Krise des Normalarbeitsverhältnisses?

Atypische Beschäftigungsformen, Mindestlöhne und Working Poor


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2010

17 Pages


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Das Normalarbeitsverhältnis
1.2 Atypische Beschäftigung

2. Betroffene von der Krise des Normalarbeitsverhältnisses
2.1 Entwicklung und Ausmaß von atypischer Beschäftigung
2.2 Ursachen der Ausweitung
2.3. Folgen von atypischer Beschäftigung

3. Regulierungsmöglichkeiten
3.1. Mindestlöhne
3.2 Tariflöhne und das Gent-System

4. Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

Bereits in den 1990gem beschäftigten sich Wissenschaftler mit der Frage, ob sich das Normalarbeitsverhältnis in der Krise befindet. Gemeint ist damit die Zunahme von atypischen Beschäftigungsformen und die Reduktion der Normalarbeitsverhältnisse.

Diese Arbeit versucht zunächst Arbeitsverhältnisse in die Kategorien „Normalarbeitsverhältnis“ und „atypische Beschäftigungsform“ einzuteilen. Anschließend werden die in der Literatur besprochenen Kriterien einer sozialverträglichen und einer prekären Beschäftigung angeführt. Wobei der Begriff der Prekarität sich an der Umschreibung des Duden orientiert. Der Duden umschreibt den Begriff prekär unter anderem mit den Worten misslich, haarig und schwierig (www.duden.de 23.11.2010). Bei der Einteilung in eine prekäre Form wird sich an den Gedanken von Keller und Seifert (2009) orientiert (vgl. 2.3). In einem nächsten Schritt werden die Entwicklungen der einzelnen Formen beschrieben, um schließlich die Fragestellung zu beantworten: Welche Formen der atypischen Beschäftigung sind sozialverträglich und welche hemmen die Entwicklung des Gemeinwesens? Schließlich, welche Regulierungsmaßnahmen werden diskutiert und erscheinen dem Autor sinnvoll. Unterstützt wird die Argumentation an den geeigneten Stellen durch Ergebnisse aus empirischen Studien

1.1 Das Normalarbeitsverhältnis

Gerade in der Literatur wird häufig eine Negativabgrenzung durchgeführt (Keller und Seifert 2006: 236). Identifizierend für ein Normalarbeitsverhältnis sind demnach die Vollzeittätigkeit, die unbefristete Vertragsform, das existenzsichernde Einkommen, sowie die sozialverträgliche Einbindung in die Sicherungssysteme des Staates. Claus Offe (1983) betont, dass dem Normalarbeitsverhältnis auch ein Dauerrisiko zu Eigen ist: die Erwerbsarbeit zu verlieren und in die Arbeitslosigkeit zu wechseln.

Der Begriff des Normalarbeitsverhältnisses geht nach Mückenberger (1985: 422) deutlich weiter und besitzt auch normativen und qualitativen Charakter:

"Das Normalarbeitsverhältnis ist nicht einfach eine statistisch-quantitative Größe, die sozusagen Aussagen über Durchschnittswerte aller 'normalen' Arbeitsverhältnisse machte. Der Begriff ist gleichermaßen normativer Art - die darin enthaltene 'Normativität' soll beides ausdrücken Regelmäßigkeit und Gebotenheit -. Und er ist qualitativer Art - er drückt substanzielle Vorgaben aus, die gegeben sein müssen, um eben von einem 'Normal-' und nicht irgendeinem sonstigen Arbeitsverhältnis zu sprechen".

Gerade der Aspekt der Gebotenheit erscheint in der heutigen Diskussion noch immer interessant. Denn bei der Regulierung von Beschäftigungsformen und Verhältnissen geht es immer um eine Gestaltung des Miteinanders.

