Beurteilung der Marktfähigkeit
5.3 Bisherige bedeutende Emissionen

6 Resümee und Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

1 Eigenkapitalanforderungen für Schweizer Banken

2 Vergleich der Eigenkapitalanforderungen

3 Vergleich eines Write-down Bonds mit einem CoCo-Bond

4 Bilanz der Bank A in T0

5 Bilanz der Bank A in T0,25

6 Bilanz der Bank A in T0,5

7 Bilanz der Bank B zum Zeitpunkt T1

8 Szenario 2 - Bilanz der Bank B zum Zeitpunkt T1

9 Vergleich eines CoCos mit einer Wandelanleihe

10 Berechnungsbeispiele

11 Szenario für einen europäischen CoCo-Bond Markt in Mrd.

12 Potentielle Investorengruppen

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Anhangsverzeichnis

1 Globale Vernetzung des Finanzsektors 2005

2 Stresstest Baseline Scenario

3 Übergangsregelungen für Basel III

4 Mindeststandards für die Kapitalerhaltung

5 Anforderungen an Hybridanleihen laut Basel III

6 CDS Spreads (Basispunkte) - 5yr Senior Bond

7 Aktienkursverlauf

8 Berechnung des Ausgangsbeispiels zur Bewertung

9 Down-and-in Put - Trinomialbaum

10 Down-and-in Call - Trinomialbaum

11 Berechnung von Abwandlung 1

12 Berechnung von Abwandlung 2

13 Szenario für Europa

14 Bisherige Emissionen

15 Rendite Credit Suisse (Yield to Call)

16 Rendite Rabobank (Yield to Call)

17 Rendite Lloyd’s (Yield to Call)

1 Einleitung und Zielsetzung der Arbeit

Im Jahr 2007 begann eine der größten Finanzkrisen, der sich die Welt bisher ausgesetzt sah. Ausgehend von Verwerfungen der Finanzindustrie, resultierend aus dem Einbruch des US-Immobilienmarktes, folgte eine massive Abschwächung der gesamten Wirtschaft. Die zunehmende Globalisierung und damit einhergehende Vernetzung bzw. Abhängigkeit zwischen den nationalen Volkswirtschaften bedingten dabei die weltweite Ausbreitung der Krise.1

Lediglich durch massive staatliche Interventionen ließ sich ein gänzlicher Zusam- menbruch der globalen Wirtschaft verhindern. Die Finanzkrise hat verdeutlicht, dass der finanzielle Sektor, welcher den Ausgangspunkt darstellte, eine immense Bedeutung für die Lage der Gesamtwirtschaft hat.2 Folglich hat eine Krise im Fi- nanzsektor, wie erlebt, erhebliche Konsequenzen für die Realwirtschaft.3 Es ist daher naheliegend, dass der Finanzsektor, aufgrund des gezeigten Fehlverhal- tens, in Zukunft eine strengere Kontrolle und härtere Auflagen sowie eine verstärk- te Haftung erfahren wird. Die durchgeführten Rettungsmaßnahmen für Banken durch Staaten respektive Steuerzahler führten auch zu gesellschaftspolitischen Diskussionen, die etwa unter dem Schlagwort „Gewinne privatisieren - Verluste sozialisieren“ geführt wurden. Unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten dürften sich daher erneute staatliche Rettungsmaßnahmen als schwer durchsetzbar er- weisen. Ziel ist es folglich, eine bessere Regulierung der Banken zu erreichen.

Entscheidend für eine Stabilisierung des Finanzsektors ist die Kapitalausstattung der Banken und damit verbunden die Fähigkeit zur Verlustabsorbation. In der Kri- se erwies sich indes die bisherige quantitative und qualitative Kapitalausstattung der Banken als ungenügend.4 Die Aufsicht ist daher bestrebt durch neue strengere Auflagen (siehe Basel III) der dargestellten Problematik zu begegnen. Auch die bisherigen Instrumente der Kapitalstruktur werden hinterfragt, da diese Schwä- chen offenbarten.

Ein neuer, besonders in der Schweiz verfolgter Ansatz sind sogenannte Contingent Convertibles Bonds (kurz: CoCo-Bonds).5 Zunächst stellt die Form der Anleihe Fremdkapital dar. Kommt es jedoch zu einem definierten Krisenereignis, findet eine Wandlung in Eigenkapital statt. Infolgedessen verbessert sich die Kapi- talausstattung der Bank. Die Logik des Refinanzierungsvehikels und der damit er- reichten Krisenprävention erscheint zunächst bestechend, allerdings gestaltet sich die Konstruktion, ausgehend von der Fragestellung nach einem adäquaten, quan- tifizierbaren Krisenereignis als Auslöser zur Wandlung, äußerst komplex.6

Die große Hoffnung, die auf dieses Instrument gesetzt wird, gibt Anlass, CoCo- Bonds im Zuge der vorliegenden Arbeit hinsichtlich Funktionsweise, Praktikabilität und Marktfähigkeit einer genaueren Untersuchung zu unterziehen. Ist in den Co- Co-Bonds also ein geeignetes Instrument zur Krisenprävention zu sehen?

Um diese Fragestellung beantworten zu können, soll in Kapitel 2 zunächst auf die Hintergründe der Finanzkrise und Entwicklungen seitens der Regulierung einge- gangen werden. Kapitel 3 beschäftigt sich im Folgenden mit dem Instrument der CoCo-Bonds. Beschrieben werden dabei die Funktionsweise und die Ausgestal- tungsformen. Anhand eines Beispiels soll ferner aufgezeigt werden, welche Aus- wirkungen die Wandlung eines CoCo-Bonds für das emittierende Institut hat. An- schließend wird in Kapitel 4 ein Modell zur Bepreisung dieser neuen Anleiheform beschrieben. In Kapitel 5 erfolgen eine Abschätzung des potentiellen Marktes an- hand eines Szenarios für Europa sowie eine Untersuchung der Marktfähigkeit. Ei- ne Zusammenfassung der erlangten Erkenntnisse in Kapitel 6 soll eine Antwort auf die aufgeworfene Fragestellung ermöglichen und die zukünftige Entwicklung für dieses Instrument abschätzen. Die Arbeit bezieht sich dabei auf einen potenti- ellen europäischen Markt und untersucht insbesondere die Situation für die Schweiz und Deutschland.

2 Grundlagen und Hintergründe

2.1 Finanzkrise

Um eine Einordung vornehmen zu können, soll zunächst kurz auf die Finanzkrise eingegangen werden.

