Gewinnbesteuerung multinationaler Unternehmen


Mémoire (de fin d'études), 2011

105 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Gewinnbesteuerung multinationaler Unternehmen
2.1 Separate Accounting
2.1.1 Transferpreise und Gewinnverschiebung
2.1.2 Doppelbesteuerung unter SA
2.2 Formula Apportionment
2.2.1 Doppelbesteuerung unter FA

3 Modell nach Eichner/Runkel
3.1 Grundannahmen
3.2 Symmetrieeigenschaften
3.3 Separate Accounting
3.3.1 Gewinnmaximierung des MNU
3.3.2 Marginale Änderung des Steuersatzes
3.4 Formula Apportionment
3.4.1 Apportionmentformel und deren Ableitungen
3.4.2 Gewinnmaximierung des MNU
3.4.3 Marginale Änderung des Steuersatzes
3.5 Zwischenergebnis
3.6 Wohlfahrtsmaximierung
3.6.1 Grundannahmen der Wohlfahrt
3.6.2 Externe Fiskaleffekte unter SA
3.6.3 Externe Fiskaleffekte unter FA
3.6.4 Anwendung einer CES-Produktionsfunktion unter FA
3.6.5 Zusammenfassung der Ergebnisse

4 Modell nach Nielsen/Schjelderup/Raimondos
4.1 Grundannahmen
4.2 Symmetrieeigenschaften
4.3 Separate Accounting
4.3.1 Gewinnmaximierung des MNU
4.3.2 Marginale Änderung des Steuersatzes
4.4 Formula Apportionment
4.4.1 Gewinnmaximierung des MNU
4.4.2 Marginale Änderung des Steuersatzes
4.5 Zwischenergebnis
4.6 Wohlfahrtsmaximierung
4.6.1 Grundannahmen der Wohlfahrt
4.6.2 Externe Fiskaleffekte unter SA
4.6.3 Externe Fiskaleffekte unter FA
4.6.4 Anwendung einer CES Produktionsfunktion unter FA
4.6.5 Zusammenfassung der Ergebnisse

5 Modellergebnisse und kritische Betrachtung

6 Mathematischer Anhang
6.1 Modell nach Eichner/Runkel
6.1.1 Mathematische Abkürzungen
6.1.2 Grundannahmen und Symmetrie
6.1.3 Separate Accounting
6.1.4 Formula Apportionment
6.1.5 Wohlfahrtsmaximierung
6.1.6 Anwendung einer CES-Produktionsfunktion unter FA
6.2 Modell nach Nielsen/Raimondos/Schjeldrup
6.2.1 Herleitung des Separate Accounting
6.2.2 Herleitung Formula Apportionment
6.2.3 Wohlfahrtsmaximierung
6.2.4 Anwendung einer CES-Produktionsfunktion unter FA

7 Literaturverzeichnis

Abkürzungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Über die zukünftige Gewinnbesteuerung von MNU existiert seit längerem ein Richtungsstreit in Wissenschaft, Politik und Wirtschaft[1]. Konzentriert ist dieser Richtungsstreit auf die Steuersysteme SA und FA. Das SA behandelt jede Gesellschaft eines MNU als wirtschaftlich unabhängiges Unternehmen und nimmt die Gewinnabgrenzung zwischen den Teileinheiten durch Einzelerfassung und –bewertung jeder konzerninternen Transaktion vor. Dagegen wird beim Steuersystem FA der konsolidierte Gesamtgewinn des MNU erfasst und anschließend mittels einer festgelegten Verteilungsformel auf die einzelnen MNU-Gesellschaften und somit auch Steuerhoheiten verteilt.

Innerhalb dieser Arbeit werden die beiden Steuersysteme SA und FA anhand der Modelle von NIELSEN/RAIMONDOS/SCHJELDERUP[2] und EICHNER/RUNKEL[3] miteinander verglichen. Es wird bei der Analyse der beiden Modelle von einem Zwei-Länder-Modell mit jeweils einem Endprodukt und zwei Produktionsfaktoren ausgegangen. Anhand der definierten Produktionsfunktionen werden die Reaktionen des MNU auf eine Steueränderung unter den Steuersystemen SA und FA dargestellt. Anschließend werden die externen Fiskaleffekte unter SA und FA bei einer marginalen Steuererhöhung und die Konsequenzen auf die Wohlfahrt der Länder ermittelt. Um die unter FA auftretenden externen Fiskaleffekte eindeutig signifizierbar zu machen, wird zum Abschluss eine allgemeine CES-Produktionsfunktion angewandt und somit der Gesamteffekt auf die Wohlfahrt berechnet. Die vorliegende Arbeit gliedert sich in 4 Abschnitte. In Kapitel 2 wird eine kurze Übersicht der Systeme SA und FA gegeben. Die Modellanalysen werden in den Kapiteln 3 und 4 durchgeführt. In Kapitel 5 befinden sich die Zusammenfassung und der Vergleich der ermittelten Modellergebnisse.

2 Gewinnbesteuerung multinationaler Unternehmen

In der EU findet die Gewinnbesteuerung bislang nach dem Steuersystem SA statt. Jeder Staat erzielt seine Steuereinnahmen durch Anwendung des nationalen Steuersatzes auf die ermittelten Gewinne jedes einzelnen auf dem Staatsgebiet ansässigen Unternehmens[4]. Eine wesentliche sich hieraus ergebende Problemstellung ist die Möglichkeit der Gewinnverschiebung in sogenannte Steueroasen. Die Effektivität der Besteuerungsmethode SA wird von Politikern und der Wirtschaft in Frage gestellt und oftmals wird ein Wechsel zum von einigen amerikanischen Bundesstatten entwickelten FA vorgeschlagen.

2.1 Separate Accounting

Der Begriff des SA entspricht der direkten Besteuerungsmethode und wird in der Literatur auch als das Arm’s Length-Verfahren bezeichnet[5]. Hierbei wird die einzelne Gesellschaft eines MNU getrennt von den anderen Gesellschaften und Standorten des MNU in dem Staat besteuert, in dem die Gesellschaft ansässig ist. Ein Austausch von Leistungen zwischen den Teileinheiten des MNU werden so behandelt, als hätte der Leistungsaustausch zwischen unabhängigen Unternehmen stattgefunden. Bei diesem Leistungsaustausch kommt es konzernintern zu sogenannten Transferpreisen (bzw. Verrechnungspreisen). Die Transferpreissetzung für konzerninterne Leistungen erschließt dem MNU Möglichkeiten zur Verschiebung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer[6].

