Entwicklung der Demokratie - Demokratiedefizite an Thüringer Hochschulen und Lösungsansätze zu deren Überwindung


Bachelorarbeit, 2011

128 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Geschichte der älteren Demokratietheorien
2.1 Die Entstehung der Demokratie im antiken Griechenland.
2.2 Die römische Republik
2.3 Norditalienische Republiken im Spätmittelalter
2.4 Demokratietheorien der Frühen Neuzeit
2.4.1 Die Aufklärung.
2.4.2 Die Entwicklung der demokratischen Kultur in Nordamerika
2.5 Demokratietheorien der neueren Geschichte
2.5.1 Die Französische Revolution.
2.5.2 Die Industrielle Revolution und der Chartismus in England

3. Geschichte der modernen Demokratietheorien
3.1 Zur Situation in den deutschen Staaten
3.2 Die deutsche Revolution und das Paulskirchenparlament von 1848
3.3 Erstarken der deutschen Sozialdemokratie und deren Bedeutung für die deutsche Demokratieentwicklung
3.4 Das Auf und Ab der deutschen Demokratieentwicklung zwischen Beginn des Ersten und Ende des Zweiten Weltkrieges
3.5 Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland

4. Struktur Thüringer Hochschulen
4.1 Normierung des Hochschulaufbaus
4.2 Aufbau der Thüringer Hochschulen nach dem Thüringer Hochschulgesetz
4.2.1 Das Präsidium bzw. Rektorat
4.2.2 Der Hochschulrat
4.2.3 Der Senat
4.2.4 Die Fachbereiche
4.2.5 Die Studierendenschaft
4.3 Einordnung des Hochschulaufbaus in Demokratietheorien

5. Demokratiedefizite an Thüringer Hochschulen
5.1 Die Forderung nach Demokratisierung
5.1.1 Der Bildungsstreik 2009 / 2010.
5.1.2 Demokratisierungsforderungen früher und heute
5.1.3 Hauptkritikpunkt Hochschulrat

6. Lösungsansätze zur Überwindung der Demokratiedefizite
6.1 PraktischeModelle
6.1.1 Der Hochschulrat der Fachhochschule Nordhausen
6.1.2 Das erweiterte Rektorat der Fachhochschule Schmalkalden
6.2 Theoretische Modelle
6.2.1 Die Stärkung desSenats
6.2.2 Sonstige denkbare Formen nach den Demokratietheorien
6.2.2.1 Das Hochschulparlament
6.2.2.2 Das Hochschulrätesystem,
6.2.2.3 Die Legitimation durch Studierende
6.2.2.4 Die Vollversammlung,

7. Fazit

Anhangsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Internetquellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Erste aristotelische Staatsformenlehre

Abb. 2: Struktur der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Abb. 3: Mitwirkungsrechte der Studierendenschaft am Beispiel der Fachhochschule Schmalkalden

Abb. 4: Stimmenverhältnis am Hochschulrat der Fachhochschule Nordhausen (1)

Abb. 5: Stimmenverhältnis am Hochschulrat der Fachhochschule Nordhausen (2)

Abb. 6: Stimmenverhältnis am Hochschulrat der Fachhochschule Nordhausen (3)

Abb. 7: Das Hochschulparlament

Abb. 8: Das Hochschulrätesystem

„Demokratie kann man keiner Gesellschaft aufzwingen, sie ist auch kein Geschenk, das man ein für allemal in Besitz nehmen kann. Sie muss täglich erkämpft und verteidigt werden.“

Heinz Galinski (1912- 1992), ehemaliger Vorsitzender des Zentralrats der Juden in Deutschland

Einleitung

Die Fakultät Wirtschaftsrecht der Fachhochschule Schmalkalden, die Studierendeninitiative „Projekt für internationale Beziehungen“ und die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften in Winterthur ermöglichten dem Autor der vorliegenden Arbeit im Rahmen seines Studiums 2009 ein Auslandssemester in der Schweiz zu absolvieren, wodurch dieser mit einer direkten Form der Demokratie in Berührung kam.

Zeitgleich begann in Deutschland ein von den Studierendenvertretern initiierter „Bildungsstreik“, an dem sich Studierende, Professoren,1 Hochschulmitarbeiter, Schüler und Auszubildende zu Tausenden an Aktionen wie Demonstrationen und Hörsaalbesetzungen beteiligten. Auch die Thüringer Hochschulen nahmen innerhalb dieses hochschul­übergreifenden Netzwerkes am Bildungsstreik teil. Selbst außerhalb Deutschlands und außerhalb Europas gab und gibt es ähnliche Bewegungen. Forderungen des Bildungsstreiks waren und sind neben den Ausbau der Hochschulkapazitäten und Sicherstellung der Finanzierung auch eine Demokratisierung der Hochschulstruktur.

Vom Erfolg der direkten Demokratie beeindruckt begann der Autor sich für die Studierendenschaft seiner Hochschule zu engagieren, indem er von Oktober 2009 bis Februar 2011 als Delegierter in der Konferenz Thüringer Studierendenschaften für die Fachhochschule Schmalkalden und während dieser Zeit auch für den Studierendenrat der Fachhochschule Schmalkalden tätig war. Sein Ziel war und ist die Erreichung einer demokratischeren Struktur im Hochschulsektor. Mit der Beteiligung der Studierendenschaft der Fachhochschule Schmalkalden am bundesweiten Bildungsstreik wurden Forderungen an Politik und Hochschulleitung aufgestellt.

Die vorliegende Arbeit soll nun die Entwicklung der Demokratie erklären, Demokratiedefizite an Thüringer Hochschulen aufzeigen und Lösungsansätze zu deren Überwindung vorstellen.

Eröffnet wird im zweiten Teil der Arbeit mit der Darstellung der Demokratieentwicklung. Beginnend bei ihren Anfängen im antiken Athen, über Rückschläge während des römischen Reiches und später des europäischen Absolutismus. Das Streben nach Demokratie durch die Aufklärer und die Entstehung der demokratischen Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika, die Französischen Revolution und die Arbeiterbewegungen in England werden erklärt.

Danach wird auf die Situation in den deutschen Ländern eingegangen. Deutschland war, anders als die Länder mit bisherigen Demokratisierungsbewegungen, kein Nationalstaat, sondern bestand aus vielen Einzelstaaten. Die Forderung nach Einheit und Demokratie entlud sich erstmals in der Revolution von 1848. Der erste einheitliche demokratische Staat auf deutschem Boden entstand aber erst mit Gründung der Weimarer Republik. Dieser konnte allerdings dem Nationalsozialismus nicht standhalten. Erst mit der Niederlage des Deutschen Reiches im Zweiten Weltkrieg wurde die Möglichkeit eines demokratischen Neuanfangs geschaffen. Durch die Teilung Deutschlands konnten allerdings nicht alle Deutschen daran partizipieren. Dies änderte sich erst mit der Wiedervereinigung Deutschlands.

Im vierten Teil dieser Arbeit wird dann die Struktur der Thüringer Hochschulen erläutert. Dabei werden die im Thüringer Hochschulgesetz vorgesehenen Gremien Präsidium / Rektorat, Hochschulrat, Senat, sowie die Fachbereiche und die Studierendschaft in ihrem Aufbau und ihren Kompetenzen beschrieben. Im Anschluss werden diese Gremien in die vorgestellten Demokratietheorien eingeordnet.

Dem schließt sich die Erkenntnis eines Demokratiedefizites an Thüringer Hochschulen an. Demokratisierungsforderungen werden dargestellt und die Zusammensetzung des am meisten kritisierten Hochschulrats thüringenweit untersucht.

Mit der Fragestellung nach Möglichkeiten zur Verbesserung der bestehenden Situation beschäftigt sich der sechste Teil dieser Arbeit. Dort werden mit dem Hochschulrat der Fachhochschule Nordhausen und dem erweiterten Rektorat der Fachhochschule Schmalkalden reale Systeme vorgestellt, die vom eigentlichen Hochschulaufbau abweichen. Andererseits werden mit dem starken Senat auch geforderte und mit dem Hochschulparlament, dem Hochschulrätesystem, der Legitimation durch Studierende und der Vollversammlung nach den Demokratietheorien mögliche Typen aufgezeigt.

Abgerundet wird diese Untersuchung durch ein Fazit.

2. Geschichte derälteren Demokratietheorien

2.1 Die Entstehung der Demokratie im antiken Griechenland

Ausgangspunkt der Demokratie war das antike Griechenland. Im sechsten Jahrhundert v.Chr. wurden die griechischen Polis2 von Oligarchen regiert. Die Bevölkerung setzte sich, schematisch als Pyramide dargestellt, wie folgt zusammen: An der Spitze stand eine kleine Gruppe von Großgrundbesitzern, gefolgt von einer größeren Gruppe bestehend aus Handwerkern und Kaufleuten, welche den Mittelbau ausmachten. Das breite Fundament und damit den größten Teil der Bevölkerung machten die mittellosen Kleinbauern und Landarbeiter aus. Diese standen meist in sklavischer Abhängigkeit zu den Reichen, da große soziale Ungleichheit bestand. Politische Ämter wurden ausschließlich an Kriegsherren und Regierungsbeauftragte vergeben. Die Ämter der Regierungsbeauftragten wurden durch die reichsten Familien der Polis wahrgenommen. Kriegsherren wurden nach ihrer militärischen Ausrüstung in drei Klassen eingestuft, wobei nur die oberste Klasse, die Kavallerie, politische Ämter begleiten durften. Pferde konnten sich allerdings nur die Ritter leisten. Den mit Rüstung ausgestatteten Soldaten und den leicht bewaffneten Lohnarbeitern wurde der Zugang zu öffentlichen Ämtern verwehrt.3

Den daraus entstehenden gewaltsamen Konflikt sollte 624 v.Chr. durch die drakonische4 Gesetzgebung dahingehend begegnet werden, dass einerseits die feudale Rachjustiz durch ein allgemeines Recht ersetzt, andererseits die Befugnis Ämter zu begleiten auf die Handwerker und Kaufleute ausgedehnt wurde und die leicht Lohnarbeiter ein begrenztes Wahlrecht erhielten. Doch da die sozialen und poltischen Differenzen weiterhin bestanden, drohte ein erneuter Bürgerkrieg. Um diesen zu begegnen wurde Solon5 als Schiedsrichter eingesetzt und ihm die Staatsgewalt übertragen. Durch seine Reform 594/593 v.Chr. wurden den Lohnarbeitern nun ein allgemeines Wahlrecht zugestanden, was ihnen gleichzeitig ermöglichte, an den geschaffenen Volksgerichten, den Heliaia, teilzunehmen. Jedem Bürger stand es von da an frei, ein Gericht anrufen. Zwar blieb die Macht den Reicheren vorbehalten, wohin gegen den Lohnarbeitern der Zugang zu öffentlichen Ämtern weiterhin verwehrt blieb, doch war adlige Geburt fortan keine Voraussetzung mehr, um an politischer Willensbildung mitzuwirken. Solons Werk wird als sogenannte Isonomie bezeichnet; eine Zwischenstufe zwischen Tyrannis und Demokratie.6

Eine der ersten Umschreibungen einer Demokratie findet sich in Euripides7 Drama „Hiketiden“8. Dort wird in der Rede des Theseus Athen wie folgt beschrieben:9

„Nichts ist dem Volke so verhasst wie ein Tyrann.

