Die Europäische Integration auf wirtschaftlicher Ebene und deren Vor- und Nachteile anhand ausgewählter Beispiele


Mémoire de Maîtrise, 2003

93 Pages, Note: 1,9


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Europäische Integration
2.1 Wirtschaftliche Integration
2.1.1 Die wirtschaftliche Integration - Begriff und Ausprägungen
2.1.2 Stufen der wirtschaftlichen Integration
2.2 Vor- und Nachteile einer Wirtschaftsintegration
2.2.1 Mögliche Vorteile einer wirtschaftlichen Integration
2.2.2 Mögliche Nachteile einer Wirtschaftsintegration
2.3 Etappen der europäischen Integration bis zum heutigen Zeitpunkt
2.3.1 Die frühen Anfänge – erste Annäherung nach dem Zweiten Weltkrieg bis zur Realisierung des Binnenmarktes zum Mauerfall
2.3.2 Beitrittsverhandlungen mit MOE Staaten in der Luxemburg Runde und der Helsinki Runde
2.4 Politische Umsetzung, Grenzen und Konflikte bei der Integration

3 Der Wettbewerb und die Wettbewerbspolitik als Beispiel eines Integrationsbereiches auf Europäischer Ebene
3.1 Der Wettbewerb – Begriffsklärung und Determinanten
3.1.1 Definition Wettbewerb und Wettbewerbspolitik
3.1.2 Institutionen zur Überwachung des Wettbewerbs
3.1.3 Durch den Wettbewerb beeinflusste makroökonomische Märkte
3.2 Auswirkungen auf den Wettbewerb bei einer weiterergehenden Integration auf Europäischer Ebene
3.2.1 Positive Auswirkungen auf den Wettbewerb der verschiedenen Märkte in Europa
3.2.2 Negative Auswirkungen auf den Wettbewerb der verschiedenen Märkte in Europa

4 Der Arbeitsmarkt und die Arbeitsmarktpolitik als Beispiel eines Integrationsbereiches im Europäischen Integrationsraum
4.1 Der Arbeitsmarkt und seine Determinanten
4.1.1 Definition von Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik
4.1.2 Institutionen zur Überwachung und Regulierung des Arbeitsmarktes
4.2 Lageanalyse
4.2.1 Aktuelle Situation auf dem europäischen Arbeitsmarkt
4.2.2 Maßnahmen und Instrumente zur Erreichung der Ziele der Europäischen Beschäftigungspolitik
4.3 Auswirkungen der Integration der MOE-Staaten auf den Arbeitsmarkt
4.3.1 Arbeitsmarktlage in den MOE- Staaten
4.3.2 Auswirkungen der Integration der MOE-Staaten auf den gesamteuropäischen Arbeitsmarkt
4.4 Ausblick

5 Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abbildung 1: Überblick über wettbewerbsbeeinträchtigende Strategien

Tabelle 1: Darstellung der Stufen der Wirtschaftsintegration

Tabelle 2: Wettbewerbsfunktionen

Tabelle 3 : Arbeitslosenquote (%) im März und April 2003
in ansteigender Reihenfolge

Tabelle. 4: Quotendarstellung der Arbeitsmarktlage
in den MOE- Staaten

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Besonders politische Veränderungen, wie der Fall der Mauer und die Transformation der postkommunistischen Staaten in Marktwirtschaften, haben die Europäische Union vor große Herausforderungen gestellt. Im Mai 2004 werden 10 Mittel- und Osteuropäische Staaten der Europäischen Union beitreten. Die Staaten sind, Ungarn, Slowenien, die Baltischen Staaten, die Tschechische Republik, die Slowakei, Malta, Zypern und Polen. Somit findet die größte Erweiterung in der Geschichte der EU statt. Durch die daraus resultierenden gravierenden politischen sowie wirtschaftlichen Veränderungen wird nun in der Öffentlichkeit die Frage diskutiert, ob die Europäische Union nach dieser Runde eine weitere Erweiterung übersteht. War und ist die Europäische Union überhaupt in der Lage den Integrationsraum zu vergrößern? Von offizieller EU-Seite scheint sich diese Frage kaum zu stellen, denn die nächsten Kandidaten sind bereits assoziiert und Gelder aus Europäischen Programmen fließen in den Aufbau EU konformer Verwaltungsapparate in diesen Ländern. Das wird die EU jedoch vor neue und größere Aufgaben stellen, die sich nicht einfach lösen lassen werden.

Kritiker monieren, dass es der heutigen Europäischen Union an Transparenz mangelt und weitere Integrationen z.B. am veralteten Verwaltungsapparat scheitern könnten. Angesichts der wirtschaftlich prekären Lage in der EU und des starken Euro würden die Vorteile, die eine Integration mit sich bringt, ausgelöscht werden.