2.1.1 Transferpreise und Gewinnverschiebung

Um ein Verschieben von Gewinnen durch die MNU bzw. eine unerwünschte Verringerung der gesamten Steuerlast der MNU zu unterbinden und Transferpreisaktivitäten transparent für MNU und Steuerbehörden zu gestalten, hat die OECD zur praktischen Umsetzung die Transfer Pricing Guideline for Multinational Enterprises and Tax Adnministration [7] herausgegeben. Diese Guidelines geben sowohl für die MNU als auch für die Steuerbehörden, Hilfestellungen in der Anwendung des Arm’s Length-Verfahren, der Auswahl des Verfahrens zur Transferpreisermittlung und unter welchen Gegebenheiten dies anzuwenden ist[8].

In der Regel erfolgt die Korrektur eines unberechtigten Transferpreises durch das Heranziehen eines Fremdvergleichs. D.h., eine durch das MNU konzernintern getätigte Transferhandlung wird unter dem Aspekt behandelt, ob diese zwischen zwei unabhängig verbundenen Geschäftspartnern zu gleichen Preisen getätigt worden wäre. Für Steuerbehörden ergibt sich jedoch das Problem, die Transaktionen bei den MNU nachzuvollziehen und entsprechend zu bewerten. Hierdurch besteht dann die latente Gefahr, dass dem Fiskus bedeutende Steuereinnahmen entgehen. Seitens der MNU ist es auch kaum möglich, die stattfindenden internen Transaktionen nach dem Wert exakt zu erfassen. Hierdurch kann es dann seitens des MNU zu einer Fehlallokation von Erträgen und somit zu externen Fiskaleffekten führen.

Unter der Annahme, dass interne Transaktionen des MNU nicht nachvollziehbar sind, werden die MNU jedoch nicht ihren gesamten Gewinn in Niedrigsteuerländer verschieben. Begründet wird dies in den Modellen nach NIELSEN/RAIMONDOS/SCHJELDERUP[9] und EICHNER/RUNKEL[10] damit, dass die MNU Kosten aufwenden müssen, um diese Transferpreisaktivitäten vor den Steuerbehörden zu verbergen bzw. Strafzahlungen im Fall der Aufdeckung durch die lokalen Behörden in Kauf zunehmen. Neben der Transferpreissetzung ist unter SA ein weiterer zu betrachtender kritischer Aspekt eine mögliche Doppelbesteuerung der MNU.

2.1.2 Doppelbesteuerung unter SA

Unter der Doppelbesteuerung werden unterschiedliche Formen der Mehrfachbelastung mit Abgaben subsumiert. Eine Doppelbesteuerung liegt dann vor, wenn z.B. ein MNU mit denselben Vermögenswerten bzw. Einkünften gleichzeitig in zwei oder mehreren Staaten der gleichen Besteuerung oder vergleichbaren Besteuerung unterliegt[11].

Unter SA kann es insbesondere zu einer Doppelbesteuerung kommen, wenn sich die besteuernden Staaten nicht auf einheitliche Transferpreise für die internen Transaktionen der MNU einigen können. Vielmehr ist davon auszugehen, dass jede Steuerbehörde durch die Festsetzung angemessener Transferpreise versuchen wird, die eigene Steuerbemessungsgrundlage zu erhöhen. Das OECD-Musterabkommen Art. 9 Abs. 2[12] sieht hierfür eine korrespondierende Berichtigung durch den anderen Staat vor

2.2 Formula Apportionment

Der Begriff des Formula Apportionment entspricht von der Konzeption her der indirekten Methode des Steuerrechts und wird in den USA, Kanada und Schweiz eingesetzt. In Deutschland wird das Steuersystem FA im Rahmen der Gewerbesteuer angewendet[13].

Beim FA wird zuerst der Gesamtgewinn des MNU ermittelt und anschließend mittels einer Verteilformel (Apportionmentformel) auf die einzelnen Steuerhoheiten verteilt. Für die Apportionmentformel werden i.d.R. die drei gewinnbildenden Größen Umsatz, Lohn und Vermögen berücksichtigt[14]. Die letztlich einzubeziehenden Faktoren und deren Gewichtung werden durch den anwendenden Staat bestimmt. Jedoch bietet sich dem MNU auch unter FA die Möglichkeit, Steuerpolitik zu betreiben. Denn werden in der Apportionmentformel unternehmensspezifische Kenngrößen verwendet, kann das MNU durch zielgerichtetes Verhalten den Verteilungsfaktor verändern und somit seine Gesamtsteuerschuld senken[15].

Unter FA ist weiter zu beachten, dass es auch hier zu einer Doppelbesteuerung der MNU kommen kann. Ursächlich für die Doppelbesteuerung können Kollisionen mit dem in Drittstaaten angewandten SA oder aber die uneinheitliche Nutzung der verschiedenen Parameter in der Apportionmentformel sein[16].

2.2.1 Doppelbesteuerung unter FA

Im Falle, dass Drittstaaten nach SA besteuern, kann es für die in die steuerliche Betrachtung einzubeziehenden Teileinheiten des MNU zu einer Vergrößerung des in die Bemessungsgrundlage einzubeziehenden Gewinns kommen. Dies spiegelt sich dann gleichzeitig in den Faktoren der Apportionmentformel wieder. Eine Mehrfachbelastung entsteht dann, wenn die prozentuale Vergrößerung des aufzuteilenden Gesamtgewinns größer ist als die prozentuale Verkleinerung des zu besteuernden Gewinns[17].

Um Doppelbesteuerung durch eine uneinheitliche Nutzung der Apprtionmentformel zu vermeiden, müssten in allen Staaten die Aktivitäten des MNU einheitlich definiert sein. Hierzu ist es erforderlich, die Apportionmentformel in Bezug auf die Wahl und Gewichtung der einfließenden Faktoren zu harmonisieren.

3 Modell nach Eichner/Runkel

3.1 Grundannahmen

Betrachtet werden zwei kleine Länder . In beiden Ländern existieren eine Vielzahl von MNU. Im Modell nach Eichner/Runkel[18] wird dabei jedoch nur ein repräsentatives MNU je Land betrachtet.

Das betrachtete MNU produziert in beiden Ländern auf Basis der Produktionsfunktion jeweils nur ein Gut. Zur Produktion in den Ländern werden Kapital und Arbeit eingesetzt.