1.2 Atypische Beschäftigung

Zu den häufigsten Formen der atypischen Beschäftigung zählen die befristete oder geringfügige Beschäftigung. In zahlreichen Studien wird auch die Teilzeitarbeit zur atypischen Beschäftigung gezählt (Schulte Buschoff und Protsch 2007). Unstrittig ist die Zeit- und Leiharbeit ein immer mehr an Brisanz erfahrender Bereich der atypischen Beschäftigung.

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wünschen sich atypische Formen für ihre individuelle Lebensplanung. Gerade wenn Teilzeit als Teil der atypischen Beschäftigungsformen gesehen wird, erscheint es einleuchtend, dass hierdurch private Ziele leichter erreicht werden können, weil die Individuen mehr Freizeit gewinnen. Dies ist auch für einen Sozialstaat wünschenswert und somit sozialverträglich. Kritisch wird es sobald sich die Individuen nicht freiwillig für solch eine atypische Form der Beschäftigung entscheiden oder diese Beschäftigungsform tendenziell Kosten in die Zukunft verlagert, beispielsweise die Alterssicherung nicht ausreichend angespart werden kann. Bei Personen mit einem hohen Einkommen ist eine Teilzeitbeschäftigung daher nicht von Nachteil, hier spielen unter Umständen Betreuungsmöglichkeiten von Kindern eine größere Rolle.

Für die gesellschaftliche und politische Wertung werden daher in der Literatur die Begriffe der "prekären" und der sozialverträglichen Beschäftigung angewendet. Hierbei sind die Definitionen im Einzelnen unterschiedlich. Diese Arbeit orientiert sich an den Gedanken von Schulte Buschoff und Protsch (2007:2) und beschäftigt sich ausschließlich mit folgenden Formen der atypischen Beschäftigung (vgl. Wingerter 2009):

- Teilzeitbeschäftigung mit weniger als 21 Wochenstunden
- Geringfügige Beschäftigung
- Befristete Beschäftigung
- Zeitarbeit

Eine Aussage über die Prekarität der Beschäftigung findet anhand der Kriterien der Einkommenssicherheit, der Beschäftigungsstabilität und der Brückenfunktion in den 1. Arbeitsmarkt statt. Diese Arbeit beschreibt die Entwicklung von Normalarbeitsverhältnis und atypischen Beschäftigungsformen, dass heißt aber auch, dass sie sich weniger mit Wiedereingliederungsmaßnahmen für Arbeitslose in den 1. Arbeitsmarkt beschäftigt. Eine Betrachtung von so genannten Zusatzjobs (auch Ein-Euro-Jobs) findet nicht statt, da diese Jobs kein Arbeitsverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinne begründen (vgl. www.bmas.de 23.11.2010).

2. Betroffene von der Krise des Normalarbeitsverhältnisses

Im Folgenden soll nun eine kurze Einführung erfolgen, wie sich der Arbeitsmarkt entwickelt hat. Gefolgt von einer Einordnung welche Ursachen es für diese Entwicklungen gibt. Im Kern wird dargestellt, dass sich die atypischen Beschäftigungsformen inferior auf das Normalarbeitsverhältnis auswirken (vgl. Keller und Seifert 2009).

Schließlich kann so eine Notwendigkeit der Regulierung erkannt werden. Die Möglichkeit einen Mindestlohn als Regulierungsmöglichkeit anzuwenden, wird dann noch kurz im 3. Teil dieser Arbeit angesprochen.

2.1 Entwicklung und Ausmaß von atypischer Beschäftigung

Gerade in Deutschland nehmen verschiedene Ausgestaltungen der atypischen Beschäftigung immer mehr zu. Sie nehmen zudem rasanter zu als im europäischen Vergleich. Brehmer und Seifert (2009) behaupten, dass ohne Doppelzählungen der Anteil von atypisch Beschäftigten 2007 bereits bei 37 Prozent der abhängig Beschäftigten in Deutschland gelegen hat. Anfang der 1990ger Jahre betrug dieser Anteil noch rund 20 Prozent. Zudem stellen sie fest, dass hauptsächlich Frauen von atypischer Beschäftigung betroffen sind. Dies gilt für alle Formen außer für die Zeitarbeit. Unter Frauen insgesamt sind es sogar 57 Prozent, die ihr Einkommen in einer atypischen Beschäftigungsform erwerben.

