Eines der faszinierenden Phänomene der europäischen Geschichte bildet der Gedanke einer
Einigung der europäischen Staaten, der über Jahrhunderte hinweg stetig auf die Agenda
gerückt ist. Die Motive für diese Vorstellung waren sehr unterschiedlich; sie begründeten sich
insbesondere im Bedürfnis, Europa gegen ‚den Feind‘ von Außen zu schützen und eine
universalistische Harmonie zu gewährleisten (vgl. Neisser/ Verschraegen, 2001, S. 1). Den
Grundstein dieser Einigung im 20. Jahrhundert legten die Staats- und Regierungschefs
Deutschlands, Frankreichs, Italiens und der Beneluxstaaten am 25. März 1957, mit dem
Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (vgl. Leisse, 2009, S. 1).
Der Gedanke entsprang „in dem festen Willen, die Grundlagen für einen immer engeren
Zusammenschluss der europäischen Völker zu schaffen“ und „entschlossen, durch
gemeinsames Handeln den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt der Länder zu sichern,
indem sie die Europa trennenden Schranken beseitigen“ (Präambel EWGV). Diese Stelle des
EWG-Vertrages verdeutlicht die enorme Rolle des Prozesses der Integration. Im Mittelpunkt
steht die dichte Verknüpfung der Völker und Staaten in Europa, die sowohl ein gemeinsames
Handeln als auch eine langfristig und zukunftsoffen angelegte Verflechtung ermöglichen soll.
Sie stellen bis dato die Grundpfeiler der Integration dar (vgl. ebd., S. 1). [...]
Inhaltsverzeichnis
DEFINITIONEN
1. EINLEITUNG
1.1 INTEGRATIONSENTWICKLUNG
1.2 EINFÜHRUNG: DER VERTRAG VON LISSABON
2. REFORMEN DES LISSABONVERTRAGS ZUR MINDERUNG DES DEMOKRATIEDEFIZITS
2.1 DIE KOMPETENZEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS (EP)
2.2 DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE
2.3 DIE CHARTA DER GRUNDRECHTE
2.4 DIE EUROPÄISCHE BÜRGERINITIATIVE (EBI)
6. FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit analysiert, inwieweit der Vertrag von Lissabon geeignet ist, das häufig kritisierte Demokratiedefizit innerhalb der Europäischen Union zu mindern. Dabei wird untersucht, ob die institutionellen Reformen und Instrumente ausreichen, um die demokratische Legitimation der Union zu stärken und die Repräsentativität sowie die Einbindung der Bürger zu verbessern.
- Analyse des Demokratiedefizits in den Dimensionen Repräsentation, Legitimation und Empirie.
- Untersuchung der erweiterten Kompetenzen des Europäischen Parlaments.
- Bewertung der Rolle und Kontrollmöglichkeiten nationaler Parlamente durch das Subsidiaritätsprinzip.
- Diskussion der Bedeutung der Charta der Grundrechte und der Europäischen Bürgerinitiative als demokratische Bausteine.
Auszug aus dem Buch
2.1 Die Kompetenzen des Europäischen Parlaments (EP)
Das einzige ‚direkt‘ demokratisch legitimierte Organ der Union ist das Europäische Parlament (vgl. Leinen, 2010, S. 106), welches somit für die Unionsbürger die einzige demokratische Mitbestimmung im europäischen Kontext darstellt. „Die Bürgerinnen und Bürger der Union wählen die Abgeordneten des EP ‚in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren‘“ (Art. 14 Abs. 3 EUV) (Hellmann, 2009, S. 34). Diese Beschreibung des Wahlvorgangs ist so nicht ganz richtig. Jeder der schon mal an einer Europawahl teilgenommen hat, weiß, dass man eine Partei wählt und keinen Abgeordneten. Und hier entsteht das gravierende Problem: Bei der Aufstellung der Kandidaten schlagen immer die strategischen Entscheidungen nationaler Parteien durch, was besonders bei Ländern mit einem Listensystem auffallend ist. Dem könnte man durch eine Aufstellung von Kandidaten durch die europäischen Parteibünde oder einer Abkehr vom Listensystem zugunsten des Wahlkreissystems entgegenwirken (vgl. Koch et al., 2004, S. 213). Das wurde jedoch im Lissabon Vertrag nicht umgesetzt.
