Studien zur schwankhaften Versnovelle am Beispiel von Texten Hans Rosenplüts


Proyecto/Trabajo fin de carrera, 2010

96 Páginas, Calificación: 3,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Rahmenbedingungen
2.1 Einführung in den Autor Hans Rosenplüt
2.2 Klärung der Gattungsfrage: Märe-Versnovelle
2.3 Was ist unter Schwank zu verstehen?

3. Interpretation der Versnovelle ‚Die Disputation’
3.1 Handschriftliche Überlieferung
3.2 Inhaltsangabe
3.3 Erzähllogik-Sprache
3.4 Bedeutung der Gesten
3.5 Das Judenproblem in ‚Die Disputation’
3.6 Motive des Lachens
3.7 Fazit

4. Interpretation der Versnovelle ‚Der fünfmal getötete Pfarrer’
4.1 Handschriftliche Überlieferung
4.2 Inhaltsangabe
4.3 Erzähllogik-Sprache
4.4 Die Rolle der listigen Frau
4.4.1 Soziale und rechtliche Stellung der Frau im Mittelalter und in der Versnovelle
4.5 Komik des mehrfachen Todes
4.6 Die Rolle des Pfarrers im Spätmittelalter und in der Versnovelle
4.7 Die Rolle des Bauern im Spätmittelalter und in der Versnovelle
4.8 Fazit

5. Interpretation der Versnovelle ‚Die Tinte’
5.1 Handschriftliche Überlieferung
5.2 Inhaltsangabe
5.3 Erzähllogik-Sprache
5.4 Sexualität des Mönches in der Versnovelle
5.5 Die Rolle der Prostituierten im Mittelalter und in der Versnovelle
5.6 Requisiten als Motive für Komik
5.7 Fazit

6. Interpretation der Versnovelle ‚Der fahrende Schüler’
6.1 Handschriftliche Überlieferung
6.2 Inhaltsangabe
6.3 Erzähllogik-Sprache
6.4 Die Rolle des Schülers in der Versnovelle
6.5 Der geplante Ehebruch zwischen der Frau und dem Pfarrer
6.6 Komik in der Versnovelle
6.7 Fazit

7. Schlussbetrachtung

Literaturangaben

1. Einleitung

Diese Arbeit ist ein Versuch, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede innerhalb der Gattung der schwankhaften Versnovelle aufzuzeigen. Zu diesem Zweck wurden vier ausgewählte Texte von Hans Rosenplüt: ‚Die Disputation’, ‚Der fünfmal getötete Pfarrer’, Die Tinte’ und ‚Der fahrende Schüler’ untersucht. Mit Hilfe dieser Erzählungen soll die Frage geklärt werden: Wie funktionieren Rosenplüts Schwänke? Um diese Frage so genau wie möglich im Verlauf dieser Arbeit zu beantworten, ist die Gliederung wie folgt aufgebaut: Zunächst soll dem Leser der Begriff der schwankhaften Versnovelle, der besonders in den Aufsätzen von Joachim Heinzle thematisiert wird, nähergebracht werden. Im Anschluss daran wird jede einzelne Interpretation derart aufgebaut, dass zunächst die handschriftliche Überlieferung beleuchtet wird. Anschließend ist eine Inhaltsangabe verfasst, die dem Leser eine kurze Einführung in das Thema der jeweiligen Versnovelle bieten soll. In der darauf folgenden Erzähllogik werden Aspekte der Handlung wie das Personal, das Handlungsthema und -schema untersucht, mit denen verdeutlicht werden soll, ob die Erzählung einem schlüssigen Verlauf folgt oder ob sie einige logische Brüche beinhaltet. Bei jeder Interpretation wird der historische Kontext der einzelnen Figuren mitberücksichtigt. Mit Hilfe von diesem Kontext und mit Blick auf ihre Rollen in den Versnovellen, soll Rosenplüts verfolgte Intention dargestellt werden. Zu den Figuren findet man in Ralph Tanner, Sex, Sünde, Seelenheil, 2005 einige Interpretationsversuche, die mitberücksichtigt wurden. Die Komik, die in den Versnovellen eine zentrale Rolle spielt, wird mit Hilfe von Werner Röcke, Lachgemeinschaften aus dem Jahre 2005, näher untersucht. Jede Interpretation schließt mit einem kurzen Fazit, um die wesentlichen Elemente der Erzählung hervorzuheben.

Die Texte der vier genannten Versnovellen sind in Hanns Fischer (Hrsg.), Die deutsche Märendichtung des 15. Jahrhunderts, München, 1966 publiziert worden. In Klaus Grubmüller (Hrsg.), Novellistik des Mittelalters. Märendichtung, Frankfurt am Main 1996 (Bibliothek des Mittelalters) sind die Übersetzungen der Texte zu finden. Des Weiteren verweist das Werk auf die Überlieferungsgeschichte und bietet zusätzliche Kommentare zu den ausgewählten Texten. Ein Blick auf die Anmerkungen sowie auf das Literaturverzeichnis zeigt, dass die ausgesuchten Texte Rosenplüts in der Forschung nur wenig Beachtung gefunden haben. Zu einigen Versnovellen Rosenplüts, wie ‚Die Disputation’, ‚Der fünfmal getötete Pfarrer’ oder zu ‚Die Tinte’ findet man im Aufsatz von Ingeborg Glier, Hans Rosenplüt als Märendichter, abgedruckt in Klaus Grubmüller (Hrsg.), Kleinere Erzählformen im Mittelalter, 1988 einige hilfreiche Interpretationsansätze. Generell gibt es zahlreiche Ansichten und Sekundärquellen zum Thema der schwankhaften Versnovelle, jedoch verfügt die Forschung über nichts Näheres zu Rosenplüts Versnovellen, wobei diese ein breites Spektrum an Möglichkeiten für tiefgreifende Analysen bieten, die ein wenig Hilfestellung, bei der heutigen Deutung des Begriffes ‚schwankhafte Versnovelle des Mittelalters’ leisten sollen. Da im Folgenden nur vier der insgesamt elf Versnovellen Rosenplüts interpretiert werden, bieten die übrigen sieben Erzählungen die Möglichkeit, die Thesen dieser Arbeit zu ergänzen. Eine weitere Möglichkeit, die das Thema offeriert ist der Vergleich zwischen Rosenplüts Versnovellen mit denen der anderen zeitgenössischen Autoren.

