Unterrichtsstunde: Disko schon mit 14?

Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihre Urteilskompetenz, indem sie ein Streitgespräch durchführen


Lesson Plan, 2011

19 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


1. Beschreibung der Lerngruppen und der pädagogische Situation

Seit Beginn des neuen Schuljahres hospitiere und unterrichte ich angeleitet in der Jahrgangsstufe 8b das Fach Politik und Wirtschaft montags in der 1. und 2. Stunde. Die Lerngruppe, die aus 9 Schülerinnen und 17 Schülern besteht, habe ich bereits im letzten Jahr eigenverantwortlich in den Fächern Sport und Politik und Wirtschaft unterrichtet. Die Schüler1 befinden sich in der Entwicklungsphase der frühen Adoleszenz, die von Selbstfindung und Widersprüchen geprägt ist und in der sie die Grenzen ihres Verhaltens und Handelns ausloten.2 Sie sind auf der Suche nach einer eigenen sozialen Identität und erproben dazu unterschiedliche Rollen.3 Die Jugendlichen sind zunehmend in der Lage ihre eigenen Denkprozesse zu reflektieren, was zu einer allgemeinen Verbesserung der Informationsaufnahme und -verarbeitungsqualität führt.4

Die Schüler sind lebhaft und begegnen mir freundlich und aufgeschlossen, so dass das Lehrer-Schüler-Verhältnis als vertrauensvoll beschrieben werden kann. So fragen mich einige von ihnen um Rat oder suchen mich auf, wenn sie etwa Hilfe beim Lösen einer Aufgabe benötigen. Während einige Schüler konstant gut über politische Ereignisse informiert sind und Beiträge zu aktuellen Themen in Unterrichtsgespräche einbringen, kann der Rest der Lerngruppe wichtige politische Ereignisse einordnen. Das allgemeine Leistungsniveau ist deutlich heterogen. Vier Schüler zeichnen sich durch gute mündliche und schriftliche Leistungen aus, während ein Großteil der Klasse den Unterricht rezipierend verfolgt und sich sporadisch nach Interessenslage um Mitarbeit bemüht. Drei Schüler beteiligen sich selten am Unterricht und müssen durch gezielte Anweisungen oder dem Einsatz von konkreten Arbeitsblättern zur Mitarbeit bewegt werden.

In Unterrichtsgesprächsphasen stellte ich fest, dass einige Schüler dazu neigen, vom Kern eines Themas abzuweichen, indem sie z. B. auf unwesentliche Dinge zu sprechen kommen oder sich gegenseitig mit nicht unterrichtsrelevanten Themen ablenken. In solchen Situationen versuche ich das Gespräch verstärkt zu lenken, indem ich nach neuen Erkenntnissen frage oder die Fragestellung präzisiere, um die Schüler zurück zum Thema zu führen. Viele Schüler sind in der Lage eine Meinung zu formulieren. Allerdings fällt es ihnen noch schwer diese kritisch zu prüfen, mit Beispielen zu unterlegen und Argumente auf dem Weg zu einem begründeten Sachurteil zu finden.

Die Schüler können in unterschiedlichen Sozialformen zusammenarbeiten, sodass Aufgaben arbeitsteilig gelöst werden können. Sie können Texte analysieren, den Inhalt herausarbeiten und zu politischen Problemen einen Bezug herstellen. Die meisten Schüler sind in der Lage Deutungen zu formulieren und zu beschreiben. Desweiteren kann die Mehrheit der Schüler einen Bezug zur Lebenswelt herstellen, indem sie Beispiele aus dem Alltag mit Themen des Politik und Wirtschaftsunterricht verknüpfen. Den Unterricht versuche ich durch Alltagsweltbezüge interessant zu gestalten und die Schüler zu einem kritischen und reflektierten Nachdenken zu bewegen, indem sie Perspektivwechsel vornehmen und Lerngegenstände genau untersuchen. In dieser Unterrichtsstunde knüpfe ich an Kompetenzen der Schüler an und gebe ihnen die Gelegenheit, sich kontrovers mit einem Thema aus ihrer Lebenswelt auseinanderzusetzen. In meiner vorangegangen Unterrichtstätigkeit in dieser Lerngruppe achtete ich darauf, dass die Schüler miteinander kommunizieren, insbesondere im Hinblick auf die Reflexion einzelner Arbeitsschritte bzw. Unterrichtsergebnisse. In der folgenden Unterrichtsstunde möchte ich hieran anknüpfen und die Schüler zu einem reflektierten Nachdenken in ihrer Urteilsfindung zu motivieren.

2. Sachanalyse und pädagogische Perspektiven

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) unterlag in den vergangenen Jahren verschiedenen Überarbeitungen und ist in seiner jetzigen Fassung seit 01.01.2009 in Kraft. Es dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit und regelt u. a. den Verkauf und den Konsum von Tabak und Alkohol, den Verkauf und Verleih von Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Gaststätten und Tanzveranstaltungen.5

