Die Arbeitsgrundlage des Textes ist der Anspruch, zwei großen Philosophen gerecht zu werden. Deshalb bemüht sich die Darstellung von Kants ethischer Theorie und Fichtes Religionslehre um die Nähe zum Text und versucht doch, in kritischer Distanz zu einem eigenen Standpunkt zu kommen.
Die praktische Philosophie Kants und seine Postulatenlehre ist Thema des ersten Kapitels. Sie bilden den Ausgangspunkt für Fichtes Moralbegründung in der Religionslehre. Weil Fichte darin einen anderen Weg als Kant einschlägt, wird der Lehre von den Postulaten besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Zielsetzung ihrer Darstellung ist der Versuch, eine Antwort auf die Frage zu finden, ob das Kernstück in der "Dialektik" der "Kritik der reinen Vernunft", nämlich der Begriff "des höchsten Gutes" und die Postulate "Gott", "Freiheit" und "Unsterblichkeit der Seele" nachweislich eine Inkonsequenz Kants im System der praktischen wie theoretischen Vernunft widerspiegelt.
Weil Fichtes Reflexionsniveau in der "Anweisung" den methodischen Ort seiner philosophischen Theorie impliziert und für diese die transzendentale Fragestellung Kants Bedingung ist, wird im zweiten Kapitel die Antwort Kants und Fichtes auf die Frage "Was kann ich wissen?" kurz beleuchtet. Eine Skizze ihrer Methodik in der theoretischen Philosophie soll gemeinsame Ansätze und unterschiedliche Weiterführungen andeuten, so dass die Struktur ihres transzendentalen Fragens in ihren konstitutiven Schwerpunkten ausgelotet wird.
Im Anschluss daran wird im Rekurs auf den zweiten Vortrag der Wissenschaftslehre von 1804 der methodische Weg Fichtes zum Absoluten skizziert, da Fichtes Religionslehre von 1806, "Die Anweisung zum seligen Leben" die in der Wissenschaftslehre von 1804 systematisch erarbeitete höchste Einheit von Sein und Denken zum Ausgangspunkt hat. Dieses Vorgehen soll den Boden bereiten für die dann folgende systematische Darstellung von Fichtes Relionslehre. Der Exkurs zur Wissenschaftslehre erscheint angebracht, um aus ihrer Perspektive von 1804 die "Anweisung" in den Zusammenhang von Fichtes philosophischer Konzeption zu integrieren.
Die Aufgabe, die "Anweisung" in ihrer leitmotivischen Aussage "Es ist, außer Gott, gar nichts wahrhaftig" aus dem Kontext der praktischen Philosophie Kants zu beleuchten, wird sich besonders Fichtes Antworten auf die Fragen "Was soll ich tun?" und "Was darf ich hoffen?" zuwenden, um seine Moralbegründung darzustellen.
Inhalt
Einleitung
Kapitel 1 Die praktische Philosophie Kants als Hintergrund für Fichtes Religionslehre
1.1 Kants Anspruch an eine Moralphilosophie
1.2 Kants Pflichtbegriff
1.3 Der kategorische Imperativ
1.4 Die Korrelation von Freiheit und Sittlichkeit
1.4.1 Das Faktum der Vernunft
1.4.2 Der Mensch als Bürger zweier Welten: Die Begriffe "intelligibler" und "empirischer" Charakter
1.5 Die Postulatenlehre
1.5.1 Die Konzeption des höchsten Gutes: Ist die Einheit von Tugend und Glückseligkeit möglich?
1.5.2 Die Antinomie der praktischen Vernunft
1.5.3 Die Postulate der Unsterblichkeit der Seele und der Existenz Gottes: Garanten des höchsten Gutes?
1.5.4 Das Postulat der Freiheit
1.5.5 Schlußbetrachtung zur Postulatenlehre
Kapitel 2 Der transzendentale Fragehorizont bei Kant und Fichte
2.1 Kant und Fichte: Die Frage nach der Einheit der Erkenntnis
2.2 Synthesis und Transzendentalphilosophie
2.3 Die "Ding an sich"-Problematik
2.4 Fichtes Entwicklung der Transzendentalphilosophie
2.4.1 Fichte und Spinoza
Kapitel 3 Der transzendentale Aufbau der Religionslehre
3.1 Der Aufstieg zum Absoluten: Die "Anweisung zum seligen Leben" aus der Perspektive der Wissenschaftslehre von 1804
3.2 Das "in sich geschlossene Singulum"
3.3 Die Differenz des Absoluten zum absoluten Wissen: Das Gesetz der Projektion
3.3.1 Der Begriff der absoluten Liebe als höchstes Einheits- und Spaltungsprinzip
3.3.2 Das Gesetz der Reflexion
3.4 Das Schema der Fünffachheit
3.4.1 Der Standpunkt der Sinnlichkeit
3.4.2 Die Stufe der Legalität
3.4.3 Der Standpunkt der Moralität
3.4.4 Der Standpunkt der Religion
3.4.5 Der Standpunkt der Wissenschaft
Kapitel 4 Die Kantischen Postulate aus der Perspektive von Fichtes Religionslehre
4.1 Die Glückseligkeit "jenseits des Grabes":
Die Unsterblichkeit der Seele in der Religionslehre
4.2 Freiheit als unerläßliche Bedingung der Sittlichkeit - Kants Freiheitspostulat im Lichte der Anweisung
4.3 "Es ist, außer Gott, gar nichts wahrhaftig"
Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Einleitung
Das Studium von Kants Kritik der praktischen Vernunft spielte für Fichtes philosophische Entwicklung eine entscheidende Rolle, wie seine Aussage darüber belegt: "Ich lebe in einer neuen Welt, seitdem ich die Kritik der praktischen Vernunft gelesen habe" (GAIII,I,167).[1] Die Kritik der reinen Vernunft dürfte gleichermaßen zu Fichtes Sinneswandel beigetragen haben, da sie Voraussetzung zum Verständnis der zweiten Kritik ist. Kants philosophischer Einfluß auf Fichte war so entscheidend, daß dieser sich vom Determinismus abwandte. Hatte Fichte zuvor die Ansicht vertreten, jede menschliche Handlung erfolge mit Notwendigkeit aus einem Ursache-Wirkungs-Prinzip, so überzeugte ihn das Studium der Kantischen Kritiken von der Freiheit der Vernunft.[2] Die Konzeption eines unbedingten Sollens in der Formulierung des kategorischen Imperativs sowie die der Korrelation von Freiheit und Sittengesetz bewirkten eine "kopernikanische Wende" in Fichtes Denken hin zur selbstbestimmenden Vernunft. Dies ließ ihn in einem Brief schreiben, er sei jetzt "gänzlich überzeugt, daß der menschliche Wille frei sei, und daß Glückseligkeit nicht der Zweck unseres Daseins sei, sondern Glückswürdigkeit." (GAIII;1,171) Dennoch kritisierte Fichte die Grundlagen der Kantischen Ethik in der Anweisung zum seligen Leben scharf, und grenzte sich in seiner mit der Religionsphilosophie einhergehenden ethischen Konzeption expressis verbis von Kant ab.
Da Philosophieren immer in einem Verhältnis von Philosophen zueinander geschieht, das Gemeinsamkeiten bestätigt oder Unterschiede und konkrete Gegensätze herausarbeitet, ist die Vorgehensweise der vorliegenden Arbeit, sich nicht von einer Interpretation Fichte gegen Kant oder vice versa leiten zu lassen, sondern die Aufmerksamkeit auf strukturelle Gemeinsamkeiten im vermeintlichen oder behaupteten Unterschied zu richten. Die Kritik Fichtes an den Grundlagen der Moraltheorie Kants gab den Anstoß, die Leitbegriffe der praktischen Philosophie Kants textnah und im Zusammenhang darzustellen, so daß es möglich ist, im Anschluß seine Kritik zu relativieren.
Die Arbeitsgrundlage ist der Anspruch, zwei großen Philosophen gerecht zu werden. Deshalb bemüht sich die Darstellung von Kants ethischer Theorie und Fichtes Religionsphilosophie um die Nähe zum Text und versucht doch, in kritischer Distanz zu einem eigenen Standpunkt zu kommen.
Die praktische Philosophie Kants und seine Postulatenlehre ist Thema des ersten Kapitels. Sie bilden den Ausgangspunkt für Fichtes Moralbegründung in der Religionslehre. Weil Fichte darin einen anderen Weg als Kant einschlug, wird der Lehre von den Postulaten besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Zielsetzung ihrer Darstellung ist der Versuch, eine Antwort auf die Frage zu finden, ob das Kernstück in der "Dialektik" der Kritik der praktischen Vernunft, nämlich der Begriff des "höchsten Gutes" und die Postulate "Gott", "Freiheit" und "Unsterblichkeit der Seele", nachweislich eine Inkonsequenz Kants im System der praktischen wie theoretischen Vernunft widerspiegelt.
Weil Fichtes Reflexionsniveau in der Anweisung den methodischen Ort seiner philosophischen Theorie impliziert und für diese die transzendentale Fragestellung Kants Bedingung ist, wird im zweiten Kapitel die Antwort Kants und Fichtes auf die Frage, "Was kann ich wissen?" kurz beleuchtet. Eine Skizze ihrer Methodik in der theoretischen Philosophie soll gemeinsame Ansätze und unterschiedliche Weiterführungen andeuten, so daß die Struktur ihres transzendentalen Fragens in ihren konstitutiven Schwerpunkten ausgelotet wird.
Im Anschluß daran wird im Rekurs auf den zweiten Vortrag der Wissenschaftslehre von 1804 der methodische Weg Fichtes zum Absoluten skizziert, da Fichtes Religionslehre von 1806, Die Anweisung zum seligen Leben, die in der Wissenschaftslehre von 1804 systematisch erarbeitete höchste Einheit von Sein und Denken zum Ausgangspunkt hat. Dieses Vorgehen soll den Boden bereiten für die dann folgende systematische Darstellung von Fichtes Religionslehre. Der Exkurs zur Wissenschaftslehre erscheint angebracht, um aus ihrer Perspektive von 1804 die Anweisung in den Zusammenhang von Fichtes philosophischer Konzeption zu integrieren.
Die Aufgabe, die Anweisung in ihrer leitmotivischen Aussage "Es ist, außer Gott, gar nichts wahrhaftig" aus dem Kontext der praktischen Philosophie Kants zu beleuchten, wird sich besonders Fichtes Antwort auf die Fragen "Was soll ich tun?" und "Was darf ich hoffen?" zuwenden, um seine Moralbegründung darzustellen.
Das vierte Kapitel betrachtet die Postulatenlehre im Spiegel der Religionslehre Fichtes. Eine Schlußbetrachtung faßt die Ergebnisse dieser Arbeit noch einmal zusammen.
Kapitel 1 Die praktische Philosophie Kants als Hintergrund für Fichtes Religionslehre
1.1 Kants Anspruch an eine Moralphilosophie
Alle Philosophie, deren Lehren auf apriorischen Prinzipien ruhen, nennt Kant zu Beginn der Grundlegung der Metaphysik der Sitten"reine Philosophie", die in Logik und Metaphysik unterschieden wird (BAIIIff)[3] ; die Metaphysik wiederum wird nochmals in zwei Gebiete geteilt: Die "Metaphysik der Natur" und die "Metaphysik der Sitten" (GMS;BAVIf). In der Metaphysik der Sitten, auch Ethik genannt, findet sich ein empirischer und ein rationaler Aspekt, wobei der empirische als "praktische Anthropologie", der rationale dagegen mit dem Begriff "Moral" bezeichnet werden kann. Kant stellt sich in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten die Aufgabe, eine reine Moralphilosophie zu begründen, die keinerlei empirische Elemente enthält. Wären empirische Elemente in einer Moralphilosophie anzutreffen, müßte diese de facto der praktischen Anthropologie zugeordnet werden. Um aber die oberste Norm in der Beurteilung der Sitten festzusetzen, muß eine Metaphysik der Sitten den Ursprung der a priori in der Vernunft liegenden praktischen Grundsätze erforschen. Mit Hilfe dieser Grundsätze entwickelt Kant einen Leitfaden, der die Metaphysik der Sitten von jeglichen empirischen Elementen befreit. Denn er bemüht sich, seinem Anspruch gerecht zu werden, nach dem eine reine Moralphilosophie ihr Augenmerk ausschließlich auf Prinzipien a priori richtet, die den Willen bestimmen. Dieser kann deshalb ein reiner Wille genannt werden (vgl.GMS;BAXIIf.). Aus diesem Grunde untersucht eine Metaphysik der Sitten - im Gegensatz zur Psychologie - "die Idee und die Prinzipien eines möglichen reinen Willens ..., und nicht die Handlungen und Bedingungen des menschlichen Wollens überhaupt." (ebd.)