Ausgelöst durch den Einbruch des US-Immobilienmarktes und den damit verbundenen Anstieg der Ausfallraten für Subprime-Hypotheken begann 2007 eine weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise.7,8

Vorausgegangen war ein Boom des US-Immobilienmarktes und darin begründet ein starker Anstieg privater Hypothekenkredite mit schlechter Bonität (suprime mortages). Die Forderungen wurden von den Instituten mittels Mortage Backed Securities (MBS) verbrieft und weiterveräußert. Eine Ausweitung der Verbriefun- gen konnte dabei durch Collateralized Debt Obligations (CDO) realisiert werden.9 Zunehmende Zahlungsausfälle bei Hypothekenkrediten führten zu Zwangsverkäu- fen, wodurch wiederum der Preisdruck auf die Immobilenmärkte intensiviert wur- de. In der Konsequenz erlitten die auf Hypothekenkrediten basierenden Wertpa- piere massive Kursverluste. Insbesondere Institute, die auf eine kurzfristige Finan- zierung angewiesen waren, gerieten dabei aufgrund des schwierigen Marktumfel- des in Nöte. Im Juli 2007 kamen auch deutsche Institute, namentlich die IKB, die SachsenLB, die BayernLB und die WestLB, in Liquiditätsengpässe.

Der Druck auf die Wertpapierpreise (insbesondere für ABS), notwendige Abschreibungen und der Vertrauensverlust brachten den Interbankenmarkt, trotz Liquiditätsmaßnahmen durch Fed und EZB, nahezu zum Erliegen.10

Im September 2007 geriet die britische Hypothekenbank Northern Rock in Refi- nanzierungsschwierigkeiten. Besorgte Kunden zogen infolgedessen im großen Ausmaß Gelder ab, sodass die Einlagen durch die Regierung und die Bank of England garantiert werden mussten, um eine Beruhigung herbeizuführen. Später erfolgte in 2008 die Verstaatlichung von Northern Rock.11 Auch die US- Investmentbank Bear Stearns konnte im März 2008 lediglich durch die Übernahme durch JP Morgan Chase vor einer Zahlungsunfähigkeit gerettet werden. Der Höhepunkt der Finanzkrise wurde im September 2008 erreicht, als die beiden größten Baufinanzierer der USA Fannie Mae und Freddie Mac vom Staat über- nommen werden mussten.12 Vor allem durch die wenige Tage später verkündete Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers befand sich das internationale Banksystem kurz vor einem Zusammenbruch.13 Insbesondere die Refinanzierung für Banken verteuerte sich aufgrund der Angst vor weiteren Ausfällen immens.14 Im Zuge der Krise und der damit verbundenen Schieflage vieler systemrelevanter Institute sahen sich Staaten genötigt massive Rettungsmaßnahmen durch vorzu- nehmen.15 Viele Banken mussten zudem vom Staat unterstützt werden, darunter beispielsweise die Commerzbank und die UBS. Auch die Zentralbanken senkten in einer konzertierten Aktion die Leitzinsen.16

2.2 TBTF-Diskussion

Die Finanzkrise hat also gezeigt, dass eine Schieflage der Finanzwirtschaft massive Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft nach sich zieht. Systemrelevante Finanzinstitute (Systemically Important Financial Institution - SIFI) gelten daher als „too-big-to-fail“(TBTF).17 Ein Finanzinstitut wird als TBTF eingestuft, wenn es als unverzichtbar gilt und sein Zusammenbruch vom Staat verhindert werden muss, da er gravierende Konsequenzen für die gesamte Volkswirtschaft mit sich brächte.18 Auch Kriterien wie Größe, Vernetzung und Substituierbarkeit werden dabei herangezogen.19 In der Schweiz fallen beispielsweise die beiden Großbanken UBS und Credit Suisse unter Bezeichnung TBTF.20

Aufgrund der dargestellten Problematik betätigten sich Staaten in der Finanzkrise als „lender of the last resort“ und retteten betroffene Banken durch staatliche Interventionen.21 Der Umfang der Rettungsmaßnahmen war dabei erheblich. So betrug der Umfang der Rettungspakete in Deutschland 810 Mrd. USD, was 22% des Bruttoinlandproduktes (BIP) entspricht. Mit 42 Mrd. USD (8% des BIP) kam die Schweiz etwas glimpflicher davon.22

Es wurde im Zuge der Rettungsaktionen jedoch auch ersichtlich, dass diese zur Überforderung von Staaten führen können. Hieraus ergab sich die mit „too big to be rescued“ betitelte Diskussion.23 Entsprechende Untersuchungen verdeutlichen, dass die Kosten einer Bankenkrise mehr als 100% des BIP betroffener Länder ausmachen können.24

Ein zentraler Gesichtspunkt der TBTF-Problematik ist der vorherrschende „Moral Hazard“ der Banken.25 Weil sie sich der zugestandenen Systemrelevanz und der daraus resultierenden Rettungszusage durch Staat respektive Steuerzahler be- wusst sind, gehen sie unter Umständen unangemessen risikoreiche Geschäfte ein.26 Hierbei werden Risiken (negative externe Kosten) auf die Volkswirtschaft übertragen, ohne dass eine entsprechende Entschädigung für die Übernahme der Risiken stattfindet.27 Tatsächlich erlitten Gläubiger geretteter Banken trotz erhebli- cher Schieflage des jeweiligen Institutes in der Finanzkrise keine Verluste.28

Ein derartiges Verhalten der Kreditinstitute - resultierend aus den impliziten Rettungsversprechen - stellt sich insbesondere unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten als sehr problematisch dar. Die sich ergebenden Belastungen für die Staatshaushalte sind immens.29

Dazu kommt, dass - wie Acharya und Richardson auführen - die implizite Rettungszusage einen Wettbewerbsvorteil für die systemrelevanten Banken bedeutet, da sie sich zu einem günstigeren Niveau refinanzieren können.30

Angestoßen durch diese Problemstellungen wurden Expertenkommissionen gebil- det, um Lösungsansätze auszuarbeiten.31 Auf internationaler Ebene wurde durch die G20 das Financial Stability Boad (FSB) beauftragt.32 Das FSB ist auch mit der Aufgabe betraut, zu bestimmen, welche Institute unter die Kategorie der SIFIs fal- len.33

Insgesamt gibt es also einige Bestrebungen, um der Gefahr einer neuen Krise im Bankensektor zu begegnen. Im Folgenden sollen daher die Maßnahmen aufge- zeigt werden, um die Rolle der CoCo-Bonds in diesem Zusammenhang zu be- stimmen.