2. Rahmenbedingungen

2.1 Einführung in den Autor Hans Rosenplüt

Leben: Hans Rosenplüt wurde um ca. 1400 in der Umgebung von Nürnberg geboren und ist uns der erste bekannte Handwerkerdichter. Es ist fraglich, wo er das Handwerk eines Panzerhemdenmachers (sarwürht) lernte. 1426 erwarb er nach Lehr- und vermutlichen Wanderjahren das Bürgerrecht in Nürnberg und ein Jahr später wurde ihm das Meisterrecht in seinem Handwerk verliehen. Das führt uns zu der Annahme, dass er einen Hausstand gegründet und eine Werkstatt eingerichtet haben muss.

Am Anfang der dreißiger Jahre wechselte er ins benachbarte, zukunftssicherere Handwerk der Rotschmiede (Messing-, Metallgießer) über, das in Nürnberg zu dieser Zeit besonders hoch entwickelt war. Dass Rosenplüt zusätzlich neben der Ausübung seines Berufes ab 1444 bis zum Lebensende als Büchsenmeister auch im Dienst der Stadt stand, verdankte er wohl seinen Fachkenntnissen. Diese Annahme stellt die Vermutung dar, dass er am Krieg der Stadt gegen den Markgrafen Albrecht Achilles von Brandenburg, besonders an der Verteidigung von Lichtenau, teilnahm. Rosenplüt lebte lange in der unteren Mittelschicht, erst ab 1449 kann man ihm finanziell gesicherte Verhältnisse nachweisen. Im Sommer 1460 soll Hans Rosenplüt verstorben sein.

Doppelnamigkeit: Die Nürnberger Ratsdokumente führen Rosenplüt bis 1427 mit seinem Namen auf. In den darauffolgenden Jahren, ab ca. 1429, wird er konstant als Hans Schnepperer erwähnt. Er signiert seine Werke teils mit Hans Rosenplüt, dann wieder mit Schnepperer oder gelegentlich mit beiden Namen. Diese Doppelnamigkeit hat bisher in der Forschung zu einigen Zweifeln geführt; infolgedessen wurde seine Identität in Frage gestellt. Warum er diese Doppelnamigkeit führte und seinen bürgerlichen Namen gewechselt haben sollte, ist in der Forschung nicht ganz geklärt. Jedoch spricht mehr dafür als dagegen, dass sich beide Namen auf dieselbe Person beziehen. Der Nachname Rosenplüt ist nach Jörn Reichel sein Geburtsname, den Namen Schnepper(er) hat er sich zugelegt, nachdem er in der Stadt sesshaft geworden war und wohl mehr als Dichter denn als Handwerker Anerkennung gefunden hatte. Dieser neue Name wird zugleich sein Nürnberger Bürgername.[1]

Bildung: Auf welche Art und Weise Rosenplüt seine bescheidene, aber umfassende Bildung erwarb, ist ungewiss. Wie uns eigene Werke zeigen, besaß er brüchige Lateinkenntnisse, verwendete Fachterminologie von Musik, Astronomie und verfügte über theologische Grundkenntnisse. Er kannte die volkssprachige Dichtung seiner Zeit, denn er beherrschte überlegen die verschiedensten Gattungskonventionen der kleinen Reimpaargedichte. Man kann auch davon ausgehen, dass er sich seine literarischen Fähigkeiten im Laufe der Jahre autodidaktisch aneignete. Des Weiteren ist anzunehmen, dass das Priamel und das Fastnachtspiel erst durch ihn literarisch geworden sind.

Werke: Zu Rosenplüts Repertoire gehören die drei großen Teilkomplexe, kleine Reimpaargedichte (geistliche, weltliche und politische Reden und Erzählungen, Mären), Lieder, Priameln und Fastnachtspiele.

Stil und Themen: Rosenplüt zeigt eine Flexibilität des Sprachstils, die vom sachlich unterkühlten Erzählen bis zum anspruchsvollen, dunklen, ‚geblümten’ Stil reicht.[2]

Neben Stricker, Kaufringer und Folz gilt Rosenplüt als einer der vier großen Märendichter des Mittelalters. Im Unterschied zu seinen geistlichen Erzählungen und Reden, behält Rosenplüt in den Mären einen streng funktionalen Sprachstil, der dazu dient, die Handlung energisch voranzutreiben. Auch die Figuren gewinnen in Dialogen und Monologen selten individuellere Konturen. Bildung und Belehrung spielten in den Mären eine eher untergeordnete Rolle, weil die Unterhaltung und Erheiterung des Publikums im Vordergrund stand. Um diese Aspekte zu erfüllen, kreisen die schwankhaften Versnovellen (Mären) immer wieder um das beliebte Ehebruchsthema, um untreue Ehefrauen und buhlerische Pfaffen, verspottete Liebhaber, listige Betrüger und betrogene Ehemänner. Diese Mären behandeln ihr Thema witzig-komisch und schließen der Geschichte zugleich eine Moral oder Mahnung an.[3]

2.2 Klärung der Gattungsfrage: Märe-Versnovelle

Der Begriff ‚Märe’ steht für Nachricht, Bericht oder Erzählung und bezeichnet im Mittelhochdeutschen erzählende Texte unterschiedlichster Art. Nach Hans Fischer ist das Märe „ eine in paarweise gereimten Viertaktern versifizierte, selbständige und eigenzweckliche Erzählung mittleren (d.h. durch die Verszahlen 150 und 2000 ungefähr umgrenzten) Umfangs, deren Gegenstand fiktive, diesseitig-profane und unter weltlichem Aspekt betrachtete, mit ausschließlich (oder vorwiegend) menschlichem Personal vorgestellte Vorgänge sind[4] ; es soll von den erörternden oder erläuternden Texten wie Reden und Bispeln unterschieden werden. Diese Abgrenzungsproblematik und Fischers Definition, z.B. die Kriterien Umfang und Personal, haben in der Forschung zu heftigen Diskussionen geführt (Ziegeler, Heinzle, Grubmüller). Fischers Definition ist derart schwierig, dass man sich bei einem Text nicht sogleich sicher sein kann, ob es nun ein Märe nach Fischer ist oder nicht. Joachim Heinzle hat sich mit dem Märenbegriff beschäftigt und proklamiert, dass mit dem Märenbegriff selbst „ etwas nicht in Ordnung sei.“ Der Begriff sei zu weit und zu abstrakt gefasst, um eine Gattung zu erfassen. Somit ist nach Heinzle der Märenbegriff ein modernes Schreibtischprodukt. Zur selben Zeit stellte er fest, dass die Novellen des ‚Decamerone’ dem Inhalt nach so gut wie ausnahmslos als Mären im Sinne Fischers gelten können. Er schließt aus, dass Boccaccio sich an den mittelalterlichen Mären bzw. den altfranzösischen Fabliaux orientiert hatte, vermutet aber zugleich, dass bei der Konstruktion des Märenbegriffs Boccaccio Pate gestanden hatte.[5] He

