Traumatisierte Flüchtlinge im Asylverfahren

Möglichkeiten und Grenzen der Sozialarbeit


Tesis, 2001

86 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


INHALTSVERZEICHNIS

Einleitung

I. Zur Dimension von Fluchtbewegungen
1. Flüchtlinge und Asylbewerber in Europa
2. Zur aktuellen Situation in Deutschland
3. Fluchtursachen
3.1 Formen des Machtmißbrauchs
3.2 Folter und sexuelle Gewalt
4. Fluchtbedingungen

II. Aspekte von Trauma und Traumatisierung
1. Der Traumabegriff im engeren Sinn
2. Kumulative Traumatisierung
3. Sequentielle Traumatisierung
4. Extremtraumatisierung
5. Trauma als Prozeß psychischer Traumatisierung
6. Klassifikation von Traumata

III. Folgen der Traumatisierung
1. Physiologische und psychosomatische Auswirkungen
2. Psychische Folgeerscheinungen
2.1 Akute Belastungsstörungen
2.2 Posttraumatische Belastungsstörung
2.3 Complex PTSD
2.4 Anpassungsstörungen
2.5 Dissoziative Störungen
2.6 Andauernde Persönlichkeitsänderung
3. Auswirkungen auf das soziale Umfeld

IV. Flucht, Asyl, Exil
1. Kulturelle Aspekte unfreiwilliger Migration
2. Traumatisierung im gesellschaftspolitischen Kontext
3. Traumatisierte Flüchtlinge in der deutschen Asylrechtsprechung
3.1 Art. 16a GG: Grundrecht auf Asyl
3.2 § 51 I AuslG:Verbot der Abschiebung politisch Verfolgter
3.3 § 53 AuslG: Abschiebungshindernisse
3.4 Sonstige Schutzbestimmungen und Beschlüsse
4. Zur Anhörungssituation Traumatisierter

V. Sozialarbeit mit traumatisierten Flüchtlingen
1. Methodik der qualitativen Sozialarbeitsforschung
2. Sozialarbeit in den Aufnahmeeinrichtungen
2.1 Insititutionelle Rahmenbedingungen
2.2 Schwerpunkte der Arbeit
2.3 Zum Erstkontakt mit Traumatisierten
2.4 Möglichkeiten der Hilfe
2.5 Kooperation / Netzwerk
2.6 Grenzen der Intervention

3. Beratungs- und Behandlungszentren für traumatisierte Flüchtlinge
3.1 Zum betroffenen Personenkreis
3.2 Der Ü berweisungskontext

Exkurs 1: Retraumatisierung / Reaktualisierung von PTSD

3.3 Inhaltliche Arbeitsschwerpunkte

Exkurs 2: Gutachten / Stellungnahmen

3.4 Grundhaltung und Zielsetzungen

3.5 Kooperation / Netzwerk

3.6 Grenzen der Intervention

4. Forderungen der Praxis

Schlußbemerkung

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Emigranten waren diejenigen unserer Landsleute im vergangenen Jahrhundert, die nach Amerika ausgewandert sind, weil sie eine neue Heimat finden wollten. Diejenigen, die während der Nazizeit Emigranten genannt wurden, teils von der deutschen Propaganda, aber soübernommen auch in die Sprache des Volkes, waren nicht Emigranten, sondern politische oder rassische oder auch religiöse Flüchtlinge.

(W. Brandt)

Einleitung

Menschen sind weltweit auf der Flucht. Sie fliehen vor politischer oder gesellschaftlicher Unterdrückung, Gewalt, Mißhandlungen, Folter, Umwelt- und Naturkatastrophen. Sie suchen Schutz und sichere Lebensbedingungen im Exil für sich und ihre Familie. Doch sie erfahren, daß das in Deutschland nur unter ganz speziellen Voraussetzungen zu haben ist. Wird ihnen kein Bleiberecht zuerkannt, müssen sie dorthin zurück, wo sie hergekommen sind. Das Asylverfahren schützt nicht unbedingt vor einer Rückkehr. Alle diese Bedingungen wirken für Schutzsuchende mehr oder weniger stark wie eine existentielle Bedrohung. Sie wirken traumatisierend und beeinträchtigen das Leben der Betroffenen. Hierzu einführend eine kurze Szene aus der Praxis:

Eine Frau betritt in völlig aufgelöstem Zustand das Büro. Ihr Gesicht ist tränenüberströmt, sie schluchzt laut und ist nicht fähig, sich zu erklären. Zwei Beamte der Schutzpolizei haben sie hergebracht und erklärt, daß sie hierher zurück wollte. An ihrem Verfahren habe sich nichts geändert. Das habe man ihr auch erklärt. Das sei wohl der Grund dafür, daß sie sich jetzt so schlecht fühle. Die Frau beruhigt sich immer noch nicht. Eine Betreuerin hält sie tröstend im Arm. Dann wird sie nach unten in ihr Zimmer gebracht. Dort soll sie ein wenig zur Ruhe kommen. Die Sozialarbeiter im Büro beschließen, den Arzt über die Frau zu informieren. Viele ungeklärte Fragen stehen im Raum: Warum ist sie wieder zurückgekommen? Sie hätte doch einen erneuten Termin vor dem Haftrichter gehabt. Gibt es doch noch eine Möglichkeit, den Termin zu halten? Ist in den nächsten Tagen eine Abschiebung geplant? Warum bringt man sie so kurz vor dem Termin des Haftrichters zurück? Wollte sie freiwillig kommen? Was ist der wirkliche Grund dafür, daß sie so zusammengebrochen ist? Wovor hat sie solche Angst? Unklarheiten und zu viele Fragen. Oder Mißverständnisse? Unklarheiten und Fragen, deren Antworten nicht leicht zu ermitteln sind und lange auf sich warten lassen. Zu lange, wie sich später herausstellen wird. Denn zwei Tage später ist die Frau tot. Sie hat sich mit ihrem Halstuch in der Dusche erhängt.

