Im Kurs "Alteuropäische Schriftkultur" zeichnet Prof. Dr. Ludolf Kuchenbuch die Überlieferungsgeschichte und die Wirkmächtigkeit des Prümer Urbars von 893 bis 2004 in einzelnen Stationen nach. Hier ist das Original verschollen, jedoch wurde 1222 eine Abschrift des Buches durch den Exabt Caesarius von Mylendonk angefertigt.
Die Stadt Meisenheim feiert im Jahr 2015 den 700. Jahrestag der Verleihung der Stadtrechte. Sie bezieht sich dabei auf eine Urkunde aus der Kanzlei Kaiser Ludwigs IV., genannt der Bayer, die am 22. März 1315 ausgestellt sein soll. In dieser Urkunde verleiht König Ludwig dem Grafen Georg von Veldenz für die ihm geleisteten treuen Dienste das Privileg zur Errichtung der Stadtmauer. Allerdings ist das Original der Urkunde verschollen und existiert nur als Abschrift im Kopialbuch der Stadt Meisenheim, welches der Rat der Stadt in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts hat anlegen lassen, um sich gegenüber dem Landesherr darauf berufen zu können.
Die Parallelen hinsichtlich des Verbleibes der Originalurkunden und der Anfertigung der Kopien als Einforderungsmöglichkeit von Rechten haben den Autor veranlasst, sich näher mit der Urkunde der Stadtrechtsverleihung und ihrer Abschrift zu beschäftigen. Dabei wird der Verfasser allerdings auch auf Unterschiede, die sich beispielsweise aus den unterschiedlichen Anlässen der Verfertigung der Urkunden ergeben, eingehen.
In seiner Arbeit wird der Verfasser zunächst die Auseinandersetzung und der Vergleich mit dem Prümer Urbar aufgrund des begrenzten Platzes der Arbeit in knapp zusammengefasster Weise durchführen. Gleichzeitig werden die Urkunde die Verleihung der Stadtrechte sowie ihre Abschrift in den Zusammenhang mit dem Kurs gestellt und erste Parallelen sowie Unterschiede aufgezeigt. In den folgenden Kapiteln werden Urkunde und Abschrift der Stadtrechtsverleihung in verkürzter Form in ihren historischen Kontext verbracht und auch hinsichtlich Gestalt und Inhalt untersucht. In einem kurzen Abriss wird der Autor anschließend auf Gründe, die für das Verschwinden der Urkunde verantwortlich sein könnten, eingehen, da auffälligerweise andere Urkunden des gleichen Zeitraumes noch heute existieren. Weiterhin zeigt der Verfasser in einem weiteren Punkt die Rezeption der Dokumente bis in die Neuzeit. Zum Abschluss seiner Arbeit fasst der Autor die gewonnenen Erkenntnisse kurz zusammen und gibt einen Ausblick über weitere mögliche Forschungsansätze hinsichtlich der Urkunden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Original und Abschrift - Das Prümer Urbar und die Parallelen zur Stadtrechtsurkunde von Meisenheim
2.1 Summarischer Abriss des Kurses Alteuropäische Schriftkultur und Einführung in die Parallelen und Unterschiede zwischen Urbar und Urkunde
2.2 Die Parallelen zwischen Urbar und Urkunde
2.3 Die Unterschiede zwischen Urbar und Urkunde
3. Historischer Kontext der Originalurkunde und der Abschrift
3.1 Gestalt, Inhalt und Verortung der Originalurkunde
3.2 Zeithorizont der Abschrift
4. Gründe für den Verlust der Urkunde
5. Rezeption der Dokumente bis in die jüngere Vergangenheit
6. Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Das primäre Ziel dieser Arbeit ist der vergleichende historische und diplomatische Diskurs über das verschollene Original der Meisenheimer Stadtrechtsurkunde von 1315 und deren überlieferte Abschrift im Vergleich zum bekannten Prümer Urbar. Die Forschungsfrage untersucht dabei, inwieweit Parallelen in der Überlieferungsgeschichte, der Funktion der Rechtssicherung und der späteren wissenschaftlichen bzw. instrumentellen Rezeption bestehen.
- Vergleichende Analyse der Überlieferungsgeschichte von Urkunden und Urbaren
- Funktion von Abschriften als Mittel zur Rechtsbewahrung und -sicherung
- Bedeutung der Literalität innerhalb unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen
- Rezeptionsgeschichte der Dokumente vom Mittelalter bis in die Neuzeit
- Historische Einordnung der Stadtrechtsverleihung durch Kaiser Ludwig den Bayern
Auszug aus dem Buch
2.2 Die Parallelen zwischen Urbar und Urkunde
Zwischen Urbar und Urkunde scheinen einige Parallelen auf, welche der Verfasser im nun folgenden Abschnitt näher untersuchen wird. Beide Originale gelten heute als verloren beziehungsweise verschollen, beide liegen jedoch als Abschrift vor. Die Gründe für den Verlust können mannigfaltig sein. In Kapitel 4 wird der Verfasser exemplarisch anhand der Meisenheimer Urkunde genauer auf die möglichen Gründe für den Verlust eingehen.
Die Abschriften von Urbar und Urkunde selbst sind zeitlich different vom Original entstanden und liegen bis auf den heutigen Tag in körperlicher Weise vor. Dass sich beide Abschriften im Lndeshauptarchiv zu Koblenz befinden, ist eher dem Zufall geschuldet, dass die Orte Prüm und Meisenheim beide in Rheinland-Pfalz liegen.