2.3 Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors

2.3.1 Stresstests

Um potentielle Risiken für das Finanzsystem zu antizipieren, führt die European Banking Authority (EBA)34 regelmäßig europaweit sogenannte Stresstests für Banken durch.35 Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit der Kreditinstitute bei ungünstigen wirtschaftlichen Entwicklungen zu untersuchen und zu beurteilen. Hierfür werden hypothetische Szenarien konstruiert.36

Der Untersuchung unterziehen sich dabei 91 europäische Banken, welche, bezogen auf die Bilanzsumme, 65% des europäischen Marktes darstellen.37 Für Deutschland wird durch 13 teilnehmende Banken ebenfalls mehr als 60% der konsolidierten Bilanzsumme des hiesigen Bankensektors repräsentiert.38

Die EBA geht von zwei Grundszenarien aus. Die Annahmen des „Baseline Scena- rio“39 beruhen auf der Herbstprognose der Europäischen Kommission.40 Das zweite Szenario („Adverse Macro Economic Scenario“) unterstellt eine negative Abweichung der Prognose etwa durch einen kumulativen Schock des Bruttoin- landsprodukts von 4% über zwei Jahre.41 Für den Test in 2011 müssen die Ban- ken unter Annahme des Stress-Szenarios eine harte Kernkapitalquote von 5% vorweisen.42

Methodologie sowie Aussagekraft des Stresstest werden oftmals kritisiert. So benötigte etwa das irische Bankensystem 2010 wenige Monate nach Bestehen des Tests weitere Staatshilfen.43 Es heißt auch, die Regeln seien zum Teil nicht eindeutig. So wurde aufgrund fehlerhafter Daten seitens der Banken die Veröffentlichung des Stresstests 2011 um einen Monat von Juni auf Juli verzögert.44 Für Diskussionen in Deutschland sorgte indes vor allem die vorgenommene strenge Eigenkapitaldefinition, insofern, als insbesondere in der Kapitalstruktur deutscher Landesbanken vorzufindende stille Einlagen teilweise keine Berücksichtigung finden.45 Zu hinterfragen ist im Hinblick auf die Schuldenkrise der Euro-Zone, vergegenwärtigt insbesondere durch die Situation in Griechenland, auch, ob die Risiken von Staatsanleihen ausreichend berücksichtigt sind.46

2.3.2 Eigenkapitalanforderungen

2.3.2.1 Anforderungen durch Basel III

Im Dezember 2010 wurde das Basel III Rahmenwerk in einer vorläufigen Endfassung durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlicht. Basel III stellt eine Weiterentwicklung von Basel II dar, das bereits seit 2007 für alle Kreditinstitute der Europäischen Union Anwendung findet. Ebenso baut Basel III auf den aus Basel II bekannten drei Säulen auf.

Ziel der neuen und strengeren Kapital- und Liquiditätsvorschriften ist es, die Stabilität des Finanzsystems zu erhöhen und somit der inhärenten Krisenanfälligkeit des Bankensektors zu begegnen.47 Ferner soll die erfahrene prozyklische Wirkung von Basel II reduziert werden.48

Die Umsetzung erfolgt dabei sukzessive ab 2013.49 Die Transformation in nationa- les Recht soll bis Ende 2012 durchgeführt werden. Entscheidend für europäische Banken ist der, im Sommer 2011 zu erwartende, überarbeite Referentenentwurf zur CRD IV.50 Auf die wesentlichen Aspekte von Basel II soll im Folgenden einge- gangen werden.51

2.3.2.1.1 Verbesserung der regulatorischen Eigenkapitalbasis

In der Krise erwies sich im Bankensektor der Umfang von Kapital hoher Qualität als ungenügend. Es konnte ebenso festgestellt werden, dass die Eigenkapitaldefi- nitionen zwischen den Ländern divergierten. Zudem verhinderte die mangelnde Offenlegung eine adäquate Einschätzung der Qualität des Eigenkapitals in den jeweiligen Ländern.52

Das Eigenkapital soll daher - um die Fähigkeiten der Verlustabsorbation zu verbessern - hinsichtlich Qualität und Quantität gestärkt werden. Besondere Bedeutung wird hierbei dem harten Kernkapital beigemessen.53

Bei der Unterteilung des Kapitals wird generell zwischen Tier 1-Kapital (Kernkapital) und Tier 2-Kapital (Ergänzungskapital) unterschieden. Das bisherige Tier 3- Kapital (Drittrangmittel) wird abgeschafft.54

Das Tier 1-Kapital dient dazu, Verluste aus dem laufenden Geschäft aufzufangen und somit ein Fortbestehen sicherzustellen (Going-Concern-Kapital). Es wird nochmals in Common Equity Tier 1 und Additional Tier 1 unterteilt. Common Equi- ty stellt das harte Kernkapital dar, welches sich bei Aktiengesellschaften im We- sentlichen aus dem Grundkapital und den Rücklagen zusammensetzt. Um als Common Equity klassifiziert zu werden, müssen die Kapitalbestandteile zudem 14 Anforderungskriterien erfüllen.55 Im Falle einer Insolvenz stellt Common Equity die nachrangigste Forderung dar.56

Das zusätzliche Kernkapital (Additional Tier 1) ergänzt das harte Kernkapital und wird ebenfalls durch 14 Kriterien definiert. Es ist dabei nachrangig gegenüber Fremdkapital und Nachrangkapital.57 Ferner ist das Additional Tier 1 Kapital zeit- lich unbegrenzt und auf Initiative des Emittenten frühestens nach fünf Jahren kündbar.58

Im Falle einer Insolvenz soll das Ergänzungskapital (Tier 2) der Haftung dienen. Es soll somit eine Befriedung der Fremdkapitalgeber ermöglichen (Gone-Concern- Kapital). Auch für das Tier 2-Kapital wurden Kriterien zur Anerkennung festge- legt.59 So muss etwa die Laufzeit mindestens fünf Jahre betragen. Vorausgesetzt wird auch eine Nachrangigkeit im Verhältnis zu gewöhnlichem Fremdkapital. Je- doch muss nicht zwangsläufig der Tatbestand einer Insolvenz zur Inanspruch- nahme der Haftungsfunktion des Tier 2-Kapitals gegeben sein. Vielmehr soll die Inanspruchnahme bereits bei einer ansonsten gegebenen Notwendigkeit von Staatshilfen möglich sein.60

Auch die Mindestkapitalquoten wurden überarbeitet. Für das Common Equity Ka- pital liegt die Quote zukünftig bei 4,5%. Die Anforderung für das aggregierte Tier 1 Kapital beträgt nun 6%. Die Mindestquote für das regulatorische Gesamtkapital (Tier 1 und Tier 2) wird hingegen bei 8% belassen.61

Der kritisierten Prozyklität von Basel II soll durch den Aufbau eines Kapitalerhal- tungspuffers und eines antizyklischem Kapitalpuffers entgegengewirkt werden. Dabei wird neben den Mindestquoten ein Kapitalerhaltungspolster in Höhe von 2,5% festgesetzt, der sich aus hartem Kernkapital zusammensetzen soll.62 Ban- ken, welche den vorgeschriebenen Kapitalerhaltungspuffer nicht einhalten, müs- sen Beschränkungen in Hinblick auf Ausschüttungen63 hinnehmen sowie durch eine quotale Einbehaltung des Gewinns eine schrittweise Aufstockung vornehmen.64 Die Pflichtthesaurierung ist abhängig von der Höhe des harten Kernkapitals.65 Unter Einberechnung des Kapitalerhaltungspuffers ergibt sich für das harte Kernkapital eine Mindestanforderung von 7%.