Was löst diese Szene aus? Schockiert sie? Weckt sie Ärger, Wut, Hilflosigkeit oder Ohnmacht? Oder vielleicht doch eher Gleichgültigkeit bzw. Unverständnis für ein solches „Ärgernis“? Die Antwort bleibt letztlich dem Leser und seinen eigenen Assoziationen überlassen. Dennoch ist dieser Ausschnitt nicht erfunden. Er ist Teil des Alltags in der sozialen Arbeit mit traumatisierten Flüchtlingen im Asylverfahren. So oder auf ähnliche Weise ereignen sich immer wieder Situationen, in denen Menschen in ihrer Ausweglosigkeit keine andere Möglichkeit sehen, als das eigene Leben zu beenden. Manche Versuche gelingen - wie im beschriebenen Beispiel - andere scheitern. Solche Situationen werfen Fragen auf - in erster Linie ethische und menschenrechtliche, aber auch rechtliche und politische. Fragen wie: Warum hat diese Frau nicht schon viel früher Hilfe erhalten? Weshalb wurde ihr in Deutschland kein rechtlicher Schutz zugestanden? Wie hoch ist überhaupt der Wert eines solchen Menschenlebens, oder müssen es erst mehrere werden? Und letztlich: Entzieht sich die Bundesregierung nicht ihrer menschenrechtlichen Verantwortung, wenn es sie wenig interessiert, was mit Flüchtlingen nach ihrer Rückkehr in das Herkunftsland geschieht?

Fragen und Aspekte, die dem Leser bei der Durchsicht dieser Arbeit im Hinterkopf bleiben sollten. Die einführende Szene verweist auf die extremste Form der Auswirkungen, die bestimmte Faktoren für traumatisierte Flüchtlinge im Asylverfahren haben können.

Daran anschließend stellt die vorliegende Arbeit einen Versuch dar, sich der sehr komplexen Thematik von Traumatisierungen im Fluchtkontext anzunähern. Betrachtet werden einerseits häufige Ursachen und Hintergründe traumatischer Erfahrungen bei Flüchtlingen, deren physische, psychische und soziale Auswirkungen für das Individuum sowie die Berücksichtigung und Anerkennung dieser Aspekte im Asylverfahren und Exilland. Dem gegenüber wurde der Handlungsspielraum der Möglichkeiten und Grenzen der Intervention von Sozialarbeit im Kontakt mit traumatisierten Flüchtlingen untersucht. Sozialarbeit mit traumatisierten Flüchtlingen umfaßt nach meinem Verständnis das Zusammenwirken unterschiedlicher Einrichtungen und Professionen, die mit und für traumatisierte Flüchtlinge tätig sind. Insofern nicht anderweitig ausgeführt, beinhaltet die begriffliche Verwendung des Wortes „Flüchtling“ nach meiner Auffassung alle in Deutschland schutzsuchenden Personen - unabhängig vom jeweiligen rechtlichen Status.

Es sei an dieser Stelle darauf verwiesen, daß im Rahmen dieser Diplomarbeit längst nicht alle Aspekte der Gesamtthematik Berücksichtigung finden konnten. Sie erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr soll sie einen aktuellen Überblick über das Spannungsfeld geben, innerhalb dessen sich sowohl traumatisierte Flüchtlinge als auch Flüchtlingssozialarbeit befinden.

Kapitel I greift zunächst einige Gesichtspunkte der Dimension von Fluchtbewegungen weltweit sowie in Bezug auf Europa und Deutschland im spezielleren auf. Der Blickwinkel auf Fluchthintergründe bzw. Fluchtbedingungen soll einen Eindruck verschaffen über Lebenslagen und Situationen im Herkunftsland bzw. während der Flucht, denen Flüchtlinge ausgesetzt waren und die sich später in ihrer gesundheitlichen Verfassung widerspiegeln. Das zweite Kapitel betrachtet verschiedene begriffliche Unterscheidungen von Trauma und psychischer Traumatisierung. Im folgenden (Kapitel III) werden wesentliche gesundheitsbeeinträchtigende Folgeerscheinungen aufgeführt, die bei betroffenen Flüchtlingen in der Praxis diagnostiziert werden. Der Schwerpunkt liegt hier in der Betrachtung der psychischen Auswirkungen für den Einzelnen. Kapitel IV lenkt den Blick auf den Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen im Exilland. Dargestellt wird vor allem, inwiefern Traumatisierungen im deutschen Asylverfahren - d.h. während Anhörungssituationen und in der Rechtsprechung - Anerkennung finden. Abschließend wird die Situation von Sozialarbeit mit traumatisierten Flüchtlingen diskutiert. Die Erkenntnisse dieses Kapitels wurden hauptsächlich im Rahmen durchgeführter Interviews mit Fachkräften unterschiedlicher Professionen und sozialer Einrichtungen in Deutschland gewonnen. Die Interviewpartner werden, insofern möglich, direkt zitiert. Aus Gründen des Datenschutzes verbleiben die einzelnen Gesprächspartner anonym.

