Leseprobe
Inhalt
1 EINLEITUNG
2 BEGRIFFSABGRENZUNGEN
2.1 Definition:Niedriglohn
2.2 Definition: Armut
2.3 Zusammenhang zwischen Armut und Niedriglohn
3 TREND- UND SITUATIONSANALYSE
3.1 Historischer T rend
3.2 S ozioökonomische Daten
3.3 Beschäftigungsform
4 URSACHEN DES „WORKING POOR“-PHÄNOMENS
4.1 Schwaches Wirtschaftswachstum
4.2 Technologischer Fortschritt
4.3 Offshoring und Outsourcing
4.4 Wandel der Erwerbsformen durch politische Wegbereitung
4.5 Gesunkene Tarifbindung
4.6 Sozioökonimische Konstanten und Variablen
5 STAATLICHE EINGRIFFSMÖGLICHKEITEN
5.1 Mindestlohn
5.2 Bedingungsloses Grundeinkommen
5.3 Kombilohnmodelle
6 ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT
7 LITERATURVERZEICHNIS
8 ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Verzeichnis der Abkürzungen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
„Vollbeschäftigung in Sicht - Die Arbeitslosenzahl sinkt und sinkt - bald sogar unter drei Millionen, erwartet die Bundesagentur “, titelt der Tagesspiegel am 31. März 2011 in dem Wirtschaftsteil seiner Zeitung. Dieses Zitat sticht unter vielen negativen Meldungen als äußerst positiv heraus, da die meisten Menschen mit dem Begriff „Beschäftigung“ allgemein verbinden, dass die Beschäftigten durch ihre Arbeit genug Geld zum Leben haben, also ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften finanzieren können. Was aber, wenn diese Schlussfolgerung gar nicht stimmt? Wenn Menschen mit Arbeit ihren Lebensunterhalt gar nicht bestreiten können?
Ob das so ist, welche Ursachen es dafür geben könnte und welche staatlichen Eingriffe sinnvoll oder nicht sinnvoll sein könnten, wird in dieser Arbeit untersucht. Konkret wird der Niedriglohnsektor beleuchtet, da in diesem Sektor jene Menschen arbeiten, die von eben diesem Phänomen des „working poor“, also einer Arbeitsstelle, mit der sie aber nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten können, betroffen sind. Dafür definiert der Autor zunächst die Begriffe Armut und Niedriglohn und zeigt den empirischen Zusammenhang auf. Da es keine allgemein gültigen Definitionen gibt werden verschiedene Definitionsansätze aufgezeigt. Daraufhin wird auf Grundlage verschiedener Studien die aktuelle Situation und die Entwicklung in den vergangenen Jahren im Bereich des Niedriglohnsektors in Deutschland beleuchtet. Diese Analyse liefert wichtige Erkenntnisse für die Suche nach den Ursachen für die Entstehung eines Niedriglohnsektors, welche im Anschluss an die Situationsanalyse erläutert werden. Dabei geht der Autor nicht von einem modell-bezogenen theoretischen Ansatz aus, sondern von der empirischen Wirklichkeit in Deutschland. Im letzten Teil werden konkrete staatliche Eingriffe vorgestellt und diskutiert, wobei der Autor einen Schwerpunkt auf den Mindestlohn legt, da dieser nicht nur von politischen Parteien konkret gefordert wird, sondern auch in der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion besonders in Deutschland einen hohen Stellenwert einnimmt, auch deshalb weil mittlerweile weltweit über hundert Staaten einen Mindestlohn eingeführt haben (Schulten, 2011, S. 131).
2 Begriffsabgrenzungen
Um die Suche nach den Ursachen von Armut trotz Erwerbstätigkeit, also des Arbeitern, ohne sich damit den Lebensunterhalt verdienen zu können, effektiv durchführen zu können, muss erst geklärt werden, was nach allgemeiner wissenschaftlicher Auffassung unter eben diesem Phänomen (in der Fachliteratur wird auch von „working poor“ gesprochen) verstanden wird. Einerseits wird Niedriglohn definiert, weil das „Arbeiten“ logischerweise im Niedriglohnsektor stattfindet, da man sich sonst den Lebensunterhalt sicherlich verdienen könnte. Andererseits wird die Armut definiert, da das nicht Bestreiten des Lebensunterhalts auf eine prekäre Lage, also auf relative Armut hindeutet. In Kapitel 2.3 wird der Zusammenhang zwischen Niedriglohn und Armut beleuchtet, denn nur wenn ein Niedriglohn auch zu Armut führt, kann daraus geschlussfolgert werden, dass der Lebensunterhalt nicht mehr bestritten werden kann. Bei der Definition der Armut wird der Autor also auch eine Verbindung zu dem Begriff „Lebensunterhalt“ ziehen, um damit eine Grundlage zu schaffen, die Forschungsfrage umfassend zu beantworten.
