War Heinrich IV. mit der Errichtung des Mainzer Reichslandfriedens 1103 auf dem Höhepunkt seiner Macht?


Seminararbeit, 2008

16 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 War Heinrich IV. mit der Errichtung des Mainzer Reichslandfriedens 1103 auf dem Höhepunkt seiner Macht?
2.1 Voraussetzungen für die Errichtung des Friedens
2.2 Entwicklung vom Gottes- zum Landfrieden
2.3 Vergleich beider Quellen
2.3.1 Die Vita
2.3.2 Der Bericht des Mainzer Reichslandfriedens

3 Auswertung der Quellen

4 Fazit

5 Quellen- und Literaturverzeichnis

1 Einleitung

In meiner Hausarbeit werde ich mich mit der Frage auseinandersetzen, ob die Errichtung des Mainzer Reichslandfriedens im Jahre 1103 durch Heinrich IV. den Höhepunkt seiner Macht bedeutete. Durch den Vergleich zweier, uns erhaltener Quellen, werde ich versuchen herauszufinden, inwiefern der Frieden eine gewisse Macht des Kaisers voraussetzte beziehungsweise symbolisch dafür stehen kann.

Dabei soll mir auf einer Seite die Vita Heinrichs IV. als Quelle dienen, die es kritisch zu hinterfragen gilt. Auf der anderen Seite der Bericht das Mainzer Reichslandfrieden, den ich zum Vergleich hinzuziehen werde. Die Vita und der Bericht sollen als Quellen zusammen betrachtet Informationen geben und als Basis zur Beantwortung meiner Frage dienen.

Dabei werde ich zunächst die Ausgangssituation für den Frieden prüfen, die schon erste Anhaltspunkte zur Beschaffenheit von Heinrichs Macht liefern soll. Ferner werde ich im Zuge dessen die Entwicklung vom Gottes- zum Landfrieden und deren Bedeutung für meine Fragestellung erläutern. Desweiteren werde ich auf der Basis beider Quellen den Mainzer Reichslandfrieden, seine Ziele und Auswirkungen darlegen, um am Ende die Frage beantworten zu können, inwiefern der Frieden für Heinrich einen Machtgewinn brachte oder nicht.

2 War Heinrich IV. mit der Errichtung des Mainzer Reichslandfriedens 1103 auf dem Höhepunkt seiner Macht?

2.1 Voraussetzungen für die Errichtung des Friedens

Um feststellen zu können, inwiefern Heinrichs Macht im Jahre 1103 bei der Errichtung des Mainzer Reichslandfriedens gefestigt war, werde ich zunächst die Voraussetzungen, die die Errichtung des Friedens durch den Kaiser erst ermöglichten, erläutern.

Nachdem der Kaiser seinen Italienfeldzug 1090 begonnen hatte, dauerte es bis in das Jahr 1097 bis er nach Deutschland zurückkehren konnte. Durch Welf IV. blieb ihm bis dahin der Weg versperrt. Heinrich IV. besaß zu dieser Zeit keinen poltischen Einfluss. Erst die Trennung Welf V. von der Markgräfin Mathilde von Tuszien im Jahre 1095 und dem folgenden Bruch des welfisch- tuszischen Bündnisses, ermöglichte dem Kaiser einen Ausgleich mit den Welfen suchen zu können. Im Zuge dessen belehnte er Welf IV. mit dem Herzogtum Bayern und konnte selbst nach Deutschland zurückkehren.

Fast gleichzeitig gelang es dem Kaiser eine Einigung in Schwaben erreichen. Berthold II. von Zähringen erhielt für den Verzicht des Herzogtums Schwaben zugunsten Friedrichs I. von Staufen, die Reichsvogtei Zürich und durfte ferner den Titel „dux“ behalten. Heinrich erreichte so eine Befriedung im Süden des Reiches durch den Ausgleich zwischen den ehemaligen Konkurrenten.

Durch dieses taktisch kluge Vorgehen konnte Heinrich IV. einen Machtgewinn in Deutschland verbuchen. Erst diese Konsolidierung seiner Herrschaft ermöglichte ihm im Jahr 1098 auf dem Reichstag in Mainz seinen abspenstigen Sohn Konrad in Absprache mit den Fürsten entthronen und seinen jüngeren Sohn Heinrich V. mit 12 Jahren zum König wählen zu lassen. Diesen ließ er schwören, sich zu Lebzeiten seines Vaters nie gegen dessen Willen in die Regierungsgeschäfte einzumischen. Dass die Fürsten Heinrichs IV. Wunsch nachkamen macht deutlich, dass seine Herrschaft im Reich akzeptiert und gefestigt war.