Liegen den Abschriften auch unterschiedliche personelle Hintergründe seitens der Autorschaftschaft zugrunde, so bleibt doch festzuhalten, dass beide Abschriften zu ihrer Zeit zur Sicherung und zum Nachweis eigener Rechte, weniger der Pflichten, die sich aus den Originalen ergaben, hergestellt wurden. Für die Meisenheimer Abschrift gilt darüberhinaus:
"Im 14. und 15. Jahrhundert wurden auch Abschriften des Urkundenbestandes angefertigt, die meist das goldene Buch (liber aureus), eine erste abschriftliche Zusammenstellung der wichtigsten Urkunden über Landschenkungen und Privilegien (8.-11. Jh.), zur Grundlage haben."
Eine weitere Parallele ist der in Latein geschriebene Text, das heißt die schriftlich fixierten Aussagen sind in einer anderen Sprache als jener, welche die durch Urbar und Urkunde betroffenen Personengruppen des jeweiligen Raumes sprachen, verfasst. Dieses Phänomen gilt für "viele des Schreibens und Lesens unkundige[n] und primitive[n] Gesellschaften, gekennzeichnet durch eine Situation funktionaler Mehrsprachigkeit (Bilingualismus). Wo eine solche Lage der Dinge vorherrscht, haben zwei oder möglicherweise sogar mehrere Sprachmedien an den Kommunikationsfunktionen teil. Diese beiden Medien waren […] das Lateinische und die deutschen Dialekte. Ersteres war das Schreibmedium von Staat und Kirche, Schule, Recht, Wissenschaft und Literatur.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik der verlorenen Originale des Prümer Urbars sowie der Meisenheimer Stadtrechtsurkunde ein und skizziert das methodische Vorgehen der Arbeit.
2. Original und Abschrift - Das Prümer Urbar und die Parallelen zur Stadtrechtsurkunde von Meisenheim: Dieses Kapitel erläutert die theoretischen Grundlagen des Kurses zur Schriftkultur und arbeitet Gemeinsamkeiten sowie Differenzen zwischen den Dokumententypen heraus.
3. Historischer Kontext der Originalurkunde und der Abschrift: Hier wird der Entstehungskontext der Stadtrechtsverleihung durch Kaiser Ludwig den Bayern detailliert historisch verortet und die Abschrift zeitlich eingeordnet.
4. Gründe für den Verlust der Urkunde: In diesem Kapitel werden Hypothesen über das Verschwinden der Originalurkunde aufgestellt, wobei archivarische Nachlässigkeit oder kriegerische Ereignisse kritisch diskutiert werden.
5. Rezeption der Dokumente bis in die jüngere Vergangenheit: Dieser Abschnitt beschreibt, wie sich die Wahrnehmung und wissenschaftliche Nutzung der Urkunden im Laufe der Jahrhunderte, von der Sicherung obrigkeitlicher Rechte bis zur modernen akademischen Forschung, gewandelt hat.
6. Zusammenfassung und Ausblick: Das Fazit fasst die zentralen Erkenntnisse der vergleichenden Analyse zusammen und gibt einen Ausblick auf künftige Forschungsmöglichkeiten.
Schlüsselwörter
Stadtrechtsurkunde, Prümer Urbar, Meisenheim, Ludwig der Bayer, Schriftkultur, Literalität, Archivwesen, Diplomatie, Rechtsgeschichte, Palimpsest, Urkundenlehre, Rezeptionsgeschichte, Kopialbuch, Mittelalter, Geschichtswissenschaft
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit einer vergleichenden Analyse der historischen Überlieferung und Rezeption der Meisenheimer Stadtrechtsurkunde von 1315 und des Prümer Urbars.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den zentralen Themen gehören die Bedeutung von Abschriften als Rechtsnachweis, die historische Entwicklung der Schriftkultur sowie die unterschiedliche Rezeptionsweise in der Geschichte.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage konzentriert sich darauf, wie die Verluste der Originalurkunden kompensiert wurden und welche Parallelen sich aus den jeweiligen Abschriften hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Rechtsgeschichte ableiten lassen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor stützt sich auf eine historisch-kritische Quellenanalyse, angelehnt an die Lehrmeinung von Prof. Dr. Ludolf Kuchenbuch zur alteuropäischen Schriftkultur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die inhaltliche Gegenüberstellung von Urbar und Urkunde, die historische Kontextualisierung der Meisenheimer Stadtrechtsverleihung sowie die Untersuchung möglicher Verlustursachen und der Rezeptionsgeschichte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Stadtrechtsurkunde, Literalität, Rechtsgeschichte, Kopialbuch, Rezeption und historische Quellenforschung.
Warum spielt das Prümer Urbar eine so zentrale Rolle im Vergleich?
Es dient als methodisches Referenzobjekt, da die Überlieferungsgeschichte dieses Urbars im untersuchten Kurs dezidiert als Beispiel für die Entwicklung einer Schriftkultur behandelt wurde.
Welche Bedeutung kommt der Abschrift im Meisenheimer Kopialbuch zu?
Sie fungierte als rechtliche Handhabe des städtischen Bürgertums, um Privilegien gegenüber dem Landesherrn nachzuweisen, und ersetzte nach dem Verlust das Original als legitimierende Quelle.
Welche Rolle spielt die Sprache der Urkunden?
Die Verwendung von Latein als lingua franca wird als verbindendes Element zwischen verschiedenen, dialektal geprägten Machtakteuren und als Ausdruck eines spezifischen Bildungsmonopols des Klerus interpretiert.
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- Thomas Dunzweiler (Author), 2011, Die Urkunde der Stadtrechtsverleihung vom 22. März 1315 und ihre Parallelen zum Prümer Urbar, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/178014