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Das Bischofskollegium - Träger höchster kirchlicher Gewalt?

Title: Das Bischofskollegium - Träger höchster kirchlicher Gewalt?

Seminar Paper , 2008 , 13 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Marius Kurschus (Author)

Theology - Practical Theology
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Summary Excerpt Details

In der Arbeit wird die krichenrechtliche Stellung des Bischofskollegium behandelt. Ganz gezielt wird auf die drei verschiedenen Auffassungen der Machtverteilung eingegangen.

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Inhaltsverzeichnis

1. Hinführung zum Thema und Erläuterung der Fragestellung

2. Betrachtung der Canones 331 und 336

3. Grundauffassungen der kirchlichen Höchstgewalt

3.1 Erste Auffassung: Papst als einziger Träger der Höchstgewalt

3.2 Zweite Auffassung: Bischofskollegium als einziger Träger der Höchstgewalt

3.3 Dritte Auffassung: Papst und Bischofskollegium sind Träger der Höchstgewalt

4. Schlussbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die kirchenrechtliche Fragestellung, wer Träger der höchsten kirchlichen Gewalt ist, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis zwischen dem Papst und dem Bischofskollegium. Dabei wird analysiert, wie diese Beziehung in den Canones 331 und 336 des CIC von 1983 sowie in der Kirchenkonstitution Lumen Gentium definiert ist und welche theoretischen Auslegungsmodelle existieren.

  • Kirchenrechtliche Analyse der Canones 331 und 336 (CIC/1983)
  • Die Rolle des Papstes als Träger der Höchstgewalt (primatiale Tätigkeit)
  • Die Rolle des Bischofskollegiums als kollegialer Träger (kollegiale Tätigkeit)
  • Diskussion der drei Grundauffassungen zur kirchlichen Höchstgewalt
  • Das Verhältnis von Papst und Bischofskollegium unter dem Aspekt der Einheit

Auszug aus dem Buch

3.3 Dritte Auffassung: Papst und Bischofskollegium sind Träger der Höchstgewalt

Die dritte und letzte Auffassung der Beziehung geht davon aus, dass Papst und Bischofskollegium mit seinem Haupt beide Träger der höchsten kirchlichen Gewalt sind, jedoch in verschiedener Weise. Man muss als davon ausgehen, dass es einen doppelten Träger der höchsten Gewalt gibt. Da aber das Kollegium von seinem Haupt unterschieden nicht als Träger betrachtet werden kann, ist man nicht in der Lage den einen vom anderen vollständig zu unterscheiden. Man spricht von 2 Trägern derselben höchsten Gewalt, die jedoch „inadäquat verschieden“ sind. Zum Verständnis der Aussagen ist zu erklären, dass es Aufgabe der Autorität in jeder Gemeinschaft ist, die Glieder so zu leiten, damit sie wirksam dazu beitragen, das Ziel der betreffenden Gemeinschaft zu erreichen. Deshalb kann es in jeder Gemeinschaft nur eine höchste Autorität geben.

Doch wie bereits erwähnt können beide Auffassungen den geschilderten Quellen nicht gerecht werden. Das beide Organe bei dieser Gewalt nicht nur als Träger sondern auch als exekutiver Faktor auftreten, lässt diese Auffassung sich scheinbar nicht mit dem gerade erklärten Prinzip der Einheit der höchsten Autorität vereinbaren. Jedoch wird auch bei dieser Auffassung die Einheit der Autorität gewahrt, da die Ausübung der höchsten Gewalt unabhängig vom Papst nicht möglich ist. Einer Ausübung der Höchstgewalt durch da Kollegium der Bischöfe ohne Zustimmung des Papstes ist nicht existent. Somit kann der Papst die Einheit der Autorität schützten.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Hinführung zum Thema und Erläuterung der Fragestellung: Das Kapitel führt in den historischen Kontext des 2. Vatikanischen Konzils ein und leitet aus den Canones 331 und 336 die zentrale Forschungsfrage nach der Autorität des Bischofskollegiums ab.

2. Betrachtung der Canones 331 und 336: Hier werden die rechtlichen Grundlagen untersucht, die sowohl dem Papst als auch dem Bischofskollegium höchste Gewalt in der Kirche zuschreiben, und die Interdependenz beider Instanzen aufgezeigt.

3. Grundauffassungen der kirchlichen Höchstgewalt: Dieses Kapitel stellt drei verschiedene theologische und kirchenrechtliche Modelle vor, welche das Verhältnis zwischen dem Papst als Haupt und dem Bischofskollegium unterschiedlich interpretieren.

4. Schlussbetrachtung: Das Fazit bewertet die drei Grundauffassungen und kommt zu dem Ergebnis, dass die dritte Auffassung – das Zusammenwirken beider Instanzen – die plausibelste Interpretation der kirchlichen Dokumente darstellt.

Schlüsselwörter

Kirchenrecht, Höchstgewalt, Papst, Bischofskollegium, CIC, Lumen Gentium, Primatiale Tätigkeit, Kollegiale Tätigkeit, Jurisdiktionsprimat, Kirchenkonstitution, Hierarchische Gemeinschaft, Autorität, Apostolische Körperschaft, Kirchenverfassung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit der kirchenrechtlichen Frage, wie die höchste Gewalt in der katholischen Kirche zwischen dem Papst und dem Bischofskollegium verteilt bzw. verankert ist.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Zentrale Themen sind die Auslegung der Canones 331 und 336 des Codex Iuris Canonici (CIC), die dogmatische Konstitution Lumen Gentium sowie die kirchenrechtliche Beziehung zwischen dem Papstamt und dem Kollegium der Bischöfe.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, die rechtliche Autorität des Bischofskollegiums zu klären und die Frage zu beantworten, ob und in welcher Weise es neben dem Papst Träger der höchsten kirchlichen Gewalt ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine kirchenrechtliche und dogmatische Textanalyse, basierend auf den einschlägigen Gesetzestexten (CIC) und Konzilsdokumenten (Lumen Gentium) sowie einschlägiger Fachliteratur.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden zunächst die relevanten Canones analysiert und anschließend drei verschiedene Grundauffassungen diskutiert, die das Verhältnis von Papst und Bischofskollegium theoretisch einordnen.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind insbesondere Höchstgewalt, Primat, Kollegialität, Jurisdiktionsprimat und die hierarchische Gemeinschaft der Kirche.

Was unterscheidet die "inadäquate Verschiedenheit" der Träger?

Dieser Begriff beschreibt, dass Papst und Bischofskollegium zwar unterschiedliche Rechtssubjekte sind, aber nicht vollständig voneinander getrennt agieren können, da das Kollegium ohne sein Haupt (den Papst) nicht handlungsfähig ist.

Warum ist die dritte Auffassung laut dem Autor die plausibelste?

Sie gilt als am plausibelsten, weil sie sowohl die kirchenrechtliche Eigenständigkeit des Bischofskollegiums anerkennt als auch die primatiale Vollgewalt des Papstes wahrt, ohne die Einheit der Autorität zu gefährden.

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Details

Title
Das Bischofskollegium - Träger höchster kirchlicher Gewalt?
College
University of Freiburg
Grade
1,7
Author
Marius Kurschus (Author)
Publication Year
2008
Pages
13
Catalog Number
V182307
ISBN (eBook)
9783656060697
ISBN (Book)
9783656060956
Language
German
Tags
Bischofskollegium Unfehlbarkeit Machtverteilung katholische Kirche Bischof Kirchenrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Marius Kurschus (Author), 2008, Das Bischofskollegium - Träger höchster kirchlicher Gewalt?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/182307
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