Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
2. Einführung
3. Polen als Tatort der Shoah
4. Weichenstellungen in der Besatzungszeit
5. Gesetzliche Grundlagen (Augustdekret) und Ermittlungen
6. Auslieferung und Prozesse
7. Schlussfolgerungen
8. Quellen
2. Einführung
Die Arbeit ist das Ergebnis eines Seminars mit dem Titel „Die Shoah vor Gericht“ über die juristische Aufarbeitung der Massenmorde an den europäischen Juden. Während im Seminar der methodische Zugang über einzelne Tätergruppen und Prozesskomplexe gewählt wurde, verfolgt die vorliegende Arbeit einen regionsbezogenen Ansatz und versucht durch die Betrachtung der NS-Prozesse in Polen neue Erkenntnisse über die Verfolgung von NS-Verbrechen als Teil eines europäischen Gesamtprojektes zu schließen.
Polen muss aus mehreren Gründen eine Sonderstellung in einer solchen gesamteuropäischen Betrachtung einnehmen. Das Generalgouvernement und die annektierten Gebiete waren neben den Massenerschießungsstätten hinter der Ostfront die Haupttatorte der Shoah. In Polen befanden sich die meisten Ghettos und alle sechs nationalsozialistischen Vernichtungslager. Wenngleich die Wahnsinnsidee einer industriellen Vernichtung der europäischen Juden an anderen Orten geplant und vorbereitet wurde, so fand sie hier ihre praktische Vollendung. Die größte Opfergruppe unter den Juden stellen die polnischen Juden dar, sie wurden fast zur Gänze (90%) ausgelöscht.[1]
Einer internationalen Vereinbarung nach erfolgte die juristische Verfolgung der Täter, die als Lagerpersonal oder in der Okkupationsverwaltung unmittelbar für die Deportation und Vernichtung verantwortlich waren, durch die Volksrepublik Polen. Angesichts der Tatsache, dass die Nationalsozialisten in Polen, im Gegensatz zu Deutschland und Österreich, auch in der katholischen Bevölkerung massenhaft mordeten, fehlte im polnischen Justizwesen ein Verständnis für die Einmaligkeit[2] der Shoah. Aus der Sicht der polnischen Gerichte waren die Verbrechen mit aller Härte der neu geschaffenen Paragraphen zu bestrafen (und tatsächlich fielen die Urteile schärfer aus als im Westen), aber die Massenmorde an den polnischen und europäischen Juden waren eben nur ein Teil der Besatzungsverbrechen und ihnen wurde keine historische oder juristische Besonderheit zugemessen. Obwohl in den ersten Jahren nach dem Krieg sogar eine eigene Behörde (Centralna Żydowska Komisja Historyczna – Zentrale jüdische historische Kommission)[3] geschaffen wurde, die von Juden geleitet war und sich mit der Untersuchung und Dokumentation der Verbrechen beschäftigte, ebbte ab 1950 das Interesse an der Shoah drastisch ab. Gründe dafür waren eine zunehmende Abwanderung der Überlebenden aus Polen - vornehmlich nach Israel und die USA – und das Wiederaufleben des Antijudaismus innerhalb des polnischen Regimes. Ein Auslieferungsstopp bewirkte zudem, dass spätere Auschwitz- und Majdanekprozesse trotz der Moskauer Erklärung nicht mehr in Polen, sondern in der Bundesrepublik stattfanden.
Die Quellenlage zur juristischen Aufarbeitung der Shoah in Polen ist schwierig. Analytische Arbeiten fehlen weitestgehend. Wenn man sich vor Augen hält, dass die so genannte „Endlösung der Judenfrage“ ex-post unter polnischer Jurisdiktion stattfand, ist dies zunächst überraschend. Im Einklang mit den juristischen Verständnis nach dem Krieg die Geschehnisse in den Vernichtungslagern als Teil der Besatzungsverbrechen zu sehen und eben nicht als einen unabhängig davon stattfindenden Prozess zu begreifen, wird das Thema in der Fachliteratur gewissermaßen „mitbehandelt“. Das stellt für die vorliegende Seminararbeit quellentechnisch ein Problem dar. Dennoch wird sich die Arbeit vornehmlich auf diese Werke stützen und jene Punkte besonders herausarbeiten die für eine Nachgeschichte der Shoah in Polen von besonderer Bedeutung sind, wie z.B der Prozess gegen Höß oder die Auschwitzverfahren.