Als Novelle bezeichnet man heute eine Gattung von Prosaerzählungen mittlerer Länge oder ein einzelnes Exemplar dieser Gattung, der man eine strenge Form und einen entsprechend hohen Wertanspruch zuschreibt. Hugo Aust bezeichnet die Gattung der Novelle unter anderem als ein „ situativ bedingtes, meist im geselligen Gespräch begründetes Erzählen “.[6]

Heinzle sieht keinen Grund Märe „ nicht als Novelle “ zu bezeichnen, denn beide verbinden Erzählmotive, die auch in Boccaccios Novellen zu finden sind und beide stehen „ in einem Entwicklungskontinuum zwischen exemplarischem und unterhaltendem (autonomen) Erzählen “. Aus diesem Grund ist es angemessen, von mittelhochdeutscher Versnovellistik zu sprechen.[7]

Grubmüller räumt zwar ein, dass Fischer das Märe nach unangemessenen Kriterien definiert hat, aber er hält an Fischers Märenbegriff fest. Seiner Meinung nach spricht einiges dafür, dass die Etablierung des Märe in Deutschland auf den Stricker zurückgeht. „ Stricker-Mären (…) sind Erzählungen von modellhaft konstruierten Fällen, in denen mit Hilfe von Handlungspointen nach dem Schwankprinzip (Ordnungsverstoß und Revanche) vorgeführt wird, wie eine wohlgeordnete Welt funktioniert “.[8] Durch ihn wurde offenbar ein attraktives Muster geschaffen, das zur Nachfolge anregte. Auch zwischen dem französischem Fabliau des 13. Jahrhunderts und den knapp und pointierten Geschichten Strickers liegen offensichtlich parallele Entwicklungen vor.[9]

Ziegeler versuchte ebenfalls Näheres zum Märenbegriff herauszufinden. Dieser ist ebenfalls der Meinung, dass unter dem Märenbegriff keine eigene Gattung zu verstehen ist. Er beschäftigte sich mit der Abgrenzung des Märe von Bispeln und Romanen und stellte fest, dass das Märe dem Rezipienten ein Identifikationsangebot bietet, was im Bispel nicht der Fall ist. Nach seiner Ansicht ist Märe durch Organisation des Erzählten im Hinblick auf die Präsentation eines Falles und nicht auf die Präsentation einer Geschichte, wie im Roman, gekennzeichnet.[10]

Zusammenfassend kann man sagen, dass Ziegeler den Märenbegriff als Bezeichnung für eine Erzählform sieht, Fischer und Grubmüller als eine Gattungsbezeichnung und Heinzle als Synonym für Verserzählungen, Versnovellen und Schwänke. Zu betonen ist, dass es vor allem Fischer zu verdanken ist, wenn man auf dem Feld der mittelhochdeutschen Kleinepik überhaupt Fortschritte erzielen konnte, auch wenn die Meinungen über Begriff und Gegenstand differieren. Die Gattungsproblematik, ob nun Märe oder doch Versnovelle, wird noch bis heute in der Forschung diskutiert. Wir wissen, dass Gattungen in den seltensten Fällen nach verbindlichen Vorgaben entstehen. Sie bilden sich eher im Konsens derer, die sich schreibend oder lesend am literarischen Gespräch beteiligen. „ Werke entstehen immer in Bezug auf diese Vorstellungen, sie erfüllend oder sie überschreitend oder verändern. (….) So ist es auch deutlich, daß literarische Gattungen Gebilde mit undeutlichen Rändern und unbestimmbaren Grenzen sind, abhängig von allen möglichen Variablen, vor allem solchen der individuellen Einstellung

zu kollektiven Vorgaben und ganz gewiß historischem Wandel unterworfen.[11]

Die Problematik der Gattungsfrage wird hier nicht weiter verfolgt, weil diese den Rahmen sprengen würde. In der folgenden Arbeit wird durchgehend die Bezeichnung der schwankhaften Versnovelle gebraucht.

2.3 Was ist unter Schwank zu verstehen?

Schwank (mhd. „swanc“), bedeutet Schlag, Streich oder im übertragenen Sinn, die kleine komische Erzählung eines ‚Streichs’. Meist müssen sich die Protagonisten in ihrer Welt mit bösartigen, listigen oder lustigen Streichen auseinandersetzen. Es gibt immer einen Unterlegenen und somit auch einen Überlegenen. Der Rezipient wird durch den Schwank zum Lachen mit dem oder über den komischen Helden eingeladen. Schwank wird sowohl als „ eine Möglichkeit jeder Gattung “ als auch als eigenständiges literarisches Genre verstanden.[12] Schwänke kommen in der deutschen Literatur bis zum 16. Jahrhundert meist in Versform vor und beziehen ihren Stoff oder ihre Erzählmuster aus verbreiteten mündlichen oder schriftlichen Traditionen.[13]

In formaler Hinsicht bedient sich der Schwank komischer, grotesker, blasphemischer und obszöner Darstellung. Im Zentrum stehen soziale und ideologische Konflikte wie Herrschaftsverhältnisse und Statuskonflikte, ökonomische Konkurrenz, Auseinandersetzung zwischen den Geschlechtern in ehelichen und ehebrecherischen Beziehungen, sowie Kritik am Machtwort der Kirche.

Die Erweckung des Lachens und die damit verbundene Erheiterung, Entspannung und Unterhaltung der Hörer- und Leserschaft ist das ursprüngliche Ziel alles Schwankerzählens. Die Belustigung der Rezipienten und damit die Bildung einer Gemeinschaft ist der literarisch provozierte Ausdruck eines Schwanks. Sein meist lehrhafter Schluss hat die Intention, den Rezipienten zum Nachdenken über soziale Tabus und Normen zu bewegen.[14]

3. Interpretation der Versnovelle: ‚Die Disputation’

Die Bezeichnung Disputation kann aus dem lateinischen ‚ disputatio’ abgeleitet und als öffentlicher Wortkampf der Gelehrten über ein feststehendes Thema verstanden werden. Die Disputation war vom Mittelalter bis in die Neuzeit die übliche Methode zur Klärung von unterschiedlichen Streitfragen.[15]

3.1 Handschriftliche Überlieferung

Das Märe ist laut Grubmüller in zwei Handschriften überliefert:

In der Handschrift h* (um 1490, nordbairisch [Nürnberg?]), S. 71-92 mit der Überschrift ‚Ein disputatz eins freiheits mit eim juden’ und in der Handschrift n’ (1471 1473, Nürnberg), Bl. 83r-92r mit der Überschrift ‚Streit zwischen Cristen und Einigen Juden in Nyderland’.[16]

Die beiden Handschriften sind eng verwandt, weisen gemeinsame Lücken und Fehler auf, nach Kiepe stammen sie vom selben Schreiber. Reichel[17] nimmt die Nürnberger Handschrift n’ als Vorlage der Hamburger h* an. Der benutzte Text stammt im Ganzen aus Hans Fischers deutscher Märendichtung des 15. Jahrhunderts von 1966, aus der Reihe Münchener Texte und Untersuchungen zur deutschen Literatur des Mittelalters ; 12, S. 227-238.

