Das Ziel des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) ist die Herstellung, Verbesserung und Sicherung der Funktionsfähigkeit der organisierten Kapitalmärkte. Ein Kapitalmarkt ist „ein institutionalisierter Markt für mittel- und langfristige Finanzierungstitel.“ Er besteht aus dem Aktienmarkt, Rentenmark und dem Markt für Derivate. Auf einem Kapitalmarkt agieren die Unternehmen als Nachfrager und die Anleger als Anbieter von Kapital. Er dient somit der Kapitalaufnahme durch die Unternehmen zu einem Marktpreis. Damit ist der Kapitalmarkt eine wesentliche Quelle für private Unternehmen als auch für die öffentliche Hand zur Deckung des Finanzbedarfs. Ohne ihn wäre eine funktionierende Volkswirtschaft mit Wachstum und Investitionen nicht möglich. Neben dieser primären Aufgabe gibt der Kapitalmarkt den privaten Anlegern die Möglichkeit, Vermögen zu bilden und zu mehren beispielsweise zur Altersvorsorge.
Sowohl der Insiderhandel als auch Marktmanipulationen sind Handlungsalternativen, um die Chancengleichheit der agierenden Personen auf einem funktionieren Kapitalmarkt zu zerstören. Geschieht dies, verlieren die Anleger nachhaltig ihr Vertrauen in Kapitalmärkte, was zu katastrophalen Auswirkungen auf die Wirtschaft und Gesellschaf, national als auch international, führen kann.
Strafverfahren und die daraus resultierenden Freiheitsstrafen sind ein wirksames Mittel, welches die Täter persönlich trifft, denn ihre (Handlungs-) Freiheit wird dadurch eingeschränkt. Außerdem erregt ein Strafverfahren öffentliche Aufmerksamkeit und zieht ein negatives Image nach sich.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Zweck der Strafvorschriften dieses Gesetzes
II. Notwendigkeit des Regelungsbedarfs
III. Gesetzessystematik des Wertpapierhandelsgesetzes
B. Verbot des Insiderhandels
I. Begriffsdefinitionen
1. Insiderpapier § 12 Satz 1 Nr. 1-3 WpHG
a) Finanzinstrumente nach § 2 Abs. 2b WpHG
aa) Wertpapier § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG
bb) Geldmarktinstrument § 2 Abs. 1a WpHG
cc) Derivate § 2 Abs. 2 WpHG
b) Am inländischen Markt gehandelte Finanzinstrumente § 12 Satz 1 Nr. 1 WpHG
aa) Zulassung an einer inländischen Börse
bb) Einbeziehung in den regulierten Markt
cc) Einbeziehung in den Freiverkehr
c) Am ausländischen Markt gehandelte Finanzinstrumente § 12 Satz 1 Nr. 2 WpHG
2. Insiderinformation § 13 Abs. 1 WpHG
a) konkrete Information über Umstände, die nicht öffentlich bekannt sind
b) Emittenten- oder Insiderpapierbezogenheit
c) Eignung zur erhebliche Beeinflussung des Börsen- oder Marktpreises
d) Regelbeispiele
3. Primär- und Sekundärinsider
a) Primärinsider
aa) Organmitglieder oder persönlich haftende Gesellschafter des Emittenten oder eines mit dem Emittenten verbundenen Unternehmen
bb) Beteiligungsmitglieder
cc) Tätigkeitsbezogener Primärinsider
b) Sekundärinsider
II. Erwerbs- und Veräußerungsverbot
1. Tatbestand
a) Täter
b) Tatobjekt
c) Tathandlung
2. Rechtswidrigkeit
3. Schuld
III. Verbot der Weitergabe
1. Tatbestand
a) Täter
b) Tatobjekt
c) Tathandlung
aa) Mitteilung oder Zugänglichmachen einer Insiderinformation
bb) Dritter beziehungsweise Vielzahl von Personen
cc) unbefugt
2. Rechtswidrigkeit
3. Schuld
