Darstellung und Beurteilung der Altersvorsorgemöglichkeiten zur Erhaltung des Lebensstandards im Hinblick auf die demographische Entwicklung


Bachelor Thesis, 2011

99 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Abbildungsverzeichnis

II. Tabellenverzeichnis

III. Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Alterssicherung in Deutschland
2.1 Grundgedanke und wesentliche Stationen der gesetzlichen Rentenversicherung
2.2 Demographische Entwicklung in Deutschland
2.2.1 Fertilität
2.2.2 Mortalität
2.2.3 Migration
2.2.4 Altersstruktur
2.3 Alterssicherung in Deutschland unter Anpassungsdruck
2.3.1 Reformbedarf des bestehenden Systems
2.3.2 Entspricht das Umlageverfahren (noch) dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit?
2.3.3 Alternativer Wechsel zu einem kapitalgedeckten Rentenversicherungssystem
2.3.4 Mackenroth-These
2.4 Lebensstandardsicherung im Alter
2.4.1 Die Lebenszyklushypothese
2.4.2 Die gesetzliche Rentenversicherung – mehr als eine Grundsicherung?
2.4.3 Entstehung von Versorgungslücken
2.5 Der Wandel zum Drei-Schichten-Modell

3. Einflussfaktoren bei der Auswahl von Alters-vorsorgeinstrumenten und Erstellung eines Kriterienkatalogs
3.1 Einflussfaktoren
3.2 Erstellung eines Kriterienkataloges

4. Betrachtung der einzelnen Schichten und Bewertung anhand des Kriterienkatalogs
4.1 Erste Schicht: Basisversorgung
4.1.1 Gesetzliche Rentenversicherung
4.1.2 Basisrente
4.1.2.1 Funktionsweise
4.1.2.2 Beurteilung anhand des Kriterienkatalogs
4.2 Zweite Schicht: Zusatzversorgung
4.2.1 Betriebliche Altersvorsorge
4.2.1.1 Funktionsweise
4.2.1.2 Beurteilung anhand des Kriterienkatalogs
4.2.2 Riester-Rente
4.2.2.1 Funktionsweise
4.2.2.2 Beurteilung anhand des Kriterienkatalogs
4.3 Dritte Schicht: Kapitalanlageprodukte
4.3.1 Lebensversicherung
4.3.1.1 Funktionsweise
4.3.1.2 Beurteilung anhand des Kriterienkatalogs
4.3.2 Wertpapiere und Sparkonten
4.3.2.1 Funktionsweise
4.3.2.2 Beurteilung anhand des Kriterienkatalogs
4.3.3 Immobilie
4.3.3.1 Funktionsweise
4.3.3.2 Beurteilung anhand des Kriterienkatalogs

5. Altersvorsorgeempfehlungen für den Einzelnen anhand von fiktiven Fallbeispielen
5.1 Erna Meier
5.2 Thomas Becker

6. Fazit und Ausblick

Quellenverzeichnis

I. Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Zusammengefasste Geburtenziffer der Kalenderjahre

Abbildung 2: Entwicklung der Lebenserwartung Neugeborener seit 1871/1881

Abbildung 3: Entwicklung der Lebenserwartung Neugeborener und 60 jähriger Personen

Abbildung 4: Wanderungssaldo ausländischer Personen nach Deutschland

Abbildung 5: Bevölkerungspyramiden der BRD

Abbildung 6: Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland

Abbildung 7: Entwicklung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung

Abbildung 8: Konsum, Einkommen und Vermögen

Abbildung 9: Drei-Schichten-Modell

Abbildung 10: Auszug aus dem Angebot des Riester-Vertrags

Abbildung 11: DekaStruktur 5 - die Dachfondsvarianten

Abbildung 12: Auszug aus dem Fondssparplan

Abbildung 13: Auszug aus dem Basisrente Angebot (Teil 1)

Abbildung 14: Auszug aus dem Basisrente Angebot (Teil 2)

Abbildung 15: Auszug aus dem Basisrente Angebot (Teil 3)

Abbildung 16: Auszug aus dem Angebot einer klassischen Kapitallebensversicherung (Teil 1)

Abbildung 17: Auszug aus dem Angebot einer klassischen Kapitallebensversicherung (Teil 2)

II. Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Entwicklung des Beitragssatzes bei Anwendung der Formel

Tabelle 2: Prozentuale Besteuerung der Renteneinkünfte

Tabelle 3: Berechnung einer möglichen Nettorente

Tabelle 4: Hochrechnung der Rentenlücke

Tabelle 5: Renteneintrittsalter-Berechnungstabelle

Tabelle 6: Berechnung der Altersvorsorgeaufwendungen

Tabelle 7: Berechnung der staatlichen Förderung bei einer Bruttoentgeltumwandlung

Tabelle 8: Kriterien für förderfähige Altersvorsorgeprodukte

Tabelle 9: Berechnung des zu leistenden Eigenbeitrages

Tabelle 10: Annuitätendarlehen mit einem sich verändernden Zinssatz

III. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Seit einigen Jahrzehnten lastet ein erheblicher Reformdruck auf dem gesetzlichen Rentenversicherungssystem. Die Ursache hierfür liegt im Zusammenspiel verschiedener Faktoren, die dazu führen, dass das umlagefinanzierte System vor große finanzielle Herausforderungen gestellt wird.

Neben der durch die Wiedervereinigung entstandenen Kosten und der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit macht sich vor allem der demographische Wandel bemerkbar. Eine dauerhafte Stabilisierung des gesetzlichen Rentenversicherungssystems konnte bisher weder durch wiederholte Beitragserhöhungen noch durch leistungsmindernde Eingriffe bewirkt werden.[1]

Vor allem die jüngere Generation muss ein sinkendes Niveau der gesetzlichen Rentenleistungen befürchten. Vermehrt wird in diesem Zusammenhang über das Risiko der Altersarmut diskutiert und wie eine zusätzliche Absicherung dieses Risikos aussehen könnte.

Diesem Thema hat sich im September 2011 auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales angenommen. Mit dem „Regierungsdialog Rente“ soll ein offener Diskussionsprozess zwischen Vertretern der Rentenversicherung, Fachpolitikern, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Arbeitgebern gestartet werden. Ziel soll sein, die gesellschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen in der Arbeitswelt zu analysieren, um daraufhin zu überprüfen, ob Lebensleistung gerecht entlohnt wird und wie Bedürftigkeitsrisiken abgesichert werden können.[2]

Die finanziellen Probleme innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung und die daraus resultierende Bedrohung bezüglich einer möglichen Verarmung im Alter werden indes nicht von allen Teilen der Bevölkerung registriert. Das Vertrauen in die Leistungsstärke des gesetzlichen Rentensystems scheint weiterhin vorhanden zu sein. Die Ergebnisse einer Umfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge für das zweite Quartal 2011 haben ergeben, dass die gesetzliche Rente von den Befragten als so sicher eingeschätzt wurde, wie zuletzt vor einem Jahrzehnt. Trotz allem waren lediglich 38 Prozent der Befragten der Meinung, dass sie bereits ausreichend für ihr Alter vorgesorgt hätten. Im Vergleich dazu betrug die Zahl im Januar 2006 noch 57 Prozent.[3]

Vor dem Hintergrund verschiedener Rahmenbedingungen wie etwa der demographischen Entwicklung soll erstens aufgezeigt werden, inwieweit eine Notwendigkeit zur eigenständigen und selbstverantwortlichen privaten Altersvorsorge mit dem Ziel der Lebensstandardsicherung besteht. Die vorliegende Arbeit stellt die folgende Hypothese auf, die im weiteren Verlauf überprüft wird: Die gesetzlichen Rentenleistungen alleine werden nicht ausreichen, um den Lebensstandard im Alter zu erhalten. Vielmehr müssen zur Komplementierung weitere Altersvorsorgemöglichkeiten genutzt werden.