I. Zur Dimension von Fluchtbewegungen

1. Flüchtlinge und Asylbewerber in Europa

Nach vorläufigen Angaben des UNHCR vom Januar diesen Jahres sind weltweit schätzungsweise mehr als 21 Millionen Menschen auf der Flucht vor Krieg, Verfolgung oder massiven Menschenrechtsverletzungen. Davon entfällt ein Anteil auf Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention von rund 12 Millionen Personen. Ca. 2,4 Millionen Personen davon erfaßt Europa.1 Wer als Flüchtling bezeichnet werden darf, ergibt sich grundlegend aus dem Abkommen der Vereinten Nationen über die Rechtsstellung ausländischer Flüchtlinge, der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Art. 1 A Nr. 2 GFK definiert als Flüchtling jede Person, die „(...) aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; (...)“2.

Nach nationalem Recht gilt in Deutschland als Flüchtling, wer eine Anerkennung seiner Flüchtlingseigenschaft im Sinne von politischer Verfolgung nach Art. 16a GG bzw. § 51 I AuslG erhalten hat.3

Alle Personen, die im Rahmen eines Asylverfahrens in Deutschland Schutz suchen, werden als Asylbewerber oder Asylantragsteller bezeichnet, solange die entsprechende Behörde noch keine Entscheidung über ihr Schutzgesuch getroffen hat.4

Laut UNHCR wurden im Jahr 2000 weltweit insgesamt etwa 896.600 Menschen als Asylsuchende verzeichnet.5 In Europa haben im vergangenen Jahr 452.350 Personen einen Antrag auf Asyl gestellt. Im Vergleich zum Jahr 1999 war hier ein Rückgang von vier Prozent zu verzeichnen. Zwei Drittel der Flüchtlinge beantragten in hauptsächlich fünf europäischen Ländern Asyl6:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: UNHCR 2001: Pressemitteilungen. Europa-Asylstatistik 2000.

Deutschland nimmt hinter Großbritannien den zweiten Rang der Zielländer ein. Im Vergleich zu seiner Gesamtbevölkerung und den pro Kopf gerechneten Asylsuchenden liegt es mit 0,96 Personen pro 1000 Einwohner noch unter dem europäischen Durchschnitt von 1,04. Im gesamteuropäischen Kontext betrachtet, haben kleinere Staaten im Vergleich zu ihrer Bevölkerungsanzahl überproportional viele Asylsuchende aufgenommen. Das wird hier bereits am Vergleich Belgien und der Bundesrepublik deutlich.7

Über 50 % aller Asylsuchenden in Europa kommen UNHCR zufolge aus vorwiegend 10 Herkunftsstaaten. Zu nennen sind:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: UNHCR 2001: Pressemitteilungen. Europa-Asylstatistik 2000.

2. Zur aktuellen Situation in der Bundesrepublik Deutschland

Auf den Zeitraum von Januar bis Juli diesen Jahres bezogen, wurden 48.884 Personen ermittelt, die in der Bundesrepublik Asyl beantragt haben. Nach Angaben des BMI ist eine Steigerung um 15,1 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu verzeichnen.8 Bezogen auf die Geschlechterverteilung haben im ersten Halbjahr 2001 mehr Männer (70,87 %) als Frauen

(29,13 %) einen Asylantrag gestellt. Gleiches gilt für die Altersgruppen. Insgesamt sind 25 % aller Asylbewerber (männlich und weiblich) jünger als 25 Jahre; über die Hälfte (55,12%) der männlichen Flüchtlinge sind unter 30 Jahren alt.9 Als Hauptherkunftsländer der Schutzsuchenden sind folgende Staaten zu nennen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: BMI-Pressemitteilung Nr. 204 vom 02.08.2001

Innerhalb des ersten Halbjahres 2001 hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFL) insgesamt 51.717 Entscheidungen getroffen. Die Anerkennungsquote für Asylberechtigte betrug 4, 6 %. Abschiebeschutz nach § 51 I AuslG erhielten 7.035 Personen. Die Ablehnungsquote lag im Zeitraum Januar bis Juli 2001 bei 54,6 % . In 27,1 % der Fälle wurden Asylanträge durch formelle Verfahrenserledigungen - wie z. B. Antragsrücknahme - erledigt. Abschiebehindernisse im Sinne des § 53 AuslG wurden für 847 Personen festgestellt.10 Vgl. auch in der Übersicht nachfolgender Tabelle:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: BMI-Pressemitteilung Nr. 204 vom 02.08.2001

Die aktuelle Entscheidungspraxis des vergangenen Jahres sowie des ersten Halbjahres 2001 zeigt deutlich, daß über die Hälfte aller Asylanträge vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge abgelehnt wurden. Eine spezielle Kategorie für traumatisierte Flüchtlinge ist als solche nicht zu finden, da sie als eigene Gruppe statistisch nicht erfaßt werden. Dennoch veröffentlichte UNHCR eine Statistik in Bezug auf bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge, wonach Deutschland nach dem Stand vom April 2000 insgesamt

37.078 Personen aufgenommen hat. Der Anteil Traumatisierter inklusive deren Angehörigen wird mit 9.958 Flüchtlingen angegeben. Die Bundesländer Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg haben demnach die höchste Anzahl bosnischer Flüchtlinge aufgenommen und - bezogen auf diese Personengruppe - eine entsprechend hohe Anzahl traumatisierter Personen ermittelt:11

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: UNHCR-Statistik: Bosnische Kriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik. 29.05.2000

Anmerkung : Die Werte können nicht als ganz eindeutig angesehen werden, da die Kategorisierung „ Traumatisierte “ und „ anderweitig Schutzbedürftige “ in den Bundesländern unterschiedlich ausfällt. Im Fall Baden-Württemberg beinhaltet die Anzahl anderweitig Schutzbedürftiger zusätzlich eine große Zahl traumatisierter Personen.

