Über Verträge zur Weltmacht


Trabajo Escrito, 2008

109 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2. Wichtige Konzepte der britischen Außenpolitik des 18. Jahrhunderts
2.1 Balance of Power
2.2 Blue-Water-Policy
2.3 Pax Britannica
2.4 Pentarchie

3. Von der Großen Haager Allianz zum Frieden von Utrecht
3.1 Ursachen und Verlauf des Spanischen Erbfolgekrieges
3.2 Große Haager Allianz
3.3 Der Frieden von Utrecht
3.4 Handelsverträge und Asiento
3.5 Ergebnis und Ausblick

4. Der Frieden von Aachen
4.1. Ursachen und Verlauf des War of Jenkin's Ear und des Österreichischen Erbfolgekrieges
4.1.1 WarofJenkin's Ear
4.1.2 Der Österereichische Erbfolgekrieg
4.2 Der Friedensvertrag von Aachen
4.3 Ergebnis und Ausblick

5. Der Frieden von Paris 1763
5.1 Ursachen und Verlauf des French and Indian War
5.2 Der Friedensvertrag von Paris
5.3 Ergebnis und Ausblick

6. Die Frieden von Versailles 1783 und Gent 1814-
6.1. Die Amerikanische Revolution und der Friede von Versailles 1783
6.1.1 Ursachen und Verlaufdes amerikanischen Unabhängigkeitskrieges
6.1.2. Die Friedensverträge von Versailles
6.1.3 Ergebnis und Folgen
6.2. Der Frieden von Gent
6.2.1 Ursachen und Verlaufdes britisch-amerikanischen Krieges von 1812
6.2.2 Der Friedensvertrag von Gent

7. Die Frieden von Amiens. Paris 1814 und 1815und der Wiener Kongress;.
7.1 Der Frieden von Amiens
7.1.1 Vorgeschichte und Ursachen der Französichen Revolutionskriege
7.1.2 Verlaufder Französischen Revolutionskriege
7.1.3 Der Friedensvertrag von Amiens
7.1.4 Ergebnis und Ausblick
7.2 Der Frieden von Paris 1814
7.2.1 Verlaufder Napoleonischen Kriege
7.2.2 Der Friedensvertrag von Paris 1814
7.2.3 Ergebnis und Ausblick
7.3 Der Wiener Kongress
7.4 Der Frieden von Paris 1815
7.4.1 Kriegsverlaufdes Krieges von 1815
7.4.2 Der Friedensvertrag von Paris 1815
7.5 Ergebnis und Ausblick

8. Die Rolle derVertragspolitik auf Großbritanniens Weg zurWeltmacht

9. Quellen- und Literaturverzeichnis
9.1 Quellenverzeichnis
9.2 Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„When Britain first, at heaven's command,
arose from out the azure main, This was the charter of the land,

And guardian angels sang this strain
Rule Britannia! Britannia, rule the waves;
Britons never, never, never will be slaves“

So lautet der Anfang des, im Jahre 1740 anlässlich des Jahrestages der Thronbesteigung König Georg II. uraufgeführten, Werkes Rule Britan­nia, dessen Text von James Thomson (1700 - 1748) verfasst und das von Thomas Arne (1710- 1778) vertont wurde.[1]

Bis in die heutige Zeit wird dieses Lied, das mit seinem getragenen Klang emotional beeindruckend ist, zu vielen Anlässen in Großbritanni­en gespielt oder gesungen, von der night of the proms bis zu Fußball­spielen und ist immer noch eine Art inoffizielle Nationalhymne, auch im Hinblick darauf, dass sie fünf Jahre vor der eigentlichen britischen Na­tionalhymne uraufgeführt wurde[2].

So wie die letzten beiden Verse der ersten Strophe des Liedes eines der Leitmotive britischer Politik des 18. und 19. Jahrhunderts darstellen, so steht der erste Vers für das Selbstverständnis der Briten, mit dem sie ihrer Mission, der Herrschaft über die Meere (und damit über die über­seeischen Gebiete, die Neue Welt), verfolgten, denn schließlich war ja Großbritannien, auf Weisung des Himmels, des allerhöchsten, aus sei­ner Inselstellung im azurblauen Ozean aufgestiegen, um über die Mee­re zu herrschen[3].

Diese Arbeit geht der Frage nach, wie es einem Land wie Großbritanni­en[4], gelingen konnte, von einem kleinen Inselstaat mit beschränkten Ressourcen an Rohstoffen, Land und Menschen, zur führenden Macht der Welt aufzusteigen.

Betrachtet wird der Zeitraum vom Beginn des 18. Jahrhunderts bis zum Jahr 1815, von welchem an Großbritannien für fast 100 Jahre die Posi­tion als unangefochtener Herrscher der Weltmeere und als einzige wirk­liche Weltmacht inne hatte.

Schon häufig wurde in diversen Untersuchungen betrachtet, welche Aspekte zu diesem Aufstieg Großbritanniens geführt haben. Diese Ar­beit widmet sich aus dem Spektrum der vielen Einflussfaktoren einem Aspekt, der in der Forschung bisher nur selten als Schwerpunkt be­trachtet wurde, der Frage, ob und in wie weit die britische Vertragspoli­tik, insbesondere die Friedensvertragspolitik, eine Rolle auf Großbritan­niens Weg zur Weltmacht gespielt hat.

Andere Aspekte wie innenpolitische Entwicklungen, technischer Fort­schritt, Handels- und Wirtschaftsentwicklungen (insbesondere wäre hier auch die Kolonialwirtschaft zu nennen), werden nur insofern betrachtet, soweit sie in Verbindung zu den behandelten Verträgen stehen.

Dabei wurde eine exemplarische Auswahl von Verträgen getroffen, die Wegscheiden innerhalb der Zeitspanne von 1700 bis 1815 hinsichtlich der Herausbildung der englischen Vormachtstellung waren. Größten­teils sind dies Friedensverträge der vielfältigen Kriege, die Großbritanni­en in dieser Zeit führte und in denen es ihm immer wieder gelang, seine Macht weiter und weiter auszudehnen. In geringerem Maße werden da­bei auch Bündnis- und Koalitionsvereinbarungen betrachtet, sofern die­se Ausdruck spezifischer Formen britischer Politik darstellten. Aus dem riesigen Bereich der internationalen Verträge Großbritanniens im be­handelten Zeitraum, wird der Aspekt der Friedensverträge deshalb be­sonders deutlich betrachtet, da diese einerseits meist die entschei­dendsten Einschnitte im Mächteverhältnis der Staaten hervorbrachten und sich andererseits an Ihnen, in Relation zu den Ergebnissen der Kriege, die ihnen vorausgingen, dass Handlungsgeschick der Akteure gut ablesen lässt.

