Die Zukunft der privaten Krankenversicherung


Trabajo Escrito, 2003

30 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung

2 Grundlagen der privaten Krankenversicherung
2.1 Geschichtliche Entwicklung
2.2 Charakteristika der PKV im Vergleich zur GKV

3 Derzeitige Situation und Probleme der PKV
3.1 Systemwettbewerb mit der GKV
3.2 Demographischer Wandel und Kostensteigerungen

4 Entwicklungsmöglichkeiten der privaten Krankenversicherung
4.1 Szenario 1: Freier Wettbewerb durch Aufhebung der Pflichtgrenze
4.2 Szenario 2: „Bürgerversicherung“ durch Auflösung der PKV
4.3 Szenario 3: Nebeneinander der Systeme

5 Nebeneinander der Systeme – Diskutierte Reformoptionen
5.1 Anhebung der Krankenversicherungspflichtgrenze
5.2 Mehr Wettbewerb in der PKV durch Mitnahme der Altersrückstellungen

6 Aktueller Ausblick: Vorschläge der „Rürup-Kommission“

7 Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einführung

Kaum ein Thema bewegt die Menschen heutzutage mehr als die Frage nach der sozialen Sicherheit. Dabei rückt die Absicherung des Risikos krank zu werden immer mehr in den Lebens­mittelpunkt vieler Leute. Denn die Gesundheit wird heute oft als das höchste Gut empfunden. Viele Jahrzehnte funktionierte das heutige Gesundheitssystem aus einem Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung (PKV und GKV) ohne größere Probleme. Inzwischen haben sich die Rahmenbedingungen aber verändert. Demographischer Wandel und erhebliche Kostensteigerungen haben das heutige System an seine Grenzen gebracht. Drastische Strukturreformen des Kranken­versicherungssystems werden sich deshalb in der näheren Zukunft kaum vermeiden lassen.[1] Diese Arbeit stellt mögliche Modelle und Reformoptionen für die Zukunft aus der Sicht der PKV dar, wobei auch kurz auf die GKV eingegangen wird. Eine isolierte Betrachtung der PKV ist nicht möglich, da PKV und GKV unweigerlich miteinander zusammenhängen.

Zum Gang der Arbeit: Zunächst werden in Kapitel 2 die theoretischen Grundlagen der PKV dargelegt. Dabei werden schwerpunktmäßig die geschichtliche Entwicklung und die Besonderheiten der PKV im Vergleich zur GKV betrachtet. Im dritten Kapitel werden die momentane Situation der PKV und die sich daraus ergeben­den Herausforderungen beschrieben. Zuerst wird auf den Systemwettbewerb zwischen GKV und PKV und die sich daraus erge­benden Probleme eingegangen. Danach wird der Umgang der PKV mit Kosten­steige­run­gen im Allgemeinen und dem demographischen Wandel im Speziellen dargestellt. Darauf aufbauend beschäftigt sich Kapitel 4 mit den verschie­de­nen Entwicklungsmöglichkeiten der PKV. In drei unterschiedlichen Szenarien werden mögliche Zukunftsmodelle des gesamten Krankenversicherungs­systems gekennzeichnet und deren Vor- und Nachteile in Theorie und Praxis aufgezeigt. Dabei wird jeweils die Rolle der PKV in den Vordergrund gestellt. Das darauf folgende Kapitel 5 widmet sich dem aktuellen System eines Nebeneinanders von GKV und PKV. Hier wird speziell die immer wieder thematisierte und auch in jüngster Zeit praktizierte Anhe­bung der Kranken­versiche­rungspflichtgrenze diskutiert. Den Abschluss dieses Kapitels bildet die Debatte über die Einführung der Möglichkeit der Mitnahme von Alters­rückstellungen bei einem Unternehmenswechsel innerhalb der PKV. Danach wird ein aktueller Ausblick unter Einbeziehung der Vorschläge der „Rürup-Kommission“ gegeben, und die Arbeit schließt in Kapitel 7 mit einem Fazit.

2 Grundlagen der privaten Kranken­versicherung

Zunächst werden einige Grundlagen der PKV kurz erläutert: Dazu gehört die geschichtliche Entwicklung, die beschreibt, wie es überhaupt zu einer privaten Absicherung im Krank­heitsfall kommen konnte, und ohne deren Kenntnis heutige Sachverhalte oft nur schwer zu verstehen wären. Daran anknüpfend folgen Charakteristika der PKV, besonders auch Unter­schie­de zur GKV, deren Verständnis notwendig ist, um spätere Darstellungen nachvollziehen zu können.