Bisher gilt, dass 14-Jährige ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht und Jugendliche ab 16 Jahre längstens bis 24 Uhr eine Tanzveranstaltung besuchen dürfen.6 Seit 2002 wird über eine Änderung des Jugendschutzgesetzes im Bereich des Aufenthalts von Jugendlichen in öffentlichen Einrichtungen wie Diskotheken, Gaststätten und Kinos kontrovers gestritten.7 Nach Plänen des Bundesfamilienministeriums sollten sich Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahres ohne Begleitung eines Erwachsenen, bis 23 Uhr in öffentlichen Räumen bewegen. 16-Jährige dürften nach dieser Änderung so lange ausgehen, wie sie es wollen. Die Ankündigung des Änderungsvorschlags löste heftige Kritik, vor allem von Eltern- und Lehrerverbänden8, aus. Die Gegner befürchten eine zunehmende Abkopplung der Jugendlichen aus Familie und Schule, da sie dann verstärkt der Drogen- und Alkoholszene ausgeliefert wären. Sie vermuten zudem eine Zunahme von Jugenddelikten und Missbrauch von Betäubungsmitteln. Desweiteren können sie sich nicht vorstellen, dass 14-Jährige sich entsprechend verantwortungsvoll verhalten und Kontrollen, während des Besuchs einer Diskothek, ausreichend Schutz bieten.9 Zudem wollen sie Eltern stärken, indem diese sich bei der Argumentation zum Ausgehverhalten ihrer Schützlinge, auf eine rechtliche Grundlage stützen können.10

Die Befürworter räumen dagegen ein, das Gesetz an der Lebensrealität der Jugendlichen neu auszurichten, indem es ihnen gestattet soll, die Verantwortung für ihr eigenes Handeln zu übernehmen. Sie befürworten eine freie Entfaltung der Persönlichkeit, indem die Jugendlichen sich selbständig mit ihrer Lebenswelt auseinander setzen und sich der Risiken und Konsequenzen ihres Handelns bewusst sind. Gleichwohl räumen sie ein, dass die Kontrollen bei der Ausgabe von alkoholischen Getränken während öffentlicher Veranstaltungen, verstärkt werden müssten.11

Dieses Thema bietet die Möglichkeit, eine öffentliche Kontroverse aus der Lebenswelt der Schüler im Unterricht aufzugreifen und Demokratielernen in Form einer argumentativen Auseinandersetzung zu unterstützen12, da unterschiedliche Interessen verschiedener Akteuren aufeinander treffen. Um ein begründetes Urteil zu fällen, müssen die Argumente nicht nur verglichen, sondern nach subjektiven Gesichtspunkten gewichtet werden. Zudem ist die Auseinandersetzung mit dem Lerngegenstand zeitlos, da er als Gesetz den Anforderungen, einer sich wandelnden Gesellschaft, genügen muss und politisch regulierbar bleibt.

Die Schüler haben in der Auseinandersetzung mit dem Lerngegenstand die Möglichkeit unterschiedliche Argumente selbstständig zu erarbeiten, die für und gegen eine Senkung des Eintrittsalters von Jugendlichen zu Tanzveranstaltungen sprechen. In einem Streitgespräch13 werden die Schüler gefordert, sich mit verschiedenen Positionen auseinanderzusetzen und eine sachliche Argumentation zu führen. Auf diesem Weg sollen die Lernenden zu einem begründeten Sachurteil gelangen und ihre politische Urteilskompetenz schärfen.

[...]


1 Aus stilistischen Gründen wird der Begriff Schüler im Folgenden geschlechtsneutral verwendet. Er bezeichnet Schülerinnen und Schüler gleichermaßen.

2 Vgl. Hessisches Kultusministerium (Hrsg.): Lehrplan Politik und Wirtschaft. Wiesbaden 2010, S. 14.

3 Vgl. Joswig, H.: Phasen und Stufen der kindlichen Entwicklung. Verfügbar unter:
www.familienhandbuch.de, abgerufen am 26.10.2011. Sowie: Abele, U.: Die Schulklasse als Gruppe. In: Gislinde, B./ Huwendiek, V. (Hrsg.): Leitfaden Schulpraxis. Berlin 2008, S. 422-424.

4 Vgl. Ebenda.

5 Vgl. JuSchG vom 01.01.2009.

6 Vgl. Ebenda, Art. 5 Abs. 1.

7 Vgl. http://www.welt.de/print-wams/article600982/Mit_14_wirklich_alt_genug_fuer_die_Disco.html.

8 Vgl. http://www.lehrerverband.de/disco.htm. Abgerufen am 22.10.2011.

9 Vgl. Ebenda.

10 Vgl. http://www.welt.de/print-wams/article600982/Mit_14_wirklich_alt_genug_fuer_die_Disco.html.

11 Vgl. Ebenda.

12 Vgl. Hessisches Kultusministerium (Hrsg.): Lehrplan Politik und Wirtschaft. Gymnasialer Bildungsgang. Wiesbaden 2010, S. 3 f.

13 Vgl. Kap. 4. Didaktische reduziert nach Anregungen von: Kuhn, H.-W./ Gloe, M.: Die Pro-Contra- Debatte. In: Methodentraining I für den Politikunterricht. Bonn 2006, S. 145 ]f. Sowie: Rheinhardt, S.: Politik Didaktik. Praxisbuch für die Sekundarstufe I und II. Berlin 2009, S. 202 f.

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Details

Title
Unterrichtsstunde: Disko schon mit 14?
Subtitle
Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihre Urteilskompetenz, indem sie ein Streitgespräch durchführen
College
Studienseminar für Gymnasien Kassel
Grade
2,0
Author
Year
2011
Pages
19
Catalog Number
V181966
ISBN (eBook)
9783656065081
ISBN (Book)
9783656065623
File size
737 KB
Language
German
Keywords
unterrichtsstunde, disko, schülerinnen, schüler, urteilskompetenz, streitgespräch
Quote paper
Alexander Bösenberg (Author), 2011, Unterrichtsstunde: Disko schon mit 14? , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/181966

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