Das praktische Vermögen der Vernunft sieht Kant als die Möglichkeit, auf den Willen Einfluß zu nehmen. Ihre wahre Bestimmung charakterisiert er so, daß sie "einen, nicht etwa in anderer Absicht als Mittel, sondern an sich selbst guten Willen" hervorbringen muß (GMS;BA6f). In dieser Bestimmung folgt Kant dem programmatischen Satz des ersten Abschnitts der Grundlegung:
"Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein guter Wille." (GMS;BA1,2)
In diesem provokativ klingenden Satz kann die Aufforderung an den Menschen gesehen werden, sich in seinem Denken und Handeln die Frage vorzulegen, ob seine Absichten "gut" sind. Dabei ist nicht relevant, in welchem Zusammenhang sich der Wille äußert; er ist nicht in einer Beziehung gut und in der anderen schlecht: "Er ist, kurz gesagt, gut ohne Einschränkung oder besondere Bestimmung oder Vorbehalt."[4] Kant vertritt die Auffassung, daß ein an sich selbst guter Wille durchaus im natürlichen gesunden Verstand vorgefunden wird und deshalb nicht gelehrt, sondern vielmehr aufgeklärt werden müsse. Doch wenn der Begriff eines an sich selbst guten Willens als Bedingung aller moralischen Handlungen gelten soll, muß ihm eine Analyse des Pflichtbegriffes vorausgehen, da dieser den Begriff eines guten Willens, wenn auch "unter gewissen subjektiven Einschränkungen und Hindernissen enthält ...," die ihn aber um so mehr hervortreten lassen (GMS;BA8).
1.2 Kants Pflichtbegriff
Kants Definition von Pflicht hat nicht nur Anlaß zu den unterschiedlichsten Diskussionsstandpunkten gegeben, sondern auch zu mißverständlichen Interpretationen verleitet.[5] In der genauen Beschreibung der Pflicht versucht Kant in erster Linie, unsere Handlungen nach ihrem moralischen Wert zu untersuchen. Er differenziert dabei zwischen Handlungen, die zwar einer Neigung entspringen und dennoch pflichtmäßig genannt werden können, und denjenigen, die ausschließlich eine moralische Maxime zur Grundlage haben und deshalb als Pflichterfüllung gelten.
Schillers bekannte Distichen, mit denen er Kants Pflichtbegriff kritisiert, werfen ein Licht auf scheinbare Implikationen im Begriff der Pflicht: Nach Schillers Kant-Verständnis gelten nur die Handlungen als moralisch, die einerseits aus Pflicht erfolgen und andererseits eine Gegenposition zur Neigung einnehmen. Genau dies ist ein Mißverständnis, denn für Kant definieren sich diese Handlungen durchaus nicht als die eigentlich moralischen, wie sich bei genauerer Betrachtung zeigen wird.[6] Aus der präzisen Unterscheidung zwischen Handlungen aus Pflicht oder aus Neigung läßt sich auf Kants Absicht in seiner ethischen Konzeption schließen: er will eine von allem Empirismus freie Moralphilosophie entwickeln. Deshalb bezeichnet Kant Handlungen als moralisch gut nur dann, wenn sie aus Pflicht, unabhängig von jeder Neigung, die im empirischen Bereich angesiedelt ist, geschieht. Diese Bestimmung trennt konsequent zwischen pflichtmäßigen Handlungen, die sinnlichen Motivationen entspringen, und denjenigen, die auf einem apriorisch formulierten Gesetz beruhen. Dabei geht es Kant in dieser Differenzierung im wesentlichen um den "innern Wert" und "moralischen Gehalt" einer Handlung (GMS;BA9). Das wiederum impliziert, daß der moralische Wert einer Handlung schon im Denken bestimmt wird, denn dort wird der Entschluß zum Handeln gefaßt, und die sich hinter ihm verbergende Absicht kann gut oder schlecht sein. Im Denken soll bereits die Entscheidung für das unbedingt Gute fallen, entgegen allen subjektiven Wünschen und äußeren Bedingungen. Der moralische Wert einer Handlung liegt deshalb auch nicht in der daraus erwarteten Wirkung, sondern im Willen eines vernünftigen Wesen, in dem das Gute präsent ist. Kant charakterisiert das Gute "als die Vorstellung des Gesetzes an sich selbst, die freilich nur im vernünftigen Wesen stattfindet ..." (GMS;BA15,16). Mit dieser Definition beschreibt er als Bestimmungsgrund des Willens ein "Selbstverhältnis" der Vernunft:[7] Indem der Mensch reflektiert, erschließt er sich das moralische Gesetz als Vorstellung. Deshalb ist diese Vorstellung des Gesetzes in der Vernunft zugleich objektiver Grund und Anstoß seines Willens und steht auf einer Werteskala über jeder Art von äußerer Motivation für eine Handlung. Nur diese beschriebene Innengesetzlichkeit als Handlungsgrund kann "Gegenstand der Achtung" sein, welche kein dunkles, unbestimmtes Gefühl ist, das von außen affiziert wurde, sondern aus der Vernunft selbst entspringt:
"Was ich unmittelbar als Gesetz für mich erkenne, erkenne ich mit Achtung, welche bloß das Bewußtsein der Unterordnung meines Willens unter einem Gesetze, ohne Vermittelung anderer Einflüsse auf meinen Sinn, bedeutet." (GMS; BA17,Anm.)
Aus diesem Grunde verhält sich zwar das Gefühl der Achtung analog zu Neigung und Furcht, hat aber als seinen Gegenstand nur das Gesetz, das der Mensch sich selbst auferlegt, weshalb es nicht durch einen Einfluß empfangen, sondern durch Vernunft selbst gewirkt ist (vgl.GMS;ebd.). Dabei ergibt sich die Frage, wie dieses Gesetz beschaffen sein muß, um eine reine Achtung zu erzeugen. Denn diese reine Achtung soll frei von Emotionalität und daraus folgenden Neigungen sein. Die Antwort Kants lautet: Das Gesetz muß den Anspruch eines allgemeingültigen Charakters in allen Handlungen erfüllen und als Prinzip des Willens gelten. Jede subjektive Entscheidung sollte deshalb die Frage, ob ihre Maxime jederzeit ein für alle Menschen gültiges Gesetz sein könnte, eindeutig bejahen können (vgl.GMS;BA17). Wenn eine Maxime als eine besondere Art von Prinzip zu verstehen ist, kann sie als das subjektive Prinzip des Handelns definiert werden.[8] Da das Wort "Prinzip" wörtlich "Anfang" bedeutet, in der Übersetzung des griechischen Wortes arch, von dem es sich ableitet, darf es genaugenommen keinen höheren Grund haben. Somit wäre das Grund-Folge-Verhältnis für den idealtypischen Fall, in dem Handlungen aus Gesetzen abgeleitet werden: Das Gesetz wird aus einem vernünftigen Denken erzeugt, welches eine Fähigkeit des Menschen ist; aus Achtung für das Gesetz trifft das Vernunftdenken eine subjektive Entscheidung, die dem objektiv erkannten Gesetz entspricht, und in der seiner Maßgabe folgenden Handlung erfüllt der Mensch seine Pflicht. In der Konsequenz kann nach Kant nur diese reine Gesetzmäßigkeit als Prinzip des Willens zugrundegelegt werden, "wenn Pflicht nicht überall ein leerer Wahn und chimärischer Begriff sein soll" (GMS;BA17). Ein "vollkommen guter Wille" befolgt also das allgemeingültige, objektive Gesetz nur durch die Vorstellung des Guten (GMS;BA38). Die im Denken erkannte Notwendigkeit, die in der Folge die Handlung bestimmt, entspricht dem Begriff der Pflicht: Es ist "die Notwendigkeit meiner Handlungen aus reiner Achtung fürs praktische Gesetz ..., was die Pflicht ausmacht" (GMS;BA20). Kant impliziert also, daß jeder Mensch weiß, was er zu tun habe, um ehrlich und gut zu sein. Er räumt deshalb dem praktischen Urteilsvermögen gegenüber einem theoretischen Gebrauch der Vernunft eine höhere Kompetenz ein. Denn entsprechend der Kritik der reinen Vernunft verliert sich die theoretische Vernunft in Widersprüche, wenn sie den gesicherten Boden der Erfahrung verläßt; die praktische Vernunft hingegen gewinnt erst dann an Urteilskraft, wenn sie alle sinnlichen Motivationen ausschließt.
Kants hoher Anspruch an Moral läßt gleichwohl den Schluß nicht zu, daß er infolge mangelnder Menschenkenntnis den Menschen überschätzt habe. Er wußte, daß der Mensch "in sich selbst ein mächtiges Gegengewicht gegen alle Gebote der Pflicht" fühlt, das entgegen aller Vernunft gewissen Neigungen und Bedürfnissen nachzugeben versucht, um so vermeintlich "Glückseligkeit" zu erreichen (GMS;BA23). Aus diesem Grunde muß nach Kants Aussage eine "gemeine Menschenvernunft" unterrichtet werden, um zu wirklich sittlichem Handeln zu reifen (GMS;BA23f.). In der Kultivierung der Vernunft kann sie dann aber die "natürliche Dialektik" überwinden, die einen Hang erzeugt, gegen die strengen Gesetze der Pflicht zu "vernünfteln" (GMS;BA23). Anders formuliert heißt das, daß Menschen auf die eine oder andere Weise ihre Handlungen immer rechtfertigen, da dies ihrem Bedürfnis entspringt, ihren Neigungen nachzugeben, obwohl sie dem in ihrer Vernunft angelegten Wissen über richtiges und falsches Handeln Folge leisten wollen. Deshalb hat die Philosophie die Aufgabe, den gesunden Menschenverstand mit Hilfe der Wissenschaft, die das System der Sitten vollständig erfaßt, über ein natürlich moralisches Handeln hinauszuführen. Das bedeutet, daß sittliches Handeln bewußt gemacht werden muß, indem das Wissen im Rekurs auf die philosophische Wissenschaft erweitert und gefestigt wird, um sich den strengen Gesetzen der Pflicht annähern zu können (ebd.). Kant ist sich der psychischen Dispositionen des Menschen durchaus bewußt, und er weiß, daß sein Pflichtgebot, mit dem er den Maßstab für den moralischen Wert von Handlung vorgibt, häufig mit egozentrischen Zwecken in Konflikt gerät:
"Ich will aus Menschenliebe einräumen, daß noch die meisten unserer Handlungen pflichtmäßig seien; sieht man aber ihr Tichten und Trachten näher an, so stößt man allenthalben auf das liebe Selbst, was immer hervorsticht, worauf, und nicht auf das strenge Gebot der Pflicht, welches mehrmalen Selbstverleugnung erfordern würde, sich ihre Absicht stützet." (GMS; BA 28).