Diese Arbeit beschäftigt sich mit der wirtschaftlichen Integration. Es soll überprüft werden, ob die Idee eines vereinten Europas tatsächlich einen großen Nutzen und die Steigerung der Wohlfahrt für die beteiligten Staaten sowie für die Bevölkerung bewirken kann. Ausschlaggebend für die Wahl des Themas sind die Aktualität und Brisanz der Thematik und die vielfältigen und zum Teil sehr kontroversen Meinungen.

Im Allgemeinen werden in der Arbeit die Ziele und Bedeutungen einer Wirtschaftsintegration anhand der Europäischen Union dargestellt. Es soll geprüft werden, ob die Vorteile überwiegen und ob die Integration vorangetrieben werden sollte. Es wird der Frage nachgegangen, in wie weit die wirtschaftliche Integration für die teilnehmenden Akteure Staat, Unternehmen, Arbeitnehmer und Konsument Vorteile bringen soll. Für eine Verdeutlichung der Auswirkungen wurden zwei Bereiche als Beispiele gewählt. Zum einen der Wettbewerb und die Wettbewerbspolitik und zum anderen der Arbeitsmarkt und die Arbeitsmarktpolitik in der EU. Durch die Erweiterung des Integrationsraumes vergrößert sich der Binnenmarkt, was besonders für den Wettbewerb und den Arbeitsmarkt von großer Relevanz ist.

Die Arbeit ist in drei Hauptteile untergliedert. Im ersten Teil wird die Wirtschaftsintegration dargestellt. Nach der Begriffklärung, werden die Stufen einer Wirtschaftsintegration dargestellt und erläutert. Im weiteren Verlauf werden die Etappen der europäischen Integration aufgelistet. Abschließend werden die Vorteile und Nachteile einer Wirtschaftsintegration erläutert. Es wird auch der Frage nachgegangen, wo die Grenzen der Integration liegen könnten.

Der zweite Teil beschäftigt sich ausschließlich mit dem Wettbewerb und der europäischen Wettbewerbspolitik. Hier wird der Frage nachgegangen in wieweit der Wettbewerb durch eine Erweiterung der Europäischen Union, die zu einem erweiterten und vergrößerten Markt führt, beeinträchtigt oder gefördert wird.

Im dritten Teil geht es um den europäischen Arbeitsmarkt und die europäische Arbeitsmarktpolitik. Durch eine Lageanalyse wird versucht, einen groben Überblick über die aktuelle Arbeitsmarktsituation im bereits integrierten Raum wiederzugeben, wie auch einen Überblick über die Arbeitsmarktsituation in den Beitrittsländern. Anschließend wird die Zielsetzung der europäischen Beschäftigungspolitik dargestellt und die Maßnahmen, die ergriffen wurden und werden, um dieses Ziel zu erreichen. Abschließend wird auch hier auf die Frage der Auswirkungen der Integration eingegangen.

In der Schlussbetrachtung werden die hier aufgestellten Thesen wieder aufgegriffen und die Thematik zusammenfassend auf die Forschungsfrage eingegangen.

Die Arbeit eingrenzend wurde bewusst nicht die Türkeifrage eingegangen, weil diese Frage den Rahmen der Arbeit sprengen würde. Weiterhin wurde auf die ausführliche Erklärung aller Fachbegriffe verzichtet und kurze Erläuterungen im Text oder in Fußnoten wiedergegeben.

Mit folgender Fragestellung soll die wirtschaftliche Integration untersucht werden: Welche ökonomischen Folgen, bzw. Vor- und Nachteile ergeben sich durch die europäische Integration für die Akteure Staat, Unternehmen sowie Arbeitnehmer und in welcher Form wirken sich diese in Bezug auf politische Stabilität, Wettbewerb und Arbeitsmarktpolitik aus?

Folgenden Thesen liegen dieser Arbeit zugrunde:

1. Die europäische Integration fördert die Umsetzung ausgewählter Ziele der Wirtschaftspolitik wie beispielsweise Vollbe­schäftigung, gerechte Einkommensverteilung, Preisstabilität und führt unmittelbar zu einer politischen Stabilisierung demokratischer Strukturen.
2. Der Wettbewerb wird durch die Integration intensiviert und somit bietet der erweiterte Binnenmarkt wettbewerbsfähigen europäischen Unter­nehmen größere Chancen und qualifizierten Arbeitnehmern bessere Beschäftigungsaussichten. Insgesamt wird die wirtschaftliche und politische Situation Europas nach außen hin gestärkt.
3. Auf dem Gütermarkt wird eine weitergehende Integration zu einem noch größeren Angebot an Gütern führen, was aber für die Konsumenten eine verminderte Transparenz und eine kaum bewältigbare Informationsflut bedeutet. Der Konsument wird in seiner Souveränität eingeschränkt und kann seine Rolle am Gütermarkt nicht mehr vollständig erfüllen.