2.1 Geschichtliche Entwicklung

Die PKV zählt zu den ältesten Versicherungszweigen in Deutschland und hat ihren Ursprung bereits im Mittelalter. Damals unterstützten die Zünfte aus ihren Beiträgen die Mitglieder im Krankheitsfall.[2] Allerdings wurde „erst“ im Jahre 1883 zum ersten Mal zwischen privater und gesetz­licher Krankenversicherung unterschieden. Als Folge der Industrialisierung kam Not und Elend über einen Teil der arbeitenden Bevölkerung und Bismarck war gezwungen, eine Krankenversicherung für die Arbeiter einzuführen.[3] Andere Personen­kreise fragten darauf hin vereinzelt privaten Krankenversicherungs-schutz nach.[4]

Die daraufhin einsetzende günstige Entwicklung der PKV wurde durch den Ersten Weltkrieg unterbrochen. Die hohe Inflation und die Welt­wirt­schafts­krise führten dazu, dass die Rücklagen der Versicherungen schnell aufgebraucht waren und der Mittelstand sein Vermögen einbüßte.[5] Doch gerade diese schwierige Situation führte zum Aufschwung der PKV ab dem Jahre 1924. Viele Leute hatten einfach nicht mehr die finanziellen Mittel, um ihren Arzt selbst zu bezahlen, und so gab es schließlich einen wahren Gründungsboom von privaten Kranken­versiche­rungs­unternehmen. Lange hielt diese günstige Entwicklung allerdings nicht an. Während des Zweiten Welt­krie­ges schrieben die meisten Versicherer rote Zahlen, da kaum noch jemand in der Lage war, die Prämien der PKV zu bezahlen und Beitragserhöhungen untersagt worden waren. Nach dem Krieg erfolgte der totale Zusammenbruch der PKV, so dass diese komplett neu aufgebaut werden musste. Aufgrund des allgemeinen Wirtschafts­auf­schwungs war auch die Entwicklung der PKV positiv.[6]

In den 70er-Jahren kamen neue Belastungen auf die PKV zu: Durch die Ausweitung der gesetzlichen Krankenversicherungs­pflicht auf Rentner, Landwirte und Studenten und die Öffnung der gesetzlichen Krankenversicherung für Besserverdienende verlor die PKV alleine 2,2 Millionen Vollversicherte, immerhin ca. ein Drittel ihrer Mitglieder. In den 80er-Jahren ging es aber wieder bergauf. Die Politik strich Selbstbeteiligungen und bot den Versicherten einen 100-prozentigen Schutz in der GKV. Da dadurch natürlich die Kosten und die Beiträge in der GKV stiegen, wurde die PKV auch preislich wieder konkurrenzfähig. In den 80er- und 90er-Jahren gab es außerdem eine Vielzahl von Änderungen, die die PKV weiter vorangebracht haben. Erstens die Verpflichtung der Arbeitgeber, auch für privat Versicherte einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen. Zweitens die Einführung der „Friedensgrenze“, d. h. die Festsetzung der Pflicht- und Beitrags­bemes­sungsgrenze[7] in der GKV auf 75 % der Bemessungsgrenze der Renten­versi­che­rung, welche einen zentralen Grenzpfahl zwischen privater und gesetzlicher Kranken­versi­che­rung darstellt. Drittens das Blüm’sche Gesundheitsreformgesetz von 1989, welches erstmalig Arbeitern mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze erlaubte, sich ausschließlich privat zu versichern. Und schließlich 1995 die Einbeziehung der PKV in die Pflegepflichtversicherung.[8]

2.2 Charakteristika der PKV im Vergleich zur GKV

Zuerst stellt sich die Frage, wer sich überhaupt in der PKV versichern kann. Dabei ist zwischen Vollversicherung und Zusatzversicherung zu unterscheiden. Die private Vollversicherung kann nur von Personen abgeschlossen werden, die nicht in der GKV versicherungspflichtig sind. Dazu zählen Arbeiter und Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze;[9] des Weiteren Gruppen, die sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens privat versichern können. Dies sind Beam­te, Selbstständige, Freiberufler, nichterwerbstätige Personen,[10] Rentner[11] und Studen­­ten. Darüber hinaus besteht für alle Pflichtversicherten die Möglichkeit zum Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, um auch Leistungen, die über den gesetz­lichen Grundschutz hinausgehen, zu erhalten.[12]