Dort gelten nicht als Höchstes die gemeinsamen

Gesetze; einer schaltet als Gesetztesherr

Ganz unumschränkt, und das ist keine Gleichheit mehr.

Doch werden die Gesetze schriftlich festgelegt, genießt der Arme wie der Reiche gleiches Recht; diefreie Rede steht dem Armen zu wie dem vom Glück Gesegneten, wenn er beleidigt wird, und hat er recht, besiegt der kleine Mann den großen.

So klingt der Rufder Freiheit: <Wer will einen Rat, der unsrem Staate nützt, vor die Versammlung bringen?>

Und wer es wünscht, der erntet Ruhm, wer nicht, kann schweigen.

Wo gibt es eine größere Gleichheit noch in einem Staat?“10

Perikles11 vollendete die Entwicklung hin zur ersten Demokratie.12 Die altgriechische Direktdemokratie wurde alsbald von vier Säulen getragen:13 Die erste Säule ist die regelmäßig tagende Volksversammlung, die sogenannte Ekklesia. Sie entscheidet verbindlich über alle öffentlichen Angelegenheiten. Die zweite Säule ist die Phylen oder Rat der Fünfhundert; eine nach geographischen Bezirken anteilig besetzte Institution, welche Anträge der Volks­versammlung vorberät, die Tagesordnung der Volksversammlung bestimmt und an laufenden Geschäften des Regierens mitwirkt. Als dritte Säule werden die durch Wahl oder Los bestimmten Beamten genannt. Die vierte Säule bildet schließlich die Gerichtsbarkeit, welche aus ausgelosten Volksgerichten mit Laienrichtern besteht.14

In seinem Werk „Politik“15 beschreibt Aristoteles16 die Demokratie als eine Staatsform oder Staatsverfassung, indem er sie mit anderen Staatsverfassungen der altgriechischen Poliswelt (z.B. der Monarchie und der Aristokratie) auf der Suche nach der am besten machbaren Staatsverfassung im Sinne eines „guten Staates“ vergleicht.17 Nach Aristoteles liegt unter anderem eine Demokratie vor, „wenn die armen Freien als Majorität18 im Besitze der Herrschaft sind.“19 Als „Freie“ wurden die Vollbürger20 der Polis bezeichnet, die ihre Lebensführung selbst bestimmten. „Unfreie“ waren demnach die Sklaven, welche ihre Lebensführung nicht frei bestimmen konnten und einen Großteil der Bevölkerung ausmachten. Keine Vollbürger waren neben Sklaven auch Frauen und Ausländer.21 Als „Arme“ bezeichnete Aristoteles die Vollbürger Athens, welche als Bauern, Handwerker oder Händler tätig waren, in Abgrenzung zu den Reichen, um deutlich zu machen, dass der Stand nicht entscheidend war. Die Machtausübung der Vollbürger innerhalb der Volksversammlung und in den Gerichten meint die Bezeichnung „im Besitze der Macht“.22

Im Vergleich der Staatsformen unterscheidet Aristoteles in seiner ersten Staatsformenlehre einerseits die Anzahl der Herrschenden, andererseits ob das Herrschen auf den gemeinsamen oder nur den eigenen Nutzen dient. Daraus ergibt sich folgende Abbildung:23

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Erste aristotelische Staatsformenlehre, angelehnt an Schmidt, Demokratietheorien, S. 31

Die Verfassungen, welche auf den gemeinsamen Nutzen ausgelegt sind und in denen auch tatsächlich so geherrscht wird, bezeichnet Aristoteles, angelehnt an Platon,24 als „richtige Ordnungen“, im Gegensatz zu den „Entartungen“, wozu er auch die Demokratie zählt, da diese nach dem „Vorteil der Armen“ strebe. Als Vorzüge der Demokratie nennt er die „Weisheit der Vielen“ und die Annahme, dass Viele weniger bestechlich seien als Einzelne oder Wenige.25

Sowohl Platon als auch Aristoteles lehnten die Demokratie als Staatsform ab. Platon sprach sich für einen elitären Ständekommunismus aus,26 Aristoteles befürwortete eine Mischform aus Aristokratie und Politie mit oligarchischen Elementen. Höchste Ämter sollten dem Volk verwehrt bleiben, allerdings sollte ein gewisser Teil des Volkes weiterhin durch die Volksversammlungen politisch partizipieren dürfen. Die erste Basisdemokratie endete, von einigen Unterbrechungen abgesehen, durch die Niederlage gegen die Perser im Chremonideischen Krieg 262 v. Chr. endgültig. Andere antike Hochkulturen wie Ägypten, Syrien, Mesopotamien, Indien und China waren streng hierarchisch organisiert. Einzig die aus dem römischen Reich hervorgegangene römische Republik enthielt demokratische Ansätze, welche im Folgenden dargestellt werden.27

2.2 Die römische Republik

Die Verfassung der antiken römischen Republik28 normierte drei Staatsgewalten: Das monarchisch geprägte Konsulat?29 den aristokratisch organisierte Senat30 und die unter Umständen als demokratisch zu bezeichnende Volksverfassung. Allerdings wurden alle Ämter von Patriziern31 und dem sogenannten plebejischen Adel32 beherrscht. Die Volks­versammlung bestand neben den Plebejern auch aus Rittern und Großgrundbesitzern, letzteren beiden mit unverhältnismäßig vielen Stimmen versehen, sodass diese Gruppe zwar eine Minderheit an Mitgliedern, aber eine Mehrheit an Stimmen hielt. Abgestimmt werden durfte nur auf vorgelegte Fragen mit „ja“ oder „nein“, ein Aussprache- oder Initiativrecht war nicht vorgesehen. Die Abstimmungen hatten auch nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Senat bestätigt wurden. Nach athenischen Gesichtspunkten kann schlussfolgernd die römische Verfassung gar nicht33 und selbst die Volksversammlung kaum als demokratisch bezeichnet werden.34

Das politische Leben des römischen Volkes bestand nur sehr eingeschränkt. Das einzige Forum, in dem den Bürgern die vertretene Politik vorgestellt und diskutiert wurde, war die Volksversammlung. Die Mitwirkungsrechte des Volkes beschränkten sich dort allerdings auf Murren, Beifall und Zwischenrufe. Was als Modell für weitere Entwicklung blieb, war das republikanische Denken, welches einerseits den Freiheitsbegriff durch Gesetzesherrschaft35 und andererseits Mischung von Gewalten beinhaltet. Polybios36 sah in der römischen Republik ein Verfassungsmodell, welches in der Lage sei, die Schwächen aller Verfassungs­formen37 zu vermeiden und deren Stärken in einer Mischverfassung zu kombinieren. Die römische Republik wurde mit Beginn der Diktatur Iulius Caesars38 beendet.39

2.3 Norditalienische Republiken im Spätmittelalter

Wiederum in Italien konnten sich ab den 12. Jahrhundert n.Chr. einige Städte gegen die Einflüsse des Pabstes und des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation behaupten und autonome Stadtstaaten bilden. Diese wählten, in Anlehnung an das Römische Reich, als Regierungsform die Republik. So genossen beispielsweise Mailand, Genua, Pisa, Arezzo, Florenz, Siena und Venedig zwei Freiheiten: einerseits die Eigenständigkeit, nicht monarchisch regiert zu werden, andererseits die Selbstregierung in der sogenannten Bürgerschaft. Ähnlich wie in Athen und Rom waren nicht alle Einwohner Bürger.40 Die „ehrbaren Bürger“, die sogenannten pricipes besaßen Wahl- und Zustimmungsrechte für die in den gebildeten Räten. Die Stadtstaaten verstanden sich nicht als Demokratien, doch fand durch die Wahlen eine Beteiligung an den Willensbildungsprozess der Herrschenden statt, wonach man im Rest des feudalen Europas vergeblich suchen musste. Erst später gab es ähnliche Entwicklungen in deutschen, niederländischen und schweizer Gebieten.41

2.4 Demokratietheorien der Frühen Neuzeit

Politische Partizipation der Frühen Neuzeit begann mit dem Machtverlust der katholischen Kirche im 15. und 16. Jahrhundert. Neben Politik bildete sich Wirtschaft, Wissenschaft und Kunst in Abgrenzung zu Religion als eigene Sphäre heraus. Die besitzbürgerliche Ober­schicht, der sogenannte dritte Stand, wurde an der gesteigerten Machtfülle der früh­absolutistischen Monarchie insoweit partizipiert, als dass sie als Erfüllungsgehilfe früh­kapitalistischer Interessen für Gewinnmaximierung Sorge trug.42 Thomas Morus43 sah in der Republik ein ideales Gemeinwesen und meinte damit eine gemischte Verfassung beruhend auf einen System mit monarchischen, aristokratischen und demokratischen Elementen.44

Niccolò Machiavelli45 stützte sich auf antike Staatstheorien und sah in der direkten Volksherrschaft wenig Potenzial, da in der Demokratie „Tugend und Laster dicht beieinander wohnen.“46 Er favorisierte eine Mischverfassung in Form einer Republik, welche er vom römischen Vorbild ableitete und mit der bestehenden Republik Florenz verglich. Dazu sei es unerlässlich, Eigentum anzuerkennen, den Adel politisch nicht mehr zu berücksichtigen, das Leistungsprinzip („der Lohn der Tüchtigkeit, nicht der Geburt“47 ) und den gemäßigten Konflikt als Teil der Politik zuzulassen.48

2.4.1 Die Aufklärung

Das Europa des 15. bis 19. Jahrhunderts wurde vorherrschend durch Monarchien regiert. Wenn die Monarchen als Alleinherrscher über eine große Machtfülle verfügten und losgelöst vom Gesetz regieren konnten, wurde diese Staatsform Absolutismus genannt, zu deren bekanntesten Vertretern der französische König Ludwig XIV.49 gehörte. In Frankreich und England der frühen Neuzeit gab es sogenannte Aufklärer50, die u.a. Staatstheorien für die Zeit nach dem Absolutismus entwickelten und unabhängig von ihrer Haltung zur Demokratie zur Entwicklung der Demokratietheorie beitrugen und im Folgenden vorgestellt werden:51

Republikanismus und (athenische Polis-)Demokratie ließen sich unter den veränderten Bedingungen, geographisch größerer zu regierende Staaten, nicht vereinbaren. Die athenischen Polis und die oberitalienischen Stadtrepubliken waren geographisch eher kleine politische Systeme. Demokratie hatte bis dahin noch nicht in einem Flächenstaat existiert, da es unmöglich war, Menschen regelmäßig auf Plätzen zu Versammlungen erscheinen zu lassen. Es bedurfte anderer Institutionen, um alle Bürger gleichberechtigt an der politischen Willensbildung zu beteiligen. Dadurch musste auch die Souveränität neu geschaffen werden.