Dabei ist es notwendig, die Verträge immer in ihren historischen Kon­text einzuordnen, dessen Erläuterung jeweils dem betrachteten Vertrag voran- oder beigestellt wird. Eine isolierte Betrachtung der Verträge ohne Einordnung in ihren ereignishistorischen Hintergrund wäre wenig Ziel führend. Nur mit Kenntnissen über die Abläufe eines Konflikts vor einem Friedensvertrag kann am Ende beurteilt werden, ob die Bestim­mungen des Vertrages für Großbritannien vorteilhaft waren oder nicht. Dabei wird Verlauf der Kriege in geraffter Form dargestellt, ohne auf einzelne Schlachten oder Armeebewegungen etc. ausführlicher einzu­gehen, sondern nur soweit, wie der Verlauf für das Kriegsergebnis und somit als Grundlage für die Verhandlungen zu den Friedensverträgen relevant ist. Eine darüber hinausgehende, detailliertere Betrachtung der Kriegsereignisse ginge über den Rahmen dieser Arbeit hinaus und wür­de außerdem in Hinblick auf die Fragestellung der Arbeit keinen Er­kenntnisgewinn versprechen.

Diesem Hauptteil der Arbeit vorangestellt ist ein Abschnitt, in dem einige der Grundprinzipien derzwischenstaatlichen Interaktion des 18. und be­ginnenden 19. Jahrhunderts, vornehmlich sofern diese Bedeutung für die Politik Großbritanniens hatten, näher betrachtet werden. Darunter fallen das Konzept der Balance ofPower, das im Rahmen eines offiziel­len Dokumentes erstmals im Friedensvertrag von Utrecht erwähnt wird, wo es heißt:

declared in the meeting oft the States of the kingdom of Spain, assembled at Madrid for that purpose, that for obtaining a general peace, and securing the tranquillity of Europe by a balan­ce of power.“ [5] ,

sowie das politische Prinzip der Blue-Water-Policy, der Begriff der Pen­tarchie als Merkmal des Konzerts der europäischen Mächte innerhalb Europas und auch der Begriff Pax Britannica, der vor allem im An­schluss an den Wiener Kongress, mit dessen Betrachtung der Teil der Analyse der britischen Verträge endet, Verwendung fand.

Auf diesen einleitenden, definitorischen Teil der Arbeit folgt die eigentli­che Untersuchung der englischen Vertragspolitik an einigen Beispielen.

Dabei folgt der Aufbau einer chronologischen Ordnung, beginnend beim Spanischen Erbfolgekrieg (1701 - 1713/14). Im Rahmen dieses, in sei­ner Bedeutung oftmals unterschätzten und bis heute nicht in einer um­fassenden Monographie untersuchten Konflikts, der aber sowohl auf Grund der Vielzahl der beteiligten Mächte und Kriegsschauplätze, als auch seiner Bedeutung für die zukünftige Entwicklung des europäi- sehen und weltweiten Machtgefüges wegen, durchaus als Weltkrieg be­zeichnet werden kann, fallen drei Verträge bzw. Vertragswerke, die hier näher untersucht werden sollen. Dies ist zum einen die Große Haager Allianz zu Beginn des Krieges und an seinem Ende der in Utrecht ge­schlossene Friedensvertrag[6] sowie das Asiento, ein zwischen Großbri­tannien und Spanien geschlossenerVertrag.

Im darauf folgenden Abschnitt wird der Friede von Aachen des Jahres 1748, der gleich zwei Konflikte beendete, zum einen den Anglo-Spani- schen Kolonialkrieg um die Vorherrschaft in Westindien und Georgia, der unter dem Namen War of Jenkins' Ear bekannt wurde[7], sowie den Österreichischen Erbfolgekrieg, behandelt.

Im danach folgenden Abschnitt betrachtet die Arbeit den Friedens­schluss von Paris aus dem Jahr 1763, der für Großbritannien zwei eng zusammenhängende Kriege beendete. Zum einen den Siebenjährige Krieg, vor allem in Kontinentaleuropa, zum anderen den Anglo-Franzö- sische Kolonialkrieg um die Vorherrschaft vor allem in Nordamerika und in Teilen Indiens, der auch als French and Indian War bekannt wurde. Dieser Krieg und derfolgende Friedensvertrag, in denen Frankreich sei­ne Nordamerikanischen Gebiete fast gänzlich (mit Ausnahme der Insel St. Pierre und Miquelon und des Westteils der Insel Hispanola) verlieren sollte[8] und die den vorläufigen Höhepunkt der Machtstellung Großbri­tanniens in Europa einleiteten, bargen, wie sich zeigen wird, aber gleichzeitig auch den Samen für die massivste Schwächung Großbri­tanniens die es im 18. Jahrhundert erfahren musste, in sich. Diese re­sultierte aus dem, im sich anschließenden Kapitel zu betrachtenden Frieden von Versailles 1783, in dem Großbritannien der Unabhängigkeit der USA zustimmen musste. Im selben Kapitel wird außerdem auch der Friede von Gent untersucht, der den zweiten Krieg mit den USA (1812­1814) beendete. Die Einordnung dieses Vertrages in diesem Kapitel und nicht in den chronologisch besser geeigneten Abschnitt über die Napoleonischen Kriege ergibt sich aus dem Zusammenhang zum Ver­lust der Gebiete der USA und auch daraus, dass der Abschnitt über die Napoleonischen Kriege ohnehin zu den komplexesten der Arbeit zählt und eine Durchmischung mit dem Krieg von 1812 gegen die USA zur Unübersichtlichkeit führen könnte.

Das folgende Kapitel widmet sich dann dem großen Komplex, in den die Friedensverträge von Amiens und Paris (1814 und 1815) sowie der Wiener Kongress fallen, also die Französischen Revolutions- sowie die Koalitionskriege gegen Napoleon[9].

Nach dem darauf folgenden Ausblick auf die Zeit nach dem Wiener Kongress wird die Arbeit schließlich mit der Beantwortung der eingangs gestellten Frage nach der Bedeutung der britischen (Friedens)vertrags- politik für seinen Weg zu Weltmacht abgeschlossen.

2. Wichtige Konzepte der britischen Außenpolitik des 18. Jahrhunderts

2.1 Balance ofPower

Das Konzept der Balance of Power fand, wie bereits in der Einleitung erwähnt, erstmals im Friedensvertrag von Utrecht Eingang in ein offizi­elles Dokument.