2 Die Europäische Integration

2.1 Wirtschaftliche Integration

Die westeuropäische Integration, die im Jahre 1951 mit der Unterzeichnung des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) ihren Anfang nahm und seit dem Inkrafttreten der Verträge in Maastricht 1994 weiter voran getrieben wird, ist von Erfolg gekrönt. Keiner anderen Integration, wie beispielsweise auch nicht der Nordamerikanischen Freihandelszone (North American Free Trade Agreement - NAFTA), kann ein ähnlich größer politischer Erfolg wie der der Europäischen Union zugeschrieben werden. Seit den ersten Einheitsbestrebungen der europäischen Staaten steht die wirtschaftliche Integration im Zentrum des Geschehens. Dazu soll in diesem Kapitel der Begriff „wirtschaftliche Integration“ verdeutlicht und definiert werden. Da auch verschiedene Integrationsformen und -arten unterschieden werden, sollen auch diese näher erläutert werden.

2.1.1 Die wirtschaftliche Integration - Begriff und Ausprägungen

Es gibt verschiede Arten der Integration zu definieren. Integration findet auf kultureller, gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Ebene statt. Sehr allgemein kann Integration als die Herstellung einer Einheit oder Eingliederung in ein größeres Ganzes verstanden werden. In dieser Arbeit soll jedoch ausschließlich auf die wirtschaftliche Integration eingegangen werden. Die politische Integration folgt schließlich einer weitestgehend abgeschlossenen wirtschaftlichen Integration.

Es gibt diverse Ansätze die wirtschaftliche Integration zu definieren, wie beispielsweise von Menck, der „die wirtschaftliche Integration als Öffnung nationaler Volkswirtschaften für grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit anderen Staaten.“ definiert (Menck, 2002, S. 255). Dieckheuer stellt die ökonomische Integration folgendermaßen dar: „Unter einer regionalen ökonomischen Integration versteht man die Zusammenarbeit von zwei oder mehr Ländern auf dem Gebiet ihrer gemeinsamen Wirtschaftsbeziehungen oder - darüber hinausgehend - den Zusammenschluss von zwei oder mehr Ländern zu einem gemeinsamen Wirtschaftsraum.“ (Dieckheuer, 2001, S. 193). Als „… die Verbindung einer Anzahl bislang getrennter Volkswirtschaften zu einem gemeinsamen Wirtschaftsraum …“ (Ohr/Gruber, 2001, S. 3) definieren Ohr/Gruber die wirtschaftliche Integration. Jedoch unterscheiden sich die Definitionen nicht im Wesentlichen. In der ökonomischen Theorie findet laut Blank et al. die Integration von Märkten durch den Abbau sowohl tarifärer und nicht tarifärer Handelshemmnisse[1] als auch von Beschränkungen des freien Verkehrs von den Produktionsfaktoren Kapital und Arbeit statt (Blank et al, 1997, S. 39).

Es lassen sich also einige Kerncharakteristika identifizieren. Der Handel zwischen den integrierten Staaten wird gestärkt. Der Austausch von Gütern und Dienstleistungen mit Drittstaaten (die nicht an der Integration beteiligt sind) wird zugunsten des Austauschs zwischen den Teilnehmerländern umgelenkt[2].

Die wirtschaftliche Integration wird geprägt durch andauernde Wanderungs­möglich­keiten von Arbeitskräften und durch den Austausch von kommerziell geschütztem und wirtschaftlich verwendbaren Wissen, sofern die rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen bestehen (Menck, 2002, S. 255).

Der technische Fortschritt wird beschleunigt, denn die Unternehmen der beteiligten Staaten werden in Folge des verschärften Wettbewerbs und der veränderten Marktgröße dazu ermuntert. Das heißt auch, dass derartige Unternehmen zu Innovationen veranlasst werden. Es wird auch auf den Punkt 2.2.1 verwiesen, in dem die positiven Auswirkungen einer Wirtschaftsintegration näher erklärt werden. Jedoch besteht bei einer wirtschaftlichen Integration die Gefahr, dass es zu einer Abschottung der beteiligten Staaten gegenüber Drittländern kommt und somit auch zu einer Behinderung der weltwirtschaftlichen Arbeitsteilung. Wie bereits erläutert, ist für jede regionale ökonomische Integration ein Abbau von Handelshemmnissen im Warenverkehr zwischen den Mitglieds­ländern üblich. Dieser Abbau kann sich auf die Außenhandelsbeziehungen, auf einigen Gütermärkten oder auch nur auf einen bestimmten Gütermarkt beschränken, aber auch die Außenhandelsbeziehungen der Mitgliedsländer auf allen Gütermärkten umfassen. Eine regionale wirtschaftliche Integration ist darauf angelegt, im Integrationsraum die Vorteile des Freihandels zur Geltung kommen zu lassen. Während Handelshemmnisse im integrierten Raum abgebaut werden, bleiben zumeist die Handelsbeschränkungen gegenüber Drittländern.