Anders stellt sich die Funktion des antizyklischen Kapitalpuffers dar, dessen Bandbreite - je nach Anordnung - bis zu 2,5% der risikogewichteten Akiva beträgt. Dieser kann in Zeiten exzessiven Kreditwachstums angeordnet werden, mit der In- tention, ein Polster für potentielle Verluste im Falle einer drohenden Rezession aufzubauen. Hierfür muss ebenfalls hartes Kernkapital bereitgestellt werden.66 Es wird allerdings geprüft, ob auch sonstiges Kapital, das eine volle Verlustabsorbation gewährleistet, zugelassen wird.67 Der Puffer kann von nationa- len Aufsichtsbehörden angeordnet werden, sobald diese ein Ansteigen systemwei- ter Risiken feststellen. Die Credit-to-GDP-Ratio soll dabei ein entscheidendes Kri- terium darstellen.68 Inwieweit diese Kennzahl tatsächlich als adäquates Kriterium angewandt werden kann, ist indes umstritten.69

Je nach Einschätzung der Aufsichtsbehörden erfolgt auch die Festlegung der Höhe des Puffers. Die Einführung eines antizyklischen Kapitalpuffers wird bereits bis zu 12 Monate im Voraus bekanntgemacht, um den Banken eine rechtzeitige Anpassung zu ermöglich. Indes kann eine Reduzierung des Puffers von der Re- gulierung ad hoc durchgeführt und kommuniziert werden. Sofern der festgelegte Kapitalpuffer unterschritten wird, erfolgt eine Einschränkung der Ausschüttungen. Der Aufsicht soll es mit diesem Instrument ermöglicht werden, in Phasen exzessi- ver Kreditvergabe gegenzusteuern. Aus der Erhöhung des Puffers resultiert ein Anstieg der Kreditkosten und somit eine intendierte Abschwächung des Kredit- wachstums.70

2.3.2.1.2 Aufschlag für SIFIs

Für systemrelevante Großbanken soll es zusätzliche Kapitalanforderungen geben. Allerdings wurde bisher weder die Höhe des Aufschlages bekanntgegeben, noch erfolgte eine Festlegung, welche der Institute als systemrelevant einzustufen sind. Erwartet wird, dass weltweit zunächst 25-30 Banken als SIFIs gelten werden.71 Die Deutsche Bank wird wohl als einziges deutsches Institut in diese Kategorie fallen. Laut Bundesbank werden die zusätzlichen Anforderungen abhängig von der Bedeutung des Institutes zwischen 2 und 3% betragen.72 Hierfür sei laut Bundesbank hartes Kernkapital die naheliegende Kapitalform, allerdings wird auch die Anwendung von CoCo-Bonds in Erwägung gezogen.73

2.3.2.1.3 Leverage Ratio

Ergänzt werden die Eigenkapitalanforderungen durch die Einführung einer Höchstverschuldungsquote (Leverage Ratio). In der Finanzkrise zeigte sich, dass viele Banken eine sehr hohe bilanzielle und außerbilanzielle Verschuldung aufwie- sen bzw. auch heute noch aufweisen. Der krisenbedingte, notwendige Abbau des Verschuldungsgrades durch den Verkauf von Riskoaktiva verstärkte den Preis- druck auf Vermögenswerte, die erfahrenen Verluste wirkten sich dabei wiederum negativ auf die Eigenkapitalausstattung aus. Das Bankensystem befand sich somit in einem Kreislauf von Verlusten, mangelnder Eigenkapitalausstattung und dem Abbau von Risikoaktiva.74

Zukünftig soll daher die Zunahme der Verschuldung begrenzt werden, um die be- schriebenen Auswirkungen eines erzwungenen Schuldenabbauprozesses zu ver- meiden. Dies soll mit Hilfe der neu eingeführten Höchstverschuldungsquote be- werkstelligt werden, welche definitionsgemäß dem Tier 1 -Kapital das Gesamten- gagement (nicht-risikogewichtete Aktiva) gegenüberstellt. Die genaue Ausgestal- tung der Leverage Ratio wurde indes noch nicht final festgelegt. Eine Überprüfung und endgültige Kalibrierung soll 2017 erfolgen, während die Integration in Säule 1 für 2018 vorgesehen ist.75

Zunächst wird eine Leverage Ratio von 3% des Kernkapitals vorgegeben. Die Ermittlung erfolgt auf Basis der nicht-risikogewichteten Akiva. Bilanzpositionen werden dabei generell mit ihrem Bilanzansatz ohne Risikogewichtung angerechnet. Auch die außerbilanziellen Positionen sollen grundsätzlich gemäß einheitlichem Kreditumrechnungsfaktor (CCF) mit 100% angesetzt werden.76

2.3.2.1.4 Kritik an Basel III

Deutlichen Gegenwind erhält Basel III in Deutschland vom öffentlichen Banken- sektor. Karl-Heinz Boos, Hauptgeschäftsführer des VÖB, erachtet die Einigung als „regulatorischen Blindflug“77 und kritisiert die Behandlung der Stillen Einlagen: „Der deutschen Delegation ist es offensichtlich nicht gelungen, die Besonderheiten des deutschen Bankensystems, insbesondere bei den Stillen Einlagen, erfolgreich zu vertreten“78. Ferner erachtet der VÖB die Übergangsfristen für zu kurz und be- fürchtet durch die angedachten Vorschriften eine Einschränkung der Kreditverga- be für deutsche Banken.79

Auch die vom Europäischen Sparkassenverband (ESBG) im Mai 2011 veröffent- lichte „Warschauer Deklaration“ kritisiert die mangelnde Berücksichtigung regiona- ler Strukturen des europäischen Bankensektors.80 Heinrich Haasis, Präsident des DSGV, fordert beispielsweise, kleine regionale Banken mit alltäglichem Kreditge- schäft von Basel III auszunehmen, da von diesen keine Gefahr für die Stabilität der Finanzmärkte ausginge.81 Ferner fordert Haasis, dass Institute, die aufgrund ihrer Struktur bzw. Rechtsform ein geringeres Risikoprofil aufweisen, weniger be- lastet werden.82 Gerade für Institute mit wenig riskantem Kreditgeschäft (Pfand- briefbanken, Bausparkassen) könnte insbesondere die Leverage Ratio dazu füh- ren, dass die Kreditvergabe eingeschränkt werden muss, da diese Kennzahl auf den nicht-risikogewichteten Aktiva basiert.83