Die Idee des Konzeptes geht aber bereits auf eine frühere Zeit zurück. Bereits für das 15. Jahrhundert findet sich ein Anwendungsbeispiel für ein System, in dem ein Mächtegleichgewicht bestand. Hierbei handelte es sich um das Gleichgewicht zwischen den fünf, aufder Appenin-Halb- insel dominierenden, italienischen Staaten Florenz, Neapel, Mailand, Venedig und dem Kirchenstaat[10], wo durch wechselnde Konstellation die Übermacht eines einzelnen der Staaten verhindert wurde[11]. Damit war sichergestellt, dass sich die italienische Halbinsel in einem, wie Nic­colo Machiavelli es ausdrückte „in certo modo bilanciata“[12] befand.

In der Folge drückte sich auf dem europäischen Kontinent ein Mächte­gleichgewicht vor allem in der Bipolarität der Mächte Habsburg und Frankreich aus. 1638 bezeichnete der Herzog von Rohan in einem an Kardinal Richelieu gerichteten Schreiben das Gleichgewicht dieser bei­den Mächte als größtes Interesse der anderen Staaten, da sich nur dar­auf auch die Ruhe und Sicherheit der kleineren Mächte gründen las­se[13].

Schon früh sah sich England als Hüter eines europäischen Gleichge­wichts, so kann eine Politik in diesem Sinne bereits für Henry VIII. Nachwgewiesen werden, wenn auch selbstverständlich ohne die expli­zite Verwendung des Begriffs der Balance ofPoweŕ[14].

Auch in der Folgezeit setzte sich dies fort und im 17. Jahrhundert be­trachtete England sich selbst, bzw. sein politisches Ziel, als das „Züng­lein an der Waage“[15] wenn es um den Erhalt des europäischen Gleich­gewichtes geht, auch wenn dies für große Teile des 17. Jahrhunderts nur als eine Idee und ein Wunschgedanke zu sehen ist, da England durch seine innenpolitischen Konflikte zwischen König und Parlament nur schwer in der Lage war, außenpolitisch eine bedeutende Rolle zu spielen[16].

Im 18. Jahrhundert fand das Konzept der Balance of Power mit dem Frieden von Utrecht schließlich Eingang in den offiziellen politischen Sprachgebrauch.

Die Rolle Großbritanniens im 18. Jahrhundert ist allerdings strittig. Zwar wird Großbritannien oftmals bescheinigt, seine Politik am Erhalt des eu­ropäischen Gleichgewichtes ausgerichtet zu haben - hier kommt der in einem der späteren Abschnitte erklärte Begriff der Pentarchie zwischen England, Frankreich, Österreich, Preußen und Russland auf, worin England als ein Teil des Gleichgewichts, ja gar als „Hüter des Gleichge­wichts“[17] gesehen wird, ob es sich aber als ein auch bis zur Selbstbe­schränkung dem Gleichgewicht verantwortlicher Staat sah, ist äußerst zweifelhaft. Zumindest für die Frage der eigenen Stellung als Seemacht ist dies sicher zu verneinen[18]. Auch bezüglich der Anwendung dieses Grundsatzes auf seine kontinentaleuropäische Politik sind Zweifel an­gebracht, da Großbritannien sein Agieren nicht nur danach auslegte, das Gleichgewicht zu erhalten, sondern auch darauf, selbst die Regeln innerhalb der Allianzen etc. vorzugeben[19]. Dabei kann die Politik Groß­britanniens im 18. Jahrhundert als eine an der Stabilisierung des Gleichgewichts ausgerichtete Politik gesehen werden, wobei es aber nur um den Erhalt des Gleichgewichts der anderen Mächte ging, um zu verhindern, dass jemals eine Macht auf dem Kontinent eine Hegemo­niestellung erreichen könnte, aus der heraus es ihr möglich geworden wäre, die englische Vormachtstellung auf den Weltmeeren anzugrei­fen[20]. Dies führte dazu, dass die Idee des Gleichgewichts:

„keineswegs [...] rein und unverfälscht verwirklicht wurde, daß sie vielmehr [...] verquickt war mit der Etablierung einer neuen Macht­ordnung und daß sie in der Hand Englands zu einem Mittel ausge­staltet wurde, um die maritim-kommerzielle Expansion der führen­den Seemacht abzusichern. “ [21]

2.2 Blue-Water-Policy

Der Begriff der Blue-Water-Policy beschreibt ein Konzept der britischen Politik, der u.a. im 18. Jahrhundert eine bedeutende Rolle in der Außen­politik spielte.

In der englischen Außenpolitik des 18. Jahrhunderts gab es zwei domi­nante, widerstreitende Denkschulen. Auf der einen Seite standen die Verfechter einer auf den europäischen Kontinent fokussierten Außenpo­litik, deren Hauptziel der Erhalt des Gleichgewichts der europäischen Festlandmächte war[22]. Zu den Befürwortern einer kontinental orientier­ten Politik gehörten, auf Grund seiner Verbindungen zu den in Perso­nalunion regierten Besitztümern Hannovers[23], meist auch das britische Königshaus, sowie Vertreter der traditionellen Strömungen der politi­schen Gruppierung der Whigs, die die Meinung vertraten, Großbritanni­en sei als europäische Macht zu aller erst dem europäischen Kontinent und der Verteidigung des kontinentaleuropäischen Gleichgewichts ge­gen bourbonische Hegemonialbestrebungen verpflichtet[24].

Auf der anderen Seite standen die Parteigänger der Tories und moder­ner Strömungen der Whigs, die in ihrer Gesamtheit die deutliche Mehr­heit des House of Commons des Parlaments stellten. Sie vertraten eine Außenpolitik des Vorrangs der maritimen Interessen vor den kontinen­taleuropäischen Bestrebungrn. Diese Politik wurde als die Blue-Water- Policy bezeichnet[25].