Ein zweites Ziel dieser Arbeit besteht darin, die gängigsten Altersvorsorgemöglichkeiten darzustellen. Die Beurteilung dieser Vorsorgeinstrumente dient unter anderem zur Offenlegung jeweiliger Stärken und Schwächen. Dadurch soll verdeutlicht werden, an welchen Personenkreis sich das jeweilige Produkt mit seinen spezifischen Chancen und Risiken primär richtet, beziehungsweise wer hieraus den für sich größten Nutzen ziehen kann.

Der Gang der Bearbeitung sieht dabei wie folgt aus: Beginnend mit der Einleitung ist die Arbeit in sechs Kapitel unterteilt.

Im zweiten Kapitel wird eine umfassende Betrachtung der Alterssicherung in Deutschland vorgenommen. Da die gesetzliche Rentenversicherung für abhängig Beschäftigte die wichtigste Komponente bei der Altersvorsorge darstellt, wird zunächst in Kapitel 2.1 der Grundgedanke der gesetzlichen Rentenversicherung vorgestellt und wesentliche Stationen ihrer Entwicklung markiert.

In Kapitel 2.2 folgt dann eine Beschreibung der demographischen Entwicklung, ehe sich Kapitel 2.3 mit den daraus resultierenden Auswirkungen für das deutsche Alterssicherungssystem beschäftigt. Hierbei soll unter anderem auch überlegt werden, ob ein Systemwechsel eine Alternative darstellen kann und welche Probleme damit verbunden wären.

Hieran anschließend befasst sich Kapitel 2.4 mit dem Ziel der Sicherung des Lebensstandards im Alter und welche Bedeutung dieses Ziel für den Einzelnen hat.

Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes wurden die Rahmenbedingungen für die gesetzliche, private und betriebliche Altersvorsorge grundsätzlich neu geregelt. Der damit einhergehende Wandel zum „Drei-Schichten-Modell“ wird in Kapitel 2.5 beschrieben.

In Kapitel drei werden mögliche Einflussfaktoren vorgestellt, die bei der Auswahl eines Altersvorsorgeproduktes berücksichtigt werden können. Des Weiteren wird hier ein Kriterienkatalog entwickelt, der bei der späteren Beurteilung der Altersvorsorgeprodukte behilflich sein soll.

Das darauf folgende Kapitel vier betrachtet die Produkte der einzelnen Schichten. Dabei wird zunächst die Funktionsweise des jeweiligen Altersvorsorgeinstrumentes beschrieben, ehe eine Bewertung des Autors – mit dem in Kapitel drei erstellten Kriterienkatalog – erfolgt.

Im fünften Kapitel wird anhand von zwei unterschiedlichen fiktiven Personen dargestellt, wie eine mögliche Altersvorsorgestrategie aussehen kann.

Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Betrachtung und einem Ausblick in Kapitel sechs.

2. Alterssicherung in Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland bekennt sich durch Art. 20 Abs. 1 GG[4] dazu, ein Sozialstaat zu sein und damit für soziale Gerechtigkeit und Sicherheit zu sorgen beziehungsweise dieselbigen erhalten.[5]

Einen wesentlichen Bestandteil stellt dabei die Alterssicherung dar. Ebenso wie bei der Altersversorgung werden hier in der Phase der Erwerbstätigkeit Ansparungen vorgenommen, die bei Renteneintritt dem Lebensunterhalt dienen sollen. Bei der Altersversorgung besteht allerdings immer das Risiko der unsicheren Lebensdauer. Dies hat zur Folge, dass der zurückgelegte Betrag zu hoch oder zu niedrig sein kann. Die Unsicherheit bezüglich der individuellen Lebensdauer wird bei der Alterssicherung von dem jeweiligen System ausgeschlossen, da hier eine lebenslange Rentenleistung gewährleistet wird.[6]

Eine Unterscheidung der vorhandenen Alterssicherungssysteme kann zum Beispiel anhand des Merkmals der Trägerschaft in staatliche und private getroffen werden.

Zu den Zielen der Alterssicherung zählen unter anderem die Vermeidung von Armut im Alter und die Aufrechterhaltung des während des Erwerbslebens gewohnten Lebensstils.[7]

Seit einigen Jahren wird in der Öffentlichkeit verstärkt darüber diskutiert, welche Ziele die gesetzliche Rentenversicherung verfolgen kann und sollte.

Um sich der Beantwortung dieser Frage anzunähern, wird zunächst in Kapitel 2.1 der Grundgedanke der gesetzlichen Rentenversicherung vorgestellt. Ergänzend hierzu werden die wesentlichen Stationen im Entwicklungsprozess markiert.

2.1 Grundgedanke und wesentliche Stationen der gesetzlichen Rentenversicherung

Am 22. Juni 1889 wurde unter dem damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck das Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung verabschiedet. Dieses Datum kann als die Geburtsstunde der gesetzlichen Alterssicherung bezeichnet werden. Jedoch bestehen wesentliche Unterschiede zu dem heutigen Rentenversicherungssystem. Primär diente die Rente als Sicherung bei Arbeitsinvalidität. Das Leistungsniveau der damaligen Alterssicherung kann nicht annähernd mit dem heutigen verglichen werden. Eine regelmäßige Altersrente wurde erst ab dem 70. Lebensjahr gezahlt. Da im Jahr 1910 die durchschnittliche Lebenserwartung von Männern bei 45 Jahren und von Frauen bei 48 Jahren lag, wurde diese nur selten in Anspruch genommen.[8]

Ein konzeptioneller Wechsel wurde mit der Rentenreform von 1957 vollzogen. Die bis dato gezahlte Höhe der Rente wurde als unzulänglich angesehen und trug nicht entscheidend dazu bei, Altersarmut zu vermeiden. Des Weiteren fehlte eine regelmäßige Anpassung an das gestiegene Lohnniveau, stattdessen wurden eher sporadische Leistungserhöhungen durchgeführt. Die gesetzliche Rentenversicherung sollte nicht mehr länger nur einen Zuschuss zur Lebensunterhaltsfinanzierung darstellen, sondern vielmehr als eine Art Lohnersatz dienen. Eine schrittweise Systemumstellung vom theoretisch kapitalgedeckten Rentenmodell auf eine umlagefinanzierte Versicherung wurde durchgeführt.[9]

Fortan werden die Aufwendungen der gesetzlichen Rentenversicherung durch die laufenden Beitragseinnahmen bestritten. Dies hat zur Folge, dass die aktiv im Erwerbsleben stehenden Personen für die Renten ihrer Elterngeneration aufkommen.[10]

In Kapitel 2.3.2 wird auf diese Vereinbarung, den so genannten Generationenvertrag, näher eingegangen.