Wichtig ist laut Bankenverband auch eine global abgestimmte Umsetzung, da sonst die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen bestünde. So hat etwa die USA bisher selbst Basel II noch nicht umgesetzt.84

2.3.2.2 Eigenkapitalvorschriften für Schweizer Banken

Vergleichsweise hoch sind die Anforderungen der Bankenregulierung in der Schweiz. Laut dem Entwurf für ein neues Bankengesetz sollen die Großbanken UBS und Credit Suisse eine Eigenkapitalquote von 19% vorhalten.85

Grund hierfür ist auch die große Bedeutung, die der dortige Bankensektor einnimmt. Deutlich wird dies bei Betrachtung der Summe aller Aktiva des Bankensektors, welche mit 4.700 Mrd. CHF (Stand 2007) etwa dem Neunfachen des Bruttoinlandsproduktes entsprechen.86

Die Kapitalanforderungen für Schweizer Banken waren durch den als „Swiss Finish“ bezeichneten Ansatz der Eidgenössischen Bankenkommission schon immer strenger. Dennoch erwies sich auch dieser Ansatz in der Krise als unzureichend und wurde daher überarbeitet.87

2.3.2.2.1 Eigenkapitalanforderungen

Für die Schweizer Banken gelten zunächst die Minimalvoraussetzungen gemäß Basel III. So sollen 4,5% in Form von Common Equity Tier 1 Kapital gehalten wer- den. Das aggregierte Tier 1-Kapital muss mindestens 6% betragen.88 Das regula- torische Gesamtkapital (Tier 1 und Tier 2) soll 8% betragen. Zur Erfüllung können hierfür die CoCo-Bonds aus dem Puffer (II) und der progressiven Komponente (III) angerechnet werden.89 Die Basisanforderung (I) soll sicherstellen, dass die Bank eine ausreichende Kapitalisierung für die Fortführung des Geschäftsbetriebes vor- hält.90

Abb.1: Eigenkapitalanforderungen für Schweizer Banken 91

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Eine weitere Komponente stellt der sogenannte Puffer (II) dar, welcher basierend auf Verlusterfahrungen während der Krise ermittelt wurde. Dieser soll 8,5% der RWA betragen und dabei mindestens 5,5% Common Equity Tier 1 enthalten. Ma- ximal 3% können zudem in Form von Wandlungskapital (CoCo-Bonds mit einem Trigger, der bei einer Common Equity Quote von 7% ausgelöst wird) gehalten werden.92 Damit soll die Fähigkeit zur Verlustabsorbation gestärkt werden, um in einem Krisenfall die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes zu gewährleisten.93

Des Weiteren wird eine progressive Komponente (III) für systemrelevante Institute vorgeschlagen94. Die progressive Komponente soll 6% der RWA betragen und vollständig aus CoCo-Bonds bestehen (Trigger bei 5% Common-Equity).[95] Ziel ist es, negative externe Effekte auf die Volkswirtschaft zu vermeiden. Vielmi die eingeganger Risiken selbst tragen und sich eine Rettung durch den Staat verlassen können.96 Der vom Basler Ausschuss vorgesehene antizyklische Puffer wird ebenfalls eingeführt.97

Die Umsetzung der Schweizer Maßnahmen erfolgt analog zu den Fristen von Basel III schrittweise bis 2018.98

2.3.2.2.2 Vergleich mit Basel III

Folgende Abbildung vergleicht den Schweizer Ansatz mit Basel II und III.

Abb. 2: Vergleich der Eigenkapitalanforderungen99

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der Schweizer Ansatz sieht eine Common Equity Quote von 10% vor, während diese bei Basel III lediglich 7% beträgt (inkl. Kapitalerhaltungspolster). Auch die Total Capital Quote liegt mit 19% deutlich höher. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass der noch nicht final festgelegte Aufschlag für SIFIs unter Basel III nicht einberechnet wurde. Deutlich wird indes die große Bedeutung, die der Schweizer Ansatz der Verwendung von CoCo-Bonds beimisst. Nicht zuletzt diese Feststellung gibt Anlass, sich näher mit diesem Instrument auseinanderzusetzen.

2.3.2.3 Kosten durch höhere Eigenkapitalanforderungen

Das zunehmende Ausmaß an Regulierung wird oftmals kritisch gesehen. Ange- führt werden insbesondere die zusätzlichen Kosten, die für die Institute durch hö- here Eigenkapitalanforderungen entstehen.100 Trotz Modigliani-Miller-Theorem101, wonach eine Ausweitung des Eigenkapitals unter bestimmten Annahmen (es exis- tieren weder Steuern noch Konkurskosten) keine Auswirkung auf die Finanzie- rungskosten des Institutes haben sollte, erscheint diese Befürchtung in der Praxis zunächst gerechtfertigt.102 So wird beispielsweise befürchtet, dass das „Swiss Fi- nish“ zu Wettbewerbsnachteilen für die betroffenen Schweizer Banken führt.103

Differenziert werden muss zwischen privaten und sozialen Kosten. Als sinnvoll gilt die Regulierung dann, wenn die Mehrkosten der Regulierten geringer sind als der volkswirtschaftliche Nutzen, der durch die Regulierung geschaffen wird.104 Be- fürchtet wird ferner, dass die höheren Kosten der Banken, bedingt durch strengere Eigenkapitalvorschriften, an die Haushalte in Form von höheren Kreditkosten wei- tergegeben werden. In diesem Kontext wird von Seiten der Banken gewarnt, dass durch die Eigenkapitalanforderungen von Basel III das weltweite Wachstum deut- lich geschwächt würde.105 Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Banken in einer Konkurrenzsituation nicht ohne weiteres die gesamten Kosten an die Kunden wei- tergeben können. Die Auswirkungsstudie des FSB kommt daher zu weitaus vor- teilhafteren Ergebnissen und sieht, unter Berücksichtigung des zusätzlichen Nut- zens einer höheren Stabilität des Bankensektors, den gesamtwirtschaftliche Nut- zen positiv.106

Eine Begrenzung der Mehrkosten für die Institute soll zudem die beschriebene Anwendung von günstigerem Wandlungskapital in Form von CoCo-Bonds schaffen.107 Inwieweit das Refinanzierungsvehikel dieser Aufgabe gerecht werden kann, soll im Laufe der Arbeit untersucht werden. Zunächst soll nun auf die Funktionsweise von CoCo-Bonds eingegangen werden.