3. Fluchtursachen

Bei der Betrachtung der einzelnen Umstände oder Motivationen, die weltweit Männer, Frauen und Kinder zum Verlassen ihrer gewohnten Heimat zwingen, eröffnet sich ein breites, sicherlich unvollständiges Bild an kollektiven und individuellen Situationen und Ereignissen. Wie anfangs aufgeführt, verbleibt eine große Mehrheit von Flüchtlingen innerhalb der eigenen Landesgrenzen. So stellt sich dennoch die Frage, was Menschen dazu veranlaßt, ihr bisheriges Leben aufzugeben und weite, zum Teil beschwerliche oder sogar lebensbedrohliche Fluchtwege zu gehen, um bevorzugt in westlichen Staaten Schutz zu erhalten.

3.1 Formen des Machtmißbrauchs

Wie Guus van der Veer beschreibt, ist vielen Flüchtlinge gemeinsam, daß sie in irgend einer Form mit dem Mißbrauch von Macht / Gewalt konfrontiert worden sind.12 Dieser Mißbrauch kann in andauernder politischer Unterdrückung (z. B. eingeschränkte Rechte der Sprach- oder Bildungsfreiheit, Einschüchterungen, Verhöre, mangelnder Rechtsschutz, etc.), wiederholten Inhaftierungen oder Entführungen, gezielten Terroranschlägen, Kriegs- und Bürgerkiegssituationen sowie in eigenen Kampferfahrungen bestehen. Zielgruppen sind einerseits politisch Aktive oppositioneller Parteien und deren Familienangehörige, Personen bestimmter ethnischer, rassischer oder religiöser Volkszugehörigkeiten, Homosexuelle oder die Zivilbevölkerung im allgemeinen.13

3.2 Folter und sexuelle Gewalt

Folter ist ein weiteres, noch immer stark verbreitetes Mittel und häufig gekoppelt an Unterdrückungsmaßnahmen, Inhaftierungen oder Kriegsgeschehen. Laut Amnesty International wird gegenwärtig in mehr als 125 Ländern der Welt über Folterungen oder Mißhandlungen berichtet.14 Folter zielt auf die Aufgabe politischer Ansichten, das Brechen von Kampfeswillen, Erpressen von belastenden Informationen über Dritte oder die eigene Person, Demütigung bis hin zur Zerstörung der Identität sowie körperlich-seelischen Integrität des Menschen.15

Folter und sexuelle Gewalt finden jedoch nicht nur im politischen, sondern auch im gesellschaftlichen und häuslichen Zusammenhang statt. In vielen Ländern gesteht der Staat Betroffenen nur mangelnden Rechtsschutz zu, indem z. B. Anklagen von zuständigen Behörden nicht verfolgt werden oder strafrechtliche Sanktionen ausbleiben.16 Ungeachtet allgemeiner schwieriger Lebensbedingungen ist das Erleben von Folter (einmalig oder wiederholt) ein extrem erniedrigendes Ereignis, das für die Betroffenen erhebliche gesundheitliche Auswirkungen hat (näheres dazu in Kap. III.). Um das gewünschte Ziel zu erreichen, bedienen sich Folterer sowohl physischer als auch psychischer Methoden. (Vgl. hierzu nachfolgend aufgeführte Beispiele aus einer Zusammenstellung nach AI 2000, GRAESSNER / WENK-ANSOHN 2000, HAAS 1998 sowie ALLEWELDT 1996. Nähere Einzelheiten sind dort nachzulesen.):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Foltermethoden werden ausgeführt durch Vertreter des jeweiligen Staates wie z. B. Polizisten, Soldaten und anderen staatlichen Funktionsträgern bzw. durch Mitglieder bewaffneter politischer Gruppen.17

Sexuelle Gewalt bzw. sexualisierte Folter findet in diesem Zusammenhang sowohl gegen Männer als auch gegen Frauen statt.18 Frauen sind dem Risiko der Verfolgung nicht nur aufgrund eigener politischer Aktivitäten ausgesetzt. Innerhalb jener patriarchalen Gesellschaftsordnungen sind sie schon deshalb gefährdet, weil sie die Ehefrau eines politisch aktiven Mannes sind, gesellschaftliche Normen übertreten, die nur für Frauen gelten - so z. B. Bekleidungs- oder Verhaltensregeln, Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung etc. - oder einer bestimmten ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe angehören.19 Insbesondere aus Kriegs- und Bürgerkriegssituationen wie im ehemaligen Jugoslawien, der Demokratischen Republik Kongo oder Sierra Leone ist bekannt, daß sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen systematisch und bewußt als Kriegswaffe eingesetzt wird.20 So sind Kriegsvergewaltigungen ein gezieltes Mittel zur Verbreitung von Terror in der Zivilbevölkerung, Destabilisierung der gegnerischen Gesellschaft, Bestandteil ethnischer Säuberungen und Machtdemonstration des Sieges über die Männer und gegnerischen Truppen, die in der Schutzfunktion über ihre Frauen versagt haben.21 Da Frauen mit der Verantwortung für die Reproduktionsfähigkeit die Aufgabe des biologischen Erhalts einer soziokulturellen Gruppe übertragen ist, beinhaltet sexuelle Gewalt in Kriegen gegen das weibliche Geschlecht einen Angriff auf den Bestand und die Zerstörung der Stabilität einer solchen Gruppe.22 Frauen symbolisieren zudem in ihrer Rolle als Erziehende die Identität einer Gemeinschaft.23 Im Fall einer Schwangerschaft ernährt und schützt die Frau ein Kind fremder Ethnizität. Somit wird der weibliche Körper zum Territorium, „(...) dessen Grenzen durch die Geburt eines „feindlichen Sohnes“ erweitert werden“24. Der Kampf der Männer wird ausgetragen am Körper der Frau. Den Betroffenen droht aufgrund der Verletzung des Ehrenkodexes gesellschaftliche Stigmatisierung und soziale Ausgrenzung.25 Darüber hinaus sehen sie sich der Gefahr der Infektion von ansteckenden Geschlechtskrankheiten und HIV ausgesetzt.26