Diese Aussage gipfelt darin, daß die "Vernunft für sich selbst und unabhängig von allen Erscheinungen gebiete, was geschehen soll ... " (GMS;BA28) und daß die Ideen der Pflicht nicht aufgegeben werden dürfen. Jedoch schließt er nicht aus, daß es in der Welt womöglich noch keine Handlung gab, die diesen - von allen empirischen Motivationen freien - moralischen Anspruch erfüllte.
Wie kann Kant dann entgegen aller Erfahrung, sozusagen wider besseres Wissen, darauf dringen, ein apodiktisches Gesetz der Pflicht zu fordern? Die Antwort auf diese Frage gibt er in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, indem er der reinen Vorstellung der Pflicht und des sittlichen Gesetzes den größten Einfluß auf den Menschen einräumt (GMS;BA34). Da die apriorischen sittlichen Begriffe in der Vernunft zu finden sind, müssen sie nach Kants Auffassung formuliert werden, um moralische Gesetze auf die Gemeinschaft der Menschen anwenden zu können. Ziel dieses moralischen Anspruchs ist es, "reine moralische Gesinnungen zu bewirken und zum höchsten Weltbesten den Gemütern einzupfropfen." (GMS;BA35) Weil nur vernünftige Wesen die Fähigkeit besitzen, nach einer Vorstellung der Gesetze zu handeln, jedoch der Wille dieser Wesen nicht immer der Vernunft entspricht, müssen die Gesetzesvorstellungen in Form von Imperativen formuliert werden. Ein Imperativ, das heißt, die Vorstellung eines objektiven Prinzips, die sich durch ein Sollen artikuliert, zeigt die Relation zwischen einem objektiven Gesetz der Vernunft und dem subjektiven Willen, wobei diese jedoch häufig divergieren.
Deshalb soll der nächste Schritt in Kants "Handlungstheorie"[9] zeigen, wie man von dem formalen Begriff der Gesetzmäßigkeit, die den Willen bestimmen soll, zu den unterschiedlichsten Pflichten und moralischen Handlungen des täglichen Lebens kommt. Dazu muß die Materie betrachtet werden, mit der dieser formale Begriff gefüllt werden soll. Die materialen menschlichen Maximen basieren auf Neigungen zu bestimmten Objekten. Um dem Anspruch einer autonomen Moralphilosophie zu entsprechen, müssen diese Maximen mit Hilfe des Prinzips der Universalität angenommen oder verworfen werden.[10] Das Prinzip der Universalität, den allgemeingültigen Anspruch für alle vernünftigen Wesen, formuliert in der Moralphilosophie Kants der kategorische Imperativ.
1.3 Der kategorische Imperativ
Mit dem Begriff des Imperativs fächert Kant in drei Schritten systematisch das Gebiet der praktischen Vernunft - des menschlichen Wollens und Handelns - auf. Der erste Schritt im vorangegangenen Kapitel zeigte die Ableitung des Imperativs aus dem Pflichtbegriff. In diesem Kapitel soll im zweiten Schritt eine Analyse der möglichen Formen der Imperative Aufschluß ihrer ethischen Struktur geben und im dritten Schritt die Verbindlichkeit des Imperativs geprüft werden.[11] Die allgemeine Definition eines Imperativs lautet nach Kant:
"Die Vorstellung eines objektiven Prinzips, sofern es für einen Willen nötigend ist, heißt ein Gebot (der Vernunft) und die Formel des Gebots heißt Imperativ." (GMS; BA37)
Dabei ist hervorzuheben, daß Imperative ausschließlich den menschlichen Willen bestimmen, da ein göttlicher und demzufolge heiliger Wille das Gute wollen würde, ohne dazu aufgefordert werden zu müssen.[12] Imperative sind also Gebote, die das Wollen einer Handlung für den Menschen durch das Sollen dieser Handlung bestimmen. Zu ihrer genaueren Bestimmung trifft Kant die Unterscheidung zwischen hypothetischen und kategorischen Imperativen. Die hypothetischen Imperative beschreibt er in zwei möglichen Formen: Handelt man, weil der Zweck der Handlung möglicherweise gut ist, aber die Frage relevant ist, wie er erreicht wird, heißt diese Form des Imperativs problematischer Imperativ. Problematische Imperative können deshalb auch Imperative der Geschicklichkeit heißen (vgl.GMS;BA40f.).[13] Richtet sich die Handlung auf den Zweck, den man bei allen vernünftigen Wesen als eine Naturnotwendigkeit voraussetzen kann, nämlich die eigene Glückseligkeit, wird dieser Imperativ assertorisch genannt (vgl.GMS;BA44). Der Imperativ dagegen, dem keine "durch ein gewisses Verhalten zu erreichende Absicht als Bedingung" zugrunde liegt, weil er "dieses Verhalten unmittelbar gebietet", wird kategorisch genannt (GMS;BA43). Das bedeutet also, daß der kategorische Imperativ sich auf keine Materie der Handlung bezieht und weder Erfolg noch Mißerfolg der ausgeführten Handlung berücksichtigt. Er betrifft nur die Form und das Prinzip, aus dem diese Handlung erfolgen soll; entscheidend ist deshalb die Gesinnung, aus der gehandelt wird. Sie allein bestimmt auch, ob die Handlung moralisch gut ist. Aus diesem Grunde nennt Kant den kategorischen Imperativ auch Imperativ der Sittlichkeit.
In dieser Differenzierung tritt Kants Absicht klar zutage: Der kategorische Imperativ soll sich in seiner Sollensforderung strikt von den hypothetischen Imperativen abheben. Der Grund: sittliche Imperative sollen verhindern, daß die Menschen unter gegebenen Umständen auch die Mittel zu einem Zweck billigend in Kauf nehmen oder ihre Handlungen durch einen vorgegebenen Zweck bestimmen lassen. Kategorische Imperative sind somit unbedingt und frei von materialen Inhalten allein dem für alle vernünftigen Wesen geltenden Sittengesetz verpflichtet.
Im nächsten Schritt klärt Kant die Struktur des kategorischen Imperativs und gibt eine Antwort auf die implizite Frage, wie diese Imperative möglich sind, sofern sie den Willen in ihrem Sinne nötigen (vgl . GMS;BA44,45). Für die Imperative der Geschicklichkeit oder pragmatische Imperative steht das nach Kants Ansicht außer Frage, denn wer ein bestimmtes Objekt als Ziel seiner Handlung will, denkt sich verursachend und bezieht den Gebrauch der Mittel gedanklich mit ein. Dieser Imperativ ist ein analytischer Satz, denn der pragmatische Imperativ erschließt sich den Begriff notwendiger Handlungen zu einem bestimmten Zweck bereits aus dem Begriff des Wollens dieses Zweckes. Der kategorische Imperativ dagegen ist nach seiner Definition "ein synthetisch-praktischer Satz a priori" (GMS;BA50,51). In der Strukturbeschreibung des kategorischen Imperativs als synthetisch-apriorischer Satz ergibt sich allerdings die Schwierigkeit, die Frage zu beantworten, wie in der praktischen Philosophie synthetische Sätze a priori möglich sind, da dies schon im Bereich theoretischer Erkenntnisse mit Problemen verbunden ist. Die Kritik der reinen Vernunf t formuliert als eigentliche Aufgabe der reinen Vernunft die Frage: "Wie sind synthetische Urteile a priori möglich?" (KrV;B18ff.). Alle synthetisch-apriorischen Sätze der theoretischen Vernunft müssen, um diese Aufgabe zu lösen, zu den Anschauungen der sinnlichen Welt "Begriffe des Verstandes, die für sich selbst nichts als gesetzliche Form überhaupt bedeuten" hinzufügen, auf denen dann "alle Erkenntnis einer Natur beruht" (GMS;BA111). Diese knappe Aussage der Grundlegung geht auf die bereits in der Kritik der reinen Vernunft gegebene Auflösung der Frage zurück (vgl.KrV;B73).
Um die Problematik darzustellen, die Kant in der praktischen Philosophie in der Vermittlung von Freiheits- und Naturgesetzen zu lösen hat, erscheint ein Exkurs in die theoretische Philosophie angezeigt, der zeigen soll, wie Kant die Möglichkeit synthetisch-apriorischer Sätze aus der theoretischen Perspektive der Vernunft konzipiert hat.
Die Frage ist, wie die Erkenntnis der Natur unter der Voraussetzung synthetisch-apriorischer Sätze zustande kommt. Eine Synthesis im Verstande entsteht, weil in den uns innewohnenden reinen Anschauungen a priori - Raum und Zeit - das angetroffen wird, was nicht im Begriff, aber in der Anschauung, die ihm entspricht, a priori zu finden ist und mit jenem synthetisch verbunden werden kann, weshalb aber die Urteile "nie weiter, als auf Gegenstände der Sinne reichen und nur für Objekte möglicher Erfahrung gelten können" (KrV;B73). Das heißt, um von den in der Anschauung gegebenen komplexen, noch unstrukturierten Empfindungen, die sich in Raum und Zeit ausbreiten, zur Erkenntnis eines objektiven Gegenstandes zu gelangen, muß es das verbindende Element des Begriffes geben, das wiederum unabhängig von der sinnlichen Anschauung ist. Die Synthesis wird also aufgrund von Begriffen geleistet, die diese Empfindungen zu einer Einheit zusammenfügen und sie benennen. Da die Begriffe nicht aus den Empfindungen stammen, muß ihnen auch ein synthetisierendes Moment zugrunde liegen, das sie in Anwendung bringt und welches deshalb auf einer höheren Stufe der Einheit stehen muß. Diese einheitsstiftende Verbindung kann nur im Subjekt aufgefunden werden, weil sie vor aller empirischer und begrifflich-kategorialer Verknüpfung liegt. Kant nennt diese nicht mehr hintergehbare Vorstellung die "ursprüngliche Apperzeption", die spontan im Actus des "Ich denke", welches "alle meine Vorstellungen begleiten können" muß, das allem Bewußtsein zugrunde liegende Selbstbewußtsein beschreibt (KrV;B132f.). Aus diesem Grunde hat die reine oder auch ursprüngliche Apperzeption den Status einer transzendentalen Einheit, weil sie "in allem Bewußtsein ein und dasselbe ist" (KrV;B132). Als diese Einheit leistet sie nicht das konkrete Zusammenfassen der Komplexität der Vorstellungen unter einen reinen oder empirischen Begriff, sondern sie ist die Bedingung der Möglichkeit für das erscheinende Moment des "Ich denke" in einem transzendentalen Bewußtsein. Da also der methodische Ort des "Ich denke" vor aller Erfahrung liegt und mit dem empirisch-psychologischen Ich nichts gemein hat, muß es als allem Bewußtsein und Selbstbewußtsein zugrunde liegend gedacht werden.[14] Kant fand so in der transzendentalen Apperzeption den obersten Grundsatz, "um die Möglichkeit der Erkenntnis a priori aus ihr zu bezeichnen." (KrV;B132f.) Nach seiner theoretischen Konzeption sind synthetische Urteile a priori in der Wissenschaft dann möglich, wenn die formalen Bedingungen der Anschauung a priori, die Synthesis der Einbildungskraft, und die notwendige Einheit derselben in einer transzendentalen Apperzeption auf die Möglichkeit einer Erfahrungserkenntnis bezogen werden. Daraus folgt, daß "die Bedingungen der Möglichkeit der Erfahrung überhaupt... zugleich Bedingungen der Möglichkeit der Gegenstände der Erfahrung ... " sind und "darum objektive Gültigkeit in einem synthetischen Urteile a priori" erhalten (KrV;B197f,A158f.).