Bodin52 beschrieb 1576 Souveränität als permanent, absolut und unteilbar, was in monarchisch regierten Staaten die Regel war. Eine demokratische Revolution konnte das Problem nicht lösen, da dann lediglich der Träger der Herrschaftsgewalt ausgetaucht würde, die Machtbündelung aber bestehen bliebe. Somit hätte die Volksherrschaft, wie auch die Monarchie weiterhin zu Entartungen führen können.53

Vor dem Hintergrund französischer Religionskriege lehnte Bodin als Vertreter des hoheitlichen Staates in seiner Gegenüberstellung von Monarchie und Demokratie die gemischte Verfassung ab, da sie mit absoluter Souveränität unvereinbar sei. Demokratie führe zur Anarchie54 und habe schlimmere Auswirkungen als die Tyrannis. Nach Bodin stelle die königliche Monokratie55 die beste aller Regierungsformen dar. Gleichzeitig stellte er die bürgerlichen Besitzinteressen Grundbesitz und Handelskapital zwar unter den Schutz des starken Staates, forderte (zumindest innerhalb einer Monarchie) aber auch Mitspracherechte der Eigentümer bei der Steuerbewilligung durch die Ständeversammlung. Als Alternative zum Bodinschen Ansatz entwickelten beispielsweise Theodor Beza56, Philipp Duplessis-Mornay57, Franz Hotman58 und Johannes Calvin59, welche als calvinistische Monarchomachen bekannt wurden, Widerstandstheorien, welche die gemischte Verfassung nach antiken Vorbild favorisieren.60 Der wesentliche Unterschied zwischen Bodin und den calvinistischen Monarchomachen besteht somit in der Auffassung Souveränität einer einzelnen Person bzw. der nicht personifizierten Verfassung zuzuschreiben, welche selbst dem Herrscher übergeordnet ist. Rückwirkend betrachtet ist dieser Paradigmenwechsel eine wichtige Entwicklung, da der Begriff der Demokratie auf die Souveränität ausgeweitet wurde.61

Eine weitere entscheidende Entwicklung nahm die Demokratietheorie zur Zeit der großen Englischen Revolution.62 Die bis dato bestehende gemischte Verfassung nach antikem Vorbild, das Königshaus als monarchisches, das House of Lords63 als aristokratisches und das House of Commons64 als demokratisches Element, wurde kurzzeitig zugunsten einer demokratischeren Republik aufgegeben. Der Streit zwischen Krone und Parlament eskalierte in der Frage, ob die Souveränität wie bisher vorgesehen auf alle drei Elemente verteilt werden sollte oder dem House of Commons zuzusprechen sei und wurde 1649 mit der Hinrichtung Karl I.65 beantwortet. Bei der Errichtung der neuen englischen Republik wurde das Ziel verfolgt, zum alten Recht, von den gewählten Repräsentanten vertreten zu werden, zurückzukehren. Eine herausragende Stellung nahmen dabei die sogenannten Leveller66 ein. Obwohl sie vieles aus dem antiken Demokratiebegriff übernahmen, brachen sie mit der antiken Demokratievorstellung, nach welcher der Staat im traditionellen Naturrecht als Herrschaftsform bestand und allein die Herrschaftsformen unterschieden wurden. Die Leveller sahen den Staat als Kunstprojekt, welcher von freien und gleichen Menschen erschaffen wurde. Der Mensch im Urzustand würde keiner Herrschaftsgewalt unterworfen sein. Politische Herrschaft sei durch „Vertrag“67 zu dem Zweck entstanden, die Geburtsrechte zu wahren. Eine Verfassung setzte nicht politische Herrschaft voraus, sondern lasse diese erst durch die Verfassung entstehen. Diese Auffassung galt zu der Zeit als extremistisch, doch hat sie durch den Vertragsgedanken die demokratische Richtung entschieden weiterentwickelt, da bis dahin Herrschaft immer als natürliche Begebenheit vorausgesetzt wurde.68

Aus den Wirren des englischen Bürgerkrieges zog zur selben Zeit Hobbes69 vollkommen gegenteilige Lehren. Er unterschied nicht mehr wie bisher die aristotelische Lehre zwischen Eigeninteresse des Herrschers und Kollektivnutzen, die Reichtum-Armuts-Differenz lehnt er ebenso ab, wie Unterformen der Verfassungen (z.B. Mischverfassungen). Für Hobbes gab es keine Unterscheidung zwischen richtiger Staatsform und Abweichungen; nicht das Streben nach Förderung des Gemeinwohls, sondern materialistische Sicherheit hatte für ihn Priorität. Den Menschen stellte er nicht als Sozialwesen nach aristotelischer Auffassung dar, sondern als Konfliktwesen mit Raubtierqualität, dem es einzig ums Überleben und sein eigenes Wohl geht. Sprache nutze der Mensch nicht zur Verständigung, stattdessen diene sie Befehle zu erteilen und Gehorsam zu bekunden. In seiner Staatstheorie plädierte Hobbes für den Staatsabsolutismus, in dem ein souveräner autoritärer Herrscher durch vertragliche Selbstbindung des Volkes und deren Unterwerfung legitimiert wird. Durch Gewalten­konzentration mit der Vereinigung der Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative solle Stabilität und Leistungsfähigkeit erreicht und der Frieden gesichert werden. Stabilität entstünde in der Monarchie dadurch, dass die Entscheidungsbefugten ohne Unterbrechung regieren, interessenhomogener und weniger beeinflussbar wären als eine demokratische Versammlung. Die Aristokratie und die Demokratie seien laut Hobbes die mit Abstand schlechteren und instabileren Herrschaftsformen und neigten eher zu Krieg. Nach seiner Staatstheorie stehe die öffentliche Macht auch ausschließlich der weltlichen und nicht auch der geistlichen Herrscher zu. Hobbes sah sich einer großen Gegnerschaft aus Royalisten,70 Parlamentsanhängern und katholischer Kirche gegenüber und musste nach Paris fliehen. Auch wenn Hobbes kein gutes Wort an der Demokratie ließ, festigte sich im Laufe der Geschichte sein Gedanke von der Loslösung der Natur und Gott in der Staats- und Gesellschaftstheorie zugunsten einer -weltlichen Legitimationstheorie .71

Nur zwanzig Jahre nach der Entstehung der kontraktualistischen Variante des Naturrechts durch die Leveller erfuhr die Demokratie einen weiteren Meilenstein. Sie wurde zum ersten Mal als die am besten geeignetste Regierungsform bezeichnet. Baruch de Spinoza72 benutze diesen Terminus in Anlehnung an den antiken Demokratiebegriff. Dieser wurde bis dato meist als Herrschaft des Pöbels deklassiert. Spinoza analysierte die Triebstruktur des Menschen und kam zu dem Schluss, dass diese, um bestehen zu können, von Affekten getrieben und egoistisch handeln würden. Sie lehnten dabei Herrschaft über sich selbst ab; im Umkehrschluss ließ sich Gehorsam gegenüber dem Staat nur schwer durchsetzen. Dem könne nur mit einer Demokratie begegnet werden, da dort die Zustimmung der Gesetze auf eine Mehrheit zurückgeht.73

Mit seinem Werk „Zwei Abhandlungen zur Regierung“ legte Locke74 1689 das Fundament einer weltlich legitimierten antiabsolutistischen Staatsverfassung. Im Unterschied zu Hobbes, welcher ebenso wie Locke als liberaler Vordenker gesehen wird, kritisiert er die absolutistische Monarchie radikal. Gemeinsamkeit besteht in der Ablehnung der göttlichen Legitimation zum Herrschen. Locke tritt in seiner Staatstheorie für natürliche Freiheit und Gleichheit des Menschen, das Recht auf Eigentum, religiöse Toleranz, sowie die Herrschaft des Rechts und Gewaltenteilung ein. Neben Legislative und Exekutive bezeichnet er eine föderative Gewalt, welche für außenpolitische Angelegenheiten, z.B. Krieg und Frieden autorisiert ist. Diese könne weniger durch Gesetze als durch Klugheit gelenkt werden. Eine weitere Gewalt nach Locke ist die Prärogative,75 die mit dem heutigen Notstandsrecht vergleichbar ist. Auch wenn Locke die heute bekannte Judikative nicht nannte, gilt er als einer der Väter der Gewaltenteilungslehre. Als legitime Macht bezeichnete er die Staatsmacht plus das Recht plus die Zustimmung des Volkes.76

Von der freiheitlichen Ordnung Englands inspiriert, befasste sich Montesquieu77 ebenso intensiv mit einer Alternative zum göttlich legitimierten französischen Staatsabsolutismus. Die Staatsverfassungen stufte er in einen Drei- statt dem aristotelischen Zwei-Variablen­System, nach der Zahl der Herrschenden, die Art der Souveränitätsausübung und der Differenz zwischen Mäßigung und Despotie ein. Montesquieu unterschied zwischen Despotie, Monarchie und Republik, wobei letztere als Aristokratie und Demokratie ausgerichtet werden könne. Außerdem setzte er die Staatsformen in Beziehung zur Sozialstruktur, welche er in König, Adel und Volk78 untergliederte. Seine Gewaltenverteilungslehre gehört zu seiner größten Errungenschaft: Im Gegensatz zu Hobbes sieht Montesquieu in einer ausbalancierten Souveränität den Garant für Sicherheit und Frieden. Als Staatsgewalten nennt er die Legislative, die Exekutive und die Judikative, welche den verschiedenen gesellschaftlichen Trägern zugeordnet sind und gegeneinander ein Vetorecht haben. Diese Lehren wurden seinerzeit als radikal angesehen und fanden später Eingang in der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika und der französischen Revolution.79