3 Das Instrument der CoCo-Bonds

3.1 Funktionsweise von CoCo-Bonds

Die Finanzkrise hat gezeigt, dass die Kapitalausstattung vieler Finanzinstitute nicht ausreichend war und viele Eigenkapitalbestandteile ihre angedachte Funktion nicht erfüllen konnten. Zunehmend werden daher Contingent Convertible Bonds als Möglichkeit zur Verbesserung der Kapitalbasis - und somit zur Vermeidung von staatlichen Rettungsmaßnahmen - gesehen.108

Man versteht unter Contingent Convertible Bonds (CoCo-Bonds)109 eine spezielle Anleiheform, die bei Eintreffen eines vorher definierten Ereignisses zu einem be- stimmten Wandlungsverhältnis in Eigenkapital gewandelt wird.110 Der Investor ei- nes CoCo-Bonds erhält also im Fall der Wandlung Aktien des betreffenden Kredit- institutes. Erfolgt während der Laufzeit keine Wandlung, werden die CoCo-Bonds, wie gewöhnliche Bonds, am Ende der Laufzeit getilgt. Bei CoCo-Bonds handelt es sich wie bei klassischen Wandelanleihen um ein hybrides Finanzierungsinstru- ment.111

Entgegen einer herkömmlichen Wandelanleihe, bei welcher der Inhaber und somit Anleihegläubiger das Recht hat, gemäß festgelegten Bedingungen die Anleihen in Aktien des Emittenten umzuwandeln, erfolgt die Wandlung eines CoCo-Bonds au- tomatisch durch ein vorher festgelegtes Ereignis. Der Investor muss also ggf. ei- nen Umtausch bzw. Debt-Equity-Swap hinnehmen.112 Dies hat zur Folge, dass auch die Gläubiger im Falle einer Schieflage der Bank zur Verantwortung gezogen werden können und abhängig von der konkreten Ausgestaltung Verluste erleiden.

Durch die Wandlung verbessert sich die Eigenkapitalausstattung der Bank in einer Krisensituation, obwohl kein tatsächlicher Kapitalzufluss stattfindet. Gleichzeitig werden die Zinsverpflichtungen durch die Umwandlung von Fremdkapital in Ei- genkapital reduziert. Die Rekapitalisierung sichert zunächst das Fortbestehen des betroffenen Institutes, das unter widrigen Marktbedingungen nicht in der Lage wä- re, die Verbesserung der Kapitalbasis durch die Herausgabe neuer Aktien zu be- werkstelligen. Intention ist es, durch die automatische Verbesserung der Kapital- basis die Notwendigkeit rettender Staatseingriffe zu vermeiden.113 Durch die Wandlung erfolgt ferner eine Verwässerung für die Altaktionäre, wodurch diese ei- nen stärkeren Anreiz hätten, das eingegangene Risiko der Bank zu überwachen, und somit Einfluss auf die Risikobereitschaft des Managements ausüben wür- den.114 Resultierend ergäbe sich durch dieses Instrument ferner eine Dämpfung der Moral-Hazard Problematik, da auch Gläubiger von TBTF-Instituten sich nicht mehr auf eine etwaige Rettung durch den Staat verlassen könnten.115

Das Ereignis bzw. der Auslöser (Trigger), der zur Umwandlung von Fremd- in Ei- genkapital führt, kann unterschiedlich definiert werden, etwa durch das Unter- schreiten eines im Voraus festgelegten Aktienkurses. Eine genaue Untersuchung und Beurteilung der jeweiligen Trigger soll im Folgenden vorgenommen werden.

Während gewöhnliche Wandelanleihen bereits ausführlich in der Literatur behan- delt wurden, steht die Forschung hinsichtlich CoCo-Bonds noch relativ am Anfang. Erstmals vorgeschlagen wurden diese bereits 2002 durch Flannery, der 2009 nochmals eine Überarbeitung vornahm, allerdings unter dem Namen Reverse Convertible Debentures.116 Auch die Squam Lake Working Group, bestehend aus 15 amerikanischen Wirtschaftswissenschaftlern, darunter beispielsweise Robert J. Shiller, befürwortet die Anwendung von CoCo-Bonds.117 Eine Pionierrolle im Be- zug auf CoCo-Bond nimmt durch die geplanten Regelungen die Schweizer Bankenaufsicht ein.118

3.1.1 Abgrenzung

Im Folgenden soll eine Abgrenzung zu ähnlich strukturierten Produkten vorge- nommen werden. Aufgrund der regulatorischen Änderungen hinsichtlich Anforde- rung und Anrechenbarkeit für das Kernkapital sind Banken zukünftig gezwungen, Anleihen, die zur Verlustabdeckung dienen, zu emittieren. Neben den beschriebe- nen Contingent Convertible Bonds haben sich daher noch weitere alternative Formen von bedingtem Kapital (Contingent Capital) gebildet. Es ist jedoch noch unklar, inwieweit eine Anrechenbarkeit auf das Kernkapital bei diesen Formen tat- sächlich gegeben ist.119

Allgemein gleicht das Contingent Capital einer Put-Option, die dem Emittenten ermöglicht, Eigenkapital zu im Voraus festgelegten Konditionen herauszuge- ben.120 Bedingung hierfür ist meist der Eintritt eines negativen Ereignisses.121 Contingent Capital wird in unterschiedlichen Formen bereits im Versicherungsektor zur Absicherung von Katastrophenrisken genutzt. Eine Ab- wandlung von dieser Grundform stellen auch die behandelten CoCo-Bonds dar. Sogenannte Write-down Bonds stellen eine weitere Ausgestaltung für den Ban- kensektor dar, sind jedoch eindeutig von CoCo-Bonds abzugrenzen.122 So erfolgt bei Write-down Bonds bei Eintritt des vorher definierten Ereignisses keine Um- wandlung in Eigenkapital, stattdessen wird ein Wertabschlag des Bonds vorge- nommen, durch den sich das Fremdkapital der Bank entsprechend reduziert.123,124 Die Wertberichtigung führt infolgedessen zu einem außerordentlichen Ertrag, wel- cher in die Gewinnrücklagen einfließen kann und in der Konsequenz das Eigenka- pital erhöht.125

Abb. 3: Vergleich eines Write-down Bonds mit einem CoCo-Bond126

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Temporary Write-down Bonds sind eine weitere Form. Diese gleichen den Writedown Bonds, mit dem Unterschied, dass sie auch Aufwärtspotential besitzen, bzw. eine Wertberichtigung ggf. bei einer Verbesserung der Situation wieder aufgehoben werden könnte.127

Vorliegende Arbeit beschränkt sich - aufgrund der höheren Relevanz - auf CoCo- Bonds.