Zur Beitragskalkulation wird in der PKV das Äquivalenzverfahren (Individual­versi­che­rungs­prinzip) angewendet. „Es besagt, dass über die gesamte Vertragsdauer hinweg der Barwert aller Beitragszahlungen dem Barwert aller Leistungsausgaben entspricht, und zwar für jede Gruppe von Versicherten, die durch gemeinsame Risikomerkmale und Leistungsinhalte ein zusammengehörendes Kollektiv bilden.“[13] Damit ist der Beitrag also abhängig vom Lebensalter und Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn, dem Geschlecht und dem Umfang des gewählten Versicherungsschutzes. Der Beitrag der GKV hängt demgegenüber nur von der Einkommenshöhe ab, es wird hierbei vom Solidarprinzip gesprochen.[14]

Ferner werden die Beiträge in der PKV gemäß dem Anwartschaftsdeckungsverfahren (Kapitaldeckungsverfahren) nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Dabei werden Alterungsrückstellungen gebildet, die das mit dem Alter steigende Krankheitsrisiko „decken“ sollen. Diese Alterungsrückstellungen, die mit den Beiträgen der Versicherten entrichtet werden, werden dann verzinslich angelegt und in späteren Lebensjahren zur Deckung der höheren Kosten eingesetzt. So zahlt der Versicherte sein ganzes Leben einen konstanten Beitrag, der zu Beginn über den tatsächlich verursachten Kosten liegt und später darunter. Es wird also von Beginn an eine Vorsorge für die im Alter steigen­den Kosten gebildet. In der GKV ist dies nicht der Fall. Dort findet das Umlage­ver­fah­ren Anwendung, d. h. die Ausgaben eines Jahres werden durch die Einnahmen desselben Jahres finanziert. Steigen nun die Ausgaben, müssen die Beitragssätze erhöht werden. Weiterhin wird in der PKV der Leistungsumfang vollständig vom Versicherten bestimmt. In der GKV hingegen wird der Versicherungsschutz gänzlich vom Gesetz­geber festgelegt.[15] Allerdings besteht in der PKV kein Kontrahierungszwang, d. h. nach negativ ausgefallener Gesundheitsprüfung ist ein Risikoaufschlag oder sogar eine Ablehnung möglich. In der gesetzlichen Versicherung hingegen besteht ein Kontrahie­rungs­zwang.[16]

Die Leistungen werden in der PKV nach dem Kostenerstattungsprinzip gewährt, wobei der Versicherte unmittelbarer Vertragspartner des Arztes ist. Der Patient erhält die Rechnung direkt vom Arzt und muss diesen selbst bezahlen. Allerdings wird die Rech­nung nach Weiterleitung an die Versicherung erstattet. Die Preise sind so transparent. Dagegen findet in der GKV das Sachleistungsprinzip Anwendung. Die Abrechnung erfolgt hier ohne eine Beteiligung des Versicherten direkt zwischen Arzt und Versicherung, was eine Kontrolle der Abrechnung schwierig macht.[17]

3 Derzeitige Situation und Probleme der PKV

Am Ende des Jahres 2001 hatten 7.710.200 Personen in der PKV eine Kranken­voll­versi­cherung abgeschlossen. Dies sind gut 200.000 mehr als Ende 2000 und 1.400.000 mehr als 10 Jahre zuvor. Dabei ist zu erkennen, dass es seit 1985 immer mehr Zugänge von der GKV zur PKV gab als Abgänge in die GKV. Auch die Anzahl der Zusatzversicherten in der PKV nimmt stetig zu: Waren 1991 rund 5,3 Mio. zusatz­ver­sichert, so sind es Ende 2001 schon rund 7,6 Mio. Insgesamt waren am 31.12.2001 also ca. 15,3 Mio. Deutsche privat versichert, das sind immerhin über 18 % der Bundes­bürger.[18] Diese Zahlen verdeutlichen die durchaus positive Entwicklung der PKV in den letzten Jahren und auch ihre Bedeutsamkeit für das deutsche Gesundheitssystem. Trotz alledem sieht sich auch die PKV Herausforderungen gegenüber, denen sie sich zu stellen hat. Auch wenn diese nicht das gleiche Ausmaß wie in der GKV haben werden.