Die Produktionsfunktion besitzt positive und abnehmende Grenzerträge. Es gilt daher:

Durch die bisher getroffenen Definitionen besitzt die Produktionsfunktion abnehmende Skalenerträge. Hierdurch kann dann das Eulersche Theorem bei den weiteren Modellbetrachtungen verwendet werden. Das Eulersche Theorem ist definiert als:

Durch die Definition des Eulerschen Theorems mit wird das Vorliegen eines dritten Eingangsfaktors (z.B. Gründungskapital) impliziert, welches letztlich in jedem Fall zu einem positiven Output des MNU führt.

Zur Produktion in den Ländern werden Kapital und Arbeit eingesetzt. In beiden Ländern ist das Arbeitsangebot gleich groß und vollständig unflexibel. Für jede in Land geleistete Arbeitseinheit zahlt das MNU einen Lohn . Die Lohnzahlungen werden durch die Gleichgewichtsbedingung des Arbeitsmarktes begrenzt. Die Nachfrage der Arbeit ist weiter eine Funktion des Lohns gem. den gewinnmaximierenden Bedingungen des MNU. Die anfallenden Kosten für die Lohnzahlungen sind vor Steuern voll abzugsfähig.

Der Produktionsfaktor Kapital hingegen wird als vollständig flexibel betrachtet. Da beide Länder im Vergleich zum Weltkapitalmarkt sehr klein sind, werden die anfallenden Kapitalrenditen als exogen gegeben betrachtet. Die anfallende Kapitalrendite ist vor Steuern nur teilweise abzugsfähig. In den Gewinnfunktionen des MNU für die Länder wird dies durch den Faktor repräsentiert.

Ein weiterer Faktor zur Beeinflussung des auszuweisenden Gewinns bietet sich dem MNU durch die Verschiebung von Gewinnanteilen zwischen den einzelnen Firmeneinheiten in den Ländern a und b. Das MNU realisiert die Gewinnverschiebung über sogenannte Transferpreise[19] für das produzierte Gut und den internen Serviceleistungen zwischen den einzelnen Firmeneinheiten in a und b oder über die Manipulation der Kapitalanteile der Firmeneinheiten. Im Modell wird diese Tatsache als immateriell betrachtet; somit kann die Gewinnverschiebung über die Variable realisiert werden. D.h., ist , dann verschiebt das MNU Gewinne von Land a nach Land b, sofern gilt, werden Gewinne des MNU von Land b nach Land a verschoben.

Die Möglichkeiten der Gewinnverschiebung beinhalten für das MNU versteckte Kosten. Diese Kosten fallen beispielsweise an für Steuerberater und Anwälte oder für Strafzahlungen bei Entdeckung von illegalen Gewinnverschiebungen durch die lokalen Steuerbehörden.

Im Modell werden diese versteckten Kosten durch eine U-Shaped Funktion repräsentiert. Die Funktion ist folgendermaßen definiert:

Nach Definition der Produktionsbedingungen des MNU ergibt sich der zu versteuernde Nettogewinn in Land zu:

3.2 Symmetrieeigenschaften

Für die weiteren Betrachtungen der Steuersysteme SA und FA und die Maximierung der Wohlfahrt in den beiden Ländern a und b wird von einer symmetrischen Steuersituation ausgegangen. Dies bedeutet, dass im maximierten Gewinngleichgewicht die Steuersätze in den Ländern gleich sind. Es gilt dann:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Hieraus ergeben sich dann weitere für das Modell relevante Symmetriebedingungen[20]:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.3 Separate Accounting

Ziel des MNU, sowohl unter SA als auch unter FA, ist die Maximierung des Gesamtgewinns. Der Gesamtgewinn des MNU nach Steuern ist für beide Länder definiert als:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.3.1 Gewinnmaximierung des MNU

Die Bedingungen erster Ordnung liefern für die Gleichung (3) in Abhängigkeit von und die gewinnmaximierenden Gleichungen des MNU. Hierbei werden die maximierten Gewinnwerte für und unter SA durch eine ausgedrückt.

Partielles Differenzieren liefert in Abhängigkeit von und die Bedingungen erster Ordnung für die Gewinnmaximierung des MNU[21]:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Gleichungen (4) – (6) definieren unter Beachtung der Markträumungsbedingung die Nachfrage des MNU an Kapital , Arbeit und Lohn als Funktionen der nationalen Steuerquote .

Gleichung (4) zeigt den Zusammenhang zwischen einer marginalen Änderung des durch das MNU nachgefragten Kapitals nach Steuern im Verhältnis zur globalen Kapitalrendite. Gleichung (5) definiert das Verhältnis einer marginalen Änderung der Arbeitsnachfrage im Verhältnis zum Lohn vor Steuern.

Gleichung (6) gibt die optimierten Werte der Gewinnverschiebung des MNU zwischen den Standorten in an. Ist Land das Hochsteuerland, dann ist und somit verschiebt das MNU Gewinne von Land nach Land . Sofern Land das Hochsteuerland ist, gilt und das MNU verschiebt Gewinne von Land nach Land .

3.3.2 Marginale Änderung des Steuersatzes

Für die weiteren Betrachtungen ist es nun erforderlich die gewinnmaximierten Werte der Gleichungen (4) – (6) einer marginalen Änderung des Steuersatzes zu unterziehen. Hierzu werden die Gleichungen (4) – (6) total differenziert (hierbei ist zu beachten, dass gilt) und anschließend um die Symmetriebedingungen (siehe Kap. 3.2) erweitert. Es folgt dann[22]:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aus Gleichung (7) wird ersichtlich, dass eine marginale Erhöhung des Steuersatzes das MNU dazu veranlasst, die Kapitalinvestitionen in Land i zu reduzieren.

Für Lohnsatz bzw. Arbeitsnachfrage kann aus Gleichung (8) geschlossen werden, dass sich die durch eine Erhöhung des Steuersatzes ergebenden Änderungen abhängig vom Vorzeichen der kreuzweisen Ableitung sind. Sofern , wird das MNU weniger Arbeit nachfragen und somit auch der Lohnsatz sinken. Es ergibt sich dann:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Im Falle, dass ist, wird das MNU mehr Arbeit nachfragen und somit einen Anstieg des Lohnsatzes bewirken. Es gilt dann:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aus Gleichung (9) wird ersichtlich, dass eine marginale Änderung des Steuersatzes keine Auswirkungen auf die Kapitalinvestitionen und den Lohnsatz des MNU in Land j hat. Bedingt ist dies durch die separate Gewinnbesteuerung in den Ländern a und b unter SA.