4. Fluchtbedingungen

Neben den beschriebenen Lebensbedingungen in verschiedenen Herkunftsländern von Flüchtlingen sei darauf verwiesen, daß vor allem alleinstehende Frauen, unbegleitete Minderjährige sowie alte, körperlich-geistig behinderte Menschen zu dem meist gefährdeten Personenkreis gehören. Sie sind nicht nur in ihrem Herkunftsland dem erhöhten Risiko unmenschlicher Behandlungen und Folter ausgesetzt, sondern auch während der Flucht.27 Angewiesen auf die Hilfe und Unterstützung von Schleusern und Schleppern, der Unterbringung in verschiedenen Lagern auf der Flucht, sind Betroffene meist schutzlos der Gefahr des sexuellen Mißbrauchs oder anderer Mißhandlungen ausgesetzt.28 Nicht selten werden Kinder auf der Flucht von ihren Eltern, Ehegatten, Verwandte oder Freunde voneinander getrennt; einzelne überleben die Fluchtbedingungen nicht. Unzureichende Ernährung oder extreme Transportbedingungen (z. B. in verschlossenen Schiffskontainern, LKW-Anhängern, Schlauchbooten etc.) über längere Zeit beeinträchtigen die gesundheitliche Verfassung der Flüchtenden stark. Menschenunwürdige Fluchtbedingungen enden nicht selten in katastrophalen Ereignissen mit Todesfolge für ganze Flüchtlingsgruppen.29

II. Aspekte von Trauma und Traumatisierung

Politische Verfolgung, Vertreibung und Flucht lassen sich in weit vielfältigerer Weise und in unterschiedlichen Varianten darstellen, als hier aufgeführt. Faßbar werden jene Phänomene zunächst an äußeren Merkmalen wie Häufigkeit, betroffener Personenkreis, Ursachen etc. Die Bedeutung dieses Komplexes für die Persönlichkeit des einzelnen Individuums bleibt jedoch bei dieser Betrachtung unberücksichtigt. Unter dem Einfluß der beiden Weltkriege des 20. Jahrhunderts, den Auswirkungen des Holocaust in Europa, des Vietnamkrieges, politischer Verfolgung in lateinamerikanischen Ländern, Haft in DDR-Gefängnissen u. a., haben sich in der Vergangenheit verschiedene Disziplinen wie die Psychologie, Psychopathologie, Psychiatrie oder Medizin und gegenwärtig die Psychotraumatologie mit den Auswirkungen von politischer Verfolgung, Flucht und Exil auseinandergesetzt. Entstanden sind während dieser Entwicklungszeit verschiedene Theorien und Konzepte, um die spezifischen gesundheitlichen Folgeerscheinungen solcher Ereignisse mit ihren oft prägenden Lebensveränderungen für die Betroffenen sowohl begrifflich, diagnostisch als auch therapeutisch erfassen zu können.

1. Der Traumabegriff im engeren Sinn

Trauma ist die griechische Übersetzung des deutschen Wortes Verletzung oder Wunde.30 Der Begriff stammt ursprünglich aus der Medizin und wird in diesem Sinn als Folge äußerer Ereignisse - z. B. eines schweren Verkehrsunfalls - verstanden.31 Analog zu dieser Auffassung bezeichnet das psychische Trauma eine seelische Verletzung. In die Psychoanalyse wurde der Begriff des psychischen Traumas von dem Psychoanalytiker Sigmund Freud eingeführt und in seiner frühen Bedeutung geprägt.32 So verstand Freud das Trauma als ein Ereignis, in dem der innere seelische Zustand einer übergroßen Erregungsmenge ausgesetzt ist, die sowohl durch ä ußere reale Ereignisse als auch durch innere Vorgänge ausgelöst werden kann. Das Ich als regulierende und schützende Instanz der menschlichen Integrität erfährt sich in der traumatischen Situation als völlig hilflos. Die plötzlich auftretende, überwältigende und unkontrollierbare Erregungsmenge kann nicht verarbeitet werden und führt daher zur Ausbildung von erheblicher Angst.33 Die Erschütterung der persönlichen Integrität ist dabei so stark, daß das psychische System des Menschen mit den erfahrenen Belastungen in seinen bisherigen Bewältigungsmöglichkeiten überfordert ist. „Das traumatische Erleben ist im Kern das eines „Zuviel“.“34

2. Kumulative Traumatisierung

Die begriffliche Definition von kumulativer Traumatisierung ist auf Masud Khan zurückzuführen. Im Gegensatz zum Schocktrauma definiert sie ein Trauma, das sich aus einer Abfolge von Situationen und Umständen ergibt, die zwar in ihrer Einzelerfahrung ggf. keinen traumatisierenden Charakter haben, sich jedoch aufgrund ihrer Wiederholung und Anhäufung verstärken und schließlich zu einem Zusammenbruch des Ichs führen können. Eine Erholung ist dem Individuum nicht möglich, da immer wieder neue belastende Situationen erfahren werden. Die Traumatisierung erfolgt hier zeitlich sukzessiv und mehrmalig.35