IV. Empfehlungs- und Verleitungsverbot
1. Tatbestand
a) Täter
b) Tatobjekt
c) Tathandlung
aa) Empfehlung oder Verleitung
bb) Dritter beziehungsweise Vielzahl von Personen
cc) Verwendung einer Insiderinformation
2. Rechtswidrigkeit
3. Schuld
V. Strafbarkeit des Versuchs
VI. Rechtsfolgen
1. Strafrechtliche Folgen
a) Erwerbs- und Veräußerungsverbot
b) Weitergabeverbot
c) Empfehlungs- und Verleitungverbot
d) Versuch
2. Verfall
3. Berufsverbot
VII. Konkurrenzen
VIII. Verjährung
IX. Fallbeispiel: BGH Beschluss vom 27.1.2010 – 5 StR 224/09
C. Verbot der Marktmanipulation
I. Definition Marktmanipulation
1. Definition aus dem Sprachgebrauch
2. Erfolg einer Markmanipulation
II. Machen oder Verschweigen von Angaben (§ 20a Abs. 1 Nr. 1 WpHG)
1. Tatbestand
a) Täter
b) Tatobjekt
aa) Finanzinstrumente
bb) Waren und ausländische Zahlungsmittel
c) Tathandlung
aa) 1. Alternative: Machen unrichtiger oder irreführender Angaben über bewertungserhebliche Umstände
aaa)Angaben über Umstände
bbb)unrichtig
ccc)irreführend
ddd)Machen einer Angabe
eee)Bewertungserhebliche Umstände
fff)Eignung zur Preiseinwirkung
bb) 2. Alternative: Verschweigen von Umständen entgegen bestehender Rechtsvorschriften
aaa)Verschweigen
bbb)Bewertungserhebliche Umstände
ccc)Entgegen einer bestehenden Rechtspflicht zur Offenlegung
ddd)Eignung zur Preiseinwirkung
2. Rechtswidrigkeit
3. Schuld
III. Geschäfte oder Aufträge (§20a Abs. 1 Nr. 2 WpHG)
1. Tatbestand
a) Täter
b) Tatobjekt
c) Tathandlung
aa) 1. Alternative: Vornahme von Geschäften
aaa)Geschäfte
bbb)Vornahme
bb) 2. Alternative: Erteilen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen
aaa)Kauf- oder Verkaufsaufträge
bbb)Erteilung
2. Rechtswidrigkeit
3. Schuld
IV. Sonstige Täuschungshandlungen (§20a Abs. 1 Nr. 3 WpHG)
1. Tatbestand
a) Täter
b) Tatobjekt
c) Tathandlung
aa) Vornahme einer sonstigen Täuschungshandlung
bb) Erfolg der Täuschungshandlung
cc) Regelbeispiele
2. Rechtswidrigkeit
3. Schuld
V. Rechtsfolgen
1. Strafrechtliche Folgen
2. Verfall
3. Berufsverbot
VI. Konkurrenzen
VII. Verjährung
IX. Fallbeispiel: BGH Urteil vom 6.11.2003 – 1 StR 24/03
D. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die strafrechtlichen Tatbestände des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), insbesondere mit Fokus auf die Verbote des Insiderhandels und der Marktmanipulation, um die Mechanismen zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte zu durchleuchten.
- Rechtliche Grundlagen des Insiderhandels und Definition der Insiderpapiere
- Strafrechtliche Aspekte, Täterschaft und Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das WpHG
- Differenzierung zwischen Primär- und Sekundärinsidern sowie deren Sanktionierung
- Tatbestandsmerkmale und Begehungsformen der Marktmanipulation
- Fallanalysen zur Anwendung der Strafnormen anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung
Auszug aus dem Buch
IX. Fallbeispiel: BGH Urteil vom 6.11.2003 – 1 StR 24/03
Der angeklagte Börsenjournalist und Anlageberater O war Redakteur der Fachzeitschrift „Der Aktionär“ und des Börsenbriefs „Neuer Markt Inside“. Darüber hinaus beriet er mehrere Aktienfonds, die seine Anlageempfehlungen stets zeitnah an der Börse umsetzten.