Dennoch werden die Steuereinnahmen in Land j durch die marginale Änderung von beeinflusst. Ersichtlich wird dies aus Gleichung (10). Steigt der Steuersatz , verschiebt das MNU verstärkt Gewinne von Land i nach j und es kommt zu einem Anstieg der Steuereinnahmen in j.

3.4 Formula Apportionment

Bei einem System mit einheitlicher Unternehmensbesteuerung (Formula Apportionment; FA) muss zunächst modelliert werden, welche Faktoren in die Einheitsformel (Apportionmentformel) der Gewinnsteuerbasis mit eingehen. Vielfach wird hierbei vereinfachend davon ausgegangen, dass dies nur ein einzelner Faktor ist, wie z.B. die Höhe des Kapitalstocks im jeweiligen Land[23]. Im Modell von EICHNER/RUNKEL werden jedoch die drei gewinnbildenden Faktoren Kapital, Umsatz und Löhne betrachtet. Im folgenden Absatz wird die Apportionmentformel näher erläutert und für die weitergehende Modellanalyse um die notwendigen Ableitungen erster und zweiter Ordnung erweitert.

3.4.1 Apportionmentformel und deren Ableitungen

Die im Modell verwendete Apportionmentformel der Gewinnsteuerbasis für Land a hat folgendes Aussehen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einbezogen werden somit die gewinnbildenden Faktoren Kapital, Umsatz und Löhne. Um die Vergleichbarkeit mit der Analyse unter SA (siehe Kap. 3.3) zu gewährleisten, wird davon ausgegangen, dass die aggregierte Steuerbasis durch den gesamten Produktionswert in beiden Ländern gegeben ist. Der Anteil, den jedes Land am gesamten Produktionswert des MNU erhält, ist durch die Anteile der Produktionsfaktoren in diesem Land an den aggregierten Produktionsfaktoren (, , ) gegeben. Auf diese Anteile erhebt jedes Land seinen Steuersatz.

Die in Gleichung (11) dargestellte Apportionmentformel gilt für Land a. Aufgrund der Symmetriebedingungen (siehe Kap. 3.2) gilt dann für die Anwendung der Apportionmentformel auf Land b:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Anteile der Produktionsfaktoren, auf welche die Länder ihren Steuersatz erheben, sind zusätzlich gewichtet. Für die Gewichtungsfaktoren gilt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Maßgeblich für die weitere Verwendung der Apportionmentformel im Modell sind die Bedingungen erster Ordnung. Unter Beachtung der definierten Symmetriebedingungen ergeben sich diese zu[24]:

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3.4.2 Gewinnmaximierung des MNU

Nach Festlegung der Apportionmentformel ist der Gesamtgewinn des MNU nach Steuern unter FA folgendermaßen definiert:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Hierbei ist:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das MNU maximiert seinen Gesamtgewinn aus Gleichung (15) in Abhängigkeit von und . Die Bedingungen erster Ordnung lauten dann[25]:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die sich unter FA ergebenden Maximalwerte für Kapital und Arbeit sind in Gleichungen (16) und (17) zur besseren Abgrenzung durch gekennzeichnet.

Aus Gleichung (16) und (17) wird ersichtlich, dass das MNU keinerlei Anreize mehr besitzt, Gewinne zwischen den Gesellschaften in den Ländern zu verschieben. Begründet ist dies durch den effektive Steuersatz , welcher unter FA in beiden Ländern seine Anwendung findet. D.h., für das MNU ist eine Steuerersparnis durch Gewinnverschiebungen nicht möglich. Im Rahmen dessen wird das MNU versuchen, die versteckten Kosten auf zu minimieren.

Weiter wird aus den Gleichungen (16) und (17) ersichtlich, dass sowohl die Kapitalnachfrage als auch die Arbeitsnachfrage des MNU nach Steuern nicht wie unter SA mit dem nationalen Steuersätzen berechnet werden, sondern mit dem unter FA geltenden konsolidierten Steuersatz . Ein weiterer Unterschied zwischen SA und FA ergibt sich durch die in den Gleichungen enthaltenen Ableitungen der Apportionmentformel (). Dieser Teil der Gleichung eröffnet dem MNU Anreize, die Apportionmentformel zu manipulieren, d.h. die Kapitalinvestitionen bzw. Arbeitsnachfrage im Land mit niedrigen Steuersätzen zu erhöhen und somit möglicherweise den Anteil der Gewinne in der konsolidierten Steuerbasis zu vergrößern. Hierdurch wird dann durch das MNU der effektive Steuersatz reduziert und das MNU von seiner Steuerschuld entlastet.

3.4.3 Marginale Änderung des Steuersatzes

Wie unter SA (siehe Kap. 3.3.2) wird im nächsten Schritt der Analyse die Reaktion des MNU auf eine marginale Änderung des Steuersatzes betrachtet. Auch hierbei gelten wie unter SA die in Kap. 3.2 getroffenen Symmetrieeigenschaften. Gleichungen (16) und (17) werden im ersten Schritt unter der Beachtung das gilt, total differenziert und anschließend um die Symmetriebedingungen und den Ableitungen der Apportionmentformel erweitert. Es ergeben sich dann die folgenden Reaktionsgleichungen des MNU auf eine marginale Änderung des Steuersatzes :26

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Unter FA wird aus den Gleichungen (18) – (21) ersichtlich, dass die Reaktionen des MNU vom effektiven Steuersatz abhängig sind. Wie oben schon erwähnt, bietet sich hier für das MNU die Chance, die zugrundliegende Apportionmentformel entsprechend zu manipulieren und sich somit gegenüber den lokalen Steuerbehörden von der ausstehenden Steuerschuld zu entlasten.

Gleichung (18) zeigt, dass eine marginale Erhöhung des Steuersatzes das MNU dazu veranlasst, seine Kapitalinvestitionen in Land i zu reduzieren. Die Reaktion des MNU ist unter FA also vergleichbar mit der Reaktion unter SA. Weiter wird aus den Gleichungen (18) – ( 21) ersichtlich, dass das MNU unter FA dem effektiven Steuersatz unterliegt und somit hierdurch Anreize hat, die Apportionmentformel zu manipulieren. Dies zeigt sich auch dadurch, dass in den Gleichungen (18) – (21) die Reaktionen des MNU auf eine marginale Steueränderung nicht nur vom Vorzeichen der kreuzweisen Ableitung in der Produktionsfunktion abhängig sind, sondern auch von den Gewichtungen der Unternehmensfaktoren in der Apportionmentformel.