Nach heutigem Kenntnisstand betrug die Zahl der verurteilten Deutschen und Österreicher in der Volksrepublik Polen rund 5000 Personen.[4] Zieht man einen Vergleich zu der Gesamtzahl der verurteilten NS-Täter in Deutschland (6656 Personen bis 2005)[5], ist es verwunderlich, dass die polnischen NS-Prozesse auch in der deutsch- und englischsprachigen Historiographie bis vor kurzem kaum Beachtung gefunden haben. Insbesondere in der deutschen Literatur wurde die juristische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde meist mit der strafrechtlichen Verfolgung der Täter auf dem Gebiet (West-)Deutschlands gleichgesetzt. NS-Prozesse im Ausland spielten in der Debatte nur eine untergeordnete Rolle.[6] Beispielhaft hierfür ist die Überblicksdarstellung von Kerstin Freudiger mit dem Titel “Die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen”, die sich trotz des allgemein gehaltenen Titels strikt auf die Prozesse in Deutschland beschränkt.[7] Den Diskurs dominierten lange Zeit vor allem die Nürnberger Prozesse, denen aufgrund ihrer enormen Tragweite eine hohe Relevanz zugesprochen wurde und die auch für die NS-Prozesse in Polen eine Vorbildwirkung hatten, wie sich später noch zeigen wird.
In den 1990er Jahren setzte sich in der Forschung zur Shoah die Überzeugung durch, dass durch Detailstudien und Einzelbetrachtungen neue Erkenntnisse zum Wesen der nationalsozialistischen Verbrechen gezogen werden können. Es fand eine Abwendung von den gut erforschten Lebensläufen der Angeklagten der Nürnberger Prozesse hin zu “kleineren” Tätergruppen (Einsatzgruppen, SS-Wachmannschaften usw.) und biographischen Einzelstudien statt, also generell eine Abwendung von “Makrogeschichte” zu “Mikrogeschichte”. Ziel war es, ganz nach Hannah Arendt, die Motive der Einzeltäter zu verstehen und so Rückschlüsse über die Massenmorde im größeren Maßstab ziehen zu können. Polen als Haupttatort der Shoah rückte als Teil dieser Erzählungen zunehmend ins Bewusstsein. Gleichzeitig ermögliche eine breitere Öffnung der Archive in den 1990er Jahren neue Perspektiven auf die Gerichtsprozesse. Besonders erwähnt sei an dieser Stelle das Institut für Nationales Gedenken (Instytut Pamięci Narodowej, IPN), welches als zentrales Archiv für politisch heikle Akten aus der Zeit des Sozialismus im Jahr 1999 gegründet wurde.[8]
Aus diesen beiden parallelen Entwicklungen heraus, entstanden in den 1990er und verstärkt in den 2000er Jahren zahlreiche unabhängige Studien über die Auslieferung und juristischen Verfolgung von NS-Verbrechern auf dem Gebiet der Volksrepublik Polen, die den Fokus vornehmlich auf einzelne Täter und Tätergruppen richteten. Beispiele dafür sind etwa Bogdan Musials Fallstudien über Curt Ludwig Ehrenreich von Burgsdorff (ab 1943 Gouverneur des Distriktes Warschau und Distriktstandortführer der NSDAP) und Willhelm Heinrich Rommelmann (Tätigkeit in der Gestapo)[9] , sowie Witold Kuleszas Bericht über die Strafprozesse gegen Richard Hildebrandt (Höherer SS- und Polizeiführer von Danzig-Westpreußen)[10].
Markus Roth’ “Herrenmenschen” ist ein Beispiel für eine Monographie zu dem Thema. Der Autor beschreibt darin die Karrieren deutscher Kreishauptleute im besetzten Polen[11]. Der Autor beruft sich bei seinen Angaben hauptsächlich auf die Angaben des polnischen Zeithistorikers Włodzimierz Borodziej. Jener hatte drei Jahre vor Roth in der gleichen Reihe einen Forschungsbeitrag über die juristische Ahnung deutscher Kriegs- und Besatzungsverbrechen in Polen publiziert. Obwohl auch Borodziej nicht auf die besondere Natur der Verbrechen an Juden eingeht, so ist seine Arbeit doch bisher das beste Werk zur Thematik und eine der Hauptquellen für die vorliegende Seminararbeit.[12] Eine Einzelbetrachtung der juristischen Verfolgung und historische Aufarbeitung der Shoah auf dem Gebiet der Volksrepublik Polen steht bis heute allerdings aus.