Des Weiteren wurde eine Dynamisierung der Renten eingeführt, wodurch sich deren Höhe an der Produktivitätsentwicklung und den herrschenden Löhnen orientiert.[11]

Vor große Herausforderungen wurde das Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland durch die Wiedervereinigung gestellt. Insgesamt mussten ungefähr vier Millionen ostdeutsche Rentner in das bestehende System eingegliedert werden. Im Gegensatz zu Westdeutschland diente in der Deutschen Demokratischen Republik die Rente als eine Art Mindestsicherung.[12]

Das erste Mal reagierte auf die demographische Entwicklung die Rentenreform von 1992. Durch sinkende Geburtenraten und einer stetig steigenden Lebenserwartung war ein enormer Druck auf die Rentenkassen entstanden, welcher durch die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit weiter verstärkt wurde. Ziel dieser Rentenreform war es, den absehbaren Anstieg des Beitragssatzes zu verlangsamen. Deshalb mussten andere Einsparungen getätigt werden. Hierzu zählte unter anderem die stufenweise Anhebung der Altersgrenzen ab 2001 von 60 auf 63 Jahren und nunmehr auf 65 Jahre.[13]

Da sich Ende der 90er Jahre trotz allem ein Anstieg der Beitragssätze abzeichnete, reagierte der Gesetzgeber im Jahr 2001 mit der Verabschiedung weiterer Reformgesetze. Hierbei wurde unter anderem die Rentenformel verändert, wodurch die Höhe künftiger Beitragssätze begrenzt wird. Als Folge dessen sinkt das Nettorentenniveau. Hierauf wird in Kapitel 2.3 näher eingegangen. Um diesen Verlust zu kompensieren, wurde als weitere Konsequenz die so genannte „Riester-Rente“ eingeführt. Diese freiwillige Vorsorgeform wird durch staatliche Förderungen unterstützt und soll langfristig zu einer Steigerung des Gesamtversorgungsniveaus führen.[14]

Durch das im Jahr 2004 verabschiedete Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz wurde eine erneute Modifizierung der Rentenformel – durch Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors – vorgenommen. Dieser Faktor berücksichtigt bei der jährlichen Rentenanpassung das Verhältnis von Beitragszahlern und Leistungsbeziehern.

Zum 01. Januar 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft, mit dem der Gesetzgeber auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06. März 2002[15] reagierte.

Demnach ist die bis dato herrschende unterschiedliche Besteuerung von Pensionen und Renten nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar. Dieser Mangel musste bis zum 01. Januar 2005 behoben werden. Eine mit dieser Aufgabe betraute Kommission, die so genannte Rürup-Kommission, sollte entsprechende Lösungsvorschläge entwickeln. Eine wichtige Neuerung stellte hierbei der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rentenleistungen dar. Demnach müssen ab 2005 50 Prozent der Altersbezüge versteuert werden. Der steuerpflichtige Anteil erhöht sich bis 2020 pro anno um jeweils zwei Prozentpunkte, danach bis 2040 um jeweils einen Prozentpunkt. Hierbei wird das Kohortenprinzip[16] angewendet. Ein Rentner, der erstmalig im Jahr 2015 seine Leistung bezieht, muss somit 70 Prozent seiner Altersbezüge versteuern.[17]

2.2 Demographische Entwicklung in Deutschland

In immer mehr Industrieländern ist eine schrumpfende und alternde Bevölkerung zu beobachten, wovon auch die Bundesrepublik Deutschland betroffen ist. Da der demographische Wandel die vorhandenen Alterssicherungssysteme vor enorme Finanzierungsschwierigkeiten stellt, soll sich in diesem Abschnitt näher damit beschäftigt werden. Um die veränderte Altersstruktur erklärbar zu machen, werden im Folgenden die Entwicklungen der Fertilität, Mortalität und Migration dargestellt.[18]

Die genaueren Auswirkungen auf das Sozialsystem und der damit einhergehende Reformbedarf werden in Abschnitt 2.3 behandelt.

2.2.1 Fertilität

Den größten Einfluss auf die Bevölkerungsentwicklung hat die Geburtenrate. Diese wird vor allem vom generativen Verhalten der Menschen im reproduktiven Alter bestimmt. Die Geburtenrate hängt dabei nicht nur allein von der Zahl der Kinder je Frau ab, sondern auch von dem Alter, in dem die Mütter ihre Kinder bekommen.[19]

In den vergangenen Jahren konnte eine zeitliche Verschiebung des Kinderwunsches beobachtet werden. Dies hat zur Folge, dass deutsche Frauen heute bei der Geburt ihrer Kinder deutlich älter sind als die Mütter vorheriger Generationen.[20]

Während früher der Großteil der Mütter zwischen 20 und 30 Jahre alt war, hat sich dies 2005 so deutlich verschoben, dass sogar erstmals die 30 bis 40 jährigen Frauen durchschnittlich mehr Kinder zur Welt gebracht haben.[21]

Eine stärkere Bildungs- und Berufsorientierung der Frauen trägt dazu bei, dass die Realisierung der Kinderwünsche soweit hinausgeschoben wird, dass nur noch ein Kind geboren werden kann oder aber gänzlich auf Kinder verzichtet wird.[22]

Für die künftige Geburtenentwicklung ist es daher ausschlaggebend, ob der geplante Zeitpunkt der ersten Geburt auf ein noch höheres Alter verschoben wird, und ob es genügend Frauen gibt, die mehr als ein Kind bekommen. Seit 1972 werden in Deutschland nicht mehr genug Kinder geboren, um die Bevölkerung, ohne die Beachtung von Migration, auf einem konstanten Niveau zu halten.[23]

In den 60er Jahren wurde die höchste zusammengefasste Geburtenziffer der Nachkriegszeit verzeichnet. Im Durchschnitt bekam jede Frau 2,5 Kinder. Die damals geborenen Kinder bilden heute die starken Jahrgänge im Alter von Mitte 40. In den letzten 30 Jahren liegt dieser Wert relativ konstant bei ca. 1,4 Kindern je Frau.[24]