Worauf sich wiederum die transzendentale Apperzeption gründet, ließ Kant unbeantwortet. Diese fehlende Antwort war dann für Fichte Antrieb, die Frage nach einem höher liegenden Einheitspunkt zu stellen, aus dem sich in der Konsequenz das Bewußtsein in der Form von Denken und Handeln oder Verstand und Wille als etwas Sekundäres ableiten läßt.[15]
Soweit der Exkurs in Kants theoretische Philosophie. Analog zu den eben dargestellten synthetisch apriorischen Sätzen der theoretischen Vernunft soll in der praktischen Vernunft das kategorische Sollen des synthetisch-praktischen Satzes in der Formulierung des kategorischen Imperatives die Kluft zwischen menschlichem Wollen und Sollen überbrücken. Das heißt, daß in einer moralischen Handlung der Wille ohne eine Bedingung aus irgendeiner Neigung und die aus dem Sollensgebot folgende Tat a priori, damit notwendig verknüpft wird. Der Imperativ fordert also zum Handeln auf, und der Mensch verbindet im Vollzug dieser Aufforderung, die seiner Vernunft entspringt, Denken mit Tun. Aus diesem Grunde ist der kategorische Imperativ
"ein praktischer Satz, der das Wollen einer Handlung nicht aus einem anderen schon vorausgesetzten analytisch ableitet ..., sondern mit dem Begriffe des Willens als eines vernünftigen Wesens unmittelbar, als etwas, das in ihm nicht enthalten ist, verknüpft." (GMS;BA50, Anm.)
Damit ist eine Analyse der Struktur der Imperative geleistet. Es bleibt aber noch die tranzendental-philosophische Frage offen, wie der kategorische Imperativ als ein sittlich synthetischer Satz a priori aus reiner Vernunft möglich sein soll.[16] Nach Kant ist der kategorische Imperativ möglich, weil er als Gesetz der Freiheit in der Synthesis den Inhalt der Maximen mit einem unbedingten Sollen verknüpft.[17] In dieser Funktion spiegelt der kategorische Imperativ "die synthetische Struktur der Freiheit als intelligibles Vermögen"[18] wider, "eine Reihe von sukzessiven Dingen oder Zuständen von selbst anzufangen" (KrV;B476,A448), womit Kant in der dritten Antinomie der Kritik der reinen Vernunft die Frage nach der Freiheit des Willens stellt. Da die Welt der Erscheinungen kausaldeterminiert ist, sind demzufolge alle Handlungen des Menschen unfrei. Aus der Sicht der theoretischen Vernunft ist zwar "eine widerspruchslose Einigung von Freiheit und Kausalität der menschlichen Natur denkmöglich, aber als objektiver Realvorgang theoretisch prinzipiell unerkennbar".[19]
In der Kritik der praktischen Vernunft ist es Kants Absicht, die Freiheit als Wirklichkeit aufzuweisen. Das geschieht, indem er das moralische Gesetz in der Formulierung des kategorischen Imperativs zur "ratio cognoscendi" der Freiheit erklärt, weshalb diese in der Grund-Folge-Relation die "ratio essendi" des kategorischen Imperativ sein muß (KpV;5). Allerdings läßt die Begründung der Freiheit aufgrund des Bewußtseins eines moralischen Gesetzes die Frage offen, worauf sich nun die Freiheit selbst gründet. Die Antwort auf die Frage nach dem Grund der Freiheit könnte in der transzendentalen Apperzeption liegen, wäre diese von Kant als konstitutives Moment schlechthin gedacht worden. Da Kant diese Konsequenz nicht gezogen hat, kann die Freiheit in ihrer Charakteristik in seiner philosophischen Konzeption nur aus der Ambivalenz der theoretischen und praktischen Perspektive bestimmt werden.[20]
Deshalb wird der Status des Menschen in der praktischen Vernunft durch seine Zugehörigkeit zur intelligiblen Welt wie auch der sinnlichen Welt definiert. Als Glied der übersinnlichen Welt versetzt ihn die Idee der Freiheit in die Lage, autonom und dem moralischen Gesetz entsprechend, das er erkennt, weil er frei ist, seine Entscheidungen zu treffen. Da er zugleich ein Mitglied der sinnlichen Welt ist, vermag er durch seine Handlungen diese beiden Bereiche miteinander zu verknüpfen. Sofern der menschliche Wille auch durch empirische Momente bestimmt werden kann, sollen diese in den Einzelhandlungen aufgrund der moralischen Forderung in Form des kategorischen Imperativs überwunden werden. Wenn das kategorische Sollen in der Handlung erfüllt wird, erhält der sittliche Imperativ objektive Realität. Diese Argumentation führt Kant zu der Aussage, daß der Wille in einem synthetisch-praktischen Satz a priori, das heißt ohne Bedingungen aus dem empirischen Bereich, mit dem konkreten Tun verknüpft wird. Das Sollen der Handlung wird also nicht aus Seinstatsachen abgeleitet, sondern "die moralische Selbsterfahrung des praktischen Vernunftwesens ... ",[21] spiegelt sich in der Handlung wider, in denen das Wollen derselben sich unmittelbar mit seinem Willen als ein vernünftiges Wesen verbindet (GMS;BA50,Anm.). Deshalb ist ein "naturalistischer" oder "Sein-Sollens"-Fehlschluß nicht gegeben.[22] Kant zeigt somit in der praktischen Philosophie, daß Handeln aus reiner Vernunft möglich ist, obwohl der Mensch sowohl der intelligiblen Welt als auch der sinnlichen Welt angehört. Indem wir moralisch handeln, können wir uns über die kausaldeterminierte Welt der Erscheinungen erheben und Einfluß auf sie nehmen. So leistet in Kants ethischem Modell der kategorische Imperativ als synthetischer Satz a priori die Synthesis dieser unterschiedlichen Standpunkte des Menschen. Mit dem kategorischen Imperativ beantwortet Kant die Aufgabenstellung einer reinen praktischen Vernunft, in welcher diese ein unmittelbarer Bestimmungsgrund des Willens "als eines freien Willens" in der Formulierung eines allgemeingültigen Gesetzes sein soll (KpV;78). Die Formalisierung der Willensbestimmung ermöglicht ein für alle vernünftige Wesen geltendes Gesetz. Dieses bestimmt den Willen frei von sinnlichen Motivationen und betrifft den Menschen als Vernunftwesen, als "Zweck an sich selbst" (GMS;BA65). Diese Vernunftbestimmung zeichnet den Menschen als Person aus, im Gegensatz zu vernunftlosen Wesen, die als Mittel benutzt werden und demzufolge als Sache gekennzeichnet sind. Das bedeutet, daß die Verwirklichung der menschlichen Vernunft in der Natur Zweck allen Handelns sein soll und Vernunftwesen nie als Mittel, sondern jederzeit im Hinblick auf ihre Vernunftbestimmung angesehen werden sollen.
Wenn Kants Aussage in der Kritik der reinen Vernunft: "Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind" (KrV; B76,77,A52) unter einem handlungstheoretischen Gesichtspunkt abgewandelt wird zu: "Prinzipien ohne Anwendung sind leer"[23], muß sich der allgemeine Charakter des Moralgesetzes nach Anwendungsprozessen auf konkrete Sachverhalte hin untersuchen lassen.[24] Diese Bedingung ist in Kants Moralphilosophie insofern erfüllt, als die Kausalität in ihrer Tätigkeit von der praktischen Vernunft erkannt werden muß, da sie sonst keine Tat vollbringen könnte. Die Vernunft bewirkt durch das moralische Gesetz eine praktische Bedeutung des Kausalitätsbegriffs, "da nämlich die Idee des Gesetzes einer Kausalität (des Willens) selbst Kausalität hat, oder ihr Bestimmungsgrund ist." (KpV;87) Das heißt, daß die Verantwortung für das Handeln bereits in der gedanklichen Formulierung der Gründe beginnt, die dann den Willen zur jeweiligen Handlung bestimmen.[25] In der Relation von Gedanke und Tat hebt Kant zwar die Bedeutung der Gesinnung hervor, die zu einer Handlung führt, indem er betont, daß es "auf die Willensbestimmung und den Bestimmungsgrund der Maxime desselben, als eines freien Willens" und "nicht auf den Erfolg" ankommt (KpV;79). Dies darf aber nicht zu dem Schluß verleiten, daß die Tat selbst nicht mehr verantwortet werden müsse, sobald sie über das Denken hinausreiche.[26] Das Verhältnis von Denken und Handeln ergibt sich also aus Kants Moralkriterium des allgemeingültigen Gesetzes, das der ausschließliche Bestimmungsgrund des menschlichen Willens sein soll, und seine Formulierung im kategorischen Imperativ. Dieser hat die Funktion eines synthetisch-praktischen Satzes a priori und vermittelt in der moralischen Aufforderung zur Tat zwischen Denken und Handeln. Kants ethische Konzeption sieht allerdings nicht vor, jede erdenkliche Handlung bereits im Vorfeld auf ihre Moralität hin zu untersuchen. Die handlungstheoretische Vorgabe seiner Ethik ist, das im menschlichen Denken vorgefundene Moralprinzip in Lebensgrundsätze in ethisch relevanten Situationen umzusetzen.[27]
Fichte sah in der Spannung zwischen Gedanke und Tat in Kants Ansatz die Gefahr, daß die moralische Relevanz in einen reinen Bestimmungsgrund aufgelöst werden könnte[28], was in seiner Rezension von 1793 des Buchs von Leonhard Creuzer: "Skeptische Betrachtungen über die Freiheit des Willens mit Hinsicht auf die neuesten Theorien über dieselbe" zum Ausdruck kommt. Hier differenziert Fichte zwischen dem "Tatcharakter der Handlung"[29] als "Äußerung der absoluten Selbsttätigkeit im Bestimmen des Willens ..." (SWVIII;413)[30], welcher nicht erscheint, weil er der rein geistigen, also intelligiblen, Welt zugeordnet bleibt, und der bestimmten, "nur auf Eine Art bestimmbaren Form, welche als Sittengesetz erscheint." (SWVIII;413) Nur der sich selbst bestimmende Wille, der ein "übersinnliches Vermögen" ist (SWVIII;414), kann als frei angenommen werden. Sobald der selbstbestimmte Wille erscheint und als Ursache der Erscheinung des Bestimmtseins angenommen wird, sieht Fichte das als den Versuch, Intelligibles in die Reihe der Naturursachen herabzuziehen und es so zu etwas Gegebenen zu machen, womit es kein Intelligibles wäre (SWVIII;414). Nach Fichtes Interpretation hat Kant deshalb bereits gefordert, die Kausalität der Natur als auch die Kausalität der Freiheit in einem höheren Gesetz zu vereinen, denn nur dann sei die Möglichkeit gegeben, "gleichsam in einer vorherbestimmten Harmonie der Bestimmungen durch Freiheit mit denen durchs Naturgesetz" auch eine moralische Weltordnung anzunehmen (SWVIII;415). Zu dieser Deutung sieht sich Fichte berechtigt, weil Kant zwar zwischen einem empirischen und einem intelligiblen Charakter des Menschen unterscheidet und dennoch die Zweckmäßigkeit als Prinzip der reflektierenden Urteilskraft aufstellt, welche die Kausalität aus Freiheit und die Kausalität der Natur miteinander verknüpft. Diese Zweckmäßigkeit läßt sich nach Fichtes Folgerung nur durch eine höhere, dritte Gesetzgebung denken (SWVIII;415).