Insgesamt stellt die ökonomische Integration also einen Schritt auf dem Weg von nationalstaatlichem Protektionismus in Richtung auf eine umfassenden Freihandel dar (Dieckheuer, 2001, S. 194). Andererseits folgt einer Integration aber manchmal auch das Beibehalten, Harmonisieren oder Einführen protektionistische Maßnahmen gegenüber Drittländern, die allerdings nach dem GATT[3] nicht erlaubt sind.

Das wichtigste Hauptziel einer ökonomischen Integration ist für die beteiligten Länder die Erschließung ökonomischer Vorteile, um so die Wohlfahrt der einzelnen Länder zu steigern. Dazu bedarf es jedoch eines sehr langfristigen Zeitrahmens. Darüber hinaus ist es sehr schwierig, die Realisierung dieses Ziels zu messen. Üblich sind operationale Maßnahmen wie beispielsweise der Abbau von Handelshemmnissen zwischen den Mitgliedsländern des Integrationsraumes, wie auch eine Liberalisierung der Faktorbewegungen (Arbeit und Kapital) im Integrationsraum oder auch die Schaffung einheitlicher institutioneller und ordnungspolitischer Rahmenbedingungen für Wirtschaftsaktivitäten im Integrationsraum (Dieckheuer, 2001, S. 193). „Im einzelnen wird erwartet, dass die Produktion in den Mitgliedsländern im Zuge einer zunehmenden Spezialisierung gemäß komparativer Kostenvorteile effizienter wird, durch die Ausdehnung der Absatzmärkte Massenproduktionsvorteile genutzt werden können, der zunehmende Wettbewerb den technischen Fortschritt fördert sowie die Produktivität erhöht, und schließlich dem Verbraucher eine größere Produktvielfalt geboten wird.“ (Ohr/Gruber, 2001, S. 4).

Es existieren verschiedene Stufen der Integration. Ausgehend von der Autarkie als einem Pol des Integrationsspektrums ist die nächst höhere Stufe die Präferenzzone, gefolgt von der Freihandelszone, der Zollunion, dem Gemeinsamen Markt und der Wirtschaftsunion. Der Wirtschaftsunion folgt schließlich die politische Union als Pol auf der anderen Seite des Integrationsspektrums. Es ist ebenfalls sehr schwierig eine klare Definition der einzelnen Stadien, die im Punkt 2.1.2 näher erklärt werden, zu finden, denn die Übergänge gestalten sich in der Realität fließend.

Die beteiligten Staaten innerhalb des Integrationsraumes geben je nach Integrationsstufe ihre politische Souveränität schrittweise auf und delegieren ihre Entscheidungs- und Handlungskompetenzen an gemein-schaftlich gebildete supranationale Institutionen. Problematisch könnte es jedoch bei einer Forderung nach gesellschaftlicher Integration werden, denn hier wird oft ein kultureller Identitätsverlust befürchtet.

Die wirtschaftliche Integration wird bei Blank u.a. in zwei Perspektiven unterteilt. Die statische Perspektive ist ein Zustand in dem einzelne Länder nach einem abgeschlossenen Integrationsprozess als eine wirtschaftliche Einheit aufgefasst werden.

Die dynamische Perspektive bezeichnet den Prozess, durch den ökonomische Barrieren zwischen den Produkt- und Faktormärkten unabhängiger Volkswirtschaften innerhalb eines Integrationsraumes schrittweise abgebaut werden, um die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt zu steigern (Blank et al., 1997, S. 39). Für vertiefende Integrationsschritte ist aus ökonomischer Sicht also entscheidend, ob die Steigerung der gesamt­wirtschaftlichen Wohlfahrt aller integrierten Staaten erzielt werden kann.

Für die Europäische Union charakterisitsch sind die güterwirtschaftliche und die monetäre Integration. Die güterwirtschaftliche Integration ist der Handel mit Waren und Dienstleistungen sowie der Austausch von Produktionsfaktoren. Die monetäre Integration spielt sich auf den Devisen und Geldmärkten der Mitgliedsländer ab. Es werden Geldmarktbedingungen geschaffen, die ein möglichst inflationsfreies Wachstum ermöglichen und wechselkursbedingte Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitglieds­staaten verhindern. Um das zu realisieren, müssen gewisse institutionelle Regelungen vorausgesetzt werden, wie die Koordinierung der nationalen Geldpolitiken oder die Errichtung einer gemeinsamen Zentralbank, die für die Geldpolitik im gesamten Integrationsraum zuständig ist. Außerdem findet in der Endkonsequenz eine Einführung einer gemeinsamen Währung oder die Einrichtung eines Systems fester Wechselkurse für die Währungen aller Mitgliedsländer im gesamten Integrationsraum statt (Dieckheuer, 2001, S. 196/197).