Weiter wird durch die marginale Steuersatzänderung in Land i die Investitionstätigkeit des MNU in Land j beeinflusst. Dies ist aus den Gleichungen (19) und (21) zu entnehmen. Die Richtung, also ein Anstieg bzw. Rückgang der Investitionen in Arbeit und Kapital, ist hierbei abhängig von den Gewichtungen in der Apportionmentformel und den Eigenschaften der Produktionsfunktion.

Betrachtet man die Gesamtinvestitionstätigkeit des MNU, zeigt sich, dass eine marginale Erhöhung des Steuersatzes zu einem Rückgang der gesamten Kapitalnachfrage des MNU führt und der Lohnsatz abhängig ist vom Vorzeichen der kreuzweisen Ableitung . D.h., ist , dann wird das MNU weniger Arbeit nachfragen und somit einen Rückgang der Lohnsätze bewirken. Sofern , dann ist dieser Effekt genau gegenläufig. Diese Reaktion auf die Gesamtinvestitionstätigkeit des MNU wird aus den Gleichungen (22) und (23) ersichtlich. Die Gleichungen sind somit nicht mehr von den Gewichtungsfaktoren der Apportionmentformel abhängig. Die Reaktion des MNU auf eine marginale Änderung des Steuersatzes entspricht hier dann der Reaktion des MNU unter SA.

3.5 Zwischenergebnis

In den Kapiteln 3.3 und 3.4 wurden die grundlegenden Modellannahmen und die Reaktionen des MNU unter den Steuersystemen SA und FA dargestellt. Der wesentliche Unterschied zwischen den Systemen SA und FA besteht darin, dass unter SA die lokalen Steuersätze bei der Gewinnmaximierung und Reaktion des MNU auf Änderungen des Steuersatzes einfließen. Das bedeutet, die Investitionen des MNU werden in jedem Land als unabhängig voneinander betrachtet und der Gewinn nach Steuern wird über die Anwendung eines lokalen Steuersatzes in jedem Land für sich ermittelt. Hierdurch ergeben sich für das MNU entsprechende Anreize zur Gewinnverschiebung zwischen den beiden Ländern. Es ist leicht ersichtlich, dass das MNU bestrebt sein muss, in einem Hochsteuerland seine Gewinne zu reduzieren und entsprechend über Transferpreise bzw. interne Dienstleistungen Gewinnanteile an Töchter in Niedrigsteuerländer zu verschieben.

Unter FA hingegen werden die Investitionen des MNU in einer einheitlichen Formel (Apportionmentformel) konsolidiert und die einfließenden Gewinnfaktoren in Land werden gewichtet (siehe Kap. 3.4.1). Hierauf wendet jedes Land dann individuell seinen Steuersatz an. Durch die Konsolidierung des gesamten Gewinns in eine einheitliche Formel, wird dem MNU der Anreiz genommen, Gewinnanteile zwischen den Standorten in den Ländern zu verschieben. Hierdurch ist das MNU bei der Gewinnmaximierung bestrebt, die Kosten, welche mit diesen Transaktionen verbunden sind, auf Null zu minimieren. D.h., unter FA findet keine Verschiebung von Gewinnen zwischen den Töchtern des MNU statt.

Unter Steuerwettbewerb (marginale Änderung des Steuersatzes ) wurde anschließend die Reaktion des MNU auf diese Änderung gezeigt. Unter SA ergaben sich die folgenden Reaktionsgleichungen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aus den Reaktionsgleichungen lässt sich schließen, dass eine marginale Erhöhung des Steuersatzes das MNU dazu veranlasst, die Kapitalinvestitionen in Land i zu reduzieren. Das Ergebnis ist also eindeutig signifizierbar. Hingegen ist die Reaktion des MNU auf den Lohnsatz bzw. die Arbeitsnachfrage nicht eindeutig. Die sich durch eine Erhöhung des Steuersatzes ergebenden Änderungen sind abhängig vom Vorzeichen der kreuzweisen Ableitung der Produktionsfunktion. Sofern , wird das MNU weniger Arbeit nachfragen und somit auch den Lohnsatz senken . Ist ergibt sich der gegenläufige Effekt . Die marginale Änderung des Steuersatzes hat unter SA keine Auswirkungen auf die Kapitalinvestitionen und den Lohnsatz des MNU in Land j. Bedingt ist dies durch die jeweils lokale Gewinnbesteuerung mit den durch die Länder gewählten, individuellen Steuersätzen . Dennoch werden die Steuereinnahmen in Land j durch die marginale Änderung von beeinflusst. Steigt der Steuersatz , verschiebt das MNU verstärkt Gewinne von Land i nach j und es kommt zu einem Anstieg der Steuereinnahmen in j. D.h., es bestehen Anreize für das MNU, Gewinnanteile zwischen den einzelnen Töchtern in zu verschieben und die damit verbunden Kosten im Rahmen einer Gewinnmaximierung und Reduktion der Steuerschuld in Kauf zu nehmen.

Unter FA hingegen bestehen durch den konsolidierten Gewinnausweis des MNU über die Apportionmentformel keinerlei Anreize für eine Gewinnverschiebung. Begründet liegt dies darin, dass die konsolidierten Gewinnanteile des MNU mittels des effektiven Steuersatzes besteuert werden. Dies ist ersichtlich aus:

Ziel des MNU ist es also, die Kosten für die Gewinnverschiebung zwischen den Töchtern in auf zu reduzieren. Die Ergebnisse einer Änderung des Steuersatzes sind unter FA nicht mehr eindeutig signifizierbar, da diese auch von den Gewichtungen der Gewinnfaktoren in der Apportionmentformel abhängig sind. Es ergeben sich die folgenden Reaktionsgleichungen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aus den Gleichungen ist ersichtlich, dass das MNU unter FA dem effektiven Steuersatz unterliegt und somit hierdurch Anreize hat, die Apportionmentformel zum eigenen Vorteil zu manipulieren. Dies zeigt sich dadurch, dass in den Gleichungen die Reaktionen des MNU auf eine marginale Steueränderung nicht nur vom Vorzeichen der kreuzweisen Ableitung in der Produktionsfunktion abhängig sind, sondern auch von den Gewichtungen der Gewinnfaktoren in der Apportionmentformel.