3. Polen als Tatort der Shoah
Die juristische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen in Polen ist eng mit der spezifischen Geschichte des Landes von 1939 bis 1944 verknüpft. Polen war das erste von Hitler besetzte Land, es sollte in einem zeitlich abgesteckten Rahmen germanisiert und dem Reich einverleibt werden. Das Ausmaß der von den Nationalsozialisten verübten Gräueltaten war hier besonders groß und die Besetzung dauerte besonders lange. Der Alltag der Okkupation war geprägt von Vertreibung, Enteignung, Hunger und Zwangsarbeit.[13] Die deutschen Besatzer ließen die Zivilbevölkerung spüren, dass sie als “Herrenmenschen” in den Osten gekommen waren. Ihre Aufgabe war die praktische Verwirklichung einer nationalsozialistischen Kernidee; die Kolonisation der Gebiete östlich des deutschen Reiches. Unter dem Stichwort eines “neuen Lebensraumes für das deutsche Volk” sollte die einheimische slawische und jüdische Bevölkerung in weiten Landstrichen entfernt und durch deutsche Kolonisten ersetzt werden, um eine Kornkammer für das “Altreich” zu schaffen. Dahingehende Überlegungen von Hitler, getätigt kurz nach der Machtübernahme im Jahre 1933, zeigen, dass der Angriff auf Polen bereits in seinen Intentionen starke Züge eines Völkermordes aufwies.
„Wie soll politische Macht, wenn sie gewonnen ist, gebraucht werden? Jetzt noch nicht zu sagen. Vielleicht Erkämpfung neuer Export-Mögl., vielleicht – und wohl besser – Eroberung neuen Lebensraumes im Osten u. dessen rücksichtslose Germanisierung.“ [14]
In einer weiteren Ansprache an die höchsten Vertreter des Militärs vom November 1937 sprach Hitler davon, dass “Zur Lösung der deutschen Frage (...) es nur den Weg der Gewalt geben [könne]”. [15] Beide Aufzeichnungen dienten den Anklägern in den Nürnberger Prozessen gegen die Hauptkriegsverbrecher als zentrale Beweisdokumente für die frühzeitige Planung eines Angriffskrieges. Der Feldzug gegen Polen war nicht als europäischer Normalkrieg angelegt, es ging von Anfang am um die “Beseitigung der lebendigen Kräfte” Polens und um eine “Vernichtung” des Landes.[16]
Die ersten Opfer der Besatzungspolitik im Rahmen des “Generalplan Ost” waren Polen und Juden in den annektierten Pronvinzen Warthegau, Danzig-Westpreussen und Ostoberschlesien. Während den katholischen Polen, befreit von ihrer gesellschaftlichen und politischen Führungsschicht, die Rolle eines illiteraten Arbeitsvolkes im Generalgouvernement zugedacht war, wurden 560 000 Juden aus den eingegliederten Gebieten sofort “evakuiert” und in Ghettos und Lager zusammengepfercht. Viele starben durch Mangelernährung und Strapazen, die Überlebenden harrten auf ihr weiteres Schicksal aus.[17]
Vertreibungs- und Rassenpolitik geschahen zur selben Zeit und bedingten einander im Rahmen des “Generalplan Ost”. Dennoch wäre es unvorsichtig eine direkte Linie von den Germanisierungsbestrebungen zur so genannten “Endlösung der Judenfrage” ziehen zu wollen. Vielmehr handelt es sich hierbei und zwei eigenständige Kriegsziele, die in der nationalsozialistischen Denkweise aufeinander aufbauten und ineinandergriffen. Die “Vernichtung Polens” implizierte zunächst keine “Endlösung” im Sinne einer vollständigen Vernichtung der polnischen (oder gar europäischen) Juden. Bis 1941 favorisierte das Regime Pläne zur Aussiedlung wie bsw. den “Madagaskarplan” und