2.1 Definition: Niedriglohn
Beim Versuch einer allgemeingültigen Definition des Begriffes, sind verschiedene Sichtweise zu beachten. Zum einen muss man zwischen Brutto- und Nettolöhnen und zum anderen zwischen Stunden- oder Monatslöhnen unterscheiden. Außerdem kann man die Bezugnahme auf eine Person oder einen Haushalt sowie die Art und die Dauer der Beschäftigung (Vollzeit, Teilzeit, etc.) unterscheiden (Bruckmeier et al., 2010, S. 203). Des Weiteren muss man eine bestimmte Grenze ziehen, ab der man von Niedriglohn spricht, wobei man zwischen relativen und absoluten Definitionsansätzen unterscheiden kann.
Der absolute Definitionsansatz zieht interne oder externe Kriterien heran, um einen absoluten Betrag als Niedriglohnschwelle anzusetzen. Beispielsweise kann mithilfe der Leitlinien der Verfassung ein soziokulturelles Existenzminimum begründet werden, was wiederum als Schwellenwert für den Niedriglohn dienen kann - in Deutschland beispielsweise Hartz IV beziehungsweise Arbeitslosengeld II (Eichhorst, 2005, S. 111). Der relative Definitionsansatz kann ebenfalls viele Ausprägungen haben. So kann man Beispielsweise die internen Lohnsätze in Quantile aufteilen und dadurch, unter Einbezug des eigenen Gestaltungsspielraums, den relativen Niedriglohn bestimmen, was jedoch zur Folge hat, dass die festgelegten Quantile immer im Niedriglohnbereich bleiben. Die OECD und die EU haben ebenfalls einen relativen Definitionsansatz anhand externer Kriterien gewählt und beschreiben den Niedriglohn im Verhältnis zum Median. Wer weniger als zwei Drittel des Medianlohns bekommt, ist Niedriglohnempfänger. Der Median definiert die quantitative Mitte zwischen der gesamten Lohnspanne, das heißt die eine Hälfte der Löhne ist höher als der Median, während die andere Hälfte geringer ist. Des Weiteren geht die OECD von Bruttolöhnen aus, wobei Weihnacht- und Urlaubsgeld sowie sonstige Zuschläge miteinbezogen werden (IAQ-Report, 2008). Gerade wegen der verschiedenen Ansätze und Sichtweisen gibt es keine allgemein gültige Definition für den Niedriglohn (Vanselow, 2006, S. 8) und je nach Ansatz unterscheidet sich auch die Anzahl der „Betroffenen“, weshalb der Autor Statistiken in denen nicht auf die OECD-Definition zurückgegriffen wird entsprechend kennzeichnet.
2.2 Definition: Armut
Die Definition von Armut ist ein schwieriges Unterfangen, da die Subjektivität bei der Bewertung des Begriffes Armut eine große Rolle spielt. Um eine erste Eingrenzung vorzunehmen, legt der Autor im Folgenden Ansätze zur Armutsdefinition in Deutschland dar, weil die Problematik beispielsweise in Entwicklungsländern eine ganz andere ist (Gabler, 2011). Darüber hinaus kann man sich dem Begriff von ganz unterschiedlichen Seiten annähern, so zum Beispiel, über das Einkommen, über die Lebenslage, über den Konsum oder über einen definierten Warenkorb, der zum Überleben notwendig ist - um nur einige zu nennen. Trotz aller Unterschiede haben die meisten Definitionen zwei Dinge gemeinsam: Sie haben erstens ein dichotomes Konzept, also eine Armutsgrenze oder bestimmte Kriterien, die eine Unterscheidung zwischen arm und „nichtarm“ zulassen und zweitens beschreiben sie mit Armut stets einen Mangel an „Wohlbefinden“ im weitesten Sinne (Strengmann-Kuhn, 2003, S. 13).
Obwohl es wie dargelegt eine Vielzahl von Definitionsmöglichkeiten gibt, von denen jede ihre Stärken und Schwächen hat, greifen die meisten deutschen und europäischen Studien der empirischen Sozialforschung auf die OECD Definition zurück, die Armut als Einkommensarmut beschreibt und einen konkreten mathematischen Wert vorgibt, der sich entsprechend einfach wissenschaftlich untersuchen lässt. Wie auch die EU, geht die OECD1 von 60 % (des Äquivalenzeinkommens2 ) des Median aller Äquivalenzeinkommen als Armutsgrenze aus.
Auch wenn das Einkommen für Armut nur ein grober Indikator sein kann und ein direktes Armutsmaß, welches den vorhandenen Lebensstandard untersucht, wahrscheinlich sinnvoller wäre, so hat der relative Ansatz der OECD bzw. der EU doch den Vorteil der einfachen Vergleichbar- und Interpretierbarkeit, weswegen sich diese Definition zu einem quasi-offiziellen Standard entwickelt hat (Strengmann-Kuhn, 2003, S. 34).