Abbildung 1 zeigt die Entwicklung der Geburtenziffer. Auffällig ist, dass die Geburtenziffer in Westdeutschland ab 1972 relativ konstant verlief, in der ehemaligen DDR aber ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen war. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die ehemalige DDR dem Geburtenrückgang durch umfangreiche staatliche Förderungsmaßnahmen (z. B. Kinderbetreuung) entgegenwirkte. Zwischen 1990 und 1994 brach die Geburtenziffer in den neuen Ländern von 1,52 auf 0,77 Kinder je Frau ein. Durch die wirtschaftlichen und sozialen Umbrüche, die die Wiedervereinigung mit sich brachte, verschoben viele ostdeutsche Frauen ihren Kinderwunsch auf einen späteren Zeitpunkt.[25]

Abbildung 1: Zusammengefasste Geburtenziffer der Kalenderjahre[26]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Um diesem Trend der niedrigen Geburtenraten entgegenzuwirken, wurden bereits erste Fertilitätsanreize, wie z.B. die Einführung des Elterngeldes oder die Verbesserung der Kleinkinderbetreuung, geboten. Nach jetzigem Stand kann aber noch nicht abgeschätzt werden, ob diese Impulse zu dem gewünschten Einstellungswandel führen werden.[27]

Das gesetzliche Rentensystem ist auch in Zukunft darauf angewiesen, dass eine ausreichende Anzahl von Versicherungspflichtigen die erworbenen Rentenansprüche finanziert. Entscheidend wird deshalb sein, dass entsprechende Anreize geboten werden, die zu einer steigenden Geburtenentwicklung beitragen, indem zum Beispiel ein zunächst aufgeschobener Kinderwunsch doch noch erfüllt wird.

2.2.2 Mortalität

Eine weitere Beeinflussung der Bevölkerungsentwicklung stellt die Sterblichkeitsziffer[28] (Mortalität) dar. Neben dem bereits erwähnten Geburtenrückgang ist seit über 130 Jahren eine stetige Abnahme dieser Ziffer zu beobachten.[29]

Fortschritte in der medizinischen Versorgung, der Hygiene, eine verbesserte Ernährung, eine bessere Wohnsituation und Unfallverhütungsmaßnahmen haben dazu geführt, dass in den letzten Jahrzehnten ein Rückgang der Säuglings- und Kindersterblichkeit bei gleichzeitig gestiegener Lebenserwartung zu verzeichnen ist.[30]

Während die Lebenserwartung männlicher (weiblicher) Neugeborener 1960 noch bei 66,9 (72,4) Jahren lag, liegt diese 2010 bei 77,5 (82,6) Jahren.[31]

Abbildung 2 zeigt die Entwicklung der Lebenserwartung Neugeborener seit 1871.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Entwicklung der Lebenserwartung Neugeborener seit 1871/1881[32]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Nach der Prognose des Statistischen Bundesamtes wird sich dieser Trend zunächst auch in Zukunft fortsetzen, ehe er sich aber langfristig abschwächt. Die Lebenserwartung eines männlichen Neugeborenen und eines weiblichen Neugeborenen im Jahre 2060 wird bei ca. 85,0 Jahren bzw. 89,2 Jahren liegen.[33] [34]

Auch die fernere Lebenserwartung[35] ist gestiegen. Ein 65 jähriger Mann hatte im Jahr 2008 noch eine fernere Lebenserwartung von 17,1 Jahren. Im Vergleich dazu lebte ein gleichaltriger Mann im Jahr 1871 durchschnittlich nur noch 2,9 Jahre.[36]

Abbildung 3 zeigt, dass sich neben der bereits beschriebenen steigenden Lebenserwartung Neugeborener auch die fernere Lebenserwartung von 60 jährigen Personen deutlich gesteigert hat.

Abbildung 3: Entwicklung der Lebenserwartung Neugeborener und 60 jähriger Personen[37]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Während ein 60 jähriger Mann 1932/34 noch durchschnittlich 15,1 Jahre lebte, ist dieser Wert 2007/09 auf 21,04 Jahre angestiegen. Dies entspricht einer durchschnittlichen längeren Lebenserwartung von knapp sechs Jahren.

Die gestiegene Lebenserwartung führt dazu, dass Rentenleistungen über einen längeren Zeitraum finanziert werden müssen. Die gesetzliche Rentenversicherung wird dadurch erneut, da die Höhe der Ausgaben wegen längerer Rentenbezugszeiten ansteigen, vor Finanzierungsschwierigkeiten gestellt. Gleichzeitig sinkt allerdings, durch die verringerte Anzahl an Versicherungspflichtigen, die Höhe der Einnahmen (Vgl. 2.2.1).

2.2.3 Migration

Die dritte bedeutsame Komponente der Bevölkerungsentwicklung stellt die Migration dar. Für die Entscheidungsfindung in ein bestimmtes Land zu immigrieren ist unter anderem von Bedeutung, wie die wirtschaftlichen und politischen Voraussetzungen für Immigranten in dem jeweiligen Zielland im Vergleich zum Herkunftsland sind.[38]

Für die Altersstruktur und die künftige Bevölkerungszahl ist der Wanderungssaldo beziehungsweise die Nettozuwanderung wichtig. Der Wanderungssaldo ist die Differenz zwischen Zuwanderungen und Abwanderungen. Positiv wirkt sich die Zuwanderung von jungen Erwachsenen aus, da sie zu einer verbesserten Altersstruktur im Zielland führt.[39]

In den letzten 50 Jahren bewegte sich der Wanderungssaldo in einem Intervall von -220.000 bis 600.000 Personen.

Der Wanderungssaldo unterliegt starken Schwankungen, die durch politische Entscheidungen erklärt werden können. So herrschte z. B. in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg ein Arbeitskräftemangel, der durch das Anwerben ausländischer Arbeiter in den 50ern und 60ern behoben wurde. Dagegen führte ein Anwerbestopp im Jahr 1973 zu einem negativen Wanderungssaldo. Abbildung 4 stellt den Wanderungssaldo der letzten Jahre dar.

Abbildung 4: Wanderungssaldo ausländischer Personen nach Deutschland[40]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Seit einigen Jahren ist eine deutliche Reduktion des Wanderungssaldos zu beobachten. Während 2006 und 2007 mit + 22.791 bzw. +43.284 noch ein positives Saldo gezogen werden konnte, war der Saldo 2008 und 2009 mit – 55.543 bzw. – 13.000 erstmals wieder negativ.[41] Dennoch geht das Statistische Bundesamt von einem leichten Anstieg der Zuwanderungen ab 2011 aus, da dann die Freizügigkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer aus den 2004 der Europäischen Union beigetretenen Staaten eintritt.[42]

Ungeachtet dessen ist sich die fachdemographische Forschung darüber einig, dass der Mangel an Kindern nicht durch Zuwanderung kompensiert werden kann und somit nicht entscheidend zur Lösung des demographischen Problems beiträgt.[43]

2.2.4 Altersstruktur

Die zuvor beschriebene Entwicklung der abnehmenden Geburtenzahlen bei einer gleichzeitigen zunehmenden Alterung der Gesellschaft führt zu immer stärkeren Veränderungen in der Altersstruktur. Der Bevölkerungsaufbau in Deutschland hat inzwischen die klassische Pyramidenform verlassen und nimmt vermehrt die Gestalt einer Urne an. Abbildung 5 stellt vergleichend den Altersaufbau in Deutschland zum 31.12.1910 und zum 31.12.2008 nebeneinander.