Das nächste Kapitel befasst sich eingehend mit den einzelnen Formen der wirtschaftlichen Integration und wird diese näher erläutern.

2.1.2 Stufen der wirtschaftlichen Integration

Die Zustand ohne jegliche Form der Integration ist die Autarkie eines Landes. Der Beginn der Integration hängt in der Regel von der Marktform im Land ab, nämlich ob es sich um eine Marktwirtschaft oder Planwirtschaft handelt. Eine Marktwirtschaft ist aufgrund ihrer Funktionsweise eher auf eine Integration ausgerichtet als eine Planwirtschaft. Aufgrund der Jahrespläne einer Planwirtschaft würden sich die Pläne zum Einsatz der Ressourcen um einiges verkomplizieren bei kaum kalkulierbaren Im- und Exporten mit anderen Volkswirtschaften.

Tab. 1: Darstellung der Stufen der Wirtschaftsintegration

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung nach Blank et al. 1997, S. 35

Die erste Stufe der Integration wird als Präferenzzone bezeichnet. Innerhalb der Zone gibt es eine partielle Zollsenkung und Sonderregelungen für bestimmte Güterkategorien. Mindestens zwei oder mehr Staaten vereinbaren in bilateralen bzw. multilateralen Verträgen, sich für den Handel mit bestimmten Gütern Vorzugsbedingungen einzuräumen. Das bedeutet z.B. niedrigere Zölle oder höhere Einfuhr- und Ausfuhrquoten, jeweils verglichen mit der durch Autarkie bzw. Protektionismus gekennzeichneten Ausgangssituation. Staaten, die nicht in der Präferenzzone liegen, werden keine Präferenzen eingeräumt. Die Präferenzzone ist die elementare Integrationsstufe.

Industrieländer räumen meist Entwicklungsländern Präferenzen bei Rohstoffen ein (z.B. Verträge von Lomé) und im Gegenzug bevorzugen Entwicklungsländer Industrieprodukte der Industrieländer. Ein gutes Beispiel hierfür ist das British Commonwealth Preference Scheme von 1932 zwischen Großbritannien und fast allen Staaten, die dem British Empire angehörig waren (Blank et al., 1998, S. 32).

In der nächsten Stufe der Integration, der Freihandelszone, schließen sich mehre Staaten zusammen, die sowohl Binnenzölle als auch andere Handels­hemmnisse (Kontingente) im Inneren abschaffen. Die Freihandelszone schließt im Gegensatz zur Präferenzzone den gesamten Güterverkehr ein. Es gibt keine Importzölle und quantitative Restriktionen zwischen den Mitgliedsstaaten; es herrscht Freihandel. Gegenüber Drittländern gibt es keine gemeinsame Handelspolitik, denn jedes Land hat seine eigenen Außenzölle und kann eigenständig autonome protektionistische Instrumente einsetzen. Das könnte jedoch problematisch werden, denn ein Drittland könnte seinen Handel mit Güterimporten in ein beliebiges Land der Freihandelszone über ein Mitgliedsland, welches die niedrigsten Zölle (Protektionsschranken) aufweist, abwickeln. Zur Verhinderung derartiger Praktiken, müssen Ursprungsregeln festgelegt werden, die dann für den Freihandel in der Integrationszone gelten. Um die Einhaltung der Regeln zu gewährleisten, müssen weiterhin Kontrollen im Güterverkehr durchgeführt werden (Dieckheuer, 2001, S. 195). Beispiele für eine Freihandelszone sind die Europäische Freihandelszone EFTA (European Free Trade Association) sowie die Nordamerikanische Freihandelszone NAFTA (North American Free Trade Agreement).

Die nächste Stufe stellt die Zollunion[4] dar. Sie ist als ein einheitliches Zollgebiet mehrerer Staaten definiert. „Die Mitglieder erheben einerseits einheitliche Ein- und Ausfuhrzölle (gemeinsamer Zolltarif) gegenüber Drittländern und schaffen andererseits Binnenzölle zwischen den Unionsländern ab.“ (Bundeszentrale für politische Bildung (BpB), 2002, S. 240). Produkte aus den Drittländern werden bei Einfuhren in die Zollunion nur beim Eintritt in das einheitliche Zollgebiet verzollt. Durch eine Steigerung des Handelsvolumens soll die Wohlfahrt aller Mitgliedstaaten in einer Zollunion erhöht werden (Handelsschaffung). Der Handel mit Gütern und Dienstleistungen ist weitestgehend liberalisiert. Darüber hinaus wird ebenfalls die Handelspolitik gegenüber Drittländern aufeinander abgestimmt.