Eine marginale Erhöhung des Steuersatzes veranlasst das MNU seine Kapitalinvestitionen in Land i zu reduzieren. Die Reaktion des MNU ist unter FA also vergleichbar mit der Reaktion unter SA.

Weiter wird durch die marginale Steuersatzänderung unter FA in Land i die Investitionstätigkeit des MNU in Land j beeinflusst. Die Richtung, also ein Anstieg bzw. Rückgang der Investitionen in Arbeit und Kapital, ist hierbei abhängig von den Gewichtungen in der Apportionmentformel und den Eigenschaften der Produktionsfunktion.

Betrachtet man die Gesamtinvestitionstätigkeit des MNU, dann zeigt sich, dass eine marginale Erhöhung des Steuersatzes zu einem Rückgang der gesamten Kapitalnachfrage des MNU führt und der Lohnsatz abhängig ist vom Vorzeichen der kreuzweisen Ableitung . Sofern ist, wird das MNU weniger Arbeit nachfragen und somit einen Rückgang der Lohnsätze bewirken. Ist , dann ist dieser Effekt genau gegenläufig. Die Gleichungen sind weiter nicht von den Gewichtungsfaktoren der Apportionmentformel abhängig. Die Reaktion des MNU auf eine marginale Änderung des Steuersatzes entspricht hier dann der Reaktion des MNU unter SA.

3.6 Wohlfahrtsmaximierung

3.6.1 Grundannahmen der Wohlfahrt

Ziel beider Länder ist die Maximierung der Wohlfahrt unter Steuerwettbewerb. Im Modell wird hierzu jeweils ein repräsentativer Haushalt in den Ländern betrachtet. Der Haushalt zieht Nutzen aus seinem privaten Konsum und einem öffentlichen lokal gehandelten Gut .

Es wird angenommen, dass der Haushalt sein gesamtes Einkommen für den privaten Konsum ausgibt. Das Einkommen des Haushaltes setzt sich hierbei zusammen aus seinem Kapitaleinkommen , welches der Haushalt aus dem Kapitalangebot in Land bezieht und zusätzlich einem Lohneinkommen aus dem Angebot an Arbeit in Land . Weiter wird für das haushaltäre Einkommen angenommen, dass der Haushalt eine Beteiligung am Gewinn des MNU mit erhält. Hierbei ist zu beachten, dass auch hier von einer symmetrischen Situation ausgegangen wird. Die Budgetrestriktionen des Haushaltes lassen sich dann definieren als:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Seitens des Staates werden Einnahmen aus den Ausgaben für das öffentliche Gut und den Steuereinnahmen aus der durch das MNU zu entrichtenden Körperschaftssteuer generiert. Die Budgetrestriktionen des Staates lassen sich dann je nach Steuersystem beschreiben als:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aus den Budgetrestriktionen des Haushaltes und Staates lässt sich die Nutzenfunktion für Land erstellen. Diese lautet dann:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Variable in der Nutzenfunktion dient der Differenzierung zwischen der Maximierung der Steuereinnahmen und der Maximierung der Wohlfahrt .

Durch Einsetzen der privaten und staatlichen Budgetrestriktionen in die Nutzenfunktion erhält man direkt die im weiteren Verlauf zu maximierende Wohlfahrtsfunktion mit:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ziel ist es, die Wohlfahrt in Land i in Abhängigkeit vom Steuersatz zu maximieren. Hierbei nimmt Land i den Steuersatz in Land j als gegeben hin. Für die weitere Modellanalyse des Steuerwettbewerbes käme also ein Nash-Spiel in Betracht.

Unter Beachtung der symmetrischen Situation mit gleichen Steuersätzen in wird das Gleichgewicht beschränkt durch:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aufgrund des Interesses an den Effizienzwerten der gleichgewichtigen Steuersätze ist eine vollständige Analyse des Nash-Spiels jedoch nicht erforderlich. Durch die gegebenen Symmetriebedingungen reicht es aus, die durch Änderung des Steuersatzes in Land j entstehenden, externen fiskalischen Effekte in Land i zu betrachten. Somit also die Reaktion der Wohlfahrt auf eine marginale Änderung des Steuersatzes . Hierbei zeigen sich dann Abweichungen von der gleichgewichtigen Steuerpolitik von der pareto-optimalen Steuerpolitik der gemeinsamen Wohlfahrt . Ein positiver, externer Fiskaleffekt führt dabei zu ineffizient kleinen Steuersätzen im Gleichgewicht. Sofern sich ein negativer externer Fiskaleffekt ergibt, führt dies zu ineffizient hohen Steuersätzen im Gleichgewicht.

3.6.2 Externe Fiskaleffekte unter SA

Unter dem Steuersystem SA lautet die Wohlfahrtsfunktion für Land a folgendermaßen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Auswirkungen einer marginalen Änderung des Steuersatzes lassen sich dann berechnen zu[27]:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aus Gleichung (26) lässt sich entnehmen, dass eine marginale Änderung des Steuersatzes unter SA zu zwei externen Fiskaleffekten in der Wohlfahrt führt.

Die externen Fiskaleffekte werden zur besseren Darstellung unterschieden in den externen Effekt auf das Gewinneinkommen und den externen Effekt auf die Gewinnverschiebung. Die Auswirkungen der marginalen Änderung auf die Wohlfahrt ergeben sich dann ausführlich zu:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dabei sind:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Gleichung (27) zeigt, dass wenn Land b seinen Steuersatz unter SA setzt, die negativen Auswirkungen auf das Kapitaleinkommen durch Land a ignoriert werden. Dies betrifft die Gewinne des MNU nach Steuern und somit auch die Einkommen der Haushalte in Land a. Sofern Land a bestrebt ist, die Steuereinnahmen zu maximieren bzw. das MNU vollständig in Besitz eines Drittlandes ist , folgt für den externen Effekt . D.h., unter diesen Bedingungen hat eine Änderung des Steuersatzes keinerlei Auswirkungen auf den Fiskaleffekt des Gewinneinkommens in A, vielmehr tritt dann gar nicht auf. Sofern Land a bestrebt ist eine maximale Wohlfahrt zu erreichen und das MNU anteilmäßig in Land a beheimatet ist, ist bei marginaler Änderung von streng negativ.

gibt den externen Fiskaleffekt einer marginalen Änderung des Steuersatzes auf die Gewinnverschiebung des MNU in Land a wieder. Für den Effekt gilt stets . Erhöht Land b somit seinen Steuersatz marginal, dann wird das MNU Gewinnanteile von Land b nach Land a verschieben. Folglich werden in Land a die Einkommen der Haushalte und die generierten Steuereinnahmen steigen. Dies gilt insbesondere, wenn ist. Es ist dann und der externe Fiskaleffekt positiv. Wie unter Kap. 3.6.1 führt dieser positive Fiskaleffekt dann zu ineffizient kleinen Steuersätzen im Gleichgewicht.