Die Blue-Water-Policy hat ihren Ursprung in den den 50er Jahren des 17. Jahrhunderts, in der Zeit des Ersten Niederländisch-Englischen Krieges von 1652. In der Präambel zu den Kriegsgesetzen dieses Jah­res findet sich der deutliche Verweis auf die Marine als bedeutendstes Standbein für die Position Englands:

,,lt is upon the navy under the Providence of God that the safety, honour and welfare of this realm do chiefly attend“ [26]

Die Entscheidung welcher außenpolitischen Richtung im Konfliktfall der Vorzug gegeben wurde, spielte im 18. Jahrhundert außer für machtpoli­tische Bestrebungen vor allem auch für die Handelsinteressen Großbri­tanniens eine entscheidende Rolle. So ist es wenig verwunderlich, dass sich unter den Vertretern der Blue-Water-Policy auch viele finden, deren persönlicher Fortschritt entscheidend vom überseeischen Handel ab­hängig war, wie zum Beispiel die einflussreiche East India Company [27] . Prämisse der Vetreter der Blue-Water-Policy war dabei immer, dass Großbritannien zuerst auf die eigenen Ziele bedacht sein müsste. Darin wiederum sahen sie die Sicherung des Wohlstandes als vorrangig an, wozu vor allem die Kolonien und der Kolonialhandel in entscheidender Weise beitrugen[28]. Trotz all dieser Verfechter der Blue-Water-Policy wurde diese vor allem während des Spanischen Erbfolgekrieges von ei­ner kontinentaleuropäischen Politik verdrängt, was sich daran zeigt, dass Großbritannien in einem vorher nicht gekannten Ausmaß Truppen auf den Kontinent entsandte und sich auf den überseeischen Kriegs­schauplätzen vor allem auf einheimische Hilfstruppen verließ[29].

Wie in den weiteren Kapiteln dieser Arbeit noch zu zeigen sein wird, spielte die Auseinandersetzung für die Richtung der Außenpolitik auch später noch eine wichtige Rolle, gerade in den Fällen, in denen Groß­britannien in parallel verlaufende außer- und innereuropäischen Kon­flikten verwickelt war, wie z.B. in den Jahren von 1739 - 1748, als es in Übersee den War of Jenkins' Ear gegen Spanien ausfocht und in Euro­pa am Österreichischen Erbfolgekrieg beteiligt war.

2.3 Pax Britannica

Unter dem Begriff der Pax Britannica wird im Allgemeinen die Zeit nach der Neuordnung Europas durch den Wiener Kongress verstanden, in der es aufdem europäischen Festland ein relativ stabiles Mächtegleich­gewicht gab.

Das Ende dieser Zeit wird meist durch die Gründung des Deutschen Reiches in Folge des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/1871 bestimmt, nach dem das Gleichgewicht durch die Schaffung einer neu­en kontinentalen Großmacht nicht mehr gegeben war.

Die Begrifflichkeit der Pax Britannica entstammt einerseits der Rolle Großbritanniens als Hüter dieses Gleichgewichts, andererseits aber auch daher, dass Großbritannien, im globalen Umfang gesehen, die do­minierende Macht war, vor allem gestützt auf die unangefochtene Vor­rangstellung als See- und Handelsmacht, die über diese Position si­cherstellen konnte, dass die weltpolitische Entwicklung nicht im Gegen- satzzu seinen Interessen verlief[30].

Dabei ist zu beachten, dass sich die Pax Britannica nicht alleine auf die politische und militärische Vormachtstellung bezieht, sondern auch die Vormacht im weltweiten Handel[31], als Folge des Vorsprungs in der In­dustrialisierung[32], berücksichtigt.

2.4 Pentarchie

Die Pentarchie ist kein originäres Konzept der britischen Außenpolitik des 18. und 19. Jahrhunderts, soll aber dennoch hier ausgeführt wer­den, da sie ein Bestimmungsmerkmal des internationalen europäischen Systems dieser Zeit darstellt.

Im behandelten Zeitraum sind zwei Phasen der Pentarchie zu unter­scheiden.

Zum einen beschreibt diese Phase die Zeit nach dem Friedensvertrag von Utrecht und die Machtverhältnisse auf dem Kontinent. Diese wer­den als eine Balance zwischen fünf führenden Staaten gesehen, die das System der Pentarchie bildeten.

Dies waren Großbritannien, Frankreich, Österreich, Preußen und Russ­land. Dabei ist aber zu bemerken, dass darunter kein festgeschriebenes oder gar verfasstes System zur verstehen ist, sondern ein von der mili­tärischen und wirtschaftlichen Übermacht der genannten Staaten her­geleitetes Machtgefüge innerhalb Europas:

„Man kann deswegen davon ausgehen, daß 'Pentarchie' im Prin­zip ein offenes System meinte, ein System der in einer gegebenen historischen Situation fünf stärksten Staaten des Kontinents, die einander und den Rest der Staatenfamilie in irgendeiner Weise kontrollierten, zugleich aber in Entschlossenheit verbunden waren, den Pluralismus des Systems aufrechtzuerhalten.“ [33]

Innerhalb der Pentarchie-Staaten gab es aber durchaus Abstufungen. So galten als Mächte ersten Ranges vor allem Großbritannien und Frankreich, von denen wiederum Großbritannien mit seiner Kontroll- und Korrektivfunktion an erster Stelle stand. Dahinter befanden sich die drei anderen Staaten der Pentarchie, Österreich, dass wiederum etwas über den beiden letzt zu nennenden Preußen und Russland einzuord­nen war. Diesen dreien ist zu eigen, dass sie nicht auf Grund einer welt­politischen Bedeutung auch in Europa als Großmächte galten, sondern vielmehr, weil sie in der Lage waren, in ihrem geographischen Umfeld (was durchaus auch weiter zu fassen ist), eine Steuerungsfunktion ein­zunehmen[34].

Gerade für Preußen galt zusätzlich, dass es trotz der Stärkung seiner Position nach dem Spanischen Erbfolgekrieg und dem Großen Nordi­schen Krieg nicht mit einem Mal eine europäische Großmacht wurde, sondern sich dieser Prozess bis in die 1740er-Jahre hinzog[35].

Wenn aber das System der Pentarchie ein offenes System war (auch wenn es anderen Staaten nicht gelang in die obere Riege einzudringen), so muss es auch andere Staaten gegeben haben, die an der Peripherie des Systems eine Rolle spielten. Dies waren zum einen Staaten, die aus der Position ehemaliger Großmächte heraus, im Ab­stieg begriffen waren. Zu nennen sind hier Spanien und die Vereinigten Niederlande (die beide ihre Rolle als Weltmacht bzw. weltweit führende Handelsmacht an Großbritannien verloren hatten, wie bei den Betrach­tungen zum Frieden von Utrecht zu sehen sein wird), Schweden (das im Westfälischen Frieden noch mit Frankreich in Dualität als Garantie­macht der europäischen Friedensordnung stand[36], aber nach dem Großen Nordischen Krieg deutlich an Einfluss verlor), sowie Polen (das sich nun in einer Lage der Abhängigkeit der größeren, es umschließen- den Mächte befand)[37].