Fraglich bleibt, ob die Zunahme von atypischer Beschäftigung eine Krise des Normalarbeitsverhältnisses darstellt oder nur eine Diversifizierung der Beschäftigungsformen bedeutet. Hierfür wird die Betrachtung der atypischen Beschäftigung eine große Rolle spielen und ihre Einteilung in prekäre und sozialverträgliche Beschäftigung.

Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 21 Wochenstunden

Bei den Teilzeitbeschäftigten ist besonders interessant, dass die meisten Zuwächse im geringfügig Beschäftigtenbereich stattfinden. So sind laut Wingerter (2009: 1084) 2008 1,37 Mill. Personen mehr in Teilzeit tätig als noch 1998. Ferner führt er an, dass über 40 Prozent der Teilzeitbeschäftigten mit weniger als 21 Wochenstunden gleichzeitig auch geringfügig beschäftigt waren. Dies entspricht einer hohen Überlappung beider Formen atypischer Beschäftigung und ist insbesondere für arbeitsmarktregulierende Entscheidungen relevant. Wenn Teilzeit einher geht mit geringfügiger Beschäftigung, dann sollte differenziert werden zwischen denjenigen Personen, die in einem Haushalt mit nur einem Haushaltseinkommen leben und denjenigen, die in einem Haushalt leben, die mehrere Einkommen aufweisen. Für die erste Gruppe stellt sich eine missliche Lage ein.

Geringfügig Beschäftigte und Niedriglohnsektor

Der Niedriglohnsektor ist beispielsweise in Deutschland gegen den Trend in den EU-Staaten stark gewachsen. Bosch, Kalina und Weinkopf (2008: 7ff.) verdeutlichen, dass 2005 22 Prozent der abhängig Beschäftigten in Deutschland im Niedriglohnsektor tätig waren. Während dieser Anteil Mitte der 1990ger Jahre noch bei 13 bis 14 Prozent gelegen habe.

Als sozialverträglich gilt eine Erwerbsarbeit dann, wenn sie nach 1.2. auch dem Kriterium der Einkommenssicherheit genügt. Bei einer Beschäftigung im Niedriglohnbereich ist dies nur dann der Fall, wenn der Stundenlohn und die Stundenanzahl entsprechend sind. Hier wird die Diskussion um Mindestlöhne und Tarifabschlüsse relevant. Kalina und Weinkopf (2008: 463) zeigen in einer quantitativen Analyse, „dass sich der Anteil von atypisch Beschäftigten im Niedriglohnsektor von 49% im Jahre 1995 auf 66% im Jahre 2006 erhöht hat. Atypisch Beschäftigte tragen also nicht nur größere Risiken hinsichtlich ihrer sozialen Absicherung und Beschäftigungsstabilität, sondern sind (mit Ausnahme der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitarbeit) auch deutlich überproportional von niedrigen Stundenlöhnen betroffen.“

[...]

Fin de l'extrait de 17 pages

Résumé des informations

Titre
Krise des Normalarbeitsverhältnisses?
Sous-titre
Atypische Beschäftigungsformen, Mindestlöhne und Working Poor
Université
German University of Administrative Sciences Speyer
Cours
Soziale Gerechtigkeit
Auteur
Année
2010
Pages
17
N° de catalogue
V180137
ISBN (ebook)
9783656027409
Taille d'un fichier
513 KB
Langue
allemand
Mots clés
krise, normalarbeitsverhältnisses, atypische, beschäftigungsformen, mindestlöhne, working, poor
Citation du texte
Frank Weinert (Auteur), 2010, Krise des Normalarbeitsverhältnisses?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/180137

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