Die Geschichte von dem Gelehrten, der sich mit einem ungebildeten Mann in einem Streit misst und dabei unterliegt, weil er den Gesten seines Gegners selbst besondere Bedeutungen zuschreibt, ist weit verbreitet. In den ältesten überlieferten Versionen, einer anekdotischen Einlage im Kommentar des Bologneser Rechtsgelehrten Accursius[18] (gestorben um 1260) zum Corpus iuris civilis ist sie gebunden an die Einführung des griechischen Rechts im frühen Rom. Auch hier erringt ein römischer Gauner durch Gesten wie ausgestreckte Finger und flache Hand, den Sieg über einen griechischen Gelehrten. „ Rosenplüt kombiniert diese und andere weltliterarisch sehr stabile Erzählkonstellationen mit dem Typus, der meist auf dogmatische Themen ausgerichteten christlich-jüdischen Streitgespräche “.[19]

Das Märe kann innerhalb der Schaffenszeit Hans Rosenplüts nicht genauer datiert werden. Rosenplüts Autorschaft hängt von der Deutung der Verfassersignatur (Hans Schnepperer, V. 406) ab, die in den beiden Handschriften zu finden ist. Fischer hält sie für gesichert, Reichel lässt die Frage vorläufig offen und Ingeborg Glier betrachtet die Disputation als wahrscheinlich authentisch.[20]

3.2 Inhaltsangabe

Den Mittelpunkt der Erzählung ‚Die Disputation’ bildet eine Auseinandersetzung zwischen Juden und Christen. Ein alter Jude schlägt vor, den Streit über den Glauben durch eine Disputation zu beenden. Derjenige, der hierbei unterliegt, muss mit seinem Volk die Stadt verlassen. Die Juden finden ohne größere Schwierigkeiten einen Sprecher, in diesem Fall einen gelehrten, älteren Juden, wogegen die Christen lange keinen geeigneten Stellvertreter für ihr Volk finden können.

wann sie kein meister mochten finden

noch kein doctor so hoch geert,

so weis noch so wol gelert,

der sich der sach wolt unterfahen,

(Fischer, V. 38-41)

Stattdessen erscheint ein Landstreicher, der die Christen in dieser entscheidenden Disputation vertreten möchte.

Darnach fugt es sich an einem morgen,

so kummt gegangen in die stat

ein freiheit gar in schnöder wat. (Fischer, V. 44-46)

Dieser wird von den nichtsahnenden Christen angenommen und auf den wichtigen Tag vorbereitet, wobei er sich durch die Teilnahme an der Disputation eine Möglichkeit auf ein gutes Leben erhofft.

das redt der freiheit als auf das,

wann er gedacht: „wie möcht ich paß

zu einem guten leben kummen,

dann würd ich also aufgenumen. (Fischer, V. 73-76)

Am vereinbarten Tag und an einem öffentlichen Platz tritt der christliche Landstreicher dem Juden gegenüber und macht den Vorschlag, die Disputation ohne lange Reden zu führen, sondern mit Hilfe von drei zeichenhaften Gesten den Glaubensstreit zu beenden. Der Jude stimmt nach einer Beratung mit seinem Volk diesen Gesten zu, weil er fürchtet, sonst vom Christen überlistet zu werden. Ein Los entscheidet, dass der Jude beginnen soll und die Disputation findet ihren Lauf. Es wiederholt sich dreimal das Gleiche: Der Jude macht ein Zeichen, der Landstreicher ein Entsprechendes. Jede Geste wird mit Hilfe von Fingern, Fäusten und Händen demonstriert. Alle drei Male gibt sich der Jude selbst geschlagen und beide erklären ihrem Volk, was die Zeichen ihrem Verständnis nach zu bedeuten haben. Letztendlich müssen die besiegten Juden die Stadt verlassen und der Landstreicher, der den Christen ihre Ehre und Besitz bewahrt, bekommt eine angesehene Stellung in der Stadt.[21]

3.3 Erzähllogik-Sprache

Die schwankhafte Versnovelle ‚Die Disputation’ Rosenplüts umfasst 406 paargereimte Verse. Die Versnovelle ist selbständig und beruht nicht auf einer Vorerzählung. Sie verfolgt nicht die Intention, eine weiterführende Anschlusserzählung zu verlangen. Rosenplüt arbeitet mit fiktiven Gegenständen und die Geschichte der ‚Disputation’ beruht nicht auf einer wahren Begebenheit. Sie ist unter weltlichem Aspekt geschrieben und beinhaltet nur menschliches Personal. Wenn man diese Aspekte betrachtet, handelt es sich um ein Märe nach Fischers Definition. Doch ‚Die Disputation’ ist weitaus mehr. Rosenplüts Sprache ist sachlich unterkühlt. Er verfolgt einen streng funktionalen Sprachstil, um die Handlung energisch voranzutreiben. Auch seine strenge Form wird bis zum Ende beibehalten. Dem Rezipienten wird ein Fall präsentiert, nämlich der der ideologischen Herrschaftsverhältnisse zwischen unterlegenen Juden und überlegenen Christen in der spätmittelalterlichen Stadt. Im Mittelalter haben sich die Rezipienten möglicherweise mit dem Christen identifiziert, weil sie den Ausgang der Disputation genau so erwartet haben. Die Versnovelle zeigt eine logische, schlüssige Entwicklung, die für jeden deutlich ist. Die Gesten, die ‚Die Disputation’ ausmachen, und der Ablauf ihrer Erklärungen wiederholen sich immer wieder. Somit lassen sich keine Brüche oder logische Unstimmigkeiten finden. Den Anfang der Versnovelle beginnt Rosenplüt mit den Worten:

Es fugt sich eines tags zu einer zeit,

das sich erhub ein grosser streit

in Niderlant in einer stat ,

als man mir gesaget hat,

zwischen juden und kristen den beiden. (Fischer, V. 1-5)[22]

Zunächst ist zu bemerken, dass wir in fast jeder Versnovelle Rosenplüts einen derartigen Anfang der Geschichte vorfinden. Er führt uns mit dem kurzen Prolog in das Thema der Erzählung ein. Die Stadt Niderlant ist nicht näher beschrieben. Es lässt Spekulationen zu, dass sie am Niederrhein liegt, da im Nibelungenlied ebenfalls von der Stadt niderlant berichtet, so dass die Stadt in beiden Erzählungen am Rhein vermutet wird. Rosenplüt hebt am Anfang fast jeder Versnovelle hervor, dass er das vernommen hatte oder dass man es ihm erzählte (als man mir gesaget hat, V. 4). Entweder ist die Geschichte frei erfunden oder man kannte sie durch mündliche Überlieferung. Durch die Einleitung erfahren wir keine genaue Zeitangabe (es fugt sich eines tags zu einer zeit, V. 1), wir bekommen einen Einblick in das Thema der Geschichte und in das Personal (juden und kristen, V. 5). Rosenplüt lässt sowohl die Figuren sprechen als auch sich selbst, wenn das Publikum nach einer Erklärung verlangt. Der Ablauf der Erzählung wiederholt sich nun dreimal und immer wieder findet die Disputation denselben Ausgang. Manchmal schmückt Rosenplüt einiges aus, z.B. wenn er den jüdischen Ursprung beleuchtet, welcher nicht gerade wichtig für die Erzählung ist:

wie, wo und wenn im anegang

der jüdisch gelaub nem sein anefang

und wie im got hett außerwelt

... (Fischer, V. 145-159)

Auf der anderen Seite treibt er die Handlung energisch an, indem er den Verlauf der Geste sowie ihre Ausführung kurz und knapp schildert:

darauf da meint ich stet zu sten.

so deut er mir, ir sein zwen,

und wie sie beide gerecht auch sein,

der ein zu freud, der ander zu pein,

das ist gen himel und gen hell. (Fischer, V. 209-215)

Indem Rosenplüt die Gesten darstellt und dem Rezipienten zugleich beide Interpretationen liefert, sowohl die des Juden als auch die des Christen, ist die Erzählung sehr gut verständlich. Auf diese Weise bleibt dem Publikum mehr Zeit für die Erheiterung. Die Versnovelle endet mit den Schlussworten:

Himit so will ichs got lan walten

und auch davon nit sagen mer.

so hat gedicht Hans Schnepperer. (Fischer, V. 404ff.)

Die Schlussrede ist für Rosenplüt ebenso üblich wie die Einleitung. Er lässt dem Rezipienten nun Raum für seine eigene Reaktionen und Meinungen. Er will niemanden mahnen oder belehren, sondern lässt das Thema offen im Raum stehen. Seine Signatur Hans Schnepperer ist in jeder seiner Versnovellen am Ende herausgestellt. Da man anfangs nicht genau wusste, ob es sich dabei wirklich um Hans Rosenplüt handelt, schreibt man ihm heute auch den Namen Schnepperer zu.

Wenn man sich andere Versnovellen Rosenplüts anschaut, dann wird man bald merken, dass sie sich von ihrer Form und ihrer Sprache kaum unterscheiden. Die einzige Abweichung beruht in den Themen.

Das Hauptpersonal der ‚Disputation’ ist ein gelehrter Rabbi und ein christlicher Landstreicher sowie deren Volk. Individuelle Konturen der Figuren werden in der ganzen Erzählung nicht geboten. Sowohl Dialoge als auch Monologe lassen uns nichts Näheres über das Aussehen oder den Charakter der Figuren erfahren. Wahrscheinlich hatte Rosenplüt den Wunsch, die Konzentration des Zuhörers nicht auf das Äußere der Figuren, sondern auf den Inhalt der Geschichte zu leiten. Indem keine Personenbeschreibung zu finden ist, wird der Rezipient befähigt, sich ein individuelles Bild der Figuren zu schaffen. Die Intention, die Hans Rosenplüt mit der Versnovelle verfolgt, ist vorwiegend Erheiterung und Unterhaltung. Das Publikum zu bilden oder es zu belehren ist nicht die Absicht der ‚Disputation’. Über ihren Ausgang wird unsere moderne Gesellschaft zum Nachdenken angeregt; das mittelalterliche Volk hat sich nicht über diesen gewundert. Wegen der damaligen historischen Verhältnisse sollte sich das Publikum auf Kosten der Juden erfreuen. Dieses Amüsement sollte zudem ihre christliche Gemeinschaft stärken.

3.4 Bedeutung der Gesten

Disputationen waren seit dem Hochmittelalter Bestandteil einer intellektuellen Kommunikationskultur. In der mediävalen Gesellschaft dienten die geistigen Wettkämpfe dazu, die Grenzen der Auslegung bestimmter Sachverhalte argumentativ aufzuzeigen und möglichst zu überschreiten. „Die Mehrdeutigkeit der Gesten und die zwingende Notwendigkeit der Bedeutungszuweisung lässt die symbolische Kommunikation zum Thema mittelalterlicher Dichter werden.“ [23]

‚Die Disputation’ ist in Rosenplüts Oeuvre ein zentraler Text, der das Erzählmotiv der Gestendisputation aufgreift. „Hans Rosenplüt zielt mit diesem Schwank auf den wunden Punkt von Kommunikationen mittels Gesten, die als Zeichen intentional im Sinne einer sprachlichen Auseinandersetzung genutzt werden sollen.“ [24] In einem Text, in dem mit Gesten gearbeitet wird, bestehen mehrere Deutungsdifferenzen. Diese liegen in der Art der Zeichenverwendung, in der Intention der Zeichenbenutzer, in der Bedeutungszuweisung und in der Rezeptionsweise.[25]

Alle diese Differenzen lassen sich in der ‚Disputation’ wiederfinden. Die Art der Zeichenverwendung besteht in Gesten mittels Händen und Fingern; die Intentionen der beiden Kontrahenten sind deutlich unterschiedlich, ebenso die Bedeutungszuweisung und die Rezeption der Zeichen.