Doch die Formulierung „Lebensunterhalt bestreiten“ lässt sich in keinen direkten Zusammenhang mit der OECD Definition bringen. Auch mit 60% des Medianäquivalenzeinkommens könnte es ja the]oretisch möglich sein meinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Was bedeutet es also konkret, seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten zu können?
Die Definition von Armut des EU-Ministerrats von 1984 lautet folgendermaßen: „Als verarmt sindjene Einzelpersonen, Familien und Personengruppen anzusehen, die über so geringe (materielle, kulturelle und soziale) Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedsstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar ist.“ (Deutsche Bundesregierung, 2001, S. XIV)
Ausgehend von dieser Definition kann man also seinen Lebensunterhalt bestreiten, wenn man über die nötigen Mittel verfügt, um eine Lebensweise zu führen, die in dem entsprechenden Land zum entsprechenden Zeitpunkt als Minimum annehmbar ist, was bei 60 % des Medianlohns im Allgemeinen nicht mehr der Fall ist (vgl. Bäcker et al., 2008, S. 357ff).
2.3 Zusammenhang zwischen Armut und Niedriglohn
In diesem Kapitel soll nun untersucht werden, ob Niedriglöhne nach oben vorgestellter OECD-Definition tatsächlich zur Armut und damit zu einem Ausschluss von der als Minimum annehmbaren Lebensweise führen oder ob lediglich Erwerbslosigkeit zu Armut, wie sie oben angesprochen wurde führt. Auch hier ist es wichtig, welche Definition von Armut ausgewählt wird. Obwohl die Definition des EU-Ministerrats treffend ist, kann man keine konkreten empirisch mathematischen Schlüsse daraus ziehen, weswegen der Autor auch bei der Armutsdefinition auf den Ansatz der OECD zurückgreift. Rein mathematisch führen nach dieser Armutsdefinition also Niedriglöhne, die ca. 9 % unter der Niedriglohnschwelle sind zur Armut und damit zu einer Lage, die es einem nicht ermöglicht den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Das Statistische Bundesamt in Deutschland sieht gut 14 % der atypischen3 Beschäftigten Armutsgefährdet. Knapp die Hälfte aller atypisch Erwerbstätigen verdient einen Niedriglohn, woraus der Autor schlussfolgert, das knapp ein Drittel der Erwerbstätigen im Niedriglohnsektor gleichzeitig armutsgefährdet ist. Bei Vollzeitbeschäftigten lag die Niedriglohnquote im Jahr 2006 bei 11,1% und die Armutsgefährdungsquote bei 3,2%, was wiederum knapp ein Drittel der im Vollzeit-Niedriglohnsektor Erwerbstätigen sind (vgl. Kapitel 3.3). Gut zwei Drittel gehören nicht zu den Armutsgefährdeten, da bei der Betrachtung des gesamten Haushalts genug Geld zur Verfügung steht, um über der Definitionsgrenze zu sein. Dies kann durch Transferleistungen der Sozialhilfe oder Einnahmen anderer Haushaltsmitglieder passieren oder eben indem sie, wie obengenannt einen Niedriglohn direkt auf bzw. unter der Niedriglohnschwelle verdienen (innerhalb der 9 %).
Auch wenn gezeigt wurde, dass ein Niedriglohn nicht direkt in die Armut führen muss, so es ist in absoluten Zahlen, bei fast 7 Millionen Erwerbstätigen im Niedriglohnsektor doch eine große Zahl an Leuten, die trotz Arbeit unter die Armutsgrenze fallen (mehr als 2,3 Millionen), also fast so viele wie es momentan Arbeitslose in Deutschland gibt (vgl. Zitat in der Einleitung).
3 Trend- und Situationsanalyse
Nachdem nun das „Working poor“ Phänomen beschrieben und eingegrenzt worden ist, will der Autor zeigen welche Menschen überwiegend betroffen sind. Es wird im Folgenden der Niedriglohnsektor analysiert, um daraus bei der Suche nach den Ursachen des Phänomens „working poor“ wichtige Schlüsse ziehen zu können.
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Abbildung 1: Niedriglohnerwerbstätige nach Studien
Quelle: Kalina, T. / Weinkopf, C. (2006): Mindestens sechs Millionen Niedriglohnbeschäftigtein Deutschland: Welche Rolle spielen Teilzeitarbeit und Minijobs?,in: Institut Arbeit und Technik (Hrsg.2006): IAT-Report 2006-03, S. 3
Je nach Institut liegt der Anteil der Niedriglohnbezieher höher oder niedriger, dajedes Institut eine eigene Bemessungsgrenze anlegt (siehe Abbildung 1). Der IAQ-Report aus dem Jahr 2010, der ebenfalls mit der OECD Definition arbeitet, gibt für 2008 an, dass 20,7 % aller Erwerbstätigen im Niedriglohnsektor arbeiten. (Kalina & Weinkopf, 2010).