Mit seiner radikalen Theorie zur Volkssouveränität leistete Rousseau80 einen weiteren Beitrag zur Demokratietheorie. In seinem ,,Gesellschaftsvertrag“ grenzt er sich von einem Transfer der Souveränität vom Volk auf den Staat klar ab. Das Volk nehme die Stellung ein, die der absolutistische König inne hat inklusive Oberhoheit über die Verfassung und die Institutionen. Mischverfassungen widersprach er ebenso wie der Gewaltenverteilungslehre und Repräsentation beispielsweise durch Parlamentarismus. Durch den Gesellschaftsvertrag unterwirft sich der Bürger einer sittlichen Gesamtkörperschaft. Rousseau unterschied für das Wirken dieser Gesamtkörperschaft einerseits zwischen den Gemeinwillen, der der Gesamtheit diene und den Sonderwillen, welcher einzelnen Personen diene und in der Regel gegen den Gemeinwillen durchgesetzt werden soll. Andererseits teilte Rousseau die Bevölkerung in tugendhafte Staatsbürger und die ihren privaten Interesse nachgehenden Staatsbürger ein. Weiterhin differenzierte er auch als erster nach den Demokratisierungsgrad, wonach bei Partizipierung von der Hälfte der Bevölkerung bis zur Gesamtheit der Bevölkerung Demokratie herrsche. Voraussetzung für diese radikale Demokratie sei aber ein kleiner Staat, eine große Einfachheit der Sitten, weitgehende Gleichheit der gesellschaftlichen Stellung und der Vermögen und wenig bis gar keinen Luxus. Den Schwächen der Menschen bewusst gibt Rousseau zu bedenken, dass eine so vollkommende Regierung auf den Menschen nicht passe. Fürsprecher der französischen Revolution, welche kurz nach Rousseaus Tod begann, beriefen sich auf seine Theorien. Die Aufklärer leisteten mit ihren Demokratietheorien einen entscheidenden Beitrag zur weiteren Entwicklung der europäischen Staaten, aber auch über die Grenzen Europas hinaus, wie nachstehend gezeigt werden soll.81

2.4.2 Die Entwicklung der demokratischen Kultur in Nordamerika

Durch wirtschaftliche und politische Unzufriedenheit kam es zwischen 1607 und 1776 zu mehreren Ausreisewellen von Engländern in die englischen Kolonien von Nordamerika. Diese unterstanden der englischen Krone, welche Recht über Wirtschaft, Handel und Steuern ausübte. Nur im geringen Maße konnten die Kolonien sich im Inneren selbstverwalten. 1763 beschlossen das britische Parlament und der König82 zusätzliche Steuern für die Kolonisten.

Es entstand eine Protestbewegung unter der Country-Bewegung83 mit der Maxime „no taxtion without representation“. Dieser Forderung wurde nicht nachgekommen und der Konflikt verschärfte sich. 1770 kam es zum „Boston Massacre“,84 1773 zur „Boston Tea Party“.85 Am 19.04.1775 begann der Unabhängigkeitskrieg durch Gefechte bei Lexington und Concord, 1776 erklärten die Kolonien die Unabhängigkeit vom englischen Mutterland. Bis zum 03.09.1783 folgten militärische und wirtschaftliche Aktionen und Reaktionen zwischen beiden Seiten. 1787 wurden schließlich die Vereinigten Staaten von Amerika gegründet.86

Die große Herausforderung bestand nun in der Erarbeitung einer eigenen Verfassung und in der Findung eines neuen Herrschaftssystems. Fest stand, dass der neue Staat auf eine demokratische Verfassung und auf Volksouveränität basieren sollte. Thomas Jefferson,87 Verfasser der Unabhängigkeitserklärung, plädierte für eine gemäßigte, repräsentative Demokratie. Hamilton,88 Madison89 und Jay90 sprachen sich 1787/88 in den „Federalist Papers“ für die Schaffung eines Bundesstaates aus. Den bisherigen Nachteil der Größe des Staates für die Demokratie münzten sie in den Vorteil um, dass sich mit Repräsentation, horizontaler Gewaltenteilung und Institutionen91 Mehrheitsbildungen besser neutralisieren ließen. Menschen seien mit unterschiedlichen Meinungen und Interessen versehen und daher sei Pluralität auch in der Politik natürlich. Machtkonzentration sollte durch das System „check and balances“ verhindert werden, welches Gewaltenhemmung und -balance bei Bundesorganen, aber auch zwischen Bundes- und Einzelstaaten vorsah, indem sie föderalistisch zu organisieren seien. Deren Gegner, die Anti-Federalists, versuchten unter Bezug auf Montesquieu an dem Verfassungsentwurf von 1776 in Gestalt eines Staatenbundes festzuhalten. Im Ratifizierungsprozess setzten sich die Federalists durch. Mit den Vereinigten Staaten von Amerika entstand eine Republik neuen Typs auf repräsentativer Grundlage, einer horizontalen und vertikalen Gewaltenteilung und einer von aller unabhängigen Justiz.92

2.5 Demokratietheorien der neueren Geschichte

Die Zeit der neueren Geschichte fangt mit Beginn der französischen Revolution 1789 an und dauert bis heute an. Die französische Revolution, die Aufklärung und die Industrialisierung führten durch gegenseitige Beeinflussung zu einer Umwälzung von Absolutismus hin zu liberalen demokratischen Nationalstaaten. Auf deutschem Gebiet wurde versucht diese Bestrebungen mit der Revolution von 1848/49 umzusetzen, was allerdings erst mit Beginn der Weimarer Republik 1919 erstmalig gelang.93

2.5.1 Die Französische Revolution

Eine äußerst bekannte Flugschrift der französischen Revolution ist Sieyès94 „Was ist der dritte Stand? ALLES.

Was ist er bis jetzt in der politischen Ordnunggewesen? NICHTS.

Was verlangt er? ETWASZU SEIN.“95

Neben dieser Delegitimation des französischen Adels entwarf Sieyès, angelehnt an Rousseau, die Theorie zur Entstehung eines legitimen Staates: Die erste Phase sei der Naturzustand, indem die Gleichen und Freien ihren Einzelwillen verfolgten. In der zweiten Phase würden diese einen Gesellschaftsvertrag schließen, um den allgemeinen Willen durch eine öffentliche Gewalt durchzusetzen. Damit dies nicht nur in kleinen Einheiten funktioniere, sei es in der dritten Phase notwendig, Repräsentanten mit Befugnissen auszustatten. Das Volk96 97 allein sei berechtigt, Stellvertreter mit der Erarbeitung einer Verfassung zu beauftragen. Wie in Sieyès Schrift gefordert, erklärte sich der dritte Stand am 05.05.1789 zur Nation und richtete eine Nationalversammlung ein, deren erste Aufgabe die Ausarbeitung einer neuen Verfassung war. Am 11.08.1789 beschloss die Nationalversammlung die Abschaffung der Feudalität, am 26.08.1789 erklärte sie die Menschen- und Bürgerrechte91 deren ausschlaggebender Autor Sieyès war. 1791 trat die neue Verfassung in Kraft. Sie sah, anders als bei Rousseau, eine Trennung zwischen gesetzgebender und ausführender Gewalt vor. Gleichheit vor dem Gesetz ließe sich auch mit Ungleichheit des Eigentums vereinbaren. Den Abgeordneten wurden Vollmachten zugesprochen, deren Umfang sie selbst nicht verändern durften. Ihre Amtszeit war auf zwei Jahre begrenzt. Die Vertretung partikularer Interessen, z.B. die einer Fraktion, war verboten, um so die Interessen des gesamten Volkes wahrzunehmen. Alle Mitglieder des französischen Volkes waren Passivbürger, d.h. sie waren Träger aller bürgerlichen Rechte.98 An Bedingungen geknüpft99 war die Aktivbürgerschaft, welche das Wahlrecht beinhaltete.100

Ein allgemeines Männerwahlrecht101 sah der Verfassungsentwurf von 1793 vor, welcher von Robespierre102 geprägt war. Anstelle der Freiheit wird hier vor allem die Gleichheit betont, was sich unter anderen in einem Grundrecht auf Arbeit103 und Bildung niederschlug. Der Entwurf kam der antiken Demokratie bisher am nächsten, wenngleich Institutionen vorgesehen waren, um so einen Flächenstaat regieren zu können. Gleichzeitig wurden direktdemokratische Elemente eingebaut, um ein Loslösen der Institutionen aus der Verfassung zu verhindern. Die in der gesetzgebenden Versammlungen beschlossenen Gesetze sollten den Gemeinden der Republik zugestellt und erst rechtskräftig werden, wenn weniger als ein Zehntel sie reklamierten. Robespierre ließ allerdings seine Gegner erbarmungslos verfolgen, verbreitete mit seinen Anhängern bald Terror im ganzen Land und konnte erst durch seine Hinrichtung am 28.07.1794 gestoppt werden. Danach kam es zur sogenannten Thermidorianerherrschaft ohne geschriebene Verfassung. Dadurch erstarkte die bürgerliche Opposition unter Boissy ď Anglas,104 welche mit der Direktorialverfassung am 22.08.1795 die Macht übernahm. Das Wahlrecht wurde stark eingeschränkt und vorrangig besitzbürgerliche Interessen geschützt. Diesen Zustand führte wiederum zu einem Gegenentwurf des sogenannten vierten Standes, der arbeitenden Bevölkerung unter Babeuf}105 welcher das Eigentum als „größte Geißel der Menschheit“ beschrieb und einen Agrar- und Handwerkerkommunismus forderte. Beendet wurde die Französische Revolution mit der Machtergreifung Napoleons106 am 09.11.1799 und der Wiedereinrichtung der Monarchie.107

Nach Napoleons Kriegen gegen zahlreiche europäische Staaten und seiner Niederlage kam es 1814/15 auf dem Wiener Kongress zur Neuordnung Europas. Frankreich selbst wurden die Grenzen von 1792 zugestanden. Nach Napoleons Verbannung nach St. Helena begann die Adelsfamilie der Bourbonen, die Errungenschaften der einstigen Revolution ungeschehen zu machen. Sie setzte König Ludwig XVIII.107 108 und später Karl X.109 als absoluten Herrscher ein, mit der Folge, dass letzterer in der, von Studierenden und Arbeitern ausgelösten Julirevolution 1830 gestürzt wurde. Es gelang den Bourbonen allerdings mit Ludwig Philipp I.110 einen weiteren weniger absoluten, mehr liberalen und bürgernahen Monarchen einzusetzen. Erst als dieser sich vom Liberalismus distanzierte, kam es in der frühsozialistischen111 Revolution vom Februar 1848 zum Sturz der Monarchie und Ausrufung der Zweiten Republik. Später wird erläutert, welche Auswirkungen diese Revolution auf Deutschland hatte. Zuvor soll aber die Situation in England noch näher betrachtet werden.112

2.5.2 Die Industrielle Revolution und der Chartismus in England

In England war die Industrialisierung am weitesten fortgeschritten, doch hatte auch der Kapitalismus die deutlichsten Spuren hinterlassen. Das Land wurde vom Landadel beherrscht, wie Morus es einst beschrieb, die Städte waren in den Händen kapitalistischer Großindustrieller.113 Die Erfindungen des mechanischen Walzverfahrens in der Eisenindustrie (1780), der Dampfmaschine (1782) und des mechanischen Webstuhls (1785) und deren Siegeszüge im 19. Jahrhundert gingen mit etlichen Veränderungen einher. Das Verkehrswesen wurde durch den Einsatz von Dampfschiffen und -lokomotiven modernisiert und die Fabriken erfuhren enorme Produktionssteigerungen. Durch einen gleichzeitigen rapiden Bevölkerungszuwachs bildete sich ein Industrieproletariat, welches in Armut lebte.114