Schließlich sind hier noch die Schwellenländer zu nennen, denen es aber zu keinem Zeitpunk gelang, diese Schwelle zu überwinden. Dies waren das Osmanische Reich, das im Frieden von Karlowitz von 1699 zum ersten Mal seinen eigenen Machtverfall anerkennen und sein Selbstverständnis auf seine, aus religiösen und ideologischen Gründen, für sich selbst beanspruchte Primatsstellung, aufgeben musste[38]. Dane­ben Savoyen, dass im Laufe des 17. Jahrhunderts, auf Grund seiner strategischen Lage zu einem gesuchten Bündnispartner heran wuchs[39] und zu den wenigen eindeutigen Gewinnern des Friedens von Utrecht zu zählen ist[40]. Schließlich noch Dänemark wegen seiner strategischen Lage mit dem Zugang zur Ostsee[41] und Skandinavien, gerade nach dem Abschmelzen der schwedischen Machtposition.

Wie eingangs dieses Abschnittes erwähnt, ist noch eine zweite Phase der Pentarchie zu nennen, die hier aber, da sie nur die Endphase des in dieser Arbeit behandelten Zeitraums betrifft, nur kurz besprochen wer­den soll. Dabei handelt es sich um die Zeit nach dem Wiener Kongress. Nach dem zeitweiligen Aus des Systems der Pentarchie durch die fran­zösische Hegemonie auf dem Kontinent, entstand innerhalb Europas nach 1815 wieder ein ähnliches Systems, in das auch Frankreich nach kurzer Zeit wieder aufgenommen wurde. Hierbei ist noch zu beachten, dass es sich in dieser zweiten Phase der Pentarchie schon eher um ein formalisiertes System handelte, denn die Pentarchie-Staaten waren die festen Mitglieder des Systems der europäischen Kongresse, das man heute (und damals) auch mit dem Begriff „Europäisches Konzert“[42] be­zeichnet.

Auch hier ist die Einschränkung anzufügen, dass Großbritannien erneut nur in Europa als innerhalb dieses Systems zu sehen ist, aber global immer mehr die Rolle als einzige Weltmacht einnahm[43].

3. Von der Großen Haager Allianz zum Frieden von Utrecht

Im Jahr 1714 endete mit dem Frieden von Utrecht der Spanische Erb­folgekrieg, ein Krieg, der auf Grund der Vielzahl der beteiligten Staaten und der Kriegsschauplätze in großen Teilen West- und Mitteleuropas sowie auch in Übersee sicherlich als ein Weltkrieg gesehen werden kann.

Im Folgenden werden zunächst Ursachen und Verlauf des Spanischen Erbfolgekrieges dargestellt. Danach folgt eine ausführliche Betrachtung einiger Verträge. Zunächst wird auf die Große Allianz eingegangen, die Allianz der mit Großbritannien gegen Frankreich und Spanien verbün­deten Mächte. Diese Betrachtung soll ein Beispiel geben für die briti­sche Allianzpolitik. Der zweite Schwerpunkt liegt auf dem Friedensver­trag von Utrecht und seiner Bewertung, sowie auf einem weiteren bri­tisch-spanischen Vertrag, dem Asiento.

Abschließen soll ein Ausblick auf die Zeit nach dem Frieden von Ut­recht, bis hin zum War of Jenkin's Ear und dem Österreichischen Erb­folgekrieg, die im Zentrum des nächsten Kapitels stehen werden, gege­ben werden.

3.1 Ursachen und Verlauf des Spanischen Erbfolgekrie­ges

Zu Ende des 17. Jahrhunderts befanden sich große Teile Europas und der Welt unter der Herrschaft verschiedener Linien des Hauses Habs­burg.

Darunter fielen die österreichischen Erblande, Ungarn, Böhmen, die Spanischen Niederlande, Spanien mit seinen Kolonien sowie große Ge­biete aufder italienischen Halbinsel.

Zu Beginn des 16. Jahrhunderts waren die Kronen der spanischen und österreichischen Lande unter der Herrschaft Karls V. vereint, der ab 1519 auch Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation war. Durch seine Abdankung 1556 wurde die Herrschaft zwischen sei­nem Sohn Philipp (Spanien) und seinem Bruder Ferdinand (österreichi­sche Lande) geteilt[44]. Hieraus gingen in der Folge die spanische bzw. die österreichische Linie des Hauses Habsburg hervor.

Mit dem Tod Karls II., König von Spanien, starb im Jahre 1700 aller­dings die spanische Linie der Habsburger aus. Da dies durch den schlechten Gesundheitszustand Karls und das Fehlen eines Erben in­nerhalb der spanischen Linie schon lange absehbar war, gab es früh­zeitig verschiedene Pläne zur Aufteilung der spanischen Gebiete, um einen Konflikt zu vermeiden, der aus einer Vereinigung beider Kronen unter der österreichischen Linie der Habsburger gedroht hätte[45].

Es kam aber zu keiner Einigung und zusätzlich gab es divergierende Testamente Karls, von denen das letzte Philipp von Anjou, den Enkel des französischen Königs Ludwig XIV. (und über seine Mutter Enkel Philipps IV. von Spanien) als Thronerben vorsah[46]. Dieser wurde durch seinen Großvater Ludwig XIV. zum König von Spanien und aller seiner Besitztümer ausgerufen; entgegen aller vorherigen Lösungsversuche. Die Thronbesteigung Philipps war weder für Österreich noch für Groß­britannien und die mit ihm in Personalunion von Wilhelm III. von Orani- en regierten Vereinigten Niederlande akzeptabel, da eine spätere Verei­nigung der Throne Spaniens und Frankreichs und dadurch eine bourbo- nische Hegemonie auf dem europäischen Festland möglich geworden wäre.

Nach weiteren Provokationen Ludwigs XIV., wie der Einnahme der nie­derländischen Barrierefestungen in den Spanischen Niederlanden, der Einrichtung von Handelsprivilegien für französische Händler in den spa­nischen Kolonien und die durch einen Vertrag zwischen Spanien, Portu­gal und Frankreich erlangte Kontrolle Frankreichs über nahezu alle Hä­fen, die für die Vorherrschaft im Mittelmeer von Bedeutung waren[47], nahm Großbritannien Verhandlungen mit Leopold I. von Österreich auf, die schließlich zur Großen Haager Allianz führten.

Dieser Allianz stand Frankreich mit seinem Verbündeten Spanien, Sa­voyen (bis 1703), Köln (mit Lüttich), Bayern, Braunschweig-Wolfenbüttel und dem Kirchenstaat (1708/09) gegenüber.