3. Sequentielle Traumatisierung

Unter Bezugnahme auf Hans Keilson läßt sich sequentielle Traumatisierung als eine zeitlich verteilte Mehrfachtraumatisierung beschreiben, deren Verlaufsgestalt sich durch einzelne Phasen auszeichnet, die jedoch - anders als bei kumulativen Traumata - hinsichtlich der ursprünglichen traumatischen Erfahrung aufeinander bezogen sind.36 Im Gegensatz zu der vorwiegend intrapsychischen Betrachtungsweise liegt der Fokus dieser Kategorisierung auf der Auswirkung äußerer, sozialer Ereignisse wie wiederholter politischer Verfolgungswellen. Hans Keilson unterschied in seinen Untersuchungen über das Schicksal von jüdischen Kriegswaisen in den Niederlanden drei traumatische Sequenzen37:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Als eine wichtige Erkenntnis aus Keilsons Studie gilt bis heute, daß sich vor allem der Verlauf der dritten Sequenz, d. h. das Leben nach der Bedrohung und im Exilland entscheidend auf die gesundheitliche Entwicklung der Betroffenen ausgewirkt. Trauma wird hier bereits als eine Gesamtheit des Geschehens begriffen, die nicht nur am Einzelschicksal, sondern vielmehr im gesamtgesellschaftlichen und politischen Zusammenhang gesehen werden muß38

4. Extremtraumatisierung

Dieser auf Bruno Bettelheim zurückführende Begriff bezog sich im ursprünglichen Sinn auf dessen KZ-Erfahrungen während des zweiten Weltkrieges. Die damaligen Lebensbedingungen und Erlebnisse ließen sich keiner bisherigen Beschreibung zuordnen, so daß Bettelheim den Begriff „Extremsituation“ auswählte. Folgende Merkmale waren bezeichnend für jene traumatische Situation39:

- Unausweichlichkeit der Situation
- Ungewisse Dauer
- Unvorhersehbarkeit
- Bedrohung des eigenen Lebens
- Machtlosigkeit / Hilflosigkeit / Ausgeliefertsein

Wurde zuvor angenommen, daß das Zustandekommen einer Traumatisierung hauptsächlich davon abhängig ist, ob eine gegebene innere oder äußere Gefahr im subjektiven Erleben als unentrinnbar eingeschätzt wird, dann zeigten die Erfahrungen des Holocaust erstmalig Symptomatiken auf, die in ihrer Ausprägung weitgehend einheitlich und unabhängig von prätraumatischen Persönlichkeitsstrukturen auftraten. In diesem Zusammenhang wird auch vom sogenannten Überlebenden-Syndrom gesprochen. Unter dem durch Niederland geprägten Begriff ist ein psychopathologischer Zustand zu verstehen, der unabhängig von Geschlecht, Alter, individueller und soziokultureller Vorgeschichte nach einem längeren KZAufenthalt auftrat.40

5. Trauma als Prozeß psychischer Traumatisierung

Literatur und Praxis begreifen Traumata gegenwärtig nicht als einzelne Ereignisse mit spezifischen Auswirkungen, sondern schreiben dem gesamten Komplex vielmehr prozeßartigen Charakter zu. So definiert die Wissenschaft der Psychotraumatologie ein Trauma als ein „(...) vitales Diskrepanzerlebnis zwischen bedrohlichen Situationsfaktoren und den individuellen Bewältigungsmöglichkeiten, das mit Gefühlen von Hilflosigkeit und schutzloser Preisgabe einhergeht und so eine dauerhafte Erschütterung von Selbst- und Weltverständnis bewirkt.“41

Diese Auffassung basiert auf einem ökologisch-dialektischen Forschungsansatz, wonach das Trauma weder ausschließlich als objektives Ereignis noch als subjektives Erlebnis verstanden wird. Was bereits Sigmund Freud erkannt, jedoch nicht näher definiert hat, wird in der Psychotraumatologie gezielt untersucht. D. h. das Individuum Mensch wird einerseits in Beziehung zu seiner Umwelt betrachtet, andererseits steht das Spannungsfeld zwischen Innen- und Außenperspektive im Blickpunkt. Entscheidend für das Eintreten einer Traumatisierung ist demnach die Relation zwischen Ereignis und subjektivem Erlebnis.42

Gottfried Fischer und Peter Riedesser differenzieren in ihrem entwickelten Verlaufsmodell psychischer Traumatisierung drei Phasen, die intern aufeinander bezogen sind, sich jedoch äußerlich überschneiden können:

- Die traumatische Situation

„Traumatische Situationen sind solche, auf die keine angemessene Reaktion möglich ist.“43 Sie sind aus dem Zusammenspiel innerer und äußerer Faktoren zu verstehen; d. h. ausgehend von traumatischen Umständen und deren subjektiver Bewertung heraus. Als Beispiele , die vor allem auf die Situation von Flüchtlingen zutreffen können, lassen sich an dieser Stelle aufführen: Kriegerische Auseinandersetzungen, Gewalttätige Angriffe auf die eigene Person, z. B. Vergewaltigung, Entführung, Geiselnahme, Terroranschlag, Folterung, Kriegsgefangenschaft, Gefangenschaft in einem Konzentrationslager, Naturkatastrophen, schwere Unfälle, Diagnose einer lebensbedrohlichen Krankheit, Trennung und Verlust von Angehörigen, etc..44 (vgl. auch die Ausführungen in Kap. I 3. !).