Eine Zollunion kann sich jedoch auch hemmend und wohlfahrtsmindernd auswirken. Es kommt zu einer sogenannten Handelsumlenkung, „...wenn es zu einer Umlenkung des Handels von kostengünstiger produzierenden Drittländern auf Mitgliedsländer führt, die zwar zu höheren Kosten produzieren, aber im Gegensatz zu den Drittländern nicht mehr mit Zöllen belastet sind.“ (BpB, 2002, S. 240). Ergebnis ist der Ausschluss günstigerer Güter aus Drittländern zugunsten teurer Güter aus dem Gebiet der Zollunion. Merkmale einer Zollunion wiesen 1834 der Deutsche Zollverein auf wie auch die Europäische Wirtschaftgemeinschaft (EWG) von 1957 auf. Ein aktuelles Beispiel ist die Zollunion der Slowakischen und der Tschechischen Republik.

Nach der Zollunion wird der Gemeinsame Markt angestrebt. In einer Freihandelszone und in einer Zollunion ist lediglich freier Güterverkehr zwischen den Mitgliedstaaten garantiert. In einem Gemeinsamen Markt sind zusätzlich die Bewegungen der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital uneingeschränkt liberalisiert, das heißt Niederlassungsfreiheit für Unter­nehmen, Freizügigkeit für Arbeitskräfte und freier Kapitalverkehr. Jedoch „um zu verhindern, dass Produktionsfaktoren nur in bestimmte Länder des Gemeinsamen Marktes wandern, ist bis zu einem gewissen Grad eine wirtschaftspolitische Harmonisierung notwendig.“ (Blank et al., 1998, S. 33). Gemeinsame Wettbewerbsregeln sowie eine gewissen Harmo­nisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften und der Steuer und Ausgabenpolitik sind Voraussetzung für eine Verschmelzung zu einem Binnenmarkt (BpB, 2002, S. 240).

Ab 1970 kann bei der EWG von einem gemeinsamen Markt gesprochen werden. „Die Mitgliedsländer schaffen im Rahmen einer gemeinsamen Marktordnung einheitliche ökonomische Bedingungen, insbesondere ein Regelsystem für Wettbewerb, aber auch Regulierungen preis- und mengenpolitischer Natur oder Abnahmegarantien.“ (Blank et al., 1998, S. 33). In der Europäischen Union gibt es eine solche Marktordnung für den Agrarsektor.

Die vorletzte Stufe der ökonomischen Integration, die Wirtschaftsunion, geht über den gemeinsamen Markt hinaus, denn die Mitgliedsländer verfügen über weitgehend oder zumindest teilweise harmonisierte Wirtschaften. In dieser Stufe internationaler wirtschaftlicher Integration sind die Mitgliedsländer nur noch Regionen der ökonomischen Union. Die Schaffung einheitlicher ökonomischer Verhältnisse im Rahmen des Binnenmarktes ist das Ziel einer solchen Wirtschaftsunion. Dabei sind „Makroökonomische Stabilisierungspolitik, Geldpolitik, Redistributionspolitik und Sozialpolitik (…) wichtige Politikfelder, die zwischen den Mitglieds­staaten harmonisiert oder gemeinsam gestaltet werden.“ (Blank et al., 1998, S. 33).

Damit ist die Schaffung entsprechender supranationaler Institutionen mit eigenen Kompetenzen verbunden, sodass nationales Recht im Laufe der Zeit durch supranationales Recht abgelöst wird (BpB, 2002, S. 240).

Im Zusammenhang mit der Wirtschaftsunion steht auch die Währungs­union[5] (monetäre Integration). Monetäre und regionale Integration können gleichzeitig oder zeitlich versetzt erfolgen, wobei eine Währungsunion nie ohne eine Wirtschaftsunion funktionieren könnte.

Einer Wirtschaftsunion kann nur eine Politische Union folgen, in der ökonomisch und auch politisch nur noch ein Land vorhanden ist. Wie bereits beschrieben, werden hier alle Entscheidungs- und Handlungskompetenzen auf supranationale Institutionen übertragen.

