Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Definition des Begriffs Asyl
1.2. Definition des Begriffs Flüchtling
1.3. Definition des Begriffs Menschenwürde
2. Herkunftsländer der Flüchtlinge und häufigste Fluchtursachen
3. Die Asylpolitik in Deutschland
3.1. Das Asylrecht
3.2. Das Asylverfahren
4. Die soziale Situation von Asylsuchende in Deutschland
4.1. Unterbringung
4.1.1. Fremdversorgung statt selber kochen
4.1.2. Residenzpflicht
4.1.3. Leben unter dem Existenzminimum
5. Bilanz der Abschreckpolitik gegen Flüchtlinge
6. Abkürzungsverzeichnis
7. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Viele Millionen Menschen sind auf der ganzen Welt derzeit auf der Flucht. Diese Menschen fliehen aus ihrer Heimat um in einem anderen Land Schutz vor Verfolgung und Gewalt zu finden. Dabei stoßen sie oft auf Hindernisse und Bedingungen, die ihren Hoffnungen auf ein neues, menschenwürdiges Leben nicht entsprechen. Die heutige Situation besonders im Nahen Osten zeigt, dass sich die Zahlen der Flüchtlinge steigen. Die Lebenssituation von Flüchtlingen ist deshalb ein wichtiger Indikator für die Frage, wie es um die Menschenrechte in Deutschland bestellt ist. Es geht allgemein um die Frage: Wie behandeln wir Menschen, die bei uns Schutz suchen? Gewähren wir ihnen die Rechte, die ihnen zustehen?
Menschenrechtsschutz für Flüchtlinge ist leider ein Thema, das erstaunlich wenig in der Literatur bearbeitet worden ist. Deshalb sehe ich ein Grund mehr näher darauf einzugehen. Wie sieht in Wirklichkeit das Leben eines Flüchtlings in Deutschland aus und ist dieses Leben menschwürdig?
1.1. Definition des Begriffs Asyl
Das Wort „Asyl“ stammt aus dem Griechischen und bedeutet „Zufluchtsstätte“. Allgemein ist Asyl das Recht Verfolgter auf persönlichen Schutz und den Schutz vor Auslieferung.1
1.2. Definition des Begriffs Flüchtling
Die Genfer Flüchtlingskonvention definiert im Art. 1A, Abs. 2 GFK einen Flüchtling als eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht nehmen will“.²
1.3. Definition des Begriffs Menschenwürde
Nach Artikel 1 des Grundgesetzes gilt: ,,Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“3 Damit ist gemeint: Kein Mensch darf wie eine Sache behandelt, vollständig entrechtet, unmenschlichen und erniedrigenden Strafen und Behandlungsweisen ausgesetzt, gefoltert oder als so genanntes lebensunwertes Leben vernichtet werden.4
2. Herkunftsländer der Flüchtlinge und häufigste Fluchtursachen
In den letzten 15 Jahren kamen vor allem Flüchtlinge aus der Türkei,
aus Ex-Jugoslawien, Irak und Afghanistan nach Deutschland. Derzeit sind es vor allem irakische, afghanische, iranische oder kosovarische Flüchtlinge.5 Viele der Flüchtlinge sind sogar noch minderjährig, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen.
Die Gründe, die Menschen dazu bewegen, ihre Heimat zu verlassen, sind vielfältig. Wesentliche Ursachen für die Flucht sind bedrohliche Lebenssituationen der Flüchtlinge in ihrer Heimat oder Herkunftsgebieten. Die Bedrohungen können vielfältig sein und reichen von verschiedenen Formen der politischen, religiösen und rassistischen Diskriminierung und Verfolgung, über Wirtschafts-, Umwelt- und Naturkatastrophen, bis hin zum Krieg.
3. Die Asylpolitik in Deutschland
Die Anzahl von Asylsundende am Anfang der 90iger war durch den Bürgerkrieg im ehemaligen Jugoslawien enorm angestiegen, deshalb wurde seit 1993 das GG geändert, um die Zahl der Asylsuchende zu verringern. Die Politik wehrte sich gegen neue Flüchtlinge und behauptete, dass viele Asylsundende „Asylmissbrauch“ betrieben. Obwohl es ihnen vielmehr um die Kosteneinsparung für Flüchtlinge ging.
3.1. Das Asylrecht
Der Artikel 16a, Abs.1 des Grundgesetzes in Deutschland besagt, dass "politisch Verfolgte Asylrecht genießen". Das Asylrecht wird in Deutschland nicht nur - wie in vielen anderen Staaten - auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der GFK von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht.6
Das bedeutet allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkrieg, Naturkatastrophen oder Arbeitslosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung ausgeschlossen.
Nach der sogenannten Drittstaatenregelung (auch ‚Dublin-II-Verordnung' genannt) ist es nach EU-Recht Deutschland erlaubt, Asylbewerber bereits an der Grenze zurückzuweisen - wenn dieser aus einem sicheren Drittstaat einreist.7 Zu den sicheren Drittstaaten zählen die Staaten der EU, Norwegen und die Schweiz. Das bedeutet, dass nur Asylsuchende eine Chance auf Asyl haben, wenn sie auf dem Luft- oder Seeweg nach Deutschland gereist sind. Es wurde außerdem eine Liste mit „sicheren Herkunftsländern“ aufgestellt, in denen nach deutscher Sicht, keine Verfolgung drohen kann. Im Zuge dieser Restriktionen wurde zudem die Ostgrenze zu Polen und Tschechien massiv aufgerüstet, um Flüchtlinge an Oder und Neiße abzufangen.8
Als politische Verfolgung wird bezeichnet, wenn eine Person wegen seiner politischen Überzeugung, seiner religiöse Grundentscheidung oder an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden und ihn damit ausgrenzen. Das Asylrecht soll damit zum Schutz der Menschenwürde dienen.
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