Fichtes Differenzierung zeigt, daß sich seine Reflexion schon zu dieser Zeit oberhalb des Dualismus von theoretischer und praktischer Vernunft bewegt. Er hat sehr früh auf seinem philosophischen Weg "nach der von Kant oft erwähnten gemeinschaftlichen Wurzel der sinnlichen und übersinnlichen Welt, d.h. nach dem ontologischen Einheitsgrund der theoretischen und der praktischen Vernunft, der Natur und der Freiheit"[31] gesucht. Sein Ansatz in der Kant-Rezeption führt über das disjunktive Verhältnis von noumenaler und phänomenaler Welt hinaus und läßt ihn nach einer dritten Sphäre forschen, die den Gegensatz dieses dualistischen Bildes in sich einschließt und aufhebt. Es ist dieses "Grenzgebiet zwischen Freiheit und Natur, der noumenalen und der phänomenalen Welt, der reinen Vernunft der Philosophie und dem empirischen Umkreis menschlicher Handlungen in der Geschichte und Gesellschaft ..., was im Brennpunkte des philosophischen Interesses Fichtes von Anbeginn steht."[32] Er beabsichtigt deshalb den Übergang vom Freiheitsbegriff der reinen Form zu den konkreten Gegebenheiten des sozialen Lebens, des Rechts und der Politik zu schaffen. Die Begriffe von Pflicht und Sittengesetz sollen in Fichtes Programm ihren rein formellen Charakter verlieren, indem sie sich nicht nur auf eine ausschließlich geistige Bestimmung des Menschen beziehen, sondern sich auch auf seine bestimmte Aufgabe in der empirischen Welt konzentrieren. Theoretische und praktische Vernunft, Denken und Handeln sollen in der Einheit eines ihnen übergeordneten Bereiches aufgewiesen werden.
Die Rezension des Buches von Creuzer zeigt, daß Fichte schon 1793 Überlegungen nach einem gemeinsamen Grund von noumenaler und sinnlicher Welt anstellt, die damit auch theoretische und praktische Aspekte der Philosophie auf eine Ebene transponieren, die beide in sich einschließt. In seinen Gedanken ist die Tendenz zu erkennen, die Synthesis von intelligibler und sinnlicher Welt nicht erst zu leisten, sondern sie in der reinen Tätigkeit des Geistes - in einer Einheit von Denken und Handeln - vorzufinden. Fichte wendet sich gegen einen Dualismus von Geist und Materie, Sittlichkeit und Sinnlichkeit. Indem er nach der Verbindung zwischen sittlichem und sinnlichen Leben fragt, kritisiert er an Kants Moralphilosophie, den "reinen Willen in Gegensatz zum natürlichen Triebleben ..."[33] zu stellen, was den konkreten Gehalt sittlichen Lebens negiere. Deshalb beabsichtigt seine ethische Konzeption, das Sinnliche und die Materie in die Freiheitsphäre des Menschen mit einzubeziehen und als Mittel zur sittlichen Vervollkommnung zu werten.[34] Diese Idee einer konkreten Ethik bereitet den Boden für die spätere Kritik an Kants praktischer Philosophie, wie sie in der Anweisung zum seligen Leben explizit zum Ausdruck kommt. Wie Fichte seine ethische Konzeption konkretisiert, wird im Kapitel über seine Religionslehre dargestellt.
Kehren wir zurück zu Kants Grundlegung der Moralphilosophie. Kant leitet Denken und Handeln nicht aus einem einheitlichen Prinzip ab, wie das Fichtes Bestreben ist. Der Leitbegriff seiner transzendentalen Methode in seiner Erkenntnis- und Handlungstheorie ist die Synthesis von Denken und Sein, Freiheit und Natur, weil er die Trennung zwischen sittlicher und sinnlicher Welt schon voraussetzt.[35] Doch wird in der Frage nach der Möglichkeit einer Kausalität aus Freiheit bereits in der Kritik der praktischen Vernunft deutlich, daß Kant das Problem einer gemeinschaftlichen Wurzel, einer hypothetischen Einheit der noumenalen und phänomenalen Welt antizipiert. Darin reicht "ihre theoretische Struktur weit über den ethischen Horizont ... " hinaus.[36]
Wie gezeigt, soll die Synthesis in der praktischen Philosophie in der Formulierung des kategorischen Imperativs den Gegensatz von sittlicher und sinnlicher Welt aufheben. Das Steuerungsmoment für ein Vernunftwesen in der Konstellation von Pflicht und Neigung ist der sittliche Imperativ, der prüft, ob die Absichten moralisch sind. Eine Synthesis des sinnlichen und übersinnlichen Bereiches wird erzielt, weil der kategorische Imperativ ein Sollen ist, das einer vernunftmäßigen Ordnung entspringt. Wenn wir auf unsere innere Stimme hören, die der Forderung Nachdruck verleiht, können wir den Konflikt zwischen einer moralischen Entscheidung oder dem subjektiv Angenehmen, aber Unmoralischen zum Guten lösen. Das bedeutet auch, daß die strenge Verallgemeinerung des kategorischen Imperativs sich auf moralisch relevante Entscheidungen bezieht und nicht in jeder Einzelhandlung zu Rate gezogen werden muß.[37] Aber nur dann, wenn dem kategorischen Sollen der Vernunft Folge geleistet wird, kann in der empirischen Welt sittliches Handeln erscheinen.
Zu individuellen und moralisch guten Handlungen kommt es, weil sich der kategorische Imperativ als objektives Gesetz auf "subjektive Gründe der Handlungen" (KrV;B840f,A812f) von endlichen Vernunftwesen bezieht. Damit stellt Kant in nur sehr knapper Form dar, wie die empirischen Bedingungen der Vernunftwesen nach dem sittlichen Anspruch eines schlechthin Guten bestimmt werden sollen: da die Absichten und Handlungen im Leben eines Menschen sehr vielfältig sind, muß es subjektive Prinzipien für das Individuum geben, die leitmotivisch seine Lebensentscheidungen bestimmen. Deshalb bezieht sich der kategorische Imperativ auf Maximen, die "praktische Grundsätze sind ..., welche eine allgemeine Bestimmung des Willens enthalten, die mehrere praktische Regeln unter sich hat." (KpV;35,§1) Diese "sind subjektiv, oder Maximen, wenn die Bedingung nur als für den Willen des Subjekts gültig von ihm angesehen wird ... " (ebd.). Wenn der Mensch nach seinen subjektiven Maximen handelt, bedeutet das nicht, daß diese Handlungen notwendig auch moralisch sind. Nur wenn in den unterschiedlichen Entscheidungen des einzelnen Subjekts die Grundsätze, nach denen es sein Leben führt, in einem idealen Sinn in Übereinstimmung mit dem Sittengesetz sind, können seine Einzelhandlungen moralisch gut sein. In diesem Fall handelt der Mensch nach objektiven oder praktischen Gesetzen (vgl.KpV;35,§1). Maximen sind dennoch nicht mit Imperativen zu verwechseln, da die subjektiven Grundsätze, auch wenn sie den allgemeingültigen Status des Sittengesetzes zum Ausdruck bringen, "nur den Willen" bestimmen (KpV;37). Das heißt, daß nur in einem idealtypischen Fall die Lebensgrundsätze, die eine konkrete Handlung initiieren, in Übereinstimmung mit dem praktischen Gesetz sind. Beliebigkeit der subjektiven Grundsätze wie auch außergesetzliche Inhalte sind ausgeschlossen, denn die Frage "Was soll ich tun?" initiiert in reflexivem Selbstbezug die subjektive Maxime, die dem allgemeinen, für alle vernünftigen Wesen geltenden Gesetz entspricht und die dann in der Antwort für das Individuum in eine moralische Entscheidung münden kann. Die im Sittengesetz enthaltene Aufforderung, moralisch, d.h. allgemeingültig zu handeln, muß aber nicht zwangsläufig auch eine moralische Handlung nach sich ziehen, wie es sich in der Untersuchung des Freiheitsaspekts noch zeigen wird. Unter der Maßgabe des kategorischen Imperativs können Maximen als "Grundhaltungen, die einer Vielzahl, auch Vielfalt konkreter Absichten und Handlungen ihre gemeinsame Richtung geben",[38] bezeichnet werden. Sie spiegeln Lebenshaltungen unter einem sittlichen Aspekt wieder, die sich in Handlungen konkretisieren, weil sie als Beurteilungsprinzipien in den Situationen dienen, welche moralische Entscheidungen erfordern.
Die praktische Vernunft kann den Schritt vom Denken zum Handeln als reine Vernunft, d.h. frei von allen empirischen Motivationen, nur dann vollziehen, wenn der Mensch seine subjektiven Maximen nach dem kategorischen Imperativ ausrichtet. In der Folge kann er durch moralisches Handeln aufgrund einer vernünftigen Einsicht der Vernunft "objektive, obgleich nur praktische Realität" geben (KpV;83). Kants Streben richtet sich mit der Möglichkeit eines synthetisch-praktischen Satzes a priori auf eine "begründbare Vereinbarkeit" von einer "in unserer Welt möglichen Freiheitskausalität mit der in unserer Welt durchgängigen Naturkausalität" und dem grundlegenden Problem, ob der Mensch in seinem "Wollen und Handeln" frei sein kann.[39]
Deshalb ist der Freiheitsbegriff für Kant "der Schlüssel zur Erklärung der Autonomie des Willens" (GMS;BA97). Seine Aussage begründet er damit, daß der Wille als "eine Art von Kausalität lebender Wesen, so fern sie vernünftig sind" definiert wird, und dieser das Attribut der Freiheit trägt, aufgrund dessen er unabhängig von heteronomen Bestimmungsfaktoren agieren kann (ebd.). Diese Erklärung beschreibt zwar nur den negativen Begriff von Freiheit, der aber durch den Kausalitätsbegriff in Kants Darlegung ein positives Element enthält: denn nach dem Grund-Folge-Verhältnis folgt aus der Freiheit als Eigenschaft des Kausalitätsbegriffs das Vermögen des Willens, sich selbst ein Gesetz zu sein, das wiederum Allgemeingültigkeit zum Gegenstand hat (vgl.KpV;BA97). Da es unmöglich ist, eine Vernunft zu denken, die im Bewußtsein ihrer selbst andere Antriebe für ihre Urteile gelten ließe, muß sie sich nach Definition "als Urheberin ihrer Prinzipien" ansehen (GMS;BA101). Aus diesem Grund muß die Vernunft in ihrer Funktion als praktische Vernunft oder als Wille eines Vernunftwesens sich selbst als frei betrachten. Der Wille eines vernünftigen Wesens kann also "nur unter der Idee der Freiheit ein eigener Wille sein, und muß also in praktischer Absicht allen vernünftigen Wesen beigelegt werden" (GMS;BA101).
In dieser Beweisführung Kants wird vor allem deutlich, daß das Vermögen, frei zu handeln, nicht in einem empirisch-psychologischen Sinne gefaßt wird. Wenn die Überzeugung, die zum Handeln veranlaßt, aus vernünftiger Einsicht geschieht, ist sie im "praktischen Sinn" frei, wenn sie hingegen ohne vorhergehende kausale Faktoren eine Handlung bestimmt, ist sie sogar im "transzendentalen Sinne" frei:[40] Denn die Freiheit ist im letzteren Sinne die Bedingung der Möglichkeit, den Willen zu bestimmen und Handlungen daraus folgen zu lassen, und muß deshalb unbedingt und "schlechthin Grund ihrer selbst" sein.[41] Aufgrund der Freiheit wird der Wille also a priori durch die objektive Form eines Gesetzes bestimmt, das sich als synthetisch-praktischer Satz dem Bewußtsein aufdrängt. Das Bewußtsein dieses Grundgesetzes, durch das der Mensch einen epistemischen Zugang zur Freiheit hat, nennt Kant deshalb "ein Faktum der Vernunft" (KpV;55f.), das "unleugbar" ist (KpV;57).[42] In der Freiheit und Autonomie des Willens findet sich dann das Prinzip der Sittlichkeit, das in der Formel des kategorischen Imperativs das Sein dem Sollen angleicht, wenn der Mensch nicht durch Vernunft allein bestimmt wird (vgl.GMS;BA97f. u. KpV;37). Um das moralische Gesetz an sich oder in der Formulierung eines Imperativs in der Handlung Realität werden zu lassen, ist die conditio sine qua non, den Menschen als frei zu denken. Denn der Gedanke "einer frei handelnden Ursache" (KpV;84) kann aus der Sicht der praktischen Vernunft nur in der Verbindung von Freiheit und Sittengesetz "unbezweifelte Realität" (KpV;86) erhalten. Wenn sich daraus auch eine Dialektik der Vernunft ergibt, da in der Betrachtung des Willens
"die ihm beigelegte Freiheit mit der Naturnotwendigkeit im Widerspruch zu stehen scheint ... , so ist doch in praktischer Absicht der Fußsteig der Freiheit der einzige, auf welchem es möglich ist, von seiner Vernunft bei unserem Tun und Lassen Gebrauch zu machen ..." (GMS; BA114).