Die Armut wurde von den Großgrundbesitzern im Parlament noch verschärft, indem die Getreideeinfuhr begrenzt wurde und dadurch der Getreidepreis anstieg. Versuche der Arbeiter, gemeinsam für Lohnerhöhungen zu streiten, wurden mit hohen Gefängnisstrafen sanktioniert.115 Die Kapitalisten exportierten außerdem den größten Teil der produzierten Waren. Wilderei und Mundraub116 nahmen zu und wurden alsbald mit Todesstrafe verfolgt. Die Industriearbeiter verlangten deshalb nach poltischer Partizipation. Thomas Paine117 forderte die Absicherung des sozialen Existenzminimums, James Mill118 das allgemeine Männerwahlrecht. Eine Wahlrechtsreform 1832 erhöhte zwar die Wählerschaft, doch der große Teil der Arbeiter blieb ohne Wahlrecht, während die industrielle Mittelschicht fortan stärker vertreten war. Von dieser Entwicklung frustriert kam es 1838 - 39, 1842 und 1848 zu Massenversammlungen der Arbeiterschaft, der sogenannten Chartistenbewegung, welche von der Armee niedergeschlagen wurde. Nun forderten die Chartisten neben dem allgemeinen Männerwahlrecht auch eine Regierung unter naturrechtliche Begründung der Volkssouveränität. Um den bürgerlichen Befürchtungen der Demokratie119 entgegenzuwirken, knüpfte Mills Sohn John Stuart120 das allgemeine Wahlrecht an Bedingungen. So sollte es von Bildungsgrad121 und Steuerleistung abhängig sein.122

3. Geschichte der modernen Demokratietheorien

3.1 Zur Situation in den deutschen Staaten

Die Situation in den deutschen Gebieten war zu Beginn des 19. Jahrhunderts eine andere als die in Frankreich, England oder den USA. Hegel123 analysierte 1802 „Deutschland ist kein Staat mehr“, da über 300 souveräne Einzelstaaten existierten. Die Ideen der französischen Revolution konnten nicht überspringen, da die Kleinstaaterei die Modernisierung der Wirtschaft bremste und in bestehenden Betrieben oft der Staat die Rahmenbedingungen vorgab, so dass ein Industrieproletariat schlicht weg noch nicht bestand. In Preußen wurden zudem eine Revolutionsvermeidungsstrategie dahingehend betrieben, dass im 1794 in Kraft getretenen Allgemeinen Landrecht124 zwar Grundrechte125 vorgesehen waren, doch gleichzeitig am Ständesystem festgehalten wurde. Die nach den Zielen der Französischen Revolution strebenden deutschen Jakobiner blieben eine kontrollierbare Größe. Kant126 interpretierte Rousseaus Lehre vom Gesellschaftsvertrag liberal um, d.h. der Gesetzgeber sei verpflichtet, seine Gesetze so zu gestalten, als das sie dem Willen des Volkes entsprechen. Weiterhin verknüpfte er in seiner Staatstheorie Eigentum mit politischer Partizipation und sprach sich für den Rechtsstaat und die Republik aus. Dazu sah er die Demokratie nicht zwingend als notwendig an, da auch eine republikanische Monarchie dies hätte verwirklichen können. In Gewaltenteilung und Repräsentationsprinzip sah er einen engen Zusammenhang.127

Durch die napoleonischen Kriege wurde die Zahl der in den deutschen Gebieten bestehenden Einzelstaaten auf 38 reduziert. Nach dem Wiener Kongress kam es 1815 zur Gründung des Deutschen Bundes, einer Föderation für die Erhaltung der inneren und äußeren Sicherheit und Unverletzbarkeit der weiterhin souveränen deutschen Staaten. Österreich und Preußen errichteten Monarchien absoluter Ausrichtung, die norddeutschen Staaten landständische und die süddeutschen Staaten an die französischen Bourbonen angelehnte Verfassungen. Diese Zersplitterung brachte eine studentische Opposition hervor, welche 1817 auf dem sogenannten Wartburgfest der Reformation und der Völkerschlacht bei Leipzig gedachte und die Einheit Deutschlands forderte. Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, traten die von Fürst von Metternich128 initiierten Karlsbader Beschlüsse in Kraft. Die deutschen Universitäten wurden einer generellen Polizeiaufsicht unterstellt, Professoren jegliche politische Kritik untersagt und Burschenschaften verboten. Zeitungen und Zeitschriften wurden durch eine errichtete Zentralbehörde zensiert. Spione wurden eingesetzt und barbarischer Strafvollzug betrieben. Dieses System des autoritären Polizeistaates129 beruhigte die bürgerliche Oberschicht, konnte aber nicht verhindern, dass es 1832 zur bis dahin größten Massenversammlung, dem sogenannten Hambacher Fest mit 20.000 Teilnehmern, kam, deren Parole „Deutschlands Wiedergeburt“ war. 1833 scheiterte ein Putschversuch, der mit dem Sturm auf die Frankfurter Polizeiwache begann. Das unter Struve130 und Hecker131 1847 entstandene Offenburger Programm forderte Presse-, Religions-, Gewissens- und Lehrfreiheit, die Einheit Deutschlands, allgemeine Volksbewaffnung statt stehender Heere, progressive Einkommenssteuern und die Ausgleichung des Missverhältnisses zwischen Arbeit und Kapital. Damit standen neben liberalen auch soziale Themen auf der Agenda.132

3.2 Die deutsche Revolution und das Paulskirchenparlament von 1848

Seit den 20er Jahren des 19. Jahrhunderts kam es in den deutschen Staaten zu Bevölkerungswachstum und steigender Agrarproduktion einerseits, hoher Arbeitslosigkeit, sinkenden Reallöhnen, ausbeuterischer Frauen- und Kinderarbeit und sinkender Kaufkraft andererseits. Die Folge war eine Wirtschafts- und Finanzkrise. Die konservativen Führungen der deutschen Staaten wussten auf die soziale Frage nicht zu reagieren und blieben passiv. Als im Februar 1848 in Frankreich der Bourbonenkönig Ludwig Philipp I. abgesetzt wurde,133 kam es auch in den Partikularstaaten des Deutschen Bundes zu Massendemonstrationen, welche in Berlin über 300 und in Wien über 40 Revolutionäre mit ihren Leben bezahlten. Um ihre Systeme zu retten, beteiligten die Monarchen und Fürsten bekannte Liberale in Kabinetten, ließen Pressefreiheit zu und legten Verfassungsversprechen ab. Der geringste Nenner der Oppositionellen war die Einheit Deutschlands. Ansonsten unterschieden sich Nationale, Liberale und Linke in ihrer Auffassung der zukünftigen Staatsform Deutschlands, der Klientel, welches sie innerhalb der Bevölkerung vertraten und in sozialen Fragen. Im März 1848 versammelten sich Liberale in Heidelberg, um eine Nationalversammlung vorzubereiten. Zur selben Zeit kam es zu einer zweiten Offenburger Versammlung der Linken unter Hecker. Beide Parteien forderten die Aufhebung der Vorrechte des Adels und der Kirche134, das Recht auf Eigentum, Vereins-, Versammlungs- und Pressefreiheit. Die Linken, als Vertreter einer radikalen Demokratie, forderten neben den sozialen Zielen des Offenburger Programms die soziale demokratische Republik, die Abschaffung der Monarchie und deren Ersetzung durch frei gewählte Parlamente, eine gemeinsame Bundesverfassung, Beseitigung des Zenuswahlrechts, welches mit Voraussetzungen behaftet war, Bildung eines Arbeiterministeriums um Wucher zu verhindern und eine Beteiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn durchzusetzen und die Hebung des Gewerbestandes, des Handels und der Landwirtschaft. Die Liberalen unter von Gagern135, von Rotteck136 und Welcker137 lehnten die Revolution ab und sprachen sich für eine Reform der Monarchie aus und unterstützten das Zenuswahlrecht, um so das Wahlrecht auf das deutsche Besitz- und Bildungsbürgertum zu beschränken. Zu einem Bruch beider Lager kam es, als die Mehrheit der Liberalen den Einzelstaaten und damit den Fürsten die Durchführung der Wahlen inklusive Bestimmung des Wahlsystems überließ.138 Hecker und Struve verließen das Vorparlament und entschieden sich zum bewaffneten Aufstand, welcher scheiterte. Somit verloren die Demokraten zwei wichtige Vertreter. Im ersten sogenannten Paulskirchenparlament waren konservative Rechte,139 Rechtsliberale,140 Linkes Zentrum,141 Gemäßigte Linke142 und demokratische Linke143 vertreten. Die Kommunisten unter Karl Marx144 waren nicht vertreten. Im Juli 1848 begannen die Arbeiten an einer Verfassung. Die demokratischen Linken konnten sich mit nur einer Forderung des allgemeinen Männerwahlrechts durchsetzen, ansonsten bestimmten die Liberalen die Gestaltung. Sie sahen einen Erbkaiser als Staatsoberhaupt und Ministerien, sowie ein Volkshaus mit aller vier Jahre zu wählenden Abgeordneten vor. Dem König von Preußen Friedrich Wilhelm IV. wurde die Kaiserwürde der neuen deutschen Verfassung der konstitiunellen Monarchie angeboten. Dieser lehnte allerdings ab, womit die Revolution scheitere.145

3.3 Erstarken der deutschen Sozialdemokratie und deren Bedeutung für die deutsche Demokratieentwicklung

Nach 1850 kam es auch in den deutschen Partikularstaaten zur Industriellen Revolution. Voraussetzung dafür war auch die Schaffung des deutschen Zollvereins bereits 1834. Die Handarbeit wurde zunehmend durch Maschinenarbeit ersetzt, die Industrieproduktion stieg enorm an,146 sodass sich auch in den Staaten des Deutschen Bundes ein vierter Stand herausbildete. Die Bevölkerung wuchs und konzentrierte sich auf die Einzugsbereiche der Industrien, sodass sich deren Einwohnerzahlen vervielfachten.147 Ferdinand Lasalle148 konstatierte seiner Zeit voraus, dass der deutsche Liberalismus nicht in der Lage sei, die Interessen der Arbeiterschaft zu vertreten, da er nach wie vor auf das Zensuswahlrecht setzte und es somit zu keiner Partizipation des vierten Standes kam. Nach Lasalle und Marx müsse eine eigene Demokratie begründet werden, eine vom Kleinbürgertum losgelöste und auf die Interessen der Proletarier eingestellte Demokratie. Dazu müsse jedoch das allgemeine Wahlrecht gegen die Liberalen erkämpft werden.149