Abbildung 5: Bevölkerungspyramiden der BRD[44]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Im Jahr 1910 bestand die Bevölkerung noch aus einer breiten Basis an jungen Menschen und einer mit dem Alter abnehmenden Anzahl älterer Menschen. Wie in Kapitel 2.2.2 beschrieben, lag im Jahr 1910 eine vergleichsweise geringe Lebenserwartung (Männer: 45 Jahre, Frauen: 48 Jahre) vor, die sich seitdem kontinuierlich erhöht hat.[45]

Das Statistische Bundesamt rechnet damit, dass sich die derzeitige Bevölkerungszahl Deutschlands von etwa 82 Millionen Menschen deutlich zurückentwickeln wird. Laut einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes von 2009 soll im Jahr 2060 die Bevölkerungszahl nur noch 65 bis 70 Millionen Menschen betragen. Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass sich die Altersstruktur verschieben wird. Während im Jahr 2009 der Bevölkerungsanteil der mindestens 65 Jährigen circa 20 Prozent ausmachte, soll im Jahr 2060 bereits jeder Dritte dieser Altersgruppe angehören.[46]

Abbildung 6 zeigt die mögliche Bevölkerungsentwicklung. Hierbei wurden folgende Annahmen getroffen:

- Annähernd konstante Geburtenhäufigkeit,
- Anstieg der Lebenserwartung um etwa acht Jahre (Männer) beziehungsweise sieben Jahre (Frauen) und
- positiver Wanderungssaldo von jährlich 100.000 oder 200.000 Personen.

Unter der Voraussetzung, dass sich die demographischen Trends fortsetzen, markieren diese Varianten die Grenzen eines Korridors, welche als Unter- und Obergrenze der „mittleren“ Bevölkerung bezeichnet werden.[47]

Abbildung 6: Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland[48]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.3 Alterssicherung in Deutschland unter Anpassungsdruck

Die in Kapitel 2.2 geschilderten Komponenten der demographischen Entwicklung stellen das Alterssicherungssystem in Deutschland vor große Herausforderungen. In diesem Unterkapitel soll zunächst untersucht werden, wie sich der Reformbedarf bei der gesetzlichen Rentenversicherung gestaltet.

Danach folgt in Abschnitt 2.3.2 ein kurzer Exkurs, inwiefern das Umlageverfahren dem Prinzip der Generationengerechtigkeit entspricht.

Eine Alternative zum Umlageverfahren stellt das Kapitaldeckungsverfahren dar, welches in Abschnitt 2.3.3 beschrieben wird. Darüber hinaus werden hier die Vor- und Nachteile beider Systeme verdeutlicht.

Den Abschluss bildet die Mackenroth-Theorie, die bei der Diskussion um die sinnvollste Finanzierungsform der gesetzlichen Rentenversicherung eine neue Sichtweise liefert.

2.3.1 Reformbedarf des bestehenden Systems

Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt zurzeit nach dem so genannten Umlageverfahren. Die heutigen Rentner erhalten ihre laufenden Rentenzahlungen aus den Beitragseingängen der versicherungspflichtigen Erwerbstätigen und aus gesetzlich festgelegten Bundeszuschüssen[49].[50]

Das gesetzliche Rentensystem ist von der demographischen Entwicklung abhängig, welche sich bei einer wachsenden Bevölkerung positiv auswirken kann. Hiervon können dann entweder die Rentenbezieher durch eine erhöhte Leistung oder die Beitragszahler durch einen gesenkten Beitragssatz profitieren.[51]

Das Rentensystem ist darauf angewiesen, dass auch zukünftig eine ausreichende Anzahl an Versicherungspflichtigen existiert, die die erworbenen Rentenansprüche finanzieren. Die Prognosen bezüglich der demographischen Entwicklung stellen, wie bereits zuvor erwähnt, das Umlageverfahren vor Finanzierungsprobleme, da sowohl der Geburtenrückgang als auch die gestiegene Lebenserwartung schwerwiegende Belastungen darstellen. Die Folge daraus ist, dass ein Beitragszahler für eine größere Anzahl an Rentenempfängern aufkommen muss. Der Grund hierfür liegt in dem ansteigenden Altersquotienten[52].[53]

Es bestehen verschiedene theoretische Anpassungsmöglichkeiten, die genutzt werden könnten, damit die vom Staat in Aussicht gestellten Rentenleistungen finanzierbar bleiben. Neben einer Erhöhung der Altersgrenzen für den Renteneintritt oder der Ausweitung der Beitragspflicht auf weitere Einkunftsarten (z. B. Zins- und Mieteinkünfte), kann auch eine Absenkung des Leistungsniveaus oder eine Erhöhung der Beitragssätze vorgenommen werden.

In der Vergangenheit wurde zumeist der Versuch unternommen, durch eine Erhöhung des Beitragssatzes das Rentenniveau zu stabilisieren.[54]

Abbildung 7 zeigt die Entwicklung des Beitragssatzes seit 1993.

Abbildung 7: Entwicklung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung[55]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ende der 90er Jahre zeichneten sich immer stärker die Folgen der demographischen Entwicklung ab.

Die Konsequenzen des Alterungsprozesses für das umlagefinanzierte Rentensystem verdeutlicht folgende Budgetgleichung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

- P = Rentenniveau,
- R = Anzahl der Rentner,
- Bs = Beitragssatz,
- W = Bruttolohnniveau und
- L = Anzahl der Beschäftigten.

Nach folgender Umstellung erhält man den Beitragssatz.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

- Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten= Rentenniveau bezogen auf die Bruttolöhne und

- Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten= Altersquotient.

Im folgenden Beispiel wird das Rentenniveau Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten mit 50 Prozent festgesetzt.

Tabelle 1 stellt dar, wie sich unter dieser Voraussetzung der Beitragssatz entwickeln würde.

Tabelle 1: Entwicklung des Beitragssatzes bei Anwendung der Formel

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In diesem Beispiel führt der stetig steigende Altersquotient zu einem Anstieg der Beitragssätze. Um diese Entwicklung zu vermeiden wurde, wie bereits in Kapitel 2.1 erwähnt, im Jahr 2001 eine Begrenzung der zukünftigen Beitragssätze beschlossen und die Rentenformel entsprechend angepasst:[57]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[58]

- E = Summe der Entgeltpunkte:

Jeder Beitragszahler erhält jährlich eine bestimmte Punktzahl. Die Höhe hängt davon ab, ob der Beitragszahler mehr oder weniger als das Durchschnittseinkommen[59] verdient hat. Der vorläufige Wert des Durchschnittseinkommens für das Jahr 2011 beträgt 30.268 €[60] und wird mit 1,0 Entgeltpunkten festgelegt. Verfügt der Beitragszahler über einen um 10 Prozent höheren jährlichen Bruttoarbeitslohn (33.294,80 €), dann werden ihm 1,1 Entgeltpunkte zugeschrieben. Der maximale Wert beträgt 2,1 Entgeltpunkte. Für jedes Jahr der Berufstätigkeit werden die entsprechenden Punkte gesammelt und zum Schluss addiert.

