In Deutschland gibt es wie in den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten einige sehr stark regulierte Berufe. Dazu gehören unter anderem die des Notars und des Rechtsanwalts. Für beide Berufe existiert eine Fülle von Standesregeln, die zum Beispiel den Umfang der für die Berufsangehörigen zulässigen Werbung bestimmen. Bei Missachtung der Standesregeln gibt es Strafmaßnahmen zur Wahrung des Ansehens des Berufsstands, vgl. die Bundesnotarordnung bzw. die Bundesrechtsanwaltsordnung. Für beide Berufsangehörigen gibt es außerdem Gebührenordnungen: die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und die Kostenordnung für die Notare. Diese regeln genau, was einem Anwalt bzw. Notar für welche Tätigkeit zu zahlen ist.
Durch die in den Gebührenordnungen festgeschriebenen Gebührensätze werden die Preise für die Erbringung der beruflichen Tätigkeiten auf eine bestimmte Mindesthöhe festgelegt. Dadurch wird der Preiswettbewerb innerhalb des jeweiligen Berufs zumindest teilweise ausgeschaltet. Nach Art. 3 I g) EGV soll der Wettbewerb innerhalb des Europäischen Binnenmarkts jedoch vor Verfälschungen geschützt werden.
Es ist darum fraglich, ob die durch die Rechtsanwaltsgebührenordnungen erfolgende Wettbewerbsbeschränkung mit dem Europäischen Recht vereinbar ist. Das wird im Hinblick auf die deutschen Rechtsanwälte in dieser Arbeit geprüft.
Zunächst werden zum besseren Verständnis die Organisation der deutschen Rechtsanwaltschaft und der rechtliche Hintergrund der Anwaltsgebühren nach dem deutschen nationalen Recht sowie die zur Tätigkeit von Anwälten bereits ergangene EuGH-Rechtsprechung dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung: Situation in Deutschland
B. Rechtlicher Hintergrund
I. Deutsche Vorgaben
1. Die Aufgaben eines deutschen Rechtsanwalts
2. Die Pflichtmitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer
3. Die Bundesrechtsanwaltskammer als Dachorganisation
4. Der Sinn und Zweck des deutschen Kammerwesens (mittelbare Staatsverwaltung)
5. Die BRAGO als Rechtsgrundlage für die Rechtsanwaltsgebühren
6. Zusammenfassung der deutschen Rechtslage
II. Europäische Vorgaben
1. Art. 43ff oder 49ff EGV für die Anwaltstätigkeit einschlägig?
a) EuGH-Urteil Säger
b) EuGH-Urteil Gebhard
c) EuGH-Urteil Kommission/ Italien
2. Art. 81ff EGV
a) EuGH-Urteil Wouters
b) EuGH-Urteil Arduino
3. Zusammenfassung und Bewertung der EuGH-Rechtsprechung
C. Prüfung, ob die deutschen Rechtsanwaltsgebühren mit dem EGV vereinbar sind
O. Anwendbarkeit des EGV
a) Wirtschaftliche Tätigkeit
b) Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten
1. Verstoß der deutschen Rechtsanwaltsgebührenordnung gegen Art. 81ff EGV
2. Hilfsweise Prüfung einer Rechtfertigung
3. Ergebnis
D. Ausblick und eigene Stellungnahme
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Vereinbarkeit der deutschen Rechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht (EGV), insbesondere im Hinblick auf die europäischen Wettbewerbsregeln sowie die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Ziel ist es zu klären, ob die staatlich vorgegebenen Mindestgebühren für Anwälte im Kontext des europäischen Binnenmarktes zulässig sind.