3.1.2 Beispiel einer Wandlung

Die Funktionsweise eine Wandlung von CoCo-Bonds soll anhand eines stark ver- einfachten Beispiels aufgezeigt werden. Dargestellt wird die Auswirkung einer Wandlung anhand der Bilanz einer Bank A. Es gelten folgende Bedingungen:

- Der Nominalwert des CoCo-Bonds beträgt 100 Euro.
- Der Wandlungspreis entspricht dem Aktienkurs zum Zeitpunkt der Wand- lung.
- Der CoCo-Bonds ist nachrangig gegenüber dem Fremdkapital.
- Der Trigger wird ausgelöst, wenn die Kernkapitalquote unter 7% fällt.
- Das Fremdkapital bleibt konstant.
- Das Eigenkapital besteht lediglich aus Kernkapital.
- Zur Vereinfachung entspricht die Marktkapitalisierung dem Buchwert des Eigenkapitals.
- Die Anzahl der ausgegebenen Aktien beträgt 10.

Abb. 4: Bilanz der Bank A in T0 128

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Zum Zeitpunkt T0 stellt sich die Situation des Kreditinstitutes wie folgt dar: Die Eigenkapitalquote beträgt 15% und durch die CoCo-Bonds wird ein zusätzliches Polster von 10% geschaffen. Die Bank hat also eine gute Kapitalbasis und erfüllt die regulatorischen Kapitalquoten. Der Aktienkurs beläuft sich bei 10 ausstehenden Aktien auf 15 Euro.

Abb. 5: Bilanz der Bank A in T0,25129

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Im Zeitpunkt T0,25 erfolgt eine erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Si- tuation des Institutes, sodass der Wert der Aktiva sich auf 900 Euro reduziert. So- mit verringert sich die Kernkapitalquote auf 5,6% und entspricht nicht mehr den Anforderungen seitens der Regulierung. Gleichzeitig wird durch die Unterschrei- tung der 7%-Schwelle eine Wandlung ausgelöst. Der Aktienkurs beläuft sich auf 5 Euro.

[...]


1 Vgl. Bank of England (Hrsg.), Financial Stability Report, S. 46.

2 Vgl. Thomas J. Jordan, TBTF, S. 3.

3 Vgl. Squam Lake Group (Hrsg.), Squam Lake Report, S. 5-16

4 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S. 13.

5 Siehe z.B. Expertenkommission (Hrsg.), Zwischenbericht; und Flannery, Reverse Convertible Debentures.

6 Vgl. Zähres, Bankenanleihen im Wandel, S. 5-7.

7 Vgl. Hellwig, Systemic Risk.

8 Weitere Ursachen, die zu der Finanzkrise geführt haben, gehen auf einen früheren Zeitpunkt zurück. So führt beispielsweise die US-Untersuchungskommission zur Finanzkrise die im Jahr 2000 unter der Regierung Clinton angestoßene Deregulierung der Finanzmärkte an. Ferner lastet sie auch dem Verhalten der FED und dessen ehemaligen Vorsitzenden Alan Greenspan eine Mitverantwortlichkeit an. Vgl. The Financial Crisis Inquiry Commission (Hrsg.), Report.

9 Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.), Finanzstabilitätsbericht, S. 109.

10 Vgl. Squam Lake Group (Hrsg.), Squam Lake Report, S. 3.

11 Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.), Finanzstabilitätsbericht, S. 109.

12 Vgl. Squam Lake Group (Hrsg.), Squam Lake Report, S. 4.

13 Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.), Finanzstabilitätsbericht, S. 8.

14 Vgl. Squam Lake Group (Hrsg.), Squam Lake Report, S. 8.

15 Z. B. das Troubled Asses Relief Program (TARB) in den USA.

16 An der konzertieren Aktion beteiligten sich neben der EZB und der Fed auch die Zentralbanken von Großbritannien, Schweden, China, Kanada und der Schweiz.

17 Vgl. Financial Stability Board (Hrsg.), Reducing Moral Hazard, S. 2-3.

18 Vgl. Expertenkommission (Hrsg.), Zwischenbericht, S. 3.

19 Vgl. Expertenkommission (Hrsg.), Zwischenbericht, S. 3.

20 Vgl. Sethe, Finanzmarktkrise, S. 128.

21 Vgl. Expertenkommission (Hrsg.), Zwischenbericht, S. 3.

22 Vgl. Sethe, Finanzmarktkrise, S. 116.

23 Vgl. Sethe, Finanzmarktkrise, S. 128.

24 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Stronger Capital Requirements.

25 Vgl. Financial Stability Board, Reducing Moral Hazard, S. 2.

26 Vgl. Sethe, Finanzmarktkrise, S. 128.

27 Vgl. Expertenkommission, Zwischenbericht, S.6.

28 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision, Proposal, S. 1-8.

29 Vgl. Expertenkommission (Hrsg.), Zwischenbericht, S. 3.

30 Vgl. Acharya/Richardson, Obama’s Bank Reform.

31 Z. B. die TBTF-Expertenkommission in der Schweiz.

32 Vgl. Financial Stability Board (Hrsg.), Report April 2011, S. 1.

33 Vgl. Financial Stability Board (Hrsg.), Report April 2011, S. 2-3.

34 Nachfolgeorganisation der CEBS (Community of Banking Supervisors), die die bisherigen Stresstests durchgeführt hat.

35 Vgl European Banking Authority (Hrsg.), Stresstest 2011, S. 5.

36 Vgl. European Banking Authority (Hrsg.), Results, S. 1.

37 Vgl. European Banking Authority (Hrsg.), Overview 2011, S. 2.

38 Vgl. BaFin/Deutsche Bundesbank (Hrsg.), Stresstest Deutschland, S. 2.

39 Siehe dazu Anhang 2.

40 Siehe European Commission (Hrsg.), Herbstgutachten.

41 Vgl. European Banking Authority (Hrsg.), Stresstest 2011, S. 11-13.

42 Vgl. BaFin/Deutsche Bundesbank (Hrsg.), Stresstest Deutschland, S. 2.

43 Vgl. o. V., Bankenstresstest.

44 Vgl. Handelsblatt (Hrsg.), Fehlerhafte Daten.

45 Vgl. Handelsblatt (Hrsg.), Streit um Stresstest.

46 Vgl. Landgraf, Schöner Schein.

47 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S. 1.