Die folgenden Kampfhandlungen führten Frankreich an den Rande ei­ner Niederlage. Auf der iberischen Halbinsel gelang den Alliierten die zeitweilige Einnahme Madrids und die dauerhafte Besetzung Menorcas, den allerdings auch Niederlagen gegenüber standen[48]. Große Erfolge erzielten die Mächte der Allianz vor allem in den Spanischen Niederlan­den in den Schlachten von Ramillies[49], Oudenaarde[50] und (mit Ein­schränkungen) Malplaquet[51] unter den Führung des Duke of Marlbo- rough und Prinz Eugen von Savoyen.

In Süddeutschland wendete sich das Blatt nach anfänglichen Schwie­rigkeiten, bis hin zu einer Bedrohung der Habsburger Erblande, bereits im Jahre 1704. Nach der vernichtenden Niederlage für ein vereinigtes französisch-bayrisches Heer gegen die Truppen Österreichs (unter Eu­gen), Großbritanniens und der Vereinigten Niederlande (unter Marlbo­rough) in der zweiten Schlacht von Höchstädt[52] kam es in Süddeutsch­land und entlang des Rheins zu keinen entscheidenden Schlachten mehr.

Auch auf der italienischen Halbinsel wurden die französisch-spanischen Truppen bis ins Jahr 1708 vertrieben. Zu nennen sind hier die alliierten Siege von Turin 1706 sowie die Einnahmen Mailands, Parmas, Neapels und Mantuas im Jahr 1707[53]. Schließlich wurden 1708 durch die Kapitu­lation der Spanier auf Sardinien[54] die letzten gegen die Alliierten stehen­den Verbände geschlagen.

Nachdem die französisch-spanischen Truppen an allen Kriegsschau­plätzen Niederlagen erlitten hatten - allenfalls entlang des Rheins gab es so etwas wie eine Pattstellung - standen die Alliierten vor einem um­fassenden Sieg.

Die Situation änderte sich aber abrupt, als am 17. April 1711 Kaiser Jo­sef I., der seinem Vater Leopold I. auf den Thron gefolgt war, überra­schend starb und die Krone des Kaiserreichs und der österreichischen Erblande an seinen Bruder Karl IV. fielen, der bis zu diesem Zeitpunkt der Kandidat der Alliierten für den spanischen Thron war.

Nun bestand die Gefahr einer Vereinigung der österreichischen mit den spanischen Ländern[55], was nicht im Sinne Großbritanniens lag, dem an einer Hegemonie Habsburgs genauso wenig gelegen war, wie an einer der Bourbonen.

Diese Umstände führten zur Aufnahme von Verhandlungen Großbritan­niens und Frankreichs. Großbritannien sah sich in der Folge weniger als ein Kriegsgegner Frankreichs, sondern eher in einer „Schiedsrich­terrolle“[56], mit dem Ziel weder den Bourbonen noch Habsburg soviel Gewinne zufallen zu lassen, dass eine der Mächte einen Hegemonie­stellung hätte erringen können.

Diese Verhandlungen führten schließlich zum Frieden von Utrecht.

3.2 Große Haager Allianz

Großbritannien war der Organisator der Großen Haager Allianz [57] , die ih­ren Namen nach dem Unterzeichnungsort ihres ursprünglichen Vertra­ges trägt, der niederländischen Stadt Den Haag. Bei dieser Allianz han­delt es sich keineswegs nur um einen einzigen Vertrag, sondern in sei­ner Gesamtheit um ein Vertragswerk, bestehend aus mehr als zehn ein­zelnen Verträgen, der hauptsächlicher, aber nicht einziger, Unterzeich­nungsort Den Haag war, eingewoben in ein Netz von ungefähr 130 briti­schen Verträge, die während der Zeit des Spanischen Erbfolgekrieges geschlossen wurden[58].

Generell lassen sich die von Großbritannien im Verlauf des Spanischen Erbfolgekrieges geschlossenen Verträge in 6 Kategorien einteilen:

1. Verträge, mit denen Staaten in die Große Allianz aufgenommen wurden.
2. Verträge, deren Ziel es war, die Abmachungen der Großen Alli­anz zu sicherzustellen.
3. Verträge, in denen Großbritannien Truppen anderer Staaten an­warb.
4. Verträge zur Unterstützung des britischen Handels, die darüber hinaus dazu dienten, den Handelskrieg gegen Frankreich zu un­terstützen.
5. Verträge mit den Vereinigten Niederlanden zur Planung und Fort­führung des Seekrieges.
6. Verträge, die zum Ende des Krieges und zum Abschluss des Friedens von Utrecht führen[59].

In diesem komplexen Vertragswerk diente ein großer Teil zur Ausfor­mung der Großen Allianz, angefangen vom Vertrag zwischen Großbri­tannien, den Vereinigten Niederlanden und dem Kaiser, mit dem der Grundstein für die Allianz gelegt wurde. Dieser Vertrag wurde am 7. September 1701 in Den Haag geschlossen[60].

Die in diesem Vertrag zusammengeschlossenen Mächte verständigten sich darauf, dass es ihr gemeinsames Ziel sein sollte, den Anspruch Habsburgs auf den spanischen Thron zu sichern sowie die Sicherheit der Ländereien, des Handels und der Schifffahrt Englands und der Ver- einigten Niederlande zu gewährleisten[61], darüber hinaus sollten sie:

„...use their utmost endeavours to recover the provinces of the Spanish Low Countries, that they may be a fence and rampart, commonly called a barrier, seperating and distancing France from the United Provinces;“ [62]

Gerade dieser Punkt war von entscheidender Bedeutung für Großbri­tannien, denn die Barrierefestungen, schützten die wichtigen niederlän­dischen Nordseehäfen, die von großer Wichtigkeit für den Handel Groß­britanniens und der Vereinigten Niederlande waren vor dem Zugriff Frankreichs und schon ihre Einnahme durch französische Truppen war, wie im vorherigen Abschnitt beschrieben, einer der Gründe für Großbri­tanniens Eingreifen in den Krieg.

Im Weiteren wurde, um ähnliche Pufferfunktionen für die Erblande Habsburgs zu erreichen, das Ziel definiert, das Herzogtum Mailand un­ter der Kontrolle des Kaisers zu erhalten, sowie dem Königreich von Neapel und Sizilien sowie den spanischen Ländereien an der italieni­schen Küste und seinen Mittelmeerinseln eine ähnliche Rolle zukom­men zu lassen[63].

[...]