Die Entgeltpunkte bei einem Beitragszahler, der 45 Jahre eingezahlt hat und dabei 20 mal 1,0 Punkte und 25 mal 1,1 Punkte gesammelt hat, betragen demnach 47,5 Punkte.

- Z = Zugangsfaktor:

Dieser Wert beträgt in der Regel 1,0 und wird nur verändert, wenn die Rente früher oder später als üblich ausgezahlt wird. Für jeden Monat, um den der Renteneintritt vorgezogen wird, verringert sich Z um 0,003 Punkte. Für einen Rentner, der seinen Renteneintritt um fünf Jahre vorzieht, errechnet sich der Wert wie folgt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

- R = Rentenartfaktor:

Dieser Wert beträgt bei der Altersrente 1,0 und ändert sich nur bei anderen Rentenarten, wie beispielsweise bei einer Halbwaisenrente (R = 0,1).[61]

- A = aktuellen Rentenwert[62]:

Dieser Wert wird jedes Jahr neu festgelegt. Seit dem 01.07.2011 gilt für die alten Bundesländer 27,47 Euro und für die neuen Bundesländer 24,37 Euro als aktueller Rentenwert.[63]

Das Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz von 2004 modifizierte die Berechnung des aktuellen Rentenwertes. Durch Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenanpassungsformel wird fortan der Altersquotient berücksichtigt. Hierdurch soll der Beitragssatz maximal 22 Prozent betragen. Diese Reform nimmt einen Eingriff auf der Leistungsseite vor, indem die Entwicklung des Rentenniveaus an die demographische Entwicklung angepasst wird. Das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung wird nach jetzigem Stand und unter Berücksichtigung der Prognosen absinken.[64]

2.3.2 Entspricht das Umlageverfahren (noch) dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit?

Seit 1957 wird das Rentenversicherungssystem im Umlageverfahren geführt. In diesem Zusammenhang wird oftmals der Begriff des Generationenvertrags verwendet, bei dem es sich allerdings nicht um einen Vertrag im juristischen Sinne handelt, sondern um eine unausgesprochene und nicht schriftlich fixierte Vereinbarung. Durch diesen fiktiven Vertrag wird sichergestellt, dass sich die Beitragszahler dazu verpflichten beziehungsweise dazu verpflichtet werden, für die Rentenzahlungen heutiger Rentenempfänger aufzukommen.[65]

Die Beitragszahler erwerben ihrerseits eigene Rentenansprüche, die sie zukünftig gegenüber der nachfolgenden Generation geltend machen können. Damit aber die künftig zu erwartenden Rentenbezüge gewährleistet werden können, müssen dieselbigen durch entsprechende volkswirtschaftliche Wertschöpfung gedeckt sein. Der Einzelne ist bei Fälligkeit der Rente darauf angewiesen, dass der Staat die erworbenen Rentenansprüche auszahlen kann. Aufgrund der geschilderten Finanzierungsprobleme wurden jedoch in der Vergangenheit Rentenleistungen per Gesetzesänderungen eingeschränkt.[66]

Fraglich ist, ob das deutsche Rentensystem noch als generationengerecht bezeichnet werden kann. Eine genaue Definition des Begriffs ist nicht ohne weiteres möglich. In der Regel wird unter Generationengerechtigkeit die Forderung verstanden, dass jede zukünftige beziehungsweise nachrückende Generation ebenso große Chancen auf Bedürfnisbefriedigung besitzt, wie die heutige.[67]

Angesichts der Bevölkerungsentwicklung ist davon auszugehen, dass die derzeitigen Beitragszahler hohe Beiträge für Leistungen entrichten, die ihnen im Rentenalter nicht mehr in voller Höhe ausgezahlt werden.

Bei Betrachtung dieses Aspektes ist das eigenverantwortliche Sparen in Form eines eigenen Rentenkontos sicherlich gerechter. Allerdings würde dieses Vorgehen nicht den Prinzipien eines Sozialstaates entsprechen, der die Existenzsicherung des Einzelnen garantiert. Unklar wäre dann, was mit Personen geschehen soll, die nicht in der Lage sind, für ihr Alter vorzusorgen.[68]

Eine endgültige Beurteilung, ob das Umlageverfahren gerecht ist, kann nicht getroffen werden. Unabhängig davon zu welcher Entscheidung der jeweilige Betrachter gelangt, ist eine Abkehr vom Umlageverfahren nur möglich, wenn eine entsprechende Alternative besteht. Im nächsten Abschnitt wird untersucht, ob ein kapitalgedecktes Rentenversicherungssystem eine solche Alternative darstellt.

2.3.3 Alternativer Wechsel zu einem kapitalgedeckten Rentenversicherungssystem

Infolge der demographischen Entwicklung und der daraus resultierenden Finanzierungsprobleme für das Umlageverfahren wird verstärkt darüber diskutiert, ob das Kapitaldeckungsverfahren eine Alternative beziehungsweise eine Ergänzung darstellen kann.

Das Kapitaldeckungsverfahren finanziert seine Ausgaben durch das Kapital, welches in der Vergangenheit durch laufende Einzahlungen und den daraus entstehenden Zinserträgen aufgebaut worden ist. Bei diesem Verfahren werden die Ausgaben also nicht durch die laufenden Einnahmen anderer Beitragszahler finanziert. Vielmehr besteht die Möglichkeit, dass jede Person ein eigenes Altersvorsorgekonto besitzt.[69]

In den Anfängen wurde das Rentenversicherungssystem über das Kapitaldeckungsverfahren, welches Anwartschaftsdeckungsverfahren genannt wurde, durchgeführt. Das Umlageverfahren galt zunächst als zu instabil. In den nachfolgenden Jahren kam es zu einem Sinneswandel, da der angesparte Kapitalstock der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Folgen des 1. Weltkriegs und der großen Inflationen zwischen 1921 und 1923 vernichtet worden war.[70]

Beide Verfahren besitzen spezifische Stärken und Schwächen, die im Folgenden kurz untersucht werden sollen. Von einer ausführlichen Darstellung wird abgesehen, da diese den Rahmen der Arbeit sprengen würde.