später die Gründung eines “Judenreservates” in der Nähe zur Grenze der Sowjetunion. Über die Frage, wann über die “Endlösung der Judenfrage” im Sinne einer Genozids entschieden wurde, ist in der Forschung umstritten und wird wohl auch nicht endgültig geklärt werden können (der Entschluss kann aber auf den Zeitraum von Mitte 1941 bis Anfang 1942 eingegrenzt werden). In der Forschung hat sich mittlerweile die These durchgesetzt, dass es einen unmittelbaren Führerbefehl zur “Endlösung” wohl nicht gab und die Entscheidung eher aus dem bürokratischen System heraus erklärt werden muss. So kann die nationalsozialistische Herrschaft nicht als monolithischer Block angesehen werden, vielmehr handelte es sich um einzelne Teilorganisation die einem “sozialdarwinistischen” Wettstreit um die Gunst Hitlers konkurrierten und seinen Wünschen dabei durch immer radikalere Lösungen zu entsprechen versuchten (Mommsen prägte in diesem Zusammenhang den Begriff der “kumulativen Radikalisierung”).[18] Obwohl es also keine “Roadmap zur Vernichtung” gab, ist dennoch klar, dass eine Verwirklichung des Massenmordes an den europäischen Juden ohne der Entfesselung eines europäischen Krieges nicht möglich gewesen wäre.[19]
Erst mit der Besetzung Ostmittel- und Osteuropas waren die Nationalsozialisten in der Lage, den Großteil der Juden Europas habhaft zu werden. Polen war zu dieser Zeit das Land mit dem größten Bevölkerungsanteil von Menschen jüdischer Konfession. Juden lebten seit dem Toleranzedikt von Kasimir dem Großen im Jahr 1334 kontinuierlich auf dem Gebiet Polens. Am 1. September 1939 zählte die jüdische Minderheit in Polen schätzungsweise 3.474.000 Personen, knapp 10% der Gesamtbevölkerung. Erst in der Begegnung mit diesen Menschen, trafen die deutschen Besatzer auf jene Juden, von denen in Goebbels Propaganda immer die Rede war. Anders als die Juden im deutschen Reich, die in der Regel assimiliert waren und dem Propagandabild nicht entsprachen, bildete der Großteil der polnischen Juden in dieser Zeit noch eine geschlossene Religions- und Kulturgemeinschaft. 85% von ihnen sprach Yiddisch oder Hebräisch als Muttersprache und lebte in Schtettl oder jüdischen Wohngebieten.[20] Mit ihrem traditionelleren Erscheinungsbild stachen die orthodoxen Juden sofort in die Augen der ideologisch gleichgeschalteten Besatzer.[21]
[...]
[1] Zahlen nach Dawidowicz, Lucy, The War Against the Jews, Bantam, New York 1986, S. 403.
[2] Anm.: Einmaligkeit im Sinne des Versuches eine Ethnie systematisch mit industriellen Mitteln zu ermorden.
[3] Siehe Zydowski Historyczny Instytut Im. Manuela Ringelbluma, http://www.jhi.pl/pl/home/historia/1.html, abgerufen am 06. September 2011.
[4] Vgl. Borodziej Włodzimierz, Hitlerische Verbrechen, Die Ahndung der Kriegs- und Besatzungsverbrechen in Polen in Frei, Norbert (Hrsg.), Transnationale Vergangenheitspolitik, der Umgang mit deutschen Kriegsverbrechen in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg, Beiträge zur Geschichte des 20. Jahrhunderts, Göttingen 2006, S. 431.
[5] Vgl. Andreas, Die Strafverfolgung von NS-Verbrechen durch westdeutsche Justizbehörden seit 1945. Eine Zahlenbilanz, in Horst Möller, Karl-Dietrich Bracher, Hans-Peter Schwarz (Hrsg.), Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 56 (2008), Oldenburg Wissenschaftsverlag, Oldenburg 2008, S. 624 f.