Vergleichend sind Freihandelszone, Zollunion und Gemeinsame Märkte Stufen vorrangig marktlicher Integration, wobei die höheren Stufen stärkere politische Integration erfordern. „Die sich im Integrationsprozess zumeist auch ergebende Intensivierung der politischen Beziehungen ist dabei nicht vorrangiges Ziel, sondern eher (gern gesehene) Folge des Strebens nach ökonomischer Wohlfahrtmaximierung.“ (Ohr/Gruber, 2001, S. 4). Die politische Union ist in diesem Zusammenhang die höchste Stufe der Integration, denn sie geht über die rein ökonomische Integration hinaus indem sie auch gemeinsame Verfahren zur Entscheidungsfindung in nicht wirtschaftlichen Bereichen, wie beispielsweise der Außenpolitik oder der Verteidigungspolitik umfasst.

Was allen Integrationsformen gemein ist, ist der Abbau von Handels­hemmnissen, der sich nur auf die teilnehmenden Staaten bezieht. Gegenüber Drittländern wird mehr oder weniger eine protektionistische Haltung angenommen, was bedeutet, dass die ökonomische Integration Protektionismus nicht ausschließt.

Schließlich ist noch kurz auf die Formen der Integration einzugehen. Während die Marktintegration auf freiwilliger Basis funktioniert und gewissermaßen ein Prozess von unten herauf ist (vom Markt ausgehend zur Institution), beschreibt der Begriff institutionelle Integration ein angestrebtes Verbinden der Regierungen der Volks­wirt­schaften durch gemeinsames Eingliedern unter zentralen, supranationalen Institutionen. Somit verläuft der Prozess der institutionellen Integration über eine Vergemeinschaftung institutioneller Regelungen und Politiken (Ohr/Gruber, 2001, S. 4). „Im Mittelpunkt stehen daher nicht wie bei der Marktintegration Deregulierung und Liberalisierung, sondern Zentralisierung und gemein­same Regulierung (...). Die Vergemeinschaftung bestimmter Politikbereiche in Form supranationaler Institutionen bedeutet jedoch auch, dass auf den entsprechenden Gebieten der Wettbewerb der Institutionen zwischen den Volkswirtschaften eingeschränkt wird und somit Effizienzverluste eintreten können.“ (Ohr/Gruber, 2001, S. 5).

Die möglichen Vor- und Nachteile einer wirtschaftlichen Integration wurden schon kurz angedeutet und sollen im folgenden Abschnitt näher beleuchtet werden.

2.2 Vor- und Nachteile einer Wirtschaftsintegration

Allgemeines Motiv für eine Wirtschaftsintegration ist, wie bereits eingehend erläutert (siehe Punkt 2.1.1), voranging die Vergrößerung des Wohlstandes der am Integrationsprozess teilnehmenden Länder. „Prämisse von wirtschaftlichen und politischen Integrationsbestrebungen ist elementarer Utilitarismus, in dem Wohlfahrts- bzw. Nutzenüberlegungen die Determinanten im Verhalten der Akteure sind.“ (Blank et al., 1998, S. 35). Die meisten Theorien gehen in der Tat davon aus, dass eine Wirtschaftsintegration eher mit Vorteilen als Nachteilen verbunden ist. Praktisch zeigen sich jedoch häufig Probleme bei der Umsetzung von Integrationsvorhaben. Eine politisch konsequente Umsetzung einer Wirtschaftsintegration ist für die Mitgliedstaaten zwangsläufig mit einem Souveränitätsverlust verbunden, was vielen sicherlich nicht leicht fällt zu akzeptieren. Diesem Umstand werden größtenteils die Nachteile einer wirtschaftlichen Integration zugeschrieben.

2.2.1 Mögliche Vorteile einer wirtschaftlichen Integration

Der Integration werden vielfältige Vorteile zugeschrieben. Allerdings ist festzustellen, dass die Vorteile nicht separat voneinander betrachtet werden sollten, denn sie sind interdependent und führen in ihrer Gesamtheit zu einer Zunahme der gesellschaftlichen Wohlfahrt. Auch ist die positive Wirkkraft der einzelnen Positionen von der Integrationsstufe abhängig (siehe Punkt 2.1.2). Blank et al. (1998, S. 36 f.) geben einen Überblick zu den Vorteilen der Integration, wie sie in der Literatur zumeist genannt werden. Deshalb soll sich hier auch größtenteils auf diese Ausführungen bezogen werden.

Aus dem Abbau von beispielsweise Zoll- und Grenzformalitäten resultieren niedrigere Transaktions- und Informationskosten, was die wirtschaftliche Verflechtung fördert. Von dieser Kostenersparnis profitieren alle Teilnehmer des Wirtschaftskreislaufes. Sowohl der Staat als auch die Unternehmen können ihre Kosten senken, indem Bürokratie und Personal eingespart werden und effektiver in den durch die Integration entstandenen Positionen (z.B. erhöhter Export) eingesetzt werden können. Der Konsument auf der anderen Seite profitiert von niedrigeren Endver­braucher­preisen sowie einer größeren Produktauswahl.