Bei dem Umlageverfahren wird auf die Bildung einer zusätzlichen Kapitalrücklage verzichtet. Dadurch erlangt dieses System eine hohe Robustheit gegenüber finanzpolitischen Turbulenzen. Zuletzt hat sich dies in der Finanzmarktkrise von 2008 und 2009 gezeigt. Im Zuge des Zusammenbruchs der Lehman Brothers-Bank war es weltweit zu enormen Vermögensverlusten gekommen, von denen jedoch die Deutsche Rentenversicherung nicht betroffen war.[71]

Bei einem kapitalgedeckten Rentenversicherungssystem besteht – wegen der tatsächlichen Bildung eines Kapitalstocks – eine größere Gefahr von solchen Turbulenzen erfasst zu werden. Andererseits können hier die positiven Renditen dazu führen, dass die effektiv zu tragende Beitragslast der Versicherten reduziert wird. Einen entscheidenden Faktor stellt dabei die Laufzeit dar. Je länger die Laufzeit gewählt wird, desto besser können extreme Ausschläge in der Renditeentwicklung kompensiert werden.[72]

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit von internationalen Diversifizierungen zu profitieren. Im Gegensatz zum Umlageverfahren besteht somit keine ausschließliche Abhängigkeit von der Leistungsfähigkeit der eigenen Volkswirtschaft. Durch Kapitalanlagen in andere Volkswirtschaften kann an deren wirtschaftlichem Aufstieg partizipiert werden.[73]

Ein vollständig im Umlageverfahren finanziertes Alterssicherungssystem ist in hohem Maße von der demographischen Entwicklung abhängig. Für das Kapitaldeckungsverfahren ergeben sich dagegen keine unmittelbaren negativen Folgen, da jede Generation für sich selber vorsorgt.[74]

Umstritten ist die Frage, ob ein Systemwechsel volkswirtschaftliche Vorteile bewirken kann und sich somit der gesamte Zustand der Volkswirtschaft verbessert. Ein mögliches Beurteilungskriterium stellt das Erreichen von Paretoverbesserungen[75] dar. Ob solche Paretoverbesserungen erzielt werden können, ist höchst umstritten.[76]

Für das Kapitaldeckungsverfahren könnte die Erzielung einer Rendite sprechen. Darüber hinaus ist es denkbar, dass der Wettbewerb auf dem Kapitalmarkt gesteigert wird, da die Vorsorgebeiträge in denselbigen investiert werden. Fraglich ist, ob das Kapitaldeckungsverfahren zu einer höheren Sparquote führt oder ob lediglich eine Substituierung der Sparziele stattfindet.

1981 fand ein solcher Systemwechsel in Chile statt. Die damalige chilenische Regierung entschloss sich dazu, das bisher staatlich organisierte System durch private Fondsverwaltungen zu ersetzen. Hierbei wurden beeindruckende Ertragsraten erzielt.[77] Die durchschnittliche Realverzinsung betrug jährlich zwischen 1981 und 1997 circa 12 Prozent. Die Kapitalmärkte verzeichneten enorme Zuwachsraten. Die Gründe für den Anstieg des chilenischen Bruttoinlandsproduktes lagen aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht nur am Systemwechsel, sondern auch an anderen weit reichenden Wirtschaftsreformen. Begünstigt wurde der Anstieg unter anderem durch die Tatsache, dass sich der chilenische Finanzmarkt auf einem niedrigen Niveau befand. Der zusätzliche Kapitalstrom wirkt sich in solchen Situationen stärker aus als bei besser entwickelten Finanzmärkten. Ein weiterer Grund für den wirtschaftlichen Aufschwung wird in der Verschiebung der Altersgrenze gesehen. Mit dem neuen Alterssicherungssystem wurde das Rentenalter von 60 auf 65 Jahre angehoben. Aus diesen Gründen lassen sich Paretoverbesserungen nicht eindeutig anhand des Systemwechsels nachweisen.[78]

Einen bedeutenden Einwand gegen einen Systemwechsel stellt die Nichtfinanzierbarkeit der Umstellung dar. Obwohl die Rentnergeneration von 1957 zuvor nie selber Rentenbeiträge geleistet hatte, erhielt sie doch mit der Einführung des Umlageverfahrens Rentenzahlungen. Sie generierte also einen „Einführungsgewinn“, der bei einer Ablösung des Umlageverfahrens zurückgezahlt werden müsste. Begründet ist dies mit der Tatsache, dass die Erwerbstätigen Anwartschaften auf Rentenleistungen erworben haben. Bei einem Systemwechsel und der damit verbundenen Ablösung des Umlageverfahrens müssten diese Rentenleistungen trotz allem erbracht werden, obwohl gleichzeitig keine weiteren Einnahmen erzielt würden. Die sofortige Umstellung würde entweder zu einer doppelten Belastung einer Generation führen oder müsste von Seiten des Staates durch weitere Verschuldungen oder erhebliche Steuerzuschüsse finanziert werden. Eine sofortige Umstellung erscheint aus diesem Grunde unrealistisch.[79]

Unter Betrachtung der vorgestellten Aspekte erscheint ein vollkommener Systemwechsel als nicht sinnvoll. Vielmehr ist zu überlegen, inwieweit das Umlageverfahren durch ein kapitalgedecktes System ergänzt werden kann.

[...]


[1] Vgl. Klinge (2009), S. 28 ff., S. 37 ff..

[2] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, unter: www.bmas.de.

[3] Vgl. Deutsches Institut für Altersvorsorge (DIA) (2011), unter: www.dia-vorsorge.de. DIA berichtet regelmäßig jedes Quartal über Stimmungen und Aktivitäten der Bevölkerung zum Thema Vorsorge. Für diesen Trendbericht wurden 1.056 Erwerbstätige zwischen 18 und 65 Jahren im Zeitraum vom 15. bis 22. Juni 2011 befragt.

[4] Hier heißt es: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“.

[5] Vgl. Bundeszentrale der politischen Bildung, unter: www.bpb.de.

[6] Vgl. Ludwig (2008), S. 5.

[7] Vgl. Ludwig (2008), S. 6 ff..

[8] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2011a), unter: www.bmas.de.

[9] Vgl. Winfried Schmähl (2007a), S. 9 ff..

[10] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2011a), unter: www.bmas.de.

[11] Vgl. Winfried Schmähl (2007a), S. 9 ff..

[12] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2011a), unter: www.bmas.de.

[13] Vgl. Franz Ruland (2007), S. 29ff..

[14] Vgl. ebenda.

[15] BVerfG am 06.03.2002 Aktenzeichen 2 BvL 17/99: „ § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Satz 2 des Einkommenssteuergesetzes […] ist mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar.“

[16] Für alle Neurentner eines Jahrganges gilt lebenslänglich der Prozentsatz, der im Jahr ihres Renteneintritts herrschte.

[17] Werner Siepe (2011), S. 28.

[18] Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft (2004), S. 12.

[19] Vgl. Statistisches Bundesamt (2009), S. 24.

[20] Ebenda.

[21] Ebenda

[22] Vgl. R. Geißler (2008), S. 48.

[23] Zur Reproduktion der Bevölkerung müssten ca. 2,1 Kinder je Frau geboren werden. Nur dann ist die folgende Müttergeneration so groß wie die vorherige. Vgl. Statistisches Bundesamt (2006), S. 14.

[24] Vgl. Statistisches Bundesamt (2006), S.30.

[25] Vgl. Statistisches Bundesamt (2011a), unter www.destatis.de.

[26] Statistisches Bundesamt (2011a), unter www.destatis.de.

