Der Europäische Konvent und der Entwurf des Vertrages zu einer Verfassung für die Bürger Europas


Dossier / Travail, 2003

18 Pages, Note: A


Extrait


Inhaltsübersicht

1. Einleitung
kurze Einfuehrung in die Geschichte
die Idee der europaeischen Verfassung

2. Struktur und Arbeitsweise des Konvents zur Zukunft Europas
grundlegende Gedanken zur Arbeit des Konvents
Zusammensetzung
Organisation der Arbeit des Konvents
Plenartagungen

3. Der Jugendkonvent

4. Außenstehende Institutionen zur Arbeit des Konvents
der Deutsche Bundesrat
CONCORD

5. Der Vertrag und die Neuerungen in der Organisation der Union
Grundsaetze
Aufbau des Vertrags
Aenderungen an der Struktur der EU
graphische Uebersicht
der Verfassungsvertrag und EURATOM
nicht aufgenommene Aenderungsvorschlaege
Anmerkungen

6. Schluss

7. Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Kurze Einführung in die Geschichte der Europäischen Integration

Seit Ende des zweiten Weltkrieges haben die politischen Führer der europäischen Staaten daran gearbeitet die Kluft zwischen den Nationen abzubauen und die Verständigung zwischen den Völkern zu stärken. Der erste große Schritt wurde bereits 1949 mit der Gründung des Europarates getan.

Robert Schuman beschleunigte 1950 zusammen mit seinem Landsmann Jean Monnet die Aussöhnung zwischen Frankreich und Deutschland und legte mit seinem Plan zur Montanunion den Grundstein zur Europäischen Integration. 1951 trat der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft betreffend die Kohle und Stahlproduktion (EGKS) in Kraft. Auf der Grundlage wirtschaftlicher Interessen und Zusammenarbeit entstanden in den folgenden Jahren verschiedene europäische Gemeinschaften.

Die Römischen Verträge schufen 1958 zwei weitere Gemeinschaften, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Diese drei Gemeinschaften existierten zu Beginn parallel ohne gegenseitige Koordinierung, bis sie 1967 zur EG zusammengefasst und vier gemeinsame Organe geschaffen wurden. Sie bestehen aus dem Europäischen Rat, der Kommission, dem Europäischen Parlament, für das es 1979 erste Direktwahlen gab, und dem Europäischen Gerichtshof.

Aus der Erkenntnis heraus, dass eine enge wirtschaftliche Zusammenarbeit einen möglichst einheitlichen Binnenmarkt erfordert, wurde 1986 die Einheitliche Europäische Akte ins Leben gerufen, die erste Ansätze zur gemeinsamen Wirtschafts- und Währungspolitik enthielt.

Mit den Verträgen von Maastricht (1991) und Amsterdam (1998) wurde die EG endgültig in die Europäische Union umgewandelt und die gemeinsame Politik auf verschiedene Bereiche ausgeweitet. Mit ihr wurde auch die Vorstellung einer einheitlich europäischen Wirtschafts- und Währungspolitik Wirklichkeit, aus welcher der am1. Januar 1999 eingeführte EURO hervorging.

Die frühe Integration beschränkte sich ausschließlich auf Staaten in Westeuropa. Mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion zu Beginn der 90er Jahre zeichnete sich eine völlig neue politische Situation innerhalb Europas ab. Die strikte Trennung zwischen West und Ost durch die Weltpolitische Lage war hinfällig geworden.

Die Westeuropäischen Staaten setzten sich die Weiterführung der europäischen Integration zum Ziel und beschlossen die Erweiterung der EU-Grenzen nach Osten. Dies stellt für die Gemeinschaft, sowie für die europäischen Institutionen eine große Herausforderung dar.

Die Idee der europäischen Verfassung

Die geschaffenen Verträge über die EU dienen ihr bislang als rechtliche Grundlage. Die supranationalen Institutionen unterliegen allerdings, anders als vergleichbare nationale Organe, keine gesamteuropäischen Verfassung.

Mit dem Ziel eine solche Verfassung auszuarbeiten und somit die europäische Integration zu ihrem Höhepunkt zu bringen wurde 2001 der Reformkonvent ins Leben gerufen. Er soll bei der Ausarbeitung auf die neue Situation einer erweiterten Europäischen Union besondere Rücksicht nehmen und so die Effizienz der Institutionen gewährleisten.

Der folgende Text versucht die Arbeitsweise des Konvents, die Reaktionen auf seine Arbeit und das erzielte Resultat, sowie die vorgenommenen Änderungen zu beleuchten und Informationen zusammenzufassen.

2. Struktur und Arbeitsweise des Konvents zur Zukunft Europas

Grundlegende Gedanken zur Arbeit des Konvents

Der sogenannte „Konvent für die Zukunft Europas“ wurde während der Sitzung des Europäischen Rates am 14./15. Dezember 2001 in Laeken/Belgien ins Leben gerufen. Für seine Arbeit wurden in der „Erklärung von Laeken“drei Grundsätze festgelegt.

- Die EU und die Arbeit der Institutionen muss den Bürgern näher gebracht werden
- Für die erweiterte EU muss ein organisatorisches Schema gefunden werden
- Die EU muss ein Faktor der Sicherheit und Stabilität sein und als beispielhaftes Modell in einer neuen Weltordnung dienen.