In der praktischen Ausrichtung der Vernunft auf das Handeln muß sich also zeigen, wie sich in der konkreten Handlung Freiheit und Sittlichkeit wechselseitig bedingen.
1.4 Die Korrelation von Freiheit und Sittlichkeit
Wie sich gezeigt hat, formuliert Kants handlungstheoretische These einen analytischen Zusammenhang von Freiheit und Moral. Das moralische Gesetz existiert "als die Vorstellung des Gesetzes an sich selbst ... freilich nur im vernünftigen Wesen ..." (GMS; BA15), und nur wenn es von uns erkannt und anerkannt wird, im Sinne der "Achtung für dieses praktische Gesetz", können wir daraus auf unsere Freiheit schließen (ebd.). Deshalb ist das moralische Gesetz als Innengesetzlichkeit im Menschen der Erkenntnisgrund (ratio cognoscendi) der Freiheit, diese aber wiederum der Seinsgrund (ratio essendi) für dieses Gesetz (KpV;5). Das bedeutet, daß die Freiheit ihren Status für uns in der Anerkennung des moralischen Gesetzes gewinnt, aus der wir sie für uns erschließen. Es bedeutet nicht, daß wir das Sittengesetz als ratio cognoscendi der Freiheit nur kennen müssen, um daraus zu folgern, daß wir frei sind: So weisen also "Freiheit und unbedingtes praktisches Gesetz ... wechselweise auf einander zurück" (KpV;53), indem der Mensch urteilt,
"daß er etwas kann, darum weil er sich bewußt ist, daß er es soll, und erkennt in sich die Freiheit, die ihm sonst ohne das moralische Gesetz unbekannt geblieben wäre." (KpV;54)
Ein freies Wesen, das sich von der Vernunft leiten läßt, hat demnach im Sittengesetz, das im kategorischen Sollen seinen Ausdruck findet, ein Motiv, dieses Gesetz zu befolgen.[43] Insofern sein Wille kausal aus seiner selbstgesetzgebenden Funktion bestimmt wird, ist der Mensch unabhängig von äußeren Ursachen und handelt autonom und damit frei, denn mit "der Idee der Freiheit ist nun der Begriff der Autonomie unzertrennlich verbunden (GMS;BA108).
Wenn Kant diese Verknüpfung von Freiheit und Moral in der Beziehung auf moralische Handlungen aufweist, drängt sich die Frage auf, ob auch unmoralische Handlungen auf die Freiheit des Menschen zurückgeführt werden können. Sind Handlungen frei, obwohl sie der Vernunft widersprechen und deshalb unmoralisch oder nicht erlaubt sind? Kants Freiheitskonzeption impliziert nicht, daß nur Handlungen, die dem Verallgemeinerungsprinzip des Sittengesetzes entsprechen, frei sind. Denn der subjektive Grund, der eine Handlung bestimmt,
"muß aber immer wiederum selbst ein Actus der Freiheit sein (denn sonst könnte der Gebrauch, oder Mißbrauch der Willkür des Menschen, in Ansehung des sittlichen Gesetzes ihm nicht zugerechnet werden, und das Gute oder Böse in ihm nicht moralisch heißen)." (REL;BA7)
Das heißt, daß alle Handlungen gerade aufgrund des moralischen Gesetzes frei sind, weil dieses das Beurteilungskriterium ist, welches die Handlungen als gut oder böse einschätzt. Auch der Grund des Bösen liegt nach Kant nur im Gebrauch der Freiheit, d.i. in einer Maxime, wodurch unmoralische oder unerlaubte Handlungen aufgrund von Reiz-Reaktionsmechanismen des Naturtriebes ausgeschlossen sind. Die Konsequenz des Kantischen Freiheitsbegriffs ist deshalb, daß der Mensch "allgemein als Mensch" durch seine Maximen "zugleich den Charakter seiner Gattung ausdrückt" (REL;B8) und Urheber seiner Handlungen ist. Deshalb ist eine Schuldzuweisung an die Natur nicht möglich. Hier spricht Kant von einer meta-empirischen Ebene, die vor einem zeitlichen Akt liegt, in dem die Naturkausalität noch nicht gilt. Innerhalb der Zeitreihe ist allerdings die Möglichkeit einer heteronomen Bestimmung der Handlungen gegeben. Das hat die Konsequenz, daß es unmoralisches Handeln infolge übermächtiger Neigungen geben kann - z. B. alle Handlungen, die aufgrund einer pathologischen psychischen Disposition erfolgen, oder jegliche Art von Suchtverhalten, die deshalb nicht frei genannt werden können. Nach Kants These ist aber auch das Böse "von Natur" in der Freiheit gegründet, denn dieser Hang muß "nicht als Naturanlage, sondern als etwas, was dem Menschen zugerechnet werden kann, betrachtet werden" (REL;B27). Die Menschheit als Gattung ist also auch frei darin, als obersten - in einem transzendentalen Sinn - subjektiven Grund aller Maximen das Böse zu wählen. Diese Konsequenz aus dem Freiheitsbegriff Kants impliziert, daß wir keine Opfer negativer Umstände oder der Erziehung sind, sondern die Verantwortung für das Gute wie das Böse unserer Handlungen tragen. Wesentlich ist der Moralphilosophie Kants, daß der Mensch in seiner Freiheit das moralische Gesetz erkennen und anerkennen an, wodurch er den "Keim des Guten" wiederherstellen kann (REL;B51f). Dies bestätigt seine Lehre vom "Faktum der Vernunft".
1.4.1 Das Faktum der Vernunft
Die Erkenntnis der wechselseitigen Bestimmung von Freiheit und unbedingtem praktischem Gesetz führt Kant zu der Frage, wie dem Menschen das moralische Gesetz zugänglich ist, durch welches er wiederum erkennen kann, daß er frei ist (KpV;53). Kant formuliert das Bewußtsein dieser Verpflichtung für den Menschen als das
"Grundgesetz der reinen praktischen Vernunft:
Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne." (KpV;54)
Daraus folgt, daß mit dieser unbedingten praktischen Regel der Wille objektiv und kategorisch bestimmt wird. Deshalb ist die reine Vernunft "unmittelbar gesetzgebend" (KpV;55) - obwohl Kant einräumt, daß ein apriorischer Gedanke einer möglichen allgemeinen Gesetzgebung, ohne Anleihen an Erfahrung oder eine äußere Gesetzmäßigkeit zu machen, zwar als ein Gebot gelten kann, aber dennoch befremdlich bleibt. Kant differenziert im Anschluß zwischen einer Vorschrift, nach der Handlungen geschehen sollen, und einer Regel, die den Willen a priori bestimmt, und hebt hervor, daß dieses Gesetz, das die subjektive Form der Grundsätze "durch die objektive Form eines Gesetzes überhaupt" bestimmt, zumindest denkbar ist (KpV;55). Er nennt das Bewußtsein dieses Grundgesetzes der praktischen Vernunft
"ein Faktum der Vernunft, weil man es nicht aus vorhergehenden Datis der Vernunft, z.B. dem Bewußtsein der Freiheit (denn dieses ist uns nicht vorher gegeben), herausvernünfteln kann, sondern weil es sich für sich selbst uns aufdringt als synthetischer Satz a priori, der auf keiner weder reinen noch empirischen Anschauung gegründet ist ... " (KpV;56f.).
Entscheidend ist die Aussage, daß dieses Faktum der Vernunft weder aus einer reinen noch auf einer der Empirie entnommenen Anschauung stammt und dadurch aus der reinen Vernunft als gesetzgebend folgt. Es ist "kein auf Affektion, auf Rezeptivität der Sinnlichkeit gegründetes Faktum"[44] und ist somit "kein empirisches, sondern das einzige Faktum der reinen Vernunft ..., die sich dadurch als ursprünglich gesetzgebend (sic volo, sic iubeo) ankündigt" (KpV;57). Interpretiert man nach dieser Aussage "Faktum" im lateinischen Wortsinne als "Tat" oder "zuschreibbare Handlung" und nicht als die im Deutschen synonymisch verwendete "Tatsache"[45], so leitet sich das Tätige der Vernunft, die das Gesetz erzeugt, schlüssig her: Faktum ist keine Tatsache als etwas Gegebenes, sondern die Aktivität der Vernunft, die ihre konkrete Tat bestimmt. Das Faktum der Vernunft ist somit nichts, auf das der Mensch als eine bereits vorliegende Tatsache zurückgreift - das Gesetz wird von ihm im konkreten Vollzug erkannt. Das heißt, wenn er handeln muß, greift er fragend: ("Was soll ich tun?") auf seine Vernunft zurück, die in ihm aktiv das allgemeine Gesetz erzeugt, das dann als Form seiner subjektiven Grundsätze dient, aus der sich die konkreten Handlungen herleiten.[46] Eine reine praktische Vernunft muß also auch nicht in ihrem reinen Vermögen kritisiert werden, wenn geprüft werden soll, ob sie dieses nicht in Analogie zur spekulativen Vernunft in ihren Möglichkeiten überschreite:
"Denn wenn sie, als reine Vernunft, wirklich praktisch ist, so beweiset sie ihre und ihrer Begriffe Realität durch die Tat, und alles Vernünfteln wider die Möglichkeit, es zu sein, ist vergeblich." (KpV;3)
Indem die reine Vernunft im Menschen das Sittengesetz erzeugt, ist die Möglichkeit gegeben, eine vernünftige Handlung zu initiieren. Das allgemeine Gesetz des Bewußtseins wird erst durch die Tat der Vernunft als ein von ihr "Gemachtes" zum "Faktum". Damit liegt die Betonung auf der Aktivität und der Spontaneität der Vernunft: das Sittengesetz wird nicht faktisch vorgefunden, sondern ist im Vollzug vernünftigen Denkens geschaffen worden. Im Bewußtsein des Moralgesetzes artikuliert sich der Anspruch der moralisch-praktischen Vernunft an den Menschen, und dieser sittliche Vernunftanspruch "läßt sich als Herausforderung des Menschen an sich selbst"[47], als eines endlichen, aber mit Vernunft begabten Wesens, verstehen. In seiner Chance, diesem Anspruch zu folgen und damit seine Selbstbestimmung zu erreichen, liegt seine Freiheit. Weder ein göttliches noch ein ausschließlich kausal determiniertes Wesen könnten unter dem Anspruch des Sittengesetzes stehen: Ein göttliches Wesen hätte einen vollkommenen Willen und wäre deshalb keinem Sollen ausgesetzt; andererseits hätte ein Wesen, das der Notwendigkeit unterworfen ist, nicht die Freiheit, autonom zu handeln. Gerade weil der Mensch den Status eines endlichen Wesens einnimmt, das vernunftbegabt ist und doch heteronomen Bestimmungen unterliegt, kann er die Aufforderung der Vernunft vernehmen.[48] Die ihm dadurch gebotene Chance nicht zu ergreifen, würde den Menschen seiner "Persönlichkeit"[49] berauben.