Neben dem Bruch mit den Liberalen formierten sich auch unter den demokratischen Arbeiterbewegungen zwei Strömungen: der Bund der Kommunisten unter Karl Marx und Friedrich Engels150 einerseits und die Arbeiterverbrüderung unter Stephan Born151 andererseits. 1863 wurde in Leipzig der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein und 1869 in Eisenach die Sozialdemokratische Arbeiterpartei unter August Bebel152 und Wilhelm Liebknecht153 gegründet, welche sich 1875 auf dem Gothaer Kongress zur Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands (SAP) vereinigten.154

Der Kommunist Marx sah er in der Demokratie ein wichtiges Werkzeug der gewaltsamen Revolution zur Erreichung politischer Hegemonie des Proletariats, ein Mittel zur Überwindung der bürgerlichen Gesellschaft hin zum Kommunismus. Er beschrieb ab 1843 die Machtverlagerung zugunsten der abhängigen sozialen Klassen, einen Klassenpat und später die Zerstörung der Demokratie durch den Aufstieg des Bonapartismus.155 Seine Empfindung für die Dynamik der Demokratie zeigt sich in dem Gedanken einer alles zur Disposition stellenden Gesellschaft. Gleichzeitig besteht in der marxistischen Ökonomie allerdings ein folgenschwerer Denkfehler, der den Gang der Geschichte beeinflusste. Für Marx war, beeinflusst durch die Geschehnisse von 1848/49 in Frankreich und dem Deutschen Bund und dadurch vom Revolutionsgedanken infiziert, unvorstellbar, dass eine Reform des Kapitalismus, welche in den westlichen Staaten im 20. Jahrhundert vollzogen wurde, möglich sei. Arbeit und Kapital stünden in Konflikt zueinander, sodass ein kooperativer Nutzen ausgeschlossen sei. Marx entwarf ein idealisiertes Bild der während der Französischen Revolution156 bestandenen direktdemokratischen157 Pariser Kommune, in der einerseits die Staatsgewalten fusionierten158 und Religionen verfolgt wurden,159 andererseits die Bildung für jedermann zugänglich war.160 Die Kommune habe die bürgerlich-kapitalistische Gesellschaft durch die „Enteignung der Enteigner“ abgelöst und sei Vorbild zukünftiger sozialistischer Ordnungen. Engels beschrieb sie als „Diktatur des Proletariats“.161

Am 18.01.1871 wurde durch Bismarck162 das wiederum föderalistische Deutsche Reich gegründet, deren Verfassung erneut auf dem monarchistischen Prinzip beruhte. So wurde der Reichskanzler vom Kaiser und nicht vom Parlament ernannt. Der Kaiser war in Personalunion an das preußische Herrscherhaus gebunden. Fürsten und Stände und nicht das Volk waren Träger der Staatsgewalt. Die Souveränität wurde beim Bundesrat, den Vertretern der Mitgliedsstaaten angesiedelt, denen der Reichskanzler vorstand. Das in Preußen durch Drei- Klassen-Wahlrecht,163 in den restlichen deutschen Staaten durch allgemeines Männerwahlrecht164 ermittelte Parlament hatte keinen Einfluss auf die Regierungsbildung. Das Handeln des Reichskanzlers und seiner Regierung war nicht von der Zustimmung des Parlamentes, sondern vom Kaiser abhängig.165

Der Sieg Preußens und seiner Verbündeten gegen Frankreich 1870/71 führte dazu, dass im bürgerlichen Lager keine demokratischen Positionen mehr vertreten wurden. Die durch das Wirtschaftswachstum und die dadurch einhergehende Gewerkschaftsbewegung erstarkenden Arbeiterparteien wurden durch konservative Kräfte166 unterdrückt. Sozialversicherungen167 und sogenannte Sozialistengesetze168 wurden beschlossen, durch welche einerseits die Forderungen der Arbeiterbewegung unter den Sozialdemokraten aufgegriffen, andererseits sozialistische und freigewerkschaftliche Bestrebungen verboten wurden. Einen Ausgleich mit dem Proletariat suchte 1888 Kaiser Wilhelm II.,169 indem die neugegründete Sozialdemokratische Partei Deutschlands ab 1890 bei den Reichstagswahlen wieder teilnehmen durfte und dabei immer den höchsten Wähleranteil erlangte.170

Die Liberalen degradierten die Demokratie indes als Mittel imperialistischer Expansion. Naumann171 beschrieb dabei folgendes Ziel: Demokratie172 und Monarchie sollten sich zum deutschen Machtstaat173 bekennen, da sie beide notwendig seien. Die deutsche Monarchie und die „aristokratischen Verfassungen der Einzelstaaten“ seien rückständig und steif. Gefangen im „politischen Katholizismus“ verweigerten sie die bereits stattfindende Industrialisierung und hielten am „agrarischen Junkertum“ fest. Industrialisierung gehe nur mit Demokratie und außenpolitische und militärische Stärke nur mit dem Kaiser einher.174

3.4 Das Auf und Ab der deutschen Demokratieentwicklung zwischen Beginn des Ersten und Ende des Zweiten Weltkrieges

Am 28.06.1914 wurde Franz Ferdinand,175 österreichisch-ungarischer Thronfolger, in Sarajewo erschossen. Daraufhin erklärte Österreich am 28.07. Serbien den Krieg. Dies ließ eine Reihe von Bündnissen wirken. So trat Russland am 30.07., das Deutsche Reich am 01.08. in den Krieg ein. In den kommenden Tagen folgten Luxemburg, Frankreich, Belgien, Großbritannien, Australien, Kanada, Neuseeland und Montenegro, später Japan und das Osmanische Reich. 1915 beteiligten sich unter anderem Italien und Bulgarien, 1916 Portugal, Rumänien und Griechenland, 1917 die USA und Brasilien. Am Ende befanden sich ungefähr dreiviertel der Weltbevölkerung im Kriegszustand. Zehn Millionen Soldaten verloren dabei weltweit ihr Leben, 20 Millionen wurden verwundet. Die zivilen Opfer werden auf sieben Millionen Tode geschätzt. Beendet wurde der Krieg am 11.11.1918 durch Waffenstillstand.176

Die Frustration des linksliberalen Lagers über die deutsche Lage während des Ersten Weltkrieges entlud sich vor allem in den Schriften von Preuß177 und Weber}178 Preuß kritisierte Bismarcks Politik, so am Beispiel der polizeilichen Verfolgung von sozialdemokratischen Organisationen durch die Sozialistengesetze, statt deren Einbindung.179

Weber sprach sich für die Demokratisierung des Wahlrechts aus durch Abschaffung des Drei- Klassen-Wahlrechts in Preußen aus und forderte allgemeines Wahlrecht für alle Arbeiter, Soldaten und Frauen. Außerdem forderte er Parlamentarisierung Deutschlands durch Kontroll-, Budget- und Debatierrechte des Parlaments. Dabei sprach er auch die in starken Wettbewerb stehenden deutschen Parteien und die noch zu erlangende Kompromissfähigkeit dieser an. Von nationalsozialistischen Ideologien seinerzeit noch vollkommen unbefangen forderte Weber eine „plebiszitäre Führerdemokratie“, in der dem Volk das Recht zur unmittelbaren Führerwahl zustehe.180

Mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges unterstützte die SPD die militärische Auseinandersetzung durch Zustimmung zu Kriegskrediten. Einige Parteimitglieder trugen diesen „Burgfrieden“ nicht mit und gründeten am 04.08.1914 den Spartakusbund und am 08.04.1917 die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands. Kurz vor Kriegende befahl die Marineführung die deutsche Flotte in eine aussichtslose Schlacht gegen die britische Royal Navy zu führen. Manche Schiffsbesatzungen meuterten gegen diese Entscheidung, da die Niederlage des Deutschen Reichs unmittelbar bevorstand und somit unnötige Opfer vermieden werden sollten. Der Kieler Matrosenaufstand führte 1918 zur Novemberrevolution, zur Ausrufung der ersten Republik am 09.11.1918 und zur Abdankung des Kaisers und aller Bundesfürsten. Der neu entstandene „Rat der Volksbeauftragten“ wurde von den beiden sozialistischen Massenparteien, der abgespaltenen USPD und der verbliebenen Mehrheitssozialdemokratische Partei Deutschlands, geleitet. Ziel war die Vorbereitung allgemeiner, gleicher Wahlen zur deutschen Nationalversammlung. Diese fand am 19.01.1919 statt, wobei es in Deutschland erstmals ein Frauenwahlrecht gab.181 Es entstand eine Koalition aus SPD, Zentrumspartei und DDP unter dem sozialdemokratischen Reichspräsidenten Friedrich Ebert. Am linken Rand der politischen Arbeiterbewegung formierte sich 1918/19 die KPD, welche bald den linken Flügel der USPD an sich binden und dadurch ebenfalls zur Massenpartei aufsteigen konnte. Die Ziele der linken Revolutionäre scheiterten am 12.01.1919 mit ihrer Niederlage im sogenannten Spartakusaufstand. SPD und bürgerliche Parteien versuchten die bisherigen kaiserlichen Eliten mit demokratischen Elementen auszustatten, statt sie radikal zu entmachten, um so einen Bürgerkrieg zu verhindern. Am 11.08.1919 trat dann die, von der SPD maßgeblich mitgestaltete,182 demokratische Verfassung in Kraft. 1922 vereinigten sich die reformorientierten Teile der USPD auch wieder mit der SPD und sie blieb in den Folgejahren wichtige poltische Kraft.183

Im Zuge des Demokratisierungsprozesses konnte eine umfassende Sozialgesetzgebung, der Acht-Stunden-Tag, Arbeitsschutz und Tarifautonomie der Gewerkschaften umgesetzt werden.

[...]


1 Zur einfacheren Lesbarkeit und besseren Verständlichkeit wird nur die männliche Formulierung verwendet, diese soll aber auch für die weibliche Formulierung stehen und keine Diskriminierung darstellen.

2 Altgriechischer Stadtstaat.

3 Vgl. Saage, Demokratietheorien, S. 43ff.

4 Drakon, athenischer Gesetzgeber um 621 v.Chr.

5 Solon, athenischer Staatsmann, um 640 - um 560 v.Chr.

6 Vgl. Saage, Demokratietheorien, S. 45ff.

7 Euripides, antiker griechischer Dramatiker, 480 bis 406 v.Chr.

8 Die Schutzflehenden, 424 v.Chr.

9 Vgl. Vorländer, Demokratie, S.13.

10 Vorländer, Demokratie, S.13.

11 Perikles, antiker athenischer Staatsmann, 500 - 429 v.Chr.

12 Vgl. Saage, Demokratietheorien, S. 50.

13 Vgl. Ottmann, Geschichte des politischen Denkens, Band 1, Teilband 1, S. 105ff.

14 Vgl. Schmidt, Demokratietheorien, S. 27f.

15 Zwischen 345 und 325 v.Chr. entstanden.

16 Aristoteles, antiker griechischer Philosoph, 384 - 322 v.Chr.

17 Vgl. Schmidt, Demokratietheorien, S. 27.

18 Mehrheit

19 Schmidt, Demokratietheorien, S. 28

20 Lt. Bürgerschaftsgesetz von 451/450 v.Chr. Waffenfähige (erwachsene, männliche Bürger) von unbescholtener Geburt (Vater und Mutter müssen Athener sein).

