Grundsätzlich gilt im Steuerrecht, dass jede natürliche und juristische Person einzeln steuerpflichtig ist. Dieser Grundsatz wird durch die steuerliche Organschaft ausgehebelt, so dass die Unternehmen, die sich als Organschaft zusammenschließen, ein Steuersubjekt darstellen. Eine Organschaft ist eine Verbindung von zwei oder mehreren Unternehmen, die in einem Unterordnungsverhältnis stehen. Das untergeordnete Unternehmen führt sein Jahresergebnis an das herrschende Unternehmen ab. Das Steuerrecht kennt die gewerbesteuerliche, körperschaftsteuerliche und die
umsatzsteuerliche Organschaft. Die wirtschaftliche Abhängigkeitsverhältnisse von Unternehmen, die sowohl
auf natürlicher als auch rechtlicher Umstände beruhen können waren
für den Gesetzgeber Anlass für betroffene Unternehmen auch eine einheitliche Besteuerung zu schaffen, da die beiden Ergebnisse stark miteinander verbunden sind. Die Vorschriften für die körperschaftsteuerliche Organschaft befinden sich in den §§ 14 ff. KStG. Von der Rechtssprechung wurde sie zwar schon Anfang des 20. Jahrhunderts anerkannt, aber erst mit dem Gesetz vom 15.08.1969 wurden die Vorschriften mit der Wirksamkeit ab dem VZ 1977 gesetzlich festgehalten. Seither unterliegen die Regelungen einigen Änderungen. Ebenso hat das BMF durch seine Verwaltungsanweisungen einige Regeln zur Anwendung der Vorschriften erteilt.[...]
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
1. Einführung
1.1 Bedeutung und Entwicklung der Organschaft
1.2 Gründe für eine Organschaft
1.2.1 Wirtschaftliche Gründe
1.2.2 Steuerliche Gründe
1.3 Überblick und Eingrenzung
2. Voraussetzung
2.1 Organträger
2.1.1 Allgemeine Voraussetzungen
2.1.2 Personengesellschaften
2.1.3 Ausländische Unternehmen
2.2 Organgesellschaft
2.2.1 Rechtsform
2.2.2 Doppelter Inlandsbezug und Art der Tätigkeit
2.3 Eingliederung
2.3.1 Finanzielle Eingliederung
2.3.2 Wirtschaftliche/ organisatorische Eingliederung
2.4 Gewinnabführungsvertrag
3. Rechtsfolgen
3.1 Einkommenszurechnung
3.1.1 Einkommensermittlung Organgesellschaft
3.1.1.1 Gewinnrücklagen
3.1.1.2 Einzelne Regelungen nach § 15 KStG
3.1.1.2.1 Verlustabzug
3.1.1.2.2 Umgang mit Einkünften aus Kapitalvermögen
3.1.1.2.3 Zinsschranke
3.1.1.2.4 Behandlung von Dauerverlustgeschäften bei jPöR
3.1.2 Einkommensermittlung Organträger
3.1.2.1 Steuerabzug bei dem OT ( § 19 KStG )
3.1.2.2 Verlustübernahme und Beteiligungsausgaben
3.1.2.3 Verlustverrechnung
3.1.2.4 Teilwertabschreibungen auf OG- Beteiligung
3.2 Mehr- und Minderabführungen
3.2.1 allgemein
3.2.2 Organschaftliche Mehr- und Minderabführungen
3.2.2.1 Organgesellschaft
3.2.2.2 Organträger
3.2.3 vororganschaftliche Mehr- und Minderabführungen
3.3 Ausgleichszahlungen
4. Sonderprobleme
4.1 verunglückte Organschaft
4.1.1 Gründe
4.1.2 Rechtsfolgen
4.1.2.1 Gewinnabführung
4.1.2.2 Verlustübernahme
4.2 verdeckte Gewinnausschüttung
5. Fazit
Anhang
Literaturverzeichnis
1) zitierte Literatur
2) weiterführende Literatur
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