Die Versnovelle beginnt mit dem Vorschlag des christlichen Landstreichers, die Disputation mit Hilfe von drei zeichenhaften Gesten zu führen, um diese auf dem schnellsten Weg zu beenden:

ein kurzen sin will ich dir sagen,

der uns tut langer mü vertragen.

wan solt wir alles das offenberen

und auch mit worten ganz erkleren,

solt man das alles gar durchsuchen

in allen capiteln und auch puchen,

eins monats würden wir nit vereint.

darumb so deucht es mich gemeint,

das wir mit dreien fragen allein

der sach hie würden überein

oder allein mit dreien deuten,

wie das gemacht wird vor den leuten,

das das also volendt wird

on hinterlist und on geverd. (Fischer, V. 141-166)

Außerdem wählt der Landstreicher ganz bewusst diesen Weg, weil er sich sicher ist, dass er die Disputation mittels Gesten (deuten, V. 163) für sich entscheiden kann. Müsste er nämlich sein geschichtliches Wissen abfragen lassen, oder mit Worten argumentieren, würde er gegen den gelehrten Juden verlieren. Der gebildete Rabbi hingegen hat Angst, dass er mit seiner Argumentation nicht gegen den äußerlich erscheinenden klugen Christen ankommen könnte. Aus diesem Grund entscheidet auch er sich für den Weg mittels Gesten:

zun juden sprach er: „meine wort

sein nit als deutiklich als des kristen.

des möchte er mich villeicht überlisten;

darumb ich liber deuten wil.“ (Fischer, V. 172-175)

I. Geste

Der Rabbi, der im Gegensatz zum Landstreicher nicht auf seine Außenwirkung achtet, sondern seine ganze Aufmerksamkeit auf die innere Gelehrsamkeit richtet

bereitet sich der jud darzu.

hin in die schranken er sich macht.

auf die hohen kunst was er bedacht. (Fischer, V.112-114),

beginnt die Disputation, indem er dem Landstreicher einen Finger entgegenstreckt (und rackt ein vinger von im dar, V. 195). Der Landstreicher, der durch seine trügerische Kleidung als größter Gelehrter der ganzen Christenheit erscheint, wartet nicht lange und streckt entgegenwirkend zwei Finger aus (zwen finger er hinwider pot, V. 197).

Die Deutung der Geste des Juden erklärt Rosenplüt im religiösen Sinn: Ein Finger bedeutet für ihn, dass es einen rechten Weg gibt, um auf sicherem Boden stehen zu können. Die Geste der zwei Finger schildert ihm, dass es zwei Wege geben kann, die beide richtig sein können. Der eine Weg führt somit zur Freude, der Andere zum Schmerz, genauer, einer zum Himmel, der Andere in die Hölle:

„ich hab gemeint dapei,

wie ein gerechter wek neur sei.

darauf da meint ich stet zu sten.

so deut er mir, ir sein zwen,

und wie sie bede gerecht auch sein,

der ein zu freud, der ander zu pein,

das ist gen himel und gen hell …“ (Fischer, V. 209-215)

Der gelehrte Jude deutet die Gesten religiös und gibt ihnen zugleich einen tieferen Inhalt. Der christliche Landstreicher hingegen hat seine eigene Interpretation der Gesten. Als er den ausgestreckten Finger des Juden sieht, meint er, dieser wolle ihm aus Zorn mit dem Finger ein Auge ausstechen. Infolgedessen streckt er dem Juden zwei Finger aus, um ihm deutlich zu machen, dass er ihn mit zwei Fingern an beiden Augen blenden könnte. Folglich würde dieser erblinden und wäre ihm unterlegen:

das er sich sust nit west zu rechen,

dann das er mir meint außzustechen

ein aug mit seinem vinger drot.

da gedacht ich mir: „wöll dann got

nit helfen noch sein gnade senden,

an peiden augen will ich dich plenden.“ (Fischer, V. 226-234)

So kann der Landstreicher die erste Disputation für sich entscheiden.

II. Geste

Die zweite Runde des Streitgespräches verläuft analog zum ersten Muster. Der Jude streckt dem Christen eine offene Hand entgegen (und reckt von im ein ofne hant, V. 243) dieser zeigt dem Juden daraufhin eine Faust (ein faust macht er auß seiner hant / und reckt die gen dem juden drot, V. 248f.).

Die Interpretation des Juden liefert uns Rosenplüt zugleich: Die Barmherzigkeit Gottes ist durch das Symbol der offenen Hand für alle Menschen zugänglich. Doch die Faust des Christen zeigt ihm, dass er im Unrecht ist, denn die Faust bedeutet, seiner Meinung nach, dass das Erbarmen Gottes Grenzen habe und nicht allen offen stehe. Wer lange in Sünde lebt und nur auf das Erbarmen Gottes hofft, wird die Gnade des Herrn nicht bekommen:

da sprach der jud: „ mit offner hant

hab ich gen im ein deuten tan;

dapei so gab ich zu verstan,

das die parmhezikeit got des herrn

ganz allen menschen offen wern

so deut er mir, ich hab gelogen,

damit tut er also bekannt,

das die erparmung gotes sei

beschlossen und nit allen frei,

…“ (Fischer, V. 270-280)

Wieder misst der gelehrte Jude den Gesten eine theologische Bedeutung. Der Landstreicher erklärt seinem Volk seine eigene Auffassung der Geste: Der Jude sei zornig und zeige ihm in seiner Wut, dass er ihm mit der flachen Hand eine solche Ohrfeige geben werde, sodass er ins Taumeln kommen würde. Doch er macht ihm sofort deutlich, wenn er das nicht bleiben ließe, dann würde er ihn mit der Faust zu Boden schlagen. Abermals wäre der Jude ihm unterworfen und müsste dies zugeben.

der jude auf mich erzürnet was

und deutet mir auß seinem Hass:

ein packenschlag solt mir geschen,

da tet ich im wider bekannt:

wölt er ims nit lan untresagen,

ich wölt in ganz zu der erden schlagen

mit meiner faust, die ich im pot. (Fischer, V. 300-308)

Auch nach dieser Geste wird der Sieg dem Landstreicher zugeschrieben. Die christliche Gemeinde reagiert nun enthusiastisch, während der jüdische Gelehrte angesichts der drohenden Niederlage gegenüber seiner Gemeinde in Erklärungsnot gerät.

III. Geste

In der letzten Geste steckt sich der Jude einen Finger in den Mund (ein vinger steckt er zu der stund / im selber da in seinen munt, V.325f.). Ohne weiteres Zögern streichelt sich der Landstreicher mit der Hand seinen Bauch (mit flacher hant er im da strich / über sein selbs pauch zu tal, V. 330f.).