Der Abbau von Handelshemmnissen bietet den Unternehmen größere Exportmärkte, auf denen sie mehr Produkte absetzten lassen können (sofern sie wettbewerbsfähig sind, siehe Punkt 3). Skaleneffekte führen zu einer direkten Kostenentlastung der Unternehmen und Lerneffekte führen zu verbesserten Produkten und Technologien. Mit der Zeit kommt es zu Spezialisierungsvorteilen und -gewinnen bei denjenigen inländischen Produkten, für die komparative Kosten- und Preisvorteile bestehen. Die „Spezialisierungseffekte stehen dann im Vordergrund, wenn die Beschränkungen des innergemeinschaftlichen Handels auf kontingent­ähn­liche - stärker den Marktzugang beschränkte - Maßnahmen zurückgehen, wie dies etwa beim öffentlichen Auftragswesen der Fall ist.“ (Smeets, 1996, S. 66).

Durch Integration entsteht eine verbesserte Allokation von Ressourcen. Zwischen den beteiligten Ländern entfällt die künstliche Unterscheidung von Ressourcen (Güter und Produktionsfaktoren) nach deren Herkunft. „In einem größeren und von Wettbewerbsverzerrungen befreiten Markt können die Ressourcen der Mitgliedsländer besser in die effizientesten Verwendungen (Produktionsverfahren) gelenkt werden, woraus Wohlfahrtsgewinne resultieren.“ (Blank et al., 1998, S. 36). Ein größerer Wirtschaftsraum stellt dementsprechend einen größeren Ressourcenpool dar, was neben effizienteren Allokationen die Bündelung knapper Ressourcen erlaubt. Überdies wird noch eine leichtere Finanzierung und Risikoabsicherung von Projekten sowie ein spezifischer Einsatz von Arbeitskräften ermöglicht. Dadurch lassen sich Produktinnovationen und technischer Fortschritt schneller umsetzen und somit können Mehrfachausgaben in den Bereichen Investition, Forschung und Technologieanwendung vermieden werden (Blank et al, 1998, S. 37). Außerdem werden die Unternehmen ermuntert, die Fähigkeiten des Managements zu verbessern und weitere Kenntnisse für die Belieferung neuer Auslandsmärkte zu erlangen (Menck, 2002, S. 255).

[...]


[1] Tarifäre Handelshemmnisse sind beispielsweise Zölle wie Wertzoll oder Mengenzoll. Zu den nicht tarifären Handelshemmnissen gehören alle staatlichen Maßnahmen, außer Zölle, die den Handel in Volumen, Güterzusammensetzung oder regionaler Struktur verzerren, das heißt als auch preisliche Belastungen sowie quantitative Belastungen.

[2] Auf die Handelsschaffung und Handelsumlenkung wird im Punkt 2.1.2 näher eingegangen.

[3] Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) bzw. Welthandelsorganisation (WTO) ist ein multilateraler Vertrag, der 1948 in Genf(Schweiz) geschlossen wurde. Der Sitz befindet sich in Genf und hat 142 Mitglieder. Das Ziel des Abkommens ist der Abbau von Handelshemmnissen und Zöllen und wurde als Basis einer später nicht gegründeten Handelsorganisation unterzeichnet. Mit der Zeit nahm es den Charakter einer Internationalen Organisation an. (Ignatjuk, 2002, S.265)

[4] Weiterführende Information zur Zollunion: Viner, Jacob: International trade and economic development-Lectures delivered at the National University of Brazil. Oxford 1953 oder Meade, James E.: Die stationäre Wirtschaft. Köln 1971

[5] Die europäische Währungsunion trat am 1. Januar 1999 in Kraft und schloss den Integrationsprozess mit der Ausgabe der Münzen und Banknoten am 1. Januar 2002 ab, die im Dezember 1996 zum ersten mal politisch beschlossen wurde.

Fin de l'extrait de 93 pages

Résumé des informations

Titre
Die Europäische Integration auf wirtschaftlicher Ebene und deren Vor- und Nachteile anhand ausgewählter Beispiele
Université
University of Hannover  (Politisches Institut)
Note
1,9
Auteur
Année
2003
Pages
93
N° de catalogue
V17940
ISBN (ebook)
9783638223775
ISBN (Livre)
9783656069171
Taille d'un fichier
909 KB
Langue
allemand
Mots clés
Europäische, Integration, Ebene, Nachteile, Beispiele
Citation du texte
Irina Ignatjuk (Auteur), 2003, Die Europäische Integration auf wirtschaftlicher Ebene und deren Vor- und Nachteile anhand ausgewählter Beispiele, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17940

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