Eine positive Entwicklung ist, dass das Mietenscheidungsverfahren zum Regelgesetzgebungsverfahren wird (Art. 294 VAEU:‚ordentliches Gesetzgebungsverfahren‘). Es ist somit neben dem Rat (nahezu) gleichberechtigter Gesetzgeber sowohl in Fragen der materiellen Gesetzgebung als auch im Haushaltsverfahren. Jedoch liegt das Initiativmonopol für die Unionsgesetzgebung weiterhin bei der Kommission (vgl. Schwarze, 2009, S. 12; Streiz et al., 2008, S. 52. ; Seeger, 2008, S. 69; Leinen, 2010, S. 104; Hellmann, 2009, S. 34). Um die Demokratisierung jedoch weiter voranzutreiben, hätte man diese Entscheidung nochmals überdenken können und wenigstens dem Europäischen Parlament ein zusätzliches Initiativrecht zusprechen können. Dies hätte auch zu einer größeren Akzeptanz der europäischen Politik in den Mitgliedsländern geführt (vgl. Leinen, 2010, S. 112 f.). Des Weiteren werden die Kompetenzen auch in Bezug auf ‚besondere Gesetzgebungsverfahren‘, also bei der Annahme von Verordnungen, Richtlinien oder Beschlüssen ausgeweitet. Die Zahl der Politikbereiche, an denen das Parlament nicht beteiligt ist, sinkt deutlich. Jedoch bleibt die stark eingeschränkte Mitbestimmung in der Gemeinsamen Außen- u. Sicherheitspolitik erhalten (vgl. Seeger, 2010, S. 69).
Zusammenfassung der Kapitel
DEFINITIONEN: Klärung zentraler politikwissenschaftlicher Begriffe wie Demokratie, Legitimität und Verfassung, um ein gemeinsames Verständnis für die Analyse zu gewährleisten.
1. EINLEITUNG: Darstellung der historischen Entwicklung der europäischen Integration und der Beweggründe hinter dem Prozess, mit Fokus auf die Entstehung und Zielsetzung des Vertrags von Lissabon.
2. REFORMEN DES LISSABONVERTRAGS ZUR MINDERUNG DES DEMOKRATIEDEFIZITS: Analyse der gezielten institutionellen Reformen des Vertrags, unterteilt in die Schwerpunkte Parlament, nationale Parlamente, Grundrechte und Bürgerbeteiligung.
2.1 DIE KOMPETENZEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS (EP): Untersuchung der Aufwertung des Parlaments zum gleichberechtigten Gesetzgeber und der bestehenden Defizite bei der Wahl der Abgeordneten sowie dem fehlenden Initiativrecht.
2.2 DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE: Diskussion der neuen Informationsrechte für nationale Parlamente und der Wirksamkeit der Subsidiaritätsrüge zur Kontrolle der EU-Institutionen.
2.3 DIE CHARTA DER GRUNDRECHTE: Erörterung der rechtlichen Einbindung der Grundrechtecharta in das Unionsrecht und die problematischen Ausnahmeregelungen für einzelne Mitgliedsstaaten.
2.4 DIE EUROPÄISCHE BÜRGERINITIATIVE (EBI): Bewertung der EBI als neues Instrument direkter Bürgerbeteiligung und der damit verbundenen verfahrenstechnischen Unsicherheiten.
6. FAZIT: Kritische Würdigung der Reformergebnisse mit dem Ergebnis, dass der Vertrag zwar Schritte in die richtige Richtung geht, das Demokratiedefizit aber in wesentlichen Punkten fortbesteht.
Schlüsselwörter
Vertrag von Lissabon, Europäische Union, Demokratiedefizit, Europäisches Parlament, Legitimität, Subsidiaritätsprinzip, Europäische Bürgerinitiative, Grundrechtecharta, Integration, Reformvertrag, institutionelles Gefüge, Repräsentation, Mitbestimmung, Gesetzgebungsverfahren, EU-Kommission.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der kritischen Analyse des Vertrags von Lissabon und seiner Wirkung auf das demokratische Gefüge der Europäischen Union.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die Kompetenzen des Europäischen Parlaments, die Einbindung nationaler Parlamente, die Grundrechte der Unionsbürger sowie Möglichkeiten der direkten Bürgerbeteiligung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es zu beurteilen, ob der Reformvertrag von Lissabon das bestehende Demokratiedefizit der EU wirksam beheben kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine politikwissenschaftliche Analyse der institutionellen Reformen und stützt sich auf eine Literaturanalyse relevanter Fachquellen zum europäischen Primärrecht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden spezifische Reformschritte, wie das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, die Rolle der nationalen Parlamente bei der Subsidiaritätskontrolle und die Einführung der Bürgerinitiative, detailliert untersucht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Europäische Integration, Demokratiedefizit, Legitimität, institutionelle Reformen und Partizipation charakterisieren.
Warum wird die Wahl zum Europäischen Parlament als problematisch angesehen?
Der Autor bemängelt, dass durch das Listensystem meist Parteien und nicht direkte Abgeordnete gewählt werden, was die demokratische Bindung zwischen Bürgern und Repräsentanten schwächt.
Welchen Stellenwert nimmt die Europäische Bürgerinitiative ein?
Sie wird als ein wichtiger, aber in ihrer direktdemokratischen Tragweite durch unklare Verfahrensvorgaben und die Abhängigkeit von der Kommission stark begrenzter Baustein gesehen.
- Citation du texte
- Fabian Sohns (Auteur), 2010, Behebt der Vertrag von Lissabon das Demokratiedefizit der Europäischen Union?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/181947