Der Jude gibt mit seiner Geste zu verstehen, dass alle Reden vom Mund ausgehen, unabhängig davon, ob es sich um gutes oder böses Reden handelt. Die Zeichen des Landstreichers interpretiert er hingegen viel klüger. Das Reden, das aus dem Mund kommt, stimmt mit dem Herzen überein. Wenn das Herz voll ist, geht es zum Mund über. Manchmal spricht der Mund eines Einzelnen ganz anders, als das Herz möchte. Doch sei das Herz der Ursprung und der Mittelpunkt für alles, auch wenn der Mund hin und wieder etwas Falsches behaupte.

das ich dapei gab zu versteen,

wie alle rede vom mund geen,

es sei auf pös oder auf gut,

so deut er mir, ich möchte wol scherzen,

des mundes rede gee von dem herzen,

und welcherlei das herz vol stee,

das der munt übergee.

auch redt der munt zu mancher frist

anders, dann des herzen meinung ist. (Fischer, V. 351-360)

Auch hier wird veranschaulicht, welchen Wert der Jude den Gesten zuschreibt. Der Landstreicher begreift diese hingegen ganz anders. Er ist der Ansicht, dass, der Jude Hunger habe, weil er sich den Finger in den Mund steckt und sich mit seiner Geste nur etwas zu essen wünscht. Er selbst hat aber vor der Disputation richtig gut gegessen und ist so satt, dass er dies mit dem Streicheln seines Bauches deutlich macht.

do er den vinger stiß in munt,

damit so meint er nit mer,

dann wie er so hungerig wer

da daut ich im, ich wer eben vol,

nach essen fregt ich nit ser, (Fischer, V. 378-385)

Wieder geht der Sieg durch die unterschiedliche Interpretation der Geste an die Christen. Dies hat zur Folge, dass die Juden erbarmungslos sofort die Stadt verlassen und all ihren Besitz dort lassen müssen.

das die hienach on alle genat

sullen genzlich zihen auß der stat,

von erb, von eigen, was er hat. (Fischer, V. 25-27)

Anhand der ‚Disputation’ wird offensichtlich, dass man in eine Geste ganz Unterschiedliches hineininterpretieren kann. Damit wird zugleich die Ambiguität der Gesten verdeutlicht. Beide Disputanten verwenden Zeichen mit je eigenem intentionalem Sinn, der sich wiederum von der Bedeutungszuweisung des jeweils anderen unterscheidet. Der gelehrte Rabbi unterliegt dem dummdreisten und völlig ungebildeten christlichen Kontrahenten, „ indem er dessen Gesten zu deuten versteht und ihnen eine tiefe Wahrheit zuschreibt und zugleich seine eigenen religiös gemeinten Gesten widerlegt.“ [26]Der Rabbi gibt sich den Argumenten und Zeichen des Landstreichers immer sogleich geschlagen, weil er sie viel anspruchsvoller interpretiert, als jener sie meint.[27] Der am Ende überlegene Christ wird als alkoholisierter Tölpel dargestellt, der mit List siegt. Der Rabbi hingegen hat eindeutig höhere Deutungskompetenzen, unterliegt wegen seiner Interpretation und wegen seiner Bedeutungszuweisung dem ‚dummen Christen’.

[...]


[1] Reichel, Jörn, Hans Rosenplüt genannt Schnepper (ca. 1400-1460), In: Fränkische Lebensbilder. Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte. Neue Folge der Lebensläufe aus Franken, Bd. 9, Neustadt, Aisch 1980, S. 62-65. (vgl. dazu auch die Monografie: Reichel, Jörn, Der Spruchdichter Hans Rosenplüt. Literatur und Leben im spätmittelalterlichem Nürnberg, Stuttgart 1985, S. 41: „Als Handwerker, nicht als Künstler wird ‚ Hans Rosenplüd sarwürht’ 1426 in die städtische Eidgenossenschaft aufgenommen und unter seinem Geburtsnamen registriert.“).

Anm.: Demme, Johannes schreibt 1906 in seiner Monografie ‚Studien über Hans Rosenblüt’ „Die Richtigkeit der Annahme, des Dichters Familienname sei Schnepper, Rosenblüt sei ein Pseudonym, wird durch handschriftliche Beweise unterstützt.“ An dieser Anmerkung sieht man, wie lange sich die Forschung darum bemüht, die Doppelnamigkeit Rosenplüts zu klären. Demmes Annahme ist veraltet und in der Forschung längst überholt.

(Demme, Johannes, Studien über Hans Rosenplüt, Münster 1906, S. 23 (Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der hohen philosophischen und naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster in Westfalen).

[2] Anm.: Als charakteristische Merkmale des ‚geblümten Stils’ gelten der vermehrte und betonte Einsatz rhetorischer Schmuckmittel, der ungewöhnlich und kunstvoll schwierige sprachliche Ausdruck und die Betonung der metrischen Form. (siehe dazu: Glier, Ingeborg, „Rosenplüt, Hans“, In: Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon, hrsg. von Ruh, Kurt, u. a., Bd. 8, zweite, völlig neu bearbeitete Auflage, Berlin, New York 1992, Sp. 195- 198.)

(Zum Leben des Autors, siehe auch die Monografie von Reichel, Jörn, Der Spruchdichter Hans Rosenplüt.)

[3] Reichel, Jörn, Hans Rosenplüt genannt Schnepper, S. 73.

[4] Zitiert nach Fischer, Hanns (Hrsg.), Die deutsche Märendichtung des 15. Jahrhunderts, München 1966 (Münchener Texte und Untersuchungen zur deutschen Literatur des Mittelalters, 12), S. 62f.

[5] Heinzle, Joachim, Altes und Neues zum Märenbegriff, In: Zeitschrift für deutsches Altertum und deutsche Literatur 99, Bd. 117, Wiesbaden 1988, S. 278-280.

[6] Zitiert nach Aust, Hugo, „Novelle“, In: Literatur-Lexikon. Begriffe, Realien, Methoden, hrsg. v. Killy, Walther, Bd. 14, Gütersloh 1993, S. 170-173.

[7] Zitiert nach Heinzle, Joachim, Märenbegriff und Novellentheorie. Überlegungen zur Gattungsbestimmung der mittelhochdeutschen Kleinepik, In: Zeitschrift für deutsches Altertum und deutsche Literatur, Bd. 107, Wiesbaden 1978, S. 121-138. (Vgl. dazu auch Heinzle, Joachim, Kleine Anleitung zum Gebrauch des Märenbegriffs, In: Grubmüller, Klaus, u. a. (Hrsg.), Kleinere Erzählformen im Mittelalter. Paderborner Colloquium 1987, Paderborn 1988 (Schriften der Universität - Gesamthochschule - Paderborn : Reihe Sprach- und Literaturwissenschaft), S. 45-48.)