Der Mitangeklagte K beschäftigte sich zuerst privat mit der Börse und gründete später einen Aktienfonds, um mit größeren Summen an der Börse zu spekulieren. Zu diesem Zweck nahm er Kontakt mit O auf. Beide kamen überein von K eingeworbene Gelder für private Aktiengeschäfts zu verwenden und sich dabei den Einfluss des O auf Anlageentscheidungen der von ihm beratenen Fonds zunutze zu machen. O wusste, dass große Order der Fonds zu Kursanstiegen der entsprechenden Aktienwerte führten. Um einen Gewinn zu erzielen, musste sich O auf eigene Rechnung mit jeweiligen Aktien eindecken, bevor er Kaufempfehlungen an die jeweiligen Fonds aussprach. Nach einem anschließenden Kursanstieg verkaufte er seine Aktien wieder. Die hieraus erzielten Gewinne wurden prozentual zwischen O, K und den Geldgebern des K geteilt.
Tatsächlich reagierten die Preise der Aktien an der Börse sehr empfindlich auf die Order des Aktienfonds. In einem Fall stieg der Preis einer Aktie von 16,70 € auf 18,42 €.
Auf diese Weise erzielten O, K und die Geldgeber des K einen Gewinn von insgesamt 53.545, 85€.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung erläutert den Zweck der Strafvorschriften des WpHG sowie die Notwendigkeit der Regulierung zur Sicherung der Kapitalmarktfunktionalität.
B. Verbot des Insiderhandels: In diesem Kapitel werden die komplexen Begriffsdefinitionen des Insiderhandels dargelegt und die spezifischen Verbote (Erwerbs-/Veräußerungs-, Weitergabe- und Empfehlungsverbot) analysiert.
C. Verbot der Marktmanipulation: Das Kapitel definiert den Begriff Marktmanipulation und analysiert die verschiedenen Tatbestandsformen wie unrichtige Angaben, verbotene Geschäfte oder sonstige Täuschungshandlungen.
D. Zusammenfassung: Die Zusammenfassung reflektiert die Verschiebung der Analysetätigkeit der BaFin von Insiderstraftaten hin zu Marktmanipulationsfällen im aktuellen Marktumfeld.
Schlüsselwörter
Wertpapierhandelsgesetz, WpHG, Insiderhandel, Marktmanipulation, Primärinsider, Sekundärinsider, Strafrecht, Börsenkurs, BaFin, Scalping, Täuschungshandlung, Kapitalmarkt, Insiderinformation, Straftatbestand, Rechtsfolgen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Hausarbeit befasst sich mit den strafrechtlichen Regelungen im Wertpapierhandelsgesetz, die den Insiderhandel und die Marktmanipulation sanktionieren.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die begriffliche Abgrenzung von Insiderpapieren und Informationen, die Voraussetzungen für Straftaten bei Marktmanipulation sowie die entsprechenden straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Konsequenzen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die juristische Aufarbeitung und Systematisierung der strafrechtlichen Tatbestände des WpHG, ergänzt durch die Analyse realer Fallbeispiele des Bundesgerichtshofs.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit folgt einer dogmatischen, rechtswissenschaftlichen Analyse, bei der Gesetzestexte, Kommentarliteratur und BGH-Entscheidungen ausgelegt und angewendet werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden detailliert der Tatbestand, die Rechtswidrigkeit und die Schuld bei Insiderverstößen sowie bei den verschiedenen Alternativen der Marktmanipulation geprüft.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen gehören Insiderhandel, Marktmanipulation, WpHG, Primärinsider, Kursbeeinflussung und strafrechtliche Sanktionen.
Was unterscheidet den Primär- vom Sekundärinsider?
Der Primärinsider verfügt aufgrund seiner Funktion oder beruflichen Stellung über direkten Zugang zu Insiderinformationen; ein Verstoß ist strafbar. Der Sekundärinsider erlangt die Information ohne diese spezifische Stellung, sein Verstoß wird lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Wie definiert das WpHG Marktmanipulation im Zusammenhang mit dem "Scalping"?
Scalping ist eine sonstige Täuschungshandlung, bei der eine Person Positionen in einem Finanzinstrument aufbaut, anschließend mittels Anlageempfehlungen andere Marktteilnehmer zum Kauf bewegt und aus dem resultierenden Preisanstieg einen persönlichen Nutzen zieht.
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- LL.B. Jacqueline Stoj (Author), 2011, Banken- und Kapitalmarktstrafrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/180244