- Strukturen und Aufgaben der deutschen Rechtsanwaltschaft
- Europarechtliche Rahmenbedingungen für freie Berufe
- Analyse der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung zu Rechtsanwaltstätigkeiten
- Wettbewerbsrechtliche Bewertung der Gebührenordnungen
- Diskussion der bevorstehenden Reform des Gebührenrechts (RVG-E)
Auszug aus dem Buch
a) EuGH-Urteil Säger
Im Urteil Säger hielt der EuGH die Dienstleistungsfreiheit für einschlägig. Manfred Säger, Patentanwalt in München, hatte gegen die Dennemeyer & Co Ltd., eine Gesellschaft englischen Rechts mit Sitz in Großbritannien, geklagt. Diese Gesellschaft hatte sich darauf spezialisiert, Patente mit Hilfe eines elektronischen Datenverarbeitungssystems zu überwachen und die Patentrechtsinhaber zu benachrichtigen, wenn die Gebühren für die Aufrechterhaltung des Patents fällig wurden. Sofern die Patentrechtsinhaber dies wünschten, zahlte die Gesellschaft in deren Auftrag die Gebühren. Patentanwalt Säger machte geltend, die Gesellschaft verstoße damit gegen § 1 I des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG). Danach braucht eine behördliche Erlaubnis, wer geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgt.
Der EuGH stellte fest, dass durch eine Regelung wie die des deutschen § 1 I RBerG in die Dienstleistungsfreiheit des Art. 59 EWG-Vertrags (= Art. 49 EGV n.F.) eingegriffen wird, weil damit zum einen den ausländischen Dienstleistungserbringern das grenzüberschreitende Tätigwerden nur bei Vorliegen einer deutschen Erlaubnis gestattet ist (Verstoß gegen die sog. Korrespondenz-Dienstleistungsfreiheit) und weil zum anderen ohne diese Erlaubnis auch die Patentrechtsinhaber in Deutschland die grenzüberschreitend angebotene Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen dürfen (Verstoß gegen die negative oder passive Dienstleistungsfreiheit).
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Situation in Deutschland: Einführung in die stark regulierte Welt der Rechtsberufe und die grundlegende Fragestellung zur Vereinbarkeit nationaler Gebührenordnungen mit dem EGV.
B. Rechtlicher Hintergrund: Darstellung der Organisation der deutschen Anwaltschaft durch Kammern sowie Analyse der relevanten EuGH-Urteile zu Grundfreiheiten und Wettbewerbsrecht.
C. Prüfung, ob die deutschen Rechtsanwaltsgebühren mit dem EGV vereinbar sind: Konkrete rechtliche Prüfung der BRAGO, wobei der Fokus auf dem Vorliegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit und der staatlichen Normsetzung liegt.
D. Ausblick und eigene Stellungnahme: Diskussion der geplanten Reform durch das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und kritische Würdigung der Preiswettbewerbs-Einschränkungen.
Schlüsselwörter
Rechtsanwaltsgebühren, BRAGO, EGV, Europäisches Wettbewerbsrecht, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Rechtsanwaltskammer, mittelbare Staatsverwaltung, EuGH, Wouters, Arduino, Gebührenfestlegung, Marktzugang, Preiswettbewerb, Anwaltsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, ob die deutschen Rechtsanwaltsgebühren (BRAGO) mit den europäischen Wettbewerbsregeln des EGV vereinbar sind.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Felder sind die Organisation der Rechtsanwaltskammern, die Grundfreiheiten der EU sowie die Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts auf freie Berufe.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Es soll geklärt werden, ob die durch das deutsche Recht festgeschriebenen Mindestgebühren eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Fallstudie, die den deutschen Rechtsrahmen mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abgleicht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Organisation der Rechtsanwaltschaft, der Analyse der Rechtsprechung (Säger, Gebhard, Wouters, Arduino) und der spezifischen Prüfung der deutschen Gebührenordnung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Wettbewerbsrecht, EGV, Anwaltskammer, BRAGO, Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit geprägt.
Warum hält der EuGH die italienische Gebührenordnung im Fall Arduino für vereinbar mit dem EGV?
Der EuGH sah hier kein Handeln von Unternehmen, sondern staatliches Handeln, da der Staat die maßgebliche Kontrolle über die Gebührenfestlegung behalten hat.
Wie wirkt sich das geplante Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf die aktuelle Debatte aus?
Das geplante RVG zielt auf eine Vereinfachung und Modernisierung ab, steht jedoch aufgrund einer prognostizierten Kostensteigerung und der Einschränkung des Preiswettbewerbs in der Kritik.
- Quote paper
- Anna Keller (Author), 2002, Sind die deutschen Rechtsanwaltsgebühren mit dem EGV vereinbar?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/178277