Unter der Annahme, dass der Einkommenseffekt ist, wird unter den Bedingungen die maximale Wohlfahrt zu erreichen und das MNU anteilmäßig in Land a beheimatet ist, dies zu einem negativem Fiskaleffekt und somit zu führen. Abhängig ist die Richtung des Fiskaleffektes jedoch vom Verhältnis zwischen und . Ist nun wird der gesamte Fiskaleffekt negativ und dies führt letztlich im Gleichgewicht zu ineffizient hohen Steuern in Land a.

3.6.3 Externe Fiskaleffekte unter FA

Unter dem Steuersystem FA lautet die Wohlfahrtsfunktion für Land a wie folgt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Unter FA berechnen sich die Auswirkungen einer marginalen Änderung des Steuersatzes zu[28]:

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Mit Gleichung (29) zeigt sich, dass eine marginale Änderung des Steuersatzes unter FA zu vier unterschiedlichen externen Fiskaleffekten in der Wohlfahrt führt.

Weiter besteht ein wesentlicher Unterschied in Gleichung (29) darin, dass der externe Effekt , welcher unter SA den externen Effekt der Gewinnverschiebung widerspiegelte, unter FA nicht mehr auftritt. Die Begründung liegt darin, dass die konsolidierten Gewinnanteile über die Apportionmentformel des MNU mittels des effektiven Steuersatzes besteuert werden (siehe hierzu auch Kap. 3.5).

Die externen Fiskaleffekte ergeben sich aus zu:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der externe Kapitaleffekt in der Gleichung (30) hat unter FA den gleichen Wert wie unter dem Steuersystem SA. Weiter tritt der externe Gewinnverschiebungseffekt unter FA nicht mehr auf. D.h., dass FA die Gewinnverschiebung des MNU eliminiert. Bedingt ist dies dadurch, dass nicht die ausgewiesenen Gewinne, sondern die jeweiligen Kapitalbestände in den beiden Ländern die Gesamtsteuerlast beeinflussen. Hierdurch wird das Unternehmen keine Gewinne verschieben, wenn diese Aktivität mit Kosten verbunden ist. Folglich ergibt sich der Gewinnverschiebungseffekt zu .

Unter dem Steuersystem FA treten jedoch drei weitere Fiskaleffekte und auf. Der externe Fiskaleffekt (Lohneffekt) in Gleichung (31) gibt hierbei die Auswirkungen einer marginalen Änderung des Steuersatzes auf die Arbeitsnachfrage und die Löhne in Land a wieder. Der externe Lohneffekt ist mehrdeutig, da das Vorzeichen von den Gewichtungen und der Einflussfaktoren in der Apportionmentformel und den Eigenschaften der Produktionsfunktion abhängig ist.

In dem externen Effekt (Steuereffekt) aus Gleichung (32) zeigt sich der Anreiz des MNU die aggregierten Kapitalinvestitionen und Lohnsätze zu reduzieren. Dies ergibt sich auch aus den Gleichungen (22) und (23). Eine marginale Erhöhung des Steuersatzes führt zu einer Änderung des effektiven Steuersatzes . Hierdurch bedingt unterliegt das MNU dem Anreiz, seine Gesamtinvestitionen in Kapital und Arbeit zu reduzieren. Beide Effekte verändern den effektiven Steuersatz und somit auch die Steuereinnahmen und Wohlfahrt in Land a. Das Vorzeichen des externen Steuereffektes ist nicht eindeutig bestimmbar. Das Absenken der konsolidierten Kapitalinvestitionen führt zu einem Rückgang des effektiven Steuersatzes . Dies führt beim externen Steuereffekt dann zwangsläufig zu einem negativen Vorzeichen. Der durch die konsolidierten Lohnzahlungen ausgelöste Effekt führt hingegen zu einem Anstieg des effektiven Steuersatzes und löst somit einen positiven Steuereffekt aus. Folglich ist die tatsächliche Größenordnung von abhängig von den Eigenschaften der Produktionsfunktion .

Der letzte auftretende externe Effekt (Formeleffekt) ergibt sich aus dem Anreiz des MNU, die Apportionmentformel zu manipulieren. Aus der Gleichung für (33) lässt sich schließen, dass eine marginale Erhöhung des Steuersatzes das MNU dazu bewegen wird, die Investitionen in Land a relativ zu den Investitionen in Land b zu erhöhen. Dies wird solange geschehen, bis der erhöhte Steuersatz von Land b in der Berechnung des effektiven Steuersatzes eine entsprechend niedrigere Gewichtung haben wird. Je nach Abhängigkeit von wird sich für die Arbeitsnachfrage und die Lohnsätze des MNU im externen Formeleffekt der gleiche Effekt wie bei den Investitionen einstellen. Der externe Formeleffekt wird somit immer positive Werte annehmen.

Die Auswirkungen einer marginalen Änderung des Steuersatzes auf die Wohlfahrt unter dem Steuersystem FA liefern mehrdeutige Ergebnisse. D.h. , dass ist. Hierbei sind die Effekte und . Die Effekte und sind, aufgrund der nicht definierten Gewichtungen und der Gewinnfaktoren in der Apportionmentformel und den nicht ausreichend definierten Eigenschaften der Produktionsfunktion , von ihren Vorzeichen her nicht eindeutig bestimmbar. Somit ist folglich auch nicht eindeutig bestimmbar.

Um die Ergebnisse unter dem Steuersystem FA eindeutig signifizierbar zu machen und die Effizienzeigenschaften der gleichgewichtigen Steuersätze zu zeigen, wird im folgendem Kapitel 3.6.4 auf die ermittelte, maximierte Wohlfahrtsfunktion eine konkrete Produktionsfunktion angewendet.