3.1 Systemwettbewerb mit der GKV

Die Systeme der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung befinden sich fort­lau­fend in einem Systemwettbewerb, einerseits um die nichtpflichtversicherten Perso­nen, denn diese können sich auch freiwillig gesetzlich versichern; andererseits in der Frage, welches System besser auf die Probleme der Zukunft vorbereitet ist.[19] Die Grenz­zie­hung zwischen beiden Systemen erfolgt dabei nach dem Subsidiaritätsprinzip. Danach hat der Bürger zunächst selbst für seine Krankheitskosten aufzukommen; erst wenn er dazu nicht mehr in der Lage ist, darf der Staat sozialgestaltend eingreifen. Diese Prioritätenfolge ist durch das Grund­gesetz gegeben, und zwar im Grundrecht jedes Ein­zel­nen auf freie Entfaltung der Persön­lichkeit und im Sozialstaatsprinzip. Aus dem Rechts­staats­prinzip, welches den beiden oben genannten Prinzipien höchsten Stellenwert ein­räumt, folgt, dass die Frei­heit nur aus übergeordneten Gründen und auf den not­wen­di­gen Umfang beschränkt werden darf. Damit ist auch die Daseins­berechtigung der PKV eindeutig gegeben.[20]

Gerade diese Trennlinie zwischen beiden Systemen, die Pflichtversicherungsgrenze oder auch „Friedensgrenze“ genannt wird, ist wieder verstärkt in die Diskussion gera­ten. Die Vorschläge für eine Veränderung der Grenze gehen von einer gemä­ßig­­ten bis zu einer starken Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze. Und sogar deren Abschaf­fung wird von einigen Experten gefordert.[21] Daneben stellt sich die Frage, ob der Wettbewerb zwischen den Systemen überhaupt noch wirkungsvoll funktioniert und ob das heutige System eines Nebeneinanders von PKV und GKV noch zeitgemäß ist. Diese Fragestellungen werden in späteren Kapiteln dieser Arbeit aufgegriffen.[22]

3.2 Demographischer Wandel und Kostensteigerungen

Auch der sich stetig verändernde Altersaufbau der Bevölkerung stellt ein Problem dar. Denn die Altersstruktur der Bevölkerung in Deutschland hat sich in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert und wird dies in den nächsten Jahrzehnten noch massiver tun. Ist heute immerhin schon jeder fünfte Bürger über 60 Jahre alt, so wird dies im Jahre 2030 bereits jeder dritte sein. Die Zahl der über 85-Jährigen wird dann sogar um über 90 % zuge­nom­men haben. Die Gesamtbevölkerung hingegen wird sich bis dahin um ca. 10 % verringert haben.[23] Ältere Menschen verursachen im Allgemeinen aber weitaus höhere Kosten; so kostet ein Versicherter bis zu seinem 60. Lebensjahr die Versicherung etwa 500–1.000 € pro Jahr. Dann steigen die Kosten aber stark an und mit 75 Jahren belaufen sich die Kosten auf über 3.000 € pro Jahr.[24] Deshalb waren auch in der PKV einige Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung vonnöten.

Zunächst ist festzuhalten, dass die PKV von den negativen Auswirkungen des demogra­phi­schen Wandels auf das Finanzierungssystem lange nicht so stark betroffen ist wie die GKV, die mit dem Umlage­system arbeitet. Denn das von der PKV verwendete Anwartschaftsdeckungsverfahren ist von der Veränderung des Bevölkerungsaufbaus unabhängig, da kein Ausgleich zwischen den Generationen stattfindet, sondern jeder Geburtsjahrgang für sich selbst durch Altersrückstellungen vorsorgt.[25] Diese Altersrückstellungen werden darüber hinaus mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Zinssatz von 3,5 % kalkuliert. Seit Beginn des Jahres 2000 werden ferner 90 % der Überzinsen – dies sind die Zinsen, die über die 3,5 % hinausgehen – zur Beitragsentlastung im Alter bereitgestellt. Auf diese Weise können Kostensteigerungen von bis zu 4 % aufgefangen werden, so dass die Prämien nicht schneller steigen als die Gesundheitskosten. Außerdem wurde zu Beginn des Jahres ein 10-prozentiger Beitragszuschlag für alle Neuversicherten einge­führt. Dieser Zuschlag wird vom 21. bis zum 65. Lebensjahr erhoben, verzinst und dann zur Stabilisierung der Beiträge ab dem 65. Lebensjahr verwendet. So kann der Beitrag im Alter konstant gehalten werden, selbst wenn die Kosten weiter so steigen würden wie bisher.[26] Darin enthalten sind auch der kostenintensive medizinische Fortschritt und seine Konsequenzen.[27] Darüber hinaus gibt es in der PKV zahlreiche weitere Möglich­keiten zur Beitragssenkung im Alter. So haben die PKV-Versicherten ein so genanntes „Umstufungsrecht“, d. h. sie haben die Möglichkeit in günstigere Tarife zu wechseln, den Versicherungsschutz abzusenken oder den Selbstbehalt ändern zu lassen. Alters­rück­stel­lun­gen gehen dabei nicht verloren. Überdies gibt es Beitragsentlastungs­programme, die es ermöglichen, die Beiträge im Alter garantiert zu senken, indem höhere Beiträge in jungen Jahren vom Versicherten gezahlt werden.[28] Auch der im Jahre 1994 eingeführte „Standardtarif“ hat dazu beigetragen, die Beiträge im Alter zu senken. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres hat jeder PKV-Versicherte die Möglichkeit, sich in diesem Tarif zu versichern, sofern er bereits mindestens 10 Jahre privat versichert ist. Der Beitrag ist dabei beschränkt auf die Höhe des durchschnittlichen Höchstbeitrags der GKV. Die Leistungen gleichen ungefähr denen der gesetzlichen Krankenversicherung.[29]

