In der vorliegenden Hausarbeit werden die rechtlichen Voraussetzungen und Grundlagen eines Mutter-Kind Vollzuges in einer Justizvollzugsanstalt formuliert. Zudem wird in der Arbeit auf den Verlauf der Haftstrafe eingegangen, was unter anderem die Beschreibung der Problemlagen und die Lebenslage inhaftierter Frauen beinhaltet, ebenso wie die Darstellung der finanziellen und personellen Rahmenbedingungen der Einrichtung. Im Abschluss dieser Arbeit werden die alternativen Unterbringungsmöglichkeiten vorgestellt. Zu den Aufgaben von Sozialarbeitern gehört unter anderem die Betreuung und Aufsicht von Klienten, die Hilfe und Unterstützung bei ihrer Lebensführung benötigen. Im Fokus stehen Kinder, Jugendliche aber auch Personen mit einer Behinderung oder Straffälliggewordene, denen diese Unterstützung angeboten wird, um wieder am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
Wenn Frauen straffällig werden stellt sich die Frage was mit der Betreuung ihrer Kinder passiert. Können sie vom Vater betreut werden? Gibt es andere Angehörige, die die Erziehung für den Zeitraum der Haft übernehmen? Oder ist eine andere Unterbringungsmöglichkeit die beste Variante während der Inhaftierung? Abgesehen von einer gemeinsamen Unterbringung wird also, wenn es Familienangehörige oder Bezugssysteme gibt, in denen das Kind leben kann oder die entsprechenden Vorrausetzungen nicht erfüllt werden können. Im Jahre 1986 gab es in der gesamten Bundesrepublik sieben Mutter-Kind Einrichtungen, in denen verurteilte Mütter ihre Haftstrafe gemeinsam mit ihren Kindern antreten konnten. Die Anzahl der Einrichtungen ist bis heute nicht erweitert worden. In den sieben Einrichtungen sind maximal 90 Haftplätze für Mütter vorhanden. Darüber hinaus können bis zu 75 Kinder aufgenommen werden (vgl. Kiffmeier, 2010). Die meisten Plätze befinden sich im offenen Vollzug, aber auch eine Unterbringung im geschlossenen Vollzug ist möglich, wie beispielsweise in Vechta, Frankfurt und Aibach. In den vergangenen Jahren verdoppelte sich die Anzahl der weiblichen Inhaftierten in den bayrischen Vollzugsanstalten, was jedoch keine Kapazitätsprobleme darstellte (http://www.br-online.de). Die Gefängnisse müssen sich dennoch umstellen, nicht nur die Baustruktur muss verändert werden, auch eine Veränderung der Sozialstruktur ist gefordert, um die Frauen wie im Gesetz vorgeschrieben unterzubringen (vgl. § 142 StVollzG).
Inhaltsverzeichnis
1. Rechtliche Grundlagen für eine Aufnahme und Unterbringung im Mutter- Kind Vollzug
1.1 Rechtliche Besonderheiten zur Aufnahme
1.2 Voraussetzungen zur Unterbringung
1.3 Unterbringungsbedingungen
1.3.1 Tagesablauf
1.3.2 personelle Bedingungen der Einrichtung
1.3.3 Finanzierung der Unterbringung von Mutter und Kind
2. Der Vollzug der Haftstrafe innerhalb der Mutter-Kind Einrichtung
2.1 Problemlagen und biographischer Hintergrund inhaftierter Frauen
2.2 Entwicklung und Bedürfnisse der Kinder
3. Alternative Unterbringungsmöglichkeiten
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Praxis des Mutter-Kind-Vollzugs in deutschen Justizvollzugsanstalten, wobei insbesondere das Ziel verfolgt wird, die Auswirkungen der Inhaftierung auf Mutter und Kind zu analysieren und alternative Unterbringungskonzepte kritisch zu beleuchten.