Kant zeigt mit der Beschreibung dieser Tätigkeit der Vernunft, die ein freies Handeln motiviert, daß sich daraus das Bewußtsein der Freiheit für den Menschen ergibt. Aus diesem Grund kann das Faktum der Vernunft nicht aus vorgegeben Daten der Vernunft, wie einem Bewußtsein der Freiheit "herausvernünftelt" werden (KpV;55). Indem Kant den analytischen Zusammenhang von Freiheit und Moral zeigt, sichert er die Gültigkeit des Sittengesetzes als Ergebnis der Autonomie der Vernunft. Und durch den Akt der Selbstgesetzgebung, in der sich der Tatcharakter der Vernunft zeigt, wird auch der mögliche Vorwurf einer Zirkelstruktur zurückgewiesen: die Freiheit konstituiert sich jeweils neu, weil eine Handlung unmittelbar dadurch bestimmt wird, daß das Sittengesetz nicht als Tat-Sache, sondern wesentlich als Tat der Vernunft anerkannt wird.[50] Aufgrund dessen "sieht Kant im Bereich der Praktischen ... die reine Vernunft als real erwiesen", und "reine praktische Vernunft, die Moralität, erscheint nicht länger als ein lebensfremdes Sollen, sondern als eine Wirklichkeit, die wir immer schon anerkennen".[51] Somit läßt jede vernünftige Handlung den betreffenden Menschen in seiner Entscheidung für das moralisch Richtige auch seine Freiheit erkennen.
1.4.2 Der Mensch als Bürger zweier Welten: Die Begriffe "intelligibler" und "empirischer" Charakter
Die Problematik des transzendentalen Freiheitsaspekts ergibt sich in der theoretischen wie auch der praktischen Philosophie Kants wesentlich aus seiner Konzeption des intelligiblen und empirischen Charakters[52] des Menschen: der Mensch ist als intelligibles oder noumenales Wesen frei und zugleich in einer und derselben Handlung der empirischen Welt der Phänomene und ihrer Naturkausalität unterworfen. Die Frage, wie ein Mensch in der Entscheidung zu einer Handlung frei sein kann und dennoch in der Wirklichkeit dem empirischen Ursache-Wirkungs-Prinzip ausgesetzt ist, soll die Bedeutung der Begriffe "intelligibel" und "empirisch" innerhalb der von Kant beschriebenen Gesetzlichkeit klären.
Kants strikte Trennung zwischen der Welt der Noumena und der Welt der Phänomena zieht die Antinomie von Freiheit und Notwendigkeit auch aus handlungstheoretischer Perspektive nach sich. Denn es stellt sich vor allem die Frage nach der Zurechenbarkeit der Handlungen eines Menschen, wenn man ihn als Bürger zweier Welten ansieht. Aus dieser Problematik ergeben sich Fragen, die zumindest erwähnt werden sollen: Kann der Mensch noch als frei gedacht und angesehen werden, wenn er in der sinnlichen Welt der Naturkausalität unterworfen ist? Wie hat der Mensch Handlungen, die gegen das Sollensprinzip verstoßen, unter dem Imputabilitätsaspekt zu beurteilen? Menschliche Zurechnungen für Handlungen anderer können allerdings nie direkt auf die Gesinnung und Handlungspontaneität - damit auf seine konkrete Moralität im Gegensatz von bloßer Legalität - bezogen werden. Zurechnung aus der menschlichen Gemeinschaftsperspektive kann sich deshalb nur "an Gegebenheiten des empirischen Charakters in seinen gleichfalls empirischen Äußerungen halten".[53]
Die Freiheit des Menschen nachzuweisen, ist allein Aufgabe der praktischen Vernunft. Sie betrachtet den Menschen aus seiner Denk- und Handlungsperspektive in seiner Spontaneität aus Freiheit, in der dieser unabhängig von Zeitbedingungen agiert. Darin unterliegt sie nicht dem Fehler eines theoretischen Blickpunktes, der sich in der Freiheitsfrage in Begriffsanalysen verlieren kann, denen kein korrespondierender Gegenstand in der Anschauung entspricht (KrV;B76f.,A52). Kant gesteht der praktischen Vernunft aus diesem Grunde den Primat in ihrer Verbindung mit der spekulativen Vernunft zu (vgl.KpV;215,216ff.). Bereits in der Kritik der reinen Vernunft räumt er in der Auflösung der dritten Antinomie die Möglichkeit der Kausalität durch Freiheit ein. Das bedeutet, das dasjenige, was in der Sinnenwelt, der Welt der Phänomena, als Erscheinung angesehen werden muß, dennoch an sich selbst zugleich ein Vermögen hat, das nicht Gegenstand der sinnlichen Anschauung ist und mit dem es Erscheinungen verursachen kann:
"So kann man die Kausalität dieses Wesens auf zwei Seiten betrachten, als intelligibel nach ihrer Handlung, als eines Dinges an sich selbst, und als sensibel, nach den Wirkungen derselben, als einer Erscheinung der Sinnenwelt." (KrV;B566f,A538f)
Dieser doppelten Betrachtung entsprechend weist Kant einem Subjekt erstens einen "empirischen Charakter" zu, dessen Handlungen als Erscheinungen kontinierlich mit Naturgesetzen in Zusammenhang stehen; zweitens räumt er ihm einen "intelligiblen Charakter" ein, der zwar die Ursache dieser Handlungen als Erscheinung ist, jedoch selbst unter keinen sinnlichen Bedingungen, damit auch unter keinen Zeitbedingungen steht und deshalb frei ist (KrV;B568,A540). Der intelligible Charakter kann vom Subjekt nie unmittelbar erkannt werden, da er ein Noumenon, ein Ding-an-sich, bleibt, und der Mensch nur wahrnehmen kann, was erscheint. Dennoch muß er in Analogie zum empirischen Charakter gedacht werden, da im Denken für die Erscheinungen immer ein transzendentaler Gegenstand als Grund ihres Erscheinens angenommen werden muß, wenn dieser auch niemals als das, was er wirklich ist, erfaßt werden kann (KrV;B568;A540). Nach seinem intelligiblen Charakter steht das handelnde Subjekt unter keinerlei Zeitbedingung, d.h. es würde "in ihm keine Handlung entstehen, oder vergehen" (ebd.). Es fängt also seine Wirkungen in der empirischen Welt "von selbst" an, "ohne daß die Handlung in ihm selbst anfängt" (KrV;B569,A541). Somit steht seine intellektuelle Kausalität nicht in der Reihe empirischer Bedingungen, die Grund aller Ereignisse in der Sinnenwelt sind. Weil dieses Noumenon, dieser intelligible Charakter nicht einer Zeitreihe unterliegt und in einer Spannung zu Veränderung und Begebenheiten steht, darf es aber nicht als etwas Statisches oder Dingliches gedacht werden. "Der intelligible Charakter ist also nichts Stehendes und Bleibendes im Sinne eines statischen Ansichseins (und Gewordenseins). Sondern er ist "Selbstand... im Tun: er bildet ständig am empirischen Charakter!"[54] Wenn Handlungen des Menschen unter die beiden genannten Gesetzmäßigkeiten fallen, stellt sich die Frage, wie diese Ambivalenz des menschlichen Charakters konkret nachvollzogen werden soll.
[...]
[1] Fichtes Briefe werden zitiert nach der J.G. Fichte-Gesamtausgabe der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Hrsg. v. R. Lauth, H. Jacob u. H. Gliwitzky. Stuttgart-Bad Cannstatt 1962ff. Die röm. Zahl nennt die Reihe, die erste arabische den Band, die zweite die Seite.
Alle Hervorhebungen in den gesamten Zitaten dieser Arbeit stammen aus den zitierten Schriften. Eigene Hervorhebungen sind kenntlich gemacht.
[2] Vgl. Wilhelm G. Jacobs, Johann Gottlieb Fichte, S. 21ff.
[3] Kants Werke werden zitiert nach: Immanuel Kant. Werke in zehn Bänden. Hrsg. v. Wilhelm Weischedel, Darmstadt 1968.
[4] H.J. Paton, Der kategorische Imperativ, Eine Untersuchung über Kants Moralphilosophie, Berlin 1962, S.22f.
[5] Eines der frühesten und bekanntesten Mißverständnisse zeigen Schillers Distichen: "Gewissenskrupel: Gerne dien' ich den Freunden, doch tu' ich es leider mit Neigung, Und so wurmt es mich oft, daß ich nicht tugendhaft bin. / Entscheidung: Da ist kein anderer Rat! Du mußt suchen, sie zu verachten, Und mit Abscheu alsdann tun, wie die Pflicht dir gebeut." Friedrich Schiller, Die Philosophen. Zitiert nach: Schillers Werke in fünf Bänden. Hrsg. von Benno von Wiese, Bd. 4, S. 141.
[6] Vgl. Prauss, Kant über Freiheit als Autonomie, S. 242.
[7] Prauss, Kant über Freiheit als Autonomie, S. 13. Mit der Aufgabe, "das Handeln des Subjekts auf Willensfreiheit als ein Selbstverhältnis seiner Subjektivität zurückzuführen ...", nimmt Kant nach Prauss "etwas ganz Außerordentliches in Angriff", nämlich auch "das Wollen noch als eine Sache der Vernunft des Menschen - nicht nur zu verstehen, sondern auch in diesem Sinn als eine Wirklichkeit noch nachzuweisen". Kant hat sich nach der Beurteilung von Prauss diese Aufgabe selbst wieder verstellt. Das Selbstverhältnis der Vernunft wird im Abschnitt über das Faktum der Vernunft näher betrachtet.
[8] Vgl. Paton, Der kategorische Imperativ, S. 57. Paton verweist auf die Definition von Prinzip in Kants Logik, Bd. 5, S. 541, § 34, A172.
[9] Marcus Willaschek, Praktische Vernunft, Handlungstheorie und Moralbegründung bei Kant, Stuttgart 1992, S.13. Der Ausdruck "Handlungstheorie" ist Willascheks Arbeit entnommen, der die Ausgangsthese vertritt, daß das Thema "Handlung" von Kant in einem systematischen Entwurf bearbeitet wurde. "Die einzelnen Teilstücke dieser Handlungstheorie finden sich bei Kant", so Willaschek, "im Kontext ganz unterschiedlicher Themen: von der Kosmologie über die Moral bis zur Religion". Dennoch sind sie "Teile eines systematischen Entwurfs".
[10] Vgl. Paton, Der kategorische Imperativ, S. 75. Paton begegnet der Formalismuskritik an Kant mit dem Hinweis, daß Kant sich in der Grundlegung der Metaphysik der Sitten mit dem obersten Prinzip der Moralität befaßt: "Er behandelt den apriorischen Teil der Ethik im Abstrakten und betrachtet die Form der moralischen Handlung unabhängig vom Gegenstand." Dieser konsequent durchgeführte Ansatz Kants mache es schwer einsehbar, "weshalb man ihn tadelt, weil er sich an sein Thema hält und Unwesentliches ausschaltet", S.77f. Dem ist zuzustimmen. Vgl. auch: Julius Ebbinghaus, Gesammelte Schriften (Bd.1), Bonn 1986, Deutung und Mißdeutung des kategorischen Imperativs, S. 279-295: Ebbinghaus betont, die Formalität des Imperativs bedeute nicht, daß er keinen Inhalt habe, sondern daß der formale Charakter der Ethik Kants "statt einer Materie des Willens die bloße Form der Maximen (d. i. der subjektiven Grundsätze unserer Willkür) ... als dasjenige angibt, wodurch die Pflicht ihrer Form nach bestimmt wird." (S.283f.)
[11] Peter Reisinger. Imperative, kategorischer Imperativ. In: Hist. Wörterbuch der Philosophie, Darmstadt 1980, Bd. 4, S. 242.