3.6.4 Anwendung einer CES-Produktionsfunktion unter FA

Die folgende CES-Produktionsfunktion wird auf die unter dem Steuersystem FA ermittelten Wohlfahrtswerte angewandt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Es wird weiter definiert:

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Der Parameter ist hierbei über die Gleichung positiv mit der Substitutionselastizität zwischen Arbeit und Kapital korreliert. Dies bedeutet, dass je größer wird, desto größer ist die Substitutionselastizität zwischen Arbeit und Kapital . Betrachtet man die Grenzwerte von , dann sind bei Arbeit und Kapital perfekte Substitute. Sofern gilt, sind Arbeit und Kapital perfekte Komplemente.

Aus Übersichtlichkeitsgründen werden für die weitere Analyse folgende Abkürzungen der CES-Produktionsfunktion definiert:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die wesentlichen für die weitere Modellanalyse notwendigen Ableitungen der CES-Produktionsfunktion lauten unter Verwendung der bisher getroffenen Annahmen[29]:

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Mit den Ableitungen aus den Gleichungen (35) – (38) wird ersichtlich, dass ein Anstieg von die Substitutionselastizität erhöht. Somit wird von anfänglich positiven zu negativen Werten für verändert und der absolute Wert für wird kleiner.

Für die Analyse der Wohlfahrt in Land a werden noch die Annahmen getroffen, dass die Regierung ihre Steuereinnahmen maximieren will und das die Kapitalkosten nicht von der Körperschaftsbesteuerung abzugsfähig sind . Es ergibt sich dann für die Analyse der externen Fiskaleffekte unter einer marginalen Änderung von :

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die externen Effekte und treten bei der Reaktion der Wohlfahrt unter den getroffenen Annahmen nicht mehr auf. Die weitergehende Analyse von wird nun für jeden externen Fiskaleffekt einzeln durchgeführt. Für den Steuereffekt folgt dann durch Einsetzen der Ableitungen der CES-Produktionsfunktion (35) – (38)[30]:

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Anhand von Gleichung (39) lässt sich zeigen, dass der externe Steuereffekt unter FA sich bei einem Rückgang der Substitutionselastizität, wird also kleiner, von anfangs negativen Werten zu abschließend positiven Werten verändert. D.h., dass für alle das MNU seine konsolidierten Kapitalinvestitionen im Falle einer marginalen Erhöhung des Steuersatzes reduziert. Sofern nun und strenge Substitute sind, ist negativ. Somit reduziert das MNU seine Kapitalinvestitionen und fragt als Ausgleich mehr Arbeit nach und als Folge steigen auch die konsolidierten Lohnsätze. Dies wird auch aus den Gleichungen (22) und (23) deutlich (siehe Kap. 3.4.3). Der externe Steuereffekt und die konsolidierte Steuerbasis sind dann eindeutig negativ.

Jedoch könnte sich ein gegenläufiger Effekt ergeben, wenn und strenge Komplemente . In diesem Fall ist bei einer marginalen Erhöhung des Steuersatzes der Wert von . Folglich wird das MNU weniger Arbeit nachfragen und einen geringeren Lohnsatz zahlen. Dieser Effekt steuert den konsolidierten Kapitalinvestitionen des MNU entgegen. Der 0externe Steuereffekt wird dann für extrem kleine positiv.

[...]


[1] Vgl. (Sommer, Theorie der Besteuerung nach Formula Apportionment, 2008), S. 1

[2] Vgl. (Nielsen/Raimondos-Möller/Schjelderup, 2010),

[3] Vgl. (Eichner/Runkel, 2008)

[4] Vgl. (Thoben, 2002), S. 1

[5] Vgl. (Sommer, Separate Accounting or Unitary Apportionment, 2010), S.57-58

[6] Vgl. (Thoben, 2002)S. 3-4

[7] Vgl. (OECD, 2010)

[8] Zu den verschiedenen Transferpreiseverfahren siehe (Sommer, Separate Accounting or Unitary Apportionment, 2010) S. 64-84

[9] Vgl. (Nielsen/Raimondos-Möller/Schjelderup, 2010), S. 123

[10] Vgl. (Eichner/Runkel, 2008), S. 571

[11] Für Details siehe (Höhn & Höring, 2010), S. 29-31

[12] Vgl. (OECD Musterabkommen, 2010)

[13] Vgl. (Thoben, 2002), S. 5

[14] Vgl. (Eichner/Runkel, 2008), S. 574

[15] Vgl. (Sommer, Theorie der Besteuerung nach Formula Apportionment, 2008), S. 1

[16] Vgl. (Thoben, 2002), S. 11-13

[17] Vgl. (Thoben, 2002), S. 13-14

[18] Vgl. (Eichner/Runkel, 2008)

[19] siehe hierzu Kapitel 2.1.1

[20] Siehe „Mathematischer Anhang“ Kap. 6.1.1

[21] Herleitung siehe „Mathematischer Anhang“ Kap. 6.1.3.1

[22] Herleitung siehe „Mathematischer Anhang“ Kap. 6.1.3.2

[23] siehe (Nielsen/Raimondos-Möller/Schjelderup, 2010)

[24] Herleitung siehe „Mathematischer Anhang“ Kap. 6.1.4.1

[25] Herleitung siehe „Mathematischer Anhang“ Kap. 6.1.4.2

[26] Herleitung siehe „Mathematischer Anhang“ Kap. 6.1.4.3

[27] Herleitung siehe „Mathematischer Anhang“ Kap. 6.1.5.1

[28] Herleitung siehe „Mathematischer Anhang“ Kap. 6.1.5.2

[29] Herleitung siehe „Mathematischer Anhang“ Kap. 6.1.6.2

[30] Herleitung siehe „Mathematischer Anhang“ Kap. 6.1.6.3

Fin de l'extrait de 105 pages

Résumé des informations

Titre
Gewinnbesteuerung multinationaler Unternehmen
Université
University of Hagen  (Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre)
Note
2,0
Auteur
Année
2011
Pages
105
N° de catalogue
V179185
ISBN (ebook)
9783656015383
ISBN (Livre)
9783656015093
Taille d'un fichier
959 KB
Langue
allemand
Mots clés
Separate Accounting, Formula Apportionment, Multinationale Unternehmen, Gewinnbesteuerung, Modelle nach Nielsen und Eichner
Citation du texte
Stephan Renner (Auteur), 2011, Gewinnbesteuerung multinationaler Unternehmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/179185

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