3.1 Historischer Trend
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Abbildung 2: Anteil derNiedriglohnbeschäftigten unter Abhängigbeschäftigten von 1995-2008
Quelle: lAQ-Report, 2010, S. 6
Seit 1995 hat sich der Niedriglohnsektor in Deutschland beständig vergrößert. Im Jahr 1995 lag er noch bei 14,9 % und wuchs dann bis 2006 auf 21,7 % und verkleinerte sich dann wieder leicht auf 20,7 %. Auch wenn sich die Zahlen bei anderen Statistiken leicht unterscheiden, so ist doch die Tendenz des wachsenden Niedriglohnsektors in allen Statistiken gegeben.
3.2 Sozioökonomische Daten
Abbildung 3 zeigt die Niedriglohnverdiener in Abhängigkeit von ihrer Qualifikation in den Jahren 1995, 2000 und 2006. Im Jahr 1995 verfügten bereits knapp zwei Drittel der im Niedriglohnsektor Erwerbstätigen über eine formale Qualifikation, elf Jahre später hat sich der Anteil der unqualifizierten (ohne Berufsausbildung) Geringverdiener sogar noch verringert, sodass nach dieser Statistik mittlerweile fast drei von vier Erwerbstätige über eine Berufsausbildung verfügen. Andere Institute gehen von einem höheren Anteil von unqualifizierten Arbeitskräften im Niedriglohnbereich aus (bis zu 45 %, IAT). Dabei darf man jedoch nicht außer Acht lassen, dass Deutschland relativ wenige gering qualifizierte Personen im Vergleich zu Personen mit Berufsausbildung hat. Wenn man die relativen Zahlen betrachtet, sind nur 14,1% mit Ausbildung im Niedriglohnsektor tätig und nur 3,7% mit Hochschulabschluss, dagegen 30 % der Unqualifizierten (Statistisches Bundesamt (SBA), 2009).
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Abbildung 3: Anteil am Niedriglohnsektor nach Qualifikation
Quelle: IAQ-Report, 2008
Weitere Statistiken im IAQ-Report aus dem Jahr 2010 (die Statistiken sind von 2008, der Report selbst wurde 2010 veröffentlicht) zeigen, dass Frauen (ca. 30 %) mehr als doppelt so häufig im Niedriglohnsektor tätig sind wie Männer (ca. 12 %).
Auch Ausländer sind wesentlich häufiger im Niedriglohnsektor (33,7 % im IAQ-Report 2010) tätig als Deutsche (19,5 %). Außerdem sind besonders die unter 25-Jährigen im Niedriglohnsektor tätig (54,4 %), während die anderen Altersgruppen (25-34, 3544, 45-54 und 55+)zwischen 15 % und 23 % pendeln.
3.3 Beschäftigungsform
Abbildung 4 zeigt das Armutsrisiko nach Erwerbsform im Zehnjahresvergleich. Man sieht, dass besonders atypisch beschäftigte und dort besonders die geringfügig Beschäftigten einem erhöhten Armutsrisiko unterliegen. An den absoluten Zahlen kann man erkennen, dass die Zahl deutlich gewachsen ist (um 46,2%), was eben daran liegt, dass sich die Zahl der geringfügig Beschäftigten sich ebenfalls erhöht hat (von 1,5 Millionen auf knapp 2,6 Millionen) und außerdem ca. 81 % der geringfügig Beschäftigten einen Niedriglohn erhalten. Die Zahl der Teilzeiterwerbstätigen ist ebenfalls von gut 3,5 Millionen auf fast 5 Millionen im Zeitraum von 1998 bis 2008 gestiegen, dort sind besonders Frauen tätig (mehr als 80%).
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1 Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
2 „Das Äquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommenje Haushaltsmitglied, das ermittelt wird, indem das Haushaltsnettoeinkommen durch die Summe der Bedarfsgewichte der im Haushalt lebenden Personen geteilt wird. Nach EU-Standard wird zur Bedarfsgewichtung die neue OECD-Skala verwendet. Danach wird der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Bedarfsgewicht 1 zugeordnet, für die weiteren Haushaltsmitglieder werden Gewichte von < 1 eingesetzt (0,5 für weitere Personen im Alter von 14 und mehr Jahren und 0,3 fürjedes Kind im Alter von unter 14 Jahren), weil angenommen wird, dass sich durch gemeinsames Wirtschaften Einsparungen erreichen lassen“ (Statistisches Bundesamt, 2009, S. 23)
3 Siehe Kapitel 4.4 für eine Erläuterung zu atypischen Beschäftigungsverhältnissen