- Rechtliche Voraussetzungen und Bestimmungen für den Mutter-Kind-Vollzug
- Struktur, Tagesablauf und personelle Rahmenbedingungen der Einrichtungen
- Biografische Problemlagen inhaftierter Frauen und deren Auswirkungen auf die Erziehungsfähigkeit
- Entwicklungsbedürfnisse von Kindern während der Haftzeit der Mutter
- Alternative Unterbringungsformen und der Hausfrauenfreigang als ergänzende Konzepte
Auszug aus dem Buch
1.3.1 Tagesablauf
Um einen allgemeinen Einblick in den Tagesablauf der Inhaftierten zu bekommen, ein exemplarisches Beispiel der Einrichtung in Frankfurt: Zwischen 7 h und 7:30 h werktags werden die Kinder in der Kindergruppe empfangen, die durch Erzieherinnen der Einrichtung geleitet wird. Die Mutter und das Kind nehmen gemeinsam das Frühstück auf dem Zimmer der Mutter ein. In der Zeit von 7:30 h bis 11:30 h sind die Mütter in der Regel an ihrem Arbeitsplatz oder sie können in dieser Zeit ihren Schulabschluss nachholen oder eine Berufsausbildung beginnen. In der Mittagspause (11:30 h bis 13 h) nehmen die Kinder gemeinsam mit ihrer Mutter das Essen ein und haben die Chance die Zeit entweder zur Erholung zu nutzen oder die Zeit gemeinsam zugestalten. Nach der Mittagspause werden die Kinder erneut bis um 16 h in ihrer Gruppe betreut. Die restliche Zeit bis zum Abendessen ist in der Regel zur freien Verfügung. Die letzte Mahlzeit des Tages wird nicht gemeinsam eingenommen, da der Einschluss auf den Zimmern in der Regel vor dem Abendessen erfolgt. Am Wochenende gibt es kaum zeitliche Vorgaben, lediglich muss das Mittagessen gemeinsam eingenommen werden, der restliche Tagesablauf wird von den Einzelnen bestimmt. Die flexible Tagesstruktur stellt für einige Frauen oft eine große Herausforderung dar, weil sie ihre Zeit nicht gestalten können und sie Schwierigkeiten haben ihrem Kind ein Freizeitangebot zu bieten.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Rechtliche Grundlagen für eine Aufnahme und Unterbringung im Mutter- Kind Vollzug: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Bestimmungen und Trennungsgrundsätze, die den Rahmen für die gemeinsame Unterbringung von Müttern und Kindern im Strafvollzug bilden.
1.1 Rechtliche Besonderheiten zur Aufnahme: Hier werden die spezifischen rechtlichen Vorgaben für die Aufnahme von Müttern mit nicht schulpflichtigen Kindern in entsprechende Einrichtungen detailliert dargelegt.
1.2 Voraussetzungen zur Unterbringung: Das Kapitel beschreibt die notwendigen administrativen Schritte, Voraussetzungen und Kriterien, die erfüllt sein müssen, um eine gemeinsame Unterbringung zu ermöglichen.
1.3 Unterbringungsbedingungen: Die Rahmenbedingungen in den Einrichtungen werden hinsichtlich der Sicherheitsvorkehrungen, der Gestaltung der Wohnbereiche und der Ausrichtung an einer kindgerechten Umgebung thematisiert.
1.3.1 Tagesablauf: Es wird exemplarisch anhand der Frankfurter Einrichtung aufgezeigt, wie die tägliche Routine zwischen Kinderbetreuung, Arbeit und Freizeitgestaltung strukturiert ist.
1.3.2 personelle Bedingungen der Einrichtung: Das Kapitel gibt einen Überblick über das erforderliche Fachpersonal, wie Sozialarbeiter, Erzieher und Psychologen, und deren spezifische Aufgabenbereiche.
1.3.3 Finanzierung der Unterbringung von Mutter und Kind: Hier werden die Kostenstrukturen sowie die rechtlichen Grundlagen für die Kostenübernahme durch Jugendhilfeträger im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Betroffenen behandelt.