[...]


[1] Vgl. Greisler, P. (2001), S. 992-994.

[2] Vgl. Koch, P./Uleer, C. (1997), S. 22.

[3] Vgl. Daumann, F./Thielbeer, M. (1999), S. 266.

[4] Vgl. Thielbeer, M. (1999), S. 60.

[5] Vgl. Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (Hrsg.) (2002a), S. 5.

[6] Vgl. Surminski, A. (2001), S. 563-566.

[7] Erläuterung der Begriffe erfolgt in Kapitel 2.2 Charakteristika der PKV.

[8] Vgl. Surminski, A. (2001), S. 563-566.

[9] Diese macht 75 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung aus und liegt derzeit bei 3.450 € monatlich für Personen, die am 31.12.2002 bereits privat versichert waren, sowie bei 3.825 € monatlich für Personen, die zum 31.12.2002 gesetzlich versichert waren, Vgl. § 6 SGB V.

[10] Nur, wenn keine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.

[11] Gilt für Rentner, die während ihres Erwerbslebens privat versichert waren. Seit 1.1.1994 sind nur die Rent­ner pflichtversichert, die während 90 % der zweiten Hälfte ihres Berufslebens gesetzlich pflicht­versichert waren.

[12] Vgl. Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (Hrsg.) (2002a), S. 6.

[13] Boetius, J. (2001), S. 662.

[14] Vgl. Continentale Krankenversicherung a. G. (Hrsg.) (2000), S. 3.

[15] Vgl. Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (Hrsg.) (2002a), S. 12.

[16] Vgl. Daumann, F./Thielbeer, M. (1999), S. 265.

[17] Vgl. Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (Hrsg.) (2002a), S. 13-14.

[18] Vgl. Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (Hrsg.) (2002b), S. 11-17.

[19] Vgl. Greisler, P. (1998), S. 885.

[20] Vgl. Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (Hrsg.) (2002c), S. 12.

[21] Vgl. Greisler, P. (1998), S. 883.

[22] Siehe Kap. 4.1–4.3.

[23] Vgl. Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (Hrsg.) (2002c), S. 36.

[24] Vgl. Hof, B. (2001), S. 86.

[25] Vgl. Kapitel 2.2.

[26] Vgl. Greisler, P. (2001), S. 994-996.

[27] Vgl. Meyer, U. (1999), S. 114.

[28] Vgl. Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (Hrsg.) (2001), S. 10-11.

[29] Vgl. Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (Hrsg.) (2003), S. 14-15.

Final del extracto de 30 páginas

Detalles

Título
Die Zukunft der privaten Krankenversicherung
Universidad
University of Hannover  (Institut für Versicherungsbetriebslehre)
Calificación
1,7
Autor
Año
2003
Páginas
30
No. de catálogo
V17869
ISBN (Ebook)
9783638223324
ISBN (Libro)
9783638847995
Tamaño de fichero
570 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Zukunft, Krankenversicherung
Citar trabajo
Philipp Eisenberger (Autor), 2003, Die Zukunft der privaten Krankenversicherung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17869

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