48 Vgl. Banh/Cluse/Cremer, Modifizierte Kapitalanforderungen, S. 2.

49 Siehe Anhang Nr. 3.

50 Vgl. Gaumert/Götz/Ortgie, Kritische Würdigung von Basel III.

51 Details sowie nicht behandelte Aspekte siehe Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III.

52 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S.19

53 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S.19

54 Tier 3-Kapital kann bisher von Handelsbuchinstituten für die Unterlegung von Marktrisiken genutzt wer- den.

55 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S. 16-17.

56 Vgl. Banh/Cluse/Cremer, Modifizierte Kapitalanforderungen, S. 3.

57 Vgl. Banh/Cluse/Cremer, Modifizierte Kapitalanforderungen, S. 3.

58 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S. 23.

59 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S. 23.

60 Vgl. Gaumert/Götz/Ortgie, Kritische Würdigung von Basel III.

61 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S. 13.

62 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S. 92.

63 Hierunter zählen Dividenen, Aktienrückkäufe und Bonuszahlungen.

64 Siehe dazu Anhang 4.

65 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S. 92.

66 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S. 72.

67 Hierbei sind also auch Cocos denkbar.

68 Vgl. Banh/Cluse/Cremer, Modifizierte Kapitalanforderungen, S. 12.

69 Siehe beispielsweise Edge/Meisenzahl, Credit-to-GDP Studie.

70 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S. 64-67.

71 Vgl. Dombret, Reform.

72 Vgl. Dombret, Reform.

73 Vgl. Dombret, Reform.

74 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S. 68-71.

75 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S. 68-71.

76 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Basel III, S. 68-71.

77 VÖB, Kritik an Basel III.

78 VÖB, Kritik an Basel III.

79 Vgl. VÖB, Kritik an Basel III.

80 Vgl. ESBG, Warschauer Deklaration.

81 Vgl. DSGV, Basel III-Regelungen.

82 Vgl. Haasis, Nach der Finanzkrise.

83 Vgl. Banh/Cluse/Cremer, Modifizierte Kapitalanforderungen, S. 9.

84 Vgl. Bankenverband, Globale Einführung.

85 Vgl. o. V, Swiss Finish, S. 3.

86 Vgl. Sethe, Finanzmarktkrise, S. 107.

87 Vgl. Expertenkommission (Hrsg.), Zwischenbericht, S. 7.

88 Vgl. Expertenkommission (Hrsg.), Schlussbericht, S. 30.

89 Sofern sie die entsprechenden Kriterien des Basler Ausschusses erfüllen. Generell müssen alle CoCos mindestens die Kriterien für das Tier-Kapital erfüllen. Vgl. Expertenkommission (Hrsg.), Schlussbericht, S.61.

90 Vgl. Expertenkommission (Hrsg.), Schlussbericht, S. 51.

91 Eigene Darstellung.

92 Vgl. Expertenkommission (Hrsg.), Schlussbericht, S. 31.

93 Vgl. Expertenkommission (Hrsg.), Schlussbericht, S. 51. im Krisenfall nicht auf

94 Die progressive Komponente ist abhängig von der Systemrelevanz der Bank, die genannten 6% stellen einen Durchschnitt für den Status Quo der beiden Großbanken dar.

95 Vgl. Expertenkommission (Hrsg.), Schlussbericht, S. 32.

96 Vgl. Expertenkommission (Hrsg.), Schlussbericht, S. 51.

97 Vgl. Expertenkommission (Hrsg.), Schlussbericht, S. 29. 98 Vgl. Expertenkommission (Hrsg.), Schlussbericht, S. 30.

99 Eigene Darstellung.

100 Z.B. Thomas J. Jordan, TBTF, S. 5.

101 Vgl. Modiglani/Miller, Cost of Capital, S. 261-297.102 Vgl. Thomas J. Jordan, TBTF, S. 5.

103 Vgl. Thomas J. Jordan, TBTF, S. 5. 104 Vgl. Thomas J. Jordan, TBTF, S. 5.

105 Siehe dazu beispielsweise Studie der IIF. Vgl. IIF, Economic Impact.

106 Vgl. Macroeconomic Assessment Group (Hrsg), Capital Requirements und Basel Committee on Banking Supervision (Hrsg.), Stronger Capital Requirements.

107 Vgl. Thomas J. Jordan, TBTF, S. 5.

108 Siehe z.B. Expertenkommission (Hrsg.), Zwischenbericht; und Flannery, Contingent Capital.

109 Im Deutschen auch als bedingte Pflichtwandelanleihe betitelt, allerdings hat sich der Begriff CoCo-Bond durchgesetzt.

110 Vgl. Expertenkommission (Hrsg.), Zwischenbericht, S. 51. 111 Vgl. Nodoushani, CoCos in Deutschland, S. 144. 112 Vgl. Broich/Nodoushani, Banken stärken.

113 Vgl. Broich/Nodoushani, Banken stärken.

114 Vgl. Collender , Pafenberg, Seiler, Automatic Recapitalization, S. 20.115 Vgl. Breitkreuz/Vollmar, Krisenprävention, S. 149.

116 Vgl. Flannery, Reverse Convertible Debentures.

117 Vgl. Squam Lake Group (Hrsg.), Squam Lake Report, S. 86-94.

118 Vgl. Thomas J. Jordan, TBTF, S. 5.

119 Vgl. Zähres, Bankenanleihen im Wandel, S. 3. 120 Vgl. Swiss Re (Hrsg.), Committed Capital, S. 33. 121 Vgl. Swiss Re (Hrsg.), Committed Capital, S. 33. 122 Vgl. Zähres, Bankenanleihen im Wandel, S. 3. 123 Vgl. Zähres, Bankenanleihen im Wandel, S. 4.

124 Write-down-Bonds eignen sich für nicht börsennotierte Finanzinstitute. 125 Vgl. Zähres, Bankenanleihen im Wandel, S. 4.

126 Eigene Darstellung.

127 Vgl. Zähres, Bankenanleihen im Wandel, S. 4.

128 Eigene Darstellung.

129 Eigene Darstellung.

Excerpt out of 108 pages

Details

Title
CoCo-Bonds. Ein geeignetes Instrument zur Krisenprävention?
College
University of Cooperative Education Villingen-Schwenningen
Grade
1,6
Author
Year
2011
Pages
108
Catalog Number
V177602
ISBN (eBook)
9783640993963
ISBN (Book)
9783640995219
File size
1144 KB
Language
German
Keywords
coco-bonds, instrument, krisenprävention, Börse, contingent convertibles, basel III, eba, stresstest, Optionen, Bewertung, Hedgefonds, exotische Optionen, Barrier Optionen, Bankenaufsicht, Regulierung, Anleihe, Bonds, Refinanzierung, Banken, Finanzkrise
Quote paper
Johannes Höllerich (Author), 2011, CoCo-Bonds. Ein geeignetes Instrument zur Krisenprävention?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/177602

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