[27] Vgl. Statistisches Bundesamt (2009), S.27.

[28] Laut Online Enzyklopädie bezeichnet die Sterblichkeitsziffer das „Verhältnis der Zahl der Todesfälle zur Gesamtzahl der berücksichtigten Personen“. Unter: www.enzyklo.de.

[29] Vgl. Statistisches Bundesamt (2009), S. 29.

[30] Vgl. Björn Ludwig (2010), S.14 ff..

[31] Vgl. Statistisches Bundesamt (2006), S.38 bzw. Statistisches Bundesamt (2011d).

[32] Statistisches Bundesamt (2006), S. 38.

[33] Es wurde die Basisannahme des Statistischen Bundesamtes verwendet. Vgl. Statistisches Bundesamt (2009), S. 31.

[34] Eine Abschwächung des Anstiegs wird damit begründet, dass die Verbesserungspotentiale in einigen Jahren (z.B. Säuglingssterblichkeit) ausgeschöpft sein werden.

[35] Bei Personen, die bereits ein bestimmtes Alter erreicht haben, wird die durchschnittliche fernere Lebenserwartung berechnet.

[36] Vgl. Björn Ludwig (2010), S.15.

[37] Eigene Darstellung: Werte aus: Statistisches Bundesamt (2006), S. 37 und Statistischen Bundesamt (2010), S. 12ff.

[38] Vgl. Statistisches Bundesamt (2006), S. 44.

[39] Vgl. Höhn (1999), S.18.

[40] Vgl. Statistisches Bundesamt (2006), S. 44

[41] Vgl. Statista (2010), www.statista.de, Stand: 09.08.2011.

[42] Vgl. Statistisches Bundesamt (2009), S. 33

[43] Siehe Birg (2007), S.27.

[44] Vgl. Statistisches Bundesamt (2009), S. 15.

[45] Vgl. Statistisches Bundesamt (2011b), unter: www.destatis.de.

[46] Vgl. Statistisches Bundesamt (2011c), unter: www.destatis.de.

[47] Vgl. Statistisches Bundesamt (2009), S. 6.

[48] Statistisches Bundesamt (2009), S. 16.

[49] Von den Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung von 2009 entfielen 181,6 Mrd. Euro auf Beitragszahlungen und 63,4 Mrd. Euro (entspricht 25,8%) auf Bundeszuschüsse. Abrufbar unter: www.bmas.de, S.26.

[50] Vgl. Farmer et al (2002), S. 3ff..

[51] Vgl. Ebenda, S. 5.

[52] Der Altersquotient bildet das Verhältnis der Zahl der Personen von 65 Jahren und älter zur Zahl der Personen zwischen 15 und 64 Jahren ab. Dazu wird dargestellt, wie viele Personen von 65 Jahren und älter auf 100 Personen zwischen 15 und 64 Jahren kommen.

[53] Vgl. Farmer et al (2002), S. 7.

[54] Vgl. Statistisches Bundesamt (2009), S. 20.

[55] Eigene Darstellung. Vgl. Deutsche Rentenversicherung (2011a) für die Höhe der Beitragssätze, unter: www.deutsche-rentenversicherung.de.

[56] Vgl. Statistisches Bundesamt (2009), S. 20.

[57] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2011b), unter: www.bmas.de.

[58] Deutsche Rentenversicherung (2011b), unter: www.deutsche-rentenversicherung.de.

[59] Das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten wird durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates jährlich unter Berücksichtigung vom statistischen Bundesamt erhobener Daten festgestellt.

[60] Vgl. Deutsche Rentenversicherung (2011c), unter: www.deutsche-rentenversicherung.de.

[61] Vgl. Deutsche Rentenversicherung (2011d), unter: www.deutsche-rentenversicherung.de.

[62] Ebenda: „Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer ungeminderten monatlichen Rente aus Beiträgen eines Durchschnittsverdieners für ein Jahr entspricht. Er wird durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates jeweils am 01.07. eines Jahres festgelegt. Durch die Erhöhung des aktuellen Rentenwerts wird die Rente an die Veränderung der Löhne und Gehälter angepasst.“

[63] Vgl. Ebenda.

[64] Vgl. Bericht der Kommission Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme („Rürup-Kommission“) vom 28.08.2003, abrufbar unter: www.ak-sozialpolitik.de. S.65ff..

[65] Vgl. Katalin Velladics (2004), S.63.

[66] Vgl. Farmer et al (2002), S. 6.

[67] Vgl. Klundt (2008), S. 203 ff..

[68] Vgl. Farmer et al (2002), S. 65ff..

[69] Vgl. Börsch-Supan (1999), S. 6 ff..

[70] Vgl. Klinge (2009), S.27.

[71] Vgl. Eichenhofer et al (2011), S. 1082.

[72] Vgl. Klinge (2009), S. 62. Klinge schreibt hier unter anderem, dass für die langfristige Entwicklung des Dax eine nominale Rendite von über 10 % prognostiziert wird.

[73] Vgl. Ebenda, S. 1083.

[74] Vgl. Ebenda, S. 1083.

[75] Von Paretoverbesserungen wird gesprochen, wenn eine Zustandsverbesserung, ohne gleichzeitige Verschlechterung eines Beteiligten, erreicht wird.

[76] Vgl. Klinge (2009), S. 67 ff..

[77] Vgl. Klinge (2009), S. 69 ff..

[78] Vgl. Ebenda.

[79] Vgl. Ebenda, S. 74.

Excerpt out of 99 pages

Details

Title
Darstellung und Beurteilung der Altersvorsorgemöglichkeiten zur Erhaltung des Lebensstandards im Hinblick auf die demographische Entwicklung
College
University of Applied Sciences Bonn-Rhein-Sieg
Grade
1,7
Author
Year
2011
Pages
99
Catalog Number
V180856
ISBN (eBook)
9783656036487
ISBN (Book)
9783656036685
File size
1839 KB
Language
German
Keywords
Altersvorsorge, Alterssicherung, Demographische Entwicklung, Demografische Entwicklung, Demographischer Wandel, Lebensstandard, Rentenversicherung, Generationengerechtigkeit, Reformbedarf, Umlageverfahren, Kapitaldeckungsverfahren, Drei-Schichten-Modell, Mackenroth-These, Basisversorgung, Rürup, Riester, Zusatzversorgung, betriebliche Altersvorsorge, Lebensversicherung, Immobilie, Kapitalanlageprodukte, Rente
Quote paper
Guido Rübhausen (Author), 2011, Darstellung und Beurteilung der Altersvorsorgemöglichkeiten zur Erhaltung des Lebensstandards im Hinblick auf die demographische Entwicklung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/180856

Comments

  • guest on 11/18/2016

    Sehr gut geschrieben. Die Thematik ist (leider) immer noch aktuell.

  • guest on 1/24/2013

    Mir hat diese Arbeit sehr bei der Erstellung meiner eigenen Bachelorarbeit geholfen. Bei der Verwendung aber auch ans richtige Zitieren denken ;-)

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