2. Der Vollzug der Haftstrafe innerhalb der Mutter-Kind Einrichtung: Die Auswirkungen des Freiheitsentzugs auf Mütter und die Notwendigkeit spezieller Angebote, die über den regulären Strafvollzug hinausgehen, werden hier erörtert.
2.1 Problemlagen und biographischer Hintergrund inhaftierter Frauen: Dieses Kapitel beleuchtet die spezifische Deliktsstruktur inhaftierter Frauen sowie deren psychische und soziale Belastungssituationen.
2.2 Entwicklung und Bedürfnisse der Kinder: Im Fokus steht hier die frühkindliche Entwicklung und das zentrale Anliegen, Bindungsstörungen durch die Inhaftierung der Bezugsperson zu vermeiden.
3. Alternative Unterbringungsmöglichkeiten: Hier werden Möglichkeiten jenseits der geschlossenen Mutter-Kind-Einrichtung, wie beispielsweise der Hausfrauenfreigang, analysiert und bewertet.
Schlüsselwörter
Mutter-Kind-Vollzug, Strafvollzug, Kindeswohl, Justizvollzugsanstalt, Erziehungsfähigkeit, Haftstrafe, Resozialisierung, Sozialarbeit, Hausfrauenfreigang, Entwicklungspsychologie, Bindung, Rechtsgrundlagen, Jugendhilfe, Inhaftierte Frauen, Haftvermeidung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen und praktischen Aspekte der gemeinsamen Unterbringung von Müttern und ihren Kindern in Justizvollzugsanstalten.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die zentralen Themen umfassen die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen, die Bedingungen der Haft, die Bedürfnisse von Kindern im Vollzug sowie alternative Unterbringungskonzepte.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, die Rahmenbedingungen des Mutter-Kind-Vollzugs darzustellen und aufzuzeigen, wie eine Haftzeit gemeinsam mit dem Kind gestaltet werden kann, ohne das Kindeswohl zu gefährden.
Welche wissenschaftliche Methode liegt der Arbeit zugrunde?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse rechtlicher Bestimmungen sowie der Auswertung von Konzepten und Berichten zur Situation in deutschen Mutter-Kind-Einrichtungen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die rechtliche Einordnung, die Beschreibung des Vollzugsalltags (inklusive Tagesablauf und Personalschlüssel) sowie die Analyse der spezifischen Problemlagen von Mutter und Kind.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Typische Schlüsselbegriffe sind Mutter-Kind-Vollzug, Kindeswohl, Resozialisierung und Haftbedingungen.
Inwiefern beeinflusst der biographische Hintergrund der Mutter die Aufnahmeentscheidung?
Die Biografie, einschließlich möglicher Suchtproblematiken oder Gewalt erfahrungen, ist entscheidend für die Beurteilung der Erziehungsfähigkeit, welche die wichtigste Voraussetzung für eine gemeinsame Unterbringung darstellt.
Welche Rolle spielt der Hausfrauenfreigang als Alternative?
Der Hausfrauenfreigang bietet die Möglichkeit, die Haftstrafe zu verbüßen und gleichzeitig die Betreuung der Kinder im vertrauten Umfeld zu gewährleisten, erfordert jedoch eine geringe Gefährlichkeit der Inhaftierten.
Warum wird die Unterbringung im Vollzug als Ausnahme betrachtet?
Da eine Haftanstalt keine ideale Umgebung für die Entwicklung eines Kindes darstellt, sollte eine gemeinsame Unterbringung nach Ansicht der Autorin stets eine Ausnahme bleiben, bei der der Einzelfall intensiv geprüft werden muss.
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- Victoria Vogel (Autor), 2011, Rechtliche Voraussetzungen und Grundlagen eines Mutter-Kind Vollzuges in einer Justizvollzugsanstalt, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/181333