Dem württembergischen Ständekonflikt unter Herzog Karl Eugen lag zunächst das Militärwesen zugrunde. Die für das Zeitalter des Absolutismus übliche Überzeugung des Herzogs, ein stehendes Heer sei auch in Friedenszeiten für die Repräsentation seiner Macht notwendig, veranlassten ihn Anfang der 50er Jahre des 18. Jahrhunderts die finanziellen und personellen Militärlasten auf Kosten seines Landes zu erhöhen. Unter Berufung auf den Tübinger Vertrag wurde ihm die Zustimmung zu seinen Forderungen durch die Landschaft verweigert. Der Ausbruch des Siebenjährigen Krieges 1756 wirkte sich, hinsichtlich des Konflikts, nachteilig für die Landschaft aus. Als Subsidienpartner Frankreichs, als Reichsfürst und Bundesgenosse nahm Herzog Karl Eugen am Krieg gegen Friedrich den Großen teil und konnte sich so der Unterstützung des Kaisers gegen den Widerstand der Landstände zu höheren Militärlasten sicher sein. Während der Kriegsjahre gelangte der Engere Ausschuss zu der Erkenntnis, dass ein künftiger Prozess vor dem Reichshofrat unausweichlich sein werde und aus dem Konflikt um höhere Militärlasten, also um höhere Abgaben und Steuern, die das Land zu leisten hatte, erwuchs die Beschwerde des Missachtens der Landesverfassung durch den Herzog. Am 31. Juli 1764 wurde dem Kaiser die Klage der Landschaft gegen ihren Landesherren unterbreitet und erst mit dem Erbvergleich 1770 endete endgültig der württembergische Ständekonflikt.
Im Folgenden soll geklärt werden, was die Stände veranlasste sich an den Reichshofrat zu wenden, wieso es nicht möglich war eine außergerichtliche Vereinbarung mit dem Herzog zu treffen und warum bzw. in wie fern der Konflikt zu einem überregionalen Fall werden konnte.
Zunächst werden die Grundlagen erarbeitet, die zum Verständnis des württembergischen Ständekonflikts beitragen sollen. Angefangen beim Tübinger Vertrag soll die Entwicklung des Landtags bis zum Regierungsantritt Herzogs Karl Eugen dargestellt werden.
Danach folgt im Detail der Konflikt, im Einzelnen der Konfliktbeginn, die Konfliktbereiche und die Rolle des Reichshofrats bis zum Erbvergleich 1770.
Abschließend soll geklärt werden, ob es sich lediglich um einen Verfassungsbruch seitens des Herzogs handelt, ob dieser Konflikt aus einem ständisch-herzoglichen Machtkampf heraus entstanden ist oder ob nicht beides zutrifft. Dem schließt sich die Frage an, ob ständische Konflikte in der Frühen Neuzeit die Norm waren oder ob der Konflikt unter Herzog Karl Eugen die Ausnahme bildete.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Forschungsüberblick
- Entwicklung des Landtages vom Tübinger Vertrag bis zum Regierungsantritt Herzogs Karl Eugen 1737
- Der Konflikt unter Herzog Karl Eugen
- Beginn des Konflikts
- Konfliktinhalte und -verlauf
- Die Rolle des Reichshofrats
- Reichshofrat – kaiserlicher Gerichtshof
- Die Behandlung des Konflikts durch den Reichshofrat
- Die Beendigung des Konflikts
- Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit zielt darauf ab, den württembergischen Ständekonflikt unter Herzog Karl Eugen und die Rolle des Reichshofrats in diesem Konflikt zu beleuchten. Der Fokus liegt auf der Analyse der Ursachen und des Verlaufs des Konflikts sowie auf der Bedeutung des Reichshofrats als Instanz der Streitbeilegung.
- Der Ausbruch des Konflikts aufgrund von militärischen Lasten
- Die Rolle des Landtages und des Engeren Ausschusses
- Die Intervention des Reichshofrats im Konflikt
- Die Bedeutung des Erbvergleichs von 1770
- Die Frage nach den Ursachen des Konflikts: ständisch-herzoglicher Machtkampf vs. Verfassungsbruch
Zusammenfassung der Kapitel
- Die Einleitung stellt den Kontext des Ständekonflikts im Rahmen des Absolutismus dar und skizziert den Konfliktverlauf bis zum Erbvergleich 1770. Sie beleuchtet die zentralen Akteure und die Konfliktursachen.
- Der Forschungsüberblick bietet eine kritische Analyse der relevanten Literatur zur Geschichte des württembergischen Ständekonflikts. Dabei werden die Schwerpunkte der Forschung, die Einseitigkeiten und die Forschungslücken aufgezeigt.
- Das Kapitel über die Entwicklung des Landtages zeichnet die Geschichte des Landtages in Württemberg nach, beginnend mit dem Tübinger Vertrag bis zum Regierungsantritt Herzogs Karl Eugen. Es zeigt die Veränderungen im politischen System und die Rolle des Landtages im Kontext der ständischen Gesellschaft.
- Die Kapitel zum Konflikt unter Herzog Karl Eugen befassen sich mit dem Beginn des Konflikts, den Konfliktinhalten und dem Verlauf. Sie untersuchen die Rolle des Reichshofrats und beleuchten die Behandlung des Konflikts durch diese Instanz.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem württembergischen Ständekonflikt, dem Landtag, dem Reichshofrat, dem Erbvergleich von 1770, Herzog Karl Eugen, Absolutismus, Militärwesen, Steuerlasten, Landesverfassung, Ständekonflikte, Landesgeschichte, Forschungsgeschichte.
- Citation du texte
- Alexandra Nowak (Auteur), 2009, Der württembergische Ständekonflikt und der Reichshofrat , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/180147