Insbesondere im Fall von Folter - gleichgültig welcher Art - sind natürlich wirksame Anpassungs- und Bewältigungsmechanismen (wie z. B. Flucht und Abwehrbewegungen) aufgrund der extremen Situation von Abhängigkeit und Ausgeliefertsein nicht möglich. Ein Zustand der Erstarrung im Sinne von „gelähmt vor Schreck“ oder Kontrollverlust tritt ein. Die Ich-Integrität wird derart erschüttert, daß kognitive und andere Verhaltensfunktionen zusammenbrechen.45

- Die traumatische Reaktion

Die traumatische Reaktion ist entweder Ausdruck einer aktiven Notfallreaktion gegen traumatische Einflußfaktoren oder ein natürlicher Schutzmechanismus zur Schadensbegrenzung bei bereits erfolgter seelischer Verletzung.46 Sie tritt unmittelbar oder aber kurze Zeit nach der traumatischen Situation ein. Gottfried Fischer und Peter Riedesser vergleichen jene Verhaltensweisen, Symptomatiken oder Syndrome, die Menschen entwickeln, wenn sie traumatisiert worden sind, auch mit einer natürlichen „Immunreaktion“ des Menschen, den (in die Psyche) eingedrungenen Fremdkörper abzuwehren.

Allgemeines Kennzeichen der traumatischen Reaktion ist der immer wiederkehrende Wechsel von Intrusionen und die Verleugnung der Erinnerungsbilder als Versuch, unvollendete lebensgeschichtliche Erfahrungen zu einem Abschluß zu bringen (Vollendungstendenz). Dieser Verarbeitungsprozeß der traumatischen Erfahrung kann in jeder Phase stagnieren. In der Psychotraumatologie wird dann von sogenannten „frozen states“ gesprochen, wenn sich die Vermeidungsphase verfestigt. Andererseits kann das traumatische Erlebnis in Form von Panikzuständen und unkontrollierbarer Erregung fortbestehen. Als Folge davon treten verschiedenste psychosomatische oder psychosoziale Symptome bzw.

Verhaltensauffälligkeiten auf (siehe dazu Kap. III!). Gelingt es nicht, durch die traumatische Reaktionsphase die Erlebnisse angemessen zu verarbeiten, so nimmt die Traumatisierung ein chronisches Fortbestehen an.47

- Der traumatische Prozeß

Diese dritte Phase beschreibt den Versuch traumatisierter Personen, „(...) die überwältigende, physisch oder psychisch existenzbedrohende und oft unverständliche Erfahrung zu begreifen, sie in ihren Lebensentwurf, ihr Selbst- und Weltverständnis zu integrieren; dies in einem Wechselspiel von Zulassen der Erinnerung und kontrollierender Abwehr oder Kompensation, um erneute Panik und Reizüberflutung zu vermeiden.“48

Sind die persönlichen Abwehr- und Copingmechanismen zu schwach, zeigt sich das Bild einer chronischen posttraumatischen Belastungsstörung (näheres dazu in Kap. III 2.2). Die psychotraumatischen Symptome stellen eine Kompromißlösung dar, um die innerpsychisch vorhandene Spannung zwischen traumatischen Erinnerungen und kompensatorischen Bewältigungsmechanismen auszugleichen.49 Der Traumatisierungs-prozeß wirkt in gewisser Weise zirkulär; jede retraumatisierende Situation führt zu Rückkoppelungen, welche die Symptomatik wieder aufleben lassen bzw. intensivieren.

6. Klassifikation von Traumata

Ein Trauma kann sowohl durch eine einmalige, kurzfristige traumatisierende Erfahrung (TypI-Trauma) als auch durch andauernde, sich wiederholende Belastungen (Typ-II-Trauma) ausgelöst werden. Ferner sind sogenannte Man-made-desaster (= durch Menschen [absichtlich] verursachtes Traumata) von eher zufälligen, nicht direkt durch Menschen verursachten Traumen zu unterscheiden.50

- Schocktrauma

Schocktraumata bezeichnen einmalige, subjektiv belastende Ereignisse, welche die Bewältigungs- und Abwehrmechanismen von Menschen überfordern.51 Es trifft die Betroffenen zeitlich überraschend und unvorbereitet.52 Schocktraumata bezeichnen daher vor allem kurzfristige und zufällige Traumen wie z. B. Naturkatastrophen, technische Katastrophen, Arbeits- oder Verkehrsunfälle.53

- Man-made-desaster

Menschlich verursachte Traumata umfassen dagegen Ereignisse wie sexuelle und körperliche Mißhandlungen in der Kindheit, kriminelle und familiäre Gewalt, Vergewaltigungen, Kriegserlebnisse, zivile Gewalterlebnisse (z. B. Geiselnahme), Folter und politische Inhaftierung oder Massenvernichtung (KZ-, Vernichtungslagerhaft). Man-made-desaster werden auch als Beziehungstraumata bezeichnet, da sie in erheblicher Weise das soziale Vertrauensverhältnis zwischen Personen erschüttern.54 Daher greifen sie weit stärker in das psychische System des Menschen ein und verursachen in vielen Fällen schwerwiegendere und chronischere Folgeerscheinungen als andere Formen.55 Sie weisen oft Wiederholungscharakter auf und sind daher den länger andauernden Typ-II-Traumen zuzuordnen.

III. Folgen der Traumatisierung

Die Krankheitsbilder traumatisierter Flüchtlinge lassen sich nur schwer systematisch kategorisieren, zeigt sich doch jedes Einzelschicksal individuell. So weisen Betroffene häufig verschiedene somatische und psychische Gesundheitsschäden auf. Durch extreme Gewaltanwendung verursachte äußere Schäden sind nach einer gewissen Zeit meist nicht mehr erkennbar. Folgt man dem psychischen Verlaufsmodell von Traumatisierungen nach G. Fischer und P. Riedesser, lassen sich symptomatische Auswirkungen der Phase der „traumatischen Reaktion“ bzw. des „traumatischen Prozesses“ zuordnen. Insbesondere in der Arbeit mit traumatisierten Flüchtlingen sind solche Auffälligkeiten von erheblicher Bedeutung, da sie auf das Vorhandensein von Traumata hinweisen können. Vor allem das Störungsbild der posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) wird in der Praxis von psychosozialen Beratungszentren und behandelnden Ärzten zur Diagnostik von Traumatisierungen verwendet.