21 Von 315.000 Einwohnern Athens waren 43.000 Vollbürger. Es mag befremdlich wirken, dass Sklaven und Frauen ausgeschlossen wurden. Doch vergleicht man die antike Demokratie mit den heutigen westlichen Demokratien, immerhin 2.400 Jahre später, so wird klar, dass das Frauenwahlrecht erst seit dem 20. Jahrhundert Einzug hielt und Sklaverei in den USA bis Mitte des 19. Jahrhunderts bestand.

Vgl. hierzu auch Saage, Demokratietheorien, S. 50ff.

22 Vgl. Schmidt, Demokratietheorien, S. 28f.

23 Vgl. Schmidt, Demokratietheorien, S. 30f.

24 Platon, antiker griechischer Philosoph, 427 - 348/347 v.Chr.

25 Vgl. Schmidt, Demokratietheorien, S. 30f.

26 Vgl. Saage, Demokratietheorien, S. 58ff.

27 Vgl. Saage, Demokratietheorien, S. 60ff.

28 Römische Republik von 509 v.Chr. - 27 v.Chr.

29 Höchstes ziviles und militärisches Amt der Ämterlaufbahn.

30 Gesetzgebungs- und Regierungsorgan.

31 Patrizier gehörten zur adligen römischen Oberschicht. Sie nahmen für sich in Anspruch Abkömmlinge der Gründungsfamilien Roms zu sein.

32 Plebejer gehörten zum mehrheitlich nicht adligen einfachen Volk, aus welchem sich eine wohlhabende Oberschicht herausbildete, dessen Ziel es war, mit der patrizischen Nobilität aufzuschließen.

33 Die römische Republik kann als Oligarchie verstanden werden; vgl. Vorländer, Demokratie, S. 39 ff.

34 Vgl. Saage, Demokratietheorien, S. 63ff.

35 Freiheit wurde als Schutz vor der Willkür des Staates verstanden. Laiengerichte und ein Abwehrrecht gegenüber den Staat schützen den einzelnen vor willkürlichen Zugriffen durch Beamte.

36 Polybios, antiker griechischer Geschichtsschreiber, um 200 - um 120 v.Chr.

37 Polybios erstellte, aus den von Aristoteles übernommenen Verfassungsformen, ein Kreislaufmodell und zählte die Demokratie zu den guten Verfassungsformen.

38 Gaius Iulius Caesar, römischer, Staatsmann, Feldherr und Autor, 100 - 44 v.Chr.

39 Vgl. Vorländer, Demokratie, S. 39ff.

40 Frauen, Kinder, Handwerker, Knechte, Sklaven und Fremde waren ausgeschlossen.

41 Vgl. Vorländer, Demokratie, S. 44ff.

42 In seinem 1516 erschienenen Werk „Utopia“ beschreibt Thomas Morus diesen Prozess am Beispiel frühkapitalistischer Interessen. Der europäische Markt verlangte seiner Zeit verstärkt nach Wolle, was den sogenannten englischen Landadel, von hohen Gewinnerwartungen getrieben, veranlasste, in großem Maße Schafzucht zu betreiben. Dieses Streben nach Gewinnmaximierung führte zu Schäden an Feldern und Entvölkerung ganzer Dörfern.

43 Thomas Morus, englischer Autor und Staatsmann, 1478 - 1535.

44 Vgl. Saage, Demokratietheorien, S. 72.

45 Niccolo Machiavelli, florentinischer Politiker, Diplomat, Philosoph, Geschichtsschreiber und Dichter,

1469- 1527.

46 Saage, Demokratietheorien, S.71.

47 Saage, Demokratietheorien, S.71.

48 Vgl. Saage, Demokratietheorien, S. 67ff.

49 Ludwig XIV., genannt „Sonnenkönig“, 1643 - 1715 König von Frankreich, 1638 - 1715.

50 Aufklärung: Epoche des 17. und 18. Jahrhunderts, in der unter Berufung auf die Vernunft und die Anwendung des Verstandes u.a. Naturwissenschaften und Kunst erstarkten und Religionsfreiheit und Menschenrechte eingefordert wurden.

51 Vgl. Frevel, Demokratie, S. 32ff.

52 Jean Bodin, französischer Staatstheoretiker, 1529/30 - 1596.

53 Vgl. Vorländer, Demokratie, S. 51ff.

54 Herrschaftslosigkeit.

55 Oberbegriff für Alleinherrschaft.

56 Theodor Beza, französischer Theologe und Reformator, 1519 - 1605.

57 Philipp Duplessis-Mornay (Pseudonym: Stephanus Junius Brutus), französischer Theologe,

Reformator und Staatsmann, 1549 - 1623.

58 Franz Hotman, französischer Jurist, Theologe und Philologe, 1524 - 1590.

59 Johannes Calvin, französischer Reformator, 1509 - 1564.

60 Beza hebt beispielsweise die Vorzüge der venezianischen Republik hervor. Hotman spricht sich, in Anlehnung an Polybios und Cicero für eine angemessene Mischung aus Monarchie, Aristokratie und Demokratie aus.

61 Vgl. Saage, Demokratietheorien, S. 74ff.

62 1642- 1649.

63 Oberhaus des britischen Parlaments, bestehend aus weltlichen und geistlichen Abgeordneten, welche nicht durch freie Wahlen ermittelt werden.

64 Unterhaus des britischen Parlaments, deren Abgeordnete durch freie Wahlen ermittelt werden.

65 Karl I., 1625 - 1649 König von England, Schottland und Irland, 1600 - 1649.

66 Britische freiheitliche Partei im 17. Jahrhundert.

67 Agreement.

68 Vgl. Saage, Demokratietheorien, S. 80ff.

69 Thomas Hobbes, englischer Staatstheoretiker, Mathematiker und Philosoph, 1588 - 1679.

70 Obwohl er sich für die Monarchie aussprach, sahen Royalisten seine Theorie, die Macht der Herrscher entstehe durch weltlichen Vertrag und nicht durch Gottes Gnaden, als Hochverrat an.

71 Vgl. Schmidt, Demokratietheorien, S. 49ff.

72 Baruch de Spinozza, niederländischer Philosoph, 1632 - 1677.

73 Vgl. Saage, Demokratietheorien, S. 85ff.

74 John Locke, englischer Philosoph und Aufklärer, 1632 - 1704.

75 Das Volk sei befugt, bei fortwährendem schwerwiegendem Macht- oder Rechtsmissbrauch zulasten des Gemeinwohls einen Beschluss zu fassen, wonach ein solcher Missbrauch vorliegt und ist dann befugt die Legislative zu verändern oder abzuberufen.

76 Vgl. Schmidt, Demokratietheorien, S. 57ff.

77 Baron de La Brède et de Montesquieu, französischer Schriftsteller, Philosoph und Staatstheoretiker, 1689 - 1755.

78 Mit Volk meinte Montesquieu das vermögende männliche Bürgertum.

79 Vgl. Schmidt, Demokratietheorien, S. 66ff.

80 Jean-Jacques Rousseau, genfer Schriftsteller, Philosoph, Pädagoge, Naturforscher und Komponist der Aufklärung, 1717- 1778.

81 Vgl. Schmidt, Demokratietheorien, S. 80ff.

82 Wilhelm Friedrich Georg III., 1760 - 1801 König u.a. vom Vereinigten Königreich Großbritannien und Irland 1738- 1820.

83 Entstanden durch Parteikämpfe im 17. Jahrhundert in England. Zeichnete sich durch Skepsis gegenüber Macht und Herrschaft aus. Das Streben Einzelner nach Reichtum, Einfluss und Privilegien wurde kritisiert; christliche Nächstenliebe, Fleiß, moralische Integrität und Bürgersinn angestrebt.

84 Britische Truppen erschossen fünf aufständige Zivilisten.

85 Als Indianer verkleidete Rebellen versenkten im Bostoner Hafen drei Schiffsladungen Tee aus Protest gegen eine zuvor erhobene Teesteuer

86 Vgl. Frevel, Demokratie, S. 50ff.

87 Thomas Jefferson, us-amerikanischer Staatstheoretiker, 1743 - 1826.

88 Alexander Hamilton, Gründervater der USA, 1789 - 1797 Finanzminister der USA, 1755 oder 1757 - 1804.

89 James Madison, Gründervater der USA, 1808 - 1817 US-Präsident, 1751 - 1836.

90 John Jay, Gründervater der USA, 1789 - 1795 Oberster Richter, 1745 - 1829.

91 Frei von Volkseinflüssen.

92 Vgl. Vorländer, Demokratie, S. 59ff.

93 Vgl. Frevel, Demokratie, S. 57ff.

94 Emmanuel Joseph Graf Sieyès, französischer Priester und Staatsmann, 1748 - 1836.

95 Saage, Demokratietheorien, S. 115.

96 Frankreich hatte damals 25 Mio. Mitglieder des Dritten Standes und 200.000 Adlige.

97 Gleichheit aller vor dem Gesetz, Rechtsstaatsprinzip (Schutz vor willkürlicher Verhaftung), Gedanken- und

Meinungsfreiheit, Gewaltenteilung und Recht am unverletzlichen Eigentum.

98 Schutz der Ehre, des Eigentums und der Freiheit.

99 Männer, Französische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 25. Lebensjahrs, Steuerpflicht am Wohnsitz und

kein Bediensteter, z.B. Soldat.

100 Vgl. Saage, Demokratietheorien, S. 115ff.

101 Männer, in Frankreich geboren, Vollendung des 21. Lebensjahres, alternativ: in Frankreich ansässige Ausländer, welche einer Arbeit nachgehen, eine Französin geheiratet haben oder einen Greis ernähren.

102 Maximilien Robespierre, französischer Rechtsanwalt und Politiker, 1758 - 1794.

103 Artikel 21: „Die öffentliche Unterstützung ist heilige Schuld. Die Gesellschaft schuldet ihren unglücklichen Mitgliedern den Unterhalt, indem sie ihnen entweder Arbeit verschafft oder denen, die außerstande sind, zu arbeiten, die Mittel für ihr Dasein sichert.“ vgl. Saage, Demokratietheorien, S. 124.