[12] Vgl. Paton, Der kategorische Imperativ, S.130f.: Paton betont in diesem Zusammenhang, daß es wichtig sei, "einen Unterschied zwischen Notwendigkeit (necessitas) und Nötigung (necessitatio) zu machen", da "ein vollkommen guter Wille sich notwendig, wenn auch spontan in guten Handlungen manifestieren" würde. Einem unvollkommenem guten Willen dagegen scheint "die gute Handlung, selbst wenn wir sie ausführen, ... nicht notwendig, sondern abgenötigt zu sein".
[13] Vgl. Paton, Der kategorische Imperativ, S. 133. Nach Paton weist Kant in der Einleitung zur Kritik der Urteilskraft selbst darauf hin, daß der Ausdruck eines "problematischen Imperativs" ein Widerspruch in sich ist und der richtige Begriff dafür "technischer Imperativ" oder "Imperativ der Geschicklichkeit" ist: KU, Bd.8, S. 178, Erste Einleitung, H 7, Anm.
[14] Vgl. Otfried Höffe, Immanuel Kant, München 1983, 3. Aufl. 1992, S. 97-100.
[15] Vgl. Siemek, Die Idee des Transzendentalismus bei Fichte und Kant, S. 104.
[16] Vgl. Peter Reisinger, Imperative, kategorischer Imperativ. In: Hist. Wörterburch der Philosophie, S. 247.
[17] Reisinger, S. 247.
[18] Reisinger, S. 247.
[19] Reisinger, S. 248.
[20] Vgl. dazu: Wilhelm G. Jacobs, Trieb als sittliches Phänomen, Bonn 1976, S. 32-47.
[21] Höffe, Immanuel Kant, S. 207.
[22] Vgl. Willaschek, Praktische Vernunft, S. 80.
Vgl. auch: Höffe, Immanuel Kant. S.206 Der auf den britischen Moralphilosophen G.E. Moore (Principia Ethica, 1903) zurückgehende naturalistische Fehlschluß ist Kant, so Höffe, nicht vorzuwerfen. Auch der auf Hume (Treatise on Human Nature) basierende Sein-Sollens-Fehlschluß liegt, wie im Text gezeigt, nicht vor.
[23] Gerhard Pfafferott; Praktische Vernunft und Lebenswelt. In: Realität und Begriff, Festschrift für Jakob Barion,Würzburg, 1993, S. 63.
[24] Vgl. Gerhard Pfafferott, Praktische Vernunft und Lebenswelt, S. 49-64. Pfafferott spricht sich in seinem Aufsatz gegen eine deontologische Ethik aus, in der seiner Ansicht nach "der Hiatus zwischen Sein und Sollen ... auch bei der selbstgesetzten Norm, bei der Selbstverpflichtungn, nicht zu überbrücken" ist. S.61. Ein Sittengesetz, das sich aus der Vernunft ableitet, bleibt für ihn lediglich Ideal. Er fordert, daß Freiheit und Sittlichkeit sich in einem größeren Kontext aufweisen lassen müssen, nämlich in der Lebenswelt des Menschen. Dieser Standpunkt übersieht aber, daß Kant die Würde des Menschen und damit sein eigentliches Selbst darin gründet, daß das Sittengesetz ihn "als Zweck an sich selbst auszeichnet" (GMS;BA84). Erst in der Anerkennung des apriorischen moralischen Gesetzes wird der Mensch zur "Person" und die Folge daraus ist die konkrete moralische Handlung in seiner Lebenswelt (GMS;BA65).
Vgl. dazu: Höffe, Immanuel Kant, S. 201: Höffe betont in diesem Zusammenhang zu Recht, der Sinn einer Maximenethik liege darin, "daß sie das Moralprinzip nicht direkt auf Einzelhandlungen, nicht einmal auf Handlungsregeln, sondern auf gewachsene und bewährte Lebensgrundsätze bezieht ...".
[25] Klaus Hammacher, Das Fundament der Ethik. Zur Bestimmung des Gewissens. In: Phil. Jahrbuch (76), Freiburg/München, S. 249.
[26] Klaus Hammacher, S. 250.
[27] Vgl. Höffe, S. 201.
[28] Vgl. Klaus Hammacher, S. 251.
[29] Hammacher, S. 251: Hammacher bezieht sich in seinem Aufsatz auf Fichtes Rezension über das Buch von Leonhard Creuzer: "Skeptische Betrachtungen über die Freiheit des Willens mit Hinsicht auf die neueste Theorie über dieselbe, Gießen 1793", In: Jenaer Allgem. Literatur-Zeitung, 1793, Nr. 303.
[30] Fichtes Schriften I-VIII werden zitiert nach: Johann Gottlieb Fichte. Sämtliche Werke. 8 Bde., Hrsg. v. I.H. Fichte, Berlin 1845-1846. Sie werden zitiert als SWI-VIII, nach der röm. Ziffer folgt die Seitenzahl. SWIX-XI werden zitiert nach: Johann Gottlieb Fichte. Nachgelassene Werke. Hrsg. von I. H. Fichte. Bonn 1835-1835.
[31] Siemek, Die Idee des Transzendentalismus bei Fichte und Kant, Hamburg 1984, S. 90.
[32] Siemek, S. 86.
[33] Vgl. Heimsoeth, Fichte, S. 154.
[34] Vgl. Heimsoeth, Fichte, S. 155.
[35] Vgl. Heimsoeth, Fichte, S. 111.
[36] Siemek, Die Idee des Transzendentalismus bei Fichte und Kant, S.89.
[37] Vgl. Höffe, Immanuel Kant, S. 201: Es ist eine falsche Vorstellung, so Höffe, daß Kants Idee der Autonomie und überhaupt der Moralität zu einer "Übermoralisierung" führe, "nach der man jeden Handgriff auf seine Moralität hin zu befragen habe".
[38] Otfried Höffe, Immanuel Kant, S. 186f. Höffe plädiert für eine Maximenethik, die sich entgegen einer Regel- oder Normenethik zwar auf gleichbleibende Beurteilungsprinzipien gründet, aber unterschiedliche Regeln oder Normen zuläßt, die den wechselnden Bedingungen des Lebens und den individuellen Fähigkeiten der Handelnden angepaßt werden. Maximen sind nach Höffes Ansicht weit mehr der Gegenstand für Fragen der "moralischen Identität" und im Zusammenhang damit "für Fragen der moralischen Erziehung und Beurteilung von Menschen" als die Normen. S.188f.
[39] Hans Wagner, Kants Auflösung der dritten Antinomie. In: Realität und Begriff, Festschrift für Jakob Barion, S. 226.
[40] Marcus Willaschek, Praktische Vernunft, S. 95.
[41] Wilhelm G. Jacobs, Trieb als sittliches Phänomen, Eine Untersuchung zur Grundlegung der Philosophie nach Kant und Fichte, Bonn 1967, S. 42.
[42] Marcus Willaschek, Praktische Vernunft, S. 227f. Willaschek erörtert die Frage, ob die unbedingte Geltung des Sittengesetzes als Ergebnis eines "Faktums der Vernunft" im Gegensatz zur Freiheit die eigentliche Basis der Moralbegründung bei Kant sei. Er kommt zu dem Schluß, daß der Mensch aus der "Anerkennung" des Sittengesetzes seine Freiheit erschließt, die seine Moralität begründet. Der Mensch ist, wenn er selbständig und frei handelt, immer auf die Geltung des Sittengesetzes festgelegt, das deshalb unleugbar und in sich nicht mehr begründbar ist.
[43] Vgl. Willaschek, Praktische Vernunft, S. 238.
[44] Reisinger, Imperative, Kategorischer Imperativ. In: Hist. Wörterbuch der Phil., S. 247.
[45] Willaschek, Praktische Vernunft, S. 177-183. Willaschek analysiert die Bedeutung des Wortes "Faktum" in seiner metaphorischen wie auch in seiner wörtlichen Bedeutung an den unterschiedlichsten Textstellen Kants und kommt zu dem Schluß, daß Faktum als "Tat" übersetzt werden muß, wenn es auch eine Doppeldeutigkeit in diesem Begriff gibt. Den Zusammenhang von Tat und Tatsache der Vernunft erschließt Willaschek so, daß es sich beim Factum der Vernunf t "um eine Tat und zugleich um eine Tatsache handeln kann - allerdings nicht um eine Tatsache als etwas bloß Gegebenes (datum), sondern um eine Tat-Sache als das Ergebnis einer Tat (factum)". S. 181.
[46] Prauss, Kant über Freiheit als Autonomie, S. 62-70. Prauss kritisiert, daß das Faktum der Vernunft mit dem das Moralgesetz der Freiheit aufgewiesen werden soll, eine "Verzweiflungstat" und "Selbstüberredung" Kants sei, wozu er veranlaßt wurde, weil es ihm nicht gelungen sei, eine eigentümliche Gesetzlichkeit aufzuweisen, "an der die Freiheit positiv als ein Vermögen eigener Kausalität erkennbar und damit als eine Wirklichkeit deduzierbar wäre ..." (S. 67). Da Kant jedoch mit dem Faktum der Vernunft die Selbsttätigkeit der Vernunft beschreibt, mit der er seinem Anspruch nachkommt, ein Gesetz a priori, das nicht deduziert werden kann, aufzuweisen, ist die Kritik von Prauss gegenstandslos. Das Faktum der Vernunft läuft somit nicht auf ein "Unding" hinaus, wie Prauss behauptet (S. 68).
[47] Klaus Konhardt, Faktum der Vernunft? - Zu Kants Frage nach dem "eigentlichen Selbst" des Menschen, in: Handlungstheorie und Transzendentalphilosophie, Frankfurt am Main, 1986,
S. 181.
[48] Vgl. auch: Konhardt, Faktum der Vernunft?, S. 172-183. In seinem Aufsatz vertritt Konhardt die Rahmenthese, daß sich ein moralneutraler Begriff menschlichen Handelns philosophisch nicht zureichend begründen läßt, womit er sich vor allem gegen die Interpretation von Prauss wendet, die nach Konhardts Ansicht die Moralität an die Peripherie des Kantischen Systems verdrängt. Konhardt argumentiert dafür, daß gerade die Moralität eine zentrale Position in Kants System einnimmt. Letzterem ist zuzustimmen, wenn Kant auch die moralindifferenten Handlungen berücksichtigt.
Siehe dazu auch: Willaschek, Praktische Vernunft, S. 326, Anmerkung 1 zu Kapitel IV, und
S. 340, Anmerkung 34 zu Kapitel IV: Willaschek wiederum rechnet Konhardt zu den Autoren, welche die Auffassung vertreten, Kant reduziere die Menge der freien Handlungen entweder auf die Menge der moralisch guten oder die der moralisch relevanten Handlungen und übersehe, daß Kant auch den moralunabhängigen Aspekten des Handelns Rechnung trägt.
[49] Vgl. Konhardt, Faktum der Vernunft?, S. 182. Konhardt zitiert mit "Persönlichkeit" Kants Religionslehre, B18, A16.
[50] Vgl. Willaschek, Praktische Vernunft, S. 191ff.
[51] Otfried Höffe, Immanual Kant, München 1983, S. 204.
[52] Vgl. Heimsoeth, Transzendentale Dialektik II, Berlin-New York 1967, S. 346: Der Terminus "Charakter" darf nicht im Sinne menschlich-personaler Haltung und Verfassung verstanden werden, sondern im Sinne von Unterscheidungsmerkmal, Unterscheidungszeichen. - Vgl. auch: Willaschek, Praktische Vernunft, S. 118.
[53] Heimsoeth, Transzendentale Dialektik II, S. 372.
[54] Heimsoeth, Transzendentale Dialektik II, S. 40. So verstanden weist der "intelligible Charakter" Kants die Merkmale des Fichteschen Ich als absolute Tätigkeit auf.
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.