[1] Vgl. Schnurmann, Claudia: Vom Inselreich zur Weltmacht. Die Entwicklung des englischen Weltreiches vom Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert. Stuttgart u.a. 2001, S. 153.

[2] Die britische Nationalhymne „God save the King“ wurde am 28. September 1745 uraufgeführt. (Vgl. ebd.).

[3] Vgl. Colley, Linda: Britons. Forging the Nation 1707 - 1837. London 1996, S. 10.

[4] Zur Benennung Großbritanniens bzw. Englands in dieser Arbeit ist zu erläutern, dass die Bezeichnung Großbritannien eigentlich erst seit dem Act of Union mit Schottland 1707 zu verwenden ist, in dessen Ratifizierung durch das Parlament erklärt wurde, dass es von nun an nur noch „one united kingdom by the name of Great Britain“ geben sollte, als Union aus England, Wales (seit 1536) und Schott­land (Vgl. ebd. S. 11). Wegen der Einheitlichkeit der Benennung hab ich mich aber entschieden, auch für die in dieser Arbeit beschriebenen Ereignisse, die vor 1707 liegen, den Namen zu verwenden, der im weitaus überwiegenden Zeitrah­men, den ich behandele, der Gültige war, also Großbritannien. Nur in Fällen, die einen Rückgriff aufdie frühere Geschichte und eine deutliche zeitliche Distanz zum ActofUnion mit Schottland haben, verwende ich den Begriff England, So z.B. in Kapitel 2.1 dieser Arbeit.

[5] The Peace of Utrecht with France. In: Chalmers, George: A collection of treaties between Great Britain and other powers; Band 1. London 1790. URL:http://galli- ca.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k93719w (ref. 24.06.2008), S. 347f.

[6] Mit dem Friedensvertrag von Utrecht endete der Spanische Erbfolgekrieg zwi­schen England und Frankreich bzw. Spanien. Die Verträge, in denen die anderen auf der Seite der Großen Allianz beteiligten Mächte, vor allem das Haus Habs­burg, das Reich und die Vorderen Reichskreise mit den Mächten der französi­schen Seite Frieden schlossen werden nicht ausführlich betrachtet, sondern nur kurz zusammengefasst.

[7] Der etwas skurrile Name stammt vom englischen Kapitän Jenkins, der behaupte­te, ihm sei von einer spanischen Küstenpatrouille in der Karibik ein Ohr abge- trenntworden, als diese sein Schiff durchsuchten (Vgl. Niedhart, Gottfried: Zwi­schen Glorreicher Revolution und Industrieller Revolution: Großbritannien im 18. Jahrhundert. In: Gruner, WolfD. u. Wendt, Bernd-Jürgen: Großbritannien in Ge­schichte und Gegenwart (Beiträge zur deutschen und europäischen Geschichte; Band 9). Hamburg 1994, S. 112).

[8] Der Verlust war allerdings nicht gänzlich dauerhaft. Im Jahr 1800 gelangte Frank-

[9] reich im Rahmen der Napoleonischen Kriege erneut in den Besitz der im Frieden von Paris 1763 an Spanien abgetretenen Gebiete östlich des Mississippi, ver­kaufte diese aber bereits 1803 im Lousiana Purchase an die USA weiter.

Die Unterteilung der Koalitionskriege erfolgt so, dass der Erste und der Zweite Koalitionskrieg zu den Revolutionskriegen gezählt werden. Obwohl Napoleon be­reits im Laufe des Zweiten Koalitionskrieges die Führung in Frankreich übernahm beginne ich mit der Bezeichnung der Kriege als Napoleonische Kriege erst nach dem Frieden von Amiens, zum einen der besseren Übersichtlichkeit wegen, zum anderen, weil Napoleon erst im Laufe des Dritten Koalitionskrieges zum Kaiser gekrönt wurde.

[10] Vgl. Bernstein, Amir: Von der Balance of Power zur Hegemonie. Ein Beitrag zur europäischen Diplomatiegeschichte zwischen Austerlitz und Jena/Auerstedt 1805-1806 (Historische Forschungen; Band 84). Berlin 2006, S. 31.

[11] Vgl. Luard, Evan: The Balance of Power. The System of International Relations 1648-1815. Houndmills u.a. 1992, S. 2.

[12] Zitiert nach: Sheehan, Michael: The Balance of Power. History and Theory. New York 1996, S. 30. (Übers.: „gewissermaßen in einem Zustand des Gleichge­wichts“).

[13] Vgl. Kraus, Karl: Politisches Gleichgewicht und Europagedanke bei Metternich. Frankfurt am Main 1993, S. 8f.

[14] Vgl. Luard, Evan: The Balance of Power. S. 4.

[15] Bernstein, Amir: Von der Balance of Power zur Hegemonie. S. 33.

[16] Vgl. Sheehan, Michael: The Balance of Power. S. 37.

[17] Kissinger, Henry A.: DieVernunftderNationen. Über dasWesen der Außenpolitik Berlin 1994, S. 74.

[18] Vgl. Kraus, Karl: Politisches Gleichgewicht. S. 12.

[19] Vgl. Schnurmann, Claudia: Vom Inselreich zurWeltmacht. S. 178. Schnurmann spricht in diesem Zusammenhang sogar davon, dass der Begriff Balance of Power nur euphemistisch aufdie englischen Interessen anzuwenden sei.

[20] Ausführlicher als im Rahmen dieser Arbeit habe ich mich dieser Frage auch in meiner Seminararbeit aus dem Wintersemester 2006/2007 mit dem Titel „Das englische Handeln im Spanischen Erbfolgekrieg als Ausdruck zukünftiger 'Deutschland' - und 'Balance of Power' Politik“ gewidmet.

[21] Duchhardt, Heinz: Gleichgewicht der Kräfte, Convenance, Europäisches Konzert. Friedenskongresse und Friedenschlüsse vom Zeitalter Ludwigs XIV. bis zum Wiener Kongreß. Darmstadt 1976, S. 72f.

[22] Vgl. hierzu Kap. 2.1 dieser Arbeit.

[23] Vgl. Baugh, D.A.: Great Britain's „Blue Water“ Policy, 1689-1815. In: International History Review 19 (1988), S. 34.

[24] Vgl. Schnurmann, Claudia: Vom Inselreich zurWeltmacht. S. 151.

[25] Vgl. Baugh, D.A.: Great Britain's „Blue Water“ Policy, S. 34.

[26] Zitiert nach: ebd. S. 37.

[27] Vgl. Brewer, John: The Sinews of Power. War, money and the English state, 1688 - 1783. Cambridge 1989, S. 169.