Anfang März 2002 nahm der Konvent seine Arbeit unter dem Vorsitzenden Valerie Giscard d‘Estaing mit der ausdrücklichen Hervorhebung des „Wegs zu einer Verfassung für die europäischen Bürger“ auf, mit dem Ziel „die Handlungsfähigkeit einer erweiterten EU in einer globalisierten Welt sicherzustellen“. Seine Arbeit stand von Beginn an unter folgenden Fragestellungen:

- Wie sollen die Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedsstaaten aufgeteilt werden?
- Wie können die jeweiligen Aufgaben der europäischen Institutionen besser festgelegt werden?
- Wie können Kohärenz und Effizienz des außenpolitischen Handelns der Union sichergestellt werden?
- Wie kann die Legitimation der Union gestärkt werden?

Diese Ansätze als Grundlage der zukünftigen Verfassung Europas sollen Antworten auf die vom Europäischen Rat gestellten Forderungen geben. Aus diesem Grund schlägt der Konvent vor:

- eine bessere Aufteilung von Kompetenzen der Union und der Nationalstaaten zu betreiben.
- die bestehenden Verträge zusammenzufassen und die Union mit einer Rechtspersönlichkeit auszustatten.
- die Handlungsmöglichkeiten der Institutionen zu vereinfachen.
- einen neuen Maßstab für Demokratie, Transparenz und Effizienz in der EU zu setzen. Dies beinhaltet die Einbindung der nationalen Parlamente in die Legitimation des europäischen Projekts sowie die Vereinfachung des Entscheidungsprozesses und mehr Transparenz und Verständlichkeit der Funktionen der Institutionen.

- die Struktur zu verbessern und die Rolle aller drei Organe in Anbetracht der Erweiterung zu stärken.

Die Verfassung soll die im Vertrag von Nizza (Dezember 2000) beschlossene Grundrechtscharta als zentrales Element beinhalten.

Zusammensetzung des Konvents

Der gesamte Reformkonvent besteht aus:

- 15 Vertretern der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten, d.h. ein Vertreter pro
Mitgliedsstaat
- 13 Vertreter der Staats und Regierungschefs der Beitrittsländer, d.h. ein Vertreter pro

Beitrittsland. Diese Vertreter sind bei Abstimmungen nicht stimmberechtigt.

- 30 Vertreter der nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten, d.h. zwei pro Parlament.
- 26 Vertreter der nationalen Parlamente der Beitrittsländer, d.h. zwei pro Parlament.

Diese Vertreter sind bei Abstimmungen nicht stimmberechtigt.

- 16 Vertreter aus dem Europäischen Parlament
- 2 Vertreter aus der Europäischen Kommission
- Dem Präsidium des Reformkonvents, bestehend aus elf Mitgliedern neben dem Präsidenten:

- 2 Vizepräsidenten
- 2 Abgeordnete des Europäischen Parlaments
- Vertreter der Regierungen Spanien, Dänemark und

Griechenland, welche die Präsidentschaft des Ministerrats in den folgenden drei Monaten stellten

- 2 nationale Parlamentarier
- 2 Vertreter der Kommission

Neben diesen festen Mitgliedern des Konvents ist es verschiedenen Institutionen möglich Beobachter zu entsenden, die an den regelmäßigen Plenarsitzungen des Konvents teilnehmen können. Die Beobachterzahl setzt sich wie folgt zusammen:

- 3 Beobachter des europäischen Wirtschaft- und Sozialausschusses
- 6 Beobachter aus dem Ausschuss der Regionen
- 3 Vertreter der Sozialpartner
- der europäische Bürgerbeauftragte

Der Konvent stellt durch die Nutzung einer eigenen Homepage einen Kontakt zur europäischen Öffentlichkeit her. Anderen Organisationen wie NGOs wurde durch ein Forum das Einbringen eigener Vorschläge ermöglicht.

Während der ersten Sitzungen des Konvents wurde vom Präsidium die Bildung eines Jugendkonvents vorgeschlagen, der ähnlich wie der Konvent organisiert sein soll. Durch ihn ist es den Jugendlichen möglich sich über die Arbeit des Reformkonvents zu informieren und selber zur Zukunft Europas beizutragen.

Organisation der Arbeit des Konvents

Die Ausarbeitung eines Vertrages zur europäischen Verfassung ist in drei Abschnitte eingeteilt:

[...]

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Der Europäische Konvent und der Entwurf des Vertrages zu einer Verfassung für die Bürger Europas
Université
Vrije University Brussel  (Vesalius College)
Note
A
Auteur
Année
2003
Pages
18
N° de catalogue
V17768
ISBN (ebook)
9783638222570
Taille d'un fichier
407 KB
Langue
allemand
Annotations
Verfasst für die Friedrich-Ebert-Stiftung, Büro Brüssel im September 2003. Sehr aktuelles Thema!!! Für weitere Informationen oder Artikel zu dem Thema bin ich unter folgender E-Mail zu erreichen: blazingflame_1@hotmail.com
Mots clés
Europäische, Konvent, Entwurf, Vertrages, Verfassung, Bürger, Europas
Citation du texte
Arne Noack (Auteur), 2003, Der Europäische Konvent und der Entwurf des Vertrages zu einer Verfassung für die Bürger Europas, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17768

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