Doch noch immer konnte er keine Aussöhnung mit dem Papst erreichen. Nachdem Papst Urban II. im Jahr 1099 verstorben war, wurde der Kardinalpriester Rainer von S. Clemente als Paschalis II. zum neuen Papst gewählt. Er war ein entschiedener Vertreter des Reformpapsttums und dem Kaiser sollte es Zeit seines Lebens nicht gelingen eine Einigung mit ihm herbeiführen zu können. Nach vergeblichen Versuchen der Annäherung wurde er im Jahre 1102 auf der Lateransynode erneut vom Papst exkommuniziert. Der Kaiser war sich jedoch bewusst, dass ohne eine Aussöhnung mit der Kirche kein dauerhafter Friede in Deutschland möglich sein würde.

Infolgedessen rief er im Jahre 1103 auf dem Reichstag in Mainz neben dem Landesfrieden auch zu einem Kreuzzug nach Jerusalem aus. Er erhoffte sich dadurch die Lösung des Banns erreichen zu können.

2.2 Entwicklung vom Gottes- zum Landfrieden

Nachdem die Umstände dargelegt wurden, die den Frieden erst ermöglichten, ist es desweiteren von Bedeutung die Entwicklung des Landfriedens in Deutschland zu klären. Erst daran lässt sich markieren, inwiefern die Initiative Heinrichs zur Errichtung des Friedens seine Macht voraussetzte beziehungsweise diese symbolisierte.

Der Gottesfrieden nahm seinen Ursprung im südlichen Frankreich. In den Landschaften zwischen den Pyrenäen und der Rhône, waren es im späten 10. Jahrhundert vor allem Bischöfe und Äbte, die den Frieden sicherten. Dort war die Gewalt des französischen Königs zu weit entfernt, um der Kirche Schutz vor Übergriffen auf ihr Kirchengut gewähren zu können. Die Bischöfe und Äbte versuchten mit der Friedenswahrung Einfluss auf das politische Leben zu gewinnen. Dabei war der Gottesfrieden lokal bedingt und dem einzelnen Bischof oder Abt unterstellt. Kirchen, Klöster und geistliche Personen, sowie Frauen und die Bauern auf dem Feld sollten vor Fehde und Brandstiftung, vor Totschlag und Raub geschützt werden. Durch diese religiös motivierte Bewegung verschärfte sich das Vorgehen gegen Verbrecher und die Entstehung des Strafrechts ähnlich dem Unseren wurde ermöglicht. Geldbußen wurden durch Leibes- und Lebensstrafen abgelöst, obwohl zunächst kirchliche Strafen, wie die Exkommunikation im Vordergrund standen.

Die Friedensbewegung dehnte sich nach Norden und Osten aus. Im Jahre 1082 erfolgte der erste Gottesfrieden innerhalb des Reiches für das Bistum Lüttich. Drei Jahre später, 1085, wurde erstmalig ein Gottesfrieden für das ganze Reich in Anwesenheit Heinrichs IV. ausgerufen. Erst im Jahre 1093 wurde die Friedensgebung gänzlich von weltlichen Gewalten übernommen. Hierbei erließen die Widersacher Heinrichs, die Herzöge Welf von Bayern und Berthold von Schwaben in Ulm einen zweijährigen Frieden. Im Vordergrund dieses Friedens stand das Bestreben die Front gegen Heinrich zu verstärken. Er, sowie seine Anhänger waren von diesem Frieden ausgeschlossen.

Dieser Frieden bedeutete eine Wende in der Friedensbewegung. Er war der erste, der von weltlichen Fürsten und nicht von Bischöfen ausging. Der Gottesfrieden hatte sich zum Landfrieden entwickelt und war dem geistlichen Rahmen nun vollkommen entwichen. Nun herrschten weltliche Strafen vor, während die kirchlichen Strafen in den Hintergrund traten. Die Kirche prägte die Friedensbewegung des weltlichen Rechts und die Gerechtigkeitsvorstellungen nachhaltig.

Inhaltlich blieb der Landfrieden ähnlich dem Gottesfrieden. Er bedeutete für alle Schwurpartner den Verzicht auf Gewaltanwendung, um ihre eigenen Ansprüche durchzusetzen. Die Landfrieden schränkten dabei vor allem das Recht der Fehde des Adels ein. Streitigkeiten sollten nun durch allgemeine Regeln, die im Eid beschworen wurden, beigelegt werden.

Der Kaiser war nach 1085 erst im Jahre 1103 wieder mächtig genug, um an die Friedensgebung anknüpfen zu können. Dabei ließ Heinrich IV. in Mainz den Frieden für das ganze Reich auf vier Jahre schwören. Er galt unterschiedslos für Freie und Unfreie.

[...]

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
War Heinrich IV. mit der Errichtung des Mainzer Reichslandfriedens 1103 auf dem Höhepunkt seiner Macht?
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Note
1,7
Autor
Jahr
2008
Seiten
16
Katalognummer
V178116
ISBN (eBook)
9783656002093
Dateigröße
423 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
heinrich, errichtung, mainzer, reichslandfriedens, höhepunkt, macht
Arbeit zitieren
Anna Mutschler (Autor:in), 2008, War Heinrich IV. mit der Errichtung des Mainzer Reichslandfriedens 1103 auf dem Höhepunkt seiner Macht?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/178116

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