[6] Anm.: Ein Sonderfall ist der Eichmann-Prozess. Dieser fand vom 11. April bis zum 15. Dezember 1961 in Jerusalem statt und hat aufgrund seines singulären Charakters eine besondere Rezeption erfahren. Erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang die Prozessberichte von Hannah Arendt. Sie sprach in Zusammenhang mit Eichmann über die “Banalität des Bösen” und stieß damit einen breiten Diskurs über die moralische Schuldfrage an. Obgleich es sich bei den Prozessberichten lediglich um Presseartikel und nicht um eine wissenschaftliche Auseinandersetzung handelte, setzte sie mit ihnen das Fundament für die moderne Täterforschung, indem sie die Motive und Psychologie der Täter ins Zentrum der Betrachtung rückte.
[7] Siehe Freudiger Kerstin, “Die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen”, Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts Nr. 33, Mohr Siebeck, Tübingen 2002.
[8] Siehe http://www1.ipn.gov.pl/portal/pl/5/2261/, abgerufen am 08. September 2011.
[9] Siehe Musial Bogdan, Das Verfahren der Auslieferung von Kriegsverbrechern nach Polen und ihrgerichtliche Aburteilung 1945-1950. Zwei Fallstudien (Diplomarbeit), Universität Hannover 1995.
[10] Siehe Kulesza Witold, Völkermord vor Gericht in Polen, NS-Verbrechen im Reichsgau Danzig-Westpreußen im Lichte des Strafprozesses gegen Richard Hildebrandt in Heimo Halbrainer, Claudia Kuretsidis-Haider (Hrsg.) Kriegsverbrechen, NS-Gewaltverbrechen und die europäische Strafjustiz von Nürnberg bis Den Haag, Clio, Graz 2007.
[11] Siehe Roth Markus, Herrenmenschen, Die deutschen Kreishauptleute im besetzten Polen - Karrierewege, Herrschaftspraxis und Nachgeschichte.
[12] Siehe Borodziej Włodzimierz, Hitlerische Verbrechen. Seine Zahlen wiederum basieren in den meisten Fällen auf Andrzej Pasek, Przestępstwa okupacyne w polskim prawie karnym z lat 1944-1956 (dt. Besatzungsverbrechen im polnischen Strafrecht in den Jahren 1944 - 1956), Wydawnictwo Uniwersytetu Wrocławskiego, Wrocław 2002. Dieser Forschungsbeitrag stand dem Autor der Seminararbeit leider nur in Auszügen zur Verfügung.
[13] Vgl. Borodziej Włodzimierz, Hitlerische Verbrechen, Die Ahndung der Kriegs- und Besatzungsverbrechen in Polen in Frei, S 399.
[14] Aus der Liebmann-Aufzeichnung der Rede von Adolf Hitler an die höchsten Vertreter der Reichswehr vom 3. Februar 1933, nach Vogelsang Thilo, Neue Dokumente zur Geschichte der Reichswehr 1930–1933 in Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 2, 1954, Heft 4, S. 435.
[15] Aus der Hoßmann-Niederschrift der Rede von Adolf Hitler an die wichtigsten Vertreter der Wehrmacht vom 5. November 1937, nach http://www.ns-archiv.de/krieg/1937/hossbach/, abgerufen am 07. September 2011.
[16] Vgl. Schreiber Gerhard, Kurze Geschichte des Zweiten Weltkrieges, Verlag C. H. Beck, München 2005, S 36.
[17] Vgl. Eichholz Dietrich, “Generalplan Ost”, Zur Versklavung osteuropäischer Völker, erschienen in Rosa-Luxemburg-Stiftung (Hrsg.), UTOPIE kreativ, H. 167, ND-Vertrieb, Berlin 2004, S. 802.
[18] Siehe Mommsen Hans, Forschungskontroversen zum Nationalsozialismus, ursprünglich erschienen in “Aus Politik und Zeitgeschichte”, 14-15, bpb, Berlin 2007, abrufbar unter http://www.bpb.de/publikationen/MKUWND,2,0,Forschungskontroversen_zum_Nationalsozialismus.html#art2, abgerufen am 07. September 2011.
[19] Vgl. Schreiber Gerhard, Kurze Geschichte des Zweiten Weltkrieges, S 28.
[20] Vgl. Bartoszewski Władysław, Polish-Jewish relations in occupied Poland, , S. 161ff.
[21] Vgl. Roth Markus, Herrenmenschen, Die deutschen Kreishauptleute im besetzten Polen - Karrierewege, Herrschaftspraxis und Nachgeschichte, S. 47.