[28] Vgl. Baugh, D.A.: Great Britain's „Blue Water“ Policy, S. 42.

[29] Vgl. Brewer, John: The Sinews of Power, S. 171.

[30] Vgl. Gilpin, Robert: The Theory of Hegemonic War. In: Journal of Interdisciplinary History 18/4 (1988), S.608f.

[31] Vgl. Iriye, Akira: The Internationalization of History. In: The American Historical Review 94/1 (1989), S. 5.

[32] Vgl. Ingram, Edward: Illusions ofVictory: The Nile, Copenhagen, and Trafalgar Revisited. In: Military Affairs 48/3 (1984), S. 140.

[33] Duchhardt, Heinz: Balance of Power und Pentarchie. Internationale Beziehungen 1700 - 1785 (Handbuch der Geschichte der Internationalen Beziehungen in 9 Bänden; Band 4). Paderborn u.a. 1997, S. 8.

[34] So alle drei gegenüber Polen, Russland und Preußen hinsichtlich der Ostsee, Russland und Österreich auf dem Balkan, und Österreich (im Zusammenspiel mit Frankreich) aufder italienischen Halbinsel. Vgl. ebd. S. 9f. Ausführliche Beschreibungen zu den Rollen der sog. ;Akteure' der Pentarchie fin­den sich ebd. aufden Seiten 96-165.

[35] Vgl. ebd. S. 9.

[36] Vgl. ebd.

[37] Vgl.ebd.S. 166ff.

[38] Vgl.ebd.S. 189.

[39] Vgl.ebd.S. 194.

[40] Vgl. Kap. 3 dieser Arbeit

[41] Vgl. Duchhardt, Heinz: Balance ofPower und Pentarchie. S. 197.

[42] Duchhardt, Heinz: Gleichgewicht der Kräfte, S. 150.

[43] Vgl. Kap. 7 dieser Arbeit.

[44] Vgl. Körber, Esther-Beate: Habsburgs europäische Herrschaft. Von Karl V. bis zum Ende des 16. Jahrhunderts. Darmstadt 2002, S. 22ff.

[45] Ausführliche Darstellungen finden sich bei: Press, Volker: Kriege und Krisen. Deutschland 1600-1715 (Neue Deutsche Geschichte; Band 5). München 1991, S.451ff sowie bei: Frey, Linda u. Marsha: A Question of Empire. Leopold I. and the War ofSpanish Succession 1701-1705 (Brooklyn College Studies on Society in Change; Band 36). New York 1983, S. 7ff.

[46] Vgl. Frey, Linda u. Marsha: A Question of Empire, S. 7.

[47] Vgl. Wolf, John B.: The Emergence ofthe Great Powers 1685-1715 (The Rise of Modern Europe; Band 7). New York 1951. S. 62f.

[48] Vgl. Kamen, Henry: The War of Spanish Succession in Spain 1700-1715. Bloo­mington 1969, S. 16ff.

[49] Vgl. Jones, James R.: British Lives. Marlborough. Cambridge 1993, S. 120f.

[50] Vgl.ebd.S. 156ff.

[51] Vgl. Press: Kriege und Krisen, S. 466. Wobei anzumerken ist, dass die Wertung der Schlacht von Malplaquet strittig ist. Während Press und Trost (Trost, Eugen: Prinz Eugen. Wien 1985, S. 206f) die Schlacht selbst als Patt sehen, aber im Er­gebnis als Sieg werten, da die Alliierten die weit größeren Reserven hatten, wer­ten Oppenheimer (Vgl. Oppenheimer, Wolfgang: Prinz Eugen von Savoyen. Feld­herr - Staatsmann - Mäzen. München 1996, S. 106f) und Churchill (Vgl. Churchill, Winston: Marlborough. Der Feldherr und Staatsmann 1705-1722. Mün­chen 1969, S. 387) die Schlacht deutlich als Sieg. Falkner (Vgl. Falkner, James: Marlborough'sWars. Eyewitness Accounts 1702-1713. Barnsley 2005, S. 193) und Jones (Vgl. Jones, James R.: Marlborough, S. 183) hingegen werten sie als Niederlage der Alliierten.

[52] Vgl. Chandler, David G.: Blenheim Preparation. The English Army on the March to the Danube. Kent 2004, S. 199-249. In Großbritannien ist diese Schlacht nicht nach Höchstädt, sondern nach dem nahe gelegenen Ort Blindheim (engl.: Blen­heim) benannt. Daher der Titel dieses Buches.

[53] Vgl. Oppenheimer, Wolfgang: Prinz Eugen, S. 87ff.

[54] Vgl. Press, Volker: Kriege und Krisen, S. 462f.

[55] Vgl.ebd.S. 467.

[56] Ebd. S. 469.

[57] Vgl. Witz, Cornelia u.a.: England-Ploetz. Geschichte von Großbritannien und Ir­land zum Nachschlagen. Freiburg u.a., S. 17.

[58] Vgl. Hattendorf, John B.: England in the War of the Spanish Succession. A Study ofthe English Viewand Conduct of Grand Strategy, 1702-1712. New York u.a. 1987, S. 77.

[59] Vgl. ebd.

[60] Vgl.ebd.S. 276, #4.

[61] Vgl. ebd. S. 78.

[62] Browning, A. (Hrsg.): British Historical Documents 1660-1714 (Band 8). London 1953, S. 873.

[63] Vgl. ebd. S. 874.

Final del extracto de 109 páginas

Detalles

Título
Über Verträge zur Weltmacht
Autor
Año
2008
Páginas
109
No. de catálogo
V178170
ISBN (Ebook)
9783656000204
ISBN (Libro)
9783656000419
Tamaño de fichero
838 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Geschichte, England, Großbritannien, Verträge, Friedensverträge, Wiener Kongress, Spanischer Erbfolgekrieg, Frieden von Utrecht, War of Jenkins Ear, Österreichischer Erbfolgekrieg, Friede von Aachen, French and Indian War, Frieden von Paris, Amerikanische Revolution, Frieden von Versailles 1783, Frieden von Gent, Britisch-Amerikanischer Krieg von 1812, Siebenjähriger Krieg, Französische Revolutionskriege, Napoleonische Kriege, Frieden von Amiens, Frieden von Paris 1814, Frieden von Paris 1815, Kriege, Neuzeit, Napoleon, Duke of Marlborough, Prinz Eugen, Castlereagh
Citar trabajo
Torsten Schneider (Autor), 2008, Über Verträge zur Weltmacht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/178170

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