104 François-Antoine Boissy d’Anglas, französischer Politiker, 1756 - 1826.

105 Gracchus Babeus, französischer Revolutionär, 1760 - 1797.

106 Napoleon Bonaparte, französischer General, Staatsmann, 1804 - 1814 Kaiser von Frankreich, 1769 - 1821.

107 Vgl. Saage, Demokratietheorien, S. 123ff.

108 Ludwig XVIII., 1814 - 1824 König von Frankreich, 1755 - 1824.

109 Karl X., 1824 - 1830 König von Frankreich, 1757 - 1836.

110 Ludwig Philipp I., 1830 - 1848 König von Frankreich, 1773 - 1850.

111 Kommunisten unter Blanqui (1805 - 1881), Sozialisten unter Louis Blanc (1811 - 1882) und Ledru-Rollin (1807- 1874)

112 Vgl. Saage, Demokratietheorien, S. 136ff.

113 Siehe oben.

114 Vgl. Saage, Demokratietheorien, S. 148ff.

115 Die sogenannten Koalitionsgesetze von 1799 - 1800.

116 Diebstahl von Lebensmitteln aus Hunger zum sofortigen Verzehr.

117 Thomas Paine, englischer Aufklärer und einer der Gründerväter der USA, 1736 - 1809.

118 James Mill, schottisch-britischer Theologe, Historiker, Philosoph, Erziehungswissenschaftler, Strafrechtsreformerund Volkswirt, 1773 - 1836.

119 Die Mehrheit der britischen Bevölkerung bestand aus Besitzlosen. Die große Mehrheit des britischen Bürgertums lehnte das allgemeine Wahlrecht ab, da es dann die Mehrheit im Parlament an die Arbeiter verloren hätte und fürchtete, dass diese Politik zu ihren Gunsten durchsetzten.

120 John Stuart Mill, englischer Philosoph und Ökonom, 1806 - 1873.

121 Es sollte nachgewiesen werden, dass der Wähler lesen, schreiben und rechnen kann und über Kenntnisse in Geographie, Geschichte und die Institutionen des Landes verfügt.

122 Vgl. Saage, Demokratietheorien, S. 148ff.

123 Georg Wilhelm Friedrich Hegel, deutscher Philosoph, 1770 - 1831.

124 Gesetzbuch für allgemeines Zivilrecht, Familien- und Erbrecht, Lehns-, Gemeinde-, Stände-, Staats- und Strafrecht, sowie Kirchenrecht.

125 U.a. Schutz der Person und des Eigentums, Gleichheit vor dem Gesetz, Unabhängigkeit der Gerichte, Gleichheit der Geschlechter, Religionsfreiheit und das Recht auf Bildung.

126 Immanuel Kant, deutscher Philosoph, 1724 - 1804.

127 Vgl. Saage, Demokratietheorien, S. 158ff.

128 Klemens Wenzel Lothar von Metternich, österreichischer Staatsmann, 1773 - 1859.

129 Ordnung vor Freiheit.

130 Gustav Struve, deutscher Politiker, Rechtsanwalt, Publizist und radikaldemokratischer Revolutionär, 1805- 1870.

131 Friedrich Karl Franz Hecker, deutscher Rechtsanwalt und Politiker, 1811 - 1881.

132 Vgl. Saage, Demokratietheorien, S. 170ff.

133 Siehe oben.

134 Glaubens- und Gewissensfreiheit, Abschaffung der geheimen Inquisitionsgerichte und Trennung von Kirche und Schule.

135 Heinrich Wilhelm August Freiherr von Gagern, deutscher Politiker, 1799 - 1880.

136 Karl von Rotteck, deutscher Historiker und Politiker, 1775 - 1840.

137 Karl Theodor Welcker, deutscher Politiker, 1790 - 1869.

138 Das aktive Wahlrecht erhielten Männer ab 21 Jahren, wenn sie keine Armenunterstützung erhielten oder eine Bankrotterklärung vorlag. Teilweise wurde auf einen festen Wohnsitz abgestellt, was die unterbürgerlichen Schichten benachteiligte.

139 Ziel war eine gesamtdeutsche Verfassung, aber die Verhinderung eines Nationalparlamentes mit eigener Exekutive.

140 Das sogenannte Rechte Zentrum unter von Gagern hatte vorallem die Förderung der kapitalistischen Wirtschaft zum Ziel.

141 Ziel war eine gesamtdeutsche Verfassung in einer demokratischen Monarchie mit parlamentarischer Ministerverantwortlichkeit.

142 Die liberale Abspaltung, die sogenannten „Linken im Frack“ schlossen die Republik nicht aus.

143 Ziele der Offenburger Versammlung.

144 Karl Marx, deutscher Philosoph und Gesellschaftstheoretiker, 1818 - 1883.

145 Vgl. Sagge, Demokratietheorien, S. 170ff.

146 Steinkohleproduktion: 4 Mio. t (1840), 11,25Mio. t (1857), 21,66 Mio. t (1866), 30 Mio. t (1871); Eisenproduktion: 0,1 Mio. t (1842), 0,5 Mio. t (1860), 1 Mio. t (1866), 1,75 Mio. t (1870)

147 Dortmund: 4.000 (1816), 28.000 (1864); Essen: 4.800 (1816), 31.000 (1864);

Bochum: 2.000 (1816), 12.000 (1864); Gleiwitz (Oberschlesien): 3.500 (1816), 11.800 (1864); Beuthen: 2.400 (1816), 12.800 (1864), Ratibor 4.800 (1816), 13.400 (1864)

148 Ferdinand Lasalle, deutscher Schriftsteller und Politiker, 1825 - 1864.

149 Vgl. Saage, Demokratietheorien, S. 185ff.

150 Friedrich Engels, deutscher Philosoph, Gesellschaftstheoretiker und Historiker, 1820 - 1895.

151 Stephan Born, deutscher Politiker, 1824 - 1898.

152 August Bebel, deutscher Politiker, 1840 - 1913.

153 Wilhelm Liebknecht, deutscher Poliker, 1826 - 1900.

154 Vgl. SPD (Hrsg.), 23. Mai 1863: Begründung der Sozialdemokratie, unter URL 1.

155 Unter Bonapartismus versteht Marx ein Herrschaftssystem, indem die durch einen Staatsstreich zustande gekommene plebiszitär legitimierte Autokratie eines Militärführers herrscht. In der Geschichte kam es so zum Aufstieg der italienischen Faschisten und der deutschen Nationalsozialisten.

156 Märzbis Mai 1871.

157 Rätesystem.

158 Die aus einzelnen Bezirken gewählten Stadträte waren gleichzeitig gesetzgebend und vollziehend tätig. Polizisten, Soldaten und Beamte wurden ihren Stellungen enthoben.

159 Kirchen wurden enteignet und Predigten untersagt. Marx begrüßte dieses Vorgehen gegen die Kirchen, die er als „Opium des Volkes“ titulierte.

160 Schulen und Hochschulen durfte das gesamte Volk unentgeltlich nutzen.

161 Vgl. Schmidt, Demokratietheorien, S. 148ff.

162 Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen, 1862 - 1890 Ministerpräsident von Preußen, 1867 - 1871 Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes, 1871 - 1890 Reichskanzler des Deutschen Reiches, 1815 - 1898.

163 Bis 1918.

164 Im Norddeutschen Bund seit 1869 und im Deutschen Reich seit 1871; vgl. USA (1848), Frankreich (1848), Schweiz (1848, 1879).

165 Vgl. Vorländer, Demokratie, S. 76ff.

166 Die Reichsleitung, der Bundesrat und die Unternehmerschaft selbst.

167 Krankenversicherung 1883, Unfallversicherung 1884 und Alters- und Invaliditätsversicherung 1889.

168 1878.

169 Kaiser Wilhelm II., 1888 - 1918 deutscher Kaiser und König von Preußen, 1859 - 1941.

170 Vgl. SPD (Hrsg.), 19. Oktober 1878: Verfolgung von Sozialdemokraten, unter URL 2.

171 Friedrich Naumann, deutscher Theologe und Politiker, 1860 - 1919.

172 Mit Sozialdemokraten und Linksliberalen als Vertreter.

173 „Große weltgeschichtliche Entfaltung des Deutschtums“ und „Deutschland hat sich zur neuesten europäischen Großmacht aufgeworfen.“

174 Vgl. Saage, Demokratietheorien, S. 199ff.

175 Franz Ferdinand von Österreich-Este, österreichischer Erzherzog, 1863 - 1914.

176 Vgl. Stiftung Deutsches Historisches Museum (Hrsg.), Der Erste Weltkrieg, unter URL 3.

177 Hugo Preuß, deutscher Staatsrechtslehrerund Politiker, 1860 - 1925.

178 Max Weber, deutscher Soziologe, Jurist und Ökonom, 1864 - 1920.

179 Vgl. Saage, Demokratietheorien, S. 203ff.

180 Vgl. Schmidt, Demokratietheorien, S. 164ff.

181 Vgl. Vorländer, Demokratie, S. 79

182 Vgl. Saage, Demokratietheorien, S. 212: Durchsetzung der uneingeschränkten Volkssouveränität in Gestalt der Republik (Art. 1), Wahlrecht für Männer und Frauen (Art. 22), Parlamentisierung der Regierung (Art. 54), Abschaffung des Kaiserreichs (Art. 178).

183 Vgl. SPD (Hrsg.), 09. November 1918: „Alles für das Volk, alles durch das Volk!“ und 12. November 1918: Das Frauenwahlrecht, unter URL 4 und 5.

Ende der Leseprobe aus 128 Seiten

Details

Titel
Entwicklung der Demokratie - Demokratiedefizite an Thüringer Hochschulen und Lösungsansätze zu deren Überwindung
Hochschule
Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden
Autor
Jahr
2011
Seiten
128
Katalognummer
V182162
ISBN (eBook)
9783656055310
ISBN (Buch)
9783656055556
Dateigröße
11993 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bildungsstreik, ältere Demokratietheorie, Demokratie, griechische Polis, Drakon, Solon, Heliaia, Perikles, Ekklesia, Aristoteles, erste Staatsformenlehre, Monarchie, Tyrannis, Aristokratie, Oligarchie, Politie, Platon, römische Republik, Volksverfassung, Patritzier, Plebejer, principes, dritter Stand, Thomas Morus, Niccoló Machiavelli, Republik, Jean Bodin, Theodor Beza, Philipp Duplessis-Mornay, Stephanus Junius Brutus, Johannes Calvin, Franz Hotman, Ständeversammlung, calvinistische Monarchomachen, Widerstandstheorie, Verfassung, Leveller, Thomas Hobbes, weltliche Legitimationstheorie, Baruch de Spinozza, John Locke, Baron de La Bréde et de Montesquieu, Legislative, Exekutive, föderative Gewalt, Gewaltenverteilungslehre, Prärogative, Judikative, Gesellschaftsvertrag, Sonderwille, Gemeinwille, Demokratisierungsgrad, Jean-Jacques Rousseau, no taxtion without representation, Boston Massacre, Boston Tea Party, Volkssouveränität, check an balances, Förderalismus, Thomas Jefferson, Alexander Hamilton, James Madison, John Jay, Thüringen
Arbeit zitieren
Maik Gerstner (Autor:in), 2011, Entwicklung der Demokratie - Demokratiedefizite an Thüringer Hochschulen und Lösungsansätze zu deren Überwindung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/182162

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