1. Physiologische und psychosomatische Auswirkungen

Auf die einzelnen körperlichen Folgeerscheinungen soll an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden, denn der Schwerpunkt der Diplomarbeit konzentriert sich auf die psychischen Auswirkungen traumatischer Erlebnisse. Dennoch wird ein grober Überblick über physische und psychosomatische Gesundheitsschäden aufgezeigt, wie sie insbesondere nach Folter und Gewaltanwendung auftreten können. Die aufgeführte Auflistung erfolgte nach einer Zusammenstellung aus ZENKER 1997, GRAESSNER / WENK-ANSOHN 2000, HAAS 1998 sowie WEBER 1998.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2. Psychische Folgeerscheinungen

Die nachfolgend erläuterten Erscheinungsbilder psychischer Traumatisierung werden in Literatur und Praxis als Folge erheblicher traumatischer Erfahrungen von Flüchtlingen häufig genannt. Wesentliche Kriterien sollen hier Erläuterung finden.

[...]


1 vgl. UNHCR 2001

2 Beck 2001, S. 188

3 nähere Ausführungen dazu in Kap. IV. 3.!

4 vgl. Weber 1998, S. 18

5 vgl. UNHCR 2001a

6 vgl. UNHCR 2001

7 vgl. UNHCR 2001

8 vgl. BMI 2001

9 http://www.bafl.de/bafl.template/index_statistiken.htm vom 08.12.2001

10 vgl. BMI 2001

11 vgl. UNHCR 2000

12 vgl. van der Veer 1998, S. 1

13 vgl. van der Veer 1998, S 1 ff.; ai 2000, S. 57 ff.

14 vgl. ai 2001a

15 vgl. ai 2000, S. 21/26; van der Veer 1998, S. 2

16 vgl. ai 2000, S. 46 ff.

17 vgl. ai 2001, S. 49; van der Veer, S. 1

18 vgl. Graessner / Wenk-Ansohn 2000, S. 26 ff.

19 vgl. Weber 1996, S. 101 ff.; Kalthegener 1999, S. 171

20 vg. ai 2001, S. 59

21 vgl. ai 2001, S. 59; Dieregsweiler 1997, S. 38 f. ; Eifler 1999, S. 91

22 vgl. Dieregsweiler 1997, S. 42

23 vgl. Dieregsweiler 1997, S. 43, ai 2001, S. 55

24 Dieregsweiler 1997, S. 46

25 vgl. Dieregsweiler 1997, S. 44

26 vgl. ai 2001, S. 57 f.

27 vgl. UNHCR 1995, S. 2 ff.

28 vgl. ai 2001, S. 60

29 vgl. van der Veer 1998, S. 3 f. ; Kleine-Brockhoff 2001, S. 1; afp/dpa 2001, S. 5

30 vgl. Duden 1991, S. 724

31 vgl. Barwinski Fäh 2000, S. 2

32 vgl. Becker 1992, S 129

33 vgl. Bohleber 2000, S. 801

34 Bohleber 2000, S. 798

35 vgl. Fischer / Riedesser 1999, S. 124; Becker 1992, S. 130

36 vgl. Fischer / Riedesser 1999, S. 124

37 vgl. Keilson 1979, S. 56 ff.

38 vgl. Becker 1992, S. 131; Wirtgen 1998, S. 80

39 vgl. Bettelheim 1977 zit. n. Becker 1992, S. 130

40 vgl. Bohleber 2000, S. 812

41 Fischer / Riedesser 1999, S. 79

42 vgl. ebd.

43 Fischer / Riedesser 1999, S. 60

44 vgl. Saß / Wittchen / Zaudig 1998, S. 487

45 vgl. Graessner / Wenk-Ansohn 2000, S. 64 f.

46 vgl. Fischer / Riedesser 1999, S. 352

47 vgl. Fischer / Riedesser 1998, S. 96

48 Fischer / Riedesser 1999, S. 60

49 vgl. Fischer / Riedesser 1999, S. 352

50 vgl. Fischer / Riedesser 1999, S. 78; Maercker 1997, S. 5

51 vgl. Mertens 2000, S. 131

52 vgl. Fischer / Riedesser 1999, S. 132

53 vgl. Maercker 1997, S. 5

54 vgl. Fischer / Riedesser 1999, S. 78, 348

55 vgl. Maercker 1997, S. 6

Final del extracto de 86 páginas

Detalles

Título
Traumatisierte Flüchtlinge im Asylverfahren
Subtítulo
Möglichkeiten und Grenzen der Sozialarbeit
Universidad
Catholic University of Applied Sciences Freiburg
Calificación
1,3
Autor
Año
2001
Páginas
86
No. de catálogo
V180232
ISBN (Ebook)
9783656029540
ISBN (Libro)
9783656029953
Tamaño de fichero
794 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Flucht, Asyl, Exil, Asylverfahren, Deutsches Asylrecht, Trauma / Traumatisierung, unfreiwillige Migration, Flüchtlingssozialarbeit
Citar trabajo
Christiane Lhotta (Autor), 2001, Traumatisierte Flüchtlinge im Asylverfahren, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/180232

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Título: Traumatisierte Flüchtlinge im Asylverfahren



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