[8] Zitiert nach Grubmüller, Klaus, Die Ordnung, der Witz und das Chaos. Eine Geschichte der europäischen Novellistik im Mittelalter: Fabliau, Märe, Novelle, Tübingen 2006, S. 90. (Vgl. dazu auch Strasser, Ingrid, Vornovellistisches Erzählen. Mittelhochdeutsche Mären bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts und altfranzösische Fabliaux, Wien 1989.)

[9] Grubmüller, Klaus, „Maere“, In: Literaturlexikon. Autoren und Werke von A bis Z, hg. v. Killy, Walther, Bd. 14, S. 63-65. (siehe dazu auch: Grubmüller, Klaus, Die Ordnung, der Witz und das Chaos)

[10] Heinzle, Joachim, Altes und Neues zum Märenbegriff, S. 286-295. (siehe dazu auch Schirmer, Karl-Heinz (Hrsg.), Das Märe. Die mittelhochdeutsche Versnovelle des späten Mittelalters, Darmstadt 1983.)

[11] Zitiert nach Grubmüller, Klaus (Hrsg.), Novellistik des Mittelalters. Märendichtung, Frankfurt am Main 1996 (Bibliothek deutscher Klassiker 138, Bibliothek des Mittelalters 23), S. 1005. (siehe dazu auch Heinzle, Joachim, Märenbegriff und Novellentheorie, S. 122: „dass Texte nur dann zu einer Gruppe zusammengefasst (…) werden können, wenn sie gemeinsame Merkmale (…) aufweisen, die so prägnant sind, dass sie den Charakter von

Modellen haben, der sie befähigt Muster für andere Texte zu sein (Traditionsstiftung). Diese Modelle können wiederholt (Traditionserfüllung) oder in der Aufnahme abgewandelt werden (Traditionsveränderung)).

[12] Zitiert nach Ziegeler, Hans-Joachim, „Schwank“, In: Reallexikon der deutschen Literaturwissenschaft. Neubearbeitung des Reallexikons der deutschen Literaturgeschichte, hrsg. von Müller, Jan-Dirk, u.a. Bd. 3, Berlin, New York 2003, S. 407-410.

[13] Bachorski, Hans-Jürgen, „Schwank/Schwankroman“, In: Literaturwissenschaftliches Lexikon. Grundbegriffe der Germanistik, 2. überarbeitete und erweiterte Auflage, hrsg. v. Brunner, Horst und Moritz, Rainer, Berlin 2006, S. 306f.

[14] Strohschneider, Peter, „Schwank“, In: Literatur-Lexikon. Begriffe, Realien, Methoden, hrsg. v. Killy, Walther, Bd. 14, Gütersloh 1993, S. 354f. (zum Begriff ‚Schwank’ siehe auch: Fischer, Hanns, Studien zur deutschen Märendichtung, zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage besorgt von Johannes Janota, Tübingen 1983, S. 101-104.)

[15] Vgl. „Disputation“, In: Ueding, Gert (Hrsg.), Historisches Wörterbuch der Rhetorik, Bd. 2, Tübingen 1994, Sp. 866-880.

[16] Zitiert nach Fischer, Hanns, Die deutsche Märendichtung des 15. Jh., S. 227.

[17] Reichel, Jörn, Der Spruchdichter Hans Rosenplüt, S. 260. (Nach Jörn Reichel ist es die Handschrift P (Hamburg), S. 71-92 und Handschrift F (Nürnberg), Bl. 83r-92r.)

[18] abgedruckt in Köhler, Reinhold, Rosenblüts disputaz eines freiheits mit einem Juden, In: Germania 4, 1859, S.484.

[19] Zitiert nach Grubmüller, Klaus, Novellistik des Mittelalters, S. 1344.

[20] Vgl. dazu Grubmüller, Klaus, Novellistik des Mittelalters, S. 1341f.

[21] Glier, Ingeborg, Hans Rosenplüt als Märendichter, In: Grubmüller, Klaus, u.a. (Hrsg.), Kleinere Erzählformen im Mittelalter. Paderborner Colloquium 1987, Paderborn 1988 (Schriften der Universität - Gesamthochschule - Paderborn : Reihe Sprach- und Literaturwissenschaft), S. 145f.

[22] Zitiert nach Fischer, Hanns, Die deutsche Märendichtung des 15. Jh., S.227.

[23] Zitiert nach Witthöft, Christiane, An den Grenzen symbolischer Kommunikation. Verstehen und Missverstehen als Thema von gestischen Disputationen, In: Knefelkamp, Ulrich (Hrsg.), Grenze und Grenzüberschreitung im Mittelalter. 11. Symposium des Mediävistenverbandes vom 14. bis 17. März 2005 in Frankfurt an der Oder, Berlin 2007, S. 302.

[24] Zitiert nach Witthöft, Christiane, Grenzen symbolischer Kommunikation, S. 300.

[25] siehe dazu Christiane Witthöft: Grenzen symbolischer Kommunikation, S. 300.

[26] Zitiert nach Witthöft, Christiane, Grenzen symbolischer Kommunikation, S. 301-302.

[27] Zitiert nach Grubmüller, Klaus, Wer lacht im Märe und wozu, In: Röcke, Werner (Hrsg.), Lachgemeinschaften. Kulturelle Inszenierungen und soziale Wirkungen von Gelächter im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit, Berlin 2005, S. 119.

Final del extracto de 96 páginas

Detalles

Título
Studien zur schwankhaften Versnovelle am Beispiel von Texten Hans Rosenplüts
Universidad
University of Münster  (Germanistik)
Curso
Examensarbeit Lehramt
Calificación
3,0
Autor
Año
2010
Páginas
96
No. de catálogo
V180227
ISBN (Ebook)
9783656029557
ISBN (Libro)
9783656029960
Tamaño de fichero
803 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Examensarbeit, Lehramt, Versnovelle, Hans Rosenplüt, Schwank, Mittelalter, Disputation, Der fahrende Schüler, Die Tinte, Interpratation, Der fünfmal getötete Pfarrer, Gesten, Komik, Joachim Heinzle, Hans Fischer, Märendichtung, Klaus Grubmüller, Das Märe, Erzählung
Citar trabajo
Katarina Rebbe (Autor), 2010, Studien zur schwankhaften Versnovelle am Beispiel von Texten Hans Rosenplüts, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/180227

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